Selbstbewusstsein von Mädchen und Frauen mit Behinderung ( 44 SGB IX):

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1 Selbstbewusstsein von Mädchen und Frauen mit Behinderung ( 44 SGB IX): Erfahrungen Erkenntnisse Visionen Dokumentation der Fachkonferenz Oktober 2005 Düsseldorf Bearbeitung: Theresia Degener Christina Dick

2 Impressum Herausgeberin: Verantwortlich: Layout: Friederike-Fliedner-Institut Projekt: SELBST Alte Landstr Düsseldorf Telefon: / Telefax: / info@ffi.projekt-selbst.de Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. Jörg Fretter, Marburg

3 Selbstbewusstsein von Mädchen und Frauen Selbstbewusstsein von mit Mädchen Behinderung und jungen ( 44 Frauen SGB IX): mit Erfahrungen Behinderung Erkenntnisse ( 44 SGB IX) Visionen Erfahrungen Erkenntnisse Visionen Dokumentation der Fachkonferenz der Fachkonferenz Oktober 15. Oktober Düsseldorf Düsseldorf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Friederike-Fliedner-Institut Deutschen Behindertensportverbandes

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5 0 0. Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 7 und Tagungsprogramm Tagungseröffnung und Begrüßung Theresia Degener, Sylvia Dröse und Sabine Kühnert Grußworte 3.1 Renate Augstein Karl Hermann Haack Vorträge 4.1 Die Übungen nach 44 SGB IX: Entstehungsgeschichte, Inhalt und bisherige Umsetzung. Theresia Degener Warum brauchen behinderte Frauen ein starkes Selbstbewusstsein? Beispiele aus dem Alltag von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen Petra Gross Die Bedeutung des Selbstbewusstseins für die Teilhabe behinderter Frauen... am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft und deren Förderung in der beruflichen und sozialen Rehabilitation Brigitte Sellach Rehabilitation durch Stärkung des Selbstbewusstseins? Welche Bedeutung hat das Selbstbewusstsein in der medizinischen Rehabilitation und im Rehabilitationssport? Lutz Worms Das Forschungsprojekt SELBST Projektverlauf Rosa Schneider Erste Ergebnisse der Evaluation aus dem Forschungsprojekt SELBST Sabine Kühnert Welche Bedeutung hat (drohende) Gewalt im Leben behinderter Frauen? Welche Bedeutung hat ein starkes Selbstbewusstsein für die Gewaltprävention? Aiha Zemp Foren 5.1 Forum 1: Anforderungen an die Übungen Referentinnen: Theresia Degener und Sabine Kühnert

6 0 5.2 Forum 2: Schnupperkurs für Frauen zu den Übungen Referentinnen: Lydia Lang und Elena Wiele Forum 3: Vom Antrag bis zur Entscheidung ein Einblick in die Arbeit eines Rehabilitationsträgers Referent: Ulrich Hartschuh Forum 4: Frauen in geordneten Verhältnissen? Selbstbestimmung im Heim Referentin: Julia Zinsmeister

7 1 1. Vorwort und Tagungsprogramm Die vorliegende Broschüre soll die wesentlichen Ergebnisse der Fachkonferenz Selbstbewusstsein von Mädchen und Frauen mit Behinderung ( 44 SGB IX): Erfahrungen Erkenntnisse Visionen, die am 14. und 15. Oktober 2005 im Rahmen der Rehacare im Düsseldorfer Congresszentrum stattfand, dokumentieren. Mit der Fachkonferenz wurde das Forschungsprojekt SELBST erstmalig einer großen Fachöffentlichkeit vorgestellt und erste Forschungsergebnisse präsentiert. Sie hat den beiden Kooperationspartnern des Forschungsprojekts, dem Friederike Fliedner - Institut und dem Deutschen Behindertensportverband wichtige Anregungen für den weiteren Forschungsverlauf gegeben. Die neuen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter Frauen und Mädchen, die Gegenstand des Forschungsprojekts SELBST sind, waren von Anfang an umstritten. Sie sind eine vollkommen neue, und vielleicht auch systemfremde Ergänzung des Rehabilitationssports in Deutschland. In der Praxis der Leistungserbringung und auf der Ebene der rahmenvertraglichen Leistungsvereinbarung gab es in den ersten vier Jahren, in denen der neue Leistungsanspruch gesetzlich besteht, mehr Fragen und Missverständnisse als Antworten und Klarheit. Die Fachkonferenz sollte daher auch genutzt werden, um den Dialog zwischen den Beteiligten zu fördern und gemeinsam Perspektiven für die Übungen zu entwickeln. Auch in dieser Hinsicht war die Fachkonferenz äußerst erfolgreich. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, aus Politik Rehabilitation, Sport und Gewaltprävention dachten gemeinsam über die Bedeutung des Selbstbewusstseins für behinderte Frauen und Mädchen nach. Insbesondere in der abschließenden Podiumsdiskussion wurden erste Vorschläge zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Anspruchs für behinderte Frauen und Mädchen entwickelt. Wir danken allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Fachkonferenz für die anregenden Fragen und konstruktiven Beiträge im Plenum und in den Arbeitsgruppen. Wir danken den Referenten und Referentinnen für informative und lehrreiche Vorträge und Arbeitsgruppenleitungen. Den Studierenden der Evangelischen Fachhochschule Bochum danken wir für die Protokollierung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und unserer Mitarbeiterin Christina Dick für die Erstellung der Dokumentation. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend danken wir für die Förderung der Fachkonferenz in einer Weise, die es uns ermöglichte, die Konferenz weitestgehend barrierefrei abzuhalten. Für die ausgezeichnete Planung und Moderation der Fachkonferenz danken wir Dr. Julia Zinsmeister. Schließlich gilt unser Dank denen, die für den reibungslosen organisatori- 7

8 1 schen Ablauf der Fachkonferenz sorgten, den Mitarbeiterinnen des Forschungsprojektes SELBST: Christina Dick, Judith Jülicher, Manuela Schwarzkopf, Dr. Rosa Schneider, Nicole Solbach und Melanie Trommer. September 2006 Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M., Sylvia Dröse und Prof. Dr. Sabine Kühnert. 8

9 TAGUNGSPROGRAMM 1 FREITAG, ab Uhr Registrierung & Stehcafé Uhr Tagungseröffnung und Begrüßung Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M., Ev. Fachhochschule Bochum Prof. Dr. Sabine Kühnert, Ev. Fachhochschule Bochum Grußwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Augstein, Unterabteilungsleiterin der Abteilung Gleichstellung, BMFSFJ Grußwort des Deutschen Behindertensport-verbandes Karl Hermann Haack, Bundesbehindertenbeauftragter und Präsident des DBS Uhr Die Übungen nach 44 SGB IX Entstehungsgeschichte, Inhalt und bisherige Umsetzung Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. Forschungsprojekt SELBST Uhr Kaffeepause Uhr Warum brauchen behinderte Frauen ein starkes Selbstbewusstsein? Beispiele aus dem Alltag von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen Petra Gross, Netzwerk People First Deutschland e.v., Kassel Uhr Die Bedeutung des Selbstbewusstseins für die Teilhabe behinderter Frauen am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft und deren Förderung in der beruflichen und sozialen Rehabilitation Uhr Mittagsimbiss Dr. Brigitte Sellach, Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Frauenforschung e.v., Frankfurt

10 Uhr Rehabilitation durch Stärkung des Selbstbewusstseins? Welche Bedeutung hat das Selbstbewusstsein in der medizinischen Rehabilitation und im Rehabilitationssport? Dr. med. Lutz Worms, Leitender Arzt von Bodelschwinghsche Anstalten Bundessportarzt Rehabilitationssport im DBS Uhr Das Forschungsprojekt SELBST Fragestellungen, Ziele, Projektverlauf, Zwischenergebnisse Uhr Kaffeepause Prof. Dr. Sabine Kühnert; Dr. Rosa Schneider, Forschungsprojekt SELBST Uhr Foren (parallel laufend): Forum 1: Anforderungen an die Übungen Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M.; Prof. Dr. Sabine Kühnert Forschungsprojekt SELBST Forum 2: Schnupperkurs für Frauen zu den Übungen Lydia Lang und Elena Wiele, Dozentinnen bei Shuri-Ryu Berlin und Fachübungsleiterinnen für Rehabilitationssport Forum 3: Vom Antrag bis zur Entscheidung ein Einblick in die Arbeit eines Rehabilitationsträgers Ulrich Hartschuh, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 10 Forum 4: Frauen in geordneten Verhältnissen? Selbstbestimmung im Heim Dr. Julia Zinsmeister, Rechtsanwältin Uhr Pause Uhr Abendprogramm mit Auftritt der Sängerin b-key (Pop, Soul, Jazz) Vorstellung Selbstbehauptung/Selbstverteidigung durch die Kindersportgruppe der Caritas Bochum/VSG Wanne-Eickel

11 SAMSTAG, Uhr Begrüßung und Berichte aus den Arbeitsgruppen Dr. Julia Zinsmeister, Rechtsanwältin Uhr Kaffeepause Uhr Welche Bedeutung hat (drohende) Gewalt im Leben behinderter Frauen? Welche Bedeutung hat ein starkes Selbstbewusstsein für die Gewaltprävention? Uhr Kaffeepause Dr. Aiha Zemp, Fachstelle für Behinderung und Sexualität, Basel Uhr Vom Gesetz zur Wirklichkeit wie können die Übungen in der Praxis verankert werden? Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ministerien, der Rehabilitationsträger, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Interessenvertretungen behinderter Frauen sowie der Trainerinnen für Selbstbehauptungskurse Teilnehmerinnen und Teilnehmer: - Oliver Assmus, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) - Renate Bergmann, Wen-Do Trainerin - Sylvia Dröse, Deutscher Behindertensportverband e.v. (DBS) - Edelinde Eusterholz, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. (VdAK) - Bernd Giraud, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) - Dr. Angela Icken, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Martina Puschke, Weibernetz e.v. - Eva Ullrich, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) 11 Moderation: Dr. Julia Zinsmeister Uhr Ende der Veranstaltung

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13 2 2. Tagungseröffnung und Begrüßung Theresia Degener, Sylvia Dröse und Sabine Kühnert Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen sie zur Fachkonferenz Selbstbewusstsein von Mädchen und Frauen mit Behinderung ( 44 SGB IX): Erfahrungen, Erkenntnisse und Visionen, mit der sich unser Forschungsprojekt SELBST der Fachöffentlichkeit vorstellt. Wir freuen uns, dass Frauen und Männer aus ganz verschiedenen Bereichen der Einladung zu dieser Fachkonferenz gefolgt sind. Sie alle sind hier versammelt, weil sie Interesse an den neuen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für behinderte Frauen und Mädchen haben. Faszinierend an den neuen Übungen für behinderte Mädchen und Frauen ist, dass so viele verschiedene Gruppen von Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen von ihnen betroffen sind: als Nutzerinnen oder Anbieterinnen, als Kostenträger oder Ausbilder, als Forscherinnen oder als Fachkraft in der Behindertenhilfe. Ich hoffe, dass wir ihr geballtes Expertinnen- und Expertenwissen fruchtbar machen können für unser Forschungsprojekt SELBST. Das Forschungsprojekt SELBST ist ein Kooperationsprojekt des Friederike-Fliedner-Instituts, das ein An-Institut der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe ist, und des Deutschen Behindertensportverbandes. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren, die im Oktober 2003 begann. Das Projekt befasst sich mit den Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins, die mit dem Sozialgesetzbuch 9 im Jahre 2001 neu in den Rehabilitationssport aufgenommen wurden. Auftrag des Forschungsprojektes ist die Entwicklung von Curricula zur Umsetzung der Übungen in die Praxis. Dazu haben wir zunächst eine Bestandsaufnahme über bestehende Selbstbehauptungsangebote und über den Rehabilitationssport in Deutschland gemacht. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gerade die zwei Curricula, ein Curriculum für die Durchführung der Übungen und ein Curriculum für die Ausbildung der Trainerinnen. Das Curriculum für die Übungen wird in acht Testübungswochenenden, die wir an verschiedenen Orten der Bundesrepublik durchführen, erprobt und evaluiert. Nach Abschluss des Forschungsprojektes hoffen wir damit eine solide Grundlage für die Umsetzung der Übungen in die Praxis geschaffen zu haben. Diese Fachkonferenz war als Bestandteil des Projekts SELBST von Anfang an eingeplant und sollte bewusst nicht am Ende, sondern mittendrin eine Plattform für Information und Diskussion schaffen. Wie sie dem Programm entnehmen können, bietet das Projekt mit seinen Zielen und den bereits vorliegenden Erfahrungen einen großen Schwerpunkt auf dieser Konferenz. Wir möchten ihnen sozusagen mitten aus der Forschungs- 13

14 2 werkstatt die ersten Ergebnisse vorstellen. Wir haben aber absichtlich das Thema etwas weiter gefasst, um in Vorträgen, insbesondere in den Foren, die Gesamtthematik Stärkung des Selbstbewusstseins unter verschiedenen Aspekten zu diskutieren und auch ihre Einschätzungen sowie ihre Erfahrungen zu hören und mit aufzunehmen in die weitere Gestaltung des Projektes. Wir möchten allen Beteiligten, die dies durch ihren Beitrag ermöglichen, danken. Um dieses Ziel der breiten Diskussion zu erreichen, haben wir auch eine sehr breite Gruppe von verschiedenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern eingeladen und freuen uns, dass so viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Bereichen gekommen sind. Damit die Fachkonferenz barrierefrei stattfinden kann, bitten wir alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ihre Beiträge in leicht verständlicher Sprache zu halten. Wir hoffen außerdem, dass wir auf dieser Fachkonferenz die teilweise recht kontroverse Diskussion um diese neue Leistung ein Stück vorantreiben können. Durch den Dialog zwischen Kostenträger, Leistungsanbieterinnen und Nutzerinnen erhoffen wir uns Ideen für die sofortige Umsetzung der neuen Übungen in die Praxis, auf die bereits jetzt und unabhängig von unserem Forschungsprojekt ein Rechtsanspruch besteht. Damit eröffnen wir die Konferenz und wünschen Ihnen und uns zwei interessante Konferenztage. 14

15 3 3. Grußworte 3.1 Grußwort Renate Augstein Ich begrüße Sie herzlich als Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur heutigen Veranstaltung und übermittle Ihnen die Grüße von Frau Bundesministerin Renate Schmidt. Uns ist es seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen, die Interessen behinderter Frauen sichtbar zu machen. Zu den unterschiedlichen Projekten, die wir hierzu bereits gefördert haben, zählte auch die LIVE Studie zur Lebenssituation und den Bedarfslagen behinderter Frauen, die erste Studie, die insbesondere behinderte Frauen, ihre Lebenslagen und ihre Anliegen in den Blick nahm. Von wurden hierzu knapp Frauen mit Körper- und Sinnesbehinderungen befragt. Die Frauen berichteten uns u.a. über ihre beruflichen Ziele, ihre familiäre Situation und ihre medizinische Versorgung. Zwei Drittel erzählten von erlebter Diskriminierung: Sie wurden ungefragt angefasst, geduzt, ignoriert oder einfach nicht für voll genommen, unverhohlen angestarrt oder beschimpft. Behinderte Frauen machen solche Erfahrungen nicht nur im Kontakt mit Fremden, sondern z.b. auch bei Bewerbungsgesprächen oder im Kontakt mit Ärzten. Gefragt, wie sie damit umgehen, antworteten 93,4 % der Frauen, am allerwichtigsten sei es, ein gutes Selbstbewusstsein zu entwickeln und sich nicht aufzugeben. Der wichtigste Ratschlag der Vertreterinnen von Selbsthilfeinitiativen und der politischen Interessenvertretungen an behinderte Frauen lautete damals ebenfalls: Selbstbewusstsein entwickeln und sich einmischen! Die Stärkung des Selbstbewusstseins steht im Zentrum vieler Präventionsprogramme, die bundesweit angeboten werden, um Menschen besser vor Gewalt und vor anderen Gesundheitsgefahren zu schützen. Hierzu zählen Präventionsprogramme für Kinder zum Schutz vor Drogen und vor sexuellem Missbrauch sowie Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen. 15 Der Bericht zur gesundheitlichen Lage von Frauen in Deutschland von 1999 zeigt, dass einem starken Selbstbewusstsein aber nicht nur im Bereich der Prävention, sondern generell im Gesundheitsverhalten und bei der Krankheits- bzw. Behinderungsbewältigung von Frauen eine große Bedeutung zukommt. Dem muss unser Gesundheitssystem endlich Rechnung tragen. Um die gesundheitliche Situation von Frauen zu verbessern und Fehlbehandlungen zu minimieren, so das Ergebnis des Berichts, muss die soziale

16 3 16 Situation der Frauen, also ihr Alltag, mehr Berücksichtigung in der gesundheitlichen Beratung und Behandlung finden. Die Beratung und Behandlung muss an den Ressourcen der Frauen ansetzen und ihnen eine aktive Rolle im Behandlungsprozess geben. Ein starkes Selbstbewusstsein ist für behinderte wie nichtbehinderte Frauen in allen Lebensbereichen wichtig. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass allgemeine Angebote der Gewalt- und Gesundheitsprävention behinderte Mädchen und Frauen kaum erreichen und dass sich die Erfahrungen von nicht behinderten Frauen nur begrenzt auf die Lebenswelt behinderter Frauen übertragen lassen. Das hat den Gesetzgeber bewogen, 2001 im SGB IX, eine eigene Rehabilitationssportart für behinderte Mädchen und Frauen einzuführen, die Übungen für behinderte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Der Vorschlag für diese neue Sozialleistung kam von den behinderten Frauen und wurde von unserem Ministerium in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die LIVE-Studie war dabei nicht unser einziger Impuls. Frau Prof. Dr. Degener hatte bereits 1994 in einem Gutachten zum Recht der beruflichen Rehabilitation behinderter Frauen auf die Bedeutung des Selbstbewusstseins der Frauen und die Notwendigkeit, dieses zu stärken, hingewiesen. Die neue Sportart hat zu vielen kontroversen Diskussionen geführt. Tatsächlich stellten sich mit der Einführung dieser Sozialleistung viele Fragen, die nicht so einfach zu beantworten sind: Wie sollen diese Übungen beschaffen sein? Wer soll und kann sie durchführen? Welchen Stellenwert hat das Selbstbewusstsein behinderter Menschen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und im Rehabilitationssport? Um Antworten auf diese und andere Fragen zu finden und damit die sachgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in die Praxis sicherzustellen, fördern wir seit 2003 das Projekt SELBST und auch die heutige Fachkonferenz. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie so zahlreich gekommen sind, um diese Fragen gemeinsam mit uns zu diskutieren. Ich wünsche uns allen zwei interessante Konferenztage und fruchtbare Diskussionen.

17 Grußwort Karl Hermann Haack Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, heute hier persönlich anwesend sein zu können und möchte Sie sowohl in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen als auch als Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes herzlich willkommen heißen. In Deutschland leben 6,6 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Das bedeutet, dass acht Prozent der deutschen Bevölkerung und somit jeder zwölfte Einwohner betroffen ist. 68 % leben mit einer körperlichen, 15 % mit einer nicht näher bezeichneten und 17 % mit einer geistig-seelischen Behinderung. Die Behinderungen sind vielfältiger Art und haben somit vielfältige Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Von den 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen ist annähernd die Hälfte weiblich. Der Deutsche Behindertensportverband zählte in 2004 nahezu Mitglieder, die in den Vereinen der Landesverbände gemeldet waren. Somit ist ein Zuwachs von Mitgliedern zum Vorjahr zu verzeichnen. In den Vereinen zeichnet sich im Laufe der Jahre ein Zuwachs der weiblichen Mitglieder ab. In 2004 waren weibliche Mitglieder gemeldet, das entspricht einem Anteil von 49,68 %. Studien in verschiedenen Ländern haben belegt, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung besonders häufig von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Laut einer Studie gaben 64% der befragten Mädchen und Frauen an, ein- oder mehrmals Opfer sexualisierter Gewalt geworden zu sein. Die Dunkelziffer des sexuellen Missbrauchs gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung dürfte jedoch noch wesentlich höher liegen. Häufig sind behinderte Mädchen und Frauen durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen in ihrer Handlungsfähigkeit sich gegen Angreifer zur Wehr zu setzen eingeschränkt. Gerade die teilweise begrenzte Ausdrucksfähigkeit und die fremdbestimmte Abhängigkeit, z.b. bei Pflegebedürftigen, können mangelndes Selbstbewusstsein hervorrufen. Zudem bleibt behinderten Menschen häufig das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt. Daher müssen behinderte Mädchen und Frauen in besonderem Maße lernen, ihre Fähigkeiten zu nutzen und lernen selbstbewusster aufzutreten, um sich gegen Gewalttäter behaupten und verteidigen zu können. Durch die Verankerung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Neunten Sozialgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung für behinderte und von Behinderung bedrohter Mädchen und Frauen gegangen worden. 17

18 3 Der Deutsche Behindertensportverband ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem Thema Stärkung des Selbstbewusstseins für Mädchen und Frauen mit Behinderung bewusst und stellt sich dieser Thematik. Indikator dafür ist die Durchführung mehrerer Maßnahmen in einzelnen Landesverbänden des DBS. Umso mehr freut es den Deutschen Behindertensportverband als Kooperationspartner des Friederike-Fliedner-Institutes an dem Projekt SELBST mitwirken zu können. Indem Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Mädchen und Frauen mit Behinderung konzipiert und die Richtlinien für die Weiterbildung von Trainerinnen festlegt werden, ist der Grundstein für die zukünftige Implementierung der Angebote zur Selbstbehauptung von Betroffenen aber auch von Gewalt bedrohter Menschen mit Behinderung gelegt. Ich bedanke mich für die Einladung zu dieser Fachkonferenz und wünsche Ihnen zwei informative Tage mit interessanten Beiträgen und spannenden Diskussionen. 18

19 4 4 Vorträge 4.1. Die Übungen nach 44 SGB IX: Entstehungsgeschichte, Inhalt und bisherige Umsetzung Theresia Degener Entstehungsgeschichte Die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter Frauen und Mädchen und denen, die von einer Behinderung bedroht sind, ist eine gänzlich neue Rehabilitationsleistung. Sie wurde erstmals mit der Verabschiedung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat, in das deutsche Rehabilitationsrecht aufgenommen. Um das SGB IX wurde lange gerungen. Die Reformbedürftigkeit des zersplitterten und übersichtlichen alten Rehabilitationsrechts war zwar allgemein anerkannt, doch es dauerte über zwanzig Jahre, bis aus der Erkenntnis praktische Folgen gezogen wurden. Inzwischen wurden weitere Mängel im deutschen Rehabilitationssystem offenbar, etwa der, dass es ausschließlich an dem männlichen Leistungsbezieher orientiert war. Als mit der rot-grünen Regierungskoalitionsvereinbarung 1998 ein deutliches Bekenntnis zur Schaffung eines SGB IX sichtbar wurde, setzten sich Interessenvertreterinnen dafür ein, dass behinderte Frauen in dem neuen Gesetz berücksichtigt werden. Unterstützung fanden die Lobbyistinnen in sozialwissenschaftlichen Untersuchungen und sozialpolitischen Veröffentlichungen, die belegen, dass behinderte Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, und eben auch in der Rehabilitation benachteiligt werden. Letzteres hatte insbesondere eine im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführte empirische Studie zur Partizipation von Frauen an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ergeben. Danach hatten Frauen im Vergleich zu Männern schlechteren Zugang zur beruflichen Rehabilitation, sie fanden ein geringeres Angebot als Männer vor, und sie sind deshalb in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unterrepräsentiert. Im Vergleich zu behinderten Männern sehen sich behinderte Frauen als doppelt benachteiligt, als Mensch weiblichen Geschlechts und als Mensch mit Behinderung. Als eine der Ursachen dieser spezifischen Diskriminierung behinderter Frauen wurde Mitte der 1990er Jahre das erhöhte Risiko der Verletzung durch sexualisierte Gewalt erkannt, was durch viele ausländische und wenige deutschsprachige Untersuchungen belegt wurde. Als ein Präventionskonzept forderten behinderte Frauen deshalb flächendeckende barrierefreie Angebote der Selbstverteidigung und Selbstbehauptung. In meinem Rechtsgutachten zur Benachteiligung behinderter Frauen in der beruflichen Rehabilitation aus dem Jahre 1994 entwickelte ich deshalb den Vorschlag, Selbstbehauptungsund Selbstverteidigungskurse als Angebote des Rehabilitationssports in das neu zu schaffende SGB IX aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde dann im Jahre 2000 durch das 19

20 4 20 BMFSFJ in die Beratungen über den SGB IX-Entwurf eingebracht. So kam es zu den nun als Übungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseinsdienen bezeichneten Leistungen in 44 Abs.1 Ziff. 3 SGB IX. Die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins als Ergänzungsleistung in der Rehabilitation 44 Absatz 1. Ziffer 3 SGB IX lautet: Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (...) werden ergänzt durch (...) ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Danach sind die neuen Übungen ein Teil des Rehabilitationssport, der als Ergänzungsleistung zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation ärztlich verordnet werden muss. Nur diejenigen behinderten Mädchen und Frauen können demnach die neuen Übungen beantragen, die sich gleichzeitig oder unmittelbar vorher in einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme befinden oder befunden haben. Am bekanntesten sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, die in einer stationären Einrichtung, wie einer Kurklinik durchgeführt werden. Es gibt jedoch auch eine vielfältige Anzahl ambulanter medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen. In 26 SGB IX werden die Leistungen der medizinischen Rehabilitation beispielhaft aufgeführt. Dazu gehören nach 26 Abs. 2 SGB IX: - Krankenbehandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe - Früherkennung und Frühförderung - Arznei- und Verbandmittel - Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie - Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung - Hilfsmittel - Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Diese Maßnahmen werden gewährt, wenn sie erforderlich sind, um Behinderungen, einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten, sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. Zusätzlich werden als medizinische Rehabilitationsleistungen, medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen gewährt, soweit sie erforderlich sind um die genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern und Krankheitsfolgen zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dazu gehören insbesondere: - Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung - Aktivierung von Selbsthilfepotentialen - Mit Zustimmung der Leistungsberechtigten, Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen

21 - Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten - Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Ungang mit Krisensituationen, - Training lebenspraktischer Fähigkeiten - Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen der medizinischen Rehabilitation. In 33 SGB IX werden die Leistungen der beruflichen Rehabilitation, die nun Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben heißen, genannt. Zu ihnen gehören insbesondere: - Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, - Berufsvorbereitung, einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen, Grundausbildung, - berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen, - berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden, - Überbrückungsgeld - Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderte Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Diese Maßnahmen werden gewährt, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen, wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Zusätzlich werden gem. 33 Abs. 6 SGB IX als berufliche Rehabilitationsleistungen, medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen gewährt, soweit sie erforderlich sind um die genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern und Krankheitsfolgen zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dazu gehören insbesondere: - Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung - Aktivierung von Selbsthilfepotentialen - Mit Zustimmung der Leistungsberechtigten, Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen - Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten - Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen, - Training lebenspraktischer Fähigkeiten - Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, sowie weitere im Gesetz genannte Maßnahmen. 4 21

22 4 Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben werden wie Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation auch - in ambulanter oder stationärer Form erbracht. Dies gilt, trotz der missverständlichen Formulierung in 35 SGB IX, wonach Leistungen in stationären Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht werden, insbesondere für Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke, sowie vergleichbare Einrichtungen, wie etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Dass es aber auch ambulante Formen der Teilhabe am Arbeitsleben geben soll, ergibt sich aus dem allgemeinen Vorrang der ambulanten vor stationären Maßnahmen gem. 19 SGB Abs. 2 SGB IX und der speziellen Gleichstellungspflicht in Bezug auf behinderte Frauen gem. 33 Abs.2 SGB IX. Hieraus wird die Pflicht zur Schaffung ausreichender ambulanter Angebote der beruflichen Rehabilitation abgeleitet. Die Übungen als Ergänzungsleistung der Rehabiliation 22 Unter den Ergänzungsleistungen in der Rehabilitation ist ein Bündel verschiedener Leistungen zu verstehen, die keiner der drei klassischen Leistungsgruppen (1) medizinische Rehabilitation (2) Teilhabe am Arbeitsleben und (3) Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuzuordnen sind. Sie werden ergänzend jedoch nur zu den ersten beiden Leistungsgruppen erbracht. Die in der Praxis wichtigsten Ergänzungsleistungen sind die Unterhaltsleistungen ( 44 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX), daneben gibt es Beiträge zu Sozialversicherungen (Ziff. 2), den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (Ziff. 3 und 4), Reisekosten (Ziff. 5) sowie Haushaltshilfen und Kinderbetreuung (Ziff.6). Prinzipiell gilt für alle diese Ergänzungsleistungen, dass auf sie ein Rechtsanspruch besteht, d.h. es nicht im Ermessen des Rehabilitationsträger steht, ob sie gewährt werden. Sie werden allerdings nicht selbständig, sondern in Akzessorietät zur Hauptleistung erbracht. Sie hängen somit davon ab, ob der Rehabilitationsträger die Hauptleistung (Maßnahme der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation) tatsächlich gewährt oder bewilligt hat. Strittig ist, ob dies zeitgleich geschehen muss und damit der Anspruch auf die Ergänzungsleistung mit Beendigung der Hauptleistung erlischt. Für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining ist dieser Streit unerheblich, denn für sie wird jedenfalls angenommen, dass sie auch nach Abschluss der medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden können. Die Übungen als Bestandteil des Rehabilitationssportes Die Übungen werden zum einen als Bestandteil des Rehabilitationssports eingeordnet, in diesem Bereich aber auch als neue Aufgabe im Rehabilitationssport qualifiziert. Damit ist einerseits geklärt, dass sie nicht zu den anderen Gruppen der Ergänzungsleistungen wie Unterhaltsleistungen oder Haushaltshilfe- gehören, andererseits aber auch nicht mit dem herkömmlichen Rehabilitationssport identisch sind. Diese Sichtweise entspricht der Entstehungsgeschichte der Übungen, wie sie oben dargelegt wurden. Die Übungen basieren auf der Idee der Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungsübungen für behinderte Frauen und Mädchen. Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass mit diesen neuen Übungen geschlechtstypische Belastungssituationen und die besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen berücksichtigt werden sollten. In einer Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung am 19. Februar 2001 werden die neuen Übungen als Selbstbehauptungstraining für behinderte Frauen und Mädchen

23 bezeichnet. Für die neuen Übungen für behinderte Frauen und Mädchen werden Kosten in Höhe von 3,75 Mio. DM geschätzt. Welchen Inhalt die neuen Übungen genau haben sollen, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien jedoch nicht. Es ist die Aufgabe des Forschungsprojektes SELBST hier entsprechende Vorgaben für die Praxis zu entwickeln. Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport Da die Übungen gleichwohl gesetzlich der Leistungsgruppe des Rehabilitationssports zugeordnet wurde, gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rehabilitationssports auch für die neuen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Der Rehabilitationssport und das Funktionstraining werden in gemeinsamen Vereinbarungen der Leistungsträger und der Leistungserbringer festgelegt, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden. Die zur Zeit gültige Vereinbarung ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003, die zwar zum 31. Dezember 2005 bereits wieder gekündigt wurde, bis zur Verabschiedung einer neuen Vereinbarung jedoch weiter gilt. Die Rahmenvereinbarungen definieren den Rehabilitationssport als Maßnahme, die mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Als Ziele des Rehabilitationssports werden die Stärkung der Ausdauer, die Verbesserung der Koordination und Flexibilität, die Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und die Hilfe zur Selbsthilfe in Ziffer 2.3. der Rahmenvereinbarung genannt. Im allgemeinen Teil der Rahmenvereinbarung wird an zwei Stellen noch einmal Bezug auf die neuen Übungen für Frauen und Mädchen genommen. So heißt es in Ziffer 2.5.: Maßnahmen des Rehabilitationssports beinhalten bei Bedarf auch spezielle Übungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, deren Selbstbewusstsein als Folge der Behinderung oder drohenden Behinderung eingeschränkt ist und bei denen die Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssport erreicht werden kann. In der Fußnote zu diesem Satz wird mitgeteilt, dass die Vereinbarungspartner über geeignete Konzeptionen beraten werden, sobald geeignete Vorschläge vorliegen. Im spezielleren Teil der Rahmenvereinbarung ist festgelegt, dass Rehabilitationssport, je nach Leistungsträger und Behinderungsbild zwischen 6 bis 36 Monaten, bzw. ohne Begrenzung gewährt wird (Ziffer. 4) und dass der normale Umfang bis zwanzig Übungseinheiten zu je 45 bis 60 Minuten beträgt ( Ziffern und 10.3). Die Zahl der TeilnehmerInnen wird je nach Alter und Diagnose auf fünf bis fünfzehn Personen festgelegt. (Ziffern 10.2 und 10.3) Als Rehabilitationssportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen anerkannt (Ziffer 5.1). In diese können geeignete Übungsinhalte anderer Sportarten (...) eingebunden werden (z.b. Elemente aus Judo, Karate, Taekwon-Do, Jiu-Jitsu, Entspannungsübungen). Dies gilt auch für eigenständige Übungsveranstaltungen z.b. zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen. (Ziffer 5.1.) Gleichzeitig sind Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich vom Rehabilitationssport ausgeschlossen (Ziffer 4.7.) und dürfen auch nicht als solche anerkannt werden (Ziffer 5.3.). 4 23

24 4 Hinsichtlich der Verordnung des Rehabilitationssports wird schließlich festgelegt, dass sie neben der Diagnose nach ICD 10, Angaben über Inhalt und Dauer des Rehabilitationssports enthalten muss (Ziffer 15.3) und eine Verordnung ausschließlich wegen mangelnden Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen (...) nicht indiziert ist. (Ziffer 15.7). Aus der Zusammenschau dieser Regelungen ergeben sich für die Ausgestaltung und die Gewährung der Leistung eine Reihe von Fragen: 1. Sind Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse von den Übungen im Sinne des 44 Abs.1 Ziff. 3. SGB IX ausgeschlossen? 2. Müssen die Übungen integraler Bestandteil herkömmlicher Rehabilitationssportübungen sein oder können sie als eigenständige Übungen angeboten werden? 3. Können Übungen nur zusammen mit anderen Rehabilitationssportarten verordnet werden? Muss das verminderte Selbstbewusstsein aus der Behinderung resultieren oder kann es auch auf traumatische oder diskriminierende Erfahrungen zurückzuführen sein? Diese und weitere rechtliche Fragen werden im Rahmen des Forschungsprojektes zu bearbeiten sein. Wir erhoffen uns Anregungen durch spannende Diskussionen auf dieser Fachkonferenz. Die Leistungsträger für die neuen Übungen 24 Als Rehabilitationsträger kommen grundsätzlich alle in 6 SGB IX genannten Träger der Rehabilitation in Betracht. Allerdings werden in 44 SGB IX nur die ersten fünf Rehabilitationsträger ( 6 Abs. 1 Ziff. 1-5 SGB IX) genannt. Damit sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe ( 6 Abs.1 Ziff. 6 und 7 SGB IX) von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Warum die Kommunen und kreisfreien Städte als Rehabilitationsträger vom Rehabilitationssport ausgeschlossen wurden, ist aus der Gesetzesbegründung nicht ersichtlich. Damit bleiben jedenfalls als Rehabilitationsträger für die neuen Übungen die Träger der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der sozialen Entschädigung (Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge) und die Bundesagentur für Arbeit. Diese Träger sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einschlägigen Sozialgesetze zur Finanzierung der neuen Übungen verpflichtet. Bisherige Umsetzung Ich komme zum abschließenden und leider auch traurigen Teil meines Vortrags. Die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins wurden in der bisherigen Praxis der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bislang noch kaum umgesetzt. In der von uns betriebenen Hotline erhalten wir immer wieder Anfragen, wo und wie man diese Leistungen, auf die ja nun seit 2001 ein gesetzlicher Anspruch besteht, umsetzen kann. Wir beantworten diese Fragen gerne und bitten dann immer die Anruferinnen, uns zu informieren, wie die Sache weitergegangen ist. Leider bekommen wir so gut wie nie positive Rückmeldungen. Meistens scheitern die Versuche bereits daran, dass es überhaupt keine regionalen Angebote für behinderte Frauen und Mädchen gibt, die man als Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bezeichnen könnte. Diese Erfahrungen

25 aus unserer Hotline werden auch durch empirische Daten belegt, die zwei inzwischen erfolgte Umfragen ergaben. Der DBS und das Weibernetz e.v. führten im Juni 2005 zeitgleich Befragungen der Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes durch, um den aktuellen Stand von Übungsangeboten zur Stärkung des Selbstbewusstseins zu ermitteln. Beide Befragungen erheben nicht den Anspruch, wissenschaftlichen Standards zu genügen. Dennoch liefern sie wichtige Anhaltspunkte für die Standortbestimmung der Übungen zum derzeitigen Zeitpunkt. Da sich der Fokus der Fragestellungen leicht unterscheidet, werden beide Befragungen kurz dargestellt: Die Beauftragte für Mädchen und Frauen im DBS bat die Landesverbände in einem Rundschreiben Ende 2005 um Auskunft, 1. inwieweit Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für behinderte Menschen im Verband thematisiert werde; 2. ob Bedarf an den Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bzw. an Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangeboten bestehe; 3. ob bereits Angebote zur Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für behinderte Mädchen und Frauen existieren. Dagegen fragte das Weibernetz die Landesverbände: 1. ob Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins angeboten werden und wie diese angenommen werden; 2. nach den Gründen, wenn noch keine Kurse angeboten wurden; 3. ob es Anfragen von behinderten Frauen gebe; 4. welche Erfahrungen sie mit Ärzt/innen und Krankenkassen machen, wenn sie bereits Kurse anbieten. Die beiden Befragungen kommen bezüglich des aktuellen Angebots von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstsein in den Landesverbänden zu voneinander abweichenden Ergebnissen. Während das Weibernetz nur zwei Verbände als aktuelle Anbieter nennt (Berlin und Nordrhein-Westfalen), zählt der DBS vier Verbände auf (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und der Deutsche Rollstuhlverband). Für die Abweichung gibt es neben dem unterschiedlichen Rücklauf, eine Erklärungen, die in der jeweiligen Frageformulierung zu suchen ist. So formuliert das Weibernetz seine Frage insofern enger, als dass explizit nach Übungen nach 44 SGB IX gefragt wird, während der DBS nach Angeboten zur Selbstbehauptung / Selbstverteidigung für behinderte Mädchen und Frauen fragt, während in den beiden vorhergehenden Fragen nach Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für behinderte Menschen gefragt wird. Dies könnte in den Antworten zu Unklarheit geführt haben. Für beide Umfrageergebnisse lässt sich jedoch übereinstimmend feststellen, dass nur eine Minderheit der Landesverbände bisher Übungsangebote macht und Leistungen nach 44 SGB IX, bis auf die unten noch ausgeführte Ausnahme Berlin, noch nicht abgerechnet wurden Als Gründe für die mangelnden Angebote an Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins gaben in der Weibernetz-Befragung die Hälfte der Antwortenden (7 Landes-

26 4 verbände) fehlenden Bedarf der Frauen und Mädchen an. Bis auf eine Ausnahme gaben alle Verbände an, von behinderten Frauen wenig oder keine Anfragen zu den Kursen zu erhalten. Auch der DBS erhält mehrheitlich zur Antwort, dass der Bedarf nicht vorhanden (4 Verbände) bzw. unklar oder nicht evaluiert sei (6 Verbände), während nur drei Verbänden einen positiven Bedarf rückmelden. Da keine Daten darüber erhoben wurden, wie die Landesverbände den Bedarf feststellten, lassen sich aus diesen Angaben keine verlässlichen Rückschlüsse ziehen, woraus die geringe Resonanz der betroffenen Frauen resultiert. Es lässt sich aber mutmaßen, dass ein Grund in der mangelnden Information der Öffentlichkeit über die neuen Leistungen im Behindertensport liegt. Die Rehabilitationsträger haben hierzu bislang keine Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Frauen und Mädchen wurden bislang nur über die Informationsarbeit der Interessenverbände behinderter Frauen und Mädchen und deren Organisationsstellen, über die Öffentlichkeitsarbeit des DBS sowie über Fachliteratur auf die neuen Leistungen aufmerksam gemacht. Ich hoffe auch hier, dass die heute stattfindende Fachkonferenz insbesondere vielleicht die abschließende Podiumsdiskussion uns weiterbringen wird. 26

27 4 4.2 Warum brauchen behinderte Frauen ein starkes Selbstbewusstsein? Beispiele aus dem Alltag von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen Petra Gross Guten Tag! Ich heiße Petra Groß, wohne in Kassel und arbeite auf einen Außenarbeitsplatz bei den Netzwerk People First Deutschland e.v. Ich erzähle über meine Tochter Anja Ich erzähle vom Wohnheim und warum ich dort wieder ausgezogen bin Ich erzähle von meinem Werkstatt-Außenarbeitsplatz bei People First Diese Tipps möchte ich Menschen mit Lernschwierigkeiten geben: Ich bin traurig, dass meine Tochter nicht bei mir bleiben konnte. Ich denke, dass es anders hätte gehen können, wenn es für Eltern mit Lernschwierigkeiten bessere Hilfen geben würde. Die Unterstützung, die ich mir gewünscht hätte, würde zum Beispiel so aussehen, dass Anja Hilfe bei den Hausaufgaben bekommen hätte. Wenn ich mit ihr allein in eine Wohnung gezogen wäre, hätte ich Hilfe im Haushalt gebraucht und Unterstützung im Umgang mit Behörden. Ich hätte mir gewünscht, dass meine Eltern und das Jugendamt mir eine Chance gegeben hätten. Statt dessen wurde mir über meinen Kopf hinweg das Sorgerecht entzogen. Ich würde mir wünschen, dass man in Zukunft mit den Eltern mit Lernschwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen sucht und die Eltern auch ernst nimmt. Denn Eltern hängen an ihren Kindern, egal, ob sie behindert sind oder nicht. Es müsste mehr Gelder und Unterstützungsdienste für Eltern mit Lernschwierigkeiten geben, damit diese bei der Erziehung ihrer Kinder wirklich mitreden können und eine echte Chance als Eltern bekommen. Ich möchte Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten Mut machen. Sie müssen dafür kämpfen, dass sie die nötigen Hilfen bekommen, wenn sie ein Kind wollen. Sie sollen mit ihrer Unterstützungsperson nach Möglichkeiten suchen, wie sie ihr Kind behalten können. Es gibt zum Beispiel Wohngruppen, wo Mütter und Kinder zusammen wohnen und Unterstützung bekommen. Ich möchte anderen Menschen mit Lernschwierigkeiten raten, sich zu überlegen, wie und wo sie wohnen wollen. Es gibt unterschiedliche Wohnformen. Nicht nur das Wohnheim. Es gibt das Betreute Wohnen. Da kann man außerhalb vom Wohnheim sein. Und dann gibt es das Wohnen in der eigenen Wohnung. Dann ist man selbst 27

28 4 Mieter oder Mieterin. Für ein paar Stunden kommt eine Unterstützungsperson zu einem nach Hause. Bei mir zum Beispiel kommt zwei Mal in der Woche die Unterstützungsperson für 2 Stunden nach Hause oder ich gehe zu ihr ins Büro. Und dann wird besprochen, was ich für Post bekommen habe oder was ich für Probleme habe oder wir gehen zusammen zum Arzt. Ich finde das gut, dass die Unterstützerin nach Hause kommt, weil man dann selbstbestimmt sagen kann, was man machen möchte. Ich habe mich selber dafür entschieden, dass ich selber bestimmen kann, was ich mache und was ich möchte und was nicht. Dadurch bin ich selbst stark geworden. Das muss man selber wollen. Die Unterstützer und Unterstützerinnen sollen das mit unterstützen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf aus dem Wohnheim ausziehen können. Es muss ja nicht immer ein Wohnheim sein. Ich hab früher im Wohnheim gewohnt und bin deshalb ausgezogen, weil ich nach Hause kommen wollte, wann ich möchte und weil ich mit meinem Mann zusammen leben wollte. Ich erzähle von meinem Werkstatt-Außenarbeitsplatz bei People First Ich arbeite seit 4 Jahren beim Netzwerk People First Deutschland e. V. auf einem Außenarbeitsplatz. Das heißt, dass ich von der Werkstatt für die Arbeit bei People First freigestellt bin. Bei People First arbeite ich zum Schwerpunkt Wohnen und Frauen. 28 Zum Thema Frauen mit Lernschwierigkeiten habe ich schon diese Sachen gemacht: Ich habe Unterschriften gesammelt. Wir wollen erreichen, dass es in Wohnheimen und Werkstätten Frauenbeauftragte geben muss. Diese Unterschriften haben wir dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Haack, übergeben. Er hat die Liste an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt weitergegeben. Sie soll überprüfen, ob Frauenbeauftragte in Wohnheimen und Werkstätten gewählt werden können. Frauenbeauftragte sind wichtig, weil Wohnbetreuer und Gruppenleiter keine gute Betreuung extra für Frauen machen können. Wir brauchen eigene Ansprechpartnerinnen. Ich habe an einem Plakat und an einem kleinen Heft mitgearbeitet mit dem Namen Mit mir nicht! Dabei geht es um das Beschäftigungsschutzgesetz in leichter Sprache. Zum Beispiel kann man dort lesen, dass man sich wehren soll, wenn man sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlt. Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen wissen, dass sie sich nicht alle Berührungen gefallen lassen müssen, nur weil sie manchmal auf Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist dieses Heft gut und kann anderen helfen. Es gibt aber auch die website Ich habe einen Vortrag bei der Pro Familia Nürnberg gemacht. Das Thema war: Ich wünsche mir ein Kind!. Dieser Vortrag war deshalb wichtig, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten selber entscheiden dürfen will ich ein Kind oder will ich kein Kind? Denn auch heute passiert es noch, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten sterilisiert werden.

29 4 4.3 Die Bedeutung des Selbstbewusstseins für die Teilhabe behinderter Frauen am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft und deren Förderung in der beruflichen und sozialen Rehabilitation Brigitte Sellach Lassen Sie mich trotz des schwierigen Titels meines Vortrages mit einer einfachen Definition von Selbstbewusstsein anfangen. Selbstbewusst zu handeln, heißt: die eigenen Rechte und Interessen erkennen und durchsetzen zu können - und wenn erkennbar wird, dass das alleine nicht zu schaffen ist, sich Hilfe und Unterstützung von anderen zu holen, mit anderen nach gemeinsamen Interessen suchen und sie dann gemeinsam zu vertreten, auch in der Öffentlichkeit, oder zusammen mit anderen für eine gemeinsame Sache zu kämpfen, sich zu wehren und nein sagen zu können bei allem, was als persönliche Zumutung, Belästigung oder Gewalt erlebt wird. Selbstbewusstsein wird erlernt, z. B. von einer anderen Frau, die ein Vorbild ist, im Beruf, in einer Therapie, in einer Gruppe oder in Kursen zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Bei meiner Vorbereitung für heute bin ich auf einen interessanten Hinweis gestoßen: in der Philosophie wird ein Zusammenhang zwischen Selbstbewusstsein und Körper diskutiert. Danach gehört zum Selbstbewusstsein auch das Wissen um den eigenen Körper, das Körperbewusstsein. Festgestellt wurde ein Zusammenhang zwischen Selbstbewusstsein und dem Körper- und Bewegungsbewusstsein. Das klingt schwierig, ist aber leicht zu verstehen, wenn wir in unsere Alltagssprache übersetzen, was wir als selbstbewusstes Handeln verstehen, z. B. für sich selbst einzustehen, für sich selbst zu sprechen, für etwas eintreten, sich gegen etwas stellen oder sich aus Mangel an Selbstbewusstsein unsichtbar machen: in diesen Sätzen wird die Verbindung zwischen den physischen und psychisch-mentalen Dimensionen im Selbstbewusstsein unmittelbar deutlich. 29 Damit sind wir mitten in unserem Thema: der Bedeutung des Selbstbewusstseins für behinderte Frauen, die mehr als andere ihre jeweils eigene Beziehung zwischen Körper und Bewusstsein finden müssen. Auch wenn viele Frauen in der männlich dominierten Gesellschaft um ihr Selbstbewusstsein kämpfen müssen, sind doch behinderte Frauen im doppelten Sinn benachteiligt: als Frau und als Behinderte. Sie müssen offensichtlich doppelt kämpfen.

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