Hintergrundpapier Zur Großen Anfrage Menschen ohne Papiere - Leben im Schatten (Drs. 4/ )
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- Monica Beck
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1 Hintergrundpapier Zur Großen Anfrage Menschen ohne Papiere - Leben im Schatten (Drs. 4/ ) Elke Herrmann Sozialpolitische Sprecherin Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Telefon: 0351 / Telefax: 0351 / elke.herrmann@slt.sachsen.de Dresden, den 22. September 2008 Ihr, die sogenannten illegalen Ausländer, solltet wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner, sie können gerecht sein oder ungerecht, aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein? Elie Wiesel Als Folge weltweiter Migrationsprozesse und einer immer restriktiver werdenden Ausländerpolitik leben in Deutschland zahlreiche Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Es sind abgelehnte Asylbewerber, die sich der Abschiebung entziehen, Arbeitsmigranten, Migranten, deren Visa abgelaufen sind, Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel, Bürgerkriegsflüchtlinge, die nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückkehren können oder wollen. Es gibt keine präzisen Angaben, wie viele von ihnen in Sachsen leben und wie sie in Sachsen leben. Irreguläre Migrantinnen und Migranten sind von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen und leben mit der dauerhaften Angst vor Entdeckung. Ihre faktische Rechtlosigkeit macht sie häufig erpressbar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte von der Staatsregierung wissen, über welche Informationen sie verfügt und wie illegalisierten Menschen soziale Mindeststandards eingeräumt und inwiefern ihre Menschenrechte in Sachsen geachtet werden. I. Leben im Schatten: Staatsregierung verfügt nur über geringe Kenntnisse Es liegt in der Natur der Sache, dass es keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viele Illegalisierte in Sachsen leben. Schließlich müssen diese Menschen sich vor den staatlichen Behörden verstecken, um hier (eine Zeitlang oder dauerhaft) leben zu können. Sachsen ist jedoch trotzdem verpflichtet, Menschenrechte auch dieser Menschen zu wahren. Um diesen Menschen soziale Mindesstandards zu ermöglichen, ist es nach Ansicht der Grünen Fraktion erforderlich, einen ungefähren Überblick zu haben. Dass die Staatsregierung nach eigenen Angaben keine Schätzungen unternimmt (siehe Antwort zu Fragen I. 1-3) deutet schon darauf hin, dass sie diese Menschen nicht wahrnehmen will. 1/6
2 Der Jesuitenpfarrer Jörg Alt hat schon 1999 eine empirische Studie zur Situation von Menschen ohne Papiere in Leipzig durchgeführt und auch Fallzahlen verlässlich geschätzt (Jörg Alt: Illegal in Deutschland). Es ist also durchaus möglich, seriöse Schätzungen durchzuführen, wenn Interesse besteht. 1. Angaben der Ausländerbehörden Einigen Aufschluss über die Anzahl der illegalisierten Menschen geben zum einen die Angaben der unteren Ausländerbehörden. Die unteren Ausländerbehörden (ausgenommen der Städte Dresden, Hoyerswerda, Plauen, Zwickau, Chemnitz sowie der Landkreise Zittau, Sächsische Schweiz, Weißeritzkreis, Aue-Schwarzenberg, Stollberg und Zwickauer Land) gaben an, in den Jahren 2001 bis ca. Juni 2008 zwischen 11 und 211 Menschen pro Jahr ohne erforderliche Aufenthaltspapiere aufgegriffen zu haben. Im Detail: 2001 wurden 211 Menschen von den staatlichen Behörden aufgegriffen zählten die Behörden nur noch 83; 2003 noch wurden 23; Menschen und Menschen ohne erforderliche bzw. rechtmäßige Aufenthaltspapiere entdeckt waren es 11 Menschen und im ersten Halbjahr 2008 waren es 18 Menschen. Ein Großteil war ohne erforderliche Dokumente eingereist, andere haben ihre visumsfreie Einreise zu einem längeren Aufenthalt als erlaubt ausgenutzt. Sehr selten sind nach Angaben der Ausländerbehörden Migrantinnen und Migranten mit gefälschten oder manipulierten Visum eingereist oder haben sich das Visum mit falschen Angaben erschlichen. Die Herkunftsländer reichen von Armenien über Malaysia nach Peru und Vietnam. In den letzten Jahren ( ) scheinen vermehrt Familien gemeinsam nach Sachsen gekommen zu sein. So waren 2008 von den 18 Eingereisten 14 Personen mit Familien wurden 13 Minderjährige, aus Russland ohne erforderliche Dokumente von den unteren Ausländerbehörden angegeben. In den anderen Jahren wurden nur ganz vereinzelt Minderjährige aufgegriffen. 2. Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik Zum anderen verschafft die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) einen Einblick, wie viele irreguläre Migrantinnen und Migranten in Sachsen leben. Deutlich wird, dass sich die Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2001 bis 2007 sehr verringert haben wurden in der PKS noch Migrantinnen und Migranten als tatverdächtig der unerlaubten Einreise geführt (Einreise ohne erforderlichen Pass oder Passersatz oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel wie Visum oder Einreise trotz Einreise- oder Aufenthaltsverbot) waren es nahezu nur noch ein Zehntel: 1684 Menschen erfasste die Polizei. Minderjährige bis 21 Jahre stellten 2007 ein Sechstel der Tatverdächtigen (459 zu 2.938). Ca. die Hälfte sind Mädchen. 2/6
3 Die Anzahl der Personen, die verdächtigt werden, einen Aufenthaltstitel erschlichen zu haben (dies umfasst die Angabe oder Nutzung unrichtiger oder unvollständiger Angaben, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht), schwankt sehr und reicht von 83 im Jahr 2002 bis zu im Jahr Zu den Aufenthaltstiteln, die erschlichen werden können, gehören auch die Duldung, die abgelehnte Asylbewerber erhalten. Möglicherweise ist die Anzahl im Jahr 2006 mit und im Jahr 2007 mit 468 Tatverdächtigen so hoch, da in diesen Jahren Bleiberechtsregelungen Sachsens und des Bundes dazu geführt haben können, dass Migrantinnen und Migranten ihre Angaben berichtigten und dafür angezeigt wurden. Obwohl die Zahlen der unerlaubten Einreise zumindest nach Angaben der PKS also sehr zurückgegangen sind, kontrolliert die Polizei seit 2001 offenbar gleichermaßen stark. Des illegalen Aufenthaltes wurden zwischen 2001 und 2007 ca bis 3000 Menschen pro Jahr verdächtigt. D. h., sie wurden verdächtigt, sich ohne Pass oder Passersatz oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel wie einem Visum im Bundesgebiet aufzuhalten, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und die Abschiebung nicht ausgesetzt war oder weil sie sich angeblich trotz Aufenthaltsverbots (z. B. nach Abschiebung oder Überschreitung des Visums) im Bundesgebiet aufgehalten haben. Dabei ist zu beachten, dass die PKS immer nur etwas über die von der Polizei aufgenommenen Tatverdächtigen aussagt. 3. Grenzkontrollen Die sächsische Staatsregierung scheint darauf zu setzen, einreisewillige Personen vor allem durch verstärkte Grenzkontrollen von der Einreise abzubringen. Die sächsische Polizei führt seit dem Schengen-Beitritt von Polen und Tschechien (zum ) weitaus mehr Fahrzeugkontrollen als zuvor durch. Nahm die Polizeidirektion (PD) Oberlausitz-Niederschlesien von Januar bis April 2007 zwischen 809 bis zu 936 Kontrollen im Monat vor, so bewegten sich die monatlichen Zahlen im Vergleichszeitraum 2008 von 926 bis zu 1121., d. h. es wurden rund 100 Kontrollen (ein Zehntel) im Monat mehr durchgeführt. Bei der PD Oberes Elbtal-Osterzgebirge vervielfachten sich die Grenzkontrollen erheblich: So bewegten sich die Zahlen von Januar bis April 2007 zwischen 25 und 61 und stiegen auf 270 bis 605, es fand also eine Verzehnfachung der Kontrollen statt. Auch im Bereich der PD Chemnitz-Erzgebirge stiegen die Kontrollen auf das Sechsfache. Von 290 bis 560 im Januar bis April 2007 auf bis im Vergleichszeitraum Für die Polizeidirektion Südwestsachsen sind keine differenzierten Daten erhältlich; die Anzahl der Kontrollen scheint sich jedoch (630 in 2008 bis zum zu insgesamt in 2007) nicht sehr verändert zu haben. Ähnliche scheint es bei den Identitätsfeststellungen zu sein, wobei hier keine repräsentative Auswertung vorliegt. Hier zeigt sich ein Anstieg um das Fünffache im Bereich der PD Oberes Elbtal-Osterzgebirge (490 zu 2621) im Januar 2007 zum 3/6
4 Vergleichszeitraum Die Polizeidirektion Südwestsachsen unternahm in etwa die gleiche Anzahl Identitätsfeststellungen in den ersten vier Monaten 2008 (3456) im Vergleich zum gesamten Jahr 2007 (3796). Nahm die Polizei dieser PD also 2007 ca. 10 Identitätsfeststellungen pro Tag vor, so lag sie schon in den ersten vier Monaten bei ca. 40 pro Tag! 4. Wohnverhältnisse: Kein Kommentar! Die Staatsregierung hat keine Kenntnisse über die Wohnsituation von Menschen ohne Aufenthaltstitel. Sie vergibt keine Mittel an Organisationen, die sich gezielt zur Beratung und Hilfe an illegalisierte Menschen wenden. II. Recht auf gesundheitliche Versorgung: Staatsregierung verschließt die Augen und missachtet Menschenrechte (S. 9 ff der Gr. Anfrage) Für Menschen, die sich illegal in Sachsen aufhalten, bedeutet Krankheit ein fast unlösbares Problem. Theoretisch steht ihnen zwar der Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen offen, praktisch ist dieser aber damit verbunden, dass aufgedeckt wird, dass die Migrantinnen und Migranten keine Papiere haben. Dies führt dazu, dass Krankheiten verschleppt, chronifiziert und/oder sich verbreiten können. Nahezu aussichtslos ist die Situation bei Schwangerschaft und Geburt. Rechtlich können Menschen ohne Aufenthaltstatus zwar in Sachsen Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen, faktisch müssen sie sich dazu aber, wie auch die Staatsregierung zugibt, dafür bei der Ausländerbehörde melden. Allenfalls bei sexuell übertragbaren Krankheiten dürfen Menschen anonym, also ohne Offenlegung ihres Namens und ihrer Papiere, Dienste der Gesundheitsämter in Anspruch nehmen. Zu den Gesundheitsämtern gehen daher nur sehr wenige. Die Staatsregierung gibt an, dass drei bis sechs Personen in Dresden, zehn bis 20 in Chemnitz und zehn Personen in Leipzig von den Gesundheitsämtern betreut werden. Das Uni-Klinikum Dresden meldet pro Jahr drei bis maximal fünf Fälle, das Uni-Klinikum Leipzig hat seit 2001 nur fünf Fälle im stationären Bereich und im ambulanten Bereich zehn Fälle pro Jahr versorgt. Angesichts der Zahlen unter I. fällt daher auf, dass sich nur wenige Menschen an Gesundheitsämter und öffentliche Krankenhäuser wenden. Man muss daher von einer medizinischen Unterversorgung ausgehen. Dennoch sieht die Staatsregierung keinen Handlungsbedarf. Die Staatsregierung geht vielmehr davon aus, dass das in der Verwaltung tätige Personal öffentlicher Krankenhäuser eine Pflicht hat, den Ausländerbehörden unverzüglich mitzuteilen, wenn sie Kenntnis erlangen von dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Dass diese Meldepflicht nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch verwirklicht wird, ist offensichtlich: Die Universitätskliniken Dresden und Leipzig melden mindestens einen Teil der Menschen ohne Papiere, die medizinische Versorgung suchen. 4/6
5 Die Notwendigkeit einen Fonds zur Bestreitung der anfallenden medizinischen Kosten einzurichten, besteht nach Auffassung der Staatsregierung nicht. Für Schwangere gibt es keine weiteren Möglichkeiten; vielmehr besteht für sie in der Regel noch nicht mal ein Abschiebehindernis sondern sie werden nur dann nicht abgeschoben, wenn amtsärztlich Reiseunfähigkeit attestiert wurde. Die Staatsregierung verfügt über keine Kenntnisse, ob sich seit 2001 Schwangere in Abschiebehaft befinden oder befunden haben dies obwohl uns schon ein Fall aus dem laufenden Jahr bekannt ist. Auffällig ist, dass für die Staatsregierung auch Menschen mit Duldung Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sind obwohl in Sachsen teilweise bis zu acht, neun Jahren Kettenduldungen erteilt werden. Der Asylantrag dieser Menschen ist zwar abschlägig beschieden, sie leben aber faktisch hier seit Jahren, da sie aufgrund unterschiedlichster Gründe (Gesundheitsprobleme, keine Flugverbindung zum Herkunftsland, etc.) nicht in ihr Herkunftsland zurückgehen können oder wollen. Da die Staatsregierung sie aber als Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einordnet, erhalten auch sie nur eine medizinische Notversorgung und das zum Teil über Jahre hinweg. III. Arbeitsmarkt und Schattenwirtschaft Zur illegalen Beschäftigung liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Sie geht allerdings davon aus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel trotz des Beschäftigungsverbots ( 4 Abs. 3 S. 2 AufenthG, 284 Abs. 1 SGB III) über grundlegende Arbeitnehmerrechte verfügen. Bei der Durchsetzung dieser Rechte wird es jedoch wieder schwierig: Die Staatsregierung sieht die Arbeitsgerichte gem. 87 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in der Pflicht, Menschen ohne Papiere zu melden. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ausgebeutet werden, können also zwischen zwei Übeln wählen, die ihnen keinen Ausweg aus einer ausbeuterischen Arbeitssituation aufzeigen: Entweder sie klagen ihre Rechte ein und riskieren damit, abgeschoben zu werden; oder sie arbeiten so weiter wie bisher. IV. Recht auf körperliche Unversehrtheit Auch wenn Frauen, Männer und Kinder bei Gewalterfahrungen Hilfe in Beratungsstellen suchen, sind diese wenn sie sich in öffentlicher Trägerschaft befinden nicht von der Meldepflicht nach Auffassung der Staatsregierung befreit. Drei Einrichtungen in Sachsen, die Opfer von Gewalttaten betreuen, berichten von Frauen und Kindern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. Zwei Einrichtungen gaben dabei an, dass sie seit 2003 zwischen sechs (2003) und 14 (2007) Frauen im Jahr betreut haben. Eine weitere Einrichtung schätzt ein, dass sie zwischen 2001 und 2007 fünf Frauen und acht Kinder betreut haben. Keine Angaben konnte die Staatsregierung dazu machen, wie viele Männer, Frauen und Kinder ohne gültigen Aufenthaltstitel als Zeugen im Strafverfahren auftraten und danach abgeschoben wurden. 5/6
6 V. Recht auf Bildung Die Staatsregierung ist der Ansicht, dass sich die Schulpflicht auf alle Kinder in Sachsen bezieht, also auch auf Kinder, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen. An der praktischen Verwirklichung der Schulpflicht lässt es die Staatsregierung jedoch scheitern: Schulen in öffentlicher Trägerschaft müssen Kinder ohne gültigen Aufenthaltstitel melden. Dass die Staatsregierung darin keinen Widerspruch sieht, zeigt, wie sehr sie die Augen vor dem Problem verschließt und an einem Schulbesuch der Kinder nicht interessiert zu sein scheint. Ob die Tatsache, dass bisher keine Schulleiter Kinder ohne Aufenthaltsstatus gemeldet haben, dafür spricht, dass Eltern aus Angst vor Entdeckung ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, oder Schulleiter von ihrer Informationspflicht keinen Gebrauch machen, ist schwer einzuschätzen. Bei den Kindertagesstätten gilt das Gleiche wie zu den Schulen. Es sind keine Fälle bekannt, die Staatsregierung geht jedoch von einer Mitteilungspflicht aus. VI. OHNE PAPIERE, ABER NICHT OHNE RECHTE Die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen soziale Mindeststandards vor: 1. Menschen ohne Aufenthaltsrecht brauchen einen Zugang zu medizinischer Grundversorgung (auch ohne Meldepflicht). 2. Zugang zur Bildung: Kindern müssen Kindergärten und Schulen ohne Meldepflicht offen stehen. 3. ArbeitnehmerInnen ohne Aufenthaltsstatus müssen sich vor Arbeitsgerichten gegen ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse wehren können und ihren Lohn einklagen können, ohne Angst, entdeckt zu werden. 4. Verlässliche Zahlen zur sozialen Situation der in Sachsen lebenden Menschen ohne Papiere sind notwendig. Daher ist die Erstellung eine wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit den in der Praxis tätigen Beratungsstellen zu fördern. 6/6
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