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1 Geschäftsstelle Gutachterausschuss: Stadtverwaltung Engen Hauptstraße 11, Engen Telefon : Telefax : rathaus@engen.de Internet : 1

2 karte für den Bereich der Stadt Engen mit den Ortsteilen Anselfingen, Bargen, Biesendorf, Bittelbrunn, Neuhausen, Stetten, Welschingen und Zimmerholz Gesetzliche Bestimmungen e werden gemäß 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des Baugeset zbuches (BauGB) und der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ermittelt. e tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts ( 16 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung. e sind, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln ( 196 Absatz 1 BauGB). In Baden-Württemberg ist keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben. A. der karte Die e wurden vom Gutachterausschuss ermittelt und festgelegt und beziehen sich auf den Der ( 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (grundstück), Der enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken sind e mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre ( 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung können als Lagemerkmal den Bodenwert beeinflussen. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom grundstück hinsichtlich seiner wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags-und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. 2

3 e haben keine bindende Wirkung. Folglich begründen die Abgrenzung der zone sowie die Festsetzung der Höhe des s keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden. Planungsrechtliche Festsetzungen des Einzelgrundstücks können aus den Merkmalen des grundstücks nicht abgeleitet werden, sondern sind i.d.r. nach den des BauGB gesondert zu ermitteln. Insbesondere für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen werden kann In den Zonen 3.1 / 8.1 / 8.3 / 13 / 20.2 liegen sehr unterschiedliche Nutzungen vor. Hier kann je nach Art der Nutzung und Lage des Grundstücks vom nach oben oder nach unten abgewichen werden. Die Bodenwerte im Außenbereich (z.b. landwirtschaftliche Höfe und Einzelgrundstücke) sind von Fall zu Fall zu bewerten. Der Gutachterausschuss verzichtet hierfür auf die Festlegung von Richtwerten. 3

4 E n g e n 1 11 ff. Altstadt 130,00 Bebauungsplan Altstadt 2 6,5 Innenstadt (Schillerstr, Bahnhofstr, Breitestr, Boelckestr, Hermann- Reebstein-Str., Deicherbuck, Sonnenbuck) Bebauungspläne Breite, Beugen, Sauerhalden und , 11/1 Feuerwehrgasse / Beim Peterstor 15,00 Bebauungsplan Altstadt (nicht überbaubare Grünfläche) 3 6,12, 13 Auf dem Berg (Boelckestr, Richthofenstr, Distelstr, Jahnstr, Bergstr, Am Schranken, Am Roßmarkt) Bebauungsplan Hinterm Friedhof und 3.1 6, 7 Aacher Straße 90,00 (gemischtes Baugebiet) Wert je nach Nutzung und Lage 4 12, 13 Weihergrund (Im Weihergrund, Hexenwegle) Bebauungsplan Oberer/ Unterer Weihergrund Auf dem Berg II 50,00 Bebauungsplan Oberer Weihergrund Am Stadtpark 180,00 Bebauungsplan Am Stadtpark 5 11,12, 16 Vögtleshalde (Seestr, Beethovenstr, Vögtleshalde, Mozartweg, Haydnweg, Silcherweg, Kreuzerstr, Schorenstr, Hohenkrähenstr, Hohentwielstr.) Bebauungspläne Reigeräcker, Vögtleshalde 1 u. 2 u n d , 12 Reigeräcker 220,00 BebauungsplanReigeräcker und Reigeräcker 1. Änderung 4

5 6 11, 16 Kleinsiedlung 130, , 16 Baumgarten (Eduard-Presser-Str, Im Baumgarten, Am Maxenbuck) 8 6, 7 Scheurenbohl (Aacher Str, Ostlandstr, Friedrich-Mezger-Str, Sonnenhalde, Feldstr, Im Scheurenbohl) Bebauungspläne Köpferplatz, Emmet-Scheurenbohl und Friedrich-Mezger-Straße (Teil) 90,00 Mischgebiet - Bebauungsplan Emmet-Scheurenbohl Wert je nach Nutzung und Lage Aacher Straße / Schützenstraße 130, Aacher Straße II 90,00 Bebauungsplan L 191 und Wert je nach Nutzung und Lage 9 6 Schulerbuck 44,00 / Gewerbe Schulerbuck Erweiterung 15,00 Bauerwartungsland Gewerbe 10 8, 9, 14 Grub (Jahnstraße, Gerwigstraße, Industriestraße, Zeppelinstraße, Felix-Wankel-Straße) 44,00 Bebauungsplan Hinterm Friedhof- Grub / Gewerbegebiet , 15 Grub Erweiterung I 15,00 Bauerwartungsland Gewerbe , 14 Grub Erweiterung II 15,00 Bauerwartungsland Gewerbe Grub / A 81 (Robert-Bosch-Str.) 46,00 Gewerbe - Bebauungsplan Grub/A81 5

6 11 3 Im Tal (Richard-Stocker-Straße, Kesslerhalde) 44,00 Bebauungsplan Im Tal / Gewerbegebiet 12 2, 5, 6 Altdorf I (Schwarzwaldstr., Schwedenstr., Auf der Eck 130,00 Bebauungsplan Auf der Eck und , 5 Auf der Eck 28,00 Bebauungsplan Auf der Eck / Rohbauland An der Zimmerholzer Strasse 28, , 5, 6, 11 Altdorf II (Richard-Stocker-Str, Schwarzwaldstr, Mundingstr, Mühlenstr, Scheffelstr, Hegaustr, Außer-Ort-Str.) 90,00, gemischtes Baugebiet Wert je nach Nutzung und Lage , 11 Am Stockergäßle 130,00 Bebauungsplan Am Stockergäßle - Sondergebiet Handel +Gewerbe Bei der Eselsbrücke 130,00 Bebauungsplan L Sondergebiet Handel Briele (Ballenbergstr, Im Briele, Bei der Säge, Alois-Baader-Str, Emil-Danecker-Str, Wilhelm- Wetzel-Str, Am Wildbach, Schwimmbadweg) 130,00 Bebauungsplan Briele, Bebauungsplan Briele 1. Änderung 15 1, 4, 5, 10 Ballenberg (Hewenstr, Ballenbergstr, Ludwig-Finckh-Str, Maierhaldenstr, Herm.-Hesse-Str, Uhlandstr, Im Glockenziel, Matthias-Claudius-Str, Theodor-Storm-Str, Droste- Hülshoff-Str, Herm.-Löns-Str, Herm.-Bürgermeister- Str, Stauffenbergstr, Engelbrechtstr, Hansjakobstr, St.Martin-Str, Danziger Str, Rilkestr, Hermann-Ambrosius- Str, u.a.) Bebauungspläne Glockenziel I u. II, Maierhalde1-5, Glöckleswies und 6

7 Glockenziel Erweiterung I ,4 Glockenziel Erweiterung II 28,00 28, , 10 Maierhalde (Flst. 1286) 210, Hugenberg (Goethestraße, Heinrich- Heine-Ring, Erich-Kästner- Straße, Thomas-Mann- Straße, Friedrich-Hölderin- Straße, Im Hugenberg) 190,00 Bebauungspläne Hugenberg I u. II Hugenberg III (Im Hugenberg, Friedrich- Hölderlin-Straße., Pannonhalmastraße, Trilportstraße, 190,00 Bebauungsplan Hugenberg III Hugenberg IV (Im Hugenberg, Trilportstraße) 190,00 Bebauungsplan Hugenberg IV Hugenberg Erweiterung 28,00 A n s e l f i n g e n 20 17, 19 Dorfgebiet 95, Außer-Ort-Strasse I 90,00 Sondergebiet Handel, 30 BauGB Außer-Ort-Strasse II 90,00, gemischtes Baugebiet Wert je nach Nutzung und Lage Anselfinger Straße 28,00 Rohbauland Wohnen Im Hotzental 130,00 Bebauungsplan Hotzental 7

8 22 17 Auf der Höhe I (Auf der Höhe, Am Zielhag, Zum Alpenblick) 190,00 Bebauungsplan Auf der Höhe 1. Änderung Auf der Höhe II 130, Bellebern 1 130,00 Bebauungsplan Bellebern Hofäcker 28, Bellebern 2 (Unterm Hewen, Zone 1) 210,00 Bebauungsplan Bellebern III - Änderung Bellebern 2 (Unterm Hewen, Zone 2) 190,00 Bebauungsplan Bellebern III - Änderung B a r g e n Dorfgebiet 80, Hinter m Bild 95,00 Bebauungsplan Hinterm Bild Hinter m Bild Erweiterung 18, Auf der Steig 18,00 B i e s e n d o r f 26 21, 22 Dorfgebiet 66, , 22 Schwärzwiesen 18, Biesendorfer Straße 18,00 8

9 B i t t e l b r u n n 27 23, 24 Dorfgebiet 80, , 24 Obere Wörden 95,00 Bebauungsplan Obere Wörden , 24 Obere Wörden Erweiterung 18,00 N e u h a u s e n Dorfgebiet 95, , 26 Unter der Trotte 130,00 Bebauungspläne Unter der Trotte II, Leimgruben II , 26 Unter der Trotte Erweiterung 28,00 Bebauungsplan Unter der Trotte II Rohbauland , 28 Leimgruben 28, Unter der Trotte / Leimgruben 130,00 Bebauungsplan Leimgrube I 31 25, 27 Mühlenweg 130,00 Bebauungsplan Mühlenweg S t e t t e n Dorfgebiet 80, An der Steinmauer 95,00 Bebauungsplan An der Steinmauer An der Steinmauer Erweiterung 18,00 Bebauungsplan An der Steinmauer Rohbauland 9

10 An der Eichenbergstraße 18,00 W e l s c h i n g e n Dorfgebiet 110, Steinisländle / Wetteäcker / Auf Löbern 130,00 Bebauungspläne Ober Steinisländle, Weyeräcker, Fallentor-Weyeräcker- Wetteäcker, Auf Löbern, Trottenäcker, Auf der Ebene Auf der Ebene II 28, Wetteäcker/Scherer 28, Guuhaslen (Ermin-Hohlwegler-Straße) 190,00 Bebauungsplan Guuhaslen 36 30, 31, 32 Unter Heger / Steinisländle 44,00 Bebauungsplan Gewerbegebiet Gewerbegebiet Bundesstrasse I 80,00 Mischgebiet, Bebauungsplan Gewerbegebiet - vorwiegend Wohnen , 32 Unter Heger / Steinisländle Erweiterung I 13,00 Bauerwartungsland Gewerbe Am Bahnhof 80, , 32 Unter Heger / Steinisländle Erweiterung II 7,00 Bauerwartungsland Gewerbe Bundesstrasse II 44,00 Mischgebiet, Bebauungsplan Gewerbegebiet - vorwiegend Gewerbe 10

11 Unter Heger / Steinisländle Erweiterung III 13,00 Bauerwartungsland Gewerbe Z i m m e r h o l z 37 36,37 Dorfgebiet 80, Auf Wittern 117,00 Bebauungsplan Auf Wittern Auf Stiegeln 117,00 Bebauungsplan Auf Stiegeln 11

12 C. karten siehe Anlagen Die maßgeblichen Vorgaben und die festgesetzten Richtwerte, sind in folgender Nutzungsschablone in den Karten, die als Anlagen beigefügt sind, eingetragen: Zone 3 II Anzahl der möglichen Vollgeschosse WA,WR 30 (BauGB) 190,00 in / qm Baugebiet entsprechend dem Bebauungsplan bzw. der Eigenart der nähren Umgebung: WA = Allgemeines Wohngebiet WB = Besonderes Wohngebiet WR = Reines Wohngebiet MI = Mischgebiet MD = Dorfgebiet GE = Gewerbegebiet S = Sanierungsgebiet SO = Sondergebiet 30 (BauGB) = Bebauungsplan vorhanden 34 (BauGB) = 12

13 Beurkundungsvermerke zur karte Die e zum Stichtag sind gemäß 196 des Baugesetzbuches und gemäß der Gutachterausschussverordnung durch den Gutachterausschuss ermittelt und am heutigen Tage beschlossen worden. Engen, Der Vorsitzende des Gutacherausschusses Patrick Stärk Die Bekanntmachung gemäß 196 (3) des Baugesetzbuches und gemäß der Gutachterausschussverordnung ist im Amtsblatt der Stadt Engen (Hegaukurier) vom erfolgt. Engen, Die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses Thomas Maier Die karte hat gemäß 196 (3) des Baugesetzbuches und gemäß der Gutacherausschussverordnung in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Engen, Die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses Thomas Maier 13

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