Datendefinitionen. zu Anlage 1

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1 Datendefinitionen zu Anlage 1 der Entscheidung über die Datenerhebung für das Vergleichsverfahren und die Anreizregulierung bei den Netzbetreibern der Elektrizitätswirtschaft vom 21. September 2005

2 (Stand: 21. September 2005) Definitionen und Erläuterungen zur Datenerhebung Vergleichsverfahren Strom / Anreizregulierung Vorbemerkung Die nachfolgenden Definitionen liegen den Daten zugrunde, die in Anlage 1 der Entscheidung der Bundesnetzagentur betreffend die Datenerhebung für das Vergleichsverfahren und die Anreizregulierung Elektrizität enthalten sind (Abschnitt A.). Die Datendefinitionen und Erläuterungen hierzu (Abschnitt B.) dienen der Einheitlichkeit der Datenerfassung. Die Aufzählung erfolgt in der Reihenfolge, die sich aus dem Erscheinen der Daten in Anlage 1 ergibt. Weitere Hinweise zur Dateneingabe sind dem Datenerfassungsprogramm Elektrizität zu entnehmen. A. DEFINITIONEN 1. Kapitel: Vergleichsverfahren / Anreizregulierung 1. Netzstruktur Netzebenen Umspannebenen Höchstspannungsebene (HöS): Nennspannung von 220 kv oder 380 kv Hochspannungsebene (HS): Nennspannung von 110 kv. Die Betriebsspannung kann im Rahmen der für die Betriebsmittel zulässigen Grenzwerte bis zu 123 KV liegen. Mittelspannungsebene (MS): Betriebsspannung größer als 1 kv bis ausschließlich 110 kv Niederspannungsebene (NS): Betriebsspannung bis einschließlich 1 kv Umspannung Höchst- zu Hochspannung (HöS/HS): Spannungstransformation zwischen Höchstspannung und Hochspannung Umspannung Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS): Spannungstransformation zwischen Hoch- und Mittelspannung Umspannung Mittel- zu Niederspannung (MS/NS): Spannungstransformation zwischen Mittel- und Niederspannung Seite 1 von 11

3 Stromkreislänge Kabel Hausanschlussleitung Freileitungen Umspannstation Netztransformator Installierte Anlage Installierte Leistung AG-Schlüssel ( = "Amtlicher Gemeinde Schlüssel (AGS)) Systemlänge (Gesamtheit der drei Phasen L1+L2+L3) der Kabel und Freileitungen in den Netzebenen NS, MS, HS und HöS (Beispiel: Wenn L1 = 1km, L2 = 1km und L3 = 1km, dann Stromkreislänge = 1km). Die Stromkreislänge ist in der Einheit km getrennt für Kabel und Freileitungen und jeweils für jede Netzebene anzugeben. Die Anzahl der pro Phase verwendeten Seile ist für die Stromkreislänge unmaßgeblich. Die Stromkreislänge erstreckt sich auch auf gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Kabel und Freileitungen, soweit diese vom Netzbetreiber betrieben werden. Geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Kabel und Freileitungen sind nicht zu berücksichtigen. Unterirdisch, im Erdreich, in Schächten oder in Rohren verlegte, isolierte Leiter eines Elektrizitätsnetzes Verbindung des Hausanschlusses mit dem Verteilnetz des Netzbetreibers oberirdisch, über Isolatoren an Stützpunkten (z.b. Masten) befestigte Leiterelemente (Leiterseile) eines Elektrizitätsnetzes. Eine Freileitung besteht im Wesentlichen aus Masten, Leiterseilen, Isolatoren, Verbindungsteilen und Erdungen. Ort der Verbindung zweier oder mehrerer Netzebenen unterschiedlicher Spannung mittels eines oder mehrerer Netztransformatoren Anlage zur Spannungstransformation Eine Anlage gilt als installiert, wenn Sie im laufenden Betrieb des Stromnetzes eingebunden und insoweit verwendet wird. Als nicht installiert gelten geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen. Nennleistung des installierten Netztransformators in MVA Achtstellige Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete, die von den Statistischen Landesämtern einheitlich vergeben wird. Die AGS wurde früher auch Amtliche Gemeindekennzahl oder Gemeindekennziffer genannt. (Angaben zur Datenbasis bei (Statistik lokal 2004)). Seite 2 von 11

4 Versorgte Gemeinden einer Netz- oder Umspannebene Belegenheit des Netzes Jene Gemeinden, in welchen Letztverbraucher mittelbar oder unmittelbar aus dieser Netz- oder Umspannebene des Netzbetreibers Elektrizität entnehmen und insoweit versorgt werden. Die versorgten Gemeinden der Niederspannungsebene entsprechen demnach den Konzessionsgemeinden des vom Netzbetreiber betriebenen Netzes. Die versorgten Gemeinden einer der Niederspannungsebene vorgelagerten Netz- oder Umspannebene sind jene Konzessionsgemeinden, die aus dieser Netz- oder Umspannebene über nachgelagerte Netz- oder Umspannebenen direkt oder indirekt versorgt werden. Wird eine Gemeinde in der Niederspannung von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben. Der prozentuale Anteil der Versorgung ist durch eine weitere Aufteilung des Gemeindegebietes in seine Gemarkungen zu ermitteln. (Die Gemarkung ist eine katastertechnische Gebietseinheit. Das Gemarkungskennzeichen bezeichnet die Gemarkung bundesweit eindeutig und kann überwiegend von den Landesvermessungsämtern bezogen werden.) Im einzelnen ergibt sich der Prozentsatz der Teilversorgung aus dem Quotienten "Fläche der versorgten Gemarkungen" geteilt durch "Fläche des AGS der teilversorgten Gemeinde". (Die Angabe der Gemarkungen ist nicht erforderlich.) Ein Netzgebiet ist der Strukturklasse Ost zuzuordnen, wenn es in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen belegen ist. Eine Zuordnung zur Strukturklasse West erfolgt, wenn das Netz in den übrigen Bundesländern belegen ist. Ist die Belegenheit des Netzes im Hinblick auf die Zuordnung zu der Strukturklasse Ost nicht eindeutig, ist das Netzgebiet dieser Strukturklasse zuzuordnen, wenn mehr als 50 Prozent der Stromkreislänge geographisch auf dem Gebiet dieser Strukturklasse liegen. Anderenfalls ist das Netzgebiet der Strukturklasse West zuzuteilen. 2. Gleichzeitigkeitsfunktion Keine zusätzlichen Definitionen 3. Entnahmestellen Entnahmestelle Leistungsgemessene Entnahmestelle Zählpunkt Ort der Entnahme elektrischer Energie aus einer Netz- oder Umspannebene durch Letztverbraucher, Weiterverteiler der gleichen oder nachgelagerten Ebene oder Netz- bzw. Umspannebenen der gleichen oder nachgelagerten Ebene. Entnahmestelle, bei der eine viertelstündliche Leistungsmessung erfolgt und für die Entnahmestelle ein Netzentgelt mit Leistungsmessung in Ansatz gebracht wird. Netzpunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst wird. Seite 3 von 11

5 Dezentrale Erzeugungsanlage EEG-Anlage Installierte dezentrale Erzeugungsleistung Eine an das Verteilnetz in der Nieder-, Mittel- oder Hochspannung angeschlossene Verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage. Eine dezentrale Erzeugungsanlage, deren Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird. Installierte Erzeugungsleistung einer dezentralen Erzeugungsanlage. 4. Last- und Absatzstruktur Zeitgleiche Jahreshöchstlast Zeitungleiche Jahreshöchstlast Höchste zeitgleiche Summe der viertelstündlichen Leistungswerte mehrerer Entnahmen aus einer Netz- oder Umspannebene innerhalb eines Jahres. Summe der Jahreshöchstleistungen aller betrachteten Entnahmen 5. Angaben zum vorgelagerten Netz keine zusätzlichen Definitionen 6. Netzentgelte mit Leistungsmessung keine zusätzlichen Definitionen 7. Netzentgelte ohne Leistungsmessung (NS) Pauschalierungszuschlag Ein gemäß der bisherigen Praxis der Verbändevereinbarung Zuschlag in Cent pro kwh auf das Netzentgelt nichtleistungsgemessener Kunden. Dieser Zuschlag soll die von Netzbetreibern im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Leistungsabweichungen zwischen Standardlastprofilen und tatsächlicher Entnahme von Kunden je Viertelstunde im synthetischen Lastprofilverfahren geltend gemachten Kosten decken. Die Erhebung eines Pauschalierungszuschlages ist in der Strom- NEV nicht vorgesehen. 8. Erlöse des Netzbetriebs Erlöse aus Netzentgelten Erlöse aus Messung / Messentgelten Erlöse aus Abrechnung / Abrechnungsentgelten Die Erlöse aus Netzentgelten einer Netz- oder Umspannebene ergeben sich aus der Abrechnung der Netznutzung gegenüber den Netznutzern. Nicht in die Erlöse einzubeziehen ist der gegebenenfalls pro Netzund Umspannebene an die nachgelagerte Ebene gewälzte Betrag, da dieser keinen Erlös, sondern lediglich eine kalkulatorische Kostenentlastung darstellt. Die Erlöse aus Messentgelten einer Netz- oder Umspannebene ergeben sich aus der Abrechnung der Messdienstleistung gegenüber den Netznutzern. Die Erlöse aus Abrechnungsentgelten einer Netz- oder Umspannebene ergeben sich aus der Abrechnung der Abrechnungsdienstleistung gegenüber den Netznutzern. Seite 4 von 11

6 9. Kosten des Netzbetriebs Kosten der Netz- oder Umspannebene (vor Kostenwälzung) gewälzte Kosten Jener Kostenbetrag, welcher jeweils pro Netz- und Umspannebene der Kalkulation der aktuellen Netzentgelte zugrunde gelegt worden ist und der die Kostenwälzung noch nicht berücksichtigt. gewälzte Kosten Kalkulation nach VV Strom II Plus: Jener Betrag, der entsprechend Anlage 5 der VV Strom II Plus jeweils in die nachgelagerte Netz- oder Umspannebene gewälzt wird. Kalkulation nach StromNEV: 2. Kapitel: Zusatzabfrage Anreizregulierung Jener Betrag, der sich aus der Differenz zwischen den Kosten der Kostenträger der Netz- oder Umspannebene (vgl. Strom- NEV Anlage 3) und den Kosten der Hauptkostenstelle der jeweiligen Netz- oder Umspannebene (vgl. StromNEV Anlage 2) Beispiel: Kosten nach Anlage 3 Ziffer 5 minus Kosten nach Anlage 2 Ziffer 6 ergibt gewälzte Kosten in der Mittelspannung 1. Last- und Absatzstruktur keine zusätzlichen Definitionen 2. Netzstruktur Netzkomplexität Schaltanlagen Leistungsschalter Ringnetz: Ringnetze sind Netze, die geschlossen werden können. In diese Netzart kann von zwei Seiten eingespeist werden. Alle Abnehmer können von beiden Seiten mit Energie versorgt werden. Maschennetz: Maschennetze sind Stromnetze, die mehrfach geschlossen werden können, d.h. mehrere Umspannstationen können in Knotenpunkten zusammengeschaltet werden. Strahlennetz: Bei Strahlennetzen handelt es sich um offene Netze. Die Abnehmer werden durch Stichleitungen (strahlenförmig) von einer Umspannstation oder von einem Knotenpunkt versorgt. In die Strahlennetze kann aufgrund ihrer Struktur nur einseitig eingespeist werden. Gesamtheit der an einem Ort zusammengezogenen Betriebsmittel, die vorwiegend zum Verbinden und Trennen von Freileitungen und Kabeln dienen. Schalter, die im belasteten oder unbelasteten Zustand Stromkreise öffnen oder schließen. Sie schalten auch bei einer maximalen Strombelastung, z.b. bei einem Kurzschluss. Seite 5 von 11

7 Last-/ Trennschalter Trassenlänge Der Trennschalter trennt einen Stromkreis im leistungslosen Zustand auf und stellt eine sichtbare Trennstrecke her. Lasttrennschalter schalten Last- oder Leerlaufströme. Die in einem Kabelschacht oder -graben bzw. auf einer Reihe mehrfach belegter Freileitungsmasten physikalische Wegeführung eines oder mehrerer Stromkreise. Die Trassenlänge erstreckt sich auch auf gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Kabel und Freileitungen, soweit diese vom Netzbetreiber betrieben werden. Geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Kabel und Freileitungen sind nicht zu berücksichtigen. Die Abfrage erstreckt sich auf Trassen bei denen Stromkreise mit ausschließlich einer Netzebene und Trassen bei denen Stromkreise mit unterschiedlichen Netzebenen parallel verlegt sind. Die Trassenlänge ist in der Einheit km getrennt für Kabeltrassen und Freileitungstrassen anzugeben. Seite 6 von 11

8 B. ERLÄUTERUNGEN 1. Kapitel Vergleichsverfahren / Anreizregulierung zu "Netzanlagen (Infrastruktur im Netzgebiet)" Zu berücksichtigen sind grundsätzlich auch alle gepachteten, gemieteten oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassenen Anlagen, soweit diese Anlagen vom Netzbetreiber betrieben werden. Nicht zu berücksichtigen sind solche Anlagen, die der Netzbetreiber nicht betreibt. Ist der Netzbetreiber beispielsweise Eigentümer einer Anlage, die jedoch von einem Letztverbraucher betrieben wird, so ist diese Anlage nicht zu berücksichtigen. Geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen sind nicht zu berücksichtigen. zu "Straßenbeleuchtung" Im Falle der Straßenbeleuchtung sind die entsprechenden Anlagen nur dann zu berücksichtigen, sofern sie in die Ermittlung der Netzkosten eingehen. Dies gilt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. zu "Hausanschlussleitungen" Liegen die Längen der Hausanschlussleitungen nicht vollständig vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächlichen Längen der Hausanschlussleitungen ermöglichen. zu "leistungsgemessen" Eine Leistungsmessung liegt vor, wenn eine viertelstündliche Leistungsmessung erfolgt und für die Entnahmestelle ein Netzentgelt mit Leistungsmessung in Ansatz gebracht wird. zu "Entnahmestelle" Im Falle eines Mehrfamilienhauses, das über nur einen Hausanschluss verfügt, setzt sich die Anzahl der Entnahmestellen in der Regel aus der Anzahl der Wohnungen und der Entnahmestelle für den Allgemeinstrom zusammen. Im Falle der Umspannebenen setzt sich die Anzahl der Entnahmestellen zusammen aus (a) der Anzahl der Entnahmestellen von Letztverbrauchern, welche direkt aus der Umspannebene entnehmen, (b) der Anzahl der Entnahmestellen des oder der direkt nachgelagerten Weiterverteiler und (c) der Anzahl der Entnahmestellen der nachgelagerten netzbetreibereigenen Netzebene. Im Falle nachgelagerter Weiterverteiler und eigener Netzebenen stellt jeder Netztransformator eine eigene Entnahmestelle dar. zu "Zählpunkten" Im Falle der Zählpunkte sind nur ganze Zähler zu berücksichtigen und nicht deren einzelne Zählwerke. Zähler zur Kontrollmessung sind mit zu berücksichtigen. Seite 7 von 11

9 zu "zeitgleiche Jahreshöchstlast" Liegen in der Netzebene Niederspannung oder in der Umspannebene Mittel- zu Niederspannung gemessene Werte für die Ermittlung der zeitgleichen Jahreshöchstlast nicht vollständig vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche zeitgleiche Jahreshöchstlast ermöglichen. Etwaige Reserveleistungen sind für die zeitgleiche Jahreshöchstlast nicht relevant und folglich nicht zu berücksichtigen. "Eigene Netze" bezeichnet die jeweils nachgelagerte Netz- oder Umspannebene einer gegebenen Netz- oder Umspannebene. (Beispielsweise ist die der Netzebene Höchstspannung nachgelagerte Ebene die Umspannebene HöS-HS, die der Umspannebene HöS-HS nachgelagerte Ebene ist die Netzebene Hochspannung usw.) zu "nachgelagerte Netzebene" Die Bezeichnungen "eigene nachgelagerte Netzebene" und "nachgelagerte Netzebene" sind synonym verwendbar. zu "zeitungleiche Jahreshöchstlast" Die Bezeichnung "zeitungleich" zielt ab auf eine Zeitraumbetrachtung (im Gegensatz zu der Zeitpunktbetrachtung im Falle der "zeitgleichen Jahreshöchstleistungen"): Es werden die jeweiligen Jahreshöchstleistungen aller betrachteten Entnahmen addiert, ohne Berücksichtung des Zeitpunkts des Auftretens der jeweiligen Höchstwerte. Liegen in der Netzebene Niederspannung oder in der Umspannebene Mittel- zu Niederspannung gemessene Werte für die Ermittlung der zeitungleichen Jahreshöchstlast nicht vollständig vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche zeitungleiche Jahreshöchstlast ermöglichen. zu "Knickpunkt" Für den Fall, dass der Knickpunkt zwischen 1.1. und verändert wurde, sind die Angaben jeweils für alle in diesem Zeitraum gültigen Knickpunkte zu machen. Beispiel: Änderung des Knickpunkts am von h/a auf h/a: In der ersten Zeile ist dann die Gesamtentnahme des Jahres 2004 in die Entnahmen mit Benutzungsstunden kleiner und größer h/a und in der zweiten Zeile in die Entnahmen mit Benutzungsstunden kleiner und größer h/a aufzuteilen. zu "Nachtstrom" Im Falle der Abfrage zu Nachtstrom ist jenes Netzentgelt anzugeben, das der Nachtstromlieferung zugrunde liegt. Hierunter fällt auch die Netznutzung bei Belieferung von Speicherheizungen. Seite 8 von 11

10 zu "vorgelagertes Netz" "Eigene Entnahme aus dem vorgelagerten Netz" bezeichnet die gesamte Entnahme elektrischer Energie aus diesem vorgelagerten Netz (nicht lediglich Eigenverbrauch des Netzbetreibers). Anzugeben sind die tatsächlichen Entnahmewerte. Im Falle mehrerer Entnahmestellen aus dem vorgelagerten Netz ist die zeitgleiche Jahreshöchstlast für diese Entnahmestellen ohne Berücksichtigung möglicherweise unterschiedlicher Netzebenen dieser Entnahmestellen zu machen. zu "Netzentgelten" (inkl. Mess- und Abrechnungsentgelte) Hier sind die seit jeweils gültigen Entgeltbestandteile anzugeben. Sofern die Entgelte seit nicht unverändert geblieben sind, ist für jede Änderung eine neue Zeile auszufüllen und der dazugehörige Gültigkeitszeitraum anzugeben. Alle Netzentgeltbestandteile sind exklusive Steuern und Abgaben (z.b. EEG- oder KWK-Zuschlag, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer) anzugeben. Wurden Mess- und Abrechungsentgelte nicht separat in Rechnung gestellt, so ist das Entgelt für Messung und Abrechungen in das Feld "Messpreis" einzutragen. Sofern kein separates Abrechnungsentgelt ausgewiesen wurde, sind lediglich die Angaben zu den erhobenen Messentgelten zu machen. zu "Erlöse" Wurden Mess- und Abrechnungsentgelte nicht separat erhoben, ist der Erlös aus Messung und Abrechungen vollständig in das Feld "Erlöse aus Messung" einzutragen. 2. Kapitel Zusatzabfrage Anreizregulierung zu "zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen" (vor 2004) Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf das Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen nicht vollständig vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen darstellen. zu "zeitgleiche Jahreshöchstlast der Entnahme durch nachgelagerte Netz- und Umspannebene" (vor 2004) Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf dasselbe Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der zeitgleichen Jahreshöchstlast der Entnahme durch eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene nicht vollständig vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Seite 9 von 11

11 Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächlichen zeitgleiche Jahreshöchstlast der Entnahme durch eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene darstellen. "Eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene " bezeichnet die jeweils nachgelagerte Netzoder Umspannebene einer gegebenen Netz- oder Umspannebene. (Beispielsweise ist die der Netzebene Höchstspannung nachgelagerte Ebene die Umspannebene HöS-HS, die der Umspannebene HöS-HS nachgelagerte Ebene ist die Netzebene Hochspannung usw.) Die Bezeichnungen "eigene nachgelagerte Netzebene" und "nachgelagerte Netzebene" sind synonym verwendbar. Etwaige Reserveleistungen sind für die zeitgleiche Jahreshöchstlast nicht relevant und folglich nicht zu berücksichtigen. zu "Entnahme (Jahresarbeit) durch eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene (vor 2004) Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf dasselbe Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der Entnahme (Jahresarbeit) durch eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene nicht vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche Entnahme (Jahresarbeit) durch eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene darstellen. "Eigene nachgelagerte Netz- und Umspannebene " bezeichnet die jeweils nachgelagerte Netzoder Umspannebene einer gegebenen Netz- oder Umspannebene. (Beispielsweise ist die der Netzebene Höchstspannung nachgelagerte Ebene die Umspannebene HöS-HS, die der Umspannebene HöS-HS nachgelagerte Ebene ist die Netzebene Hochspannung usw.) Die Bezeichnungen "eigene nachgelagerte Netzebene" und "nachgelagerte Netzebene" sind synonym verwendbar. zu "Entnahme (Jahresarbeit) durch Letztverbraucher und Weiterverteiler" (vor 2004) Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf dasselbe Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der Entnahme (Jahresarbeit) durch Letztverbraucher und Weiterverteiler nicht vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche Entnahme (Jahresarbeit) durch Letztverbraucher und Weiterverteiler. zu "Entnahme (Jahresarbeit) durch Letztverbraucher und Weiterverteiler" (vor 2004) Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf dasselbe Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der Entnahme (Jahresarbeit) durch nicht leistungsgemessene Letztverbraucher nicht vor, sind nachprüfbare Ersatzwerte anzusetzen, die unter Ausnutzung aller ansonsten verfügbaren und ermittelbaren Daten eine größtmögliche und sachgerechte Annäherung an die tatsächliche Entnahme (Jahresarbeit) durch nicht leistungsgemessene Letztverbraucher darstellen. Seite 10 von 11

12 zu "Netzkomplexität" Unter der Netzkomplexität ist die Struktur des eigenen Netzes zu verstehen. Bitte geben Sie den prozentualen Anteil (Basis: Stromkreislänge der jeweiligen Netzebene) der in den Definitionen enthaltenen Netzarten innerhalb der jeweiligen Netzebene an. zu "Schaltanlagen" Die Anzahl der Schaltanlagen umfasst alle im eigenen Netz installierten Schaltanlagen (Abgangsfelder in Stationen). Die Abfrage erstreckt sich auf zum Eigentum des Netzbetreibers gehörende, gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Schaltanlagen. Nicht zu berücksichtigen sind außer Betrieb genommene Schaltanlagen. Sofern eine Schaltanlage über einen Umspanner verfügt, kann sie auch als Umspannanlage bezeichnet werden. In diesem Fall sind Umspannanlagen in die Angaben einzubeziehen. zu "Leistungsschalter" Die Anzahl der Leistungsschalter umfasst alle im eigenen Netz installierten Leistungsschalter. Die Abfrage erstreckt sich auf zum Eigentum des Netzbetreibers gehörende, gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Leistungsschalter. Nicht zu berücksichtigen sind außer Betrieb genommene Leistungsschalter. zu "Last-/ Trennschalter" Die Anzahl der Last-/ Trennschalter umfasst alle im eigenen Netz installierten Last-/ Trennschalter. Die Abfrage erstreckt sich auf zum Eigentum des Netzbetreibers gehörende, gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Trennschalter. Nicht zu berücksichtigen sind außer Betrieb genommene Last-/ Trennschalter. zu "Netzleitstelle" Es ist anzugeben, ob der Netzbetreiber über eine eigene, gepachtete, gemietete oder anderweitig ihm überlassene Netzleitstelle verfügt. Verfügt der Netzbetreiber über mehrere Netzleitstellen, so ist die Anzahl anzugeben. Betreibt der Netzbetreiber keine Netzleitstelle, so ist die Spalte nicht auszufüllen. zu "Betreiber von Speicheranlagen, Fernwärmenetzen, Wasser- oder Abwassernetzen" Hier ist anzugeben, ob der Netzbetreiber neben dem Betrieb des Energieversorgungsnetzes des Weiteren auch noch Speicheranlagen, Fernwärmenetze, Wasser- oder Abwassernetze betreibt. Der Betrieb einer Speicheranlage, oder eines Fernwärme-, Wasser- oder Abwassernetzes setzt nicht notwendig voraus, dass der Betreiber Eigentümer dieses Systems ist. Der Betrieb kann vielmehr auch auf der Grundlage eines Bruchteilseigentums, eines Pachtverhältnisses oder eines sonstigen schuldrechtlichen oder dinglichen Rechts erfolgen. zu "Leitungsmasten" Die Abfrage umfasst die Anzahl aller im eigenen Netz installierten Leitungsmasten pro Netzebene. Die Abfrage erstreckt sich auf die dem Eigentum des Netzbetreibers angehörenden, gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Leitungsmasten. Nicht zu berücksichtigen sind außer Betrieb genommene Leitungsmasten. Seite 11 von 11

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