Brandschutz für Speicher-Dämmstoffe
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- Maike Kaufer
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1 Biel, Seite 1 Brandschutz für Speicher- Andreas Fahrni
2 Andreas Fahrni Dipl.-Ing. HTI / VDI / STV / UTE CEO STYLE System-Technik GmbH / CEO STYLEBOILER AG Kommissionsmitglied & Delegierter: CES / DKE / ZVEI AKWW (EU ECODESIGN/ErP/ECOLabel) Seite 2
3 1. Brandschutz für Speicher- 2. Baustoffe 3. Normen 4. Prüfungsanforderungen 5. Fragen Seite 3
4 Merkblatt zum Brandschutz für Speicher- Entwurf GzD Seite 4
5 Seite 5
6 In der Praxis sind Unsicherheiten bezüglich der Verwendung der richtigen Dämmmaterialien (Isolierung) für Speicher und Wassererwärmer (Boiler) in Bezug auf den Brandschutz. Seite 6
7 Empfehlung zur Brandschutzdämmung von Speichern 1.1 Einheitlichkeit Aus Gründen der Verständlichkeit wird kein Unterschied zwischen «Speicher» und «Boiler» (Wassererwärmer) gemacht und einheitlich als «Gerät» bezeichnet. Ebenso wird das Wort «Speicher» als Sammelbegriff für die Anwendung sowohl bei Trinkwasser wie auch bei Heizungswasser verwendet. Seite 7
8 1.2 Prävention Geräte-Ausführungen der Brandkassen B 3 (leicht entflammbar) sind zumindest in der Brandklasse B 2 (normal entflammbar), vorzunehmen; noch besser in der Brandklasse B 1 (schwer entflammbar). Seite 8
9 1.3 Speicher mit Elektro-Einsatz (Werksdämmung und Fertigdämmungen für die Platzmontage) Serienprodukte müssen die EnV (Energieverordnung), die Sicherheitstechnischen Normen EN 60335, bei Einbaugeräte die Anforderungen nach NIN-2010 und SVGW W/TPW 115 erfüllen. Sie werden nicht durch die Brandschutzvorschriften der VKF geregelt. Seite 9
10 1.4 Speicher mit Elektro-Heizeinsatz (Platzdämmung durch Isoleur) Speicher müssen die EnV (Energieverordnung), die Sicherheitstechnischen Normen EN und SVGW W/TPW 115 erfüllen. entweder mindestens die BKZ 4.1. (mittel brennbar/stark qualmend) aufweisen und mit einer Ummantelung aus nicht brennbarem Material (Blech) versehen sein. oder mindestens die BKZ 5.2. (schwer brennbar/mittel qualmend) sein. Das gleiche gilt für die allfällige Ummantelung (BKZ 5.2). Dämmungen mit Brennbarkeitsgrad 3 (BKZ 3.x) sind nicht zu empfehlen. Seite 10
11 1.5 Speicher ohne Elektro-Einsatz (Werks- und Platz- Dämmung) Die Empfehlung lässt zwei Möglichkeiten offen. Die Dämmung muss mindestens die BKZ 4.1. (mittel brennbar/stark qualmend) aufweisen und eine Ummantelung aus nicht brennbarem Material (Blech) haben. Die Dämmung muss mindestens BKZ 5.2. (schwer brennbar/mittel qualmend) aufweisen und eine allfällige Ummantelung die Brandkennziffer 5.2 haben. Dämmungen mit Brennbarkeitsgrad 3 (BKZ 3.x) sind nicht zu empfehlen. Seite 11
12 2. Baustoffe 2.1 Definitionen Die heutigen Polyurethan- (PUR) erfüllen die Brandklassen «leicht entflammbar» (DIN B 3/BKZ 4.1) und «schwer entflammbar» (DIN B 2/BKZ 5.2). Es ist Sache des Planers und Installateurs die Fachkenntnisse der bauseitigen Anforderungen zu kennen und anzuwenden. Seite 12
13 2.2 VKF-Anerkennung Baustoffe werden über genormte Prüfungen oder andere Verfahren mit VKF-Anerkennung klassiert. Massgebende Kriterien sind Brandund Qualm-Verhalten sowie das brennende Abtropfen und die Freisetzung von Wärme. Seite 13
14 2.3 Brandkennziffer (Brennbarkeits- und Qualmgrad) Die Klassierung von Baustoffen erfolgt nach der Brandkennziffer BKZ. Seite 14
15 2.4 Einteilung von Baustoffen nach EN Die Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in die Klassen A 1, A 2, B, C, D, und E eingeteilt. Seite 15
16 2.5 für Boiler und Speicher Klassische Materialien PUR-Schäumung (Polyurethan) und PP/PVC-Kunststoffmantel. PUR B 2 normal entflammbar PP/PVC B 3 leicht entflammbar (Gerät B 3) PUR-Schäumung und Stahlblechmantel. PUR B 2 normal entflammbar Blechmantel B 4 schwer brennbar (Gerät B 1) Neue PUR und Glaswolle mit Glasfasermantel-Mantel. PUR B 2 normal entflammbar Glasfasermantel A nicht brennbar 6 (Gerät A 1) Glaswolldämmung und kaschiertem Stahlblechmantel. Glaswolle B 1 schwer entflammbar Stahlblech A schwer brennbar 4/Gerät B 1 Seite 16
17 3. Normen 3.1 Basisnorm Elektrische und elektrisch-kombinierte Boiler, Durchlauferhitzer und Pufferspeicher (Heizung und Sanitär) sowie Warmwasser- Wärmepumpen basieren auf den bestehenden Normen und müssen betreffend der Selbstentzündung mehreren Vorschriften genügen: Basisnorm. EN , Abs. 11. Sicherheitstechnische harmonisierte Normen Zusatznormen Seite 17
18 3.2 International und Europa CENELEC (europäisch) und IEC (international) verzichten für elektrische Geräte, (Boiler, Speicher, Durchlauferhitzer, Warmwasser- Wärmepumpen) auf Brandschutz-Definitionen, mit Ausnahme der Selbstentzündung. Gegen unsachgemässen Betrieb hält diese Norm fest, dass vom Gerät her keine Brandgefahr ausgehen darf, was mit dem Glühdrahttest überprüft wird. Es handelt sich bei Boilern und Speicher um selbstüberwachende Geräte. Bei einem fehlerhaften Betrieb müssen deren Sicherheitseinrichtungen die Überwachung und Schutzmassnahmen selbsttätig übernehmen. Seite 18
19 3.3 Schweiz Geräte mit elektrischem Heizelement sind prüfpflichtig. Gefordert ist auch die Glühdrahtprüfung. Das ist ein definierter Test gegen das Entzünden und die Ausbreitung eines Feuers. Die Installation ist gemäss der NIN geregelt. Allerdings mit Zusatzanforderungen für die Schweiz, die für eingebaute Geräte (elektrische Boiler/Hochschrank und Untertisch) gelten. Seite 19
20 3.4 Brandschutznormen I. Produktenormen II. Prüfnormen III. Schweiz IV. Europa Seite 20
21 4. Prüfungsanforderungen I. Schweiz (BFE und SVGW) II. Prüfpflicht III. Niederspannungs-Installations-Norm NIN Seite 21
22 Tabelle 1 Brennbarkeitsgrade von Baustoffen nach VKF Brennbarkeitsgrad Definition 3 leicht brennbar 4 mittel brennbar 5 schwer brennbar 5 (200 C) schwer brennbar bei 200 C 6q quasi nicht brennbar 6 nicht brennbar Tabelle 2 Q ualmgrade von Baustoffen. Qualmgrad Definition 1 stark Lichtabsorption über 90 Prozent; starker Rauch 2 mittel Lichtabsorption über 50 bis 90 Prozent; mittlerer Rauch 3 schwach Lichtabsorption 0 bis 50 Prozent; schwacher Rauch Tabelle 3 Baustoffe hinsichtlich des Auftretens von brennbarem Abtropfen und Abfallen. Seite 22
23 Tabelle 4 Baustoffe hinsichtlich des Auftretens von brennbarem Abtropfen und Abfallen. Seite 23
24 Tabelle 5 Klassifizierung nach Graden der Brennbarkeit. Seite 24
25 Tabelle 5 Die vereinfachte Vergleichstabelle ist nur für Wärmedämmungen und Ummantelungen von Boilern und Speichern anwendbar. Sie basiert auf den Angaben der Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2 des DIBT sowie auf der vereinfachten Anwendungstabelle der VKF. Seite 25
26 Anforderung DIN EN VKF (BKZ) A1 A1 6.3 Nicht brennbar A2 A2-s1, d0 6q.3 Schwerentflammbar B1 (1) A2-s1, d1 A2-s1, d2 B-s1, d0 B-s1, d1 B-s1, d2 C-s1, d0 C-s1, d1 C-s1, d2 A2-s2, d0 A2-s2, d1 A2-s2, d2 B-s2, d0 B-s2, d1 B-s2, d2 C-s2, d0 C-s2, d1 C-s2, d Stark qualmende Materialien oder fehlende Angaben zum Qualmverhalten A2-s3, d0 A2-s3, d1 A2-s3, d2 B-s3, d0 B-s3, d1 B-s3, d2 C-s3, d0 C-s3, d1 C-s3, d2 5.1 Die Verwendung von leicht entflammbaren Materialien ist nicht zu empfehlen Normalentflammbar B2 (1) D-s1, d0 D-s1, d1 D-s1, d2 D-s2, d0 D-s2, d1 D-s2, d2 D-s3, d0 D-s3, d1 D-s3, d E (1) E-d2 (1) 3.x Leichtentflammbar B3 F 4.1 Seite 26
27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!! Fragen? Seite 27
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