Kindergartenordnung. Kindergarten Werfenweng

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1 Kindergartenordnung Kindergarten Werfenweng S t a n d 0 9 / Kontakt: Kindergarten Werfenweng Weng 19, 5453 Werfenweng Tel.: 06466/4294 Fax: 06466/ kiga-werfenweng@salzburg.at

2 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Kinder! Es freut uns, dass Sie ihr Kind dem Gemeindekindergarten Werfenweng anvertrauen. Wir werden uns bemühen, Ihr Kind nach bestem Wissen und Können zu fördern. Ihr Kind braucht zum Glücklichsein eine Atmosphäre, in der es sich wohl fühlen kann, Geborgenheit spürt, Menschen, die es lieben und anerkennen. Nur so kann es Vertrauen und Zuneigung gewinnen. Viel Neues stürmt auf Ihr Kind ein. Vielleicht freute es sich auf den Kindergarten, nun möchte es aber zu Ihnen zurück. Das Loslösen von der engen Familienbindung und die Eingewöhnung in die neue Umgebung fällt vielen Kindern schwer. Gelingt es, ist Ihr Kind einen großen Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit vorwärts gekommen. Es wird auf die neu gewonnene Sicherheit stolz sein und die Fähigkeit, sich zeitweise von Ihnen trennen zu können, gibt dem Kind die Möglichkeit, sich von Erlebnissen in der Gruppe beeindrucken, begeistern und bereichern zu lassen. Es wird erleben, dass es von anderen anerkannt wird, sich freuen, wenn wir miteinander Feste gestalten, gemeinsam Bewundernswertes entdecken, über schöne Dinge staunen und vieles mehr. Alle seine Fähigkeiten sollten sich im Kindergarten entfalten und weiterentwickeln. Familien- und Kindergartenarbeit sollen einander ergänzen und bereichern. Verstehen Sie bitte die nachfolgende Kindergartenordnung als Leitfaden eines gut funktionierenden Kindergartenbetriebes. Sollte es aber trotzdem einmal Schwierigkeiten geben, so wenden sie sich vertrauensvoll an die Kindergartenpädagogin oder Leiterin. In diesem Sinne begrüßen Sie recht herzlich: Gabriele Holleis Kindergartenpädagogin und Leiterin des Kindergartens Katharina Huber Kindergartenhelferin Birgit Lienbacher Kindergartenpädagogin Annemarie Vierthaler Kindergartenhelferin 2 S e i t e 2

3 Unser Team Gabriele Holleis Kindergartenpädagogin und Leiterin des Kindergartens Birgit Lienbacher Kindergartenpädagogin Katharina Huber Kindergartenhelferin Annemarie Vierthaler Kindergartenhelferin Sind die Kinder klein, müssen wir ihnen helfen, Wurzeln zu fassen. Sind sie aber groß geworden, müssen wir Ihnen Flügel schenken. Aus Indien S e i t e 2 3

4 Aufgabe des Kindergartens Der Kindergarten ist eine Einrichtung, die zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht durch dazu vorschriftsmäßig befähigtes Personal ( Kindergartenpädagoginnen ) bestimmt ist. Die alterserweiterte Kindergartengruppe ist eine Einrichtung, die zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab 1 ½ Jahren bestimmt ist. Aufgaben des Kindergartens und der alterserweiterten Gruppe: 1. Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen und die soziale Integration behinderter Kinder zu fördern. Sie hat dabei durch entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung, insbesondere durch Spiel, die erzieherischen Wirkungen einer Gemeinschaft Gleichaltriger zu bieten, die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen Bildung beizutragen sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik unter Ausschluß jedes schulartigen Unterrichtes die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. ( 12 Abs. 1 des Salzburger Kinderbetreuungsgesetztes). Die vielseitigen Aufgaben können nur dann voll erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Kindergartenpädagogin bereit sind. Prinzipien und Grundsätze der pädagogischen Arbeit Den Kindern in der alterserweiterten Gruppe sowie den Kindern der Kindergartengruppe soll eine familienähnliche Situation im ganzen Haus angeboten werden. Das Wohlbefinden aller Kinder ist oberstes Gebot, die Bedürfnisse und Interessen der Kinder stehen im Vordergrund. Der offene Kindergarten soll den Kindern zu eigenverantwortlichem und selbständigen Handeln verhelfen und sie so auf ihren weiteren Lebensweg vorbereiten. 4

5 Aufnahme im Kindergarten 1. Anmeldung: Diese erfolgt bei der Kindergartenleiterin. 2. Reihenfolge für die Aufnahme: a ) Kinder von Alleinerziehern b ) Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten c ) Kinder die bereits Geschwister im Kindergarten haben d ) Kinder, bei denen es wichtig wäre sie aus sozialen und erzieherischen Gründen in eine solche Gruppe aufzunehmen e ) Bei freien Plätzen werden auch Kinder aus Umlandgemeinden aufgenommen, jedoch auf ein Jahr befristet. f ) Kinder aus Randgemeinden können nur in eine Kindergartengruppe aufgenommen werden. 3. Aufnahme behinderter Kinder: Kindern mit besonderen Bedürfnissen soll die Möglichkeit der sozialen Integration in die Gruppe geboten werden. Voraussetzung: Psychologische Stellungnahme der Familien- und Erziehungsberatung des Amtes der Landesregierung. 4. Der Ausschluß vom weiteren Besuch des Kindergartens kann erfolgen: a ) Von Kindern, bei denen aus schwerwiegenden Gründen durch den Besuch des Kindergartens eine Schädigung der Kinder oder des Kindergartenbetriebes zu befürchten ist, b ) wenn die Eltern oder sonst Erziehungsberechtigten eine ordnungsgemäße Übergabe ( Ü bergabe der Kinder in die Obhut einer Betreuungsperson ) und Abholung des Kindes unterlassen, c ) wenn das Kind ohne hinreichenden Grund länger als zwei Wochen oder wiederholt dem Kindergarten fernbleibt. 5

6 Betriebszeiten 1. Betriebszeit: Montag Freitag von Uhr bis Uhr Zeit für die Übergabe der Kinder an die Kindergartenpädagogin: Uhr bis Uhr Alterserweiterte Gruppe: Öffnungszeit ist nicht gleich die Besuchszeit. Aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen sollte die Betreuung außerhalb der Familie einem dem Alter entsprechendem Zeitraum nicht überschreiten. 2. Betriebsfreie Zeit: An gesetzlichen Feiertagen, in den Weihnachts-, Oster- ( a uch Osterdienstag ) und Pfingstferien ( auch Pfingstdienstag ) der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie zu Allerseelen hat der Kindergarten geschlossen. 3. Sommerferien: Der Kindergarten schließt während der Sommerferien 5 Wochen. Der genaue Beginn und das Ende der Kindergartenferien werden in einer Zusammenfassung bekannt gegeben. Beiträge Die monatlichen Kindergartenbeiträge werden jährlich von der Gemeindevertretung beschlossen und orientieren sich am Mindestsatz lt. Salzburger Kinderbetreuungsgesetz. Mit Ausnahme der Schulkindbetreuung in der alterserweiterten Gruppe können Kinder nur in Ausnahmefällen eine Viertelbetreuung in Anspruch nehmen. ( Betreuung zwischen 0-10 Stunden/Woche ) Arbeitsbestätigung und Arbeitszeiten beider Elternteile müssen in diesem Fall eingereicht werden. Kindergartenbesuch Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen. Abmeldung vom Kindergartenbesuch: Die Abmeldung während des Kindergartenjahres ist nur in besonders begründeten Fällen ( z.b.: Übersiedlung, Krankheit, etc. ) möglich. 6

7 Infektionskrankheiten Bei Auftreten einer Krankheit müssen Sie dies umgehend der Kindergartenleiterin mitteilen. Ein Weiterbesuch des Kindergartens während einer Infektionskrankheit muss im Interesse der übrigen Kindergartenkinder unterbleiben. Bei Verdacht eine Infektionskrankheit, suchen Sie bitte mit ihrem Kind möglichst bald einen Arzt auf. Ob und wann der Kindergarten wieder besucht werden darf, hängt vom ärztlichen Attest ab. Sonstige Abwesenheit Eine sonstige Abwesenheit Ihres Kindes teilen Sie bitte der jeweiligen Kindergartenpädagogin mit. Bleibt ein Kind ohne Angabe eines Grundes länger als 2 Wochen dem Kindergarten fern, wird der Kindergartenplatz anderweitig vergeben. Tagesablauf Von 7.00 Uhr 8.30 Uhr treffen die Kinder im Kindergarten ein. In dieser Zeit findet die Orientierungsphase statt, es werden Spiele am Tisch gespielt, Gespräche geführt, usw. Um 8.30 Uhr finden unsere geplanten Aktivitäten und Angebote statt. Hierbei werden die Kinder in die jeweiligen Altersgruppen aufgeteilt, um die Kinder gezielt zu fördern. Nach diesen Aktivitäten folgt das Freispiel. Die Kinder können hier Raum, Spielpartner und die Spielbereiche selbst wählen. Sie können auch selbst entscheiden, wann sie jausnen gehen möchten. Um ca Uhr wechseln wir bei Schönwetter in den Garten hinaus. 7

8 Aufsichtspflicht Beginn: Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes in die Obhut der Betreuungsperson. Ende: Mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder vom Kindergarten von den Eltern oder sonst Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht besteht auch außerhalb der dem Kindergarten gewidmeten Liegenschaften, solange die Kinder unter der Obhut einer Betreuungsperson stehen. Die Aufsichtspflicht ist nicht gegeben, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder sonst Erziehungsberechtigten befinden. Die Berechtigung für das Abholen der Kinder durch eine andere Person als die Eltern oder sonst Erziehungsberechtigten ist durch eine schriftliche Einverständniserklärung nachzuweisen. Eine solche Person muss selbstverständlich geistig und körperlich in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind wirksam auszuüben. Zusammenarbeit mit Eltern Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich die Kinder bei uns wohl fühlen. Sie findet statt in Form von: einer gemeinsamen Eingewöhnungszeit bei Kindern unter 3 Jahren Elterninformationen mittels Aushang und Briefen Aktivitäten, Veranstaltungen und Feiern Elterngesprächen Elternabenden 8

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