Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Klein Hehlen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Klein Hehlen"

Transkript

1 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Klein Hehlen Stand:

2 Seite 2 Mehr Informationen erhalten Sie unter: Stadt Celle FD 63 Bauen und Denkmalpflege Tel.: FD 60 - Abteilung Stadtplanung Tel.: Fotos, Luftbild und Karten: Stadt Celle Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

3 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Charakter des Musikerviertels Geltendes Baurecht Dachausbau Dachgauben Fenster und Außentüren Fassadendämmung Anbauten (Windfänge, Wintergärten) Stellplätze, Carports, Garagen Vorgartengestaltung...23 Oktober 2015

4 Haydnstraße Mozartstraße Seite 4 ziegelrot braun anthrazit Flachdach (meist Garagen) Mendelssohnstraße Beethovenstraße Zugbrückenstraße N Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

5 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 5 1 Einleitung Dieser Gestaltungsleitfaden soll Eigentümer/innen im Musikerviertel in Klein Hehlen helfen ihr Wohnhaus so zu gestalten, dass auch nach einem Umbau die Identität des Gebäudes und auch des Viertels erhalten werden kann. Mit einem durchdachten Gestaltungsrahmen kann zudem der Wert der Immobilie positiv beeinflusst und dauerhaft gesichert werden. Neben Fragen zum möglichen Dachausbau soll dieser Gestaltungsleitfaden Ideen und Anregungen zur Gestaltung der Fassaden, Stellplätze und Vorgärten liefern, um das charakteristische Bild dieser Siedlung positiv zu prägen. Die Karte auf der Seite links zeigt die bisher einheitliche Dachgestaltung des Quartiers. Bis auf den Solitär im Nordwesten sind alle Dächer als Satteldach in roter Ziegeldeckung ausgeführt. Oktober 2015

6 Haydnstraße Mozartstraße Seite 6 2 Der Charakter des Musikerviertels Die Reihenhäuser im südlichen Teil des Musikerviertels waren bisher größtenteils im Eigentum der Bundes Immmobilien Anstalt (BImA) und haben dadurch ihre einheitliche und harmonische Gestaltung bewahren können. Bei Erneuerungen an Dach und Fassade wurde immer darauf geachtet, dass jeweils der gesamte Riegel von Reihenhäusern einheitlich neu gestaltet wurde. Im Gebiet ist ein Gestaltungskanon erkennbar, was wesentliche Elemente wie Fensterformate und Rhythmus in deren Anordnung, Dachform oder Eingangsüberdachung angeht. Darüber hinaus das Musikerviertel in Klein Hehlen Reihenhäuser Mendelssohnstraße Beethovenstraße Zugbrückenstraße N Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

7 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 7 ist jede Reihenhausgruppe für sich einheitlich gestaltet. Es gibt graduelle Abweichungen der Reihenhausgruppen untereinander zwischen einzelnen Fassadenelementen wie Eingangstüren, Vordächern oder der Fassadenfarbe. Im nördlichen Teil (Haydnstraße) sind zumindest die Dachfarbe (ziegelrot), die Dachform (Satteldach) sowie die Dachausgestaltung (bisher keine Gauben) als einheitliches Gestaltungsmerkmal noch in Gänze erhalten. Die Vorgartenzonen überzeugen durch Offenheit mit reichlich Bepflanzung und niedrigen, transparent gehaltenen Einfriedungen. (ehem.) BImA Gebäude; 2014 einheitliche Gestaltung je Gebäuderiegel Vorgärten überwiegend begrünt Vorgärten teilweise oder komplett als Stellplatzfläche genutzt Mehrfamilienhaus Oktober 2015

8 Haydnstraße Mozartstraße Seite 8 3 Geltende Bauvorschriften Baumaßnahmen können genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei sein. Bei Baumaßnahmen sind immer die Vorschriften des Planungsrechtes (BauGB), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)* zu beachten unabhängig davon, ob Sie ein Baugenehmigung benötigen oder nicht. das Musikerviertel in Klein Hehlen sog. 34 Bereich d.h. es gibt keinen Bebauungsplan Mendelssohnstraße Beethovenstraße Zugbrückenstraße N Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

9 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 9 Da es für das in der Karte unten links dargestellte Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, richten sich die Zulässigkeit von Baumaßnahmen u.a. nach 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. [ ] Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Im Folgenden sollen für die üblicherweise am häufigsten durchgeführten Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen aufkommenden Fragen beantwortet werden. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich beraten! Das Baurecht enthält viele Vorschriften, die für Laien nicht leicht zu überblicken sind. Wir stehen daher für Fragen gerne zur Verfügung. *Das NNachbG fällt in den Bereich des Privaten Rechts im Vergleich zum öffentliche Recht. Da die Bauaufsichtsbehörden nicht für die Einhaltung von Privatrecht zuständig sind, wird hier darauf auch nicht weiter eingegangen. Oktober 2015

10 Seite Dachausbau Ist ein Dachausbau möglich? Der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist möglich wenn: die Räume eine lichte Höhe von min. 2,20m haben (NBauO 43) der Raum min. 6qm groß ist (Raumteile die niedriger als 2,20m sind, werden nicht mitgerechnet) (NBauO 43) der zweite Rettungsweg vorhanden ist (z.b. über ein Fenster mit einer Mindestgröße von 90cm Breite und 120cm Höhe im Lichten) (DVNBauO 20) eine Treppe ins Dachgeschoss führt, die den Anforderungen einer notwendigen Treppe entspricht. Das bedeutet: einschiebbare Treppen, Leitern und sog. Sambatreppen sind nicht zulässig ( 34 NBauO i.v.m. 14 DVNBauO) Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

11 Mozartstraße Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 11 Haydnstraße das Musikerviertel in Klein Hehlen Treppe ins DG Mendelssohnstraße Beethovenstraße Zugbrückenstraße N Farbschema im Lageplan Treppe ins Dachgeschoss vorhanden Treppe ins Dachgeschoss nicht vorhanden Nachträglicher Einbau nur mit Umbau im Obergeschoss möglich Nachträglicher Einbau nur mit Dachgaube für das Treppenhaus möglich Nachträglicher Einbau nur mit Dachgaube für das Treppenhausmit Umbau im Obergeschoss möglich Oktober 2015

12 Seite 12 Ist ein Dachausbau sinnvoll? Das hängt im wesentlichen von folgenden Fragen ab: Muss eine Treppe ins Dachgeschoss noch gebaut werden? Muss im Obergeschoss eine Wand versetzt oder ein Raum umgebaut werden, um die Treppe ins Dachgeschoss bauen zu können? Muss eine Dachgaube für den Treppenaufgang wegen fehlender Kopfhöhe gebaut werden? Wenn Sie mehrere Fragen mit JA beantwortet haben, lohnt sich ein Dachausbau zur Schaffung von Wohnraum vermutlich eher nicht. Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

13 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite Dachgauben - bitte beachten Baugenehmigung Für den Bau einer Dachgaube wird eine Baugenehmigung benötigt. Abstand zur Traufe max. 1m sonst kann die Feuerwehr nicht anleitern Fenster als 2. Rettungsweg Mindestgröße 1,20m hoch, 90cm breit (im Lichten, d.h. zwischen dem Fensterrahmen) sonst passen die Feuerwehrleute nicht durch! (Der 1. Rettungsweg führt durchs Wohnhaus selbst) Oktober 2015

14 Seite 14 Ist eine Dachgaube möglich? Der Bau einer Dachgaube ist möglich wenn: diese untergeordnet ist, d.h. die Länge der Gaube beträgt max. 1/3 der Gebäudelänge ( 5 NBauO) bei nichtaneinander gebauten Gauben der Abstand zum Nachbarhaus min. 1,25m beträgt Beispiel Haydnstraße Einzelgauben hier max. 2m breit (1/3 der Hausbreite) Grenzabstand min. 1,25m aneinandergebaute Gauben brauchen keinen Grenzabstand halten machen auf der Eingangsseite nur teilweise Sinn, weil sie über Treppe nicht nutzbar sind aneinander gebaut Einzelgauben Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

15 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite Dachgauben - Gestaltung Für die Gestaltung der Gaube werden folgende Konstruktion empfohlen: Schleppgaube Eindeckung wie das Hauptdach Seitenwände wie übrige Hausfassade Oberhalb und unterhalb der Gaube sollte mehr als eine Ziegelreihe sein, sonst sieht es sehr gequetscht aus. Oktober 2015

16 Seite Fenster und Außentüren Der Einbau von Türen und Fenstern in vorhandenen Öffnungen ist baugenehmigungsfrei. Welche Fenster eingebaut werden sollen bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Um den Charakter der Reihenhäuser im südlichen Teil des Musikerviertels zu bewahren, sind hier die typischen Gestaltungselemente der Fenster und Außentüren dargestellt und Gestaltungsanregungen zusammengefasst. Fenster ohne (links) und mit Fasche (rechts) Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

17 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite Fenstergestaltung Die Charakter der Fenster zeichnet sich durch folgende Gestaltungselemente aus: Rahmen- und Fensterfarbe: weiß Fensterfasche: nach innen abgesetzt, Farbe weiß Keine Rolläden (außen) Keine Fensterläden Scheibe Flügel Rahmen Fasche Putz (stukturiert) Gestaltungselemente Fenster Beispiele verschiedener Fenster im südlichen Musikerviertel, bei denen die oben genannten Gestaltungselemente zu finden sind. Oktober 2015

18 Seite Haustüren Die Charakter der Haustüren zeichnet sich durch folgende Gestaltungselemente aus: Türrahmen und -blattfarbe: weiß Türblatt geschlossen mit Oberlicht Fasche: nach innen abgesetzt, Farbe weiß Auf den typischen Briefschlitz in der Tür sollte aus energetischen Gründen bei Austausch der alten Tür verzichtet werden. Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

19 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 19 Oberlicht (separat oder als Teil des Türblattes) Gestaltungselemente Haustür Rahmen Fasche Türblatt (geschlossen) Putz (stukturiert) Sockel (empfohlen) gegen Spritzwasser Linke Seite: Beispiele verschiedener Haustüren im südlichen Musikerviertel, bei denen die oben genannten Gestaltungselemente zu finden sind. Oktober 2015

20 Seite Fassaden Die Typische Fassade im Gebiet ist eine verputze Wand in einem Pastellton. Wenn sich das Haus gut in die Umgebung einfügen soll wird daher auch zukünftig eine verputzte Wand in hellem Farbton empfohlen. Die Dämmung der Fassade ist baugenehmigungsfrei. Bei der Fassadendämmung ist bei den Reihenhäusern darauf zu achten, dass im Bereich der Brandwände zwischen den Häusern auch nach der Dämmung der Brandschutz gesichert ist. Nicht alle Dämmstoffe sind dafür in gleicher Weise geeignet. 3.5 Anbauten Anbauten sind zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) u. a. bezüglich Grenzabstandsvorschriften einhalten. Dies bedarf einer Prüfung im Einzelfall. Lassen Sie sich beraten! Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

21 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite 21 Die vorhandene Uniformität muss nicht erhalten werden. Es empfiehlt sich eine Gestaltung die wesentliche Gestaltungselemente aufgreift. So bleibt der Charakter der Gebäudegruppe erhalten. Zu viel Individualismus sieht aus wie Kraut und Rüben. Oktober 2015

22 Haydnstraße Mozartstraße Seite Stellplätze, Carports und Garagen Garagen und Carports sind bis zu einer Größe von 40m³ genehmigungsfrei. Dennoch müssen sie die Vorschriften der NBauO und des BauGB einhalten. Wo und ob zusätzliche Stellplätze, Garagen oder Carports zulässig sind bedarf einer Prüfung im Einzelfall. Lassen Sie sich beraten! Garagen (in der Regel mit Aufstellplatz vor der Garage) Reihenhaus Mehrfamilienhaus das Musikerviertel in Klein Hehlen Garagen Mendelssohnstraße Beethovenstraße Zugbrückenstraße N Stadt Celle - Fachdienst 60 - Abteilung Stadtplanung

23 Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Seite Vorgartengestaltung Die Vorgärten bilden eine offen gestaltete Zone zwischen Straße und privatem Wohnhaus. Eine niedrige Einfriedung und ein angelegter Vorgarten wirken freundlich und einladend. Wie hoch Sträucher und Bäume werden dürfen und welchen Grenzabstand diese einhalten sollen regelt das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (NNachbG). (zu finden unter: Beispiel links: Baurechtlich zwar zulässig, aber die Wirkung ist abweisend (Beispiel aus Hannover). Beispiel rechts: Typischer Vorgarten im Bereich der ehemaligen Britenwohnungen. Oktober 2015

24 Herausgeber: Stadt Celle Der Oberbürgermeister FD 60 - Abteilung Stadtplanung Am Französischen Garten Celle

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Was ist eine Gestaltungssatzung? Was ist eine Gestaltungssatzung? Stadtumbau Büdingen PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Rechtsgrundlagen Bundesrecht Planungsrecht = Bodenrecht Baugesetzbuch BauBG Baunutzungsverordnung BauNVO Landesrecht Bauordnungsrecht

Mehr

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Bürgerinformationsveranstaltung

Bürgerinformationsveranstaltung Bürgerhaus Heeren, 25.10.2007 S T A D T K A M E N Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt Bürgerinformationsveranstaltung Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung sowie

Mehr

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift -

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - (Proj.-Nr. 28879-197) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG...

Mehr

Gestaltungssatzung Raunheim "Südlich der Bahn"

Gestaltungssatzung Raunheim Südlich der Bahn Gestaltungssatzung Raunheim "Südlich der Bahn" Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht

Mehr

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - Entwurf (Stand:

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - Entwurf (Stand: Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - - (Proj.-Nr. 28879-168) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG... 3 2. GELTUNGSBEREICH...

Mehr

Baukultur im Ländlichen Raum: Förderrichtlinie ILE. Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Freistaat Sachsen

Baukultur im Ländlichen Raum: Förderrichtlinie ILE. Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Freistaat Sachsen Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, 20.05.2009 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auszüge zur Baukultur aus Der Förderrichtlinie Integrierte (RL ILE/2007) Den Verfahrensvorschriften

Mehr

Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach

Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach Stadt Schwäbisch Hall Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall Steinbach Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat aufgr von 74 Abs. 1, 4 7 der Landesbauordnung

Mehr

- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom

- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom - 1 - Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom Präambel Aufgrund des 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD Satzung der Stadt Hattingen über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Freiflächen und deren äußere Gestaltung für das Bebauungsplangebiet Nr. 156 Wohnpark Pottacker Teilbereich

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,

Mehr

Gestaltungssatzung. Siedlung Marienhof. Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz

Gestaltungssatzung. Siedlung Marienhof. Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz Gestaltungssatzung Siedlung Marienhof Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz SATZUNG der Stadt Flensburg über besondere Anforderungen an bauliche

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Textliche Festsetzungen: (rechtsverbindlich seit 23.06.1998) 1 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücke Abs. 1: Die Mindestgröße der Baugrundstücke

Mehr

04 Örtliche Bauvorschriften

04 Örtliche Bauvorschriften GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller

Mehr

Vogelrutherfeld. Bauweise

Vogelrutherfeld. Bauweise Bauweise In Teilen des Baugebietes werden die Hauptfirstrichtungen durch einen Pfeil im Bebauungsplan vorgegeben. Mit dieser Festsetzung insbesondere entlang der Haupterschließungsachsen - soll der Straßenraum

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße

Mehr

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -, Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes

Mehr

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2007 die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie beruht auf den nachstehenden Vorschriften:

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2007 die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie beruht auf den nachstehenden Vorschriften: *Satzung der Stadt Hamm über die 2. Änderung der Satzung vom 19. Juli 1988 - Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt und Örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen

Mehr

Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen

Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen Örtliche Bauvorschriften gemäß 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich Seite 1 von 6 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich in der Fassung vom

Mehr

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach TOP 8 Bauanträge (a d) a.) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach Michael Spähn Hirschstraße 173 88255 Baindt - Sulpach Über das

Mehr

Stadt Glückstadt / FB IV Stand März 2011 Sachgebiet Planung und Technik

Stadt Glückstadt / FB IV Stand März 2011 Sachgebiet Planung und Technik zum Baurecht Das Baurecht ist wie wahrscheinlich jedes Rechtsgebiet ziemlich kompliziert. Hier wird der Versuch unternommen, ein bisschen Struktur in das Dickicht von Vorschriften zu bringen und immer

Mehr

Beiblatt zur Satzung Bühl, Hagelloch, Kilchberg, Lustnau, Weilheim Hinweise zur Anwendung der Satzung im Baugenehmigungsverfahren

Beiblatt zur Satzung Bühl, Hagelloch, Kilchberg, Lustnau, Weilheim Hinweise zur Anwendung der Satzung im Baugenehmigungsverfahren Hinweise zur Anwendung der Satzung im Baugenehmigungsverfahren Inhaltsübersicht Seite Anlass 2 Ziel 2 Hinweis 2 3 Fassaden 3 4 Balkone, Loggien 3 5 (1) Dächer 3 5 (2)-(5 ) Dachaufbauten 4 6 Solaranlagen

Mehr

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung

Mehr

Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg. Der Bebauungsplan 449 und seine Festsetzungen

Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg. Der Bebauungsplan 449 und seine Festsetzungen 1/2018 Seite 1 Der Bebauungsplan 449 und seine Festsetzungen Insa Fischer Stellv. Abteilungsleiterin Städtebau, verbindliche Bauleitplanung im der Stadt Neuss 1/2018 Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 449 Holzheim,

Mehr

S A T Z U N G. Präambel

S A T Z U N G. Präambel S A T Z U N G der Gemeinde Raesfeld zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten im Schloßbereich vom 10.12.1979 in der 1. Änderungsfassung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen Beispiele und Anregungen Grundsatzbeschluss des Kreistages Am 12.12.2005 2005 hat sich der Kreistag Starnberg für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie ausgesprochen und folgenden Grundsatzbeschluss

Mehr

Textfestsetzungen zum Bebauungsplan INSEL 1. Änderung in Kehl-Stadt

Textfestsetzungen zum Bebauungsplan INSEL 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen zum Bebauungsplan INSEL 1. Änderung in Kehl-Stadt Aufgestellt nach Maßgabe des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung in der jeweils gültigen Fassung, der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 24. März 2015

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 24. März 2015 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 24. März 2015 8 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Bienenhauses im Außenbereich Flst. Nr. 161/1 der Gemarkung Beinberg

Mehr

LEITLINIEN FÜR DIE BAULICHE GESTALTUNG IN KLEINEN ORTSCHAFTEN EIN ORIENTIERUNGSRAHMEN ORTSTEIL FREDERSDORF DER STADT BAD BELZIG

LEITLINIEN FÜR DIE BAULICHE GESTALTUNG IN KLEINEN ORTSCHAFTEN EIN ORIENTIERUNGSRAHMEN ORTSTEIL FREDERSDORF DER STADT BAD BELZIG LEITLINIEN FÜR DIE BAULICHE GESTALTUNG IN KLEINEN ORTSCHAFTEN EIN ORIENTIERUNGSRAHMEN ORTSTEIL FREDERSDORF DER STADT BAD BELZIG Separationskarte von Fredersdorf 1840 2 Luftbild (Quelle Brandenburg Viewer)

Mehr

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.

Mehr

Barrierefreiheit von Gebäuden

Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie

Mehr

Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord

Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord Verbindliche Bauleitplanung Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I, 1992, S.533)

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg Flecken Drakenburg Landkreis Nienburg/Weser Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg - Abschrift - Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dächer

Mehr

Gestaltungssatzung. Präambel

Gestaltungssatzung. Präambel Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden

Mehr

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 20.09. 2012 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

Gestaltungssatzung Rethen. (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Präambel und Ausfertigung. Verfahrensvermerke

Gestaltungssatzung Rethen. (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Präambel und Ausfertigung. Verfahrensvermerke Gestaltungssatzung Rethen (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Inhalt Präambel und Ausfertigung Verfahrensvermerke Örtliche Bauvorschriften Hinweise Übersichtsplan Präambel und Ausfertigung

Mehr

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 22.07.2011 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauanträge und Bauvoranfragen Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung) www.buerosieber.de Örtliche Bauvorschriften (Stand der 2. Änderung) Stadt Marktoberdorf Fassung vom 15.11.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rechtsgrundlagen 3 3 Geltungsbereiche 4 4 Vorschriften

Mehr

Gestaltungssatzung für Reihen- und Doppelhäuser in Haßloch-Nord

Gestaltungssatzung für Reihen- und Doppelhäuser in Haßloch-Nord Seite 1 Gemäß der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. I, 1992, S. 533) und des 87 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20.12.1993 (GVBl. I, S. 655) hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. l Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Aufgrund von 74 der Landesbauordnung (LBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 08.08.1995 (GBl.617), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

zweigeschossiges Wohgebäude mit Satteldach, teilunterkellert Grundstücksfläche ca. 237 m² kleiner Garten, Felsenkeller

zweigeschossiges Wohgebäude mit Satteldach, teilunterkellert Grundstücksfläche ca. 237 m² kleiner Garten, Felsenkeller EXPOSÉ 064 Stadt WALDERSHOF Lohgasse 16, Fl.- Nr. 103 ARCHITEKTEN / STATDTPLANER STÄDTEBAU ENTWURF KONSTRUKTION DENKMALPFLEGE OBJEKTART GRUNDSTÜCK WOHNFLÄCHE RÄUME RAUMINHALT GRUNDSTÜCK- UND GBÄUDEDATEN

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

S T A D T B A D K I S S I N G E N

S T A D T B A D K I S S I N G E N S T A D T B A D K I S S I N G E N B E R I C H T ü b e r d i e 3 7. S i t z u n g d e s Ausschusses für Baurecht, Städtebau und Umwelt a m 0 8. 1 1. 2 0 1 7 1. Stadt- und Verkehrsplanung 1.1. Sanierungsgebiet

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)

Mehr

GESTALTUNGSFIBEL FÜR DIE KLEINSIEDLUNG ROCHWITZ DRESDEN

GESTALTUNGSFIBEL FÜR DIE KLEINSIEDLUNG ROCHWITZ DRESDEN GESTALTUNGSFIBEL FÜR DIE KLEINSIEDLUNG ROCHWITZ DRESDEN Inhaltsverzeichnis: Seite Einleitung 3 Geschichte der Kleinsiedlung Rochwitz 4 ursprünglicher Haustyp 5-9 Doppelhaus Ansichten Schnitte Grundrisse

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Neufassung der Satzung über die Unterschutzstellung der Zechensiedlung Teutoburgia in Herne - Stadtbezirk Sodingen Anlage 4 Fotodokumentation

Neufassung der Satzung über die Unterschutzstellung der Zechensiedlung Teutoburgia in Herne - Stadtbezirk Sodingen Anlage 4 Fotodokumentation Neufassung der Satzung über die Unterschutzstellung der Zechensiedlung Teutoburgia in Herne - Stadtbezirk Sodingen Anlage 4 Fotodokumentation Siedlungsbild die städtebauliche Gesamtanlage, das architektonische

Mehr

Präambel. 1 Räumlicher Geltungsbereich

Präambel. 1 Räumlicher Geltungsbereich Satzung der Stadt Moers über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164 der Stadt Moers Vennikel, Buchenwegvom 26.10.1987 Präambel Für den

Mehr

Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister

Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Fachbereich Gebäude- und Grundstückswirtschaft - Grundstücks- und Gebäudemanagement - Ehemalige Feuerwache Berenscher Dorfstraße 22 in Cuxhaven - Berensch Das freistehende

Mehr

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3 Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 20. März 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Außerdem anwesend: Tina Heller,

Mehr

Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft

Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

20. März 2013 um 19.00 Uhr Westfalenfleiß GmbH, Kesslerweg 38-42, Bürgeranhörung Bebauungspläne Nr. 552 / 556 und Infoveranstaltung Von-Hünefeld-Weg

20. März 2013 um 19.00 Uhr Westfalenfleiß GmbH, Kesslerweg 38-42, Bürgeranhörung Bebauungspläne Nr. 552 / 556 und Infoveranstaltung Von-Hünefeld-Weg Informationsveranstaltung zu Planungen und Vermarktung - ehemalige Wohnstandorte der Briten - Wiegandweg, Ostpreußenstraße und Von-Hünefeld-Weg in Gremmendorf / Angelmodde 20. März 2013 um 19.00 Uhr Westfalenfleiß

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -, Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 6111 6111 Satzung der Stadt Memmingen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes Dickenreishausen - Oberdorfstraße und damit verbundene örtliche Bauvorschriften -

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Gemeinde Anzing Seite 276 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.12.2017 2. Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Rosenheim; Errichtung

Mehr

6.0. Gebäudebeschreibung:

6.0. Gebäudebeschreibung: 6.0. Gebäudebeschreibung: 6.1. Vorbemerkung: Grundlage der Gebäudebeschreibung sind die Feststellungen bei der Ortsbesichtigung und Angaben in der Bauakte. Es werden die vorherrschenden Ausführungen beschrieben.

Mehr

Teil A - Geltungsbereich

Teil A - Geltungsbereich Gestaltungssatzung für die historischen Holzhäuser der Stadt Ludwigsfelde Aufgrund des 5 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

Erhaltungsverordnung Paul-Koenig-Straße/Titastraße in Berlin Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

Erhaltungsverordnung Paul-Koenig-Straße/Titastraße in Berlin Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Erhaltungsverordnung Paul-Koenig-Straße/Titastraße in Berlin Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der Ortsteil Hohenschönhausen des Bezirkes Lichtenberg ist bis heute

Mehr

00998 in der Gemarkung: Kirchsteinbek

00998 in der Gemarkung: Kirchsteinbek Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift 1 Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb des Wohnhofes Im Eichenbrink (Gestaltungssatzung für einen Teilbereich des Geltungsbereiches

Mehr

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB 1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand

Mehr

Wohntraum: Villa direkt am See

Wohntraum: Villa direkt am See Wohntraum: Villa direkt am See Das Anwesen auf einer Fläche von ca. 1.400 qm liegt am Ortseingang der Gemeinde Lochau, 300m vom Bodensee entfernt. Der idyllische Ferienort am Pfänderhang ist der ideale

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen

Mehr

Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau

Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau Bitte beachten Sie die Hinweise am Ende des Satzungstextes 32 Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau Vom 9. März 1995 Die Gemeinde Eichenau erlässt aufgrund Art. 98 Abs. 1 Nrn.

Mehr

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB).

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB). Erhaltungssatzung Eisenbahnstraße Satzung Eisenbahnstraße zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Eisenbahnstraße aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt ( 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In der Fassung

Mehr

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Gestaltungssatzung Lamersdorf Gestaltungssatzung Lamersdorf Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation

Mehr

Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück

Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 64 Mehrgenerationenquartier Kolpingstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Bauvorhaben der ASD GmbH, Druchhorner Straße 12, 49577 Ankum Vorhabenbeschreibung

Mehr

Gemeinderatsvorlage 2015 / 001

Gemeinderatsvorlage 2015 / 001 Gemeinderatsvorlage 2015 / 001 öffentlich Datum der Vorlage: 23.01.2015 Sitzung: GR 04.02.2015 nichtöffentlich Ansprechpartner: Andreas Herb Aktenzeichen: 621.602; 022.31 Anlage/n: keine Bauanträge, Bauanfragen

Mehr

- Gebäuden und untergeordneten anderen baulichen Anlagen bis zu 30 cbm umbauten Raum,

- Gebäuden und untergeordneten anderen baulichen Anlagen bis zu 30 cbm umbauten Raum, Ortsrecht Ordnungsziffer 6.15 Titel Satzung z. Erhaltung u. Gestaltung baul. Anl. sowie z. Erhaltung d. Eigenart d. Gebietes f. d. Bereich Krefeld-Bockum -Friedr.-Ebert-Str. / Grotenburgstr. / Eichendorffstr.

Mehr

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Bebauungspläne nördlich und südlich der Heerstraße

Bebauungspläne nördlich und südlich der Heerstraße Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Bebauungspläne nördlich und südlich der Heerstraße - Bebauungsplan-Festsetzungen, Ausnutzungsreserven,

Mehr