Rückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht?
|
|
- Andreas Frank
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Technik und Arten der Definition Die Weitergabe von Risiken an andere Versicherer (Rückversicherer), soweit die Risiken ein im Wert normales Maß übersteigen. Definition ist die Versicherung der Versicherung VU Erstversicherer Risikotransfer VU Rückversicherer Wozu wird eine gebraucht? Reduktion des Eigenmittelbedarfs für den Erstversicherer Reduktion des versicherungstechnischen Risikos (Abweichung tatsächlicher von erwarteter Schäden durch Zufall, Änderung oder Irrtum) Erhöhung der Zeichnungskapazität Erhöhung der Zeichnungskapazität Wozu wird eine gebraucht? Aus verschiedenen Gründen kann der EV an die Grenzen seiner Zeichnungskapazität gelangen, z.b. durch Kapitalmangel nicht genügend Know-How Der RV übernimmt für den EV diesen Service Hurricane Andrew Schaden: 18 Milliarden USD Plattform Alpha Schaden: 2,8 Milliarden USD
2 Wozu wird eine gebraucht? Wozu wird eine gebraucht? Erdbeben Erdbeben San Francisco Kobe 2,5 Milliarden USD Münchener Hagel (1 cm!!!) V I A G R A Wozu wird eine gebraucht? Wozu wird eine gebraucht? Oderflut 1995 Überschwemmung Phillipinen Grundbegriffe der : Erstversicherer : Rückversicherer Zession: Abgabe von Risiken durch den Erstversicherer Grundbegriffe der Limit: Haftungsgrenze des Rückversicherers Maximum: Selbstbehalt des Erstversicherers Kapazität: Limit + Maximum Exzedent: Vers.-Summe - Maximum
3 Grundbegriffe der Technik der Priorität: Anteil am Schaden, den der Erstversicherer trägt Quote: Verhältnis obligatorische fakultative Technik der Obligatorische Der verpflichtet sich, jedes Risiko zu decken, das die Bedingungen des en erfüllt. Technik der Fakultative Jedes Risiko wird dem einzeln vorgelegt. Dieser entscheidet dann, ob und zu welchen Bedingungen er dieses Risiko trägt. sarten sverträge sarten Die Beteiligung des s bei einem Schaden erfolgt auf der Grundlage der Versicherungssumme. Ebenso wird die Prämie anteilsmäßig geteilt.
4 sarten Quotenvertrag Quotenvertrag Summenexzedenten - sarten Der Quotenvertrag kommt im alltäglichen Geschäft vor, wo die Versicherungssummen alle ungefähr gleich hoch sind (Kraftfahrt, Haftpflicht,...). Der gibt von jedem Risiko einen bestimmten Teil ab. und sind prozentual an jedem Schaden beteiligt. Diese Quote wird festgelegt und bleibt gleich. Quotenvertrag Quotenvertrag Versicherungssumme: 1.,- DM Prämie: 98,- DM Quote: 3% Schadenhöhe: 75.,- DM Prämie (98,- DM) 7% (686, 686,- DM) an 3% (294, 294,- DM) an Quotenvertrag Quotenvertrag Schaden (75.,- DM) 7% (52.5, 52.5,- DM) von 3% (22.5, 22.5,- DM) von Versicherungssumme: 2.,- DM Prämie: 98,- DM Quote: 3% Schadenhöhe: 75.,- DM Limit: 15.,- DM
5 Quotenvertrag Quotenvertrag Limit=15., 15.,- DM, das heißt das Limit beträgt 75% der Versicherungssumme. Dem stehen demnach 3% von 75% der Prämie zu. 1% der Prämie= 98,- DM 75% der Prämie= 735,- DM 3% von 735,- DM= 22,5 DM Prämie (98,- DM) 25% Limit 75% fakultative nötig 7% (514,5 DM) an 3% (22,5 DM) an Quotenvertrag Quotenvertrag (Quote 3%) Bei einem Schaden trägt der in diesem Fall auch nur 3% von 75% des Schadens. 1 %des Schadens: 75.,- DM 75% des Schadens: 56.25,- DM 3% von 937.5,- DM: 18.75,- DM Quotenvertrag (Quote 3%) Quotenvertrag (Quote 3%) 1 Fakultative / 1 8 Limit 8 Limit
6 sarten Quotenvertrag Summenexzedenten - sarten Der dient vor allem dem Ausgleich des Bestandes bei stark schwankenden Versicherungssummen (Feuer, Leben,...). Der ist nur an den Risiken beteiligt, deren Versicherungssumme einen bestimmten Betrag übersteigt. Dieser Betrag ist die Selbstbeteiligung des en und heißt Maximum. Versicherungssumme: 5.,- DM Maximum: 1.,- DM Prämie: 1.3,- DM Schaden: 2.,- DM Für den ist ein Verhältnis zu ermitteln. Maximum: 1.,- DM Exzedent: (Versicherungssumme - Maximum) 5.,-DM - 1.,-DM=4., 4.,- DM Verhältnis Maximum zu Exzedent: 1 zu 4 Verhältnis: 1 zu 4 Prämie: 1.3,- DM Anteil für : 26,- DM Anteil für : 1.4,- DM ,- DM Verhältnis: 1 zu 4 Schaden: 2.,- DM Anteil für : 4.,- DM Anteil für : 16.,- DM ,- DM
7 Versicherungssumme: 7.,- DM Maximum: 1.,- DM Prämie: 1.3,- DM Schaden: 21.,- DM Der übernimmt höchstens 4 Maxima. Der übernimmt höchstens 4 Maxima. Das heißt, der übernimmt in diesem Fall höchstens 4 x 1.,- DM = 4.,- DM! Für den ist ein Verhältnis zu ermitteln. Maximum: 1.,- DM Exzedent: (Versicherungssumme - Maximum) 7.,- DM - 1.,- DM= 6.,- DM Der übernimmt max. 4 Maxima: Exzedent = 4.,- DM Selbstbeteiligung des s:1.,- DM + der die Kapazität übersteigende Betrag (2.,- DM) = 3.,- DM Exzedent: 4.,- DM Selbstbeteiligung des s: 3.,- DM Verhältnis Exzedent zu Selbstbeteiligung: 4 zu 3 Verhältnis: 4 zu 3 Prämie: 1.3,- DM Anteil für : 742,86 DM Anteil für : 557,14 DM ,- DM Verhältnis: 4 zu 3 Schaden: 21.,- DM Anteil für : 12.,- DM Anteil für : 9.,- DM ,- DM
8 Limit Exzedent Kapazität Maximum Mischform Mischform Weiterhin gibt es die Mischform beider Verträge. Der übernimmt eine feste Quote von Risiken, deren Wert das Maximum überschreitet. : Maximum des en: 1.,- DM Quote: 6% Mischform Mischform bis Maximum bis Maximum 1 5 Maximum 1 5 Maximum
9 sarten Quotenvertrag Summenexzedenten - sarten Bei der n wird die Leistung des s ausschließlich durch die Höhe des Schadens bestimmt. und teilen sich somit die Schäden. sarten sarten Schäden werden ab der Priorität bis zum Limit vom getragen. Quotenvertrag Summenexzedenten - Schadenexzedenten - Jahresüberschaden - Bei der Schadenexzedentenversicherung übernimmt der den Teil eines Schadens, der die Priorität überschreitet. Priorität des en: 5 Mio. DM A: ab Priorität bis Limit 15 Mio. DM (max. 1 Mio. DM pro Schaden) B: ab 15 Mio. DM bis Limit 35 Mio. DM Schadenhöhe: 33 Mio. DM
10 Lösung: trägt 5 Mio. DM (Priorität) A trägt 1 Mio. DM B trägt 18 Mio. DM Mio. DM Schadenhöhe 33 Mio. DM B A B A B A Kumulschaden- Exzedentenvertrag Weiterhin gibt es die Möglichkeit, daß der in Leistung tritt, wenn aus einem Schadenereignis mehrere Schäden entstehen, die einzeln betrachtet die Priorität nicht übersteigen, summiert aber höher als die Priorität sind. : Bei einem Erdbeben werden 2 Häuser zerstört. Einzelwert 2.,- DM. Gesamtschaden somit 4..,- DM Priorität des en: 75.,- DM Bezeichnung: Kumulschadenexzedent
11 Kumulschaden- Exzedentenvertrag Kumulschaden- Exzedentenvertrag Wert 25 2 Wert Priorität 5 Priorität Kumulschaden- Exzedentenvertrag Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Definition des Schadenereignisses Zusammenhängende Schäden erfordern eine gemeinsame Ursache räumlichen Zusammenhang zeitlichen Zusammenhang Wird auch nur 1 Punkt nicht erfüllt, sind es mehrere Schadenereignisse! Kumulschaden- Exzedentenvertrag Stunden-Klausel zur Definition von ein Ereignis Sturmschäden innerhalb von 48 Std. Erdbebenschäden innerhalb von 72 Std. Flutschäden innerhalb von 168 Std. sarten Quotenvertrag Summenexzedenten - sarten Schadenexzedenten - Jahresüberschaden - Bei dem leistet der erst dann, wenn der in einem Jahr den vertraglich festgesetzten Schadenaufwand überschreitet.
12 Jahresbeitrag: 89.5.,- DM Selbstbehalt: 75% des Jahresbeitrags des Bestandes Jahresüberschadenexzedent: 5% des Jahresbeitrags Jahresbeitrag: 89.5.,- DM Selbstbehalt: ,- DM (75% vom Beitrag) Jahresüberschadenexzedent: ,- DM (5% vom Beitrag) Jahresschadenaufwand: ,- DM trägt den Schaden selbst, da der Selbstbehalt ( ,- DM) unterschritten wird Schadenhöhe: DM Schadenaufwendungen Selbstbehalt Selbstbehalt: DM Jahresschadenaufwand: ,- DM trägt ,- DM. trägt ,- DM Schadenhöhe DM Schadenaufwendungen Selbstbehalt Selbstbehalt: DM
13 Jahresschadenaufwand: , ,- DM trägt ,- DM. trägt ,- DM. muß zusätzlich Differenz tragen, da Jahresüberschadenexzedent überschritten ist. Differenz: ,- DM muß insgesamt ,- DM tragen Schadenhöhe DM Schadenaufwendungen Selbstbehalt Jahresüberschadenekzedent , ,165 44,75 Jahresüberschadenexzedent 6 13,29 124, , ,678 67,125 67,125 Priorität sarten sarten Quotenvertrag Summenexzedenten - Schadenexzedenten - Jahresüberschaden -
Naturgewalten & Risikoempfinden
Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung
MehrKatastrophenrisiko für die Nichtlebensversicherung in der deutschen Teiluntersuchung der QIS 2
Zweite Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study QIS ) Katastrophenrisiko für die Nichtlebensversicherung in der deutschen Teiluntersuchung der QIS Hintergrund
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrG r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g
G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrBerufshaftpflicht für Steuerberater
Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073
MehrStop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung
Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Innovativ versichert, bestens betreut Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
MehrAirbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung
Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str. 5 80335 München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien,
MehrEuler Hermes CAP/CAP+
Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes
MehrWürttembergische Versicherung. Generalagentur: Herbert Leischke Birkenweg 02, 06198 Wettin. Telefon: 034607 / 20 146 Funk: 0172 / 37 33 33 1
Versicherungen Württembergische Versicherung Generalagentur: Herbert Leischke Birkenweg 02, 06198 Wettin Telefon: 034607 / 20 146 Funk: 0172 / 37 33 33 1 Pächter Personen ohne Pachtvertrag Vorstände Verein
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrKeinen Mut zur Lücke.
Betriebshaftpflichtversicherung Keinen Mut zur Lücke. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Betriebshaftpflicht ohne Lücken. Ihre Lücke durch unterschiedliche Versicherungssummen im Vertrag nicht bei
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrSollsaldo und Habensaldo
ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrHome in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert
Home in One Sach- und Vermögensversicherungen Ihr Heim rundum optimal versichert Die einfache Lösung Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an! Hausrat, Haftpflicht,
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrHELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT.
HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. Sinn und Zweck Der Nidwaldner Hilfsfonds Grundsatz Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt, die von der Nidwaldner Sachversicherung
MehrEuler Hermes CAP/CAP+
Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler
MehrWelche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
MehrHerzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved
Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten
MehrAssekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.
Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer
MehrInhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5
Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die
MehrAuf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police
Auf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police! Eine Police für den umfassenden Versicherungsschutz: Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung; wahlweise Wohngebäudeversicherung,
MehrMarina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs
Marina Freizeitboote Sicher und gelassen auf Kurs Wir versichern Ihre Leidenschaft Ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz Sie lichten gern einmal für ein paar Stunden oder länger den Anker?
MehrEuler Hermes Power CAP
Euler Hermes Deutschland Euler Hermes Power CAP Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung für besondere Einzelfälle Kreditversicherung Sicherheit on top: Unser Extra-Schutz für Ihre Ausnahmefälle Ihre
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrVersicherung gegen Elementarschäden. Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015
Versicherung gegen Elementarschäden Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015 Wer bin ich? Sylvine Löhmann Dipl.-Kffr. (FH) Schadenexpertin bei der Zuständig für Grundsatzfragen Sachschaden
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrBerufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen Chemnitz, den 6. Oktober 2015 Ralf M. Höhler, UNIT Leipzig UNIT Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH Führender
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrCHECKLISTE zum Fremdwährungskredit
CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrQuickInfo Dienstplanerstellungund Dienstplanänderung. Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell
Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell Mitarbeiter-Dienstplan Verwaltung von Arbeitszeitmodellen Im Managementportal können Dienstpläne bzw. Arbeitszeitmodelle für die Mitarbeiterinnen und
MehrErläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen
Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung
MehrUmgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft
-1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
MehrWasserzeichen mit Paint-Shop-Pro 9 (geht auch mit den anderen Versionen. Allerdings könnten die Bezeichnungen und Ansichten etwas anders sein)
Wasserzeichen mit Paint-Shop-Pro 9 (geht auch mit den anderen Versionen. Allerdings könnten die Bezeichnungen und Ansichten etwas anders sein) Öffne ein neues Bild ca. 200 x 200, weiß (Datei - neu) Aktiviere
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrHerzlich willkommen zum zwöl1en d2b in Berlin.
Herzlich willkommen zum zwöl1en d2b in Berlin. Netzwerken und Kennenlernen Das Recht und der Hundeunternehmer Teil I Rechtsanwalt Jan Waßerfall Jan Waßerfall 42 Jahre und seit 6 Jahren Anwalt, vorher Versicherungsmakler.
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrHOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen
HOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen Alles in einem Vertrag versichert Die einfache Lösung IHRE VERMÖGENSWERTE Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an!
Mehr1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder
am Helmholtz Zentrum München Gebäude 51 Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Tel.:(089) 3187 4621 Fax.:(089) 3187 3380 Geschäftsordnung ( 7 der Satzung) mit Änderungen vom 28.11.2002 mit Änderungen
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrVERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE
VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE SICHERHEIT. VERTRAUEN. KOMPETENZ. WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE VORWÄRTS KOMMEN! Als Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner in Sachen
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
MehrAbschlussbedingungen der ISS. Einführung in die Abschlussbedingungen der ISS
Einführung in die 1. Welche Abschlüsse sind möglich? 2. Ende 9. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 3. Ende 10. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 4. Ende 10. Klasse: Erweiterte Berufsbildungsreife (ebbr)
MehrGeprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Risikomanagement
Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Rückversicherungen Risikomanagement Prüfungstag 10. Oktober 2012 Bearbeitungszeit 60 Minuten Anzahl der Aufgaben 4 Prüfungsnummer
MehrRisikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Versicherungsrecht
1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Versicherungsrecht 2 3 I Das Problem im Versicherungsrecht. Eine Klage im Versicherungsrecht ist oft wie ein Kampf David gegen Goliath: Der finanzstarke
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrBesondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
Mehr7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau!
7. März 2010 NEIN zum Rentenklau! Rentensenkung von über 10 % 2005: Umwandlungssatz wird von 7,2 auf 6,8 gesenkt = 5,5% der jährlichen Rente Jetzt: Erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4%
MehrRisikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht
1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht 2 3 I Das Problem im Arzthaftungsrecht. Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein. Doch ein Prozess im Arzthaftungsrecht
MehrTransportversicherung
Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrHausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.
Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck
MehrKaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
MehrClearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrPositionspapier des DVAI zur Auslegung des Artikels 16 (4) Anlage 2
Positionspapier des DVAI zur Auslegung des Artikels 16 (4) Anlage 2 NATÜRLICHES X - AROMA GRUNDLAGEN Gemäß Artikel 16(2) darf der Aromabestandteil ausschließlich Aromaextrakte enthalten Gemäß Artikel 16(4)
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrEHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT
EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrBegeisterung? «Sicherheit rund ums Bauen.» Helvetia Bauversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung.
Begeisterung? «Sicherheit rund ums Bauen.» Helvetia Bauversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sicherheit
MehrVermögensschaden-Haftpflicht
Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrJede Tour ein Abenteuer!
Jede Tour ein Abenteuer! Die private Tretradversicherung Bund Deutscher Radfahrer e.v. Unfallversicherung Gegenstand der Versicherung Die Versicherungskammer Bayern gewährt Versicherungsschutz gegenüber
Mehr