Anträge zu Handen der Regionalversammlungen vom 1. Juni 2013

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1 Anträge zu Handen der Regionalversammlungen vom 1. Juni 2013 Nr. Von wem: Reglement 1 Development Spielreglement NAS Forfaituntersuchung aller Top und Elite-LK 2 RG Ostschweiz Spielreglement NAS Zulassung von anderen Mannschaften 3 Development Spielreglement NAS Lateborn/Spätentwickler bei den Piccolos / Moskitos / Minis / Novizen 4 Frauenkomitee Spielreglement NAS Spielberechtigung bei den Junioren für Frauen 5 Development Spielreglement NAS Bambini-Torhüter in regulärer Ausrüstung 6 Development Spielreglement NAS Nachwuchs Respect my game 7 RG Ostschweiz Rahmenbedingungen 2. Liga ohne ausländische Spieler für die Spielerregistrierung 8 SIHF / ASR Rahmenbedingungen Ausländische Spieler mit einer für die Spielerregistrierung Niederlassungsbewilligung C 9 SIHF / ASR Rahmenbedingungen Transferfrist fällt auf einen für die Spielerregistrierung Samstag oder Sonntag 10 Development Novizen Elite Einschränkung der Spielberechtigung in der Ligaqualifikation bei den Novizen-Elite 11 Development Mitgliederbeiträge Lizenzierung der Bambini 12 RG Ostschweiz Rechtspflege Bussen Code 10, 15, RG Ostschweiz Seniorenreglement Spielberechtigung Senioren SIHF / ASR Nachwuchs-Alterskategorien Anpassung an die Saison für die Saison 2013/2014

2 Antrag Nr.: 1 Antragsteller: Development / Kompetenzmeeting Clubs Reglement Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Artikel: 68 Massnahme: Ergänzung Inkrafttreten: Saison 14/15 Forfaituntersuchung aller Top- und Eliten Leistungsklassen Bisher Artikel 68 Untersuchung für alle Forfaits Zusätzlich zu den Kosten gemäss Rechtspflege-Reglement ist der fehlbare Club in der Meisterschaft der Mini Top / Novizen Elite aller Top und Elite Leistungsklassen der Altersstufen Moskitos bis Novizen verpflichtet, innert 15 Tagen nach Spieldatum den Pauschalbetrag von CHF 1' dem organisierenden Club für die entstandenen Kosten zu vergüten. Dieser Passus kommt dann zum Tragen, wenn der fehlbare Club der Gastclub ist und das Spiel nicht ausgetragen wurde Die höchsten Leistungsklassen haben alle den Anspruch, die Meisterschaft vollständig fertig zu spielen. Es darf für keinen Club der Anreiz bestehen, anstatt ein Auswärtsspiel zu bestreiten, eine Forfaitbusse in Kauf zu nehmen.

3 Antrag : 2 Antragsteller: Regionalgremium Ostschweiz Reglement: Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Artikel: 94 Massnahme: Änderung Zulassung von anderen Mannschaften Art. 94 Zulassung von anderen Mannschaften 1 Ein NL- und 1. Liga-Club darf eine Mannschaft in der Meisterschaft der 2. Liga einsetzen. Dieser Mannschaft ist es aber nicht erlaubt, sich an Aufstiegsspielen zu beteiligen. Diese Mannschaft ist nicht aufstiegsberechtigt 2 Ein 2. Liga-Club darf eine Mannschaft in der Meisterschaft der 3. Liga einsetzen. Dieser Mannschaft ist es aber nicht erlaubt, sich an Aufstiegsspielen zu beteiligen. Diese Mannschaft ist nicht aufstiegsberechtigt 3 Ein Club darf maximal zwei Mannschaften in der 3. Liga einsetzen. Nur einer einzigen Mannschaft eines Clubs ist es erlaubt, sich an Aufstiegsspielen zu beteiligen. In der 2. und 3. Liga werden zur Erkürung dessen Meister auch Finalrunden durchgeführt. Da der Meister der 2. Liga und 3. Liga nicht mehr zwingend in die nächst höhere Liga aufsteigen muss handelt es sich um Final- und nicht um Aufstiegsspiele. Mit der Änderung des Wortlautes nicht aufstiegsberechtigt im Artikel 94 kann eine falsche Interpretation ausgeschlossen werden.

4 Antrag Nr.: 3 Antragsteller: Development / Clubs Reglement Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Artikel: 101 Massnahme: Ergänzung / neuer Absatz Inkrafttreten: Saison 14/15 "Lateborn/Spätentwickler" bei den Piccolos / Moskitos / Minis / Novizen Art. 101 Altersstrukturen der Nachwuchskategorien Die Absätze 1 bis 7 bleiben unverändert. 8 (neu) Lateborn / Spätentwickler Die Regelungen gelten für Knaben der Altersstufen Piccolo / Mosi / Mini / Novizen für alle Leistungsklassen, exklusive Novizen Elite. (Die Novizen Elite werden separat geregelt.) Jeweils maximal 2 "Lateborn/Spätentwickler" des jüngeren Jahrgangs der höheren Altersstufe sind in den Piccolo, Moskito, Mini, Novizen spielberechtigt, sofern diese folgende Kriterien erfüllen. Ein "Lateborn / Spätentwickler" erfüllt folgende Kriterien: - Geburtsmonat: Juli / August / September / Oktober / November / Dezember - Gewicht : siehe Skala "Lateborn / Spätentwickler" - Grösse : siehe Skala "Lateborn / Spätentwickler" - Arztbestätigung der erfüllten Kriterien "Lateborn / Spätentwickler" (Datum der ärztlichen Bestätigung muss später als 1. August sein) Beispiel Saison 13/14 Spielberechtigung Stufe: Kriterien zur Spielberechtigung als "Lateborn/Spätentwickler" Gemäss Reglement Jahrgang < Grösse (cm) < Gewicht (kg) Piccolo (Jg 2003 / 2004) 2002 (geboren Juli Dez) Mosi (Jg / 2002) 2000 (geboren Juli Dez) Mini (Jg 1999 / 2000) 1998 (geboren Juli Dez) Novizen (Jg 1997 / 1998) 1996 (geboren Juli- Dez) Einschränkungen - Mit dem dritten Spiel (3x) in der angestammten Alterskategorie ist der Spieler nicht mehr als "Lateborn/Spätentwickler" einsetzbar. - Ein "Lateborn/Spätentwickler" darf nicht in einer tieferen Leistungsklasse spielen, als in derjenigen, in welcher er bereits im vergangenen Jahr qualifiziert war. - Innerhalb der tieferen Leistungsklasse gilt auch für den "Lateborn / Spätenwickler" das 3-Kreuz-Prinzip.

5 Beispiel: Saison 13/14 Jg 2000, geboren im Juli - Dez, hat in der Saison 12/13 bei den Moskito A gespielt. Somit darf er, sofern er alle Kriterien erfüllt, höchstens in den Moskito A oder Moskito Top als Lateborn eingesetzt werden. Nach seinem dritten Spiel bei den Moskito Top darf er nicht mehr bei den Moskito A eingesetzt werden. Mit dem dritten Spiel innerhalb einer Mini- Mannschaft ist er bei den Moskito nicht mehr spielberechtigt. 9 (neu): "Lateborn / Spätentwickler" bei den Novizen Elite Für die Spiele der Ligaqualifikation gegen ein Novizen -Top Team sind keine Overage- Spieler zugelassen. Kriterien "Lateborn / Spätentwickler" Novizen Elite Ein "Lateborn / Spätentwickler" erfüllt folgende Kriterien: - Geburtsmonat : Juli / August / September / Oktober / November / Dezember - Knochenalter : mindestens 1 Jahr unter dem chronologischen Alter - Bestätigung / Zertifikat durch ein Röntgeninstitut des Befundes "Knochenalter" Nachwuchs-Alterskategorien für die Saison 2014/2015 Novizen Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1998 und 1999 und jünger. Spielberechtigt in der Meisterschaft der Novizen-Elite sind pro Team maximal 2 Spieler mit dem jüngsten Junioren-Jahrgang mit Geburtsdatum Juli-Dezember. Diese Spieler sind so lange für die Novizen-Elite-Meisterschaft spielberechtigt, bis sie nach dem Qualifikationsverfahren 3 Mal in der Meisterschaft der Junioren gespielt haben (3 Kreuz-Prinzip). Beispiel Saison 2012/13: Jahrgang 1995, Geburtsdatum zwischen 1.7. und Für die Spiele der Ligaqualifikation gegen ein Novizen-Top-Team sind keine Overage-Spieler zugelassen. Begründung Der Artikel "Lateborn/Spätentwickler" löst die bisherige Regelung (Overage) auf die Saison 14/15 ab. Die Overage-Regelung bei den Junioren Top, A und B bleibt unverändert. 2 Ziele: - bessere Perspektiven für schwächere Nachwuchsspieler, welche mit Einsatzmöglichkeiten in Mannschaften ihres physischen und psychischen Entwicklungsstand entsprechend, wieder motiviert sind, beim Eishockey zu bleiben. - Optimierte Förderung von möglichen Talenten, welche möglicherweise durch ihren Entwicklungsstand aus der Förderpyramide fallen würden. "Lateborn/Spätentwickler" ist eine Kombination der "jüngsten" Geburtsmonate innerhalb des Jahres und einer allgemeinen Spätentwicklung des Athleten über den Jahrgang hinaus. "Lateborns sind Spieler, welche innerhalb des Jahrganges durch die Jahrgangsstruktur benachteiligt sind. "Spätentwickelt" heisst grundsätzlich in der Entwicklung gegenüber dem Durchschnitt der gleichen Alterskategorie im Rückstand. Die Indikatoren sind vielfältig und nicht zuletzt aufwendig zu eruieren. Mit den Kriterien "Gewicht" und "Grösse" sind jedoch zwei einfache Kriterien, von welchen ein Entwicklungsstand abgeleitet werden kann. Der vorliegende Reglements-Artikel ist eine Öffnung im Sinne für Spieler, welche in unsere Altersstruktur benachteiligten Nachwuchsspieler und fördert diese durch die Flexibilität der starren Altersreglementierung. Mittels Beglaubigung durch den Arzt grenzen wir einen möglichen Missbrauch der Regelung bedeutend ein.

6 Antrag : 4 Antragsteller: Komitee für das Fraueneishockey Reglement: Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Artikel: 101 Abs. 7b Massnahme: Anpassung und Ergänzung Spielberechtigung bei den Junioren für Frauen Artikel 101 Altersstrukturen der Nachwuchskategorien Die Absätze 1 bis 6 sowie 7 a, c und d bleiben unverändert. 7 b Eine Ausnahmebewilligung für die Junioren-Kategorie kann durch das ALK erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Spielerin ist Mitglied des Nationalkaders A- Nationalkaders und der zuständige Arzt der Nationalmannschaft bestätigt die körperlichen Voraussetzungen, um dieser Kategorie zu spielen. Das Frauenkomitee überprüft den Antrag und legt ihn dem NAC zur Bewilligung vor. Die Lizenzierung hat folgendermassen zu erfolgen: Wenn die Spielerin das Aktiv-Alter noch nicht erreicht hat, und in ihrem Stammklub eine entsprechende Junioren-Mannschaft geführt wird, kann sie dort eingesetzt werden. Wenn die Spielerin das Aktiv-Alter erreicht hat oder in ihrem Stammclub keine leistungsgerechte Juniorenmannschaft geführt wird, muss die A- Lizenz zwingend in einem Frauenclub der LKA oder LKB gelöst werden. Danach kann sie mit einer Spielbewilligung, wie im letzten Teil dieses Absatzes, beschreiben (Formular T8), zusätzlich in einer Junioren-Mannschaft eingesetzt werden. Die Spielerin erstellt zusammen mit den Verantwortlichen beider Teams eine Spielplanung. Bei Terminüberschneidungen hat das Team, bei dem die A-Lizenz gelöst wurde, Vorrang. Begründung Präzisierung des vorliegenden Artikels.

7 Antrag Nr.: 5 Antragsteller: Development / Kompetenzmeetings mit Clubs Reglement: Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Artikel: 113 Massnahme: Änderung Bambini-Torhüter in regulärer Ausrüstung Art. 113 Zusammensetzung der Mannschaft Grundsätzlich ist anzustreben, in 2 oder 3 Blöcken zu spielen. Doppeleinsätze sind nicht gestattet (ausser die Mannschaft hat nicht 2 volle Blöcke). Im Sinne der Ausbildung ist mit dem Gegnercoach vorher abzusprechen, wie die Wechsel-organisation sinnvollerweise organisiert werden kann. Die besten Spieler wenn immer möglich gegeneinander spielen zu lassen (Kein spezielles Einsatzcoaching der besten Spieler!) Bambini Turniere Gespielt wird gemäss "Standard" 4 gegen 4 plus jeweils 1 Torhüter (Es ist erlaubt in Absprache mit den teilnehmenden Clubs auf Torhüter zur verzichten und mit kleinen Trainingstoren zu spielen.) Torhüter Für BAMBI-Turniere wird empfohlen, keine Spieler mit regulärer Goalieausrüstung einzusetzen: Fanghand, Stockhand, Goaliestock oder zusätzlicher Feldspieler (Reguläre Ausrüstung ist erlaubt, jedoch ausbildungstechnisch nicht empfohlen) Für Bambini-Turniere wird empfohlen, einen Spieler mit einer regulären (kompletten) Torhüterausrüstung einzusetzen. Es wird aber weiterhin empfohlen, keinen festen Torhüter zu rekrutieren, sondern die Bewegungsvielfalt der Sportart Eishockey als Ganzes erleben zu lassen (Torhüter und Spieler). Die Kinder wollen in der kompletten Ausrüstung spielen, da sie so ihren Vorbildern nacheifern können (intrinsische Motivation). Im Weiteren sind die Torhütertrainer davon überzeugt, dass es wichtige Erlebnisjahre (bezogen auf spätere Transfermöglichkeiten) sind.

8 Antrag Nr.: 6 Antragsteller: Development (Clubmeetings) Reglement Spielreglement Nachwuchs- und Amateursport Abschnitt IV: Zusätzliche Weisungen zu den IIHF Regeln Artikel: 132 (neu) Massnahme: Neuer Artikel Inkrafttreten: Saison 14/15 Nachwuchs - "Respect my game" Artikel 132 (neu) Falsche Wertschätzung für Aktionen im Spiel Auffälliges Verhalten Für eine "Huldigung der Aktion" auf der Spielerbank durch einen Team Offiziellen oder Spieler nach einem Körpercheck mit möglichen Verletzungsfolgen oder einer "Knockout- Situation" des Gegners (unabhängig ob der Körpereinsatz regelkonform war) erhält sein Team eine kleine Bankstrafe (2 ). Diese Regel ist gültig für alle Nachwuchskategorien und Leistungsklasse von den Bambini bis zu den Junioren. Begründung Im Sinne des "Fairplay / Respect Gedankens" unterbinden wir damit falsche "Wertschätzungen" für Aktionen im Spiel. Es soll Sache der Spielerziehung durch den Coach sein, das Bankverhalten der Mannschaft im Sinne von Fairness und Respekt zu beeinflussen. Ein Niederschlag oder mögliche Verletzung des Gegners oder eine harte Attacke gegen die Gesundheit soll nicht explizit gefördert werden durch eine "falsche" Wertschätzung. (Abklatschen des Checkers, lautes Banden-Klopfen als Applaus für die Aktion.) Die Regeleinführung gilt als weitere Massnahme im Sinne von "Respect my game".

9 Antrag: 7 Antragsteller: Regionalgremium Ostschweiz Reglement: Rahmenbedingungen für die Spielerregistrierung Artikel: 16 Massnahme: Änderung Inkrafttreten: Saison 14/15 Ausländische Spieler in der 2. Liga Artikel 16 Teilnahme an der Schweizerischen Meisterschaft Aktivligen a) In den Aktivligen sind Spieler mit einer ausländischen Nationalität in der und 4. Liga sowie bei den Senioren und Veteranen (max. je 2 Spieler pro Mannschaft) spielberechtigt. Mannschaften, welche Spieler mit einer ausländischen Nationalität einsetzen sind nicht berechtigt aufzusteigen oder an Finalspielen, Finalrunden und / oder Aufstiegsspielen teilzunehmen. Ausgenommen, die Spieler verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung Typ B oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler- Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde. Eine entsprechende Kopie der Bewilligung ist bei der Registrierung, resp. beim internationalen Transfer des Spielers beizulegen. Begründung Die 2. Liga hat sich in den letzten Jahren sportlich erfolgreich entwickelt. Damit die Meisterschaft bis zum Schluss spannend bleibt, wurden die PlayOffs ausgebaut. Da Mannschaften mit Spieler mit einer ausländischen Nationalität an Finalspielen, Finalrunden, PlayOffs nicht teilnehmen können, verfälscht es diese Meisterrunden, da diese Spieler in der "Regularsaison" mitspielen und so sich in den vorderen Rängen platzieren. Um den Grundsatz, die besten Teams in der Qualifikation der 2. Liga sollen an den Finalspielen um den Titel teilnehmen können, soll der Artikel 16 dementsprechend geändert werden. 2. Liga ohne ausländische Spieler, ausser mit den regulären Anmeldungen.

10 Antrag : 8 Antragsteller: SIHF / Abteilung Spielerregistrierungen Reglement: Rahmenbedingungen für die Spielerregistrierung Artikel: 16 Massnahme: Streichung Ausländische Spieler mit einer Niederlassungsbewilligung C Besonderes: Unter Vorbehalt einer Annahme von Antrag 7 Artikel 16 Teilnahme an der Schweizerischen Meisterschaft 2 Spieler mit einer ausländischen Nationalität Aktivligen (Ziffern b, d, e und f bleiben unverändert). a In den Aktivligen sind Spieler mit einer ausländischen Nationalität in der 2. bis 4. Liga sowie bei den Senioren und Veteranen (max. je 2 Spieler pro Mannschaft) spielberechtigt. Mannschaften, welche Spieler mit einer ausländischen Nationalität einsetzen sind nicht berechtigt aufzusteigen oder an Finalspielen, Finalrunden und / oder Aufstiegsspielen teilzunehmen. Ausgenommen, die Spieler verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung Typ B, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde. Eine entsprechende Kopie der Bewilligung ist bei der Registrierung, resp. beim internationalen Transfer des Spielers beizulegen. c In der 1. Liga dürfen nur ausländische Spieler (maximal 1 Spieler) mit einer Niederlassungsbewilligung Typ C oder einer gleichlautenden. vom Bundesamt für Migration ausgestellten Bewilligung eingesetzt werden. Die Bewilligung muss ebenfalls seit mindestens 12 Monaten vorliegen. Falls Antrag 7 angenommen wird, wird Ziffer a wie folgt angepasst: a In den Aktivligen sind Spieler mit einer ausländischen Nationalität in der 2. bis 4. Liga 3. und 4. Liga sowie bei den Senioren und Veteranen (max. je 2 Spieler pro Mannschaft) spielberechtigt. Mannschaften, welche Spieler mit einer ausländischen Nationalität einsetzen sind nicht berechtigt aufzusteigen oder an Finalspielen, Finalrunden und / oder Aufstiegsspielen teilzunehmen. Ausgenommen, die Spieler verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung Typ B, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde. Eine entsprechende Kopie der Bewilligung ist bei der Registrierung, resp. beim internationalen Transfer des Spielers beizulegen. Drittstaatsangehörigen kann in der Regel nach einem zehnjährigen ordentlichen und ununterbrochenen Aufenthalt die Niederlassungsbewilligung Typ C erteilt werden. Die Einschränkung, ausländische Spieler nur dann zuzulassen, wenn die Bewilligung mindestens 12 Monate vor dem Registrierungsgesuch ausgestellt wurde, wurde vor allem in Fällen von Aufenthaltsbewilligungen Typ B geregelt, damit Clubs nicht kurzfristig (also ohne mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz) ausländische Spieler zur Verstärkung verpflichten. Diese Regelung macht jedoch bei Leuten, die über einen C-Ausweis verfügen und seit zehn Jahren in der Schweiz sind, überhaupt keinen Sinn. In der Nationalliga muss ein eingebürgerter ausländischer Spieler auch nicht 12 Monate warten, bis er als Schweizer spielen darf. Die 12-monatige Wartezeit für Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen, ist daher zu streichen.

11 Antrag : 9 Antragsteller: SIHF / Abteilung Spielerregistrierungen Reglement: Rahmenbedingungen für die Spielerregistrierung Reglement "System 2 Spielerregistrierungen" Artikel: 6 (Rahmenbedingungen) (System 2 Spielerregistrierungen" / B-Lizenz) Massnahme: Ergänzung Ende einer Frist, die auf einen Samstag oder Sonntag fällt Rahmenbedingungen für die Spielerregistrierung Artikel 6 Anwendungsmöglichkeit Absätze 1 bis 5 unverändert 6 (neu) Ist der letzte Tag der Transferfrist ein Samstag oder ein öffentlicher Ruhetag, endigt die Frist, sofern nichts anderes mitgeteilt wurde, am nächsten Werktag. System 2 Spielerregistrierungen Artikel (Fristen) Die Spielerregistrierung B kann bis spätestens einer Saison durch den Club B mit Einverständnis des Clubs A gelöst werden. Ist der letzte Tag dieser Frist ein Samstag oder ein öffentlicher Ruhetag, endigt die Frist, sofern nichts anderes mitgeteilt wurdem am nächsten Werktag. Eine einmal gelöste Spielerregistrierung B kann bis zum 15. September annulliert werden und nur dann, wenn die B-Registrierung nicht bereits verwendet wurde. Der Spieler erhält dann somit die Möglichkeit, entgegen Artikel (Anrecht auf eine Spielerregistrierung B pro Saison) eine neue B-Registrierung zu lösen. Dieser Punkt war bisher nicht geregelt.

12 Antrag Nr.: 10 Antragsteller: Development / Clubs Reglement Novizen Elite: Spielberechtigung und Ausbildung Artikel: 3 Massnahme: Ergänzung / neuer Absatz Spielberechtigungen Novizen Elite während de der Ligaqualifikation Artikel 3 Promotion / Relegation 3.4. (neu) Einschränkung der Spielberechtigung während der Ligaqualifikation Zugelassene Spieler Für die Spiele einer Ligaqualifikation "Novizen Elite / Novizen Top" sind Spieler zugelassen, welche mit den Teams in den bisherigen Meisterschafsspielen der Novizen Elite / Novizen Top mindestens 6x (sechs Spieleinsätze) gespielt haben Lateborn / Spätentwickler "Lateborn/Spätentwickler" oder "Overage" -Spieler mit dem jüngsten Jahrgang der Junioren sind für die "Ligaqualifikation" nicht spielberechtigt. Die Mannschaften sollen mit dem bestehenden Kader der Meisterschaft die Ligaqualifikation bestreiten. Aus sportlicher Hinsicht, wäre sonst die Mannschaft der Novizen Elite in Bezug auf die Transfermöglichkeiten (B-Lizenzen) bevorzugt. Eine sportlich faire Ligaqualifikation ist anzustreben.

13 Antrag Nr.: 11 Antragsteller: Development / Arbeitsgruppe SRA Reglement Mitgliederbeiträge Artikel: Punkt 3.8 Massnahme: Ersetzen einer Gebühr Lizenzierung der Bambini Bisher: 3.8 Teamlizenz Bambini: Fr NEU 3.8. Spielerkarte A / Bambini: Fr (exkl. MwSt) Die Lizenzierung hilft Club und Verband genaue Rekrutierungszahlen erheben zu können. Das "Erfassungs-Label", über welches die Clubs bei Ihrer Rekrutierungsarbeit unterstützt werden, wird sich massgebend auch auf die Rekrutierungsangaben stützen, respektive die Registrierungen auch finanziell honorieren. Hierfür sind die effektiven Bambini-Lizenzzahlen von Bedeutung. Die Gesamtkosten werden mittels Einzellizenzen nicht erhöht! Die administrativen Mehraufwände sind marginal, da die Erfassung der Einzellizenz ja bereits durch die Registrierung der AE gemacht werden müssen. Die Bambini-Jahrgänge 6-9 Jahre sollen daher jährlich bei der Abteilung für Spielberechtigungen ASR registriert werden. Eine Registrierung der Bambini Jahrgänge: - ist gleichbedeutend mit der Zuteilung der Ausbildungseinheiten (AE) im Reglement 2.2 "Spielerregistrierung". Die AE-Zuteilung soll in MyHockey direkt abgebildet werden. - wird im "Erfassungslabel" innerhalb der Rekrutierung honoriert - hat keine direkte Bedeutung auf die Spielberechtigung an Bambini-Turnieren

14 Antrag: 12 Antragsteller: Regionalgremium Ostschweiz Reglement: Rechtspflegereglement Anhang: Anhang II - Bussentarif Massnahme: Änderung Bussen Code 10, Folgende Bussen sind zu streichen: Code 10 Piccolo+Bambini Nichtmelden von Resultaten (gemäss Weisungen) ab 4. Verstoss wird ein ord. Verfahren eröffnet Code 15 Piccolo+Bambini Ungenügende Anzahl von Schiedsrichtern pro fehlenden Schiedsrichter Die Ligazugehörigkeit richtet sich nach der höchst eingestuften Mannschaft im Klub Code 16 Piccolo+Bambini KEINE Schiedsrichter Ersatzbetrag, zusätzlich Die Ligazugehörigkeit richtet sich nach der höchst eingestuften Mannschaft im Klub Das Reglement muss bei Code 10, Code 15 und Code 16 angepasst werden. Bei den Piccolo und Bambini gibt es keine Rangliste und auch keine Schiedsrichter. Die entsprechenden Bussenbeträge müssen im Reglement gestrichen werden.

15 Antrag : 13 Antragsteller: Regionalgremium Ostschweiz Reglement: Reglement für die Seniorenliga Artikel: 6 Massnahme: Änderung Spielberechtigung Senioren Dieser Antrag muss nur von der Region Ostschweiz behandelt werden! Art. 6 Spielberechtigung Spielberechtigt für die Kategorie der Senioren sind alle Spieler, welche 30 Jahre und älter sind, für den Torhüter besteht keine Alterslimite; international gilt: 35 Jahre und älter, inklusive Torhüter. Spielberechtigt für die Kategorie der Veteranen sind alle Spieler, welche 40 Jahre und älter sind, die Torhüter müssen 30 Jahre und älter sein. Spielberechtigt für die Kategorie Division 50+ sind alle Spieler, welche 49 Jahre und älter sind, die Torhüter müssen 40 Jahre und älter sein. Entscheidend ist der Jahrgang bei Meisterschaftsende (z.b. Saison 2011/12 ist 2012 maßgebend). Ausländische Spieler sind gemäß dem Reglement Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von Spielern, im Art. 16 geregelt und zugelassen. Spieler der Nationalliga und 1.Liga (inkl. Torhüter der Elite Junioren) sind nicht zur Senioren-, Veteranen- und Division 50+ Meisterschaft zugelassen. Spieler, die während der laufenden Meisterschaft für die Liga qualifiziert sind, verlieren die Spielberechtigung für die Kategorien der Senioren-, Veteranen und Division 50+ (3 Kreuz Regelung). (neu) Kategorie Senioren Für die Kategorie Senioren gilt die 3 Kreuz Regelung für 2.Liga Spieler. Für 3. und 4.Liga Spieler gilt die 3 Kreuz Regelung nicht, jedoch können pro Team und Spiel bis max. fünf 3.- oder 4.Liga Spieler inklusive Torhüter die 35 Jahre (internationale Limite) und älter sind, eingesetzt werden. Entscheidend ist der Jahrgang bei Meisterschaftsende (z.b. Saison 2011/12 ist 2012 maßgebend). Es ist auch möglich, dass zum Beispiel ein 3.Liga Spieler und vier 4.Liga Spieler oder zwei 3.Liga Spieler und drei 4.Liga Spieler usw., pro Team und Spiel eingesetzt werden können. Immer öfters werden Seniorenteams wegen Spielermangel zurückgezogen. Bisher waren 3. und 4.Liga Spieler die im Schweizer Seniorenalter (30 Jahre) sind, bei den Senioren nicht spielberechtigt. Diese Situation gefährdet die Zukunft aller Senioren Ligen und somit auch die Ligen der Veteranen und Division 50+. Die Senioren Ligen geben vielen Vereinsfunktionären, Trainern und Schiedsrichtern die Möglichkeit, als Spieler ihr Hobby aktiv zu betreiben. Die Vereine sind auf Funktionäre, Trainer und Schiedsrichter angewiesen und würden viele Leute verlieren wenn diese wegen fehlender Spielmöglichkeit in die z.b. wilden Ligen abwandern würden. Spieler die in keiner aktiv Liga spielen, sind wie bisher ab 30 Jahren in den Senioren Ligen spielberechtigt.

16 Nachwuchs-Alterskategorien für die Saison 2013/2014 Elite-Junioren A und B Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1994 und jünger. Es gibt keine Over-Age-Spieler bei den Junioren-Elite A und B. Junioren Top, A und B Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1994 und jünger. Spielberechtigt pro Team sind zusätzlich maximal 2 Over-Age-Spieler (Torhüter und / oder Feldspieler) für die Juniorenmeisterschaft mit Jahrgang Für diese Over-Age-Spieler gilt das gleiche Qualifikations-Prinzip wie für die regulären Junioren-Spieler (3-Kreuz- System). Novizen Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1997 und 1998 oder jünger. Spielberechtigt in der Meisterschaft der Novizen-Elite sind pro Team maximal 2 Spieler mit dem jüngsten Junioren-Jahrgang mit Geburtsdatum Juli - Dezember. Diese Spieler sind so lange für die Novizen-Elite-Meisterschaft spielberechtigt, bis sie nach dem Qualifikationsverfahren 3 Mal in der Meisterschaft der Junioren gespielt haben (3 Kreuz- Prinzip). Beispiel Saison 2013/2014: Jahrgang 1996, Geburtsdatum zwischen 1.7. und Für die Spiele der Ligaqualifikation gegen ein Novizen-Top Team sind keine Overage-Spieler zugelassen. Mini Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1999 und 2000 oder jünger. Moskito Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2001 und 2002 oder jünger Piccolo Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2003 und 2004 oder jünger Bambini Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2005 und jünger. Einzelheiten betreffend spielberechtigte Jahrgänge sind im Artikel 101 des Spielreglements aufgeführt.

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