Konzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz

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1 Konzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz Der Umfang unseres Leistungsangebots orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf an den einzelnen Unterrichtsstunden den gesamten Schulalltag sowie an dem Umfang schulischer Veranstaltungen (Klassenfahrten, Praktika etc.) 1. Betriebsstätte Das Büro der Schulassistenz befindet sich in der Tagesförderstätte der Lebenshilfe Springe, Auf dem Bruche 4, Springe. Von dort aus werden die Einsätze gesteuert. 2. Personenkreis Schulassistenz wird für Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach den Bestimmungen der 53,54 SGB XII erbracht. Für Schülerinnen und Schüler mit einer sozial-emotionalen/seelischen Behinderung erfolgen die Leistungen nach 35a SGB VIII. Diese Leistungen sind getrennt zu vereinbaren. Springe 2017

2 Die Leistung der Schulassistenz wird für Schülerinnen und Schüler vieler Schulen in Springe und den Landkreisen Hannover und Hameln / Bad Pyrmont angeboten. Mit dem Kunden, in der Regel dessen Erziehungsberechtigte/r, wird ein Assistenzvertrag geschlossen (s. Anlage). Die Übernahme einer Assistenz von Schülerinnen und Schülern mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten wird individuell entschieden. 3. Ziel, Art und Umfang der Leistungen 3.1 Ziele und Inhalt der Leistungen Ziel ist, Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Teilnahme am Unterricht im Rahmen der schulischen Bildung zu ermöglichen. Art und Umfang der Leistungen richtet sich nach dem vom Leistungsträger ermittelten individuellen Bedarf. Leistungen, die nach dem niedersächsischen Schulgesetz zum Lehrauftrag der Schulen gehört, sind ausgeschlossen. 3.2 Direkte Assistenzleistungen Der Leistungserbringer erbringt die direkten Betreuungsleistungen in Form der persönlichen Begleitung. Der Schule obliegt die Überprüfung der Einhaltung der Leistungselemente mit der Maßgabe, den Mitarbeitern keine Lehrtätigkeit zu übertragen. Seite 2 von 6

3 3.2.1 Assistenzleistungen ohne fachspezifische Kenntnisse Schulwegbegleitung Räumliche und situative Orientierungshilfen Begleitung/Unterstützung beim Sportunterricht Unterstützung bei der Arbeitsorganisation Unterstützung im Unterricht (z.b. Erläutern von Arbeitsaufträgen, Partner- und Gruppenarbeit etc.) Unterstützung in den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen (Tagesausflüge, Klassenfahrten etc.) Kommunikation mit Beteiligten Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bzw. Verabreichung Transfer Rollstuhlfahrer Wechsel von Inkontinenzmaterial Pflegerische Grundversorgung (Toilettengänge, Hilfe bei der Mobilität, An- und Ausziehen bei Bewegungseinschränkungen etc.) Sonstige vergleichbare Tätigkeiten Assistenzleistungen mit spezifischen Fachkenntnissen Umgang mit Personen mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten Schüler/innen mit autistischen Störungsbildern Umgang mit Personen mit starker Sehbehinderung/Hörbeeinträchtigung Besondere Kenntnisse zur Bewältigung von Notfallsituationen (z.b. bei nicht einstellbarer Form des Diabetes Mellitus, besondere nicht einstellbare Formen der Epilepsie) Abwehr von selbst und fremdgefährdetem Verhalten Gruppenbetreuung (zwei Schüler/innen) Schüler/innen mit Mehrfachbehinderungen (psychisch/geistig/körperlich) Seite 3 von 6

4 3.3 Indirekte Leistungen (fallspezifisch) Erstberatung (z.b. Beratung über Möglichkeiten der Finanzierung einer Assistenz und Antragstellung) Bedarfserhebung; Analyse über Art und Umfang der Assistenz Elternbespräche/Hausbesuche/Besuche der Schulen Hospitation im Unterricht und Beratung der Assistenzkraft Dokumentation und Berichtswesen 3.4 Indirekte Leistungen (fachspezifisch) Dienstbesprechung, Fallberatung, Supervision Fortbildung Fachanleitung Vernetzung mit allen relevanten Stellen 4. Umfang der Leistungen Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem Einzelfall und wird auf der Grundlage sozial- und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen durch den jeweils zuständigen Leistungsträger bewilligt. Zu Beginn der Maßnahme legt der Leistungsträger den Hilfebedarf fest es erfolgt die Festlegung über den zeitlichen Umfang der Schulassistenz. Die inhaltliche Ausgestaltung unter Beachtung der Notwendigkeit der Qualifikation der Betreuungskraft wird in Abstimmung mit dem Leistungserbringer vorgenommen. Die Inanspruchnahme erfolgt durch die Entscheidung des Kunden bzw. Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der vereinbarten Rahmenbedingungen der Schulassistenz. Seite 4 von 6

5 Im Vertretungs-, Krankheitsfall und bei Ausfallzeiten wird werktags innerhalb von maximal 48 Stunden eine Ersatzkraft gestellt. Erfolgt der Abbruch der Schulteilnahme innerhalb eines laufenden Tages (nach Unterrichtsbeginn), so wird die Leistungsvergütung auf Grundlage der originären Stundenplanung berechnet. Die geleisteten Hilfen und der zeitliche Umfang werden vom Leistungserbringer laufend dokumentiert und sind Bestandteil der Leistungsabrechnung. Bei Antrag auf Weiterbewilligung und vor Abschluss der Hilfemaßnahme wird im Allgemeinen ein Entwicklungsbericht vorgelegt. 5. Qualität der vereinbarten Leistung 5.1 Grundsätze der Assistenzleistung Ziel ist, Menschen mit Behinderung eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Grundsätze der pädagogischen Arbeit basieren auf dem Normalisierungsprinzip und orientieren sich an der Hilfe zur Selbsthilfe. Die konkrete pädagogische Umsetzung findet auf der Grundlage des durch die Schule erstellten Förderplanes durch Mitarbeiter/innen der Schulassistenz in enger Kooperation mit den Eltern und der Schule statt. Sie beinhalten keine schulpädagogischen Fördermaßnahmen, sondern beschreiben im Wesentlichen den barrierefreien Zugang zum Schulgeschehen als auch die Aufgabenstellung der sozialen Inklusion. Seite 5 von 6

6 5.2 Personelle Ausstattung Die Leistungen werden durch Mitarbeiter/innen ohne fachspezifische Qualifikation sowie durch pädagogisch-pflegerische Fachkräfte erbracht. Die Mitarbeiter/innen werden in einem Umfang von mindestens 20 Stunden/Jahr fortgebildet. Durch Bearbeitung von Schwerpunktthemen wird sichergestellt, dass Kompetenzen hinsichtlich spezieller Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit weiterentwickelt werden. Der Leistungserbringer überwacht den fach- und bedarfsgerechten Einsatz des Personals und dokumentiert diesen. 5.3 Leitung Für die verantwortliche Leitung der Schulassistenz und der Sicherstellung der fachlichen Anforderungen wird vom Leistungserbringer die Koordination durch eine sozial-pädagogische Fachkraft gewährleistet. Die Anleitung und Begleitung der Maßnahme erfolgt in enger Kooperation zwischen Schule, Elternhaus und Assistenzkraft. Folgende Aufgaben umfasst die Koordinationsstelle: Konzeptionsarbeit- und Weiterentwicklung Planung und Koordination des Personaleinsatzes Dienst- und Fachaufsicht Personalentwicklung, Angebote der Fortbildung etc. Springe, 01. Juni 2017 B. Luthmann Seite 6 von 6

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