Regionales Entwicklungsprojekt: Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf universitäre ingenieurwissenschaftliche Studiengänge in Thüringen (bkus-ing)

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1 Regionales Entwicklungsprojekt: Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf universitäre ingenieurwissenschaftliche Studiengänge in Thüringen (bkus-ing) Ein Projekt der -Initiative Abschlussbericht Projektleiter: Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Petzoldt (TU Ilmenau) Bearbeiter: Dr.-Ing. Petra Hennecke, Dipl.-Ing. Heike Mammen (TU Ilmenau) Dipl.-Ing. Marion Wadewitz (BWAW) Dr. rer. nat. Uwe Heiber, Dr.-Ing. Peter Wyzgol (ebw) Förderkennzeichen: Laufzeit des Vorhabens: Zuwendungsempfänger: Technische Universität Ilmenau Kooperationspartner: Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung Thüringen (BWAW) ggmbh ERFURT Bildungswerk (ebw) ggmbh

2 Anmerkungen: 1. Im vorliegenden Abschlussbericht werden vorwiegend männliche Bezeichnungen verwendet. Diese schließen die weiblichen Formen ein. 2. Das Vorhaben wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und durch die Europäische Union, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

3 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Gliederung 0. Einleitung... 5 I. Kurze Darstellung Aufgabenstellung Gegenstand und Ziele des Projektes Bildungs-, berufs- und genderpolitische Ziele des Projektes Voraussetzungen, unter denen das Projekt durchgeführt wurde Rahmenbedingungen zu Projektbeginn Rahmenbedingungen des Projektes Personelle Besetzung des Projektteams Vorhandene Erfahrungen durch Vorläuferprojekte Rahmenbedingungen im Bereich Hochschule Anbindung des Projektes Aufbau der Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge Stand der Akkreditierung der untersuchten Studiengänge Lernergebnisbeschreibung der Studiengänge Gesetzliche Grundlagen Rahmenbedingungen im Bereich Berufliche Bildung Einbindung der Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung Einbindung von Unternehmen Gesetzliche Grundlagen der Berufsbildung und Lernergebnisbeschreibungen Änderungen der Rahmenbedingungen während der Projektlaufzeit sowie darüber hinausgehende Änderungen Rahmenbedingungen im direkten Zusammenhang mit dem Projekt Gesetzeslagen und Vorgaben im Hochschul- und Fachschulbereich Änderungen im Hochschulbereich Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung Planung und Ablauf des Entwicklungsprojektes Projektablauf und Meilensteine Vergleich der Planung mit dem realisierten Ablauf Wissenschaftlicher Stand, an den das Projekt anknüpfte Definitionen und bekannte Verfahren: Das Kompetenzverständnis im Projekt Das Berufsbild des Ingenieurs Ansätze zur Beschreibung von Kompetenzen im Projekt Bezug zu bisherigen Erfahrungen und internationalen Entwicklungen Fachliteratur und Informations- und Dokumentationsdienste Zusammenarbeit mit anderen Stellen Hochschulinterne Kooperationen und Vernetzungen Fachbeirat Wissenschaftliche Begleitung Kooperationen und Vernetzungen mit weiteren Partnern Einflussfaktoren bei der Gewinnung von neuen Partnern nach der Bewilligungsphase Kooperationen für eine nachhaltige Anwendung der Anrechnungsverfahren...29 Seite 1 von 154

4 Berichtszeitraum: Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Anwendung und Sicherstellung der Anrechnungsverfahren II. Eingehende Darstellung Verwendung der Zuwendung und der erzielten Ergebnisse Ziele und Ergebnisse des Entwicklungsprojekte Beschreibung der zentralen Ziele, Erkenntnisse und Ergebnisse Ziele und Strategie Erkenntnisse und Ergebnisse Änderung und Weiterentwicklung der ursprünglichen Ziele Einflussfaktoren auf die Stabilität der Projektarbeit und bei der Einbettung des Projektes in verschiedene Kontexte Spezifika der Bildungssysteme Bereich der akademischen Bildung Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Bereich Bildungsbiografien und Klientel Bereich Wirtschaft Bereich Bildungspolitik Entwicklung eines Verfahrens zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge Darstellung der Lernergebnisbestimmung sowie deren Umsetzungsprozesse Lernzielbeschreibungen Akademischer Bereich Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Abgleich der Lernzielbeschreibungen beider Bildungssysteme Ansätze zur Dokumentation non-formal und informell erworbenen Kompetenzen Verfahren der Äquivalenzbestimmung zwischen beruflich und hochschulisch erworbenen Kompetenzen und deren Umsetzungsprozesse Das Anrechnungsverfahren und die Umsetzungsprozesse Das Anrechnungsverfahren und seine Instrumente Untersuchungen zur potenziellen Klientel und mögliche Äquivalenzbereiche aus deren Sicht Erprobung Rahmenbedingungen Qualitätssicherung und Optimierung Öffentlichkeitsarbeit und Beratung von Anrechnungsaspiranten Entwicklungstendenzen auf Ebene der Hochschule und der beruflichen Bildung Darstellung weiterer Ergebnisse Bildungs-, berufs- und geschlechtsspezifische Aspekte Auf andere Studiengänge übertragbare Materialien, Verfahren und Methoden Konzeption und Einrichtung berufsbegleitender Studienmöglichkeiten Darstellung der wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises Personalausgaben Ausgaben für wissenschaftliche bzw. technische Mitarbeiter Ausgaben für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte Sächliche Verwaltungsausgaben Investitionen (Geräte) Dienstreisen Geschäftsbedarf...63 Seite 2 von 154

5 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing 2.3 Weiterleitung der Zuwendung BWAW Verwendung der Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben ebw Verwendung der Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Darstellung der Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit Verwendung der Personalausgaben Ausgaben für wissenschaftliche bzw. technische Mitarbeiter Ausgaben für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte Weiterleitung der Zuwendung an das BWAW und das ebw Sächliche Verwaltungsausgaben Investitionen (Geräte) Dienstreisen Geschäftsbedarf Voraussichtlicher Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse Verwertungsmöglichkeiten Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit Relevante Fortschritte bei anderen Stellen und offene Forschungsfragen während der Durchführung FuE-Ergebnisse aus der ANKOM-Initiative, aus anderen Projekten, aus bildungspolitischen Zusammenhängen FuE-Ergebnisse aus der ANKOM-Initiative FuE-Ergebnisse aus bildungspolitischen Zusammenhängen Offene Forschungsfragen Erfolgte oder geplante Veröffentlichungen der Ergebnisse Übersicht über die Durchführung interner Veranstaltungen und Teilnahmen an externen Veranstaltungen Interne Veranstaltungen Relevante Weiterbildungen Übersicht über projektbezogene Veröffentlichungen Übersicht über geplante Publikationen Abkürzungen Seite 3 von 154

6 Berichtszeitraum: Anhang Auszüge aus dem Rahmenlehrplan Techniker Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau Auszüge aus dem Rahmenlehrplan Techniker Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik Auszüge aus dem Modulhandbuch Bachelor of Science Maschinenbau der TU Ilmenau Auszüge aus dem Modulhandbuch Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik (Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik) der TU Ilmenau Äquivalenzabgleich der zur Anrechnung empfohlenen Fächer CAD Fertigungsmesstechnik Maschinenelemente Werkstofftechnik Fach Werkzeugmaschinen Anrechnungshandbuch (Beispiel Maschinenbau) Anrechnungsformular (Beispiel für Bachelor of Science Maschinenbau) Kooperationsvereinbarung zwischen TU Ilmenau und der Privaten Fachschule für Technik und Wirtschaft Erfurt Fragebogen der PFS Erfurt (Oktober 2007) Handreichung für Lehrende zur Formulierung von Lernzielen bzw. Lernergebnissen Informationsblatt für Fachschüler Projekt-Poster Anlässlich des ANKOM-Auftakt-Workshops Anlässlich des ANKOM-Halbzeit-Workshops Anlässlich des ANKOM-Abschluss-Workshops Seite 4 von 154

7 0. Einleitung Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Anliegen der ANKOM-Förderinitiative ist es, Modelle für die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge verschiedener Wissenschaftsdisziplinen und Hochschultypen zu entwickeln. Elf Entwicklungsprojekte (aus sechs Bundesländern) widmen sich der Durchlässigkeitsproblematik jeweils in verschiedenen Wissenschaftsgebieten zusammengefasst in den Clustern Ingenieurwissenschaften, Informationstechnologien, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaftswissenschaften. Jedes Projekt ist wiederum stark durch fachtypische Spezifika gekennzeichnet, aber auch durch bildungspolitische Entwicklungen. So vollzog sich im Bereich der Pflege- und Erzieherberufe erst in jüngster Vergangenheit eine Akademisierung, währenddessen es sich im technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Bereich um über 100 Jahre traditionell gewachsene Systeme der beruflichen und akademischen Ausbildung handelt. Hier sind die Grenzen zwischen beiden Systemen fester zementiert als im sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Bereich. Hauptaufgabe aller Projekte war es, geeignete Methoden zu entwickeln und zu erproben, um in der beruflichen Weiterbildung erworbene und durch Prüfungen nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen als anrechenbare Studienäquivalente für Bachelor- oder Master-Studiengänge zu identifizieren. Darauf aufbauend waren alltagstaugliche Anrechnungsverfahren und -instrumente zu entwerfen. Im Projektverlauf haben sich über alle Projekte folgende Schwerpunkte von Arbeitsschritten heraus kristallisiert: 1. Beschreibung und Ermittlung von Lernergebnissen 2. Feststellung von Äquivalenzen zwischen beruflicher und akademischer Bildung 3. Finden von Ansätzen für Anrechnungsverfahren Im Mittelpunkt der Untersuchungen standen vorrangig formal im beruflichen Aus- und Weiterbildungssystem erworbene Qualifikationen und Kompetenzen. Weiterführend sollten aber auch in der Berufspraxis non-formal und informell angeeignete Kompetenzen im Hinblick auf die Zertifizierbarkeit und Anrechenbarkeit betrachtet werden. Die Kompetenzanalysen sollten sich an Konzepten der Kompetenzforschung orientieren, die sowohl in der beruflichen und als auch der akademischen Bildung Gegenstand des aktuellen Diskurses sind. Die Neuartigkeit der Betrachtungsweisen und die Brisanz der Thematik ließen es als bedeutsam erscheinen, die ablaufenden Prozesse für die Verfahrensentwicklung zu dokumentieren, um Ansatzpunkte für weiterführende Entwicklungen nach Projektende weiter verfolgen zu können. Von der wissenschaftlichen Begleitung der ANKOM-Projekte wurden deshalb dafür folgende Qualitätsstandards benannt: Transparenz der projektspezifischen Entwicklungs- und Abstimmungsprozesse Beschreibung der Vorteile, die eine Anrechnung den Akteuren und Institutionen bringt (Beruflich Qualifizierte, Institutionen der beruflichen Bildung, der betrieblichen Bildung und Hochschule sowie der Unternehmen) Entwicklung von klar verständlichen, genauen und für alle einfach zugänglichen Informationen über die Prozesse der Anrechnung (für Bewerberinnen und Bewerber, für alle Verantwortlichen der Studiengänge, die beruflichen und betrieblichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen). Das Projekt Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf universitäre ingenieurwissenschaftliche Studiengänge in Thüringen (bkus-ing) hat die den technischen Bereichen eigenen Spezifika aufgedeckt und versucht, die Grenzen zwischen beruflichem und akademischen System aufzuweichen. Seite 5 von 154

8 Berichtszeitraum: I. Kurze Darstellung 1 Aufgabenstellung 1.1 Gegenstand und Ziele des Projektes Gegenstand des regionalen Entwicklungsprojektes bkus-ing sind die Entwicklung und die Erprobung von Verfahren zur möglichen Anerkennung bzw. Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf universitäre ingenieurwissenschaftliche Studiengänge. Dabei handelt es sich um a) die Anerkennung als Eingangsvoraussetzung für ein Universitätsstudium (Zulassung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung) Bei fehlender Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) müssen berufliche Qualifikationen bzw. Erfahrungen nachgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Prognose über die Fähigkeit, ein Studium absolvieren zu können, erforderlich. Die Hochschulgesetze der Länder regeln diese Möglichkeiten unterschiedlich. In Thüringen wurde das Hochschulgesetz 2006 novelliert. Die aktuelle Fassung wurde am vom Thüringer Landtag beschlossen und ist am in Kraft getreten. Das Projektteam nahm im Projektzusammenhang und durch die im Beirat vertretenen Institutionen und Gruppierungen maßgeblich Einfluss auf die Öffnung der Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte. b) die Anrechung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Curriculums eines Studienganges Für eine Vergleichbarkeit sind beruflich erworbene und die im Curriculum eines Studiengangs geforderten Kompetenzen bzw. Leistungen in einem einheitlichen möglichst normierten System abzubilden. Idealer Weise kann das auf der Basis von Learning Outcomes geschehen, die in der Praxis häufig mittels Lernzielen beschrieben werden, die für die zu vermittelnden Kompetenzen stehen. Für formal erworbene Abschlüsse stehen in erster Linie Dokumente und Beschreibungen für die verschiedenen beruflichen Aus- und Weiterbildungsabschlüsse wie Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne und für die universitären Studiengänge die Modulhandbücher zur Verfügung. Sie sind jedoch oft in ihren Strukturen und Lernzieldefinitionen nicht kompatibel bzw. nicht problemlos von einem System zum anderen übertragbar. Diese Aufgabe der Analyse der Dokumente wurde durch das Projektteam fortgeführt und in Expertengesprächen mit Hochschul-, Fachschullehrern und Ausbildern untersetzt. Weiterhin waren Möglichkeiten und Ansätze zu untersuchen, wie non-formal und informell erworbener berufliche Kompetenzen in die Anrechnungsverfahren einbezogen werden können. Im Projekt wurden diesbezüglich folgende Schritte für verschiedene Bildungswege im technischen Bereich geplant: eine genaue Analyse der Lerninhalte und der damit intendierten Lernergebnisse innerhalb der jeweiligen Studiengänge und von assoziierten Berufsabschlüssen, eine vergleichende systematische Betrachtung der bereits im Beruf erworbenen und der im Studium angestrebten Kompetenzen auf der Basis allgemeiner Vergleiche vorhandener Unterlagen auf dem Papier und differenzierter Expertengespräche sowie deren Abbildung in einem einheitlichen System, das eine Vergabe von Leistungspunkten (eine Notenvergabe erweist sich als nicht unproblematisch) ermöglicht. Darauf aufbauend waren Anrechnungsmöglichkeiten sowie -verfahren und -instrumente im Einvernehmen aller beteiligten Institutionen zu gestalten. Geplant waren die exemplarische Entwicklung und Erprobung in den ingenieurwissenschaftlichen Bereichen des Maschinenbaus sowie der Elektrotechnik/Informationstechnik an Hand von verschiedenen Bildungswegen. Abbildung 1 stellt die ursprünglichen Projektstrategien und -inhalte dar. Seite 6 von 154

9 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Anwendung der Instrumente und Verfahren (Regelungen für die Anerkennungspraxis an der Universität) Entwicklung von Instrumenten der Bewertung dieser Qualifikationen u. Kompetenzen auf der Grundlage des ECTS und EQF/NQF sowie entspr. Anerkennungsverfahren (Klassifizierung, Finden von Schnittmengen, Bewertung mit LP) Vergleichende Analyse der beruflichen und hochschulischen Qualifikationen und Kompetenzen durch Definition und Beschreibung der Learning Outcomes / Lernziele Bachelor Maschinenbau Bachelor Elektro- und Informationstechnik z.b.: Staatl. geprüfter Techniker Fachrichtungen Maschinentechnik u. Mechatronik Industriemeister, Werkmeister Fachrichtung Metall Staatl. geprüfter Techniker Fachrichtung Elektrotechnik Elektrotechnikmeister, Industriemeister Fachrichtung ET Operativer Professional Certified IT- Business Manager z.b.: Metallberufe, Mechatroniker/-in Mikrotechnologe/-in, neue Elektroberufe Neue IT-, Elektro-Berufe Abbildung 1: Ursprüngliche Projektstrategie und -inhalte 1.2 Bildungs-, berufs- und genderpolitische Ziele des Projektes Die Ergebnisse des Projektes sollen zu einer höheren Durchlässigkeit zwischen den beruflichen und universitären Bildungssystemen im ingenieurwissenschaftlichen Bereich beitragen, was wiederum auf eine Erhöhung des akademischen Potenzials für die Wirtschaft zielt und dem Fachkräftemangel in den ingenieurwissenschaftlichen Bereichen entgegen wirkt. Die potenzielle Klientel, die diese Durchlässigkeit für ihre berufliche Karriereplanung einfordert, war zu Projektbeginn jedoch schwer einschätzbar und ist es auch weiterhin. Punktuelle Befragungen in der Projektstartphase ließen keine aussagefähigen Schlüsse zu. Einerseits war es bisher ohne Abitur schwer, über den zweiten Bildungsweg an einer Universität ein Studium aufzunehmen. Andererseits wird die Durchlässigkeit der Bildungssysteme und die Anrechnungsmöglichkeiten erst seit wenigen Jahren in der Öffentlichkeit diskutiert. Anliegen dieses Projektes ist es deshalb, nicht nur neue Angebote zu schaffen, sondern auch Hemmnisse zu identifizieren und beim Abbau von Barrieren mitzuwirken. Dazu tragen die Vernetzung des Projektes in der ANKOM-Initiative, über den Fachbeirat und mit anderen Projekten und Institutionen sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit bei. Ein erster Erfolg ist die Erleichterung des Zugangs von qualifizierten Berufstätigen zu einem Hochschulstudium im Thüringer Hochschulgesetz (siehe d) im Kapitel II., Abschnitt ). Das Projekt leistet weiterhin einen Beitrag, hoch motivierte, beruflich vorgebildete Studieninteressenten für die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge zu gewinnen und kann zu einer Erweiterung beruflicher Kompetenzen der Ingenieurabsolventen beisteuern. Studierende und Absolventen, die über eine berufliche Aus- bzw. Weiterbildung ihren Weg zur Universität gefunden haben, verfügen nicht nur über berufsrelevante theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. praxisorientierte Erfahrungen. Das Projekt verfolgt keine direkten genderpolitischen Ziele, da bereits in den technischen Berufen weibliche Absolventen zur Ausnahme gehören. Natürlich würde sich eine Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Studium positiv auf die Vereinbarkeit von beruflicher Entwicklung und Familie auswirken. Seite 7 von 154

10 Berichtszeitraum: Voraussetzungen, unter denen das Projekt durchgeführt wurde 2.1 Rahmenbedingungen zu Projektbeginn Rahmenbedingungen des Projektes Personelle Besetzung des Projektteams Das Projektteam setzte sich aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der TU Ilmenau und den beiden in Erfurt angesiedelten Kooperationspartnern Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung Thüringen ggmbh (BWAW) und ERFURT Bildungswerk ggmbh (ebw) zusammen. Die TU Ilmenau als Zuwendungsempfängerin hatte gleichzeitig die Federführung im Projekt. Mit den beiden privaten Bildungsträgern wurde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen und eine Weiterleitung von Zuwendungsmitteln vereinbart. Das Projektteam setzte sich über die gesamte Projektlaufzeit im einzelnen aus folgenden Mitwirkenden zusammen: Technische Universität Ilmenau Projektleitung: Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Petzoldt Prorektor für Bildung und Leiter des Fachgebietes Leistungselektronik und Steuerungen in der Elektroenergietechnik an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Berufliche und akademische Abschlüsse: Elektromechaniker, Dipl.-Ing., Dr.-Ing., Dr.-Ing. habil. Projektrelevante Vorerfahrungen: Laufende Hochschulstrukturreform im Rahmen des Bologna-Prozesses (Umstellung der Diplom-Studiengänge auf Bachelor-/Masterstruktur, Entwicklung von Weiterbildungsstudiengängen, Modularisierung, Einführung eines Leistungspunktesystems nach ECTS, Evaluierung und Akkreditierung, speziell Entwicklung eines prozessorientierten Akkreditierungsverfahrens) Projektkoordination und Ansprechpartnerin: Dr.-Ing. Petra Hennecke Projektmitarbeiterin, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Prorektors für Bildung Akademische Abschlüsse: Dipl.-Ing. (Technische Kybernetik), Dr.-Ing. (Elektrische Antriebstechnik) Projektrelevante Vorerfahrungen: BLK-Modellversuche Länderübergreifende Entwicklung und Erprobung integrierter modularer Studienangebote unter Einbeziehung informations- und kommunikationstechnischer Medien am Beispiel der Ingenieurwissenschaften und Entwicklung und Erprobung eines integrierten Leistungspunktesystems in der Weiterentwicklung modularisierter Studiengänge am Beispiel der Ingenieurwissenschaften Projektmitarbeiterin: Dipl.-Ing. Heike Mammen Projektmitarbeiterin, Projektleiterin der Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen Akademische Abschlüsse: Dipl.-Ing. (Maschinenbau) Projektrelevante Vorerfahrungen: Projekt- und Bildungsmanagement sowie Gender und Technikmotivation Bildungswerk für berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung Thüringen (BWAW) ggmbh Vom BWAW arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichem fachlichen Hintergrund am Projekt mit. Aufgaben im Rahmen der Projektkoordinierung, Konzeptentwicklung, Projektcontrolling u.ä. nahmen vorrangig Frau Marion Wadewitz und Frau Yvonne Böringer wahr. Den fachspezifischen Hintergrund insbesondere Fragen der Aus- und Weiterbildung zu im Vorhaben betrachteten Berufsbildern (Mikrotechnologe/-in und IT- und Elektroberufe) betreffend wirkten Mitarbeiter aus verschiedenen Geschäftsbereichen mit. Dipl.-Ing. Marion Wadewitz Leiterin der Abteilung F & E Berufliche und akademische Abschlüsse: Facharbeiterausbildung als Instandhaltungsmechaniker, Abitur, Dipl.-Ing. Fachrichtung Betriebsgestaltung Projektrelevante Vorerfahrungen: Seit 1992 Arbeit an unterschiedlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten auf den Feldern von Organisations- und Personalentwicklung in KMU sowie der beruflichen Bildung, u.a. tätig im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Seite 8 von 154

11 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Durchführung von BIBB-Wirtschaftsmodellversuchen in einem privaten Forschungs- und Beratungsunternehmen. Seit 2002 betraut mit dem Aufbau und der Leitung der Abteilung Forschung und Entwicklung im BWAW. Dipl.-Kffr. Yvonne Böringer Mitarbeiterin Abteilung F & E Akademische Abschlüsse: Dipl.-Kffr. Projektrelevante Vorerfahrungen: Mehrjährige Erfahrungen durch die Arbeit an verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten vor allem auf den Gebieten der beruflichen Bildung und der Organisations- bzw. Personalentwicklung in Thüringer KMU, u.a. im Rahmen von BIBB-Wirtschaftsmodellversuchen. ERFURT Bildungswerk (ebw) ggmbh Dr. rer. nat Uwe Heiber Leiter der Staatlich anerkannten Privaten Fachschule und Berufsbildenden Schule für Technik und Wirtschaft ERFURT (PFS) Berufliche und akademische Abschlüsse: Dipl.-Phys., Dr. rer. nat. (Statistische Thermodynamik) Projektrelevante Vorerfahrungen: Schulleiter, 10 Jahre Erfahrung in der studentischen Lehre, 3 Jahre Laborleiter Dr.-Ing. Peter Wyzgol Lehrgangsmanager Technikerausbildung an der Staatlich anerkannten privaten Fachschule und Berufsbildenden Schule für Technik & Wirtschaft ERFURT Berufliche und akademische Abschlüsse: Dipl.-Ing., Dr.-Ing. (Fertigungsprozesssteuerung) Projektrelevante Vorerfahrungen: Lehrgangsmanager, 6 Jahre Erfahrung in der studentischen Lehre, 4 Jahre Erfahrung in der Lehre für Techniker, Sachgebietsleiter Technische Dokumentation Vorhandene Erfahrungen durch Vorläuferprojekte Die TU Ilmenau befand sich zu Projektbeginn in einer Phase, in der das gesamte Studienangebot mit dem Ziel reformiert wurde, alle Diplomstudiengänge in zweistufige Bachelor-/Masterstudienangebote umzustrukturieren. Neben den traditionellen Studiengängen entstanden auch neue interdisziplinäre, neben den konsekutiven Master-Angeboten auch nicht-konsekutive und Weiterbildungsstudiengänge. Mit diesem Umstrukturierungsprozess sind auch eine Modularisierung der Studienangebote und die hochschulweite Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem European Credit and Transfer System (ECTS) verbunden. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Hochschullehrer gehalten, ihre Studienangebote hinsichtlich Struktur, Inhalte und Studierbarkeit zu überprüfen. Bereits seit 1998 konnten in folgenden hochschulübergreifenden Projekten vorbereitende Erfahrungen gesammelt werden: BLK-Modellversuch: Länderübergreifende Entwicklung und Erprobung integrierter modularer Studienangebote unter Einbeziehung informations- und kommunikationstechnischer Medien am Beispiel der Ingenieurwissenschaften; Laufzeit ; Projektpartner: FH Aachen, TU Clausthal, HAW Hamburg, Universität Hannover, FH Ingolstadt, FSU Jena, BU Weimar; BLK-Modellversuch: Entwicklung und Erprobung eines integrierten Leistungspunktesystems in der Weiterentwicklung modularisierter Studiengänge am Beispiel der Ingenieurwissenschaften; Laufzeit ; Projektpartner: FH Aachen, TU Clausthal, HAW Hamburg, Universität Hannover, FH Ingolstadt, FSU Jena, BU Weimar; Unterstützt wurde der Umstrukturierungsprozess von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) durch die Förderung der Stelle einer Bologna-Beraterin an der TU Ilmenau (Laufzeit ). Bei der Akkreditierung der neuen Studiengänge beschreitet die TU Ilmenau neue Wege. Es wurde von Anfang an keine Programm-Akkreditierung, sondern eine (neuartige) Systemakkredi- Seite 9 von 154

12 Berichtszeitraum: tierung in Zusammenarbeit mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN angestrebt. An der TU Ilmenau wird derzeit ein universitätsübergreifendes Qualitätsmanagementsystem entwickelt und schrittweise eingeführt. Die Dokumentation erfolgt in einem sog. Prozesshandbuch. Zudem ist die TU Ilmenau in zwei Projekten involviert, die sich mit Fragestellungen der akademischen Weiterbildung bzw. der Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung widmen: BLK-Modellversuch: Entwicklung und Akkreditierung von dualen modularisierten Bachelor-/ Masterstudienangeboten im Bereich Maschinenbau / Mechatronik unter Anwendung eines Leistungspunktesystems (DUBAMAS); Laufzeit ; Projektpartner: TU Clausthal BLK-Modellversuch: "Verbundstrukturen der effizienten wissenschaftlichen Weiterbildung in Thüringen (VestewiT)" Laufzeit ; Projektpartner: FH Erfurt, FH Jena, FH Nordhausen, FH Schmalkalden; Im Hinblick auf die zu betrachtenden beruflichen Kompetenzen und Studiengänge sind die beiden Kooperationspartner im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschlägig ausgewiesen. Die BWAW ggmbh ist ein Bildungsdienstleister, welcher das Ziel verfolgt, zur Stärkung der Unternehmen in der Region mit vorrangig KMU durch eine zukunftsorientierte, praxis- und betriebsnahe Aus- und Weiterbildung in den Geschäftsfeldern Mikrotechnologie, Informations- und Telekommunikationstechnik, Bürobereich, Architektur- und Bauwesen sowie Friseur und Kosmetik beizutragen. Sie bringt sich seit Jahren aktiv in die Gestaltung und Entwicklung von Fortbildungssystemen ein. So wurden beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem DIHK für die Bereiche Mikrotechnologie und IT an zertifizierbaren Weiterbildungssystemen mitgearbeitet. Im Mikrotechnologiebereich erhielt das BWAW von der IHK Erfurt in diesem Zusammenhang den Auftrag, ein Weiterbildungssystem nach einem schlanken Konzept zu konfigurieren und das erste Modul (Mikrotechniker (IHK) - Basisqualifikation) zu entwickeln. Das Modul konnte bundesweit erstmalig durch das BWAW erfolgreich erprobt werden. Für das IT-Weiterbildungssystem wurde durch das BWAW an den Curricula für die Operativen Professionals und Spezialistenprofile mitgearbeitet. Im BWAW werden neben Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung Forschungsprojekte durchgeführt. Hierzu gehören beispielsweise Projekte wie: Seneka 1, FasiMiT 2, Wirtschaftsmodellversuche des BIBB 3 und INQA 4 mit Förderung durch das BMBF, das Land Thüringen, den ESF bzw. das BMA. Neben Innovationen in der Gestaltung beruflicher Bildung bilden Wissensmanagement sowie Netzwerkbildung und -moderation wichtige Schwerpunkte. Zur Fundierung und Stärkung von Aktivitäten der Forschung und Entwicklung im bzw. für das Unternehmen erfolgte 2002 die Schaffung einer Struktureinheit Forschung und Entwicklung in welcher gegenwärtig 5 Mitarbeiter tätig sind. Weitere Informationen unter Die ebw ggmbh ist ein innovativer Dienstleister für Qualifikationen in Berufen, modernen Technologien, ebusiness, für die Beratung zur Personalentwicklung und Partner bei der Personalrekrutierung in technischen Berufsfeldern, welches seit 1990 als privates berufliches Kompetenzzentrum am bundesdeutschen Markt tätig ist. Das Leistungsspektrum des Unternehmensverbundes ebw ist flexibel und mit hoher Kundennähe organisiert. Es umfasst eine Vielfalt von maßgeschneiderten Bildungsdienstleistungen und unterstützt die KMU zum Erreichen einer Ausbildungsfähigkeit sowie Ausbildungsbereitschaft. 1 Modellprojekt Seneka Service-Netzwerke für Aus- und Weiterbildungsprozesse", 2 Aus- u. Weiterbildungsnetzwerk zur Fachkräftesicherung in der Mikrosystemtechnik in Thüringen, 3 Modellversuch AWIT "Inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Ausbildungsverbünde zu modernen Bildungsdienstleistern - Modell zur Weiterentwicklung von Aktivitäten der Aus- und Weiterbildung in den Informations- und Telekommunikationsberufen als Chance der Gestaltung ganzheitlicher Bildungsprozesse in KMU, Modellversuch MikroTec "Moderne Konzepte der Aus- und Weiterbildung im Hochtechnologiebereich Mikrotechnologie durch Bildungsdienstleister im Netzwerk von Unternehmen", 4 Modellprojekt INQA "Effiziente Ablauforganisation und Gesundheitsförderung im mittelständischen Baugewerbe", Seite 10 von 154

13 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Profile der Bildungsdienstleistungen sind: Beratung zur Personalentwicklung mit Entwicklung und Durchführung von innovativen Bildungsprojekten und Gestaltung eines gemeinsamen Managements mit den Kunden für einen betriebsnahen Qualifizierungsablauf; Selbstorganisiertes Lernen im Prozess Arbeiten Lernen Training sollte Bestandteil sein Personalrekrutierung mit rechnerunterstütztem Profiling zur individuellen Eignungsdiagnostik und optimaler Bewerberauswahl für High-Tech-Investvorhaben sowie für KMU Überbetriebliche Berufsausbildung an drei Lernorten (Berufsschule, Unternehmen, ebw) durch Anwendung des IHK-Modulsystems für Kern-, Fach- und Zusatzqualifikationen und Nutzung des Projektes elearning für Auszubildende Berufsschulunterricht in traditionellen und neuen Berufen an der Privaten Berufsbildenden Schule Berufliche Qualifizierung von Fach- und Führungskräften über innovative Bildungsprogramme in den Bereichen IT- und Medientechnik, Technologien der Prozessautomatisierung, Servicetechnologie, Schweißtechnik, IHK-Fachkräftesystem, ebusiness, Produktschulungen u. a. Durchführung arbeitsmarktpolitischer Bildungsmaßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, für Arbeitslose sowie Risikogruppen Aufstiegsweiterbildung zum Industriemeister Metall- und Elektrotechnik sowie zum Staatlich geprüften Techniker Vermittlung einer interkulturellen Kompetenz über internationale Projekte in Partnerschaft mit der Carl-Duisberg-Gesellschaft e. V. Neben den dargestellten Kompetenzen verfügen alle drei Projektpartner bereits über mehrjährige Vorerfahrungen in der Zusammenarbeit in Aus- und Weiterbildungsfragen. Seit dem Jahre 2002 kooperieren sie in einem von insgesamt sechs regionalen Netzwerken zur Aus- und Weiterbildung in der Mikrosystemtechnik 5. Diese Netzwerke werden vom zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH 6 Berlin fachlich begleitet. Von Anfang an waren diese Netzwerke auf eine integrative Betrachtung des beruflichen und des akademischen Aus- und Weiterbildungssystems unter der speziellen Perspektive der Mikrosystemtechnik (MST) ausgerichtet. Deshalb gehören auch Institutionen und Organisationen aus beiden Bildungssystemen zu den Mitgliedern der Netzwerke. Die Frage der Anerkennung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge war in der Vergangenheit im Rahmen der Netzwerktätigkeit wiederholt als relevanter Aspekt identifiziert worden. Wegen der spezifischen inhaltlichen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Netzwerke ist eine vertiefte Analyse und Entwicklung zu diesem Thema im Rahmen der MST-Netzwerke nicht möglich und deshalb in diesem Projekt mit hohen Erwartungen aufgenommen Rahmenbedingungen im Bereich Hochschule Anbindung des Projektes Durch die zentrale Ansiedlung des Projektes bei der Hochschulleitung der TU Ilmenau beim Prorektor für Bildung war eine hohe Akzeptanz und Offenheit für die Thematik zu erwarten und wurde auch von den Projektmitarbeiterinnen vorgefunden. Nach dem Bottom Up-Prinzip wurden Gespräche mit den fachlich verantwortlichen Hochschullehrern und mit den Studiengangsverantwortlichen geführt. Darüber hinaus erfolgte eine Einbindung der Prüfungsämter. Über die Fakultätsräte sind die Ideen der Anrechnungsthematik vertiefend in die Fakultäten zu tragen Seite 11 von 154

14 Berichtszeitraum: Aufbau der Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge Die beiden untersuchten Bachelor of Science -Studiengänge Maschinenbau und Elektrotechnik und Informationstechnik wurden zum Wintersemester 2005/06 eingeführt, d.h. ihre Studien- und Prüfungsordnungen wurden im Frühjahr 2005 unter Berücksichtigung der Modularisierung der Lehrinhalte und der Einführung des ECTS-Leistungspunktesystems neu entwickelt. Durch die Vorgaben des ECTS müssen die jeweiligen Fächer bzw. Module pro Semester erfolgreich abgeschlossen werden, damit die entsprechenden ECTS-Punkte vergeben werden können. Die Prüfungsordnungen sehen dafür hauptsächlich Prüfungsleistungen vor, deren Noten nach Anzahl der Leistungspunkte gewichtet in die Modulnote eingehen und die damit für die Bachelor-Abschlussnote signifikant bedeutend sind. Für sogenannte Studienleistungen als Fachabschluss werden die entsprechenden ECTS-Punkte als Voraussetzung für den Bachelor- Abschluss vergeben, eine Benotung geht jedoch nicht in die Abschlussnote des Bachelor ein. Abbildung 2 stellt den prinzipiellen Aufbau einer Studien- und Prüfungsordnung und die Zusammenhänge der verschiedenen Abschlussleistungen eines Faches dar. Modul/Fach 1. FS Modul a Fach 1 3 Fach 2 Leistungspunkte 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FS 3 7. FS Art der Prüfung MP spl 90 spl 120 Grundsatz: Prüfung ist ausschlaggebend (i.d.r. kein Zwang zum Besuch von Lehrveranstaltungen) Fach 3 2 spl 90 Modul b Fach 4 Fach 5 Modul c 3 1 S Sb MP Studienleistungen sind Voraussetzung für den Abschluss, gehen aber nicht in die Abschlussnote ein Fach 6 4 spl 120 Fach 7 4 mpl Modul n Fach x Fach y Fach z MP mpl 30 mpl 20 mpl 30 Prüfungsleistungen der Fächer gehen nach LP gewichtet in die Modulnote ein -> Bachelor-Abschlussnote MP Modulprüfung spl schriftl. Prüfungsleistung mpl mündl. Prüfungsleistung S Studienleistung Sb benotete Studienleistung FS Fachsemester Abbildung 2: Aufbau der Studien- und Prüfungsordnungen Stand der Akkreditierung der untersuchten Studiengänge Die beiden untersuchten Bachelor-Studiengänge wurden zum Wintersemester 2005/06 auf der Grundlage einer vorläufigen Genehmigung des Thüringer Kultusministeriums (TKM) eingeführt. Die zugehörigen Studiendokumente, wie Studienordnung (StO), Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen (PO-AB), Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (PO-BB), sind auf der Homepage der TU Ilmenau zu finden: Bachelor Maschinenbau: Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik: Seite 12 von 154

15 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Die Genehmigung zur Einführung der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die Studiengänge bis Ende des Sommersemesters 2007 akkreditiert sind, wobei sich das Ministerium mit einer angestrebten Systemakkreditierung der TU Ilmenau einverstanden erklärt hatte. Der Vertrag dazu wurde im Sommer 2005 mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN im Einvernehmen mit dem TKM abgeschlossen. Seitdem arbeitet die TU Ilmenau intensiv an der Entwicklung und Einführung eines universitätsweiten Qualitätsmanagementsystems als Grundlage der Systemakkreditierung. Zurzeit laufen Programmakkreditierungen als Stichprobenverfahren in neun Studiengängen, zu denen der Bachelor- und der Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik gehören, welche im März 2007 mit Auflagen akkreditiert wurden. Die Umsetzung der Auflagen zum Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik ist erfolgt. Die geänderte Studienordnung und Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen wurden vom Senat bestätigt und im Verkündigungsblatt der TU Ilmenau 33/2007 vom veröffentlicht einsehbar unter Die Akkreditierung des Bachelor-Studienganges Maschinenbau ist im Rahmen der Systemakkreditierung der TU Ilmenau vorgesehen, die derzeit vorbereitet wird. Die Verfahren bzw. Regeln der Systemakkreditierung sind erst am vom Akkreditierungsrat freigegeben worden. In seinem Beschluss vom gab der Rat Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems hinsichtlich einer Systemakkreditierung 7. Am wurden Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung 8 und Kriterien für die Systemakkreditierung 9 beschlossen, die zum wirksam werden sollten. Diese Beschlüsse wurde jedoch suspendiert und am erneut gefasst Nach diesen Vorgaben wird die TU Ilmenau zum den Antrag auf Systemakkreditierung bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN stellen und bis zum die entsprechenden Unterlagen einreichen Lernergebnisbeschreibung der Studiengänge In der Vergangenheit lagen für die Studiengänge an der TU Ilmenau nur Studien- und Prüfungsordnungen vor, die weder Lehr- und Lernziele noch weitere Angaben enthielten. Die Umstellung der Diplom-Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschlüsse im Zuge des Bologna-Prozesses, die die Erstellung von Modulhandbüchern mit weiterführenden Angaben zu den Modulen und Fächern für die neuen Studiengänge zwingend voraussetzt, startete mit dem Projektbeginn. Das Curriculum setzt sich aus Modulen zusammen, die sich wiederum in Fächer untergliedern, welche sich jeweils über eine Dauer von einem Semester erstrecken. Für die Module werden allgemeine Lernziele formuliert, die über die einzelnen zugehörigen Fächer umgesetzt werden. Jede Fächerbeschreibung beinhaltet Angaben zu den Lernzielen, zu den Lehrinhalten, zum Arbeitsaufwand (inklusive des Selbststudiums) und zur empfohlenen Literatur, die wesentlich zu einer Transparenz der Hochschulausbildung beitragen. Für die Formulierung der Lernzielbeschreibungen wurden die Hochschullehrer in Gesprächen und den Einsatz einer Handreichung (siehe Anlage 8.10), die u.a. Aktivverben für die einzelnen Lerntaxonomien zur Verfügung stellt, motiviert und unterstützt Gesetzliche Grundlagen Eine Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen wurde zum Zeitpunkt des Projektbeginns in keiner gesetzlichen Grundlage behandelt. Erst im Projektverlauf ergab sich, dass im novellierten ThürHG vom im 48 Abs.10 die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (Beschlussfassung vom ) übernommen und somit auf gesetzliche Ebene für den Freistaat Thüringen gehoben wurden (siehe ). Eine wesentliche Hürde für die Umsetzung des Projektes war jedoch im Hochschulzugang von Seite 13 von 154

16 Berichtszeitraum: qualifizierten Berufstätigen ohne Abitur zu sehen. Das ThürHG legt die Möglichkeiten eines Hochschulzuganges für alle Thüringer Universitäten und Fachhochschulen fest. Zu Projektbeginn regelte das Gesetz im 67a: Qualifizierte Berufstätige können, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig waren, nach Bestehen einer Eingangsprüfung ein Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen. Außerdem sind Personen, die mit der Note gut oder besser die Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung erfolgreich abgeschlossen und seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben, berechtigt für die Dauer von zwei bis vier Semestern ein Studium auf Probe aufzunehmen. Die Einzelheiten des Studiums auf Probe waren in den Immatrikulationsordnungen der Hochschulen fest geschrieben. Die damalige Immatrikulationsordnung der TU Ilmenau spezifizierte im 3 die Vorgaben des ThürHG folgendermaßen: (1) Personen, die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung mit der Note gut oder besser abgeschlossen und seit mindestens drei Jahren ihre Hauptwohnung in Thüringen haben, sind berechtigt, für die Dauer von vier Semestern ein Studium auf Probe aufzunehmen. (2) Nach Ablauf des Probestudiums werden die Bewerber auf Antrag in den von ihnen gewählten Studiengang endgültig immatrikuliert, wenn sie 80 % der im jeweiligen Grundstudium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. (3) Haben die Bewerber mindestens 60 % der im jeweiligen Grundstudium geforderten Studienund Prüfungsleistungen erbracht, entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss auf der Grundlage des während des Probestudiums erbrachten Leistungen, ob sie endgültig immatrikuliert werden können. (4) Haben die Bewerber die Anforderungen nach Absatz 3 mit Ablauf des Probestudiums nicht erfüllt, ist die endgültige Immatrikulation im gewählten Studiengang abzulehnen. (5) Die Inhalte der Entscheidungen nach den Absätzen 2 bis 4 sind dem Bewerber bekannt zu geben. Ablehnende Entscheidungen sind mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Vor einer ablehnenden Entscheidung sind die Bewerber anzuhören. (6) Die während des Probestudiums erbrachten Leistungen sind auf das endgültige Studium anzurechnen. Das Studium auf Probe und die Voraussetzungen dafür stellten eine hohe (vor allem psychologische) Hürde für studieninteressierte Berufstätige dar, sich für ein Studium an einer Universität zu entscheiden. Oft war diese Möglichkeit des Hochschulzugangs gar nicht bekannt. Während des Projektverlaufes befand sich das ThürHG in der Novellierung mit dem Resultat, dass diese Zugangsbedingungen wesentlich erleichtert wurden (siehe ) Rahmenbedingungen im Bereich Berufliche Bildung Einbindung der Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung Die Einbindung von BWAW und ebw als Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung erfolgte über eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen drei Partnern. Die Weiterleitung der Fördermittel von der TU Ilmenau an die beiden Partner wurde jeweils über Forschungs- und Entwicklungsverträge geregelt Einbindung von Unternehmen Die Einbindung von Unternehmen in das Vorhaben erfolgte auf Basis von Letter of Intent. Neben der Einbeziehung in Form von Befragungen zur Präzisierung der Ausgangssituation und Gestaltungspotenziale, Gesprächen zur Reflexion von Problemlagen und Lösungsansätzen erfolgte eine Einbindung in den projektbegleitenden Fachbeirat Gesetzliche Grundlagen der Berufsbildung und Lernergebnisbeschreibungen Berufliche (Erst-)Ausbildung Eine wichtige Basis für Äquivalenzvergleiche mit Berufen der Erstausbildung stellen die gültigen Ausbildungsordnungen dar. Diese bilden die Grundlage für eine Berufsausbildung und werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem 4 Seite 14 von 154

17 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. 25 Handwerksordnung (HwO) erlassen. Ausbildungsordnungen stellen juristische Rechtsverordnungen dar. Es gilt, dass für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf. In Bezug auf die Ausbildungsordnung wird von den Sachverständigen der Länder ein Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf erarbeitet, welcher die Grundlage für den berufsschulischen Unterricht bildet. Vom Rahmenlehrplan ist der Ausbildungsrahmenplan zu unterscheiden. Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan. 11 Aktuelle Ausbildungsordnungen, wie auch die der im Projekt betrachteten Berufsbilder, basieren auf dem so genannten Lernfeldkonzept. Bei diesem wird der Unterricht nicht mehr in traditionellen Fächern organisiert, sondern in Lernfeldern strukturiert, die aus Handlungsfeldern (=Tätigkeitsfelder) abgeleitet sind. Die Beschreibung der Lernziele erfolgt dabei kompetenz- und outputorientiert. Berufliche Aufstiegsqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker Die berufliche Aufstiegsqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker findet ländergeregelt an Fachschulen statt und stellt gegenwärtig die höchste berufsbildende Ausbildung dar, die man ohne allgemeine Hochschulreife erlangen kann. Die Zugangsvoraussetzungen zur Fachschule sind 1. Realschulabschluss 2. Berufliche Ausbildung und Berufspraxis Berufsabschluss im Berufsfeld der Fachrichtung und mindestens 1 Jahr Berufspraxis im Berufsfeld oder Berufsabschluss und mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit im Berufsfeld der gewählten Fachrichtung Die Ausbildung an der PFS Erfurt basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG vom 04. April 2007), des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchufTG vom 05. März 2003) sowie der Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO vom 03. Februar 2004). Private Bildungsträger bzw. private Schulen wie die PFS Erfurt unterstehen nach dem Thür- SchufTG der staatlichen Schulaufsicht. Dies umfasst nicht nur schulorganisatorische Fragen, sondern auch den Lehrkörper sowie Lehrinhalte und Prüfungen. Kann der Bildungsträger eine dauerhafte Lehre in einem Bildungsgang nachweisen, kann er die staatliche Anerkennung beantragen und nach Stattgebung durchführen. Bietet ein privater Bildungsträger neue Ausbildungsschwerpunkte an, werden die Ausbildung und die Prüfungen im Zeitraum von ca. 3 Jahren durch eine staatliche Fachschule begleitet. Wenn die Ausbildung in den neuen Ausbildungsrichtungen ohne nennenswerte Probleme durchgeführt und die Leistungen auch durch entsprechende Ergebnisse der Absolventen nachgewiesen wurden, kann der Privaten Fachschule die staatliche Anerkennung für die spezielle Ausbildungsrichtung durch das TKM erteilt werden. Diese ist der PFS Erfurt in der Projektlaufzeit für die Fachrichtung Mechatronik ausgesprochen worden. Folgende Ausbildungsschwerpunkte sind bis dato durch das TKM für die PFS Erfurt bestätigt worden: Fachrichtung Maschinentechnik, Spezialisierung Maschinenbau Fachrichtung Elektrotechnik, Spezialisierung Informations- und Kommunikationstechnik Fachrichtung Elektrotechnik, Spezialisierung Elektrische Systemtechnik Fachrichtung Mechatronik. Zusätzlich bietet die PFS Erfurt folgende Ausbildungsschwerpunkte an: Fachrichtung Maschinentechnik, Spezialisierung Konstruktion Fachrichtung Elektrotechnik, Spezialisierung Energietechnik und Prozessautomatisierung 11 vgl. auch Seite 15 von 154

18 Berichtszeitraum: Die Ausbildungsinhalte in den Fächern der einzelnen Fachrichtungen werden durch die Fachlehrerschaft entsprechend dem Qualitätsmanagementsystem der PFS in sachlich-zeitliche Gliederungen (SZG) je Unterrichtsfach umgesetzt. Diese SZG basieren auf den Rahmenstoffplänen des TKM für die Fachschulen in Thüringen. Die Rahmenstoffpläne werden durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) im Auftrag des TKM neu erstellt bzw. aktualisiert. So wurden durch das Thillm im Projektzeitraum die Rahmenstoffpläne für die Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Konstruktion und Schwerpunkt Fertigung sowie für die Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik neu erarbeitet. Diese Rahmenlehrpläne geben pro Fach die allgemeinen kompetenzbezogenen und Einzellernziele sowie Lehr- und Lerninhalte mit zeitlichen und ggf. organisatorischen Empfehlungen wieder. 2.2 Änderungen der Rahmenbedingungen während der Projektlaufzeit sowie darüber hinausgehende Änderungen Rahmenbedingungen im direkten Zusammenhang mit dem Projekt In der Startphase des Projektes kristallisierte sich heraus, dass es keine Anrechnungsaspiranten gab. Bis dato hatte sich keine Person der untersuchten Klientel in ein Studium an der TU Ilmenau eingeschrieben. Über die Relevanz eines Hochschul- bzw. Universitätsstudiums sowie die Studierbereitschaft der Fachschüler wurde eine Befragung unter den Schülern zu Projektbeginn (Anfang 2006 siehe zweiter Zwischenbericht 12 ) und zu Ende der Projektbearbeitungszeit (Herbst 2007 siehe unter II ) durchgeführt. Auf Grund der Aufklärungsarbeit und Darstellung der erreichten Ergebnisse während der Projektlaufzeit vor der Schülerschaft konnte das Interesse seitens der Fachschüler an einem universitären Studium in Ilmenau stärker geweckt werden. Des weiteren erfolgten Expertengespräche in Unternehmen zur empfundenen Relevanz der Thematik. Hier zeigte sich eine geringere Aufgeschlossenheit als erwartet. Im Projektverlauf änderten sich sowohl Gesetzeslagen im Hochschul- und Fachschulbereich als auch Vorgaben bzw. Vorlagen an der Universität Gesetzeslagen und Vorgaben im Hochschul- und Fachschulbereich Änderungen im Hochschulbereich Das ThürHG befand sich 2006 in der Novellierung. Das Projektteam erarbeitete eine Stellungsnahme, die über die universitäre Gremienarbeit, über den Fachbeirat und weitere Institutionen sowie über Lobbyisten in das Anhörungsverfahren im Parlament eingebracht wurde. Das neue, seit gültige ThürHG regelt im 63 den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige folgendermaßen: Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig waren, berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang auch das Bestehen einer Eingangsprüfung. Für die Abnahme der Eingangsprüfung wird eine Prüfungskommission eingerichtet, der neben dem Vorsitzenden Mitglieder der Hochschule, der Berufspraxis und der Berufsausbildung angehören. Das Nähere über die Eingangsprüfung, insbesondere 1. für welche Studiengänge Eingangsprüfungen zugelassen werden, 2. Form und Inhalt der zu erbringenden Prüfungsleistungen, 3. die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Bestimmung der Prüfer für die einzelnen Prüfungsteile sowie 4. das Prüfungsverfahren regelt das Ministerium durch Rechtsverordnung. Wesentlich erleichtert wurde der Zugang für Berufstätige mit einem Meisterabschluss oder vergleichbarem Abschluss, für die es bisher nur die Möglichkeit eines Studiums auf Probe gab. Diese beruflichen Fortbildungsabschlüsse gelten nun als Allgemeine Hochschulzugangsvoraussetzung, die im 60, Abs. 1 folgendermaßen formuliert ist: 12 abrufbar auf der Projekt-Website unter Seite 16 von 154

19 Abschlussbericht des Projektes bkus-ing Zum Studium berechtigt 1. in grundständigen Studiengängen einer Universität oder der Hochschule für Musik die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, 2. in grundständigen Fachhochschulstudiengängen die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, 3. a) das Bestehen einer Eingangsprüfung nach 63, b) das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung, c) der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt, 4. in postgradualen Studiengängen, in konsekutiven Masterstudiengängen oder in Weiterbildungsstudiengängen ein erster Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie. Die neuen Regelungen des ThürHG wurden zwischenzeitlich auch in die veränderte Immatrikulationsordnung der TU Ilmenau aufgenommen. Bemerkenswert im ThürHG ist auch die Regelung der Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen. Im 48 Prüfungen Abs. 10 ist folgendes formuliert: Außerhalb von Hochschulen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn 1. die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen erfüllt sind, 2. die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Studien- und Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind und 3. die Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung überprüft worden sind. Insgesamt dürfen nicht mehr als 50 vom Hundert der Prüfungsleistungen angerechnet werden. Die Hochschulen regeln in der Prüfungsordnung, unter welchen Voraussetzungen Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, ohne Einstufungsprüfung angerechnet werden. In Einzelfällen ist eine Einstufungsprüfung, in der Studienbewerber nachweisen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen, zulässig. Die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau und Elektrotechnik und Informationstechnik wurden zum Wintersemester 2005/06 an der TU Ilmenau mit Genehmigung des TKM ohne voraus gegangene Akkreditierung eingeführt. Deren Modulhandbücher wurden im ersten Projektlaufjahr nochmals überarbeitet und fertig gestellt erfolgte die Akkreditierung des Bachelor- Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik mit Auflagen. Die dementsprechend geänderte Studien- und Prüfungsordnung wird zum Wintersemester 2008/09 in Kraft treten Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung Der Vergleich der Lehrinhalte zwischen der Fachschule und dem Curriculum an der TU Ilmenau basierte auf den Lehrplänen des TKM, wobei während der Projektlaufzeit teilweise Neuerscheinungen bzw. überarbeitete Pläne eingearbeitet wurden. Rahmenlehrplan der Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Erscheinungsdatum Maschinentechnik Konstruktion Maschinentechnik Fertigungstechnik Maschinentechnik Maschinenbau Elektrotechnik Informations- und Kommunikationstechnik Elektrotechnik Elektrische Systemtechnik Elektrotechnik Energietechnik u. Prozessautomatisierung Seite 17 von 154

20 Berichtszeitraum: Planung und Ablauf des Entwicklungsprojektes 3.1 Projektablauf und Meilensteine Durch den zeitlich verzögerten Projektbeginn wurde ein vom Projektteam abgestimmter Arbeitsplan im Oktober 2005 terminlich angepasst und spezifiziert. Die Entwicklungen im Jahr 2006 erforderten weitere Änderungen im zeitlichen Ablauf und in Absprache mit der wissenschaftlichen Begleitung eine Konzentration auf jeweils einen der zu untersuchenden Bildungswege im Bereich Maschinenbau und im Bereich Elektrotechnik. Diese Projektentwicklung war auch durch die Vielzahl der unterschiedlich geregelten Abschlüssen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und einer damit verbundenen Vielfalt von Berufswegen, durch wenige und kaum übertragbare Ergebnisse in der Kompetenzforschung sowie durch eigene Projekterkenntnisse und -erfahrungen bedingt Abbildung 3 zeigt in Form eines Balkendiagramms eine vergleichende Gegenüberstellung der (zeitlichen) Arbeitsplanung 2005 mit dem jeweiligen Stand 2006 und Die einzelnen Änderungen in der Arbeitsplanung und dem Projektablauf werden hier besonders deutlich. Begründungen für diese Modifikationen sind in 3.2 dargelegt. Diese Arbeitspläne sind im Wesentlichen in die vier Meilensteine Analyse- und Konzeptphase, Umsetzungsphase und Abschlussphase sowie Projektbegleitung gegliedert: I. Analyse-/Konzeptphase: Es erschien sinnvoll, die geplanten Arbeitsschritte dieser Projektphase zuerst modellhaft in einem Studiengang und den verbundenen Berufsfeldern und Berufen mit einhergehender Evaluierung der einzelnen Arbeitsschritte durchzuführen. Auf diese Weise konnten verschiedene Vorgehensweisen getestet und Erfahrungen gesammelt werden, die zu einem optimierten Vorgehensmodell führen, das dann bei der Untersuchung weiterer Berufsfelder Anwendung findet. Das Projektteam begann mit dem Themenbereich Maschinenbau und plante im Anschluss den komplexen Themenbereich Elektro- und Informationstechnik zu bearbeiten. Dabei waren jeweils folgende Arbeitsschritte vorzunehmen: 1. Analyse der Lerninhalte und der damit intendierten Eingangsvoraussetzungen und Lernergebnisse innerhalb der Studiengänge Maschinenbau und Elektro- und Informationstechnik der TU Ilmenau und Analyse der Lerninhalte und Lernergebnisse der beruflichen Aus- und Weiterbildung Die TU Ilmenau erarbeitete zu Projektbeginn gerade den Fächerkatalog, der den Maßgaben von Modularisierung und der Einführung des ECTS-Leistungspunktesystems gerecht wird und im Internet öffentlich zur Verfügung steht. Diese Transparenz des Bildungsangebotes galt es für die Analyse des o.g. Studienganges zu nutzen und auf die Erfordernisse des Projektes anzupassen und zu erweitern. Dazu mussten die Hochschullehrer einbezogen werden, die in diesem Studiengang involviert sind im Besonderen, wenn es sich um die Anerkennung von Berufserfahrung auf Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Curriculums handelt. Für die Analyse der beruflichen Kompetenzen zeichneten die beiden Kooperationspartner BWAW und ebw verantwortlich. Ausgehend von der Analyse der Dokumente (Rahmenlehrpläne, Curricula, Ausbildungsverordnungen) für formal erworbene Qualifikationen der Erstausbildung und Aufstiegsfortbildung waren erste Äquivalenzpotenziale zu bestimmen bzw. erste Entwicklungstendenzen des Projektes zu ermitteln. Des Weiteren sollten Analyseinstrumente für die Erhebung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen ermittelt werden. 2. Systematisierung der beruflich erworbenen und akademisch geforderten Kompetenzen Die Analyseergebnisse sollten zusammengeführt und nach Kompetenzfeldern und Niveaustufen ( Wissenstiefen ) katalogisiert werden, um eine Schnittmenge von äquivalenten Prozessen beruflicher und akademischer Bildung herauszuarbeiten. Seite 18 von 154

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