Airbus Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung

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1 Airbus Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Information für Zulieferer von Materialien, Komponenten, Teilen und Sub-Systemen, welche Airbus zur Herstellung bzw. zum Einbau in ihre Luftfahrtprodukte verwendet, oder als Dienstleister (Ingenieurs-/ Konstruktionsdienstleistungen bzw. Arbeitnehmerüberlassung) von Airbus. Wie Sie wissen, ist jegliche Tätigkeit im Rahmen der Luftfahrtindustrie mit besonderen Haftungsrisiken verknüpft: Haftung gegenüber der Fluggesellschaft, dem Fluggast, geschädigten Dritten, usw. Für jedes in der Luftfahrtindustrie tätige Unternehmen stellt daher die Absicherung des Haftungsrisikos Luftfahrt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherung des wirtschaftlichen Fortbestandes des Unternehmens dar. Aus diesem Grunde hat das Airbus Insurance Risk Management ein Produkthaftpflicht-Versicherungsprogramm für Zulieferer/Dienstleister von Airbus geschaffen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Haftungsrisiken adäquat abzudecken und die vertraglichen Anforderungen von Airbus zu erfüllen. Dieses Programm bietet einen breit gefächerten Deckungsschutz, angepasst an Ihre Bedürfnisse als LuftfahrtZulieferer, zu äußerst wettbewerbsfähigen Prämienkonditionen.

2 Wesentliche Bestandteile des Airbus Zulieferer-Versicherungsprogramms: 1. Versicherte Unternehmen Namentlich genannte Zulieferer/Dienstleister von Airbus innerhalbder Europäischen Union. Zulieferer/Dienstleister, die außerhalb der Europäischen Union in einem Land ansässig sind, in dem eine lokale Versicherungspflicht besteht, können mitversichert werden, wenn eine lokale Police abgeschlossen wird. Zulieferer/Dienstleister, deren Muttergesellschaft ihren Sitz in USA/Kanada hat, können derzeit nicht in diesem Programm versichert werden. 2. Versicherer Allianz Global Corporate & Specialty SE, München, als führender Versicherer, und andere führende europäische Versicherer mit einem Rating von mindestens A. 3. Versichertes Risiko Dieses Versicherungskonzept bietet Versicherungsschutz für das Luftfahrt-Produkthaftpflichtrisiko der Zulieferer/Dienstleister zu Airbus Programmen aus der Lieferung fehlerhafter Produkte bzw. der fehlerhaften Ausführung von ArbeitenundLeistungen. Folgende Deckungsbausteine sind Bestandteil des Airbus Zulieferer-Versicherungsprogramms: Luftfahrt-Produkthaftpflicht einschließlich Grounding und einschließlich Nachhaftungsrisiko Obhutshaftpflicht, ausgenommen Flugrisiken, z.b. Werkstattflüge, Abnahmeflüge etc. (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Erweiterte Produkthaftpflicht (z.b. Aus- und Einbaukosten, für Raumfahrtrisiken gilt die Deckung auf Schäden an Satelliten am Boden beschränkt) Rückrufkosten (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Raumfahrt-Produkthaftpflicht (sofern Raumfahrtumsätze deklariert werden) Verletzung von Persönlichkeitsrechten (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Exzedenten-Betriebshaftpflicht (nur im Anschluss an eine bestehende Grunddeckung mit mindestens USD 2 Mio. Versicherungssumme) Exzedenten-Umwelthaftpflicht (nur im Anschluss an eine bestehende Grunddeckung mit mindestens USD 2 Mio. Versicherungssumme) - nur anwendbar für Betriebsstätten in Deutschland Umweltschadenversicherung in Bezug auf versicherte Luftfahrtprodukte (nur anwendbar für Betriebsstätten im Geltungsbereich der EU Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG) Kriegshaftpflicht gem. AVN 52G Zulieferungen/Dienstleistungen zu anderen Firmen können mitversichert werden, soweit die Zulieferungen/Dienstleistungen an Firmen von Airbus mindestens 50% des für die Versicherung gemeldeten Umsatzes ausmachen.

3 4. Versicherte Limits Es gilt eine Versicherungssumme von EUR pauschal für Personen- und Sachschäden für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres vereinbart, für alle in diesem Programm mitversicherten Unternehmen zusammen. Im Rahmen dieser Versicherungssumme besteht die Möglichkeit, folgende Limite zu wählen: EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Das gewählte Limit gilt als Höchsthaftungssumme für den jeweiligen Zulieferer 5. Sublimits Es gelten die nachfolgend genannten Sublimite vereinbart, höchstens jedoch die oben gewählte Versicherungssumme: Grounding Obhutshaftpflicht Erweiterte Produkthaftpflicht USD je Grounding und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres Rückrufkosten Raumfahrt - soweit vereinbart - Verletzung von Persönlichkeitsrechten EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres USD für einen Satelliten, aber nur USD je Satellit, wenn zwei oder mehrere an Bord eines Trägersystems sind, und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres USD je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres

4 Exzedenten- Betriebshaftpflicht Exzedenten- Umwelthaftpflicht Kriegsrisiken EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres (gilt nur im Anschluss an bestehende Grunddeckungen mit mind. USD 2 Mio. Versicherungssumme) EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres (gilt nur im Anschluss an bestehende Grunddeckungen mit mind. USD 2 Mio. Versicherungssumme) - nur für Betriebsstätten in Deutschland - EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres gem. AVN 52G 6. Selbstbehalte Obhutshaftpflicht 5% je Schadenfall, mind. EUR 2.500, max. EUR Rückrufkosten 10% je Schadenfall, mind. EUR 2.500, max. EUR Erweiterte Produkthaftpflicht Produktausfall/ Verzugskosten 10% je Schadenfall, mind. EUR 2.500, max. EUR %, mindestens EUR und höchstens EUR; bei allen Versicherungsfällen einer Serie zusammen in Höhe von 10%, mindestens EUR und höchstens EUR. 7. Geltungsbereich Weltweit 8. Wichtigste Ausschlüsse Grounding Risiken von Militärflugzeugen Endhersteller von Luftfahrzeugen und Motoren Be- und Enttankungsunternehmen Dienstleister auf Flughäfen/Betriebsgeländen Zulieferer/Dienstleister können unterjährig eingeschlossen werden

5 9. Versicherungszeitraum Beginn jeweils am 15. Oktober eines Jahres, Uhr (bzw. tatsächlicher Beginn bei unterjährigem Eintritt), bis zum 15. Oktober des darauffolgenden Jahres, 00.00Uhr. 10. Prämienberechnung Die Prämien sind abhängig vom Umsatz des Zulieferers/Dienstleisters und nach Art der Zulieferung/Dienstleistung. Je nach gewähltem Limit gibt es umsatzunabhängige Mindestprämien. Die Prämienberechnung erfolgt auf Basis der abgefragten Umsatzzahlen. Bei unterjährigem Einschluss erfolgt die Abrechnung für den jeweils versichertenzeitraum anteilig, sofernnicht im Einzelfall die Mindestprämie zum Ansatz kommt. Wenn Sie an einer Versicherung im beschriebenen Zulieferer-Programm interessiert sind, füllen Sie bitte den Risikofragebogen aus und senden ihn an die aufgeführte Adresse. Es wird Ihnen dann in Kürze ein Angebot zugesandt werden. Sie finden den aktuellen Fragebogen und weitere Informationen auf der Internetseite Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH Nymphenburger Str. 5, München

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