ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN. Begleitunterlage zum BERICHT DER KOMMISSION. über die Wettbewerbspolitik 2011

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den SWD(2012) 141 endgültig ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Begleitunterlage zum BERICHT DER KOMMISSION über die Wettbewerbspolitik 2011 DE DE

2 Inhaltsverzeichnis I. ENTWICKLUNGEN BEI DEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND DEN POLITISCHEN STRATEGIEN... 2 Staatliche Beihilfen Entwicklungen bei den staatlichen Beihilfen in Zeiten der Krise Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein wichtiges politisches Projekt Beihilfen als Beitrag zur Verwirklichung der Europa 2020-Ziele Maßnahmen der Kommission zur Überwachung und Rückforderung von Beihilfen.. 9 Durchsetzung des Kartellrechts Solide Rahmenbedingungen für die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften Verbesserung der Verfahren, Erhöhung der Transparenz, Sicherstellung von Effizienz Private Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts Technologietransfer-Vereinbarungen: die bevorstehende Überprüfung der politischen Strategien im Hinblick auf die Europa 2020-Ziele Unverändert entschlossene Haltung gegenüber Kartellen Wirksame Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes und mit einzelstaatlichen Gerichten Die internationale Dimension Fusionskontrolle Verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und auf internationaler Ebene Neuerlicher Anstieg der Fusionsanmeldungen und Zunahme der Komplexität der Fälle II. SEKTORBEZOGENER ÜBERBLICK Energie und Umwelt Informations- und Kommunikationstechnologien und Medien Schienenverkehr Arzneimittel- und Gesundheitsdienstleistungssektor III. WETTBEWERBSDIALOG MIT ANDEREN EINRICHTUNGEN IV. ANHÄNGE

3 I. ENTWICKLUNGEN BEI DEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND DEN POLITISCHEN STRATEGIEN Die größeren Zusammenhänge zwischen Wettbewerbspolitik und Durchsetzung Die EU hat sich für ihre Wettbewerbspolitik im Wesentlichen drei Ziele gesteckt: i) Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt zur Verbesserung des Verbraucherwohls, ii) Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und iii) Förderung einer Wettbewerbskultur. Diese Ziele sind wesentliche Elemente der übergeordneten allgemeinen Zielsetzungen im Rahmen der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Bei dieser Strategie wurden konkrete Vorgaben festgelegt, die innerhalb der nächsten zehn Jahre in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Energienutzung und Innovation umgesetzt werden sollen, um die Auswirkungen der Finanzkrise zu überwinden und Europa zu neuem Wirtschaftswachstum zu führen. Die Durchsetzungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten müssen im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieser Ziele als Ganzes gesehen werden. Eine Lockerung der Wettbewerbsrahmenbedingungen würde sich negativ auf das Wachstum auswirken. Eine starke Wettbewerbspolitik und eine konsequente Durchsetzung unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumente Beihilfe-, Kartell- und Fusionskontrolle sind für den Wiederaufschwung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Rufe nach einer Lockerung der Wettbewerbsvorschriften laut werden, um kurzfristigen Problemen von Unternehmen Rechnung zu tragen. Dies hätte jedoch eine gesunde Erholung verhindert. Es ist daher unbedingt erforderlich, an den Wettbewerbsvorschriften auch unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen in vollem Umfang festzuhalten. Wettbewerb regt die unternehmerische Initiative an, verbessert die Effizienz und schafft optimale Voraussetzungen für Innovationen. Mit anderen Worten, wettbewerbsfähige Märkte kommen allen zugute Verbrauchern, Steuerzahlern, Bürgern und Unternehmen. Um dies stärker ins Bewusstsein zu rufen, hat die Kommission verschiedene Kommunikationsinitiativen ergriffen, mit denen sie den Bürgern Europas die Vorteile der Wettbewerbspolitik erläutert. 1 STAATLICHE BEIHILFEN 1. Entwicklungen bei den staatlichen Beihilfen in Zeiten der Krise Die weit verbreitete Unsicherheit auf den Finanzmärkten machte 2011 eine Verlängerung der krisenbedingten Sondervorschriften für staatliche Beihilfen erforderlich. Am 1. Dezember beschloss die Kommission, die Sondervorschriften für Finanzinstitute im Kontext der Krise 1 Abrufbar unter folgender Internetadresse: 2

4 zu verlängern. 2 Hierbei wurden auch die Anforderungen an die Vergütung für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen in einigen Punkten geändert. Diese Vorschriften werden so lange Gültigkeit haben, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Existenz dieser Vorschriften hat bewirkt, dass bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen in der gesamten EU weiterhin eine einheitliche Reaktion der Politik auf die Finanzkrise sichergestellt und ein spürbarer Beitrag zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen begünstigten Finanzinstituten innerhalb des Binnenmarkts geleistet wurde. Eine detaillierte Beurteilung der Beihilfekontrolle während der Finanzkrise enthält das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission The effects of temporary State aid rules adopted in the context of the financial and economic crisis 3, das die Kommission auf Ersuchen des Europäischen Parlaments vorgelegt hat. Die Kommission bestätigte ihre Herangehensweise an schwächelnde Banken in mehreren wichtigen Beschlüssen, die sie im Laufe des Jahres erlassen hat. Institute ohne realistische Chance auf Wiedererlangen ihrer Rentabilität müssen sich vom Markt zurückziehen und sollten nicht durch wiederholte staatliche Stützungsmaßnahmen künstlich am Leben erhalten werden. Die in Bedrängnis geratene irische Kreditbank Anglo Irish Bank ist hierfür ein gutes Beispiel. Die Kommission genehmigte den von den irischen Behörden vorgelegten Plan, der eine Abwicklung der beiden Institute Anglo Irish Bank und Irish Nationwide Building Society innerhalb von zehn Jahren vorsieht. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist die über lange Zeit kränkelnde deutsche Landesbank WestLB, die aufgespalten wird. Die verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zur Abwicklung auf eine Bad Bank übertragen. Die WestLB muss ihre Banktätigkeit bis zum 30. Juni 2012 einstellen und wird künftig nur noch Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung erbringen. Lediglich der kleine Bereich der konservativsten Geschäftstätigkeit der WestLB, die Dienstleistungen für kleine lokale Sparkassen, bleibt bestehen, wird jedoch von der Helaba übernommen. Andererseits wurden einige Banken in erheblichem Umfang durch staatliche Beihilfen gestützt; in diesen Fällen bestehen jedoch bei Teilen ihrer Geschäftstätigkeit realistische Aussichten, wieder rentabel zu werden. Diese Institute dürfen am Markt bleiben, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie sich deutlich verkleinern und dass sie ihr Geschäftsmodell grundlegend ändern und sich ausschließlich auf diese rentablen Bereiche konzentrieren. Ein anschauliches Beispiel für diesen Ansatz ist die Genehmigung der Umstrukturierung der deutschen Bank Hypo Real Estate, die ihre Bilanzsumme auf 15 % des Werts aus der Zeit vor der Krise reduzieren und mehrere Geschäftsfelder schrittweise einstellen muss. Nach dem gleichen Ansatz ging die Kommission bei der Umstrukturierungsbeihilfe für eine weitere deutsche Bank, die HSH Nordbank, vor, die sich verpflichtete, ihre Bilanzsumme durch die Aufgabe bestimmter Geschäftsbereiche um 61 % gegenüber dem Vorkrisenwert zu reduzieren. Derart tiefgreifende Umstrukturierungen, die bei den Ursachen für frühere Missstände ansetzen und verhindern, dass Beihilfen dazu verwendet werden, Wettbewerber zu unterbieten, stellen sicher, dass durch massive staatliche Unterstützung hervorgerufene Verzerrungen des Wettbewerbs auf ein Minimum beschränkt bleiben. Diese Herangehensweise wahrte die Kommission auch gegenüber kleineren Banken. Ein Beispiel 2 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012 (ABl. C 356 vom , S. 7-10). 3 Siehe 3

5 hierfür ist die Eik banki 4 in Dänemark, die in eine Bad Bank zur späteren Liquidation und in den guten Teil der Bank aufgespalten wurde, wobei letzterer im Rahmen einer Ausschreibung zum Verkauf angeboten wurde. Ähnlich wurde bei der österreichischen Bank Kommunalkredit 5 verfahren, die in einer Rettungsaktion verstaatlicht werden musste. Die Geschäftstätigkeit der Bank wurde aufgespalten in nicht-strategische (zur Abwicklung vorgesehene) Bereiche und in strategische Bereiche (im Umfang von rund 40 % der Bilanzsumme), die reprivatisiert werden. Im Fall der ABN Amro Bank 6 ergab sich die Notwendigkeit einer staatlichen Beihilfe im Wesentlichen aus den besonderen Umständen der Unternehmensteilung: Das niederländische Bankgeschäft wurde von der kränkelnden Fortis-Gruppe und der früheren ABN-AMRO- Gruppe getrennt. Danach war die Kapitalausstattung der beiden Unternehmensteile zu gering, um für die Bewältigung der Krise gerüstet zu sein und ihre Fusion finanzieren zu können. Die Kommission würdigte, dass die Bank die Beihilfe in erster Linie nicht wegen Missmanagement oder der Übernahme zu hoher Risiken benötigte, und verlangte deshalb lediglich die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln (und nicht die Veräußerung von Unternehmensteilen). Im Oktober kam der Rat (Wirtschaft und Finanzen) zu dem Schluss, dass der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen als einziges Koordinierungsinstrument auf EU-Ebene beibehalten werden sollte und kurz- und mittelfristig keine weiteren Rahmen erforderlich seien. Die Generaldirektion Wettbewerb (GD Wettbewerb) begann mit der Ausarbeitung neuer Leitlinien für die Rettung und Umstrukturierung von Finanzinstituten nach der Krise sowie neuer Rettungs- und Umstrukturierungsvorschriften für die Realwirtschaft. Die Arbeiten an diesen Vorschriften werden 2012 fortgesetzt. 2. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein wichtiges politisches Projekt Neben den Maßnahmen, die vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ergriffen wurden, stellte die Überprüfung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) das wichtigste politische Projekt im Bereich der staatlichen Beihilfen dar. Nach umfangreichen öffentlichen Anhörungen und auf der Grundlage wertvoller Beiträge von Mitgliedstaaten, europäischen Institutionen und Interessenträgern hat die Kommission am 20. Dezember ein überarbeitetes Paket mit EU-Beihilfevorschriften für die Prüfung öffentlicher Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verabschiedet. Mit dem neuen Paket werden wichtige Grundsätze für Beihilfen klargestellt und ein diversifiziertes, die Verhältnismäßigkeit wahrendes Konzept eingeführt, das einfachere Regeln für DAWI vorsieht, die von geringem bzw. lokalem Umfang sind oder eine soziale Zielsetzung verfolgen, wohingegen es bei größeren Beihilfen Wettbewerbserwägungen größere Bedeutung beimisst. 4 Sache SA.31945, Beihilfe für die Liquidation von Eik Banki P/F und Eik Bank Danmark A/S, Beschluss vom 6. Juni 2011 (ABl. C 274 vom , S. 3-6), IP/11/ Sache SA.32745, Umstrukturierungsplan für Kommunalkredit Austria AG, Beschluss vom 23. Juni 2011 (ABl. C 239 vom , S. 1-3), IP/11/ Sache SA.26674, Umstrukturierungsbeihilfe für ABN AMRO, Beschluss vom 5. April 2011 (ABl. L 333 vom , S. 1-46), IP/11/406. 4

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