Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Werbeagentur WEB-Design professionell.at e.u., Gabriele Baumgartner, MSc

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Werbeagentur WEB-Design professionell.at e.u., Gabriele Baumgartner, MSc"

Transkript

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Werbeagentur WEB-Design professionell.at e.u., Gabriele Baumgartner, MSc 1. Vertragsumfang und Gültigkeit 1.1. Die Werbeagentur WEB-Design professionell.at (im Folgenden kurz Agentur ) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen WEB-Designrofessionell.at und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von dieser sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge werden mit einer Auftragsbestätigung in Textform (per Brief, Fax oder ) zu den Bedingungen dieser AGB oder durch Zahlung angenommen. Abweichungen oder Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der Agentur, die ebenso in Textform zu erfolgen hat Abschlagshonorar für Bemühungen Wird die Agentur nach einem weiteren Angebot auf Wunsch des Kunden nicht beauftragt, so wird sie mit einem Aufwandshonorar abgefunden. Eine Höhe von drei Stundensätzen gilt als vereinbart Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich unter der Internetadresse 2. Leistung und Prüfung 2.1. Gegenstand der AGB kann sein: - Konzeption und das Erstellen internetfähiger Websites mit Design/Layout - Anmelden der Domain, Beschaffung von Webspace. - Entwicklung von Texten und Gestaltung von Entwürfen (Rohlayouts) - Website-Analysen - Pflege von Websites durch WEB-Design-Professionell.at - Individuell erstellte Software, sowohl hauseigene als auch Open Source Content Management Systeme (CMS) - Marktstrategische, werbefachliche und werbetechnische Beratung in allen Fragen der Unternehmenskommunikation - Formulierung von Werbezielen - Entwicklung und Umsetzung von Corporate Identity (CI) - -Marketing - Sonstige Dienstleistungen 2.2. Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot oder aus dem Pflichtenheft. Sofern nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, sind die Leistungen der Agentur teilbar Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt können vom Kunden verlangte Änderungswünsche schriftlich im Einvernehmen mit der Agentur unter gesonderter Verrechnung vereinbart werden Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Vorschläge, Konzepte, Designentwürfe, Grafiken, Animationen, Bildbearbeitungen, Websites, Content Management Systeme und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei (3) Tagen freizugeben. Erfolgt binnen drei Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Freigabe des Kunden Pflichtenheft: Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von der Agentur eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde, diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen, welche der Schriftform bedürfen und eine Änderung der Preis- und Lieferkonditionen bewirken. 1

2 2.6. Auftragsablauf: Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber und Bezahlung der ersten Teilrechnung nimmt die Agentur die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf. Bei Webseiten wird ein erster Entwurf (Layout der Startseite/Homepage) erstellt und dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste. Nach deren schriftlicher Freigabe wird die komplette Website erstellt. Während der Fertigung kann der Kunde auf einer Subdomain von WEB-Design professionell.at den Fortschritt verfolgen. Nach Fertigstellung und Bezahlung der zweiten Teilrechnung wird die Website auf den Server des Auftraggebers übertragen oder auf einem Datenträger übergeben Abnahme: Die Übergabe der Leistungen erfolgt in einem Abnahmeprotokoll. Die Arbeiten sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und zu bestätigen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig Bei Einsatz einer individuell erstellten Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der Agentur zu melden, die um eine so rasch als mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen Domainregistrierung: Die Agentur vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für.at,.co.at und.or.at- Adressen von der Registrierstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird die Agentur diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. 3. Fremdleistungen /Beauftragung Dritter 3.1. Die Agentur ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter (z.b. Fotografen, Grafiker, Texter, Catering, Softwareprogrammierer, usw.) zu bedienen Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl der Agentur entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde erteilt der Agentur hierzu die Vollmacht, Leistungen bei Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben, haftet die Agentur nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechterfüllung der Leistung Werden Dritte mit Leistungen beauftragt, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden eine Agenturprovision von 15% des von dem Dritten verrechneten Honorars (ohne Umsatzsteuer, inklusive Auslagen) für den in Zusammenhang mit der Abwicklung entstehenden Aufwand zu verrechnen, sofern die Verrechnung einer Agenturprovision nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. 4. Mitwirkungspflicht des Kunden 4.1. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, längstens bis einen Monat nach Auftragserteilung zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Werden die erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt der Agentur nicht übermittelt, so ist die Agentur berechtigt, für die Verzögerung eine Erhöhung des Pauschalhonorars mit drei Prozent pro Monat mit dem Schlusshonorar in Rechnung zu stellen. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 2

3 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen der Agentur ohne Verzug zu beantworten und Genehmigungen (Freigaben) so rechtzeitig zu erteilen, dass es den Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt. Als Beeinträchtigung gilt, wenn die Agentur nicht in der Lage ist, Folgekosten ohne Mehrkosten bzw. Gefahr von Qualitätseinbußen zu erbringen Der Kunde ist verpflichtet, selbst allenfalls benötigte Rechte für die Verwendung von Werken, an denen gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen (z.b. Fotos), einzuholen und die dafür anfallenden Kosten zu bezahlen. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Texte, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 5. Termine 5.1. Sofern die Agentur mit dem Kunden ausdrücklich einen Fertigstellungstermin vereinbart hat, wird sich die Agentur bemühen, diesen einzuhalten. Ohne ausdrückliche Terminvereinbarung gilt eine angemessene Leistungsfrist als vereinbart Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.b. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen, sonstige Mitwirkung), im Verzug ist. In diesem Fall ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur zu laufen. 6. Honorar, Zahlungsbedingungen 6.1. Alle Preise sind Nettopreise. Gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Honorarnote ersetzt der Kunde der Agentur die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe Die Agentur wird mit der ersten Teilzahlung tätig. Diese beträgt 30 % der Auftragssumme und ist prompt nach Auftragserteilung zu bezahlen. Weitere 60 % werden bei Fertigstellung des Projekts fällig. Unmittelbar nach Zahlungseingang wird die Website am Server des Auftraggebers ins Netz gestellt. Der Restbetrag mit 10 % wird nach Übernahme (Abnahmeprotokoll) fällig. Zahlungsverzug stellt eine vom Kunden verursachte Verzögerung dar Bei sehr aufwändigen Websites kann die Agentur weitere Teilabnahmen verlangen und Teilrechnungen legen Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, ersetzt er der Agentur alle angefallenen Kosten einschließlich allfälligen Provisions- und Honorarausfällen. Er ist verpflichtet, sie von allen mit der Änderung bzw. dem Abbruch in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Agentur ist verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um in diesem Fall die Kosten möglichst gering zu halten Barauslagen und andere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Kundenwunsch entstehen, etwa außerordentliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten oder jene der anwaltlichen Prüfung einer Werbemaßnahme, verrechnet die Agentur in einer Sammelrechnung zum Selbstkostenpreis Reisekosten zum Sitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht verrechnet. Die Verrechnung anderer Reisekosten, etwa zur Überwachung von Filmarbeiten, Druckaufträgen oder Reisen im Kundenauftrag, erfolgt auf der Grundlage der steuerlichen Richtsätze. 3

4 7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 7.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen Des Weiteren ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 8. Urheberrecht, Nutzung und Lizenzen 8.1. Soweit zwischen dem Auftraggeber und Agentur nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt die Agentur dem Auftraggeber ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Hiervon ausgenommen sind Programmierleistungen. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang Für eine Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Der Agentur steht für die Einräumung dieses Rechtes eine gesonderte, angemessene Vergütung zu, die zwischen dem Kunden und der Agentur zu vereinbaren ist Der Auftraggeber erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Der Erwerb von Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus; vor vollständiger Zahlung aller Rechnungen ist eine Nutzung nur auf jederzeitigen Widerruf gestattet Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen der Agentur, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers. Die Agentur gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigtes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software samt dazugehöriger Dokumentation. Der Kunde darf sein Nutzungsrecht an der Software nur für eigene, interne Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ausüben. Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist weiter auf die einmalige Installation der Software beschränkt. Ist der Kunde eine juristische Person oder haben auf den PC des Kunden im Rahmen seines Unternehmens mehrere Personen Zugriff, so ist die Nutzung der Software auf einzelne Personen zu beschränken, deren Namen die Agentur auf Verlangen jederzeit bekannt zugeben sind. Dem Kunden wird es untersagt, die vertragsgegenständliche Software beziehungsweise die vertragsgegenständlichen Datenbanken, und zwar selbst Teile hiervon, auf welche Art immer, zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben, außer das Urheberrechtsgesetz sieht dies ausdrücklich vor. Sämtliche in diesem Vertragspunkt vom Kunden übernommenen Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde hat seinerseits bei sonstigem Schadenersatz alle rücksichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen betroffenen Mitarbeiter oder beigezogenen Personen zur Einhaltung der in von ihm übernommenen Verpflichtungen zu verpflichten Jede weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung der Agentur Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. 4

5 9. Gewährleistung 9.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. 924 ABGB gilt als ausgeschlossen Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der Agentur zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Agentur gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Agentur Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. 10. Haftung WEB-Design-professionell.at haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungshöhe ist mit dem Wert des Auftrages nach oben begrenzt. 11. Rücktrittsrecht/Storno Auftraggeber: Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten der Agentur zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Nettoauftragswertes zu verrechnen Auftragnehmer: Die Agentur ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: - wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt. - Sollte sich in der Abwicklung des Projekts herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist die Agentur verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Der Kunde erhält sofort bei Erkennung der Gefahr von Kostenüberschreitungen eine Information und Begründung über die zu erwartenden Zusatzkosten. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die Agentur die Ausführung ablehnen. - Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die Agentur berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Agentur angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 5

6 11.3. Betrifft beide Vertragspartner: Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche der Agentur sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Agentur liegen, entbinden diese von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 12. Namensnennung Die Agentur ist berechtigt, sowohl in der Fußzeile als auch auf einer weiteren Seite (z.b. Impressum) einen Hinweis und/oder Link (Anbringung ihres Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts und/oder Logos) auf sich zu setzen als auch von der eigenen Website als Referenz auf die erstellte Website zu verlinken. 13. Geheimhaltungspflicht Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an die Agentur zurückzustellen Die Agentur verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln Pläne, Skizzen, Konzepte, Formulierungen bzw. technische, graphische oder sonstige Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der Agentur. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur, auch wenn für eventuelle Präsentationen Zahlungen geleistet wurden. 14. Datenschutz Agentur und Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Personenbezogene Daten, die der Agentur beziehungsweise dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. Die Agentur ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Die Agentur haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber der Agentur aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. 15. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt Bei Verstößen gegen geltendes Recht ist die Agentur zur sofortigen Entfernung der Web-Site aus dem Server berechtigt. 16. Schlussbestimmungen Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Agentur als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Wien, Mai

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur in Abstimmung mit den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen*, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters Stand: August 2012 1. Geltung 1.1. Die Werbeagentur BrandSetters im Folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Geschäftsbedingungen 1. Geltung 2. Vertragsabschluss 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Geschäftsbedingungen 1. Geltung 2. Vertragsabschluss 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden Geschäftsbedingungen 1. Geltung 1.1. Die Franz-Jakob Purkarthofer Werbeagentur, mit Sitz in Wien, Mariahilfer Str. 51/2/2 A-1060 im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Entspricht den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen, Ausgabe 1994 Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

7. Gewährleistung und Haftung sowie Urheber- und Nutzungsrechte

7. Gewährleistung und Haftung sowie Urheber- und Nutzungsrechte 4. Pflichten des Kunden (4.1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig beziehungsweise zum vereinbarten Termin sämtliche in die Website einzubindenden Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

AGB. Inhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen openqrm Enterprise GmbH Beratung und Dienstleistung Stand 01 01 2009

AGB. Inhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen openqrm Enterprise GmbH Beratung und Dienstleistung Stand 01 01 2009 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen openqrm Enterprise GmbH Beratung und Dienstleistung Stand 01 01 2009 Inhalt AGB...1 Allgemeine Geschäftsbedingungen...1 Geltungsbereich...1 Änderungen der Geschäftsbedingungen...2

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sabina Kargl Atelier für Multimedia und Webdesign. 1. Geltung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sabina Kargl Atelier für Multimedia und Webdesign. 1. Geltung ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sabina Kargl Atelier für Multimedia und Webdesign 1. Geltung 1.1. Die Multimedia Agentur Sabina Kargl im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich

Mehr

AGB ATTENTION. Dezember 2015

AGB ATTENTION. Dezember 2015 AGB ATTENTION. Dezember 2015 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ATTENTION. DIE EVENTAGENTUR GMBH, FN 441496 i Bürgerstrasse 6, 4020 Linz, UID-Nr.: ATU69960125 ALLGEMEIN Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Stand vom 15.05.2005 Erstellt von: WWW http://noon.at/ E-Mail office@noon.at Tel. +43-650-808 13 03 Alle Rechte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der get on top gmbh, Marktplatz 7/2, A-5303 Thalgau, im Folgenden kurz get on top genannt und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer sind, im Folgenden kurz

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Geltung 1.1. Die DREI10 Brand + Corporate Design e. U., Nicole Reicher im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

1. Die AGBs gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

1. Die AGBs gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages 1. Die AGBs gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen BildWerkStadt Designbüro

Allgemeine Geschäftsbedingungen BildWerkStadt Designbüro office@ Allgemeine Geschäftsbedingungen BildWerkStadt Designbüro 1. Allgemeines Das Designbüro BildWerkStadt erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Die stadt wien marketing gmbh, FN 181636m, A-1090 Wien, Kolingasse 11/7, fungiert seit ihrer Gründung im Sommer 1999 als große organisatorische Klammer,

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 2. Vertragsabschluss 3. Preise und Bezahlung 4. Lieferung/Leistung und Abnahme 5. Eigentumsvorbehalt 6. Urheberrecht 7. Gewährleistung und Schadenersatz 8.

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Dienstleistungen (österreichisches Recht)

Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Dienstleistungen (österreichisches Recht) Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Dienstleistungen (österreichisches Recht) Bitte lesen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen vor der Auftragserteilung an uns sorgfältig durch. Durch Auftragserteilung

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

6. Die Angebote des Werbegraphik-Designers sind freibleibend und unverbindlich.

6. Die Angebote des Werbegraphik-Designers sind freibleibend und unverbindlich. Präambel (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit) 1. Diese»Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegraphik-Designer«(im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Art.1 Geltungsbereiches und Umfang des Auftrages. 1. Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurden.

Art.1 Geltungsbereiches und Umfang des Auftrages. 1. Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurden. Präambel 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegrafik-Designer (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen sowohl als Werbegrafik-Designers

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. brandzwo gmbh Schönbrunner Schloßstraße 5/6, 1120 Wien T +43 664 3417022 office@brandzwo.at, www.brandzwo.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. brandzwo gmbh Schönbrunner Schloßstraße 5/6, 1120 Wien T +43 664 3417022 office@brandzwo.at, www.brandzwo. Allgemeine Geschäftsbedingungen brandzwo gmbh Schönbrunner Schloßstraße 5/6, 1120 Wien T +43 664 3417022 office@brandzwo.at, www.brandzwo.at Wien, Februar 2015 Geschäftsbedingungen. Kurzfassung. Hier die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmenmäßig gezeichnet werden

Mehr

SOFTWARE-WERKVERTRAG

SOFTWARE-WERKVERTRAG SOFTWARE-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Softwareentwicklerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Kunde genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Softwareentwicklerin verpflichtet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Netzmühle GmbH, Mayrmühlweg 21, 5303 Thalgau, Österreich im Folgenden kurz Auftragnehmer genannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Netzmühle GmbH, Mayrmühlweg 21, 5303 Thalgau, Österreich im Folgenden kurz Auftragnehmer genannt Stand: September 2014 Datum der Veröffentlichung: 23. September 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Netzmühle GmbH, Mayrmühlweg 21, 5303 Thalgau, Österreich im Folgenden kurz Auftragnehmer

Mehr

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

AGB Allgemein,, Stand per 01.01.20 .2013. 1 Vertragsumfang und Gültigkeit

AGB Allgemein,, Stand per 01.01.20 .2013. 1 Vertragsumfang und Gültigkeit AGB Allgemein,, Stand per 01.01.20.2013 1 Vertragsumfang und Gültigkeit (1) Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von sicht-bar schriftlich und firmengemäß gezeichnet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von sunshinedesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen von sunshinedesign Allgemeine Geschäftsbedingungen von sunshinedesign 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma sunshinedesign (im folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 5 TEAMDREI PR-Werbeagentur GmbH, Herrengasse 15 19, 74366 Kirchheim, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 145 000 997, Handelsregister-Nr. HRB 301092 Stuttgart 1. Geltung

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung Allgemeine Geschäftsbedingungen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jeden Auftrag der durch Roland Puffer (im folgenden Puffer IT Consulting genannt) Puffer IT

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Beratung und Dienstleistung, Softwareentwicklung 01-01-2007. www.felder-it.com

AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Beratung und Dienstleistung, Softwareentwicklung 01-01-2007. www.felder-it.com AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Beratung und Dienstleistung, Softwareentwicklung 01-01-2007 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen

Mehr

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314. Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000

Mehr

Franziska Neumann, Übersetzungen

Franziska Neumann, Übersetzungen 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende

Mehr

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Postauftragsdienst Gültig ab 1. Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ -

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ - Seite 1 von 5 Stand: 06.2007 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ - I. Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Mag. (FH) Beate Katharina Utzig Ernstbrunner Straße 1, 2000 Stockerau (in der Folge Auftragnehmer genannt) Stand: Juni 2014 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen im Internet (Web- Shop) der MeteoServe Wetterdienst GmbH (im folgenden MSV )

Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen im Internet (Web- Shop) der MeteoServe Wetterdienst GmbH (im folgenden MSV ) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen im Internet (Web- Shop) der MeteoServe Wetterdienst GmbH (im folgenden MSV ) 1. Inhalt, Umfang und Geltungsbereich Die vorliegenden "Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Mehr

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Silvia Gamsjäger / SG-Layout 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1 Silvia Gamsjäger, SG-Layout Webdesign und Werbegrafik (im Folgenden Anbieter genannt) erbringt ihre Leistungen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Stand: Jänner 2015 Stand: Jänner 2015 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Nutzungsbedingungen und -rechte 3 2. Rechte an Software, Dokumentation und sonstigen

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der vetterwirtschaft - Web&Design erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Mehr

Web-Design-Vertrag (Muster)

Web-Design-Vertrag (Muster) Web-Design-Vertrag (Muster) zwischen... und -nachfolgend Auftragnehmer genannt -... - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist

Mehr

kommunikation und design

kommunikation und design ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Barbara Wöchtl / Die Schöpfung / Studio für Kommunikation und Design, Rosenteingasse

Mehr

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen 1. Allgemeines (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Stand: 11.06.2007 1. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma. Peter Pichlbaumgartner IT-Dienstleistungen. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma. Peter Pichlbaumgartner IT-Dienstleistungen. 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Pichlbaumgartner IT-Dienstleistungen 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer

Mehr