SCIC-IRT. T710.2 Züge mit Marktpreisen. Ausgabe:

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1 SCIC-IRT T710.2 Züge mit Marktpreisen Ausgabe:

2 Inhaltsverzeichnis SCIC-IRT... 1 T710.2 Züge mit Marktpreisen... 1 Ausgabe: Inhaltsverzeichnis Anwendungsbereich Ausgabe Tiefpreisangebote Benützung und Gültigkeit Klassen- und Streckenwechsel, Fahrtunterbrechung Gültigkeit von Halbtax - Abo, GA und STS Kinder Hunde und kleine Haustiere Reisende mit einer Behinderung Preis Ungenauer Preis Referenzpreise Anschlussbillette Umtausch / Erstattung Anschlussbruch / Verkehrsunterbruch / Streik Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch / Fälschung Abrechnung und Gebühren Print@home Inhaltsverzeichnis

3 0.0 Anwendungsbereich Alle Züge unterliegen der obligatorischen Platzreservierung Für die SCIC-NRT-Tarifierung gelten die Bestimmungen der Tarife 710, und Die Angebotsbestimmungen für die Pässe sind in den Tarifen und beschrieben 0.1 Ausgabe Marktpreise werden über EPR oder IPS mit den angebotsabhängigen Tarif - Codes verkauft. Sie werden ausschliesslich elektronisch ausgegeben Dieser Tarif enthält die Bestimmungen zur Benützung von Zügen mit Marktpreistarifierung. Ausnahmen zu den allgemeinen Bestimmungen sind in den zugsspezifischen Kapiteln geregelt Die Anzahl der über EPR buchbaren Angebote ist begrenzt Alle benötigten Angaben und der zu erhebende Betrag werden auf dem Reservierungsausweis aufgedruckt Aus rechtlichen Gründen muss jeder Reisende im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Ausnahmen: Kinder, die das zahlungspflichtige Alter noch nicht erreicht haben und keinen eigenen Platz beanspruchen Bei Einzelreisen können Fahrausweise bis maximal 5 Personen ausgegeben werden Wird ein Liegewagen- oder Schlafwagenabteil zur alleinigen Benützung verlangt, muss für jeden freibleibenden Platz ein Globalpreis-/Marktpreis - Fahrausweis zum normalen Erwachsenentarif gebucht werden Je nach Angebot sind die Plätze kontingentiert Es steht den Beförderern frei, die Ausgabe gewisser Angebote zeitlich zu beschränken (Aktionen, saisonale Angebote, Hoch- und Tiefsaison) Fahrausweise können nur für einfache Fahrten ausgegeben werden 0.2 Tiefpreisangebote Tiefpreisangebote sind kontingentiert Pro Fahrausweis sind max. 9 Personen zugelassen Direktverkauf, die Ablage im elektronischen Dossier oder im Portefeuille ist untersagt Als Dienstfehler gelten nur Annullierungen, die am Tag der Reservierung vorgenommen werden 0.3 Benützung und Gültigkeit Die Fahrausweise beinhalten die Platzreservierung, den Aufpreis und den Fahrpreis. Sie sind ausschliesslich in dem Zug und an dem Tag gültig, für den sie ausgegeben wurden. Die Geltungsdauer kann nicht verlängert werden Inhaltsverzeichnis 3

4 Reisende ohne Buchung werden nur im Rahmen der verfügbaren Plätze zur Fahrt zugelassen. Zuschläge und Gebühren werden im Zug erhoben 0.4 Klassen- und Streckenwechsel, Fahrtunterbrechung Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, können Klassen- und Streckenwechsel nicht ausgegeben werden Fahrtunterbrechungen kommen einem Abbruch der Reise gleich und geben kein Recht auf Erstattung 0.5 Gültigkeit von Halbtax - Abo, GA und STS Für grenzüberschreitende Angebote ab der Schweiz nach DE, FR, IT, A, NL, DK, CZ, SK und HU wird eine Ermässigung ausschliesslich für GA oder Halbtax - Abo nur gewährt, wenn der Kunde während der Reise die Original - Plastikkarte vorweisen kann. Ausnahmen: Übergangs - Abo (inkl. Übergangs-GA zu abonniertem GA / GA Jahresrechnung) Es gelten sowohl das Prisma- wie auch das online - Ticket - Format (print@home). GA-Hinterlegungskarte (gemäss T654, Ziff. 60.1): o Die Hinterlegungskarte kann bis drei Tage vor der effektiven Hinterlegung sowie bis zu drei Tage nach Ende der Hinterlegung (Entwertungstag) als GA benützt werden. o Hinterlegungstag = Ankunftstag des Zuges o Bezugstag = Abfahrtstag des Zuges (Entwertung gem. T654 Ziffer ) Die Ausgabe der Prisma - Artikel 7677 «Halbtaxabonnement vergessen», 7678 «GA vergessen», «Junior - Karte vergessen» und «Enkel - Karte vergessen» ist im jeweiligen Kapitel «Angebote» geregelt Die Akzeptanz von Mitnahme-GA gemäss T654, Kapitel 96 ist im jeweiligen Kapitel «Angebote» geregelt Die Ausgabe der internationalen Rabattkarte (Artikel 4917) zu Halbtax und GA auf SwissPass ist im jeweiligen Kapitel Angebote geregelt Die Akzeptanz von STS-Angeboten gemäss T673 ist im jeweiligen Kapitel «Angebote» geregelt. 0.6 Kinder Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, werden pro Bett- oder Liegeplatz max. 2 Personen akzeptiert, von denen eine ein Kind unter der Kinderaltersgrenze sein muss Die unentgeltliche Beförderung wird nur Kindern in Begleitung von mindestens einem Erwachsenen gewährt, der im Besitze eines gültigen Fahrausweises ist. Alleinreisende Kinder oder Kinder, für die ein eigener Platz beansprucht wird, zahlen den Fahrpreis gemäss Beförderer 0.7 Hunde und kleine Haustiere Über Einreisebedingungen und verlangte Impfungen erkundigt sich der Tierhalter beim Veterinär und bei den entsprechenden Botschaften. Nützliche Hinweise finden sich unter der 4 Inhaltsverzeichnis

5 Adresse des Bundesamtes für Veterinärwesens Für Hunde gilt die allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht (ausgenommen Blindenhunde) In Speisewagen sowie in Wagen mit Essen am Platz sind Tiere (ausgenommen Blindenhunde) nicht zugelassen In Sitzplatz-, Liege- und Schlafwagen in Nachtzügen sind Tiere nur zugelassen, wenn das gesamte Abteil zur alleinigen Benützung reserviert und die entsprechende Anzahl Fahrausweise zum vollen Preis gekauft werden Die Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren sowie Blindenhunden ist im jeweiligen Kapitel «Angebote» geregelt. 0.8 Reisende mit einer Behinderung Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, gelten die Bestimmungen gemäss T710 Kapitel Die behinderte Person muss im Besitz der «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» gem. T710 sein und diese jederzeit mit einem gültigen Fahrausweis (mit oder ohne Ermässigung) vorweisen können. 0.9 Preis Der Abfahrtstag / die Reisezeit (Peak oder off-peak) des Zuges ist massgebend für die Preisberechnung Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, gilt der Preis pro Person Ungenauer Preis Ungenauer Preis siehe T Referenzpreise Angebote und Preise können kurzfristig ändern. Es gelten ausschliesslich die Preise der Verkaufssysteme. Auskünfte sind immer unter Vorbehalt von Änderungen zu geben 0.11 Anschlussbillette Anschlussbillette ohne Mehrwertsteuer (Prisma Artikel 5931, 5932, 3789 und 3790) dürfen nur in Verbindung mit einem in der Schweiz verkauften Marktpreisbillett für die Strecke vom Wohnort zum Einsteigeort eines Zuges mit Marktpreistarifierung ausgegeben werden Beide Billette müssen gleichzeitig ausgegeben werden Gültig 1 Tag Ausgabe mit allen bekannten Ermässigungen gem. T600 in 1. und 2. Klasse Klassen- und Streckenwechsel sind erlaubt Erstattungsbedingungen gem. T Umtausch / Erstattung Inhaltsverzeichnis 5

6 Die Bestimmungen sind für jeden Beförderer im Kapitel «Umtausch und Erstattung» enthalten. Diese gelten nur für in der Schweiz ausgegebene Fahrausweise Ein Umtausch wird nur für die gleiche oder eine höhere Komfortklasse gewährt. Preisdifferenzen sind zu bezahlen Im Ausland ausgegebene Marktpreise dürfen in der Schweiz weder umgetauscht noch erstattet werden. Der Kunde, ist an die Ausgabestelle zu verweisen. Auf der Rückseite des Reservierungsausweises ist zu vermerken: Tag und Stunde des Erstattungsgesuchs Anzahl annullierte Plätze bei Teilannullierung Erstattungsgrund (z.b. Anschlussbruch Züge XXX / XXX) Datumstempel und Unterschrift Zudem sind nicht benutzte Fahrausweise auf der Vorderseite - durch eine diagonal von links unten nach rechts oben gezogene Linie (mit Tinte oder Kugelschreiber) - als unbenutzt zu kennzeichnen In Reisebüros ausgestellte Fahrausweise müssen immer von der Ausgabestelle umgetauscht oder erstattet werden Fahrausweise ohne Bestätigung werden nach Zugabfahrt nicht erstattet. Die fehlende Lochung eines Fahrausweises gilt nicht als genügender Beweis der Nichtbenützung Der Reisende erhält im Ausland die ihm zustehende HATA-, GA-, Juniorkarten oder Enkelkarten - Ermässigung resp. die Ermässigung auf STS-Angeboten für den CH-Abschnitt nicht und weist das Abo gleichzeitig mit dem Billett im Zug vor. Das Zugpersonal bestätigt dies mit dem Namen des Kunden auf dem Fahrausweis. Erstattung der Differenz zwischen den Marktpreisen gemäss Verkaufssystem im Konto Diese Regelung gilt ausschliesslich für IATA-Fahrausweise. Bei vergessenen ausländischen Ermässigungskarten (Bahncard, VorteilsCard etc.) wird keine nachträgliche Erstattung gewährt Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, werden bestätigte Fahrausweise bis spätestens 1 Monat nach Zugsabfahrt zur Erstattung angenommen Anschlussbruch / Verkehrsunterbruch / Streik Allgemeines Die Bestimmungen gemäss diesem Kapitel kommen nur zur Anwendung, wenn der Kunde beim Fahrausweiskauf nicht auf die allfällige Störung hingewiesen wurde. Die Bestimmungen finden keine Anwendung im Falle von höherer Gewalt (Streik, Felsstürze, Lawinen usw.) und Verschulden durch Dritte (Personenunfall usw.). Für solche Fälle werden situativ separate Bestimmungen bekanntgegeben (OPL). Grundsätzlich bildet ein Beförderungsausweis einen Transportvertrag. Aus dem Transportvertrag abgeleitete Rechte und Pflichten enden mit dem Erreichen des aufgedruckten Endbahnhofes. Fahrausweise und Reservationen müssen durch das Verkaufs- oder Zugspersonal bestätigt sein oder der Ausfall des betroffenen Zuges ist auf dem Streikprogramm ersichtlich. Anschlussbruch - Fahrausweisse dürfen nur nach Rücksprache mit EMP/OCP ausgestellt werden. 6 Inhaltsverzeichnis

7 Endbahnhof gleichentags erreichbar Die Weiterfahrt ist grundsätzlich nur über den ursprünglichen Reiseweg möglich (z.b. ursprünglicher Reiseweg: TGV Zürich - Paris, es ist nicht möglich den TGV Lausanne - Paris zu benützen). Ist kein handschriftlicher Vermerk möglich (z.b. bei Mobile Tickets der Deutschen Bahn), muss Artikel (Grund: Verspätung/ Anschlussbruch) zur Bestätigung der Verspätung/ des Anschlussbruches ausgegeben werden. Allfällige neue Reservierungen und Zuschläge für Marktpreise sind wenn möglich wie folgt zu tätigen (die Originalfahrausweise werden mit der Reservierung TC 20 oder «Rupture de correspondance» zusammengeheftet): Deutschland (ausser: EN CH-D), Österreich (ausser: EN CH-A), Italien (nur EC CH- IT): Gratisreservation (EPR: TC 20) TGV Lyria-Züge, Frankreich: Tarif «Titre de Rupture de correspondance» (für Kurzstrecken (z.b. Basel SBB - Mulhouse) nicht erhältlich) Kulanzregelung: Ist die Weiterfahrt (innert nützlicher Frist) über den ursprünglichen Reiseweg nicht möglich, wird der Reiseweg und die Umtausch- und Erstattungsbestimmungen durch die betroffenen Beförderer festgelegt. Allfällige Mehrkosten und/ oder Gebühren sind über Konto 9080 zu verrechnen. Der ursprüngliche Fahrausweis kann für den schweizerischen Streckenabschnitt gültig geschrieben werden: «Zugsbindung aufgehoben. Anschlussbruch Züge Nr. / Nr. ; Umleitung über mit Zug Nr.. Unterschrift und Stationsdatumstempel». Ist kein handschriftlicher Vermerk möglich, muss Artikel (Grund: Verspätung/Anschlussbruch) zur Bestätigung der Verspätung/ des Anschlussbruches ausgegeben werden. o Beispiel 1: Lausanne- Paris. Ausfall des letzten TGV Zug ab Lausanne um 17:59. Es besteht die Möglichkeit, den Kunden am gleichen Tag via Genf nach Paris zu befördern. Originalfahrausweis des Kunden für Reise nach Genf gültig schreiben. Für den TGV Genf- Paris einen Fahrausweis «Rupture de Correspondance» ausstellen und mit dem Original - Fahrausweis zusammenheften. o Beispiel 2: Zürich HB- Paris. Sowohl der Zug mit Abfahrt um 15:34 als auch der Zug mit Abfahrt um 17:34 ab Zürich HB fallen aus. Es besteht die Möglichkeit, den Kunden am selben Tag via Basel und Strasbourg (TER) nach Paris (TGV) zu befördern. Originalfahrausweis des Kunden für Reise nach Basel gültig schreiben. Für die Streckenabschnitte Basel- Strasbourg und Strasbourg- Paris sind neue Fahrausweise auszustellen und über Konto 9080 zu verrechnen. Bei Verbindungen mit Umsteigen im Ausland (z.b. Milano Cle / Paris Gare de Lyon) ist der Kunde für die Weiterreise an den Kundendienstschalter am Umsteigebahnhof zu verweisen Endbahnhof gleichentags nicht mehr erreichbar Massgebend ist der Ort, wo dem Reisenden finanzielle Schäden entstehen wie Spesen für Hotelübernachtung, Taxi usw. Bei einer Reise von Paris nach Zürich endet der TGV infolge Verspätung in Basel SBB. Der Kunde verpasst die letzte Verbindung nach Zürich. Fehler bei TGV Lyria. Taxikosten bis Zürich oder Hotel in Basel zu Lasten SBB gemäss T600, Ziffer Ausnahme Streik: Im Streikfall werden keine weiteren Entschädigungen wie z.b. Hotel- / Taxispesen, Entschädigungen bei Arbeitsausfall etc. gewährt. Betroffene Kunden sind an die jeweilige streikende Bahn zu verweisen. Falls der Kunde den Nachtzug verpasst und die Reise am nächsten Tag mit Tageszügen weiterführt, so ist der Originalfahrausweis des Kunden für den Inhaltsverzeichnis 7

8 Tageszug gültig zu schreiben (EPR: TC 20) Falls der Kunde auf eine Weiterfahrt verzichtet oder die Reise auf Grund eines Anschlussbruchs / Streiks nicht fortgesetzt werden kann, ist wie folgt vorzugehen (nur gültig für Billette, die in der Schweiz ausgegeben worden sind): o Kostenfreie Erstattung von noch nicht benützten Fahrausweisen und Reservationen mit Gültigkeit am Tag des Anschlussbruchs über IPS / EPR bzw. Konto Gilt auch für Spezialtarife z.b. Piccolo, Smart etc. Die korrekte und vollständige Aufnahme der Personalien ist zwingend! o Kostenfreie Rückbeförderung zum Abgangsbahnhof inklusive Erstattung des Fahrpreises am Abgangsbahnhof der jeweiligen Reise über IPS/EPR bzw. Konto Die korrekte und vollständige Aufnahme der Personalien ist zwingend! Die Fahrausweise sind für die kostenlose Rückbeförderung gemäss T600, Ziffer zu bestätigen. Reisenden, deren Fahrausweise und Auslagen (Taxi, Hotel) nicht an Ort erstattet worden sind, können unverzüglich nach der Reise einen Entschädigungsantrag an die Bahn richten, welche den Fahrausweis ursprünglich ausgegeben hat Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch / Fälschung Es gelten die Zuschläge und Gebühren gemäss T Abrechnung und Gebühren Die Bestimmungen sind für jeden Beförderer im Kapitel «Umtausch und Erstattung» enthalten Verrechnung der tarifarischen Abzüge (von den Beförderern vorgegeben): EPR (Railticketing): Grund auswählen (Grund 2 kommt nicht in Frage). Falls die tarifarischen Gebühren nicht automatisch abgezogen werden, diese über das Konto 3710 verrechnen. IPS SAV: o Umtausch: Falls die tarifarischen Gebühren über IPS SAV nicht korrekt abgezogen wurden, diese über das Konto 3710 verrechnen o Erstattung: Die tarifarischen Abzüge werden automatisch über IPS SAV abgezogen. Es gelten ausschliesslich die Erstattungsgebühren gemäss IPS Annullierung nach Abfahrt oder bei Systemausfall werden über Konto 3710 verbucht. Sofern die Plätze später wieder über das System annulliert werden können, sind sie frei zugeben und das Konto 3710 auszugleichen Die Gebühren werden immer pro Platz erhoben und auf den nächsten Franken aufgerundet Die SBB - Dienststellen sind ermächtigt, ihrem Aufwand entsprechend Bearbeitungsgebühren zu erheben. Verrechnung mit Prisma - Artikel 935 (Gebühren IP ohne MWST) Reisebüros und Privatbahnen verfahren nach ihren internen Vorschriften 0.15 Print@home Ist nichts Gegenteiliges erwähnt, gelten die Bestimmungen gemäss T710, Kapitel Erstattungsgebühren: Die Bestimmungen sind für jeden Beförderer im Kapitel «Allgemeines» 8 Inhaltsverzeichnis

9 und «Umtausch und Erstattung» enthalten Inhaltsverzeichnis 9

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