Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg

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1 Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg Rahmenkonzeption

2 Herausgeber: Caritasverband Caritasverband für für die die Erzdiözese Erzdiözese Freiburg Freiburg e. V. e.. Alois-Eckert-Straße Alois-Eckert-Straße Freiburg Freiburg Diakonisches Diakonisches Werk Werk Württemberg Württemberg Heilbronner Heilbronner Straße Straße Stuttgart Stuttgart Evangelisches Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Dorfhelferinnenwerk in Württemberg Württemberg e. V. e. V. Gymnasiumstraße Gymnasiumstraße Stuttgart Stuttgart Diakonisches Werk Baden Vorholzstraße Karlsruhe Dorfhelferinnenwerk Sölden e. V. Bürglestraße Sölden Zukunft Familie e. V. Fachverband Familienpflege und Nachbarschaftshilfe in der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Strombergstraße Stuttgart Erarbeitet von: Erarbeitet Liz Deutz von: von: (Zukunft Familie e.v.) und Liz Liz Ulrike Deutz Deutz Tonn (Zukunft (Diakonisches Familie e.v.) e.v.) Werk und und Württemberg) Ulrike Ulrike Tonn Tonn (Diakonisches Werk Werk Württemberg) Wir danken dem Fachbereich Familie, Jugend und Existenzsicherung, Wir Wir Caritasverband danken dem dem Fachbereich der Diözese Familie, Rottenburg-Stuttgart Jugend und und Existenzsicherung, für die fachliche Begleitung. Caritasverband der der Diözese Rottenburg-Stuttgart für für die die fachliche Begleitung. November 2007 November

3 Rahmenkonzeption: Familienpflege als Leistungsangebot in der Jugendhilfe Die vorliegende Rahmenkonzeption beschreibt das Einsatzprofil der Familienpflege mit ihren Aufgaben und Leistungen. Sie benennt Zielgruppen und Hilfebedarf im Rahmen des SGB VIII und gibt einen Überblick zu den Leistungsbereichen der Familienpflege. Die Arbeitsweisen und Methoden sowie Qualitätsstandards der kirchlichen Leistungsanbieter, die als Mitgliedseinrichtungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg angeschlossen sind, werden ebenfalls dargestellt. Ausführliche Leistungsbeschreibungen der Familienpflege finden sich in einer Veröffentlichung des Evangelischen Fachverbandes für Familienpflege in Baden-Württemberg. 1 Das Leistungsangebot HaushaltsOrganisations- Training der Familienpflege wird in einer gesonderten Konzeption von Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg beschrieben Auftrag der Familienpflege Familienpflege erbringt im Rahmen der sozialen Leistungsgesetze die Leistung Haushaltshilfe. Die Aufgaben der Familienpflege umfassen jedoch weit mehr als die Leistungen einer Haushaltshilfe. Die im Arbeitsfeld der Familienpflege vorrangig eingesetzten Fachkräfte verfügen über eine breit gefächerte Ausbildung als Haus- und Familienpflegerin. Einsätze der Familienpflegedienste erfolgen als aufsuchende Hilfe unmittelbar im Haushalt von Familien 3 : bei einer Erkrankung bzw. einem Ausfall des haushaltsführenden Elternteils zur Sicherstellung der Versorgung und Betreuung von Kindern, wenn diese nicht durch andere Personensorgeberechtigte oder öffentliche Tagesbetreuung / Tagespflege gegeben sind als Erhalt des familiären Lebensumfelds zum Wohl von minderjährigen Kindern. Familienpflegedienste übernehmen in solchen Fällen die Versorgung und Betreuung minderjähriger Kinder, unabhängig davon, ob der haushaltsführende Elternteil anwesend ist oder nicht. 1 Hrsg. Dorothea Simpfendörfer, Leistungsbeschreibungen für Familienpflege, Hrsg. Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg, Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege, Konzeption, Mit dem Begriff Familie werden in diesem Kontext die vielfältigen familialen Lebensformen impliziert: Zu Familien gehören gemeinschaftlich geführte Haushalte von Personen, die aufgrund von Ehe, Verwandtschaft, Verschwägerung, Adoption oder Pflegschaft miteinander verbunden sind. Das heißt Ehepaare mit ehelichen, nichtehelichen, adoptierten Kindern oder mit Pflegekindern; allein erziehende Mütter und Väter oder allein Erziehende mit Lebenspartnern sowie nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, für die sie Verantwortung tragen.

4 2 Entscheidend ist, ob die Versorgung der Kinder ohne fremde Hilfe gefährdet ist, da der Ausfall eines haushaltsführenden Elternteils nicht gleichzusetzen ist mit physischer Abwesenheit 4. Einsätze der Familienpflege stellen die Versorgung und Betreuung von Kindern auch dann sicher, wenn der gesunde bzw. nicht ausgefallene Elternteil aufgrund von berufsbedingter Abwesenheit die Kinder ohne öffentliche Hilfe nicht ausreichend versorgen kann. Damit kann gewährleistet werden, dass dieser in der Regel erwerbstätige Elternteil nicht wegen der erforderlichen Betreuung seiner Kinder seine Berufstätigkeit, z. B. bei schwerer Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, aufgeben muss Zielgruppen und Hilfebedarf Zielgruppen, bei denen die Familienpflege tätig wird, sind insbesondere: Personensorgeberechtigte und Kinder mit Hilfebedarf nach 20 SGB VIII Personensorgeberechtigte und Kinder bei Hilfebedarf nach 27 SGB VIII als ergänzende Hilfe im Rahmen von sozialpädagogischen Interventionen (z.b. das spezielle Trainingsangebot der Familienpflege HOT 6 ) junge Mütter bei Hilfebedarf nach 27 SGB VIII als ergänzende Hilfe im Rahmen von sozialpädagogischen Interventionen. Es gibt vielfältige Lebenssituationen, in denen Familien auf die Unterstützung einer Familienpflege angewiesen sein können. Ein Hilfebedarf liegt häufig vor bei: Erkrankung der Mutter oder des Vaters (d.h. des haushaltsführenden Elternteils) mit stationärer oder ambulanter Behandlung Maßnahmen der Rehabilitation (Vorsorge-Maßnahmen oder Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter) Risikoschwangerschaften und Entbindung Mehrlingsgeburten Frühgeburten mit stationärem Aufenthalt der Mutter Trennung der Eltern Tod eines Elternteils 4 Auch wenn die Betreuungsperson weiterhin im familiären Haushalt lebt, kann sie der Aufgabe der Kinderbetreuung nicht gewachsen sein. Hierfür müssen allerdings gesundheitliche oder andere zwingende Gründe ursächlich sein. Als zwingende Gründe kommen z.b. Krankheit (einschließlich Debilität, Drogen-, Tabletten-, Alkoholabhängigkeit), Unfall, Kur, Entbindung, Inhaftierung und Tod in Betracht aus: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Unterstützung von Familien in Krisensituationen Ein Leitfaden für die Gewährung familienunterstützender Hilfen, Nachrichtendienst April 2003, S Aber auch bei gleicher Aufgabenteilung kann sich mangels ausreichender Gewährleistung der Betreuung bzw. Versorgung des Kindes die Notwendigkeit unterstützender Hilfen ergeben. Es muss vermieden werden, dass der berufstätige andere Elternteil seine Erwerbstätigkeit (zumindest vorübergehend) aufgeben muss und die Familie auf Sozialhilfe angewiesen ist : aus ebenda S Hrsg. Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg, Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege, Konzeption, 2006

5 3 Versorgung behinderter oder chronisch kranker Kinder Mehrfache Belastung und gravierende psychische Beeinträchtigung eines Elternteils Zu den weiteren Gründen, die zu Notsituationen für Kinder führen können, gehören die berufsbedingte Abwesenheit eines Elternteils oder dessen Inhaftierung. Neben den Aufgaben für Familien mit minderjährigen Kindern bietet die Familienpflege auch Hilfen für andere Personengruppen an, z. B. für Menschen mit Behinderungen, für alte Menschen und deren Angehörige. Diese Hilfe wird immer dann geleistet, wenn eine gezielte individuelle Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, der Haushaltsführung und der Tagesstrukturierung gefragt ist. Ebenso sind Familienpflegerinnen in anderen Arbeitsfeldern etwa im Bereich der öffentlichen Kindertagesbetreuung oder in familienähnlichen Wohngruppen tätig. 3. Zielsetzung Die Leistungen der Familienpflege erfolgen in ihrer Zielsetzung und Ausrichtung als Hilfen zur Alltagsstabilisierung oder Hilfen zur Förderung von Alltagskompetenzen. Hilfen zur Alltagsstabilisierung Im klassischen Aufgabenfeld der Familienpflege, d.h. bei Erkrankungen oder Abwesenheit des haushaltsführenden Elternteils tragen die aufsuchenden Leistungen der Familienpflege dazu bei, das vorhandene Familiensystem zu stützen und zu stabilisieren. Ziel dieser stabilisierenden Einsätze ist die Sicherstellung und Fortführung des familiären Haushalts in Vertretung oder als Ergänzung der Personensorgeberechtigten. Mit der Übernahme gewohnter Alltagsabläufe und der Betreuung der Kinder innerhalb der vertrauten familiären Umgebung bzw. im Familiensystem trägt die Familienpflege auch bei schweren Erkrankungen und besonderen Lebenssituationen von Familienmitgliedern bzw. Elternteilen zur Stabilisierung und Stärkung von Kindern bei. Die stellvertretend wahrgenommene Alltagsstrukturierung gewährleistet auch die Teilhabe von Kindern an öffentlicher Bildung und Erziehung sowie gesundheitspräventiven Maßnahmen. Im Rahmen von Pflege und Gesundheitsprävention unterstützen Fachkräfte der Familienpflege (junge) Mütter in der familiären Wohnung vor und nach Geburten, bei der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern, insbesondere auch nach Frühgeburten und / oder chronischen Erkrankungen und Behinderungen von Kindern.

6 4 Die Kontinuität in der täglichen Versorgung und aufsuchenden Begleitung durch Fachkräfte der Familienpflege bietet Chancen, Vertrauensverhältnisse aufzubauen, Zugänge zu bildungsfernen Familien oder Familien mit Risikofaktoren zu halten und ihnen frühzeitig erforderliche weitere Unterstützung durch andere Hilfen aufzuzeigen. Hilfen zur Förderung von Alltagskompetenzen Mit Hilfen zur Förderung von Alltagskompetenzen, wie z. B. dem Haushalts- OrganisationsTraining der Familienpflege werden grundlegende Kompetenzen, insbesondere im Bereich der alltäglichen praktischen Versorgungsleistungen von Säuglingen und Kindern in Verbindung mit der Haushaltsführung aufgebaut, wiedergewonnen und gestärkt. Ziel ist, durch Training, Anleitung und Beratung Veränderungen zu erreichen. Dies geschieht in Kooperation mit weiteren Hilfen und auf der Grundlage von Beratungsprozessen oder eines Hilfeplanverfahrens in der Jugendhilfe. Rechtlich ist das HaushaltsOrganisations-Training der Familienpflege als eine neue individuelle, flexible und bedarfsorientierte Hilfe einzuordnen. Entsprechend nach 27 SGB VIII kann das Training in Verbindung mit einer weiteren Hilfe ergänzend oder separat als Übergang von einer Hilfe zur nächsten Hilfe gewährt werden. 4. Leistungen Die Unterstützung von Familien bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder orientiert sich am Alter der zu betreuenden Kinder und ihrem konkreten Entwicklungsstand sowie den für die Grundversorgung und Alltagsstrukturierung erforderlichen Tätigkeiten im familiären Haushalt. Die Familienpflege bietet mit ihrem Leistungsspektrum eine Kombination von alltagspraktischen Hilfen in den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege bzw. Gesundheitsprävention und Pädagogik an. Die Leistungen der Familienpflege sind unterteilt in fünf Leistungsbereiche, die ausführlich in den Leistungsbeschreibungen des Evangelischen Fachverbandes für Familienpflege in Baden-Württemberg aufgeführt sind: 7 Leistungsbereich 1 Leistungsbereich 2 Leistungsbereich 3 Leistungsbereich 4 Leistungsbereich 5 Familienpflegeorganisation Pädagogische Begleitung Hauswirtschaftliche Versorgung Pflege Zusammenarbeit mit den Eltern 7 : Hrsg. Dorothea Simpfendörfer, Leistungsbeschreibungen für Familienpflege, 2001

7 5 Leistungsinhalte im Überblick Die Leistungen im Bereich 1 umfassen die Beratung, Planung und Organisation der Hilfe durch die Einsatzleitung des Familienpflegedienstes. Den Bereichen 2-5 sind folgende Leistungen zugeordnet: 8 LB 3 Haushaltsführung z.b. Wäschepflege, Reinigung der Wohnung, Ordnung halten LB 3 Ernährung und Grundversorgung z.b. Mahlzeitenzubereitung, Einkauf LB 2 Pädagogische Betreuung der Kinder z.b. Unterstützung/ Vertretung der Eltern in ihren Erziehungsaufgaben, Hausaufgabenhilfe, altersentsprechende Freizeitgestaltung LB 2,3, 5 LB 3 LB 5 Haus- Tagesstrukturierung, haltsorganisation LB 4 Gesundheitsvorsorge z.b. Pflege von Säuglingen, Kleinkindern, behinderter Kinder, Begleitung bei Arztbesuchen, LB 5 Umgang mit Geld z.b. Haushaltsbudget, Einkaufsplan, Einsparmöglichkeiten Hilfe zur Weiterführung landwirtschaftlicher Haushalte und Betriebe: Dorfhilfe Beratung, Anleitung und Training z.b. Essenszeiten, kindgerechter Tagesablauf, Ordnung und Struktur in der Wohnung z.b. Garten- und Stallarbeiten, Tierpflege, Konservierung von Lebensmitteln z.b. Beratung bei der Haushaltsführung, HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege, Anleitung und Wohntraining für Menschen mit Behinderungen Leistungsumfang Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Kinder und Familien, verbunden mit dem Ziel, möglichst Kontinuität in der Betreuung durch eine Mitarbeiterin anzubieten. Das Leistungsspektrum der Familienpflegedienste umfasst ganztägige, halbtägige sowie stundenweise Einsätze unterschiedlicher Dauer und Frequenz: in der Regel im Zeitrahmen von 6.00 Uhr bis Uhr Tag- und Nachtbetreuung (z.b. bei Abwesenheit eines alleinerziehenden Elternteils) ergänzend zur Tagesbetreuung / Tagespflege Als Serviceleistungen für Familien und Leistungsträger bieten Familienpflegedienste: Erstberatung Hausbesuche zur Beratung und Einsatzabklärung Kooperationsgespräche und Teilnahme an Hilfekonferenzen 8 entnommen aus: Hrsg. Zukunft Familie e. V., Broschüre Familienpflege + Haushaltshilfe, 2006

8 6 5. Arbeitsweisen und Methoden Die Familienpflege bietet mit ihrem Leistungsspektrum aufsuchende Einzelfallhilfe im jeweiligen Familienhaushalt an. Der Schwerpunkt der Familienpflege liegt auf den Versorgungsleistungen, die alltäglich in Familien erbracht werden. Die Sicherstellung grundlegender Lebensbedürfnisse in der Familie wie Kinderbetreuung, Alltagsorganisation, Ernährung, Körperpflege, Bekleidung und Wohnen ist vorrangige Aufgabe der Familienpflege. Damit ergänzt die Familienpflege andere soziale, erzieherische und therapeutische Hilfsangebote. Voraussetzung für Einsätze der Familienpflege sind entsprechende Leistungsbescheide des Leistungsträgers an die Familie und Vereinbarungen zwischen Leistungsträger und Familienpflegedienst zu Leistungsumfang und Kostenerstattung. Einsätze der Familienpflege im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe sind als Jugendhilfeleistung in die Verantwortung des zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträgers eingebunden. Idealerweise ist der Familienpflegedienst in den Beratungsprozess von öffentlichen Jugendhilfeträgern miteinbezogen. Entsprechend dem Auftrag des Leistungsträgers und den speziellen Vereinbarungen mit der Familie übernehmen die Fachkräfte der Familienpflege die Versorgung und Betreuung der minderjährigen Kinder verbunden mit der Weiterführung des Familienhaushalts. Der Fachdienst Familienpflege verantwortet die Durchführung gegenüber dem Auftraggeber und die damit verbundenen vertraglich vereinbarten Ziele, Leistungsinhalte, Qualitätsstandards und zeitlichen Rahmen. Die Mitarbeiterinnen vertreten oder ergänzen je nach dem individuellen Hilfebedarf der Familie den haushaltsführenden Elternteil und unterstützen ressourcenorientiert das Familiensystem. Sie nehmen dabei Rücksicht auf den Lebensstil, die Bedürfnisse und das gewachsene Beziehungsgefüge der jeweiligen Familie. Kontinuität in der Betreuung und Versorgung durch die Bereitstellung einer festen Bezugsperson bzw. einer in der Familie tätigen Mitarbeiterin des Fachdienstes wird gewährleistet soweit der erforderliche Leistungsumfang und die Dauer des Einsatzes arbeitsrechtliche Regelungen nicht überschreiten. Eine Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall ist garantiert. Im Rahmen eines Dokumentationssystems werden Vereinbarungen mit der Familie zu Zielen, zur Einsatzorganisation und zu den Leistungsbereichen und familiären Erfordernissen vor Einsatzbeginn festgehalten; die durchgeführten Leistungen werden dokumentiert.

9 7 Die Familienpflege hat auch Einblick in Familien, die bisher keine Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben, diese aber ersichtlich dringend brauchen. Sie nimmt z.b. Signale von Überforderung, Verwahrlosung und Verarmung wahr. In diesen Fällen kann die Familienpflege motivieren und Familien beim Zugang zum Hilfesystem der Jugendhilfe begleiten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Familien an weitere Hilfeangebote und die Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit anderen, für die Familie tätigen Hilfesystemen, z. B. der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGB VIII) ist eine ausgewiesene Leistung der Hilfen zur Erziehung im 4. Abschnitt des KJHG. Sie zielt auf eine wesentliche Veränderung des Erziehungsverhaltens bzw. auf die Herstellung der Erziehungskompetenz der Eltern ab, während bei der Leistung nach 20 SGB VIII die Gewährleistung der Versorgung und Betreuung der Kinder im Haushalt der Eltern im Vordergrund steht. Die Familienpflege ist bestrebt, die Verbindung der verschiedenen Leistungen mit anzuregen, indem sie mit anderen Trägern der Jugendhilfe kooperiert. Familienpflegedienste verstehen ihre Leistungen als niedrigschwellige Hilfen zu bestehenden ambulanten Angeboten im Bereich der Gesundheitsund Kinder- und Jugendhilfe. Die schnelle Erbringung von Leistungen zur Stabilisierung der Familie bei Ausfall der alltäglichen Versorgung durch die Familienpflege kann auch ergänzend zu Leistungen der Hilfen zur Erziehung im 4. Abschnitt des KJHG angeboten werden. 6. Qualifikation und Standards Familienpflegedienste arbeiten mit einem multiprofessionellen Ansatz. In diesen Fachdiensten sind in erster Linie Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung tätig, ergänzt durch Fachkräfte der Hauswirtschaft und aus anderen sozialpflegerischen Berufen (Erzieherin, Kinderpflegerin). Werden weitere Mitarbeiterinnen eingesetzt, erfolgt dies unter Anleitung einer Fachkraft. Familienpflegerinnen sind Expertinnen in Fragen der praktischen Alltagsbewältigung: Die Ausbildung zur Familienpflegerin dauert drei Jahre und vermittelt theoretische und praktische Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik, Hauswirtschaft und Pflege. Durch die Verknüpfung von pädagogischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Leistungen stärken Familienpflegerinnen die Fähigkeit zur lebenspraktischen Selbsthilfe in den jeweiligen Familien. Qualifizierte Leitung, fachliche Begleitung, Fallbesprechungen bzw. Supervision sowie kontinuierliche Fortbildung des Personals gehören zu den Qualitätsstandards. Mitgliedseinrichtungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg nutzen die Leistungen ihrer Verbände zur Fortbildung, Qualitätssicherung, Fachberatung und Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen.

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