Besondere Geschäftsbedingungen der JAXX GmbH, Morgenstraße 18, 6890 Lustenau (JAXX AUSTRIA)
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- Elly Biermann
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1 Besondere Geschäftsbedingungen der JAXX GmbH, Morgenstraße 18, 6890 Lustenau (JAXX AUSTRIA) Diese besonderen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt geändert am 25. März Präambel Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Internetportals und regeln die Teilnahme an den Wetten und Spielen, die die JAXX AUSTRIA GmbH, Lustenau (JAXX AUSTRIA) auf JAXX.com anbietet. Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die Sie mit Registrierung bei JAXX UK und bei der Abgabe jeder Wette bei JAXX AUSTRIA anerkennen. Gemäß der Bewilligung der Landesregierung Vorarlberg hat JAXX AUSTRIA die Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten im Internet. Ferner gelten für Pferdewetten die aktuellen Wettbedingungen der Totalisatorunternehmen, die Sie mit Ihrer Registrierung sowie mit jeder einzelnen Schein-Abgabe akzeptieren. Die Besonderen Geschäftsbedingungen von JAXX AUSTRIA werden dabei neben den aktuellen Wettbedingungen der Totalisatorunternehmen Vertragsbestandteil. Diese senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Wetten während eines laufenden Ereignisses, ausgenommen Livewetten auf das Endergebnis, sind verboten und werden von JAXX Austria nicht angeboten. Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen können ausgedruckt werden. Details zum Spielablauf entnehmen Sie bitte den Spielregeln. Informationen über die Gefahr der Wettteilnahme zur Entstehung von Spielsucht Die Teilnahme an Wetten besitzt ein hohes Suchtpotential und kann zu gravierenden psychischen Problemen sowie finanziellen Schwierigkeiten führen. Gründe dafür sind vor allem die aktive Einbindung des Wettteilnehmers, die vielfältige Auswahl an Spiel- und Einsatzmöglichkeiten sowie die Annahme, dass es lediglich von den richtigen Entscheidungen des Wettteilnehmers abhängt, ob ein Geldgewinn erzielt wird. Anzeichen einer beginnenden Spielsucht sind unter anderem: immer häufigere Teilnahme an Wetten, Schwierigkeiten, die Wetttätigkeit zu beenden, immer höhere Wetteinsätze, der überwiegende Teil des Einkommens wird verspielt oder es sind bereits Schulden entstanden, der Zwang zu wetten kann nicht unterdrückt werden. Um Ihr persönliches Risiko herabzusetzen, ist es wichtig, sich der potentiellen Gefahren bewusst zu sein und folgende Punkte zu berücksichtigen: Spielen sollte als Unterhaltung verstanden werden und nicht als Gelderwerb. Setzen Sie sich vor dem Spielen ein Zeit- und Geldlimit. Spielen Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten. Spielen Sie nicht, wenn Sie sich deprimiert fühlen.
2 Wenn Sie eine Spielpause benötigen, nutzen Sie unsere Selbstausschluss- oder Karenz-Optionen. Wir bei JAXX Austria bitten Sie, uns zu kontaktieren, wenn Sie merken, dass Sie zu viel spielen oder dass Sie Ihr Spielverhalten nicht im Griff haben. Rufen Sie uns unter aus allen anderen Ländern an. Sie können uns auch eine an schreiben. Wir empfehlen Ihnen außerdem sich an eine Einrichtung für Beratungsgespräche oder für Abklärungsgespräche zu wenden, die Ihnen helfen kann: Einrichtungen für Beratungsgespräche Beratungsgespräche über Spielsucht und ihr Entstehen sowie die mit der Spielsucht verbundenen finanziellen Schwierigkeiten können in Österreich bei folgenden Einrichtungen durchgeführt werden: Stiftung Maria Ebene, Beratungsstelle Glücksspiel 6800 Feldkirch, Schießstätte 12, Top 8 Tel.: 05522/38072, spielsucht@mariaebene.at Institut für Sozialdienste, (IFS)-Schuldenberatung 6900 Bregenz, Mehrerauerstraße 3 Tel.: 05574/ , ifs.schuldenberatung@ifs.at Einrichtung für Abklärungsgespräche Abklärungsgespräche über das Bestehen einer Spielsuchtgefährdung oder Spielsucht können in Österreich bei folgender Einrichtung durchgeführt werden: Amt der Landesregierung, Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd) 6900 Bregenz, Römerstraße 15 Tel.: 05574/ , gesundheitsdienst@vorarlberg.at I. Vertragsparteien An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher (nachfolgend JAXX AUSTRIA) und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird von JAXX AUSTRIA bestimmt. II. Vertragsvoraussetzungen Mit der Abgabe der Wette erklären Sie: a) gem. den allgemeinen Geschäftsbedinungen der jaxx.com das Wettangebot von JAXX AUSTRIA nur dann zu nutzen, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind (oder ein anderes höheres Alter erreicht haben, das nach der Gesetzgebung in Ihrem Land die Volljährigkeit bedeutet) und wenn Ihnen diese Nutzung laut geltendem Recht in Ihrem Land erlaubt ist. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen einen Nachweis über Ihr Alter einzufordern. Ihr Konto kann so lange gesperrt werden, bis Sie den entsprechenden Nachweis über Ihr Alter erbracht haben. Sie wissen und akzeptieren, dass wir nicht in der Lage sind, Ihnen eine rechtliche Beratung oder Zusicherungen zu gewähren, und dass es in Ihrer alleinigen
3 Verantwortung liegt, jederzeit die für Sie geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass Sie laut Gesetz uneingeschränkt dazu berechtigt sind, die Services zu nutzen. Sie anerkennen, dass das Spielen durch Minderjährige nicht geduldet wird. b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben. c) dass Sie die Mittel, mit denen Sie Ihren Wetteinsatz bestreiten, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung erlangt haben und dass Ihnen diese zur freien Verfügung stehen. d) dass Sie weder als Sportler, als Eigentümer, als Trainer oder als Funktionär an dem Wettereignis beteiligt sind. e) dass Sie die Wette in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung eines Buchmachers oder sonstigen Wettvermittlers abgeben.
4 III. Sportwetten 1. Wettauftrag Sie sind verpflichtet, vor der Erteilung des Wettauftrages Ihre Wetten in der Auftragsliste ("Warenkorb") auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Reklamationen nach Abgabe der Wette können nicht berücksichtigt werden. 2. Limits JAXX AUSTRIA ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Es liegt im freien Ermessen von JAXX AUSTRIA, Quoten und Auszahlungslimits für den einzelnen Wettkunden verbindlich festzulegen. Grundsätzlich gelten folgende Einsatz- und Auszahlungslimits: - Mindesteinsatz pro Tipp = EUR 0,50 - Mindesteinsatz pro Wettschein = EUR 1,00 - Höchsteinsatz pro Kunde pro Wettschein = EUR 250,00 - Gewinnlimit Wetten Kategorie 1 (pro Kunde und Wettschein) = EUR ,00 - Gewinnlimit Wetten Kategorie 2 (pro Kunde und Wettschein) = EUR 5.000,00 - Gewinnlimit Wetten Kategorie 3 (pro Kunde und Wettschein) = EUR 1.000,00 - Höchstauszahlung für Ergebniswetten (pro Kunde und Wettschein) = EUR 2.000,00 - Generelles Gewinnlimit/Auszahlungslimit für Sportwetten pro Kunden und Woche von EUR ,00 Geben Sie mehrere gleiche Wetten ab, deren Gesamtgewinn das Gewinnlimit pro Wette übersteigt, so hat JAXX AUSTRIA das Recht, den Wetteinsatz so weit zu reduzieren, wie dies zur Einhaltung des/der Gewinnlimits erforderlich ist. 3. Abschluss des Wettvertrages Der Wettvertrag kommt mit Annahme Ihres Wettangebots durch JAXX AUSTRIA zustande. Ihnen steht kein einseitiges Rücktrittsrecht nach Abschluss des Wettvertrags zu. Damit ist der Wettvertrag verbindlich abgeschlossen, sobald die EDV-mäßige Bestätigung via Internet ("Wette ist bestätigt") durch JAXX AUSTRIA erfolgt ist. Die Belassung der Wettscheines bei JAXX AUSTRIA steht der Aushändigung an Sie gleich. Die Wette ist ungültig, wenn infolge von Übermittlungsfehlern nachweislich Datum oder Uhrzeit der Wettabgabe oder notwendige persönliche Daten des Wettkunden fehlen. Der Wetteinsatz wird in diesem Falle zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5 4. Vertragsinhalt Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen von JAXX AUSTRIA maßgebend. Im Falle der Ausgabe eines Wettscheines akzeptieren Sie mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. JAXX AUSTRIA ist berechtigt, von sich aus offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit - auch nach Vertragsabschluss - zu berichtigen. Das Recht der JAXX AUSTRIA auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums bleibt davon unberührt. Darüber hinaus behält sich JAXX AUSTRIA das Recht vor, im Falle offensichtlicher Irrtümer das Ereignis mit der Quote 1,00 zu werten. Zum Nachweis offensichtlicher Fehler der Quoten können die Quoten anderer Anbieter herangezogen werden. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer - weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. 5. Aufhebung des Wettvertrages In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an Sie zurück bezahlt wird: a) Wenn das Wettereignis nicht wie angegeben stattfindet (z.b vertauschtes Heimrecht), außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus. b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zu Grunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Die von JAXX AUSTRIA bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Abschlusszeitpunkt verbindlich. c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass - zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehen Beginn des Wettereignisses liegt. - das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.b. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympische Spiele, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird. d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.b. Entscheidungen "am grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt. Wird ein Wettereignis abgebrochen und offiziell gewertet, so bleibt die Wette bestehen und es gilt Pkt. 10 sinngemäß.
6 e) ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird, es sei denn, dass das Match bereits begonnen wurde (Mindestens 1 Ball gespielt). In diesem Falle wird der Aufgebende als Verlierer gewertet. 6. Wettausgang Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen: a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses offiziell bekannt gegebenen Ergebnisse (z.b. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet). Betreibt der Veranstalter einen Totalisator, so ist das veröffentlichte Totalisatorergebnis maßgebend. b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen von JAXX AUSTRIA (z.b. Europacup - Aufstiegswette) vereinbart. c) Bei American Football, Basketball und Baseball gilt grundsätzlich das Ergebnis nach Ende der regulären Spielzeit inklusive der Verlängerung. d) Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z.b. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. e) Im Falle eines Dead Heats (zwei oder mehr Gleichplatzierte) wird die Quote auf 1,0 gesetzt. Dies gilt nicht bei Pferderennen. f) Bei "toten Rennen" (zwei oder mehrere Gleichplatzierte) im Rahmen von Pferderennen werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.b.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.b. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden- Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt. g) Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag bestehen ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als von Ihnen verloren gilt.
7 7. Kombinationswetten Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert ("Kombinationswette"), gilt folgendes: a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 6 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 6 d, erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet. b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 6 c erfolgt, bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 6 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurück zu zahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, bei denen noch kein Ball gespielt wurde. c) Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese(s) Ereignis(se) die Quote 1,00; das gilt nicht für die im Punkt 6 b, 2. Satz angeführten Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 6 b sinngemäß. 8. Sonderwetten Bei allen Sonderwetten gilt, falls nicht anders im Angebot angegeben, das Resultat nach der regulären Spielzeit. Sonderwetten eines Spieles können nicht untereinander kombiniert werden. Zur Bewertung der Sonderwetten werden Teletexte, Zeitungen und Internetseiten herangezogen. Tritt ein Ergebnis ein, das als Wette nicht angeboten wurde, so gelten alle Wetten auf dieses Ereignis als verloren. Siegwetten beim Tennis Falls ein Spiel nicht beendet wird, werden alle auf dieses Match abgegebenen Wetten mit der Quote 1,0 gewertet. Falls einer der beiden genannten Spieler vor Beginn des Spieles geändert wird, werden alle auf dieses Match abgegebenen Wetten mit 1,0 gewertet. Turniersieg beim Tennis Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag bestehen("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
8 Grundsätzliches beim Tennis In folgenden Fällen behalten Wetten ihre Gültigkeit: - Wechsel des Spieltages - Änderung des Austragungsorts - Wechsel von "Indoor" nach "outdoor" und umgekehrt. Über/Unterwette Für den Fall, dass die Summe der Tore, Karten etc. beider Mannschaften höher ist als die in der Wette angegebene Anzahl, gewinnt die Vorrausage "Über". Falls die Summe der Tore Karten etc. beider Mannschaften niedriger ist als die angegebene Anzahl gewinnt die Voraussage "Unter". Turnier oder Titel-Siegwette Bei Wetten, die auf den Sieg eines Titels oder eines Turniers abgeschlossen werden gilt als Sieger die Mannschaft, die das Turnier gewinnt, gleich, wie Sie den sieg errungen hat (z.b. Entscheidungsspiel, Verlängerung Golden Goal, Münzwurf etc.). Im Falle, dass die Mannschaft, auf die die Wette abgegeben wurde, disqualifiziert wird oder sich zurückzieht, gelten sämtliche auf diese Mannschaft lautende Wetten als verloren. IV. JAXX AUSTRIA HORSRES (Pferdewetten) 1. Wettabgabe a) Wetten abgeben darf nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. b) JAXX AUSTRIA handelt im Rahmen der Buchmachererlaubnis als Vermittler von Pferdewetten. Die Wette wird an ein Totalisatorunternehmen oder einen anderen Buchmacher nachfolgend Totalisatorunternehmen weitergeleitet. Dabei ist JAXX AUSTRIA Erklärungsbote des entsprechenden Totalisatorunternehmens. Der Wettvertrag zwischen Ihnen und dem Totalisatorunternehmen kommt am Sitz des Totalisatorunternehmens mit Zugang und Annahme der vermittelten Wettanträge durch das Totalisatorunternehmen zustande. An welches Totalisatorunternehmen Ihre Wette weitergeleitet wird, können Sie dem Angebot entnehmen. c) Mit Abgabe des Wettantrages erklären Sie, dass Sie vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis haben. d) Die Wette ist abgeschlossen, wenn Ihr Wettantrag über JAXX AUSTRIA in die Computer des Totalisatorunternehmens eingeht, durch das Totalisatorunternehmen, gleichgültig in welcher Art, angenommen wird und JAXX AUSTRIA die Annahme durch das Totalisatorunternehmen bestätigt wird. Sie verzichten im Zweifel auf die Weiterleitung und den Zugang der Annahmeerklärung von JAXX AUSTRIA (Wettvermittlungsbestätigung). e) Die Vermittlung der Wetten, gleich über welchen Weg der Wettantrag abgegeben wird (Telefon, Internet, SMS), erfolgt ohne Überprüfungspflicht von JAXX AUSTRIA. Maßgebend ist stets die im Computer des jeweiligen Totalisatorunternehmens unter der Wettscheinnummer abgespeicherte Wette.
9 f) Die auf der Wettvermittlungsbestätigung eingetragene Nummer steht für den Namen des Pferdes. Bei der Nichtübereinstimmung von Starterliste und den auf der Wettvermittlungsbestätigung enthaltenen Daten des Totalisatorunternehmens gilt die Nummerierung des Totalisatorunternehmens. Sind Nummer und Pferdename vermerkt, ist stets die Nummer des Pferdes maßgebend. g) Wettvermittlungsbestätigungen sind bei Empfang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen und bei Fehlern vor dem Start des jeweiligen Rennens zu monieren. Beanstandungen nach Start des Rennens können nicht berücksichtigt werden. Nachträgliche Stornierungen können nicht vorgenommen werden h) Vor Start stornierte Wettaufträge werden durch entsprechenden Vermerk im Zentralrechner des Totalisatorunternehmens entwertet. In diesem Fall wird der Einsatz zurückerstattet. i) Die auf der Wettvermittlungsbestätigung aufgedruckte Zeit gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der tatsächlichen Startzeit (nicht Planstartzeit), ist die Wette ungültig. Sie wird wie ein Nichtstarter behandelt und der Einsatz wird zurück erstattet. Tatsächliche Startzeit ist die in den Rennsportzeitungen nach dem Rennen veröffentlichte Zeit. j) Änderungen der Eintragungen oder andere Manipulationen der Wettvermittlungsbestätigung machen die Wette ungültig und schließen einen Gewinnanspruch oder eine Rückzahlung des Einsatzes aus. Die Bestimmungen für den Wettbetrieb können Sie hier downloaden. (PDF-Dokumente) Wettbedingungen Totalisatorunternehmen (JAXX) Wettbedingungen Totalisatorunternehmen (netxbetting) Vorschriften für den Wettbetrieb Totalisatorbestimmungen des Wiener Trabrenn-Vereines Totalisatorbestimmungen des Trabrennvereines zu Baden bei Wien Totalisatorbestimmungen SAF Tote 2. Zahlungsverkehr Die Transaktionen auf Ihrem Spielerkonto können Sie im Internet einsehen. Sollten Sie Transaktionen ausschließlich per Telefon vornehmen, erhalten Sie gegen Gebühr einen monatlichen Transaktionsnachweis zu Beginn des Folgemonats. 3. Auszahlung a) Mit Abgabe Ihrer Wette beauftragen Sie JAXX AUSTRIA, einen auf diese Wette entfallenden Gewinn durch Einreichen der Wettquittung für Sie entgegen zu nehmen. Die Auszahlung der Gewinne und der zurückzuzahlenden Wetteinsätze auf Ihr Spielerkonto bei JAXX erfolgt, wenn die Quoten und die Abrechnung des Totalisatorunternehmens bei JAXX AUSTRIA vorliegen. Die Quoten werden von dem jeweiligen Totalisatorunternehmen errechnet. Entscheidend für den Ausgang des Ereignisses ist zunächst der Richterspruch. Die Auszahlung der Gewinne kann bei Zweifeln über den Richterspruch bis zum Erscheinen des offiziellen Rennberichts zurückgestellt werden. Auszahlungen von Ihrem Spielerkonto können Sie jederzeit zugunsten der bei Ihrer Registrierung angegebenen
10 Bankverbindung vornehmen. JAXX AUSTRIA behält sich vor, Auszahlungen auf andere Kontoverbindungen nur nach Nachweis einer entsprechenden Berechtigung vornehmen zu lassen und Auszahlungen nur über den von Ihnen gewählten Weg der Einzahlung vornehmen zu lassen. b) JAXX AUSTRIA behält sich das Recht vor, bei begründetem Verdacht auf Wett- oder Rennmanipulation die Auszahlung für das betreffende Rennen so lange zu sperren, bis vor einem Renngericht oder ordentlichen Gericht festgestellt wird, dass weder eine Wettnoch eine Rennmanipulation stattgefunden hat. Bis zur richterlichen Klärung erfolgt vorerst nur die Rückerstattung des Einsatzes. V. Schlussbestimmungen 1. Haftung a) Wir haften Ihnen gegenüber für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf die Summe von ,- Euro begrenzt. b) Im Fall von unverschuldeten Fehlfunktionen oder Störungen von technischen Einrichtungen, die wir einsetzen, haften wir nicht. c) Werden bei Pferdewetten durch höhere Gewalt oder das Eingreifen Dritter Wettunterlagen vernichtet oder in sonstiger Weise unbrauchbar gemacht, so dass eine Ermittlung der Quoten und der Berechnung der Gewinne nicht möglich ist, werden die Wetteinsätze ohne Abzüge zurückgezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Wettgewinn. d) Für Übertragungsfehler von Wettdaten und Rennergebnissen übernimmt JAXX AUSTRIA keine Haftung. JAXX AUSTRIA nimmt für seine Leistung die Dienste Dritter in Anspruch, ihr gegenüber vertraglich ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen haben. Somit bestehen in keinem Fall Ersatzansprüche wegen fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung im Internet oder anderweitiger Übermittlungsfehler von Daten und Ergebnissen. Dies gilt auch bei einer fehlerhaften Gewinnmitteilung oder Gewinnauszahlung. Im Falle einer fehlerhaften Gewinnmitteilung durch JAXX AUSTRIA besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Auszahlung des fehlerhaft mitgeteilten Gewinns. Zu Unrecht auf Ihrem Spielerkonto vorhandene Gewinnbeträge stehen Ihnen nicht zu. JAXX AUSTRIA ist berechtigt, diese Beträge zurück buchen zu lassen. e) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden von Leben, Körper und Gesundheit. 2. Angabe falscher Daten Sollte bei der Anforderung von Auszahlungen festgestellt werden, dass Ihre Daten unrichtig sind, insbesondere die Wette aus Ländern abgegeben worden ist, welche wir ausdrücklich ausgeschlossen haben, so hat JAXX AUSTRIA das Recht, alle Ihre bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Wetten für ungültig zu erklären und das Vertragsverhältnis rückwirkend aufzulösen. In diesem Fall steht Ihnen lediglich ein Anspruch auf Rückerstattung der Einsätze, abzüglich der angelaufenen Bearbeitungskosten bei JAXX AUSTRIA zu.
11 3. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot Es ist Ihnen nicht gestattet, Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen. 4. Rechtswahl und Gerichtsstand Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JAXX UK findet auf alle Leistungen der JAXX AUSTRIA Österreichisches Recht Anwendung. 5. Übertragung des Vertrags- und Kundenverhältnisses JAXX AUSTRIA behält sich vor, das Vertragsverhältnis als Ganzes oder einzelne Dienstleistungen auf die JAXX UK Limited, Seventh Floor 90 High Holborn London WC1V 6XX, zu übertragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass JAXX AUSTRIA zu diesem Zweck Ihre Daten an die JAXX UK Limited, London weitergibt.
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