Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor
|
|
- Paula Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vertragsübersicht / Highlights Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor (Die nachfolgenden Informationen sind nur gekürzt und in Auszügen aufgeführt. Detaillierte verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein mit seinen ausführlichen Bedingungen und Klauseln.) Grundlage des CHARTA-Masterwordings bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), die Allgemeine Bedingungen für die KFZ Versicherung (AKB) sowie die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen des CHARTA-Masterwordings (BBRC). Den BBRC vorgeschaltet ist ein Vorblatt, in welchem Regelungen für den jeweils individuellen Vertrag flexibel gestaltet werden. Über das Vorblatt werden außerdem die optionalen Klauseln ( sofern besonders vereinbart ) aktiviert und können Versicherungssummen / Sublimits / Selbstbehalte bei Bedarf vertragsindividuell modifiziert werden. So regelt das Vorblatt eine etwaige Abweichung von der Standardversicherungssumme fach max. p.a., oder auch Modifikationen zu den wenigen Sublimits besonderer Deckungserweiterungen (siehe dort). Sofern besondere Einschlüsse oder Modifikationen gewünscht werden, ist dies dem Versicherer mit der Angebotsanfrage aufzugeben. Nachfolgend finden Sie eine Vertragsübersicht der BBRC mit Besonderheiten zu einzelnen Klauseln. A) Allgemeine Vertragsbestimmungen weniger beträgt, sind im Rahmen dieses Vertrages nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer die unternehmerische Leitung inne hat. 1.6 Mitversicherung für Schäden durch Erzeugnisse, die vor Übernahme der Unternehmen ausgeliefert wurden (sofern dies besonders vereinbart ist * ). 1.8 Der Versicherungsschutz für neu gegründete / übernommene Tochtergesellschaften und unselbständige Betriebsstätten bzw. Niederlassungen besteht nach Teil D Ziffer 2. und Teil E Ziffer 2 des Vertrages auch für Anlagen und Tätigkeiten solcher Risikobausteine, die im Rahmen dieser Police nicht versichert sind, ausgenommen für Anlagen, die unter Teil D Ziffern 2.2 und 2.5 oder Teil E Ziffer 2.2 und 2.5 fallen. 2. Versichertes Risiko 2.1 Mitversicherung aller betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken. 3. Mitversicherte Personen 1. Abgabe von Willenserklärungen, Beitragsschuldner, versicherte Unternehmen 1.3 Mitversicherung aller vorhandenen und/oder hinzukommenden rechtlich unselbständigen Zweig-, Hilfs- sowie Nebenbetrieben im Inland. Mitversichert sind neu erworbene und neu gegründete rechtlich selbständige Tochterunternehmen (Beteiligung mit mehr als 50 %) des Versicherungsnehmers in der Bundesrepublik Deutschland ab Gründungs-/ Übernahmedatum. Beteiligungsgesellschaften, bei denen der Anteil des Versicherungsnehmers 50 % und Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstiger Aufsichtsgremien (z. B. Beiräte) Mitversicherung der Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Arbeitsunfällen für sämtliche übrigen Betriebsangehörige und in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter fremder Unternehmen sowie der angestellten Betriebsärzte und Sanitärpersonals (Erläuterung: Abbedingung eines ansonsten marktweit üblichen generellen Ausschlusses). * Siehe Vorblatt (optionaler Einschluss) 1
2 3.1.8 Ehegatten oder Erben versicherter Personen. 3.2 Die Bestimmungen zu den Repräsentanten im Sinne des Vertrages gelten für alle Bereiche der Police. 3.3 Mitversichert ist die Beauftragung und Überwachung sowie der pflichtwidrigen Nichtüberwachung fremder Unternehmer, auch Fuhrunternehmer 4. Vorsorgeversicherung, Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. 4. Vorsorgeversicherung Die Vorsorgeversicherung gilt für alle Vertragsteile bis zur vereinbarten Versicherungssumme (ausgen. Umweltanlagen nach 2.2 und 2.5). 5. Haftungsfreistellung des Abnehmers 6. Freistellung des Auftraggebers 7. Vertragliche Haftungsbeschränkungen zugunsten des Versicherungsnehmers Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich der Versicherer hierauf nicht berufen. 8. Regressverzicht 9. Vertragshaftung als / für - Vermieter, Verpächter, Leasinggeber von Grundstücken und Gebäuden - Genormte Verträge - Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen die von Verbänden offiziell herausgegeben werden - Haftpflicht gegenüber der Deutschen Bahn AG - Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre - Abbedingung Untersuchungs- und Rügepflicht - Umweltschäden gem. Teil D - Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen gem. Teil B Ziffer Sonstigen Mietsachschäden gem. Teil B Ziffer Sachschäden an Formen und Werkzeugen gem. Teil B Ziff Schäden an gemieteten Baugeräten gem. Teil B Ziff Kostenschäden gem. Teil C Ziff ff. Weiterhin versichert bleiben Ansprüche von Sachversicherern wegen Ausgleichs- und Regressansprüchen, z. B. 78 VVG. Besteht zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten eine Kapitalbeteiligung von nicht mehr als 25 %, finden die vorstehenden Ausschlussbestimmungen keine Anwendung. 13. Auslandsschäden 13.2 Weltweite Deckung, ausgenommen Umweltrisiken (siehe dort) USA / Kanada-Exporte mitversichert, sofern dies besonders vereinbart ist * ** Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in USA / Kanada, sofern dies besonders vereinbart ist * ** 14. Privat-Haftpflichtrisiken auf Dienstreisen Für alle mitversicherten Personen. 15. Betriebseinstellung und Nachhaftung Nachhaftung 5 Jahre (Bei Betriebseinstellung für Betriebs- und Produktschäden). 16. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften 17. Ausschlüsse und Risikobegrenzungen Radiusklausel gestrichen. 10. Schiedsgerichtsverfahren 11. Abwässer, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen Streichung des Ausschlusses 7.14 AHB in Gänze. 12. Ansprüche mitversicherter Unternehmen Ausgeschlossen gelten nur Ansprüche wegen 18. Maklerklausel 19. Verwenderklausel Selbstbehalte) Selbstbehalte) 2
3 20. Kündigung im Schadenfall Kündigung des Versicherers aus Anlass eines Schadenfalles wird erst drei Monate nach Zugang wirksam. 21. Datenschutz 22. Kumulklausel B) Allgemeines Betriebsrisiko 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes 2. Mitversicherte Risiken (Erläuterung: Um alle Möglichkeiten offen zu lassen gibt es hier keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufführung von mitversicherten betriebs- und branchenüblichen Risiken und sonstigen betrieblichen Nebenrisiken, zum Beispiel) als Bauherren oder Unternehmer von Bauarbeiten ohne Begrenzung der Bausumme Betrieb von Photovoltaikanlagen ** nicht zugelassene Hub-, Gabelstapler, sonstige Arbeitsmaschinen und Anhänger, soweit sie auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden oder im Rahmen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung öffentliche Straßen außerhalb des Betriebsgeländes benutzen (AKB- Deckung) Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge anlässlich Dienstreisen im Ausland ( Mallorca- Deckung ). 3. Deckungserweiterungen 3.1 Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe 3.2 Ansprüche mitversicherter Personen untereinander 3.3 Ansprüche gesetzlicher Vertreter 3.4 Bearbeitungsschäden (Auch hier ohne Sublimit, bis zur Versicherungssumme) 3.5 Be- und Entladeschäden 3.6 Schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Oberleitungen 3.7 Vermögensschäden 3.8 Datenschutzrisiko ** 3.9 Vermögensschäden durch Internet- Nutzung Verletzung von Namensrechten 3.10 Schäden durch Veränderung und Löschung von Daten 3.11 Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen sowie den dazu gehörenden Einrichtungen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser Mietsachschäden aus sonstigen Ursachen sowohl an Gebäuden als auch an beweglichen Sachen ** 3.13 Sachschäden an Formen und Werkzeugen Dritter. ** 3.14 Beschädigung oder Abhandenkommen von vorübergehend im Besitz des Versicherungsnehmers befindlicher Sachen Dritter ** 3.15 Schäden durch energiereiche ionisierende Strahlen Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten ** 3.17 Mitversicherung von nachbarschaftlichen Schadenersatzansprüchen aus 906, 1004 BGB, 14 BImschG C) Produkthaftpflichtrisiko * ** 2. Abgrenzungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes 2.1 Eigenschaftszusicherung Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (sofern besonders vereinbart*) 2.2 Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden 2.3 Weiterver- oder -bearbeitungsschäden 2.4 Aus- und Einbaukosten Aus und Einbaukosten erweitert auf Einzelteileaustausch und Reparatur im eingebauten Zustand (sofern zusätzlich besonders vereinbart*). Selbstbehalte Selbstbehalte) 3
4 2.5 Schäden durch mangelhafte Maschinen Kosten infolge eines sich aus Mängeln der hergestellten, be- oder verarbeitenden Produkte ergebenden Produktionsausfalles weiterer Vermögensnachteile, weil die mittels der Maschinen des Versicherungsnehmers mangelhaft hergestellten, be- oder verarbeiteten Produkte mit anderen Produkten verbunden, vermischt, verarbeitet (Ziff. 2.2) oder weiterverarbeitet oder -bearbeitet (Ziff. 3.2), eingebaut, angebracht, verlegt oder aufgetragen (Ziff. 2.4) werden. 2.6 Prüf- und Sortierkosten 3. Deckungserweiterungen 3.1 Strahlenschäden 3.2 Freistellung des Zwischen-/Endherstellers 3.3 Schäden durch Medienverluste 3.4 Energiemehrkosten 3.5 Mängelbeseitigungsnebenkosten 3.6 Datenlöschung und Beeinträchtigung der Datenordnung 3.7 Händlerkettenklausel 4. Risikoabgrenzungen 5. Zeitliche Begrenzung 5.1 Nachmeldefrist von Schäden aus der erweiterten Produkthaftpflicht von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung. 5.2 Vorumsätze mitversichert. 5.3 Rückwärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers (Erläuterung: schließt Deckungslücke durch Umdeckung). 6. Versicherungsfall und Serienschaden 6.3 Versicherungsschutz besteht für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Vertragsdauer eingetreten gilt (Erläuterung: Versicherer kann sich nicht aus Serienschäden herauskündigen). D) Umweltrisiko Zivilrechtliche Haftung ** 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes 2. Versicherte Risiken Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt- HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart * *. 3. Versicherungsfall 4. Serienschäden 5. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles** 6. Ausschlüsse 6.3 Ansprüche wegen bei Vertragsbeginn bereits eingetretener Schäden modifiziert (Rückwärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers (Erläuterung: Schließt Deckungslücke durch Umdeckung)). 7. Versehensklausel 8. Nachhaftung 9. Versicherungsfälle im Ausland E) Umweltrisiko öffentlich-rechtliche Haftung nach dem Umweltschadensgesetz ** 1. Gegenstand der Versicherung - Grunddeckung 2. Umfang der Versicherung / Versicherte Risiken Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt-HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart*. Inkl. Normalbetriebsschäden, keine Beschränkung auf Betriebsstörung 3. Leistungen der Versicherung Selbstbehalte) * 4
5 4. Versicherte Kosten 5. Risikoerhöhungen 6. Versicherungsfall 7. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfall ** 8. Nicht versicherte Tatbestände Siehe Anmerkung zu D Deckungssummen** / Maximierung** / Serienschadenklausel / Selbstbehalt** 11. Nachhaftung 12. Versicherungsfälle im Ausland 13. Kündigung nach Versicherungsfall 14. Obliegenheiten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens und nach Eintritt eines solchen 15. Zusatzbaustein 1 (sofern dies besonders vereinbart ist* **) 16. Zusatzbaustein 2 (sofern dies besonders vereinbart ist*) Bodenkasko F) Betriebsstätten im Ausland * 1. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten im Ausland cherungsschutz für die im Vorblatt unter 3. aufgeführten ausländischen Betriebsstätten. 4.2 Umweltrisiko - Haftung nach der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) Teilweise abweichend von Vertragsteil E Ziffer 12.2 besteht Versicherungsschutz für die im Vorblatt unter Ziff. 3 aufgeführten ausländischen Betriebsstätten innerhalb der EU. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages ist die Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) in das jeweilige nationale Recht. G) Versicherung des Finanzinteresses der deutschen Muttergesellschaft * 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Versicherungsgegenstand 3. Versicherungsfall 4. Versicherungsleistung (Taxe) 5. Leistungserbringung 6. Anrechnung der Leistungen 7. Obliegenheiten 8. Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse 9. Regress 2. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Ausland ohne lokale Grunddeckung (sofern besonders vereinbart* * ) 3. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Ausland mit lokaler Grunddeckung (sofern besonders vereinbart*) 4. Versicherungsschutz für Umweltrisiken um Ausland 4.1 Umweltrisiko - Zivilrechtliche Haftung Teilweise abweichend von Vertragsteil D Ziffer 9.2 besteht Versi- 10. Salvatorische Klausel H) Besondere Vereinbarungen für Betriebe des Baugewerbes * 1. Betriebsbeschreibung 2. Abhandenkommen von fremden Sachen nach Ausfall von Alarmanlagen 3. Vermögensschäden durch Fehlalarm** 4. Vom Bauherrn übergebenes Material / Montageklausel / Schäden an zur Montage überlassenen Sachen 5
6 5. Asbestschäden** 6. Vermögensschäden durch Arbeiten oder Leistungen** 7. Vermögensschäden aus nebenberuflichen Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten** 8. Nachbesserungsbegleitschäden** 9. Energieausweise und Energieberatung für Gebäude / Haustechnik** 10. Überlassung von Arbeitnehmern 11. Vertragshaftung 12. Einweisen von Fahrzeugkränen Dritter auf Baustellen 13. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 6
Versicherungsvorschlag vom 8. April 2010
Haftpflichtversicherung sonstige Risiken Betriebsart: Beitrag pauschal: (Netto jährlich) Photovoltaik 75 EUR Versicherungsort:, Versicherungssummen Betriebshaftpflicht - inkl. Umwelt-Kompaktversicherung
MehrAnlage zum Versicherungsschein
I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen
MehrAbkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1. Erster Teil: Haftpflichtrecht 5
VII Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Erster Teil: Haftpflichtrecht 5 A. Haftpflicht nach dem BGB 7 1. Gesetzliche Haftpflicht aus unerlaubten Handlungen (Deliktshaftung) 7 a) Allgemeine Haftpflichtgrundsätze
MehrBerufshaftpflichtversicherung
Nummer 0-0 Seite 1 / 6 Berufshaftpflichtversicherung Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein. Deshalb ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen, um im Schadenfall gegen
MehrSynopse der BBR 109 Stand 01/03 und der BBR 109 Stand 07/06
Synopse der BBR 109 Stand 01/03 und der BBR 109 Stand 07/06 BBR 109 Stand 01/03 Neue BBR 109 Stand 07/06 Erster Absatz Der Versicherungsschutz für die im Antrag beschriebene Tätigkeit wird auf Grundlage
MehrVersicherungsumfang der Berufshaftpflichtpolice
Versicherungsumfang der Berufshaftpflichtpolice für Veranstaltungs- und Theater-Techniker Basis Deckung - Top Deckung Was ist versichert? Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
MehrDie Haftpflichtversicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche, die gegen den Betriebsinhaber und seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Vorschlag vom 13.04.2012 Interessent Staatsangehörigkeit : D Versicherter Betrieb Laufzeit Detektei Wagniskennziffer 194701 In der Profi-Schutz Haftpflichtversicherung : 5 Jahre jeweils von / bis mittags
MehrCheckliste zum Versicherungsumfang Betriebshaftpflichtversicherung 2014
Checkliste zum Versicherungsumfang Betriebshaftpflichtversicherung 2014 Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche aus Personenschäden Sachschäden - Vermögensschäden Die
MehrHaftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen
Betriebs-Haftpflichtversicherung 1 Stand: 09.12.2014 Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Zuständige Niederlassung: Niederlassung Mainz Hegelstraße
Mehr(LePHB 2015) Musterbedingungen des GDV. (Stand: 26. August 2015) Inhaltsübersicht
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrBBR 3060 Stand 1/2008. Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 1.000.000 1.000.000 1.000.000. nicht versichert. 200.000 je VJ. 100.
Daten, fakten, wissen Deckungsvergleich. Betriebs-Haftpflichtversicherung für Industriebetriebe. (Stand 06/2014) Personen- und Sachschäden aus fehlerhaften Produkten und Leistungen Personen- und Sachschäden
MehrBesondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern
Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen
MehrBerufshaftpflicht für Steuerberater
Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073
MehrBesondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung (GDV-Modell Stand 2008) Inhaltsübersicht
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung (GDV-Modell Stand 2008) Inhaltsübersicht Produkthaftpflichtrisiko 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes
MehrRahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung
Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer: Aufgrund des folgenden Rahmenvertrages werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen zwischen den Mitgliedsorganisationen
MehrVergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl)
Vergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl) - freiberuflich therapeutisch und/ gutachterlich tätige Psychologen und - Risikoträger Gothaer BDP Konzept - Barmenia (Standarddeckung)
MehrSchaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012
Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen
MehrAirbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung
Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str. 5 80335 München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien,
MehrHaftpflichtversicherungsvertrag
Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung
MehrVermögensschaden-Haftpflicht
Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen
MehrKeinen Mut zur Lücke.
Betriebshaftpflichtversicherung Keinen Mut zur Lücke. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Betriebshaftpflicht ohne Lücken. Ihre Lücke durch unterschiedliche Versicherungssummen im Vertrag nicht bei
MehrPrämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:
Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15
MehrDeckungskonzept für den Einzelhandel. Schutz für Betriebe. Tarif & Einschlüsse. www.volkswohl-bund.de
V E R S I C H E R U N G E N Deckungskonzept für den Einzelhandel Tarif & Einschlüsse Schutz für Betriebe www.volkswohl-bund.de Das Deckungskonzept für den Einzelhandel Der Kundenkreis: Bäckerei (mit Stehcafé)
MehrVersicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015
Versicherungsschutz für Energieberater Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 1.3.1 Energieberatung
MehrSie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand
Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Umfassend geschützt: mit der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung
MehrOffertenanfrage für die Haftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren
Offertenanfrage für die Haftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren Wo im Folgenden aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrSchutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.
Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrG r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g
G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100
MehrDeckungsvergleich. Daten, fakten, wissen. KompaktSchutz BBR 3040 Stand 6/2011. Grunddeckung BBR 3040 Stand 7/2009. KompaktSchutz BBR 3040 Stand 6/2014
Daten, fakten, wissen Deckungsvergleich. Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure. Grunddeckung 2009 KompaktSchutz 2011/2014. (Stand 06/2014) Berufs-Haftpflichtversicherung:
MehrWer einen Schaden verursacht
Wer einen Schaden verursacht braucht sich bei uns um nichts zu sorgen! Schutz nach Wahl: BASIS EXKLUSIV PREMIUM Jetzt neu! bis 10.000.000, Versicherungssumme www.inter.de VERSICHERUNGEN MANCHER SPASS KOSTET
MehrRisikoanalyse für private Haftpflichtrisiken
Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: (Name/Anschrift) Telefon-Nummer: (für eventuelle Rückfragen) Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten
MehrHaftung versus Deckung. Referent; Christoph A. Stutz. Copyright Allianz 26.09.2013
3 Haftung versus Deckung Referent; Christoph A. Stutz Schutz des Jagdvereines gegen folgende Risiken Der Abschluss einer Vereinshaftpflicht-Versicherung umfasst folgende minimal Deckungen (-> Betriebshaftung
MehrD i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g
D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und
MehrRisikoanalyse für private Haftpflichtrisiken
Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko 1 Sind Sie im öffentlichen
MehrBetriebs- und Produkte-Haftpflichtversicherung
Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt a. M. www.vsma.de An: VSMA GmbH Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Achtung: Je genauer Sie uns informieren, desto umfassender können wir Sie beraten. Sollten Sie
MehrRisikoerfassungsbogen zur Haftpflicht-Versicherung für Logistikbetriebe
Risikoerfassungsbogen zur Haftpflicht-Versicherung für Logistikbetriebe Allgemeiner Teil Versicherungsnehmer Firma Straße PLZ Ort Ansprechpartner Telefon Telefax mitversicherte Unternehmen 1.) 2.) 3.)
MehrBadischer Chorverband e.v.
Badischer Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 26.03.2011 - Das Vertragswerk für den BCV Versicherungsschutz besteht im Basisschutz im Rahmen einer Vereins-Haftpflichtversicherung
MehrBerufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers
NJW-Praxis Band 48 Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers von Dr. Max Schmalzl, Dr. Florian rause-allenstein 2., neu bearbeitete Auflage Berufshaftpflichtversicherung des Architekten
MehrDeutscher Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 01.01.2015 - Herzlich willkommen
Deutscher Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 01.01.2015 - Herzlich willkommen Verbands- und Vereinsversicherer Nr. 1 ARAG Sportversicherung -seit 1963 Spezialist
MehrPauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die unter A - R genannten Kosten und Sachen für die beantragten Gefahren summarisch, d. h. in einer
MehrHaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung Kommentar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) von Dr. Bernd Späte Regierungsdirektor im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrRisikoanalyse für private Haftpflichtrisiken
Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: _ Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrVon Experten versichert! Referent: Markus Hanisch (Underwriter Haftpflicht Gewerbe)
Von Experten versichert! Referent: Markus Hanisch (Underwriter Haftpflicht Gewerbe) Inhalt 1. Betriebs-Haftpflichtversicherung Was eine aktuelle Versicherung heute Leisten sollte 2. Berufs-Haftpflichtversicherung
MehrKOMBINIERTE BAULEISTUNGS- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ZUSAMMENFASSUNG
Versicherungsschein-Nr. Versicherungsnehmerin CCH Immobilien GmbH & Co. KG Überseeallee 1 20457 Hamburg Mitversicherte Mitversichert gelten: alle Unternehmer, die von der Versicherungsnehmerin mit Bau-
MehrVersicherungsschutz für Motoristen. All-Risk-Versicherung AGVdM
Versicherungsschutz für Motoristen All-Risk-Versicherung AGVdM n n Liberalisierung des Versicherungs-Marktes und Chancen für die VN Deregulierung der Versicherungsaufsicht seit Mitte der 90er Jahre Wegfall
MehrKeinen Mut zur Lücke.
Betriebshaftpflichtversicherung Keinen Mut zur Lücke. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Betriebshaftpflicht ohne Lücken. Ihre Lücke durch unterschiedliche Versicherungssummen im Vertrag nicht bei
MehrBusinesskonzept für Ihr Unternehmen
Businesskonzept für Ihr Unternehmen Techn. Umfang des Versicherungsschutzes Umsatz = Versicherungssumme Grunddeckung Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl,Vandalismus, Raub Leitungswasser Sturm/Hagel
Mehrsicher bauen für bauherren
sicher bauen Exzellente Deckungskonzepte für bauherren sehr geehrte damen und herren, Bauherren haben es in der heutigen Zeit nicht leicht: Nicht nur das Bauprojekt als solches, sondern auch die Organisation
MehrWie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?
Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter
MehrVersicherungsumfang Darstellung
Vorgaben: Versicherungsumfang Darstellung Versicherungen lt. Gruppenvertrag zwischen dem Sportbund Pfalz bzw. Sportbund Rheinhessen und der Aachen- Münchener Versicherung kann nur der Verein des LFV Pfalz
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrKompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich
Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller
MehrKlinische Versuche in der Schweiz Die Versicherungsdeckung
Klinische Versuche in der Schweiz Die Versicherungsdeckung SGHVR 12. November 2014 1 Agenda Bisherige Situation Die neue Versicherungslösung 2 Bisherige Situation Grundlage bildeten das Heilmittelgesetz
MehrBetriebshaftpflicht-Versicherung Pauschaldeklaration. Für die Zielgruppe Bauneben- und Bauhauptgewerbe. Haftpflicht
I. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur -Versicherung für betriebliche und berufliche Risiken 1. Nebenarbeiten in anderen Handwerken gemäß 5 der Handwerksordnung 2. Haus- und Grundstückshaftpflicht
MehrAn unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.
Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:
MehrPrivate Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg
Mehr3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick
3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick Was wurde bisher versichert? Was ist neu? Übersicht der Deckungen und Leistungen Erläuterungen zu den Deckungen und Leistungen Verarbeitung im Backoffice
Mehr1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrHaftung von IT-Unternehmen. versus. Deckung von IT-Haftpflichtpolicen
Haftung von IT-Unternehmen versus Deckung von IT-Haftpflichtpolicen 4. November 2011 www.sodalitas-gmbh.de 1 Haftung des IT-Unternehmens Grundwerte der IT-Sicherheit Vertraulichkeit: Schutz vertraulicher
MehrSchadensanzeige - Haftpflichtversicherung
Marscheider Telefon: 0 91 91 / 1 59 40 Schadensanzeige - Haftpflichtversicherung Versicherer: Versicherungs-Nr.: Schaden-Nr.: Vers.-Nehmer: Schadentag: Uhrzeit: Schadenort: Bankverbindung des VN: Kto.-Nr.
MehrBetriebshaftpflicht für IT-Betriebe. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb
Betriebshaftpflicht für IT-Betriebe Schützen Sie sich und Ihren Betrieb Ihr IT-Betrieb benötigt maßgeschneiderten Versicherungsschutz Die Tätigkeit auf einem so hochkomplexen und gleichzeitig so sensiblen
MehrProduktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung
Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen
MehrBerufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen Chemnitz, den 6. Oktober 2015 Ralf M. Höhler, UNIT Leipzig UNIT Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH Führender
MehrRechtsschutz-Risikoanalyse
modus. Matthias Lesch GmbH Neuer Markt 38 53340 Meckenheim Telefon: 02225-5355 Telefax: 02225-5370 www.modus.team.de / Email: info@modus-team.de Rechtsschutz-Risikoanalyse Mindeststandards Die EU- Vermittlerrichtlinie
MehrVersicherungen für Mitglieder des Kolpingwerkes und Kolpingsfamilien/-gruppen
Versicherungen für Mitglieder des Kolpingwerkes und Kolpingsfamilien/-gruppen Vortrag im Rahmen der Vorständeschulung 2011 von Andreas Heinrich 10. September 2011 im Kolpinghaus Trier Überblick im Auftrag
Mehrwog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter,
50411 Köln www.amv.de PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, gerne informieren wir Sie über die Änderungen zu Ihrer PRIVATVERSICHERUNG. Sie erhalten heute einen Nachtrag
MehrDie zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1
VII Abkürzungsverzeichnis XIII Teil 1 Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1 I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 A Umfang der zivilrechtlichen
MehrZusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125
Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Mehrnicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt?
1. Persönliche Daten Kunde Interessent Herr Frau Titel Name, Vorname Anschrift Das Formular Kundenbasisdaten Eine Aktualisierung ist liegt vor; Datum der Erstellung: nicht notwendig (es sind keine Änderungen
MehrFragebogen für eine allg. Produkt- Rückrufkosten-Versicherung
Seite 1 von 7 Fragebogen für eine allg. Produkt- Rückrufkosten-Versicherung Firma... Straße / Hausnummer... PLZ / Ort... Telefon / Fax... E-Mail / Internet... Versicherungsschein Nr.... Bitte beantworten
MehrSynopse BBR und 2013 Deckungsumfang BBR 109 Stand 2010 BBR 109 Stand 2013
Vertragsteil A Allgemeine Bestimmungen Versichertes Risiko / Risikobeschreibung Berufsbildklausel 1) kein Vers.schutz für Verpflichtungen, die über das versicherte Berufsbild hinausgehen. (Teil C Ziffer
MehrBesondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Versicherung)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Versicherung) (A 115 Stand 08/08) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gegenstand
MehrOrganhaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,
MehrHaftpflicht-Versicherung für Tierpensionen
Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Sehr geehrte Damen und Herren, Was ist eine Tierpension? Es werden Tiere (Hunde oder Katzen) vorübergehend gegen Entgelt in Pflege genommen, weil die Tierhalter
MehrElektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.
Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und
MehrPrivathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax. 4.0. nv privatspar 4.0
Privathaftpflicht- Versicherung Alles bestens. nv privatpremium nv privatmax. 4.0 nv privatspar 4.0 Schnelle Bearbeitung im Schadenfall! Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Eine kleine
MehrBesondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrTarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015
= ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Immobilien - Haus- und Grundstückshaftpflicht (auch aus Vermietung an Betriebsfremde) - Bauherrenhaftpflicht Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen
MehrVersicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I
MehrSchadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht
AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!
MehrMietvereinbarung zwischen
Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrFlex Protect. Die Werkverkehrsversicherung.
Flex Protect. Die Werkverkehrsversicherung. Ihre Waren - mit Sicherheit gut transportiert. der fels in der brandung Ihre Ladung ist bei uns in guten Händen. Fahrzeug versichert! Haben Sie dabei auch an
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrM e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen
M e r k b l a t t Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen I. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
MehrGothaer Haftpflichtversicherungen
Deckungssummen Personenschäden 5 Mio EUR pauschal für 20 Mio EUR pauschal für 50 Mio EUR pauschal für Sachschäden Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden
Mehr