Flüge in Krisengebiete

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1 Risk Consulting Employee Benefits Insurance Brokerage Claims Management Pension Fund Services Forum Haftung und Versicherung HSG-Center for Aviation Competence, 7. Oktober 2009 VZ Insurance Services AG Zürich, Beethovenstrasse 24 Tel Bern, Spitalgasse 33 Flüge in Krisengebiete Tel VAG-Registernummer: Ein Unternehmen der VZ Holding AG Gianni Gabathuler, Master of Law UZH Head of VZ Aviation Insurance Services, Zürich Inhalt 1. Ereignisse und ihr Einfluss auf den Markt 2. Grundlagen zur War risk Deckung 3. Tipps für die Praxis 4. Ausblick HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 1 1

2 WTC 9/11 - Ausmass Bilanz über Todesopfer immenser Sachschaden (Gebäude und Schäden am Boden) USD 135 Mio. : Kaskoschäden der Flugzeuge USD 4.2 Mia. : totale Schadenbelastung für die Luftfahrtindustrie (geschätzt) Auswirkungen auf Versicherungsmarkt Kriegsdeckungen wurden weltweit gekündigt kurzfristig keine Deckungen mehr erhältlich Wiederaufbau der Kapazitäten dramatische Erhöhungen der Prämien HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 2 Bedeutende Ereignisse Einmarsch Irak in Kuwait City, 2. August 1990 Flugzeuge beschädigt bzw. in den Irak überflogen Kuwait Airways (diverse Flugzeuge), British Airways (1 B747) Colombo, Sri Lanka 24. Juli 2001 Gefechte zwischen Regierungstruppen und Rebellen auf dem Flughafen Sri Lanken Airlines (6 Flugzeuge: A320/A330/A340) New York, 11. September 2001 Terroranschläge auf WTC, Pentagon und in Pennsylvania American Airlines / United Airlines (4 Flugzeuge: B757/B767) HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 3 2

3 Schaden- und Prämienstatistik (Airline hull war) Quelle: Allianz Premium in million USD Claims in million USD HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 4 Grundlage der War risk Deckung Gesetzesgrundlage Haftpflicht: EC Regulation 785/2004 Mindestvers.summen Dritthaftpflicht Gewicht in kg In Mio. SZR Versicherungspflicht für Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte Die versicherten Risiken müssen Kriegshandlungen, Terrorakte, Entführungen, Sabotage, die unrechtmässige Inbesitznahme von Luftfahrzeugen und Aufruhr einschliessen. Gesetzesgrundlage Kasko: keine Vorschriften < 500 < 1'000 < 2'700 < 6'000 < 12'000 < 25'000 < 50'000 < 200'000 < 500' '000 Pax.haftpflicht pauschal In Mio. SZR 0.25 HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 5 3

4 Deckungsmechanismus AVB AV48B Pauschaler Ausschluss der Kriegs- und Terrorrisiken Teilweiser Wiedereinschluss (Haftpflicht) Flugzeuge bis kg Europa und Mittelmeer-Randstaaten bis max. Haftpflicht-Sicherstellungssumme (125 LFV) Detaillierte Auflistung der Ausschlüsse AV52D/E LSW555D LSW 617F Teilweiser Wiedereinschluss (Haftpflicht) ohne atomare Kriegsrisiken Teilweiser Wiedereinschluss (Kasko) ohne atomare Kriegsriskien Diverse Krisengebiete bleiben ausgeschlossen! Wiedereinschluss erforderlich => Anfrage HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 6 Ausschlussklausel AV 48 B Entführung, Übernahme, Kontrolle von Luftfahrzeug oder Besatzung Krieg, Invasion, Rebellion, Revolution, Aufstand Explosion von atomaren Kriegswaffen Beschlagnahme, Verstaatlichung, Übernahme, Requirierung Ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch: Streik, Aufruhr, bürgerl. Unruhen Arbeitsunruhen böswillige Handlung oder Sabotageakte Handlungen zu politischen oder terroristischen Zwecken Genereller Ausschluss: Luftfahrzeug ausserhalb Verfügungsmacht des VN HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 7 4

5 Wiedereinschluss AV52 D/E (Haftpflicht) Bemerkung: Atomare Kriegsrisiken bleiben ausgeschlossen Haftpflicht: Garantiesumme, CSL USD 300 Mio. Rest: USD 200 Mio. Garantiesumme für Krieg gilt nur innerhalb der Policen-Limite nicht zusätzlich je Ereignis / als annual aggregate Exzedent Sublimite gilt nicht für Deckung der Passagiere nicht für Fracht und Post an Bord USD 50 Mio Sublimite Prämie Sublimite von USD 50 Mio. ist i.d.r in CSL-Prämie enthalten Exzedent nur gegen Zusatzprämie CSL Deckung War risk Deckung HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 8 Wiedereinschluss LSW 555D (Kasko) Einschlüsse der ausgeschlossenen Risiken (ohne atomare Risiken) Extrakosten bezüglich Erpressung und Entführung (Limite, Selbstbehalt 10%) Ausschlüsse atomare/nukleare Risiken Krieg zwischen den Grossmächten Grossbritanien, USA, Frankreich, Russische Föderation, China Konfiskation etc. durch den Staat der Registrierung rechtliche Gründe Verspätungen, loss of use, etc. Einschluss nur unter bestimmten Voraussetzungen chemische, biologische, biochemische Gefahren radioaktive Verseuchung HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 9 5

6 Besonderheiten Kurze Kündigungsfristen: Automatische Beendigung des Versicherungsschutzes (z.b. Krieg Grossmächte) 7 Tage zur Überprüfung von Prämie oder geografischem Geltungsbereich 7 Tage (durch Versicherer oder Versicherungsnehmer) 48 Stunden (Teilkündigung von einzelnen Deckungen) WTC, 11. Sept Georgien, 7. Aug HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 10 Geografischer Ausschluss LSW 617F Gedeckt bleiben: Überflüge auf offiziellen airways Landungen infolge höherer Gewalt -> Meldung innert 72 Std. HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 11 6

7 Flüge in Krisengebiete Vorbemerkungen: Flüge in ausgeschlossene Länder sind nicht versichert! aktuelle Police konsultieren es bestehen unterschiedliche Regelungen im Zweifelsfall: Broker oder Versicherer fragen Ablauf Charterkunde Operator Broker Deckung muss vorgängig organisiert werden möglichst frühzeitig anfragen in der Regel nur möglich, wenn Basisdeckung vorhanden Diverse Informationen sind erforderlich je nach aktueller Situation wird Zusatzprämie erhoben Versicherer Kriegs-RV HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 12 Anfrage für Kriegsdeckung (1/2) Halten Sie mindestens die folgenden Informationen bereit Luftfahrzeug Routing Versicherungsnehmer Flugzeug-Typ Registration Kaskowert Daten Destination / Route Zwischenlandungen Bodenzeiten / Night stops Weitere Informationen Grund des Fluges (Passagiere, Fracht, etc.) Anzahl Passagiere Ergänzende Informationen HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 13 7

8 Anfrage für Kriegsdeckung (2/2) Rahmenbedingungen der Zusatzdeckung: Alle erforderlichen Bewilligungen müssen vor dem Flug vorliegen keine Waffen und Munition an Bord Bodenzeit maximal 5 Stunden Gültigkeit der Offerte max. 7 Tage Zusatzprämie zahlbar innert 30 Tage Deckungsbestätigung durch Versicherer vor dem Flug erforderlich abweichende Regelungen / Zusagen to be agreed by the insurer HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 14 Ausblick Anpassung der Länderliste (gemäss aktueller Lage) ständige Weiterentwicklung der Standard-Klauseln Diskussion um Massenvernichtungswaffen Kaskoversicherung => Ausschluss, teilweiser Wiedereinschluss Haftpflichtversicherung => Ausschluss wird diskutiert Prämienentwicklung? HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 15 8

9 VZ Insurance Services Hier sind Sie gut beraten. HSG-Forum_warrisk.ppt Seite 16 9

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