Tarif 2017 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2017

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1 = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Diese Übersicht gilt ausschließlich zur Information. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen Allmählichkeits- und Abwasserschäden Auslandsschäden - Direkter Export, Montage - Europa - weltweit ohne USA/Kanada - weltweit mit USA/Kanada - Indirekter Export weltweit - Ausstellungen, Messen, Märkte und Geschäftsreisen weltweit SB bei Personenschäden in USA / Kanada: Bearbeitungsschäden Ersatzleistung / 3-fach SB: 250 Beauftragung fremder Unternehmen Be- und Entladeschäden SB: 250 Immobilien - Haus und Grundstückshaftpflicht - aus Vermietung an Betriebsangehörige - aus Vermietung an Betriebsfremde - bis Mietwert - über Mietwert - Bauherrenhaftpflicht - bis Bausumme - über Bausumme Internethaftpflicht Ersatzleistung: / 2-fach E- Energien Kraftfahrzeuge einschl. Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- / nicht versicherungspflichtig) - KFZ auf nicht öffentl. Grundstücken - Arbeitsmaschinen bis 20 km/h - Hub- und Gabelstapler - bis 6 km/h - über 6 km/h bis 20 km/h - sonstige KFZ bis 6 km/h Leitungsschäden Ersatzleistung / 2-fach SB: 250 E- Energien Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser Ersatzleistung anlässlich von Geschäftsreisen - sonstige Mietsachschäden Ersatzleistung: SB: 250 Personen- und Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Schlüsselschäden Ersatzleistung / 2-fach SB: 250 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Umwelthaftpflichtbasis- /-regressversicherung Umweltschadensversicherung - Basis-, Regress- und Produktrisiko ohne Zusatzbausteine - Zusatzbausteine SB bei Biogasanlagen: A 4 / E - 1

2 Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen (separater Vertrag) Biogasanlagen (Betriebshaftpflicht): AHB E-ENERGIEN USV-BAS Allgemeine Versicherungsbedingungen Betreiber erneuerbarer Energieanlagen Umweltschadensbasisversicherung Biogasanlagen (Umwelthaftpflicht): AHB BIOGAS500 oder BIOGAS501 ANLAGEN B USV-ANL Photovoltaikanlagen EnergiePolice Allgemeine Versicherungsbedingungen Biogasanlagen bis 500 kwel Biogasanlagen über 500 kwel Umwelthaftpflichtanlagen Umweltschadensversicherung R+VConnect Biogasanlagen Voraussetzungen zur Zeichnung der Biogasanlagen 1. Über diesen Tarif können ausschließlich Biogasanlagen mit den Inputmaterialien der Stoffe der Einsatz Vergütungsklasse I und II (EEG 2012) bzw. gemäß Nawaro-Positivliste (EEG 2009-alt) versichert werden. Für Biogasanlagen mit weiteren sonstigen Stoffen bedarf es einer individuellen Prüfung. 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, - dass die Biogasanlage nicht älter als 1 Jahr ist. - dass die Anlage den aktuellen Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen entspricht sowie alle notwenigen Prüfungen und Abnahmen durch Fachinstitutionen und der BF vor Inbetriebnahme erfolgt ist; - der Abschluss eines Wartungsvertrages. Versichertes Risiko (BHV): Versichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgers einschl. der Leitungen innerhalb und außerhalb des Betriebsgrundstücks. Kein Versicherungsschutz besteht für - die direkte Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher); - Folgeschäden aus der Verwendung der vergorenen Substrate. Versicherungsumfang (BHV): 1. Separater Vertrag (GbR, GmbH etc.) siehe Tarifübersicht 2. Bei Einschluss in landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht gelten die Bedingungen des landwirtschaftlichen Betriebes Tarifierung (BHV): Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Umsatz aus der Einspeisung von Strom und ggf. dem Umsatz aus Wärmelieferung. Versichertes Risiko (UHV und USV): Versicherungsschutz besteht für - ein / mehrere Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Gesamtleistung 500 kw/h; - die Lagerung und Behandlung von Gülle, nachwachsender Rohstoffe und Schlempe einschl. der vergorenen Substrate; - die Lagerung und Verwendung von Frisch- und Altöl zum Betrieb der Biogasanlage. Kein Versicherungsschutz wird für Schäden aus dem Ausbringen der vergorenen Substrate geboten. Versicherungsumfang (UHV): Vertragsgrundlage ist das Umweltanlagenmodell, BBR ANLAGEN B. A 4 / E - 2

3 Allgemeine Hinweise Tarifierung (UHV): Als Parameter zur Beitragsberechnung wird die Gesamtlagerkapazität von Güllelager, Vorgrube, Fermenter, Nachgärer und Endlager herangezogen. Nicht berücksichtigt werden das Gasspeichervolumen sowie die Lagerkapazitäten der nachwachsenden Rohstoffe sowie die Lagermenge von Alt- und Frischöl bzw. Mineralöle bis l zum Betreiben der Biogasanlage. Versicherungsumfang (Umweltschadensversicherung - USV) Vertragsgrundlage ist das Umweltschadensanlagenmodell, BBR USV-ANL. Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) - Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden 1. auf eigenem Grund und Boden, d. h. bei - Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung), - Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen auf eigenem Boden, - Schäden an eigenen Gewässern (z. B. bei einer Kontamination eines eigenen Löschteichs). 2. am Grundwasser. Zusatzbaustein 2: Versicherungsschutz wird gewährt für 1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die Gefahr für die menschliche Gesundheit weit hinaus gehen (Vollsanierung), 2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z. B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z. B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun neu gepflastert werden muss. Ersatzleistung/Selbstbeteiligung: Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen. Tarifierung Umweltschadensversicherung: Die Beitragsberechnung erfolgt analog der Umwelthaftpflicht und ist mit einem separaten Beitrag zu berechnen. Die Beiträge sind abhängig von der Mitversicherung der Zusatzbausteine. Die Vereinbarung des Zusatzbausteines 2 setzt immer die Mitversicherung des Zusatzbausteines 1 voraus. Bei Einschluss der Biogasanlagen in der landw. BHV ist analog dem Tarif C 1 eine abweichende Tarifierung zu berücksichtigen: Die Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) muss stets vereinbart werden, da die Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) immer Bestandteil der ldw. BHV ist. Hierfür ist ein gemeinsamer Beitrag in diesem Tarif ausgewiesen. Die Mitversicherung der Zusatzbausteine (1 bzw. 1 und 2) ist abhängig von der Mitversicherung der Zusatzbausteine in der ldw. BHV, d. h. diese können nur und im gleichen Umfang versichert werden, sofern diese in der ldw. BHV vereinbart wurden. Kostenrabatt: Der Kostenrabatt entfällt. Besonderheit: Siehe weitere Regelungen des spartenübergreifenden Versicherungskonzeptes für landwirtschaftliche Biogasanlagen. Fotovoltaikanlagen Erläuterungen zur Beitragsberechnung: kwp = Kilowatt peak In kwp wird die Spitzenleistung des Solargenerators gemessen. In unseren Breitengraden können mit 1 kwp- Fotovoltaik-Anlage (entspricht 9 10 m² Fläche) etwa 700 bis 900 kwh Strom pro Jahr erzeugt werden. Versicherungsumfang siehe Tarifübersicht Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall. A 4 / E - 3

4 Kostenrabatt: entfällt Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Einzelbeitrag Mindestbeitrag Landwirtschaftliche Biogasanlagen I. Betreiber von Biogasanlagen des Typs I siehe Tarif Biogaskonzept (als Inputmaterialien werden ausschließlich Stoffe der Einsatzvergütungsklasse I und II (EEG 2012) bzw. gemäß Nawaro-Positivliste (EGG 2009 alt) verwandt. 1. Betriebshaftpflichtversicherung - Separater Vertrag (GbR, GmbH etc.) - Einschluss in die landw. BHV 2. Umweltanlagen - Separater Vertrag(GbR, GmbH etc.) - Einschluss in die landw. BHV II. Betreiber sonstiger Biogasanlagen Anfrage Betreiber von Biogasanlagen - des Typs II (d.h. als Inputmaterialien werden Stoffe der Einsatzvergütungsklasse (EEG 2012) bzw. alle Biogasanlagen mit sonstigen Inputmaterialien (z.b organische Abfälle, wie Bioabfall, Produktionsabfälle) - einschl. Gasaufbereitung zu Biomethan bzw. Direkteinspeisung in das Erdgasnetz - einschl. Gasnutzung nach Aufbereitung zu Kraftstoff (Tankstelle) - die älter als 1 Jahr sind - Sonstigen Risiken z.b. Abgabe von Strom an Endkunden, Wärmelieferung zu gewerblichen Zwecke an Dritte - Sonstige nicht landwirtschaftliche Betreiber A 4 / E - 4

5 Kostenrabatt: entfällt Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Einzelbeitrag Fotovoltaikanlagen 1. Betreiber von Fotovoltaikanlagen auf selbst genutzten eigenen / angemieteten Gebäuden bis 500 kwp 2. Betreiber von Fotovoltaikanlagen, die fremde Dächer nur zur Nutzung von Fotovoltaikanlagen anmieten, vorausgesetzt keine eigene Montage / Wartung bis 500 kwp Zeichnung nur über EnergiePolice / R+VConnect 3. Sonstige - Anlagen über 500 kwp und Betreiber von mehr als 3 Anlagen Anfrage - Betreiber, die fremde Dächer / Flächen nur zur Nutzung von Fotovoltaikanlagen anmieten und nicht unter Pos.2 fallen Anfrage A 4 / E - 5

6 Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Einzelbeitrag Mindestbeitrag Windkraftanlagen Anlage Anfrage - Offshore-Anlagen Keine Zeichnung möglich Sonstige Stromerzeuger (z. B. Biomassekraftwerke etc.) Anfrage A 4 / E - 6

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