Tarif 2016 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2016
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- Marielies Müller
- vor 7 Jahren
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1 = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Diese Übersicht gilt ausschließlich zur Information. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen Plus Plus Abbruch- und Einreißarbeiten Allmählichkeits- und Abwasserschäden Ersatzleistung EUR /2-fach Auslandsschäden - betriebliche Tätigkeiten - Europa - weltweit - Ausstellungen, Messen, Märkte und Geschäftsreisen weltweit SB bei Personenschäden in USA/Kanada: EUR Auslösen von Fehlalarm Ersatzleistung: EUR / 2-fach, SB: 250 EUR Bearbeitungsschäden Ersatzleistung: EUR/ 3-fach SB: 250 EUR Beauftragung fremder Unternehmen (inkl. Vergabe von Planung und Bauleitung) Be- und Entladeschäden Energieausweise/Energieberatung für Gebäude Ersatzleistung in Höhe der VSU Zusätzlich: EUR für Vermögensschäden / 2-fach EUR für Mängel / Schäden am Objekt / 2-fach; SB: 500 EUR Immobilien - Haus- und Grundstückshaftpflicht - Musterhäuser und Wohnungen - Bauvorratsland - unveräußerte fertiggestellte Häuser und Wohnungen - Vermietung an Betriebs-fremde bis EUR Mietwert - Bauherrenhaftpflicht - als unternehmer - des Erwerbers/Käufers (subsidiär) Internethaftpflicht Ersatzleistung: EUR / 2-fach Leitungsschäden Ersatzleistung: EUR / 2-fach, SB: 500 EUR Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen - durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser EUR / 2-fach - anlässlich Geschäftsreisen - sonstige Mietsachschäden Ersatzleistung: EUR/2-fach Personen- und Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Planung und Bauleitung (eigene) (ohne Schäden am Objekt) Planungshaftpflicht (für Schäden am Objekt nach Bauabnahme) Ersatzleistung: EUR / 2-fach SB: EUR Schwammbildung Ersatzleistung EUR /2-fach Senkungen, Erdrutschungen, Erschütterungen Überschwemmungen Ersatzleistung EUR /2-fach Unterfangungen/Unterfahrungen Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Vorsorgeversicherung Versicherungssummen des Vertrages/Versehensklausel Umwelthaftpflichtbasis-/regressversicherung Umweltschadensversicherung - Basis-, Regress- und Produktrisiko ohne Zusatzbausteine - Zusatzbausteine 1 und 2 Privatrisiken (subsidiär) Privat- und Hundehalterhaftpflicht Versicherungssummen (jeweils 2-fach): 3 Mio. EUR pauschal PS EUR V A 6-1
2 Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Bauträger: AHB WOHNB oder PWOHN oder GLOBA INTERNET USV-BAS HUNDE PRIVATHAFT WHG-REST-P Definitionen Baubetreuer Allgemeine Versicherungsbedingungen police police Plus Globalpolice Internethaftpflicht Umweltschadensbasisversicherung Hundehalterhaftpflicht Privathaftpflicht Gewässerschaden-Restrisiko Bauträger ist, wer auf eigenem Grund und Boden Bauvorhaben (Eigen- und Vorratsbauten) zum Zwecke der späteren Vermietung oder des späteren Verkaufs errichtet und die Ausführungsleistungen vollständig vergibt. Sofern die Ausführungsleistungen nicht vollständig vergeben werden: Tarifierung nach Tarif A5 (Generalunternehmer). Generalübernehmer: Generalübernehmer ist, wer für den Bauherrn oder die Auftraggeber für die (schlüsselfertige) Gesamtherstellung von Bauvorhaben verantwortlich ist, ohne selbst Bauleistung zu erbringen. Generalunternehmer: Definition siehe A5-3. Ausschließlich dort erfolgt auch die Tarifierung. Baubetreuer ist, wer als Gewerbetreibender die vertragsgerechte Errichtung von Bauvorhaben Dritter (= Bauherren/ Betreute) auf deren Grundstücken im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabengebiete vorbereitet und durchführt. D. h. der Baubetreuer erbringt im Rahmen seiner vertraglich übernommenen Aufgaben hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben Dritter keine eigenen Ausführungsleistungen, er kann diese aber im Namen des Betreuten (nicht im eigenen Namen) vergeben. Der Betreuer wird im Außenverhältnis ausschließlich im Namen und in Vollmacht des Betreuten und im Innenverhältnis auf dessen Rechnung tätig. Das Aufgabengebiet des Betreuers umfasst die Bewirkung des Bauvorhabens in wirtschaftlicher und / oder technischer Hinsicht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Betreuungsleistungen übernimmt er z.b. die Schließung von Verträgen mit Bauhandwerkern, Finanzierungsinstituten etc.. Die technische Baubetreuung umfasst architektenähnliche Leistungen, die er entweder durch einen hauseigenen Architekten oder beauftragten freischaffenden Architekten erbringen lässt. In der Regel werden dem Baubetreuer die wirtschaftlichen Aufgabenbereiche übertragen (= wirtschaftliche Teilbetreuung). Es ist aber auch möglich, dass der Betreuer neben der wirtschaftlichen auch gleichzeitig die technische Betreuung übernimmt (= Vollbetreuung). Selten ist die Übernahme der reinen technischen Leistungen (= technische Teilbetreuung). Ausstellen von Energieausweisen und Energieberatung für Gebäude Mit der ab dem geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) wird unter anderem die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt, damit Eigentümer, Mieter und Käufer einen klaren Überblick über die Heiz- und Warmwasserkosten erhalten. Diese Tätigkeit kann auch von unternehmen (mit Zusatzqualifikation) erbracht werden. Der Versicherungsschutz gem. BBE ENERGIEAUS umfasst diese gesetzliche Haftpflicht aus dem Ausstellen von Energieausweisen für bestehende Gebäude und sonstige Energieberatungsleistungen nach EnEV im Rahmen der energetischen Bewertung dieser Gebäude. Mitversichert ist die begleitende Abgabe von Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (Modernisierungsempfehlungen). Es handelt sich hierbei um stichwortartige Fachhinweise, die eine oder mehrere bauliche Maßnahme(n) beschreiben. Diese Empfehlungen stellen keinen Ersatz für eine Energieberatung oder Sanierungsplanung dar, sondern dienen lediglich der Information. Das Ausstellen von Energieausweisen einschl. der Abgabe von Modernisierungsempfehlungen stellen keine planenden, bau- oder montageleitenden Tätigkeiten dar. Die Verordnung enthält eine umfangreiche Regelung hinsichtlich der Qualifikation der Aussteller von Energieausweisen. Sie gilt jedoch ausschließlich für bestehende Gebäude. Die entsprechenden Anforderungen an die Aussteller von Energieausweisen für Neugebäude werden wiederum über landesrechtliche Bestimmungen geregelt. A 6-2
3 Allgemeine Hinweise Aufgrund dieser komplexen Regelungen zur Ausstellungsberechtigung kann die Risikoselektion nicht über die Zeichnungspolitik im Rahmen von Annahmevoraussetzungen für die berufliche Qualifikation erfolgen. Die Bedingungen sehen daher einen pauschalen Ausschluss vor, wenn der VN gem. der einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht ausstellungsberechtigt ist. Eine Übersicht der Ausstellungsberichtigungen nach EnEV ist den Allgemeinen Hinweisen des Tarifs B1/ E zu entnehmen. Als Ersatzleistungen gelten die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal EUR für (reine) Vermögensschäden (2-fach). Der Tarif sieht verschiedene Möglichkeiten zur beitragspflichtigen Anhebung der Vermögensschaden-VSU vor. Eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss daher nicht abgeschlossen werden. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Mängel/ Schäden am Objekt mit einer Ersatzleistung von EUR im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme für Sachschäden (2-fach) bei einer SB von EUR je Vers.fall. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den Ausschlusstatbestand bei Verflechtungen des Versicherungsnehmers gem. Berufsbildklausel hingewiesen. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen Unwirksamkeit der Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz. D.h. der Versicherungsschutz umfasst keine Ansprüche wegen nicht erreichter Energieersparung oder -reduzierung, da dies den faktischen Erfüllungsbereich darstellt. Versichert bleiben jedoch Ansprüche wegen erhöhtem Energieverbrauch oder -einsatz. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden aus einer beruflichen Tätigkeit: vgl. Hinweise zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter AT 5-1. D&O - Versicherung Versicherungsschutz für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie für die Geschäftsführer einer GmbH: vgl. Hinweise zur D&O - Versicherung unter AT 5-2. A 6-3
4 Beitrag: Zuschläge: nach der jeweiligen Wagnisnummer ( -Satz / Mindestbeitrag) WOHNBAU/ WOHNBAU PLUS Einzelbeitrag Mindestbeitrag EUR Höhere Versicherungssummen: einschließlich Umweltbasis- und -regessversicherung sowie Umweltschadensbasisversicherung ohne Zusatzbausteine EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden 17,5% 175,00 Vermietung von Haus- und Grundbesitz (sofern der Mietwert EUR übersteigt) 1) Tarif A13 Bearbeitungsschäden Erhöhung der Ersatzleistung von EUR auf: EUR / 2-fach 0,2 255,00 Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen (siehe AT 3-3) sonstige Mietsachschäden Erhöhung der Ersatzleistung von EUR auf EUR ,03 110,00 Energieausweise / Energieberatung für Gebäude (BBE ENERGIEAUS) (siehe Allgemeine Hinweise) Beitragsberechnung aus dem anteiligen Umsatz Ersatzleistungen in Höhe der vertraglichen VSU, begrenzt auf - EUR für Vermögensschäden / 2-fach 1,14 160,00 - EUR für Vermögensschäden / 2-fach 1,56 210,00 - EUR für Vermögensschäden / 2-fach 1,96 260,00 - EUR für Vermögensschäden / 2-fach 2,36 325,00 Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) Zusatzbausteine 2) - separater Beitrag - Ersatzleistung EUR ,-- / 1-fach Zusatzbaustein 1: - Risikoklasse A Bausumme - bis EUR 3 Mio. 0,025 24,00 - bis EUR 10 Mio. 0,020 75,00 - bis EUR 25 Mio. 0, ,00 - Risikoklasse B 0,090 37,50 Zusatzbaustein 1 + 2: - Risikoklasse A Bausumme - bis EUR 3 Mio. 0,037 36,00 - bis EUR 10 Mio. 0, ,50 - bis EUR 25 Mio. 0, ,00 - Risikoklasse B 0,140 58,75 Umweltanlagen (GESONDERTER VERTRAG) - Umwelthaftpflichtversicherung - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) Tarif U 1 1) Beitragsberechnung nur für den übersteigenden Teil 2) Der Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen zur Umweltschadensbasisversicherung ist stets erforderlich! A 6-4
5 WOHNBAU PLUS Vertragslaufzeit: 1 Jahr Kostenrabatt: entfällt Versicherungssummen: WOHNBAU / WOHNBAU PLUS Betriebshaftpflicht Personen- und sonstige Schäden EUR Umwelthaftpflicht (Basis- und Regressversicherung) pauschal Personen- und Sachschäden EUR pauschal Umweltschadensbasisversicherung (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden EUR Branche / Betriebsart Wagnisnummer Mengeneinheit Mindestbeitrag EUR Risikoklasse USV Bauträger, Generalübernehmer - ohne eigene Bauausführung - inklusive Bauherrenhaftpflicht, Vergabe von Leistungen sowie eigene Planung und / oder Bauleitung (ohne Schäden am Objekt) Bausumme - bis EUR Bausumme 0,62 480,00 - bis EUR Bausumme 0,54 620,00 - bis EUR Bausumme 0, ,00 - bis EUR Bausumme 0, ,00 - bis EUR Bausumme 0, ,00 - bis EUR Bausumme 0, ,00 - über EUR Bausumme Anfrage Planungs - HV (inklusive Schäden am Objekt nach Bauabnahme) Deckungsumfang: WOHNBAU PLUS Anfrage A betriebe und Generalunternehmer mit eigener Bauausführung Tarif A5 Baubetreuer (Leistungen nur im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des betreuten Bauherren; keine Vergabe von Leistungen) - Betreuung ohne Planungs-HV Lohnsumme 0,68 220,00 B (bei: wirtschaftlicher Teilbetreuung) Deckungsumfang: GLOBAL Kein Versicherungsschutz besteht für technische Betreuungsleistungen. (siehe Betreuung mit Planungs-HV) Vermögensschäden: siehe VH-Tarif - Betreuung mit Planungs-HV Lohnsumme Anfrage (bei Vollbetreuung oder technischer Teilbetreuung) Deckungsumfang: WOHNBAU PLUS Vermögensschäden: siehe VH-Tarif Zuschlagsbeitrag für Planungs-HV Bausumme Anfrage (inkl. Schäden am Objekt nach Abnahme) Ersatzleistung: EUR je Verstoß für sonstige Schäden / 2-fach SB: EUR Erschließungsträger / Sanierungsträger Bauträger, Generalübernehmer, Baubetreuer außerhalb Anfrage Anfrage A 6-5
6 A 6-6
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