Schriftliche Kleine Anfrage
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- Kai Thomas
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern/-innen? Fast 200 Auszubildende, die eine berufsbegleitende Ausbildung an Hamburger Fachschulen als Erzieher/-innen absolvieren, müssen neben der schulischen Ausbildung mit mindestens 15 Stunden als Zweitkräfte in Kindertagesstätten oder sogar nach Informationen des Landeselternausschusses als Erstkräfte im schulischen Ganztag arbeiten. Ihr Einsatz wird dabei in vollem Umfang auf den Personalschlüssel angerechnet. Der Landeselternausschuss hat dazu in einer Pressemitteilung kritisch Stellung bezogen. Dies vorausgeschickt frage ich den Hamburger Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und des Landesrahmenvertrages Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen sowie der Beschäftigungsträger der Ausbildungsteilnehmenden wie folgt: 1. Wie viele berufsbegleitende Auszubildende befinden sich zurzeit in einer berufsbegleitenden Ausbildung? Bitte für die Jahre nach Personengruppen (zum Beispiel SPA und Quereinsteigern, pädagogische Vorerfahrungen ja oder nein oder Praxisjahr vorher gemacht) aufschlüsseln. Teilnehmende in einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher von 2009 bis 2012: Schuljahr Teilnehmende im 1. Ausbildungsjahr Teilnehmende im 2. Ausbildungsjahr Teilnehmende im 3. Ausbildungsjahr Summe 2009/ / / / Quelle: Schuljahresstatistik der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Für das Schuljahr 2013/2014 liegen die erfragten Daten noch nicht vor (siehe auch Drs. 20/10045). Vorbildung von Teilnehmenden in einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher von 2009 bis ) 2) : Schulabschluss 2009/ / / /2013 Allgemeinbildende Schule (FHR oder Abitur plus Praktikum) Berufsfachschule
2 Drucksache 20/10298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulabschluss 2009/ / / /2013 Berufsschule Fachschule Fachoberschule/berufliches Gymnasium Sonstige Schulform bzw. keine Angaben Summe ) 2) Quelle: Schuljahresstatistik der BSB Statistisch erhoben wird lediglich der jeweilige Bildungs- oder Berufsabschluss. Daten über die praktische Vorerfahrung der Teilnehmenden werden nicht erhoben und sind für die zurückliegenden Jahre im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erheben. 2. Wie viele berufsbegleitende Auszubildende sind bei welchen Trägern beschäftigt und in welchen Bereichen (Krippe, Elementar oder GBS) werden sie eingesetzt? Die Beschäftigungsträger der Teilnehmenden in einer berufsbegleitenden Ausbildung werden zentral nicht erfasst. Die nachfolgenden Angaben basieren daher auf einer Schulabfrage. In der für eine Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine vollständige Erfassung und Qualitätssicherung der Daten nicht möglich; es konnten folgende Daten ermittelt werden: Verbände/Träger und die jeweilige Anzahl der Auszubildenden in der berufsbegleitenden Ausbildung: Akademie für Kinder: 3 Arbeiter-Samariter-Bund Hamburg: 5 Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.v.: 5 Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Hamburg e.v.: 1 Behörde für Schule und Berufsbildung: 7 Caritasverband für Hamburg e.v.: 5 Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband: 4 Diakonie Kirchenkreis Hamburg-Ost: 1 Diakonisches Werk: 13 Die Arche Hamburg e.v.: 1 Deutsches Rotes Kreuz: 18 Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas: 34 Elfen & Zwerge Kinderbetreuung e.v.: 1 Eimsbütteler Turnverband e.v.: 1 Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg Ost: 1 Evangelische freikirchliche Gemeinde: 2 Evangelische Kindertagesstätte: 8 Evangelisches Kitawerk Hamburg-West: 2 Freie und Hansestadt Hamburg: 5 f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts: 1 Förderverein Haus der Jugend: 1 Gemeinde Barsbüttel: 1 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/10298 Gemeinde Drochtersen: 1 Gemeinde Henstedt-Ulzburg: 3 Gemeinde Hoisdorf: 1 Hamburger Bildungsport: 1 Hamburger Kinderhafen: 1 Hamburger Schulverein: 1 Hansestadt Lüneburg: 2 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v.: 1 Katholische Kirche: 1 Katholische Gemeinde Glinde: 1 Katholische Schule: 1 Kinderforum Hamburg: 3 Kinderhaus Montessori Lernwelt e.v.: 1 Kinderkreisel e.v.: 1 Kinderland e.v.: 1 Kinderwelt Hamburg e.v.: 2 Sonstige konfessionelle Einrichtungen: 4 Kirchenkreisamt Winsen: 1 Kindertagesstätte Wilhelmsstift: 1 Kurz & Klein e.v.: 2 Leben mit Behinderung Hamburg e.v.: 1 Lebenshilfe Hamburg e.v.: 1 Lebenshilfe Südholstein e.v.: 1 Little lvy GmbH: 1 Pedio Hamburg: 1 PME Familienservice: 1 Sonstige private Träger: 106 Das Rauhe Haus Hamburg: 1 Rudolf-Ballin-Stiftung: 9 Schulhort Mendelssohnstraße e.v.: 1 SME Haus der Familie: 1 Stadtverwaltung Norderstedt: 1 SterniPark e.v.: 3 Stiftung Kindergärten Finkenau: 5 Studierendenwerk Hamburg: 2 Sportverein Rissen e.v.: 1 Tagesmütter und -väter Hamburg e.v.: 3 Verein Aktive Freizeit Bewegungskita: 1 Vereinigung Kitas Nord ggmbh: 1 3
4 Drucksache 20/10298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Waldorfkindergarten Neumünster: 1 Zweckverband Stecknitz: 1 Tigerente e.v.: 1 St. Antonius Kindergarten: 1 Früchtchen e.v.: 1 Kinderhaus FlieWaTuut Hamburg: 1 Kinderhaus Koppelkinder e.v.: 1 Familienhof Kindertagesstätte Grashüpfer: 1 Kita Luisito: 1 Die Teilnehmenden in einer Berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieherin sind teilweise auch in Kitas außerhalb des Hamburger Stadtgebiets beschäftigt. Daten zu den Einsatzbereichen der Teilnehmer in einer Berufsbegleitenden Ausbildung werden ebenfalls zentral nicht erfasst. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten Daten nur auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und des Landesrahmenvertrags Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen und einzelner, nicht verbandlich organisierter Kooperationspartner sowie zum Teil auf der Basis einer Teilnehmerbefragung ermittelt werden. Dabei erteilten nur einige Träger die erbetenen Auskünfte. Deshalb sind die Auskünfte nicht vollständig. Einsatzbereiche der Teilnehmenden in einer berufsbegleitenden Ausbildung: Träger Deutsches Rotes Kreuz Kinder- und Jugendhilfe ggmbh Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh* Ev.-Luth. Kirchengemeinde der Hauptkirche St. Nikolai Akademie für Kinder GmbH Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf Beschäftigte in der Berufsbegleitenden Ausbildung Einsatzbereich Krippe Elementar GBS * Die Elbkinder setzen dieses Personal in unterschiedlichen Bereichen ein. Deshalb erfolgten Mehrfachnennungen. 3. Wer ausbildet, braucht auch zusätzliche Mittel, um eine Begleitung beziehungsweise Anleitung zu gewährleisten. Werden von der Behörde dafür Mittel für die Einrichtungen zur Verfügung gestellt? Zusätzlich zum Unterricht im Rahmen der schulischen Ausbildung werden regelhaft Praxisreflexionsgespräche und Hospitationen in den Praxiseinrichtungen durch Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen durchgeführt. Darüber hinausgehende Mittel werden seitens der für Kindertagesbetreuung und Bildung zuständigen Behörden nicht zur Verfügung gestellt. 4. Trifft es zu, dass für 2014 vorgesehen war, nur noch eine prozentuale Anrechnung von 30 Prozent im ersten, 60 Prozent im zweiten und 90 Prozent im dritten Jahr vorzunehmen? Wenn ja, wird das in dieser Form umgesetzt? 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/10298 Wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt die Behörde, so eine Regelung einzuführen? In welchem Zeitraum soll diese Regelung eingeführt werden? Ja. Die in der Frage genannte prozentuale Anrechnung wurde im Sommer 2013 zwischen dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) und der zuständigen Behörde vereinbart. Dabei wurde für die ersten beiden Ausbildungsjahre eine Anrechnung als Zweitkraft und für das dritte Ausbildungsjahr eine Anrechnung als Erstkraft vereinbart. Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist für alle ab dem 1. August 2014 beginnenden Ausbildungsgänge geplant. Sie gilt für alle Teilnehmenden in einer Berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, die keine einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorweisen können. 5. Ist vorgesehen, eine anteilige Anrechnung auf den Personalschlüssel auch auf alle schon laufende Maßnahmen anzuwenden? Falls nein: weshalb nicht? Nein. Die Beschäftigungsträger sowie die Teilnehmenden in einer berufsbegleitenden Ausbildung vertrauen darauf, dass die bei Abschluss der Arbeitsverträge geltenden Finanzierungs- und Vergütungsregelungen bis zum Abschluss der Ausbildung Bestand haben. Mit diesen Regelungen wird sichergestellt, dass den Trägern ausreichend Finanzmittel zur Finanzierung der vertraglich vereinbarten Gehälter zur Verfügung stehen. 6. Wie viel Geld würde aus Sicht der Behörde eine Verbesserung des Anrechnungsschlüssels für die berufsbegleitend Ausgebildeten gemäß Frage 4. kosten? Die Veränderung der Anrechnung der Arbeitszeiten auf den Personalschlüssel (siehe Antwort zu 4.) bedeutet, dass die Gehälter rechnerisch nur noch zu diesen Prozentsätzen aus den Kita-Leistungsentgelten finanziert werden. Für die am 1. Februar 2014 beginnenden Ausbildungsgänge haben sich 132 Personen beworben, die über keine einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Eine Anwendung der veränderten Anrechnung bereits auf diese Ausbildungsgänge würde bezogen auf den Gesamtzeitraum der dreijährigen Ausbildung zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro erfordern. 7. Wie bewertet die Behörde die Kritik des Landeselternausschusses? Grundsätzlich hat die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde Verständnis für die Forderung des LEA, Teilnehmende in einer Berufsbegleitenden Ausbildung, die über keine einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen, nicht mehr voll auf den Personalschlüssel anzurechnen. Aus diesem Grund hat sich die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde mit dem LEA auf eine veränderte Anrechnung der Arbeitszeit dieser Beschäftigtengruppe auf den Personalschlüssel verständigt (siehe Antwort zu 4.). Die Kritik des LEA in seiner Pressemitteilung vom 15. November 2013, dass ungelernte Kräfte alleinverantwortlich Kinder betreuten, ist jedoch nicht zutreffend (siehe auch Antwort zu 8.). In der Kita werden die Teilnehmenden in einer Berufsbegleitenden Ausbildung nur als Zweitkraft eingesetzt. In der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) erfolgt ihr Einsatz nur dann als Erstkraft, wenn sie in ein größeres Team mit mehreren ausgebildeten Erstkräften eingebunden sind. Die Auswahl der Teilnehmenden in einer Berufsbegleitenden Ausbildung erfolgt unter anderem in Hinblick auf ihre Motivation und Eignung im Rahmen persönlicher Gespräche durch die Fachschulen beziehungsweise durch die Beschäftigungsträger. Diejenigen, die sich nach langjähriger Berufserfahrung sowie im höheren Lebensalter zur Aufnahme einer Erzieherinnen- beziehungsweise Erzieherausbildung entscheiden, verbinden mit dem beruflichen Neuanfang die Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit und ein für sie erfüllteres Berufsleben und nehmen dafür finanzielle beziehungsweise wirtschaftliche Einschränkungen in Kauf. Bestätigt wird diese positive Einschätzung von den Fachschulen und Kita-Trägern, die den Auszubildenden ein hohes Maß an Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen attestieren. Vor diesem Hintergrund wird die Befürchtung des LEA, dass von der vollständigen Anrech- 5
6 Drucksache 20/10298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode nung der Arbeitszeit auf den Personalschlüssel eine Gefährdung der Kinder ausgeht, von der zuständigen Behörde nicht geteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu Ist es zutreffend, dass berufsbegleitende Auszubildende alleine Kinder und Jugendliche betreut haben? Falls ja: Jeweils bitte einzelne Orte und Gründe dafür angeben. Die erfragten Informationen liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde selbst nicht vor. Die Frage wird daher auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und des Landesrahmenvertrags Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen und einzelner, nicht verbandlich organisierter Kooperationspartner beantwortet. Demnach ist es nicht zutreffend, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher ohne einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung absolvieren, Kinder oder Jugendliche allein betreut haben. Die Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh führt hierzu ergänzend aus, dass der Personaleinsatz vor Ort erfolgt und sich an den aktuellen personellen und räumlichen Bedingungen orientiert. Dabei wird darauf geachtet, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich in der Ausbildung befinden, immer zusammen mit einer erfahrenen Fachkraft arbeiten. Zum Ausbildungscurriculum gehört aber auch, dass die Fachschüler allein mit zunächst kleinen Gruppen arbeiten. Dies geschieht jedoch nicht am Anfang der Ausbildung, auch wird darauf geachtet, dass sich eine erfahrene Fachkraft in Sicht- und Hörweite befindet. 9. Wenn der Behörde dazu keine Daten vorliegen, warum nicht? Wie beurteilt die Behörde in diesem Zusammenhang das Problem der Aufsichtspflicht in den Kindertageseinrichtungen? Die Aufsichtspflicht kann grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Qualifikation delegiert werden. Insofern können auch die Teilnehmenden in einer Berufsbegleitenden Ausbildung die Aufsicht über eine Gruppe von Kindern übernehmen. In einem Grundsatzurteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH; IV ZR 144/ 67) fest: Ob der Aufsichtspflichtige durch Übertragung der Aufsichtspflicht an eine andere Person seiner Pflicht genügt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebend ist also, ob eine geeignete Person mit dieser Aufgabe betraut wird, die über folgende Eigenschaften verfügt: Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung, Fähigkeit, die Übersicht zu behalten. Außerdem sind Alter, Eigenart und Charakter der Kinder sowie Situation und Örtlichkeit zu berücksichtigen. Im Kern entscheidet also immer die Kita-Leitung, auf welche konkrete Person sie die ihr vom Träger übertragene Aufsichtspflicht unter Beachtung der räumlichen personellen und pädagogischen Situation delegiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 6
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