Geschäftsbericht 2015 Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge

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1 Geschäftsbericht 2015 Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge Wir machen Sie sicherer.

2 2 Geschäftsbericht 2015 Bilanz Aktiven Anhang Vermögensanlagen Flüssige Mittel Guthaben bei Stiftung Wertschriften Guthaben bei Arbeitgeber Aktive Rechnungsabgrenzung Total Aktiven Passiven Anhang Verbindlichkeiten Freizügigkeitsleistungen/Kapitalleistungen Andere Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserve Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht Vorsorgekapitalien Sparguthaben Reservierte Überschussanteile Nachschussfonds Wertschwankungsreserve Freie Mittel Stand zu Beginn der Periode Zunahme/Abnahme aus Teilliquidation Einlage von übernommenen Versicherten-Beständen Aufwand-/Ertragsüberschuss Stiftungskapital Stand zu Beginn der Periode Aufwandüberschuss Total Passiven

3 Geschäftsbericht Betriebsrechnung Anhang Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Entnahme AGBR zur Beitragsfinanzierung Beiträge von Dritten Einmaleinlagen und Einkaufsummen Einlagen in freie Mittel Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve Einlagen in die Wertschwankungsreserve Zuschüsse Sicherheitsfonds Eintrittsleistungen Freizügigkeitseinlagen Einlagen bei Übernahmen von Versicherten-Beständen in 0.00 Freie Mittel Wertschwankungsreserven Einzahlungen WEF-Vorbezüge/Scheidung Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen Reglementarische Leistungen Altersrenten Hinterlassenenrenten Invalidenrenten Übrige reglementarische Leistungen Kapitalleistungen bei Pensionierung Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität Austrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen bei Austritt Vorbezüge WEF/Scheidungen Auflösung von freien Mitteln bei Abgang von Versicherten-Beständen Entnahmen aus den technischen Rückstellungen Entnahmen aus den Arbeitgeber-Beitragsreserven bei Abgang von Vers.-Beständen Entnahme aus der Wertschwankungsreserve bei Abgang von Versicherten-Beständen Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Auflösung/Bildung Vorsorgekapitalien und AGBR Verzinsung Sparguthaben Auflösung/Bildung Sparguthaben Auflösung/Bildung freie Mittel aus Übernahme oder Abgang Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation (freie Mittel/Unterdeckung) Bildung/Auflösung Nachschussfonds Bildung/Auflösung von Arbeitgeber-Beitragsreserven

4 4 Geschäftsbericht 2015 Anhang Ertrag aus Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen Überschussanteile aus Versicherungen Versicherungsaufwand Versicherungsprämien Einmaleinlagen an Versicherungen Verwendung Überschussanteile aus Versicherungen Beiträge an Sicherheitsfonds Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage Zinsen Bank SoBa Kontokorrentzinsen mit Arbeitgeber und anderen Zinsen auf Leistungen und Einlagen Kursgewinn/-verlust auf Wertschriften Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage Sonstiger Ertrag Sonstiger Aufwand Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand Marketing- und Werbeaufwand Aufwand-/Ertragsüberschuss vor Veränderungen WSR Bildung Wertschwankungsreserve Aufwand-/Ertragsüberschuss

5 Geschäftsbericht Anhang 1 Grundlagen und Organisation 1.1 Rechtsform und Zweck Die ist eine Stiftung gemäss Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und Art. 331 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der vertraglich angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende können sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vorsorgekasse ihres Personals anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Vorsorge betreiben. 1.2 Registrierung BVG, Sicherheitsfonds, Stiftungsstatut, Reglemente Stiftungsstatut in Kraft getreten am Organisationsreglement letztmals geändert per Anlagereglement letztmals geändert am Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven letztmals geändert per Vorsorgereglement letztmals geändert per Teilliquidationsreglement in Kraft getreten am Kostenreglement letztmals geändert am Wahlreglement letztmals geändert am Registrierung BVG C Sicherheitsfonds BVG ja 1.3 Stiftungsrat (oberstes Organ) Stiftungsrat per Josef Imhof, Baar (Präsident) Michael Klaproth, Therwil (Vizepräsident) Franz Mattig, Schwyz (Mitglied) Walter Hofer, Gümligen (Mitglied) Arbeitgeber / Arbeitnehmer Arbeitnehmervertreter Arbeitgebervertreter Arbeitgebervertreter Arbeitnehmervertreter Die Stiftungsräte sind für eine Amtsdauer bis am gewählt. 1.4 Geschäftsführung/Sekretär des Stiftungsrates Michael Holliger, Aesch BL Geschäftsführer Sekretär des Stiftungsrates Walter Steiner, Bern bis Felix Schmidt, Kirchzarten (D) ab

6 6 Geschäftsbericht Experte, Revisionsstelle, Aufsichtsbehörde Experte für die berufliche Vorsorge Revisionsstelle Aufsichtsbehörde Roland Tschudin, Bubendorf Tellco Vorsorge AG PricewaterhouseCoopers AG, Basel BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) 1.6 Angeschlossene Arbeitgeber Anzahl Vorsorgekassen am Zugänge 2 0 Abgänge 1 0 Anzahl Vorsorgekassen am Aktive Mitglieder und Rentner 2.1 Aktive Versicherte Aktive Versicherte am Männer Frauen Aktive Versicherte am Männer Frauen Veränderungen Aktive Versicherte + Zugang Männer Frauen Abgang Männer Frauen davon Austritt Männer Frauen davon Pensionierung Männer 20 4 Frauen 11 8

7 Geschäftsbericht davon Tod 4 4 Männer 4 3 Frauen 0 1 davon Übertritt IV-Rentner Männer Frauen Rentenbezüger Anzahl Rentenbezüger Altersrenten am Männer Frauen Altersrenten am Männer Frauen Veränderungen Altersrenten + Zugang Männer 20 3 Frauen 11 8 Abgang 19 2 Männer 13 2 Frauen 6 0 Pensionierten-Kinderrenten am Zugang 0 0 Abgang 0 0 Pensionierten-Kinderrenten am Invalidenrenten am Männer Frauen Invalidenrenten am Männer Frauen Veränderungen Invalidenrenten + Zugang Männer Frauen 9 15

8 8 Geschäftsbericht 2015 Abgang 21 9 Männer 11 4 Frauen 10 5 Invaliden-Kinderrenten am Zugang 0 1 Abgang 0 1 Invaliden-Kinderrenten am Ehegatten- und Lebenspartnerrenten am Männer 2 1 Frauen 8 4 Ehegatten- und Lebenspartnerrenten am Männer 1 2 Frauen 10 8 Veränderungen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten + Zugang 3 9 Männer 1 5 Frauen 2 4 Abgang 2 4 Männer 2 4 Frauen 0 0 Waisenrenten am Zugang 2 4 Abgang 3 0 Waisenrenten am Total Rentenbezüger am (Anzahl)

9 Geschäftsbericht Art der Umsetzung des Zwecks 3.1 Vorsorgepläne und Vermögensanlage Die Basler Leben AG stellt der zur Absicherung der Risiken Alter, Tod und Invalidität eine umfangreiche Produktpalette zur Verfügung. Die Sammelstiftung hat die Risiken Tod und Invalidität sowie das Langleberisiko bei der Basler Leben AG rückgedeckt. Das Angebot umfasst individualisierte Vorsorgelösungen. Die Vorsorgepläne bieten vom gesetzlichen Basisschutz (Obligatorium) bis zu umhüllenden Lösungen ein breites Spektrum. Die Planparameter sind im Rahmen festgelegter Bandbreiten wählbar. Der Vorsorgeplan ist modular erweiterbar mit zusätzlich versicherbaren Todesfallleistungen. Die ist für mittlere und grössere Unternehmen konzipiert, welche über eine gewisse Risikofähigkeit verfügen und bei der Vermögensanlage mit entscheiden wollen. Die Vermögensanlage erfolgt in Verantwortung der einzelnen Vorsorgekasse (individuelle Vermögensanlage). Die Kassenvorstände können bei der Anlagestrategie ihrer Vorsorgekasse aus vier Anlagegefässen auswählen: BVG-Mix Plus 15, BVG-Mix Plus 25, BVG-Mix Plus 40 sowie BVG-Mix Dynamic Allocation. Im Falle einer Vertragsauflösung verbleiben die Alters- und Hinterlassenenrenten bei der Basler Leben AG. Die Invalidenrenten werden gemäss Anschlussvertrag in der Regel mit den Aktiven an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. 3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode Im Rahmen des Vorsorgeplans kann die Finanzierung von der Vorsorgekasse selbst bestimmt werden; dabei ist der Umfang und die Höhe der Finanzierung im Kassenregelement festgehalten. Die Beiträge zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen werden vom Arbeitgeber und den versicherten Personen gemeinsam aufgebracht. Der Beitrag des Arbeitsgebers ist insgesamt mindestens gleich hoch wie die Summe der Beiträge aller versicherten Personen. 4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Bestimmungen von Swiss GAAP FER Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Flüssige Mittel Forderungen Wertschriften Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungen Sparguthaben und Nachschussfonds Nominalwert Nominalwert Kurswert Nominalwert Nominalwert Nominalwert

10 10 Geschäftsbericht Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Es gelangen die gleichen Grundsätze bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung wie im Vorjahr zur Anwendung. 5 Versicherungstechnische Risiken/Risikodeckung/Deckungsgrad 5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Zur Rückdeckung von Risiken im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen von Tod, Invalidität und Langlebigkeit wurde ein Versicherungsvertrag mit der Basler Leben AG abgeschlossen. 5.2 Entwicklung und Verzinsung des Sparguthabens Stand des Sparguthabens am Sparbeiträge Arbeitnehmer Sparbeiträge Arbeitgeber Sparbeiträge Drittfinanzierung Prämienbefreiung Sparen Einmaleinlagen aus Übernahme von Versichertenbeständen Einkaufsummen Eingebrachte Freizügigkeitseinlagen Rückzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidungen Freizügigkeitsleistungen bei Austritt WEF-Vorbezüge/Scheidungen Auflösungen infolge Pensionierung und Tod Unterdeckung aus Übernahme Versicherungsbestand Einlage aus freien Mitteln Verzinsung des Sparguthabens Total Sparguthaben Verzinsung Sparguthaben obligatorisch zwischen 1.75 % 1.75 % und 3.00 % 3.00 % überobligatorisch zwischen 1.25 % 0.50 % und 3.00 % 3.00 % * Das obligatorische Sparguthaben wird mindestens zum Mindestzinssatz gemäss BVG verzinst. Eine höhere Verzinsung wird durch Beschluss des einzelnen Kassenvorstandes und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der einzelnen Vorsorgekasse gewährt. 5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) BVG-Minimalzinssatz, vom Bundesrat festgelegt 1.75 % 1.75 %

11 Geschäftsbericht Entwicklung des Nachschussfonds Stand Nachschussfonds am Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Beiträge Dritte Finanzierung aus freien Mitteln Prämienbefreiung Nachschussfonds Garantie BVG-Umwandlungssatz Verwendung Nachschussfonds Total Nachschussfonds Versicherungstechnische Reserven (Nachschussfonds) sind aufgrund der Ausgestaltung der Vorsorgekasse als reine Beitragsprimatkasse mit kongruenter Rückdeckung der Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit nur in dem Umfang zu bilden, als damit Finanzierungslücken zu decken sind, die aufgrund einer Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten BVG-Umwandlungssatz und dem versicherungstechnisch notwendigen Umwandlungssatz gemäss Kollektivversicherungstarif der im Anhang zum Organisationsreglement aufgeführten rückdeckenden Versicherungsgesellschaften entstehen können. Die erforderliche Höhe des Nachschussfonds ist vom Kassenvorstand aufgrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Pensionierungsfälle sowie der damit verbundenen Finanzierungslücke jährlich festzulegen. Der Nachschussfonds wird aus zweckgebundenen Beitragseinnahmen und/oder aus Ertragsüberschüssen der Vorsorgekasse geäufnet. Die Beiträge werden in Prozenten der Lohnsumme festgelegt. Sofern ein Versicherter pensioniert wird und die Rentenoption ausübt, wird eine allfällige Finanzierungslücke nach dem Rentenwertumlageverfahren berechnet dem Nachschussfonds belastet. 5.5 Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen Die Deckungskapitalien für Renten und Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag mit der Basler Leben AG werden nicht bilanziert. Sie betragen: Altersrenten Pensionierten-Kinderrenten Invalidenrenten Invaliden-Kinderrenten Prämienbefreiung Ehegatten- und Lebenspartnerrenten Waisenrenten Total Aktiven aus Versicherungsvertrag

12 12 Geschäftsbericht Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens Mit dem Bericht vom 2. März 2016 stellt der Pensionskassen-Experte fest, dass die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und alle BVG-Mindestleistungen abgedeckt sind. Die Stiftung trägt keine Rentenrisiken und geht keine kapitalbindende Versprechen ein. Daher ist keine versicherungstechnische Bilanz zu erstellen. 5.7 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen Die zugrundeliegenden technischen Grundlagen und Annahmen wurden letztmals per geändert. 5.8 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 Der Deckungsgrad ist unter Anrechnung der AGBR mit Verwendungsverzicht für die einzelnen Vorsorgekassen ermittelt worden. Per weisen 11 Vorsorgekassen einen Deckungsgrad von über 100 % aus. Eine Vorsorgekasse weist einen Deckungsgrad unter 95 % aus (Unterdeckung). Anzahl Vorsorgekassen Vorsorgekapital Unterdeckung Deckungsgrad 100 % Deckungsgrad 95 % 99.9 % Deckungsgrad < 95 % Deckungsgrad < 90 % Total Der Deckungsgrad für die Trigona Sammelstiftung gesamthaft beträgt: Total Aktiven aus Bilanz /. Verbindlichkeiten /. Arbeitgeber-Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht /. Passive Rechnungsabgrenzung Verfügbares Vorsorgevermögen (Vv) Sparguthaben Nachschussfonds Versicherungstechnisches Vorsorgekapital (Vk) Deckungsgrad (Vv in % des Vk) % % Bei der Basler Leben AG liegt ein Deckungskapital von Mio. für Rentner vor (vgl. Punkt 5.5). Deckungsgrad (Vv in % des Vk inkl. Deckungskapital/Rückkaufswerte Renten) % %

13 Geschäftsbericht Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Der Stiftungsrat entscheidet über die Anlagestrategie und die den Vorsorgekassen zur Verfügung stehenden Anlagegruppen. Der Kassenvorstand wählt für die Vorsorgekasse eine der zur Verfügung stehenden Anlagegrupppen und legt das Verhältnis (Zielwert und Bandreite) der Investition des Kassenvermögens in die gewählte Anlagegruppe fest. Die Verwaltung der in Anteile der Bâloise-Anlagestiftung für Personalvorsorge (BAP) investierten Mittel der Vorsorgekassen erfolgt auf Basis der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen der Anlagestiftung durch die auf die Vermögensverwaltung von institutionellen Anlegern spezialisierte Baloise Asset Management Schweiz AG. Im Anlagereglement sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Ziele und Grundsätze sowie Richtlinien festgehalten, die bei der Anlage und der Verwaltung der Kassenvermögen der der Stiftung angeschlossenen Vorsorgekassen zu beachten sind. Die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Organisation sind im Organisationsreglement festgehalten. Es bestehen keine Retrozessionen. 6.2 Inanspruchnahme der Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten (Art. 50 Abs. 4 BVV2) Erweiterungen von Anlagemöglichkeiten sind im Anlagereglement nicht vorgesehen. 6.3 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve Der Stiftungsrat legt je Anlagegruppe empfohlene Werte für die minimale Wertschwankungsreserve und die Zielwertschwankungsreserve fest. Diese sind im Anhang 2 des Anlagereglements zu finden. Die Bestimmungsfaktoren und Ermittlungsmethoden zur Festlegung der Wertschwankungsreserven sind im Reservierungsreglement festgehalten, die Basisgrösse bildet das Vorsorgekapital. Total Dynamic Allocation BVG-Mix 15 Plus BVG-Mix 25 Plus BVG-Mix 40 Plus Anzahl Vorsorgekassen Versicherungstechnisches Vorsorgekapital (Wert ) Minmalwert Schwankungsreserve in % 7,00 % 7,00 % 7,50 % 9,00 % Minmalwert Schwankungsreserve in Zielwert Schwankungsreserve in % 14,00 % 14,00 % 15,00 % 18,00 % Zielwert Schwankungsreserve in Zwischenwert Schwankungskreserve in % % % % % Zwischenwert Schwankungskreserve in Anzahl Vorsorgekassen mit erreichtem Zwischenwert Anzahl Vorsorgekassen mit erreichtem Zielwert

14 14 Geschäftsbericht 2015 Entwicklung der Wertschwankungsreserve Total Dynamic Allocation BVG-Mix 15 Plus BVG-Mix 25 Plus BVG-Mix 40 Plus Stand der Wertschwankungsreserve am Bildung Wertschwankungsreserve Einlage in die Wertschwankungsreserve Auflösung Wertschwankungsreserve Stand Wertschwankungsreserve am Reservedefizit bei Zielwert Wertschwankungsreserve Reservedefizit bei Zwischenwert Wertschwankungsreserve Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien Das Anlagevermögen der Vorsorgekassen ist im Rahmen des Anlagereglements grundsätzlich in BVG-konformen Fonds angelegt. Die zur Auswahl stehenden Anlagegruppen setzen sich per wie folgt zusammen: Dynamic Allocation Tranche I BVG-Mix 15 Plus Tranche I BVG-Mix 25 Plus Tranche I BVG-Mix 40 Plus Tranche I Obligationen Schweiz 49.9 % 52.3 % 43.4 % 29.9 % Aktien Schweiz 10.1 % 10.2 % 15.3 % 25.5 % Immobilien 9.7 % 14.2 % 15.6 % 15.1 % Obligationen Ausland 12.5 % 11.3 % 10.9 % Obligationen Fremdwährung 3.0 % Obligationen Fremdwährung hdg 2.9 % Obligationen EM 0.8 % 3.1 % 3.3 % 3.6 % Obligationen EM Corp 1.0 % Aktien Welt 5.0 % Aktien Europa 1.1 % Aktien EM 1.5 % 3.0 % 7.1 % 11.6 % Rohstoffe 0.9 % 1.0 % 0.7 % 0.9 % Cash 14.3 % 3.7 % 3.3 % 2.5 % Total % % % % Performance laufendes Jahr 0.77 %* 0.94 % 0.68 % 0.80 % * Performance Berechnung: (Lancierung) Für weitere Informationen und Kennzahlen zu den Anlagegruppen können die entsprechenden Factsheets auf konsultiert werden. Total Dynamic Allocation BVG-Mix 15 Plus BVG-Mix 25 Plus BVG-Mix 40 Plus Anzahl Vorsorgekassen Total Marktwert der Anlagen per

15 Geschäftsbericht Ausgewiesene Vermögensverwaltungskosten Direkt verbuchte Vermögensverwaltungskosten Summe aller Kostenkennzahlen für Kollektivanlagen Total der Vermögensverwaltungskosten In % der kostentransparenten Vermögensanlagen (2015: ) % 0,757 % Die Sammelstiftung Trigona verfügt über keine intransparenten Vermögensanlagen. Die Kostentransparenzquote beträgt somit 100 %. 6.5 Performance des durchschnittlich investierten Kapitals Die Performance des Vermögens wird auf Ebene der einzelnen Vorsorgekassen ermittelt. 6.6 Entwicklung der Arbeitgeber-Beitragsreserve (AGBR) Arbeitgeber-Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 2015 Stand am Zuweisung Verwendung AGBR zur Beitragsfinanzierung Verzinsung Umbuchung von AGBR mit Verwendungsverzicht Umbuchung in AGBR mit Verwendungsverzicht Total AGBR ohne Verwendungsverzicht

16 16 Geschäftsbericht Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung 7.1 Guthaben bei Stiftung Verrechnungssteuer Sonstige Forderungen* Total Forderungen * Temporäre Forderungen der Vorsorgekassen gegenüber der Stiftung 7.2 Guthaben bei Arbeitgeber Kontokorrent mit Arbeitgeber Sparen Kontokorrent mit Arbeitgeber Risiko Total Guthaben bei Arbeitgeber Aktive Rechnungsabgrenzung Angesammelte Überschüsse Marchzinsen Altersrente Invalidenrente Nachschussfonds nicht ausbezahlte Kinder-/Waisenrente nicht ausbezahlte Renten Total Aktive Rechnungsabgrenzung Sonstige Verbindlichkeiten Diverse Kreditoren Abwicklungskonto Einmaleinlagen Vorausbezahlte Beiträge vom Arbeitgeber Kontokorrent Sicherheitsfonds Total Sonstige Verbindlichkeiten

17 Geschäftsbericht Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten Beiträge Arbeitnehmer davon Sparbeiträge davon Risikobeiträge davon Beiträge an den Nachschussfonds davon Beiträge an den Sicherheitsfonds Beiträge Arbeitgeber davon Sparbeiträge davon Risikobeiträge davon Beiträge für den Nachschussfonds davon Beiträge an den Sicherheitsfonds Beiträge Dritte davon Sparbeiträge davon Risikobeiträge davon Beiträge für den Nachschussfonds davon Beiträge an den Sicherheitsfonds Beiträge Risiko (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Dritte) davon Risikoprämie für Tod und Invalidität davon Kostenprämie inklusive Verwaltungsaufwand davon Prämie zur Teuerungsanpassung von Renten Passive Rechnungsabgrenzung Eingegangene, noch nicht eingebaute Freizügigkeitsleistungen Prämienbefreiung Nachschussfonds Altersrente Total Passive Rechnungsabgrenzung Freizügigkeitsleistungen bei Austritt Freizügigkeitsleistungen bei Austritt obligatorisch Freizügigkeitsleistungen bei Austritt überobligatorisch Mutationsverlust (FZG Art. 17) Total Freizügigkeitsleistungen bei Austritt

18 18 Geschäftsbericht Vorbezüge WEF/Scheidungen Vorbezüge WEF obligatorisch/überobligatorisch Scheidungen obligatorisch/überobligatorisch Total Vorbezüge WEF/Scheidungen Versicherungsleistungen Prämienbefreiungen Rentenleistungen Todesfallleistungen Total Versicherungsleistungen Einmaleinlagen an Versicherungen Einmaleinlagen aus Auflösung Sparguthaben Einmaleinlagen Schadenreserve Einmaleinlagen aus Auflösung Nachschussfonds Einmaleinlagen aus freien Mitteln Total Einmaleinlagen an Versicherungen Überschüsse Sofortüberschüsse zur Beitragsreduktion Überschüsse Total Überschüsse

19 Geschäftsbericht Verwaltungsaufwand Die Verwaltung und Administration der Durchführung der beruflichen Vorsorge erfolgt durch die Basler Leben AG. Der Umfang und die Höhe der Entschädigung hierfür sind im Dienstleistungsvertrag zwischen der Trigona Sammelstiftung und der Basler Leben AG sowie im Kostenreglement festgehalten. Kosten für die allgemeine Verwaltung Kosten für die allgemeine Verwaltung der Stiftung Kosten für die Revisionsstelle und den Experten für die berufl. Vorsorge Kosten für die Aufsichtsbehörde Verwaltungsaufwand Kostenübernahme gemäss Dienstleistungsvertrag Sonstiger Ertrag Total Verwaltungsaufwand (netto) Auflagen der Aufsichtsbehörde In seinem Prüfungsbescheid zur Berichterstattung 2014 vom 21. April 2016 hat die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) die Berichterstattung 2014 mit Bemerkungen zur Kenntnis genommen. 9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage Keine 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 10.1 Beitragsausstände per (Stand ) 2015 /Anzahl 2014 /Anzahl Ausstände im Mahnverfahren Betroffene Arbeitgeber im Mahnverfahren 1 0 Genehmigt durch den Stiftungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 07. Juni 2016: Josef Imhof Präsident Michael Klaproth Vizepräsident

20 Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge c/o Basler Leben AG Aeschengraben 21, Postfach CH-4002 Basel Tel Fax Wir machen Sie sicherer d 7.16 PDF

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