Fach-Informationsdienst Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung. Ausgabe: 3/2016 Juli 2016 Verfasser: Marcus Nath (Hausrat Vertrag)
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1 Fach-Informationsdienst Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung Ausgabe: 3/2016 Juli 2016 Verfasser: Marcus Nath (Hausrat Vertrag) I. Einleitung Das Thema Einbruchdiebstahl ist nicht zuletzt durch die mediale Berichterstattung in der Wahrnehmung der Bundesbürger sehr präsent. Doch auch, wenn für alle beweglichen Güter in der Wohnung oder im Haus die Hausratversicherung aufkommt: Am besten ist es natürlich immer, wenn erst gar nichts passiert. Der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) veröffentlichte Einbruch- Report 2016 zeigt, dass die Zahl der im Jahr 2015 in Deutschland gemeldeten Einbrüche im Vergleich zum Vorjahr nochmals um auf Einbrüche gestiegen ist und damit um rund ein Drittel höher liegt als noch vor fünf Jahren. Die Hausratversicherer leisteten 530 Millionen Euro an ihre Kunden und damit sogar über 50 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Jeder Einbruch kostete die deutschen Hausratversicherer im Durchschnitt Euro. Die Aufklärungsquote der Polizei bei Wohnungseinbrüchen ist sehr niedrig. Dass es neben den ortansässigen (Gelegenheits-)Tätern mittlerweile auch sehr gut organisierte professionelle Banden gibt, die in Teilschritten operieren, ist einer der Hauptgründe dafür. Einige Täter beobachten und spionieren dann das Opfer aus, während andere die eigentliche Tat begehen und wiederum andere das Stehlgut in eigens dafür angemieteten Garagen oder Wohnungen platzieren. II. Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung: Definition Ein Einbruchdiebstahl liegt nach den allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung unter anderem dann vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht; in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht; aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder darin verborgen hat; in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen wird und Raub anwendet; mittels richtiger Schlüssel in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; mittels richtiger Schlüssel in einen Raum eines Gebäudes eindringt ohne, dass der Versicherungsnehmer oder Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben. Seite 1 von 8
2 Aufbewahrungsorte Studien belegen, dass immer mehr Bundesbürger ihr Geld nicht auf die Bank bringen, sondern zu Hause aufbewahren. Ein Grund dafür ist sicherlich auch das aktuell geringe Zinsniveau. Fast jeder zweite der 18- bis 35-Jährigen bewahrt demnach erhebliche Bargeldsummen zu Hause auf durchschnittlich Euro. Häufigstes Versteck ist dabei einer Umfrage unter 1080 Verbrauchern zufolge der Kühlschrank, gefolgt vom Kleiderschrank. Diese beliebten Aufbewahrungsorte für Bargeld kennen aber auch die Einbrecher bestens. Binnen weniger Minuten entdecken sie so ihre Beute und verschwinden mit dem Stehlgut. Bargeld oder Wertsachen darauf haben es die meisten Einbrecher primär abgesehen lassen sich unkompliziert transportieren und einfach weiterverkaufen. Demzufolge sollten diese Dinge besonders geschützt, etwa in dafür geeigneten Wertschutzschränken, aufbewahrt werden. Diesbezüglich verweisen wir auch auf unseren Fach-Informationsdienst zum Thema Wertsachen vom 17. Dezember 2010, in welchem wir unter anderem die Versicherbarkeit von Wertsachen innerhalb eines Wertschutzschrankes erläutern. Als Alternative dazu können Bargeld und Wertsachen auch innerhalb eines Bankschließfaches aufbewahrt werden. III. Schadenprävention 1.) Sicherungsmaßnahmen Erfahrungsgemäß besteht erst nach einem Einbruch oder Einbruchversuch ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. In einer Vielzahl von Fällen werden dann eine Nachrüstung des bestehenden Sicherheitssystems vorgenommen oder sogar komplette Neuanschaffungen getätigt. Qualitativ gute und optimal verbaute Sicherungen führen dazu, dass die Täter für einen Einbruch mehr Zeit aufbringen müssen und diesen nicht geräuschlos vollziehen können. Die Gefahr des Entdecktwerdens steigt überproportional an und führt dazu, dass Täter, die nicht innerhalb von zwei bis fünf Minuten in das Objekt eindringen können, in rund 40 Prozent der Fälle ihren Einbruchversuch abbrechen. Am Markt gibt es ein großes Angebot an Sicherheitstechnik. Einen (allerdings nicht abschließenden) Überblick über gängige Sicherungen haben wir nachfolgend skizziert. In diesem Zusammenhang weisen wir außerdem darauf hin, dass Sicherungen nicht nur der Vermeidung eines Sachschadens dienen, sondern auch mentalen und psychischen Belastungen vorbeugen, unter denen insbesondere die Opfer eines Einbruchs häufig leiden. Türsicherungen Zylinderschloss Schutzbeschläge Seite 2 von 8
3 Einsteckschloss mit Mehrpunktverriegelung Schutzrosetten mit Zylinderabdeckung Schließbleche mit Verankerung Kastenschloss mit Sperrbügel Querriegelschloss Hinterhaken Fenster/Terrassentürsicherungen Aufsatzschlösser Seite 3 von 8
4 Zusatzsicherungen Pilzkopfverriegelung mit verschließbaren Fenstergriffen Sicherung von Schächten Gitterrost Abhebesicherung Seite 4 von 8
5 Für die Sicherung von hochwertigem Hausstand empfehlen wir die Installation einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage gegebenenfalls mit einer Aufschaltung zur Polizei oder einer Sicherheitsfirma. Grundsätzlich sollte beim Einbau von Sicherheitstechnik darauf geachtet werden, dass diese zertifiziert ist und fachmännisch verbaut wird. Darüber hinaus gibt die Polizei in ihren kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Ratschläge zur Einbruchprävention und bietet auch direkt vor Ort Besichtigungen und Hilfe an. Übrigens: Gebäudeschäden, die zum Beispiel an Türen und Fenstern im Bereich der Wohnung entstehen, sind in der Hausratversicherung mitversichert. Ebenso ersetzt diese Schlossänderungskosten für die Wohnung und für den in der Wohnung befindlichen Wertschutzschrank, wenn die entsprechenden Schlüssel durch einen Einbruchdiebstahl abhandengekommen sind. Austausch von Schlössern einer Mietwohnung Das deutsche Mietrecht gestattet es einem Mieter, das Schloss für seine Wohnung auszutauschen. Allerdings ist der Mieter bei der Rückgabe der Mietsache sofern dies der Vermieter wünscht dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zylinder wieder einzubauen und alle dazugehörigen Schlüssel zurückzugeben. 2.) Smart-Home-Systeme Smart Home dient als Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern. Auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe werden sie mit dem Ziel entwickelt, die Wohn- und Lebensqualität zu steigern sowie mehr Sicherheit und eine effiziente Energienutzung zu ermöglichen. Von Smart Home spricht man insbesondere, wenn sämtliche im Haus verwendeten Leuchten, Taster und Geräte untereinander vernetzt sind und wenn Geräte Daten speichern sowie eine eigene Logik abbilden können. Smart-Home-Systeme sind auch unter dem Gesichtspunkt der Einbruchprävention relevant: Tür- und Fensterkontakte sowie Rauch- und Wassermelder können in das System integriert werden. Versuchen die Täter beispielsweise, Türen oder Fenster in einem entsprechend vernetzten Wohnraum aufzuhebeln, registriert das System den Einbruchversuch sofort. Es leitet eine Meldung etwa via Smartphone oder Tablet direkt an die Bewohner oder andere definierte Empfänger weiter. Diese Technik befindet sich noch in den Kinderschuhen, kann in der Sicherheitstechnik künftig aber eine große Rolle spielen. Die weitere Entwicklung ist daher aufmerksam zu beobachten. 3.) Einbruchprävention im Alltag Die konsequente Beachtung verschiedener einfacher Spielregeln kann im Alltag Einbruchversuchen oder Einbrüchen entscheidend vorbeugen: Türen und Fenster verschließen bzw. abschließen (nicht nur zuziehen) Seite 5 von 8
6 Investition in zertifizierte Sicherheitstechnik (z.b. einbruchhemmende Fenster, Türen und Gitter) Installation von Bewegungsmeldern, Kameras, Alarmanlagen oder Lampen Signalisierung von Anwesenheit (z.b. Zeitschaltuhr oder Smart-Home-Systeme) Sorgfältige Aufbewahrung von Schlüsseln; keine Deponierung im Außenbereich Beseitigung von potentiellen Kletterhilfen (Leiter an der Hauswand oder im Garten) Zusätzliche Maßnahmen zum Beispiel bei längerer Abwesenheit: Beauftragung einer regelmäßigen Briefkastenleerung Keine öffentlichen Hinweise auf die eigene Abwesenheit (Social Media, Anrufbeantworter) Verwendung blickdichter Adress-Kofferanhänger Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Einbruchdiebstahl und Sicherungsmöglichkeiten bieten verschiedene Internetportale: IV. Täterkommunikation Kriminelle Banden nutzen, neben den heute gebräuchlichen, modernen Kommunikationsmitteln, auch sogenannte Gaunerzinken, um untereinander in Kontakt zu treten. Es macht deshalb durchaus Sinn, die nähere Umgebung dahingehend zu beobachten und bei Auffälligkeiten umgehend die Polizei zu informieren. Anbei ein Auszug von Gaunerzinken aus dem Repertoire der Täter: Seite 6 von 8
7 V. Schadenzeitpunkt- und Ablauf Einbrüche oder Einbruchversuche erfolgen meist saisonal, am häufigsten in den Monaten Oktober bis Januar. Anders als vermutet werden die meisten Taten nicht in der Zeit von 22 bis sechs Uhr, sondern vielmehr zwischen zehn und 20 Uhr begangen. Bei einem Einfamilienhaus gelangen die Täter erfahrungsgemäß nicht durch die Hauseingangstüre, sondern durch die Terrassentüren oder Fenster in die Räumlichkeiten. Letztere sind in der Regel weniger umfangreich gesichert wie die Hauseingangstüre. In Mehrfamilienhäusern dagegen wo Balkone und Fenster oft schlechter zugänglich sind finden Einbrecher ihren Weg vor allem durch die Eingangstüren in die Wohnung. VI. Verhalten bei und nach einem Einbruch Ein Einbruch ist für die Opfer ohne Zweifel ein zumeist traumatischer Eingriff in ihre Privatsphäre. Wird der Einbruch bemerkt, sollte die direkte Konfrontation mit einem eventuell sich noch vor Ort befindlichen Täter unbedingt vermieden werden. Dies gilt auch für Alleingänge. Stattdessen gilt es, sofort die Polizei zu informieren und bis zu deren Beweissicherung die Spurenlage nicht zu verändern. Für eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung ist die Beachtung verschiedener Aspekte hilfreich: Keine Veränderungen vor der Beweissicherung durch die Polizei Fotodokumentation des Zustands der Wohnung, der Beschädigungen und der Einbruchspuren Sperrung gestohlener EC- oder Kreditkarten Erstellung einer Stehlgutliste gemeinsam mit der Polizei Schadenmeldung beim Versicherer, Übermittlung der Stehlgutliste Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Versicherer Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer: Entsorgung beschädigter Sachen Wir empfehlen darüber hinaus die Aufbewahrung von Expertisen, Wertgutachten, Anschaffungsrechnungen, Belegen und wichtigen Dokumenten außerhalb des Versicherungsorts zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem Bankschließfach. Dies begünstigt ebenfalls eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung VII. Fazit Nahezu jeder kann zum Opfer eines Einbruchs werden mit allen erdenklichen und nicht nur finanziellen Folgen. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann jedoch ein sicherungstechnisches Niveau er- Seite 7 von 8
8 reicht werden, das potentielle Täter abschreckt. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, steht Ihnen und Ihren Kunden die Haftpflichtkasse Darmstadt mit ihren modernen und zeitgemäßen Tarifen als zuverlässiger Partner zur Seite. Versicherungsschutz für versicherte Sachen besteht nicht nur am Versicherungsort, sondern im Rahmen der so genannten Außenversicherung darüber hinaus auch weltweit, zum Beispiel in einem Hotel während eines Urlaubs oder auf Geschäftsreisen. Bei weiteren Fragen zum Thema Einbruchdiebstahl oder speziell zu Sicherungen oder Sicherungsmaßnahmen in der Hausratversicherung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Haftpflichtkasse Darmstadt 2016 Kontakt Impressum Seite 8 von 8
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