Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor

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1 Vertragsübersicht / Highlights Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor (Die nachfolgenden Informationen sind nur gekürzt und in Auszügen aufgeführt. Detaillierte verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein mit seinen ausführlichen Bedingungen und Klauseln.) Grundlage des CHARTA-Masterwordings bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), die Allgemeine Bedingungen für die KFZ Versicherung (AKB) sowie die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen des CHARTA-Masterwordings (BBRC). Den BBRC vorgeschaltet ist ein Vorblatt, in welchem Regelungen für den jeweils individuellen Vertrag flexibel gestaltet werden. Über das Vorblatt werden außerdem die optionalen Klauseln ( sofern besonders vereinbart ) aktiviert und können Versicherungssummen / Sublimits / Selbstbehalte bei Bedarf vertragsindividuell modifiziert werden. So regelt das Vorblatt eine etwaige Abweichung von der Standardversicherungssumme fach max. p.a., oder auch Modifikationen zu den wenigen Sublimits besonderer Deckungserweiterungen (siehe dort). Sofern besondere Einschlüsse oder Modifikationen gewünscht werden, ist dies dem Versicherer mit der Angebotsanfrage aufzugeben. Nachfolgend finden Sie eine Vertragsübersicht der BBRC mit Besonderheiten zu einzelnen Klauseln. A) Allgemeine Vertragsbestimmungen weniger beträgt, sind im Rahmen dieses Vertrages nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer die unternehmerische Leitung inne hat. 1.6 Mitversicherung für Schäden durch Erzeugnisse, die vor Übernahme der Unternehmen ausgeliefert wurden (sofern dies besonders vereinbart ist * ). 1.8 Der Versicherungsschutz für neu gegründete / übernommene Tochtergesellschaften und unselbständige Betriebsstätten bzw. Niederlassungen besteht nach Teil D Ziffer 2. und Teil E Ziffer 2 des Vertrages auch für Anlagen und Tätigkeiten solcher Risikobausteine, die im Rahmen dieser Police nicht versichert sind, ausgenommen für Anlagen, die unter Teil D Ziffern 2.2 und 2.5 oder Teil E Ziffer 2.2 und 2.5 fallen. 2. Versichertes Risiko 2.1 Mitversicherung aller betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken. 3. Mitversicherte Personen 1. Abgabe von Willenserklärungen, Beitragsschuldner, versicherte Unternehmen 1.3 Mitversicherung aller vorhandenen und/oder hinzukommenden rechtlich unselbständigen Zweig-, Hilfs- sowie Nebenbetrieben im Inland. Mitversichert sind neu erworbene und neu gegründete rechtlich selbständige Tochterunternehmen (Beteiligung mit mehr als 50 %) des Versicherungsnehmers in der Bundesrepublik Deutschland ab Gründungs-/ Übernahmedatum. Beteiligungsgesellschaften, bei denen der Anteil des Versicherungsnehmers 50 % und Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstiger Aufsichtsgremien (z. B. Beiräte) Mitversicherung der Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Arbeitsunfällen für sämtliche übrigen Betriebsangehörige und in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter fremder Unternehmen sowie der angestellten Betriebsärzte und Sanitärpersonals (Erläuterung: Abbedingung eines ansonsten marktweit üblichen generellen Ausschlusses). * Siehe Vorblatt (optionaler Einschluss) 1

2 3.1.8 Ehegatten oder Erben versicherter Personen. 3.2 Die Bestimmungen zu den Repräsentanten im Sinne des Vertrages gelten für alle Bereiche der Police. 3.3 Mitversichert ist die Beauftragung und Überwachung sowie der pflichtwidrigen Nichtüberwachung fremder Unternehmer, auch Fuhrunternehmer 4. Vorsorgeversicherung, Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. 4. Vorsorgeversicherung Die Vorsorgeversicherung gilt für alle Vertragsteile bis zur vereinbarten Versicherungssumme (ausgen. Umweltanlagen nach 2.2 und 2.5). 5. Haftungsfreistellung des Abnehmers 6. Freistellung des Auftraggebers 7. Vertragliche Haftungsbeschränkungen zugunsten des Versicherungsnehmers Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich der Versicherer hierauf nicht berufen. 8. Regressverzicht 9. Vertragshaftung als / für - Vermieter, Verpächter, Leasinggeber von Grundstücken und Gebäuden - Genormte Verträge - Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen die von Verbänden offiziell herausgegeben werden - Haftpflicht gegenüber der Deutschen Bahn AG - Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre - Abbedingung Untersuchungs- und Rügepflicht - Umweltschäden gem. Teil D - Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen gem. Teil B Ziffer Sonstigen Mietsachschäden gem. Teil B Ziffer Sachschäden an Formen und Werkzeugen gem. Teil B Ziff Schäden an gemieteten Baugeräten gem. Teil B Ziff Kostenschäden gem. Teil C Ziff ff. Weiterhin versichert bleiben Ansprüche von Sachversicherern wegen Ausgleichs- und Regressansprüchen, z. B. 78 VVG. Besteht zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine Kapitalbeteiligung von nicht mehr als 25 %, finden die vorstehenden Ausschlussbestimmungen keine Anwendung. 13. Auslandsschäden 13.2 Weltweite Deckung, ausgenommen Umweltrisiken (siehe dort) USA / Kanada-Exporte mitversichert, sofern dies besonders vereinbart ist * ** Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in USA / Kanada, sofern dies besonders vereinbart ist * ** 14. Privat-Haftpflichtrisiken auf Dienstreisen Für alle mitversicherten Personen. 15. Betriebseinstellung und Nachhaftung Nachhaftung 5 Jahre (Bei Betriebseinstellung für Betriebs- und Produktschäden). 16. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften 17. Ausschlüsse und Risikobegrenzungen Radiusklausel gestrichen. 10. Schiedsgerichtsverfahren 11. Abwässer, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen Streichung des Ausschlusses 7.14 AHB in Gänze. 12. Ansprüche mitversicherter Unternehmen Ausgeschlossen gelten nur Ansprüche wegen 18. Maklerklausel 19. Verwenderklausel Selbstbehalte) Selbstbehalte) 2

3 20. Kündigung im Schadenfall Kündigung des Versicherers aus Anlass eines Schadenfalles wird erst drei Monate nach Zugang wirksam. 21. Datenschutz 22. Kumulklausel B) Allgemeines Betriebsrisiko 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes 2. Mitversicherte Risiken (Erläuterung: Um alle Möglichkeiten offen zu lassen gibt es hier keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufführung von mitversicherten betriebs- und branchenüblichen Risiken und sonstigen betrieblichen Nebenrisiken, zum Beispiel) als Bauherren oder Unternehmer von Bauarbeiten ohne Begrenzung der Bausumme Betrieb von Photovoltaikanlagen ** nicht zugelassene Hub-, Gabelstapler, sonstige Arbeitsmaschinen und Anhänger, soweit sie auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden oder im Rahmen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung öffentliche Straßen außerhalb des Betriebsgeländes benutzen (AKB- Deckung) Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge anlässlich Dienstreisen im Ausland ( Mallorca- Deckung ). 3. Deckungserweiterungen 3.1 Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe 3.2 Ansprüche mitversicherter Personen untereinander 3.3 Ansprüche gesetzlicher Vertreter 3.4 Bearbeitungsschäden (Auch hier ohne Sublimit, bis zur Versicherungssumme) 3.5 Be- und Entladeschäden 3.6 Schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Oberleitungen 3.7 Vermögensschäden 3.8 Datenschutzrisiko ** 3.9 Vermögensschäden durch Internet- Nutzung Verletzung von Namensrechten 3.10 Schäden durch Veränderung und Löschung von Daten 3.11 Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen sowie den dazu gehörenden Einrichtungen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser Mietsachschäden aus sonstigen Ursachen sowohl an Gebäuden als auch an beweglichen Sachen ** 3.13 Sachschäden an Formen und Werkzeugen Dritter. ** 3.14 Beschädigung oder Abhandenkommen von vorübergehend im Besitz des Versicherungsnehmers befindlicher Sachen Dritter ** 3.15 Schäden durch energiereiche ionisierende Strahlen Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten ** 3.17 Mitversicherung von nachbarschaftlichen Schadenersatzansprüchen aus 906, 1004 BGB, 14 BImschG C) Produkthaftpflichtrisiko * ** 2. Abgrenzungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes 2.1 Eigenschaftszusicherung Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (sofern besonders vereinbart*) 2.2 Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden 2.3 Weiterver- oder -bearbeitungsschäden 2.4 Aus- und Einbaukosten Aus und Einbaukosten erweitert auf Einzelteileaustausch und Reparatur im eingebauten Zustand (sofern zusätzlich besonders vereinbart*). Selbstbehalte Selbstbehalte) 3

4 2.5 Schäden durch mangelhafte Maschinen Kosten infolge eines sich aus Mängeln der hergestellten, be- oder verarbeitenden Produkte ergebenden Produktionsausfalles weiterer Vermögensnachteile, weil die mittels der Maschinen des Versicherungsnehmers mangelhaft hergestellten, be- oder verarbeiteten Produkte mit anderen Produkten verbunden, vermischt, verarbeitet (Ziff. 2.2) oder weiterverarbeitet oder -bearbeitet (Ziff. 3.2), eingebaut, angebracht, verlegt oder aufgetragen (Ziff. 2.4) werden. 2.6 Prüf- und Sortierkosten 3. Deckungserweiterungen 3.1 Strahlenschäden 3.2 Freistellung des Zwischen-/Endherstellers 3.3 Schäden durch Medienverluste 3.4 Energiemehrkosten 3.5 Mängelbeseitigungsnebenkosten 3.6 Datenlöschung und Beeinträchtigung der Datenordnung 3.7 Händlerkettenklausel 4. Risikoabgrenzungen 5. Zeitliche Begrenzung 5.1 Nachmeldefrist von Schäden aus der erweiterten Produkthaftpflicht von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung. 5.2 Vorumsätze mitversichert. 5.3 Rückwärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers (Erläuterung: schließt Deckungslücke durch Umdeckung). 6. Versicherungsfall und Serienschaden 6.3 Versicherungsschutz besteht für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Vertragsdauer eingetreten gilt (Erläuterung: Versicherer kann sich nicht aus Serienschäden herauskündigen). D) Umweltrisiko Zivilrechtliche Haftung ** 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes 2. Versicherte Risiken Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt- HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart * *. 3. Versicherungsfall 4. Serienschäden 5. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles** 6. Ausschlüsse 6.3 Ansprüche wegen bei Vertragsbeginn bereits eingetretener Schäden modifiziert (Rückwärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers (Erläuterung: Schließt Deckungslücke durch Umdeckung)). 7. Versehensklausel 8. Nachhaftung 9. Versicherungsfälle im Ausland E) Umweltrisiko öffentlich-rechtliche Haftung nach dem Umweltschadensgesetz ** 1. Gegenstand der Versicherung - Grunddeckung 2. Umfang der Versicherung / Versicherte Risiken Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt-HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart*. Inkl. Normalbetriebsschäden, keine Beschränkung auf Betriebsstörung 3. Leistungen der Versicherung Selbstbehalte) * 4

5 4. Versicherte Kosten 5. Risikoerhöhungen 6. Versicherungsfall 7. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfall ** 8. Nicht versicherte Tatbestände Siehe Anmerkung zu D Deckungssummen** / Maximierung** / Serienschadenklausel / Selbstbehalt** 11. Nachhaftung 12. Versicherungsfälle im Ausland 13. Kündigung nach Versicherungsfall 14. Obliegenheiten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens und nach Eintritt eines solchen 15. Zusatzbaustein 1 (sofern dies besonders vereinbart ist* **) 16. Zusatzbaustein 2 (sofern dies besonders vereinbart ist*) Bodenkasko F) Betriebsstätten im Ausland * 1. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten im Ausland cherungsschutz für die im Vorblatt unter 3. aufgeführten ausländischen Betriebsstätten. 4.2 Umweltrisiko - Haftung nach der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) Teilweise abweichend von Vertragsteil E Ziffer 12.2 besteht Versicherungsschutz für die im Vorblatt unter Ziff. 3 aufgeführten ausländischen Betriebsstätten innerhalb der EU. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages ist die Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) in das jeweilige nationale Recht. G) Versicherung des Finanzinteresses der deutschen Muttergesellschaft * 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Versicherungsgegenstand 3. Versicherungsfall 4. Versicherungsleistung (Taxe) 5. Leistungserbringung 6. Anrechnung der Leistungen 7. Obliegenheiten 8. Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse 9. Regress 2. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Ausland ohne lokale Grunddeckung (sofern besonders vereinbart* * ) 3. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Ausland mit lokaler Grunddeckung (sofern besonders vereinbart*) 4. Versicherungsschutz für Umweltrisiken um Ausland 4.1 Umweltrisiko - Zivilrechtliche Haftung Teilweise abweichend von Vertragsteil D Ziffer 9.2 besteht Versi- 10. Salvatorische Klausel H) Besondere Vereinbarungen für Betriebe des Baugewerbes * 1. Betriebsbeschreibung 2. Abhandenkommen von fremden Sachen nach Ausfall von Alarmanlagen 3. Vermögensschäden durch Fehlalarm** 4. Vom Bauherrn übergebenes Material / Montageklausel / Schäden an zur Montage überlassenen Sachen 5

6 5. Asbestschäden** 6. Vermögensschäden durch Arbeiten oder Leistungen** 7. Vermögensschäden aus nebenberuflichen Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten** 8. Nachbesserungsbegleitschäden** 9. Energieausweise und Energieberatung für Gebäude / Haustechnik** 10. Überlassung von Arbeitnehmern 11. Vertragshaftung 12. Einweisen von Fahrzeugkränen Dritter auf Baustellen 13. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 6

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