Kosten eines Studiums

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2 Sie möchten an der Ostfalia Hochschule studieren und das Thema der Studienfinanzierung hat für Sie viele Fragezeichen? Dann haben Sie die richtige Broschüre in der Hand. Diese Broschüre gibt Antwort auf die Fragen: Was kostet ein Studium, was muss alles bezahlt werden? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Passen diese Möglichkeiten zu Ihnen, können Sie sie nutzen? Außerdem berichten Ostfalia-Studierende, wieviel Geld sie monatlich zur Verfügung haben, woher das Geld kommt und wofür sie es ausgeben. So können Sie anhand von realen Beispielen sehen, dass es nicht das Finanzierungskonzept gibt, sondern viele individuelle Konzepte als Antwort auf und Heran gehensweisen an diese Frage, die allesamt aufgehen. So hoffe ich, Sie zu einem Studium an der Ostfalia ermutigen zu können, denn die Finanzierung sollte Ihnen nicht bei der Aufnahme eines Studiums im Wege stehen. Elke Kowalewski Impressum Herausgeber Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Redaktion Dipl.-Ing. Elke Kowalewski Gestaltung Die Kirstings Kreativwerkstatt, Braunschweig Titel, Illustrationen Marie SPRINGseven Agentur für Kommunikationsdesign und Systeme GmbH Bildnachweise fotolia.com: S. 9, links: Bacho Foto, rechts: Serhiy Shullye; S. 11: RioPatuca Images; S. 12: awg8 architektur-bildarchiv.de: S. 37: Thomas Robbin Druck PER Medien+Marketing GmbH, Braunschweig Auflage/Stand 2. Auflage/Februar 2015 Kosten eines Studiums 1 = Wohnen = Wohnen in einem Studierendenwohnheim = Wohnen in einer Mietwohnung oder in einer Wohngemeinschaft = Mietkaution = Möbel, Hausrat = Umzug, Renovierung = Lebensmittel, Mensaessen = Kleidung, Schuhe = Kosmetikartikel, Drogerieartikel = Krankenversicherung = Zuzahlungen, Medikamente, Verhütungsmittel. 9 7 = Kommunikation (Handy, Internet, Rundfunkbeitrag, Post) = Freizeit, Kultur und Sport = Urlaub = Haftpflichtversicherung = Sonstiges (z.b. Geschenke) = Semesterbeitrag = Fahrtkosten 14 = Bücher, Laptop = Kopier-/Druckkosten = Gesamtkostenschätzung Interview mit Stefanie, 20 Jahre Interview mit Janine, 24 Jahre Finanzierung eines Studiums 1 = Unterstützung durch die Eltern = Gesetzeslage = Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern... 17

3 1+2+1= Unterhaltsanspruch nur während der Ausbildungszeit = Wahl der Ausbildung = Dürfen Eltern den Studienverlauf kontrollieren? = Höhe des Barunterhalts = Ermittlung des Einkommens der Eltern = Kindergeld = BAföG = Wie setzt sich BAföG zusammen? = Wer bekommt BAföG? = Elternunabhängiges BAföG = Wie lange wird BAföG gezahlt? = Beginn der Förderung = Dauer der Förderung = Verlängerung der Förderungshöchstdauer = Besonderheiten bei der Förderungsart = Vorsicht bei Fachrichtungswechsel = Leistungsnachweis für Weiterförderung erforderlich = Höhe des BAföG = Bedarf = Wie werden Einkommen/Vermögen angerechnet? = Der Eltern = Des/der Studierenden = Rückzahlung Interview mit Chris, 23 Jahre Interview mit Rudolf, 19 Jahre = BAföG beantragen = Vorausleistung = BAföG-AnsprechpartnerInnen = Jobben = 450 -Job, Minijob = Sozialversicherungsfreie Tätigkeiten = Besonderheiten in der Rentenversicherung = Einkommensteuer = Jobben als WerkstudentIn = Wie und wo findet man einen Job? = Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber = Students@Work = Studienkredite, Darlehen = Studienkredite = KfW-Studienkredit = Bildungskredit = Bildungsfonds = Finanzielle Unterstützung für in Not geratene Studierende = Darlehen der Erich-Zillmer-Stiftung = Finanzielle Hilfen für ausländische Studierende..41 Interview mit Yasmina, 28 Jahre Interview mit Marie, 22 Jahre = Stipendien = Aufstiegsstipendium = Deutschlandstipendium = Aufenthaltsstipendium der Ostfalia = Studieren mit Firmenstipendien = Fakultät Versorgungstechnik = Fakultät Informatik = Duales Studium = Studieren mit Partnerunternehmen = Finanzierungsberatung = Schätzung der Gesamteinnahmen...49 Interview mit Clemens, 21Jahre Interview mit Benjamin, 25 Jahre Vergünstigungen/Finanzierungsquellen 1 = Vergünstigungen = Spezielle Finanzierungsquellen = Grundsicherung nach SGB II = Wohngeld Projekt Studienfinanzierung Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Dipl.-Ing. Elke Kowalewski Am Exer Wolfenbüttel Telefon: studienfinanzierung@ostfalia.de Sprechzeiten Mo + Do Uhr Terminvergabe über die Studierendenservicebüros, z.b. in Wolfenbüttel: Telefon

4 Kosten des Studiums 4 Das Studium ist für viele der Lebensabschnitt, in dem ein eigener Haushalt zum ersten Mal finanziert werden muss. Es ist also nicht ganz einfach, die Kosten dafür genau abzuschätzen. Daher wird im Folgenden dargestellt, wie viel ein Studium im Einzelnen kostet. Und da die Angabe von reinen Durchschnittswerten nicht wirklich weiterhilft, ist für die einzelnen Ausgabeposten detailliert beschrieben, von welchen Faktoren sie abhängen. So kann eine recht genaue Einschätzung für die Kosten des eigenen Studiums erfolgen. Wir begleiten zu diesem Zweck Marie, die einen Studienplatz an der Ostfalia in Wolfsburg bekommen hat, bei der Kostenschätzung ihres Studiums. Und dann natürlich auch bei der Aufstellung eines Finanzierungskonzepts. 1 = Wohnen Im Durchschnitt geben Studierende in Niedersachsen 286 für die Deckung der Wohnungskosten (Miete plus Nebenkosten) aus. Die Ausgaben für Miete und Nebenkosten belasten das studentische Budget am stärksten, rund 35% der monatlichen Ausgaben entfallen auf das Wohnen. Braunschweig z.b. liegt mit 302 über diesem Durchschnitt. Rund 30% der Studierenden an Fachhochschulen wohnen bei den Eltern, 24% wohnen in einer Wohngemeinschaft, 19% wohnen zusammen mit der oder dem PartnerIn und 16% haben eine eigene Wohnung. 9% wohnen in einem Wohnheim.* 30% Eltern 24 % 19% Wohngemeinschaft (WG) mit PartnerIn 16% eigene Wohnung 9% 2% Wohnheim Untermiete 1+1 = Wohnen in einem Studierendenwohnheim Die Kosten für das Wohnen in einem Studierendenwohnheim des Studentenwerks hängen von der Zimmer- bzw. Apartmentgröße und Wohnform ab. Das Studentenwerk bietet Einzelzimmer, Apartments sowie Zimmer in Wohngemeinschaften, die alle mit einem leistungsfähigen Internet ausgestattet sind. Das günstigste Zimmer des Studentenwerks für die Studierenden der Ostfalia kostet 165. Dafür wohnt man in einem möblierten 13,5 m² großen Einzelzimmer eines Doppelapartments im Wohnheim In den Twieten direkt auf dem Campus am Standort Suderburg, incl. Nebenkosten plus Strom. Es geht aber auch exklusiv: die Miete eines 34 m² großen Einzelapartments im Gerhild-Jahn-Haus auf dem Gelände Am Exer in Wolfenbüttel beträgt 451. Eine Monatsmiete Kaution muss bei Abschluss des Mietvertrags hinterlegt werden. Am Standort Salzgitter unterhält das Studentenwerk kein Wohnheim, dafür bietet die Wohnbau Salzgitter studentisches Wohnen in zwei Wohnheimen mit insgesamt 100 Plätzen zu sehr günstigen Konditionen an. Die Wolfenbütteler Baugesellschaft mbh unterhält zwei Studierendenhäuser (Konditionen s. TIPP), außerdem werden in Wolfenbüttel 2 Studierendenwohnheime in unmittelbarer Nähe zur Hochschule privat unterhalten. Dort kostet ein möbliertes Zimmer warm zwischen 255 und 300. Auch hier muss nur eine Monatsmiete Kaution hinterlegt werden. In Wolfsburg bietet die NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh hochschulnah Zimmer in einem Wohnheim und Zimmer in Studierenden-WGs an. Auch in Suderburg wurde privat ein stattliches Gebäude, das direkt gegenüber dem Bahnhof gelegen ist, modernisiert und zu einem Studierendenwohnheim umgebaut = Wohnen in einer Mietwohnung oder in einer Wohngemeinschaft Auf dem freien Markt muss man in Braunschweig mit Kaltmieten pro Quadratmeter zwischen 5,60 und 8,00 rechnen. Wolfenbüttel hat etwas niedrigere Durchschnittsmieten (4,10 bis 6,50 ), in Salzgitter und Suderburg (auch große Teile von Uelzen) betragen die Mietpreise pro Quadratmeter 4,10 bis 5,50 und in Wolfsburg je nach Wohnlage 4,10 bis 8,00. Dazu kommen noch die Nebenkosten, die sich pauschal kaum berechnen lassen, da sie von so vielen Faktoren abhängen. Aber um überhaupt rechnen zu können, sollte man mit 3 bis 4 pro Quadratmeter kalkulieren. oder Ortsname/immobilien/mietspiegel In diesem stilvollen Haus in Wolfenbüttel, nur 10 Minuten von der Hochschule entfernt, kann man z.b. für 190 /Monat alle NK inklusive ein 13,45 m² großes Zimmer in einer 6er WG mieten. Die Wohnung hat 2 Bäder und eine geräumige, modern eingerichtete Küche. Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist die zweithäufigste Wohnform bei Studierenden an Fachhochschulen. Ein Grund dafür sind sicher die relativ geringen Kosten. Weiterhin lernt man kennen, wie andere das Leben angehen. Das erweitert definitiv den eigenen Horizont. Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung der persönlichen Soft Skills wie z.b. Frustrationstoleranz, Kritikfähigkeit und Durchsetzungsvermögen.

5 Die Braunschweiger Nibelungen Wohnbau GmbH erlässt Studierenden 25% der Kaltmiete für die Dauer des Studiums, zu diesem Tarif ist auch die Gründung von WGs möglich. Die Braunschweiger Baugenossenschaft bietet preiswerte Wohnungen an, die sie nur an Studierende und Auszubildende vermietet. wohnen.php Auf den Internetseiten der Samtgemeinde Suderburg ist ein Zimmerverzeichnis zu finden, dort sind etliche Wohnungsangebote aufgelistet. Die Wolfenbütteler Baugesellschaft mbh bietet ebenfalls Sonderkonditionen für Studierende. Wolfenbüttler NeubürgerInnen wird die erste Monatsmiete erlassen und die Mietkaution von einer Monatsmiete kann in Raten abbezahlt werden. Die WoBau betreibt zwei hochschulnahe Studierendenhäuser mit möblierten Einzelzimmern inklusive Internet. Außerdem werden WG-Zimmer zu guten Konditionen angeboten. Auf den Aushangflächen der Flure der Ostfalia finden sich etliche Angebote, Studierende suchen Nachmieter oder eine WG sucht einen neuen Mitbewohner. TIPP 1+3 = Mietkaution Um eine Wohnung mieten zu können, muss man i.d.r. drei Monatsmieten Mietkaution hinterlegen, bei der Anmietung eines Zimmers etc. vom Studentenwerk eine Monatsmiete. 1+4 = Möbel, Hausrat Wer zum ersten Mal von Zuhause auszieht, hat eigentlich noch keinen Hausrat oder Möbel. Gut, bei den letzten Anschaffungen, die die Eltern für einen tätigen, schon daran zu denken, dass die Möbel evtl. mitgenommen werden können, ein Bett, ein Schreibtisch, ein Schrank, ein Sofa. Und wenn irgendwo ein kleiner Esstisch übrig ist, einfach schon mal einlagern, genauso Geschirr etc. Außerdem ist es sinnvoll, nach einer Wohnung mit vorhandener Einbauküche zu suchen, wenn man denn gern eine eigene Wohnung möchte. Die Kosten für eine Küche sprengen fast jedes Budget und lohnen sich i.d.r. nicht, wer weiß, in welchem Teil Deutschlands oder anderswo man nach dem Studium landet. Internetportale zur WG-Zimmer-Suche z.b.: In Wolfenbüttel befindet sich in der Goslarschen Straße 55 und in Braunschweig in der Paul-Jonas-Meyer-Straße ein MÖBELKONTOR. Außerdem findet man in Braunschweig in der Stecherstraße 4 den FAIRKAUF und in der Geysostraße 20 die MÖBELHALLE im Rebenpark. Überall dort gibt es für wenig Geld Gebrauchtmöbel und Haushaltsgegenstände. Über Kleinanzeigen im Netz oder in den Zeitungen lassen sich ebenso gute gebrauchte Möbel finden. Auch über Aushänge in Supermärkten wird man fündig. TIPP * Zahlen aus: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2012, 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System, Hsg.: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bonn, Berlin

6 Kosten des Studiums 1+5 = Umzug, Renovierung Nicht vergessen! Häufig müssen Wohnungen oder auch Zimmer in Wohngemeinschaften neu gestrichen werden, evtl. ist auch ein neuer Teppichboden o. Ä. nötig, Gardinen oder Jalousien sollen vor die Fenster. Und für den Möbeltransport wird ein Umzugsfahrzeug benötigt. Also ich habe mich für eine Wohnung im Stadtteil Viewegs Garten/Bebelhof in Braunschweig entschieden, die ich auf gefunden habe. Die Wohnung hat 34 m² und kostet 201 plus 74 Nebenkosten, ohne Heizung. Ich rechne mit Nebenkosten von insgesamt 34 m² x 3,50 = 119. Die Räume sind mit Raufaser tapeziert und frisch weiß gestrichen. In der Wohnung ist eine recht hübsche einfache Einbauküche, aber eine Waschmaschine muss ich mir kaufen. Außerdem brauche ich für den Wohnraum noch einen Teppichboden. Wohnungskosten von Marie: 320 /Monat Zusätzlich: 603 Mietkaution 300 Teppichboden 220 Waschmaschine (gebraucht) 100 Umzugsfahrzeug 150 fehlende Küchenausstattung 90 Rollos 25 /Monat Rücklage Wohnung/Haushalt Einnahmen von Marie: Begrüßungsgeld Am kann ich dort einziehen. Ich möchte gern in Braunschweig wohnen, weil zwei meiner besten Freundinnen dort an der TU ein Studium anfangen. Nach Wolfsburg werde ich mit dem Studierendenticket fahren, der Bahnhof ist von meiner Wohnung ganz einfach mit dem Bus zu erreichen und die Hochschule ist in Wolfsburg ja auch nur 5 Minuten zu Fuß vom Bahnhof entfernt. Meine neue Wohnung in Braunschweig hat einen Balkon und eine Badewanne voll super. Marie, 20 Jahre Abiturientin aus Hankensbüttel, Studienanfängerin in Wolfsburg 6

7 Begrüßungsgeld mitnehmen! Jede/r Neu-Wolfenbüttler-Studierende/r erhält 250 Startgeld von der Stadt. Antragsberechtigt sind Studierende, die an der»ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften«erstmalig eingeschrieben sind und ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz zu diesem Zweck erstmalig nach Wolfenbüttel verlegt haben. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Braunschweig zahlt die Stadt eine Prämie von 200 und die Stadt Wolfsburg 250. Die Samtgemeinde Suderburg zahlt eine Wohnsitzprämie in Höhe von 250 in Form von Gutscheinen, die in der Samtgemeinde eingelöst werden können. Sie sind im Rathaus erhältlich. htm Ummelden nicht vergessen! Und zwar beim Einwohner meldeamt bzw. Bürgerbüro der jeweiligen Orte. TIPP 2 = Lebensmittel, Mensaessen An allen Standorten der Ostfalia befindet sich eine Mensa, in der Studierende kostengünstig essen können. In Salzgitter bekocht die Lebenshilfe die Studierenden im Casino und in Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg bringt das Studentenwerk das Essen auf den Tisch. In Wolfenbüttel kann man außerdem auf dem Gelände Am Exer in zwei weiteren Lokalitäten kostengünstig essen, im Cafe Limes der AG-Zukunftsfabrik Wolfenbüttel und im Solferino, das vom DRK betrieben wird. Durch die City-Lage der Hochschule in Wolfsburg gibt es dort eine Reihe von weiteren Möglichkeiten für eine warme Mahlzeit. mensen.html Die Höhe der Ernährungskosten ist stark davon abhängig, wie und wo man sich als StudentIn die warmen Mahlzeiten organisiert (Mensa oder selbst kochen), ob man alleine wirtschaftet oder mit anderen gemeinsam und natürlich auch von der Art der Ernährung. Darüber hinaus will geübt sein, die Lebensmitteleinkäufe so zu organisieren, dass möglichst wenig verdirbt. Auch das verursacht zusätzliche Kosten. Im Rahmen der Sozialerhebung weisen die AutorInnen derselben explizit darauf hin, dass die Fehleinschätzung durch die befragten Studierenden bei den Ernährungskosten wahrscheinlich sehr groß ist. Offenbar sind eine größere Zahl von Studierenden nicht so gut in der Lage, ihren Verbrauch hier realistisch einzuschätzen. Die 20. Sozialerhebung des Studentenwerks hat einen Mittelwert von 165 berechnet. Dabei geben relativ viele Studierende Werte unter 80 an, was unrealistisch ist. Ich kalkuliere mit 180, das sind 6 pro Tag. Lebensmittelkosten von Marie: 180 /Monat Beispiele von Speiseplänen (Preise für Studierende) TIPP Im LIDO, der Gastronomie des Kulturzentrums Hallenbad am Schachtweg in Wolfsburg, gibt es einen täglich wechselnden Mittagstisch. Studierende zahlen 4,90. Suderburg Mensa Essen: Fischnuggets mit Remoulade 1,80 Rote Linsensuppe mit Croutons 2,10 Beilage: Salzkartoffeln 0,40 Kartoffelspalten 0,70 Bohnen 0,50 Tagessalat 0,50 Dessert: Panna Cotta 0,60 Wolfenbüttel Mensa Essen: Jägertopf 1,90 Gefüllte Paprikaschote an Rahmsoße 2,20 Hähnchenbrustfilet mit Tomaten und Mozza- 2,60 rella, überbacken Bohnen-Gemüseragout mit Sojasprossen 2,20 Beilage: nach Tagesangebot (z. B. Kartoffeln, max. 0,50 Reis, Möhrengemüse oder Tagessalat) Dessert: Birnenkompott 0,60 7

8 Kosten des Studiums 3 = Kleidung, Schuhe Geben Studentinnen mehr Geld für Kleidung und Schuhe aus als ihre männlichen Kollegen? Ja, aber Studentinnen liegen mit 55 im Monat nur geringfügig über den Studenten mit 48. Das macht im Jahr 660 zu = Kosmetikartikel, Drogerieartikel Waschpulver, Weichspüler, Glasrein und Co., sie fehlen in der Umfrage des Studentenwerks, ebenso Körperreinigungs- und -pflegeartikel wie Shampoo, Duschgel, Rasiermittel, Deo, Pflegecreme und Zahnpasta. Und nicht zu vergessen die dekorative Kosmetik. Ich glaube, damit komme ich nicht hin. 800 pro Jahr kann ich mir vorstellen. Also 66 pro Monat. Das kann ich nur schwer schätzen, ich rechne mit 35 pro Monat. TIPP Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann, solange sie/er noch immatrikuliert ist, für die Dauer eines halben Jahres zu einem günstigen»übergangsbeitrag«oder»absolvententarif«eingestuft werden. Nach dessen Ablauf kann sie/er dann freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung werden. Der Krankenversicherungsbeitrag für AbsolventInnen liegt rund 30 unter dem Beitrag für freiwillig Versicherte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! 8 5 = Krankenversicherung Mit der Einschreibung an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften ist man wie auch an allen anderen Hochschulen als StudentIn krankenversicherungspflichtig. Aus diesem Grund wird bei der Immatrikulation ein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz verlangt. Bis zu einem Alter von 25 Jahren kann man jedoch über die gesetzlich versicherten Eltern beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert sein. Diese Zeit verlängert sich um den Zeitraum des Wehr- und Ersatzdienstes. Ist diese beitragsfreie Zeit abgelaufen, kostet die Krankenversicherung pro Monat als StudentIn zurzeit 64,77 plus 13,73 für die Pflegeversicherung. Gesetzlich versicherte BAföG-EmpfängerInnen bekommen diese Kosten, falls sie entstehen, ersetzt. Es gehört zur Unterhaltspflicht der Eltern, die Krankenversicherungsbeiträge zu übernehmen. Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen der/des Studierenden monatlich 385 (bei einem Minijob: 450 ) übersteigt. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt, darf auch mehr als 385 bzw. 450 verdienen, so lange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist. Sobald die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Als StudentIn kann man sich bis zum Abschluss des 14. Semesters im jeweiligen Studienfach, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versichern. Dann endet die studentische Versicherungspflicht. Danach sollte man sich freiwillig versichern. Das ist teuer: ca. 130 pro Monat. Privat versicherte Studierende können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag muss bei der zuständigen Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Befreiung wirkt von Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Es empfiehlt sich, den Befreiungsantrag bereits vor Beginn des Semesters zu stellen, da sonst Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Antragsformulare halten die privaten Versicherungsunternehmen bereit. Jede/r Studierende muss sich vor der Einschreibung mit seiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung darüber aus, ob der/ die Studierende bei ihr versichert ist oder von der Versicherungspflicht befreit ist. Bei einer privaten Krankenversicherung ist zu beachten: In der Krankenversicherung besteht für Familienmitglieder eine eigene Beitragspflicht. Sämtliche Behandlungskosten müssen vorfinanziert werden und werden erst später durch die private Kasse erstattet. Der Beitrag steigt mit zunehmendem Alter progressiv an. Bei zu hohem finanziellen Risiko kann die private Krankenkasse den Versicherungsvertrag kündigen. Einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten, muss man in der Regel bis zum Ende des Studiums in der privaten Kasse bleiben. Bei Ende des Studiums, spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres, endet auch der relativ günstige Beitrag des privaten studentischen Krankenversicherungstarifes.

9 Das ist für mich zu wenig. Ich verdiene mir lieber etwas dazu als Zuhause zu hocken, es kostet doch auch, wenn man sich Zuhause mit FreundInnen trifft. Ins Fitnessstudio möchte ich auch gern gehen. Ich rechne mit 80 pro Monat. 6 = Zuzahlungen, Medikamente Studierende sind nicht von der Zuzahlungspflicht befreit, die Medikamentenzuzahlung sowie der Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt müssen aus der studentischen Geldbörse bezahlt werden. Befreien lassen kann sich nur, wer mit den Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2% des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Eine Mindestzuzahlung von zurzeit 86,16 bleibt. Dafür müssen die Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen aufgehoben und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Für relativ viele Medikamente bekommt man gar kein Rezept, sondern muss sie komplett selbst bezahlen z.b. Grippemittel, Mittel gegen Infekte, Halsschmerzen etc. 7 = Kommunikation (Handy, Internet, Rundfunkbeitrag, Post) Wer eine Wohnung hat, ist verpflichtet, an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Er beträgt 17,98 monatlich und wird alle 3 Monate fällig. Von diesem Beitrag befreien lassen können sich Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Der Antrag ist unter Vorlage des BAföG-Bescheids zu stellen. Rückwirkend ist eine Befreiung ab Leistungsbeginn nur möglich, wenn der Antrag binnen zwei Monaten eingereicht wird, nachdem der Bescheid erstellt wurde. Wohngemeinschaften zahlen nur einmal, seit 2013 wird nur noch eine Abgabe pro Haushalt erhoben. Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner. Also 17,98 plus 65 für mein I-Phone incl. Internet und gelegentlich eine Briefmarke. 8 = Freizeit, Kultur und Sport Statistisch gesehen geben Studierende für diesen Bereich 63 pro Monat aus. 9 = Urlaub Fahren Studierende in den Urlaub? Laut der Befragung des Studentenwerks nicht, dieser Posten taucht nirgendwo auf. Ist aber auf jeden Fall ein Sonderposten. 10 = Haftpflichtversicherung Volljährige Kinder sind, solange sie unverheiratet sind, unabhängig vom Alter über die Privathaftpflicht der Eltern weiter versichert, solange sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung machen oder studieren. Auch wenn der Lehre ein Studium folgt, inkl. der üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten, gilt der Versicherungsschutz weiter. Beginnt das Kind jedoch nach einer abgeschlossenen Lehre eine zweite Lehre oder nach einem abgeschlossenen Studium ein zweites Studium, ist es nicht mehr mitversichert. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung ist nicht an die häusliche Gemeinschaft mit den Eltern gebunden. Das kann ich mir nicht vorstellen, drei Jahre nicht in den Urlaub zu fahren. Ich setze 50 an, das sind dann 600 im Jahr. Ist man nicht mehr über die Eltern versichert oder haben die Eltern keine Haftpflichtversicherung, muss man sich selbst versichern. Dies sollte man auch tun, denn wer zahlt den Laptop Ihres Studienkollegen, der völlig unbrauchbar durch die versehentlich verschüttete Cola geworden ist? Eine Privathaftpflicht kostet ca. 60 pro Jahr, also 5 pro Monat. Marie benötigt keine Haftpflichtversicherung. Sie ist über die Eltern versichert. Weitere monatliche Ausgaben von Marie: 0 Krankenversicherung * 20 Zuzahlungen, Medikamente ** 85 Kommunikation 80 Freizeit, Kultur und Sport 50 Urlaub 0 Haftpflichtversicherung * voraussichtlich bis zum Ende des Studiums ** Da Marie 18 ist, bekommt sie die Pille über ein Rezept von der Krankenkasse bezahlt, für alle Frauen ab 20 gilt: die Kosten für Verhütungsmittel müssen komplett selbst getragen werden. 9

10 Kosten des Studiums 11 = Sonstiges (z.b. Geschenke) Einen Puffer sollte jede/r einplanen, für Unvorhergesehenes und um ein wenig Spielraum zu haben. 12 = Semesterbeitrag Die Semesterbeiträge variieren von Standort zu Standort. Dies liegt an der unterschiedlichen Höhe des Betrags für das Semesterticket sowie für das Studentenwerk. Je weniger Angebote des Studentenwerks am Standort sind, umso geringer der Anteil für das Studentenwerk, in Salzgitter entfällt dieser Anteil daher z.b. ganz. Die Beiträge im Einzelnen: Standort Salzgitter 219,25 Standort Suderburg 280,15 Standort Wolfenbüttel 301,25 Standort Wolfsburg 301,25 Stand Sommersemester 2015 Okay, 60 pro Monat. Die genaue Zusammensetzung und die aktuellen Zahlen sind jeweils auf den Seiten des I-Büros zu finden: 13 = Fahrtkosten Mit der Ostfalia-Card steht allen Studierenden eine Chipkarte als multifunktionaler Studierendenausweis zur Verfügung. Eine wichtige Funktion ist die Gültigkeit als Fahrkarte für den jeweiligen Verkehrsverbund sowie als DB-Ticket für Niedersachsen. Eine Übersicht über die genauen Regelungen sind hier zu finden: 14 = Bücher, Laptop Fachbücher, Kladden, Ordner, Stifte etc. Alle benötigten Bücher sind in den Hochschulbibliotheken ausleihbar, einige Grundlagen- oder Standardwerke gehören allerdings für die meisten Studierenden ins Bücherregal. Die Studierenden geben bundesweit im Schnitt 30 aus. Einen Laptop benötigt man nicht unbedingt, haben jedoch die meisten. Ein Computer plus Internetzugang ist jedoch wichtig und z.b. über die Poolräume der Hochschule realisierbar. Die Studierenden aller Fakultäten benötigen einen einfachen Taschenrechner (ca. 30 ). Weitere monatliche Ausgaben von Marie: 60 Sonstiges 50,21 Semesterbeitrag (301,25 /Sem.) 0 Fahrtkosten 30 Bücher 10 Kopier-/Druckkosten 15 = Kopier-/Druckkosten Schwarz-Weiß-Kopien kosten in der Hochschule 4 Cent, Farbkopien 10 Cent. Von zu Hause aus oder auch aus dem WLAN können die öffentlichen Drucker in der Hochschule beliebig angesteuert werden, die Druckaufträge können dann mit der Ostfalia-Card direkt am Drucker abgerufen werden. Ich rechne mit = Gesamtkostenschätzung In der folgenden Tabelle sind die Schätzwerte von Marie zusammengetragen. Rechts sind zwei Spalten, die für Sie bestimmt sind. Das Semesterticket ist echt eine sinnvolle Sache, es spart viel Geld. Ich besitze zum Glück schon einen Laptop. Für Bücher etc. veranschlage ich

11 Gesamtkostenschätzung in Maries Kosten: Für Sie, zum selber eintragen: Posten jährlich monatlich jährlich monatlich WOHNEN & LEBEN 1 Kaltmiete 201,00 Nebenkosten 119,00 Rücklage Wohnung/Haushalt 25,00 2 Lebensmittel 180,00 Mensa 3 Kleidung, Schuhe 800,00 66,00 4 Kosmetik- und Drogerieartikel 50,00 5 Krankenversicherung 0,00 6 Zuzahlungen, Medikamente 20,00 7 Handy, 65,00 Internet Rundfunkbeitrag 17,98 8 Freizeit, Kultur, Sport 60,00 Fitnessstudio 20,00 9 Urlaub 600,00 50,00 10 Haftpflichtversicherung 0,00 11 Sonstiges (Geschenke) 60,00 Auto (Kreditrate) Versicherung und Steuern Benzin Rücklage z.b. für Autoreperaturen Haustier Rauchen Einmalige Kosten bei Aufnahme bzw. während des Studiums 1 Mietkaution 603,00 1 Umzug 100,00 1 Renovierung 0,00 WOHNEN Neuanschaffungen 1 Waschmaschine 220,00 1 Küchenutensilien 150,00 1 Rollos 90,00 1 Teppichboden 300,00 Sonstige Neuanschaffungen 14 Laptop/Rechner 0,00 einmalige Ausgaben gesamt 1.463,00 Maries Ausgaben. Für Sie, zum selber eintragen. STUDIUM 12 Semesterbeitrag 301,25 x 2 50,21 13 Fahrtkosten 0,00 14 Bücher 30,00 15 Druck-/Kopierkosten 10,00 monatliche Ausgaben gesamt 890,79 11

12 Interview 12 Stefanie, 20 Jahre, studiert im 3. Semester Tourismusmanagement in Salzgitter. Sie kommt aus Brandenburg. Ich habe nach meinem Abitur nach 13 Schuljahren zunächst ein 6-wöchiges Praktikum in einem Hotel gemacht, weil ich gern in dieser Richtung etwas studieren wollte, aber da ich dazu keine direkten Angebote gefunden habe, habe ich mich bundesweit für Tourismus beworben. In den Modulplänen der Hochschulen hatte ich gesehen, dass Hotelmanagement bei Tourismus zu den Studienfächern gehört. Im Praktikum habe ich dann festgestellt, dass Hotel nicht so mein Ding ist und bin dann auf Eventmanagement gekommen. Da Tourismus sehr breit gefächert ist, bin ich bei Tourismus geblieben. Für die Ostfalia habe ich mich entschieden, also ich habe von überall eine Zusage bekommen, weil es nicht so weit ist bis nach Hause, weil es ein Studierendenticket gibt und weil die Fakultät so viele zusätzliche Vorträge anbietet. Außerdem habe ich mich über die ZEIT Campus und den Hochschulkompass informiert, wie die Hochschulen abgeschnitten haben und habe nur die mit einem grünen Punkt in die engere Wahl genommen. Ausschlaggebend für mich war noch, dass es eine staatliche Hochschule ist und dass ein Master angeboten wird. Und dann hat sich das irgendwie alles so ergeben. Ich habe ein sehr günstiges Zimmer gefunden, in einer 4er WG in SZ-Gebhards hagen, ist ganz witzig. Stefanie wohnt in einem 20 m² großen WG-Zimmer der Wohnbau Salzgitter und bezahlt 175 Warmmiete inkl. Strom. Es gibt eine Gemeinschaftsküche und einen Gemeinschaftsraum und die Möglichkeit zur Waschmaschinenbenutzung. Mein Studium finanziere ich mir über BAföG, das Kindergeld und meinen Nebenjob. Ich arbeite seit dem Beginn des 3. Semesters als Eventhilfskraft auf 400 Basis. Ich habe z.b. bei der Zeugnisausgabe in der Ostfalia in Wolfsburg oder bei einem Konzert in Gifhorn gearbeitet oder als Promoter in Salzgitter-Bad, ich verteile dann Flyer. Anmerkung: Neben dem BAföG ist es möglich, 400 im Monat dazuzuverdienen, ohne dass es Abzüge beim BAföG gibt, die allgemeine Minijobgrenze ist auf 450 angehoben worden. Siehe Seite 34 ff. Stefanie schafft es, monatlich Geld zurückzulegen bzw. gibt nicht alles aus. Von diesem Geld hat sie sich einen Laptop und Bücher gekauft, geht auch mal shoppen und spart auf ein Auto. Wie sind Sie denn an Ihren Nebenjob gekommen? Ich wollte eigentlich nach dem zweiten Semester, da hatte ich ja drei Monate Pause, ein Praktikum als Hochzeitsplanerin machen, weil mir Eventmanagerin zu allgemein ist. Dann habe ich in Niedersachsen nichts bekommen und das einzige, was als Hochzeitsplanerin ging, war in Stuttgart. Weil ich nicht wusste, wo ich dort wohnen sollte, habe ich dann wieder abgelehnt. Außerdem hatte ich mich in Braunschweig bei einer Eventagentur vorgestellt. Die haben sich dann für mich entschieden. Ich dachte: Probierst es, ob Du das schaffst neben dem Studium. Der Stundenplan ist ziemlich locker. Im ersten Semester hatte ich jeden Donnerstag und Freitag frei und jetzt habe ich freitags immer frei. An den Wochenenden kann ich immer arbeiten gehen. Haben Sie die Möglichkeit, wenn gerade die Prüfungsphasen heiß laufen, zu sagen: Ok, ich nehme jetzt nicht ganz so viele Events an? Ja. Die Agentur sagt, wenn Prüfungszeit ist, können wir auch einen Monat aussetzen oder sogar bis zu drei Monaten, aber dann müssen wir vorher rechtzeitig Bescheid geben. Man kann sogar Urlaub einreichen. Das war der Grund, warum ich den Job angenommen habe, weil die Agentur viele Schüler und Studenten beschäftigt und sich darauf eingestellt hat. von Stefanie TIPP Diesen Link habe ich anfangs genutzt, um ein Haushaltsbuch führen, aber eben online. Ist sehr praktisch und einfach zu bedienen. Man gibt seine Ein- und Ausgaben ein und sieht in einer Grafik, wo man gerade steht. Feste Kosten werden automatisch von Monat zu Monat übernommen. Es wird einem auch ausgerechnet, was man noch übrig hat am Monatsende. So erhält man einen super Überblick über Monate, Quartale oder Jahre. Ist das bei Ihnen im Studiengang so, dass man sich ab dem 4. Semester Schwerpunkte setzen muss? Also, im 4. Semester kann man wählen zwischen Business Travel und Leisure Travel und in Business Travel ist dann auch Kongress- und Veranstaltungsmanagement mit drin und Hotelmanagement. Aber vor Kurzem habe ich von unserem Herrn Thiesing gehört, dass man sich zwar festlegen kann, welche Richtung und man sollte aus Erleichterungsgründen auch wirklich dann nur diese einen Vorlesungen besuchen, aber man ist nicht so festgelegt. Man kann hinterher auch in einer anderen Richtung arbeiten, meinte er. Deswegen mache ich mir jetzt auch keinen Kopf. Ich denke immer an Stefan Raab. Der hat Metzger gelernt und ist jetzt im Fernsehen. Deswegen bin ich auch so entspannt.

13 Stefanies Gesamtkostenschätzung in Gesamteinnahmenschätzung in Einmalige Kosten bei Aufnahme bzw. während des Studiums 1 Mietkaution 100,00 1 Umzug 285,00 1 Renovierung 0,00 WOHNEN Neuanschaffungen 1 Mobiliar 255,00 Posten jährlich monatlich WOHNEN & LEBEN 1 Kaltmiete 113,75 Nebenkosten 62,20 Rücklage Wohnung/Haushalt 234,00 2 Lebensmittel 75,00 Mensa 9,00 3 Kleidung, Schuhe 24,15 4 Kosmetik- und Drogerieartikel 1,90 5 Krankenversicherung 0,00 6 Zuzahlungen, Medikamente 15,60 7 Handy 21,60 Internet 8,74 Rundfunkbeitrag 8 Freizeit, Kultur, Sport 23,20 9 Urlaub 10 Haftpflichtversicherung über Eltern Hausratversicherung 31,20 2,60 11 Sonstiges (Geschenke, Auto- 22,70 unterhaltung, Benzin, Haustier, Rauchen etc.) Posten jährlich monatlich Finanzierungsquelle 1 Eltern 25,00 2 Kindergeld 184,00 3 BAföG 597,00 4 Eigenes Einkommen (Job) 166,00 Geschenke 17,00 monatliche Einnahmen gesamt 972,00 Wow, über 300 im Monat für mich. Sonstige Neuanschaffungen 14 Laptop/Rechner 399,00 Bücher 1. Semester 114,00 einmalige Ausgaben gesamt 1.153,00 STUDIUM 12 Semesterbeitrag 219,25 x 2 36,54 14 Bücher 2,50 15 Druck-/Kopierkosten monatliche Ausgaben gesamt 654,18 13

14 Interview Janine, 24 Jahre, studiert im 6. Semester Recht, Personalmanagement und -psychologie. Janine lebt bei ihren Eltern, beide Nichtakademiker und vollzeitberufstätig, in Liebenburg, ca. 30 km von Wolfenbüttel entfernt. Nach einem sehr guten Realschulabschluss besuchte sie die Fachoberschule Sozialwesen und schloss diese mit einem Schnitt von 1,7 ab. Danach habe ich überlegt, wie es weitergehen soll. Im Grunde wollte ich schon immer studieren. Gerade mit so einem Durchschnitt sind ja die Voraussetzungen für ein Studium gegeben. Nur war mir in dem Moment noch nicht klar, wie ich es finanzieren soll. Deswegen habe ich erst mal eine Ausbildung als Handelsassistentin bei Kik angefangen. Ich stellte allerdings ziemlich schnell fest, dass ich das nicht mein ganzes Leben lang machen möchte und brach diese Ausbildung nach einem Jahr ab. Und warum haben Sie eine Berufsausbildung gemacht, wenn Sie eigentlich gedacht haben, Sie wollen studieren? Weil ich einfach absolut keine Vorstellung davon hatte, wie ich das Studium finanzieren sollte. Studiengebühren müssen bezahlt werden, es gibt kein hohes Einkommen in der Zeit, ich war auch schon 20 Jahre alt und wollte meinen Eltern finanziell nicht noch länger zur Last fallen. Also habe ich mich für eine Ausbildung entschieden. Bei einem Gespräch über die Riester-Rente in der Volksbank erfuhr Janine zufällig vom KfW-Studienkredit, der sie überzeugte. Zeitgleich mit der Bewerbung bei der Ostfalia beantragte Janine einen KfW-Kredit. Mit einem Studienplatz und der Kreditzusage der KfW-Bank über 650 monatlich in der Tasche beendete Janine ihre Ausbildung als Handelsassistentin. Wie war das, als Sie Ihren Eltern gesagt haben, Sie wollen studieren gehen? Oh! Das war eine schwierige Zeit! Ich war ja noch mitten in der Ausbildung und welche Eltern reagieren da nicht komisch, wenn sich das Kind dazu entscheidet, die Ausbildung abzubrechen? Das war schon sehr schwierig. Ich habe nicht gleich mit beiden zusammen gesprochen, sondern erst mit meinem Vater, weil er immer viel Verständnis zeigt. Meine Mutter ist da etwas schwieriger, man muss immer ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Aber nachdem ich erklärt habe, warum ich studieren möchte und warum es auch besser ist, als bei Kik weiter zu arbeiten, haben sie es beide verstanden. Zu guter Letzt ist es ja so, dass sie mich nur weiter bei sich wohnen lassen und keine finanzielle Unterstützung leisten müssen. Wenn ich jetzt bei Kik geblieben wäre, wäre ich zwar schon ausgezogen und in einem festen Job, würde aber nicht das tun, was ich wirklich will und darüber wären meine Eltern auch nicht froh gewesen. Trotzdem war meine Mutter nicht auf Anhieb begeistert von der Situation. Woran liegt es? Weil sie vielleicht mit dem Thema Studium nicht viel anfangen kann? Kann sie sich nicht so genau vorstellen, wie Sie später arbeiten werden oder was meinen Sie, woran es liegt? Es kann sein, dass sie nicht so viel vom Studieren hält, aber ich glaube, meine Mutter hat weniger Verständnis dafür, weil sie in einer Zeit aufgewachsen ist, in der man mit 15 fertig mit der Schule ist, dann mit 16 spätestens in die Ausbildung geht, mit 18 damit fertig ist und fest im Job steht. So, und ich bin jetzt mittlerweile 24 und bin immer noch sozusagen in der Ausbildung und stehe immer noch nicht im Job. Sie haben uns aufgeschrieben, dass beide Eltern Nichtakademiker sind und vielleicht hat in Ihrer ganzen Familie bisher niemand studiert? Also wenn ich darüber nachdenke: Bei uns in der Familie hat keiner studiert und es hat auch keiner vor studieren zu gehen, also meine Cousinen oder Cousins, die sind alle in eine Ausbildung gegangen oder sind noch in der Schule. Ja, ich bin eigentlich die Einzige, und wir haben eine große Familie. Um sich ein Auto leisten zu können, arbeitet Janine seit einem Jahr bei VW Financial Services als Sachbearbeiterin mit einem Stundenlohn von 13,79 in der Direkt-Bank. Es handelt sich um eine Werkstudententätigkeit, die ihr gleichzeitig als Praxisphase für das Studium anerkannt wird. Ja, mein Auto. Also dadurch, dass ich in Liebenburg (das ist von Wolfenbüttel ca. 30 km entfernt) wohne, ist es schwierig ohne Auto. Obwohl man dieses Studententicket hat, mit dem man mit Bus und Bahn gratis fahren kann, habe ich dennoch eine lange Fahrzeit nach Wolfenbüttel. Ich muss erst mit dem Bus nach SZ-Bad, dann mit dem Zug nach Braunschweig und dann weiter mit dem Bus nach Wolfenbüttel. Seit ich den Job habe und auch noch in Braunschweig arbeite, geht es eigentlich gar nicht anders, ich brauche ein Auto. Ich habe mir ein ganz neues gekauft. Es ist der einzige Luxusgegenstand, den ich habe. Davor hatte ich auch ein Auto, ein ganz altes, es war dauernd kaputt und da ich noch die Abwrackprämie nutzen konnte, habe ich mir ein neues gekauft. Mein Plan ist, nach dem Studium das Auto so gut wie bezahlt zu haben, dass es dann mir gehört und ich besser einen Job bekommen kann, weil ich mobil bin. 14

15 Janines Gesamtkostenschätzung in Gesamteinnahmenschätzung in Ich gehe wirklich nie in die Mensa. :) Posten jährlich monatlich WOHNEN & LEBEN 1 Miete etc. 0,00 2 Lebensmittel, Mensa 0,00 3 Kleidung, Schuhe 400,00 33,30 4 Kosmetik- und Drogerieartikel 11,70 5 Krankenversicherung 0,00 6 Zuzahlungen, Medikamente 3,30 7 Handy 30,00 Internet Rundfunkbeitrag 8 Freizeit, Kultur, Sport 56,70 9 Urlaub 10 Haftpflichtversicherung über Eltern 11 Sonstiges (Geschenke) 150,00 Auto (Kreditrate) 332,00 Versicherung und Steuern 56,00 Benzin 266,70 Rücklage z.b. für Autoreparaturen 50,00 Haustier 37,00 Hundehaftpflicht 5,00 Posten jährlich monatlich Finanzierungsquelle 1 Eltern, Familie 0,00 2 Kindergeld 0,00 3 BAföG 0,00 4 Eigenes Einkommen (Job) 966,00 5 Kredit (KfW-Studienkredit) 600,00 Geschenke 60,00 monatliche Einnahmen gesamt 1.626,00 Janine kann die Höhe des Kredits zweimal jährlich anpassen bei diesem hohen monatlichen Plus sinnvoll. STUDIUM 12 Semesterbeitrag 301,25 x 2 50,21 14 Bücher 10,00 15 Druck-/Kopierkosten 10,00 monatliche Ausgaben gesamt 1.101,91 Bei Janine fielen keine einmaligen Kosten bei Aufnahme bzw. während des Studiums an. 15

16 Finanzierung des Studiums Im Jahr 2012 wurden 87 % der Studierenden mit Ø 476 von ihren Eltern unterstützt, 32 % erhielten Ø 443 BAföG und 63 % verdienten sich zusätzlich Ø 323. Im Durchschnitt verfügten Studierende im Jahr 2012 über monatlich % der Studierenden finanzieren das Studium mit einer Misch finanzierung, d.h., dass die Einnahmen aus zwei oder mehr Quellen stammen. 1 = Unterstützung durch die Eltern 1+1 = Gesetzeslage Nach der in Deutschland geltenden Rechtslage haben Eltern für ihre Kinder Ausbildungsunterhalt zu leisten. Die Eltern eines studierenden Kindes sind danach in der Regel verpflichtet, mit einer angemessenen Unterhaltszahlung die Lebenshaltungskosten und die Kosten des Studiums zu tragen. Unterhalt muss i.d.r. bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss geleistet werden. Ein Maßstab für die Dauer der Zahlungspflicht kann in der festgelegten Regelstudienzeit gesehen werden. Für diejenigen, die nach dem Abitur zunächst eine Berufsausbildung absolvieren und sich dann für ein Studium entscheiden, sind die Eltern nicht automatisch unterhaltspflichtig. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn kein enger zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen besteht. Um die Unterhaltsverpflichtung im Zweifelsfall zu prüfen, lohnt es sich, ein Vorausleistungsverfahren anzuschieben. Die Rechtsprechung geht derzeit von einem angemessenen Unterhaltsbedarf des studierenden Kindes, welches nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, von 670 pro Monat aus (Düsseldorfer Tabelle 2015). Hierin sind 280 für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Soweit unterhaltsberechtigte Studierende sich selbst gegen Krankheit versichern müssen, sind diese Kosten zusätzlich von den Eltern zu tragen. Bei der Höhe des Betrags, mit dem unterhaltspflichtige Eltern das studierende Kind tatsächlich zu alimentieren haben, orientiert sich die Rechtsprechung in der Regel an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern. Können Eltern ihre Kinder gar nicht oder nur beschränkt unterstützen, bietet der Staat mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Studienwilligen die Möglichkeit, ein Studium zu finanzieren. Eltern, die ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können, werden staatlicherseits durch verschiedene, vom Gesetzgeber unter dem Oberbegriff Familienleistungsausgleich zusammengefasste Regelungen entlastet. Neben der Zahlung von Kindergeld i.d.r. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird unterhaltspflichtigen Eltern die Möglichkeit eingeräumt sofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht durch den so genannten Kinderfreibetrag (pro Elternteil und Jahr 2.184, Stand 2015) und den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Erziehungsfreibetrag, pro Elternteil und Jahr 1.320, Stand 2015) ihr steuerpflichtiges Einkommen um insgesamt 7008 pro Kind zu reduzieren. Eine Entlastung durch diese Freibeträge ergibt sich nach dem derzeit gültigen Steuerrecht allerdings nur dann, wenn die aufgrund dieser Freibeträge zu gewährende Steuerminderung betragsmäßig höher ausfällt als das erhaltene Kindergeld (ab etwa Jahreseinkommen, analog pro Elternteil). Eine weitere Entlastungsmöglichkeit für alle Eltern mit steuerpflichtigem Einkommen ist der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes (Ausbildungsfreibetrag). Dieser Freibetrag wird auf Antrag gewährt, solange ein Anspruch auf Kindergeld für das studierende Kind besteht und das Kind nicht mehr im Elternhaus wohnt. Antragsberechtigte Eltern können mit diesem Freibetrag ihr steuerpflichtiges Einkommen nochmals um 924 (Stand 2015) reduzieren. Auch hier steht jedem Elternteil grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags zu. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich. Für Eltern, die aufgrund des fortgeschrittenen Alters ihres studierenden Kindes kein Kindergeld erhalten, besteht die Möglichkeit, bei fortdauernder Unterhaltspflicht ihre Unterhaltsleistungen steuerlich geltend zu machen. In diesen Fällen kann ein Unterhaltsfreibetrag in Anspruch genommen werden, durch den sich die Steuerschuld reduzieren lässt. htm 16

17 1+2 = Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern = Unterhaltsanspruch nur während der Ausbildungszeit Während der Ausbildungszeit sind volljährige Kinder bis zum 27. Lebensjahr unterhaltsberechtigt. Ansonsten müssen volljährige Kinder grundsätzlich für ihren Unterhalt selbst aufkommen, z.b. während der Wartezeit auf einen Studienplatz = Wahl der Ausbildung Ist man volljährig, kann man grundsätzlich allein über die Wahl der Ausbildung entscheiden. Dabei ist allerdings das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten, d.h., dass die Eltern nicht übergangen werden, sondern das Thema mit ihnen besprochen wird. Der Unterhaltsanspruch umfasst eine angemessene Ausbildung, d.h. sie sollte einerseits den Fähigkeiten, Interessen und der Leistungsbereitschaft des Kindes entsprechen, andererseits aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigen = Dürfen Eltern den Studienverlauf kontrollieren? Das dürfen sie, schließlich geht es um eine Ausbildung, die sie finanzieren. Sie haben also ein Recht darauf, die Leistungsnachweise zu sehen, allerdings kein Recht zu bestimmen, wie die/der Studierende ihr/sein Studium gestalten soll = Höhe des Barunterhalts Grundsätzlich sind bei volljährigen Kindern immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Bei der Höhe des Bedarfs ist zwischen Kindern mit eigenem Haushalt und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebenden Kindern zu unterscheiden: Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, in der Regel nach dem zusammengerechneten Einkommen ohne Höhergruppierung nach Anm. A. 1 der Düsseldorfer Tabelle. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein unter Berücksichtigung von Anm. A. 1 der Düsseldorfer Tabelle nach seinem Einkommen ergibt. Weiterhin ist der Unterhalt auf 670 zu begrenzen. Der pauschalierte Regelbedarfssatz für ein volljähriges Kind mit eigener Wohnung beträgt ebenfalls 670. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Abgezogen wird das Kindergeld und weitere Einkünfte des Kindes (s. S. 18). Sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, bemisst sich die Haftungsquote nach dem Verhältnis ihrer anrechenbaren Einkünfte. Diese sind vorab jeweils um den Sockelbetrag zu kürzen. Der Sockelbetrag entspricht dem angemessenen Selbstbehalt gemäß Anm. 5 Abs. 2 der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von php?seite=3#p6 Wer die Wahl hat, hat die Qual. Wofür entscheide ich mich? Was will ICH? 17

18 Finanzierung des Studiums 18 Beispiel: Das volljährige, allein wohnende Kind studiert und hat somit einen Bedarf von 670 im Monat. Da es beim Vater krankenversichert ist, kommen die Beiträge zur Krankenversicherung (64,77 ) und zur Pflegeversicherung (13,13 ) nicht hinzu. Auf den monatlichen Bedarf von 670 wird das volle Kindergeld von 184 angerechnet, sodass ein Restunterhaltsanspruch von 486 gegenüber den Eltern besteht. Unterhaltsbedarf 670 Krankenversicherung über Vater 0 Pflegeversicherung über Vater 0 Gesamtbedarf Kindergeld 184 Unterhaltsanspruch 486 Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, sich also beide Eltern an diesem Unterhalt beteiligen müssen, wird der Unterhaltsanspruch von 486 auf die beiden Eltern aufgeteilt. Jeder Elternteil haftet anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts, der gegenüber einem studierenden Kind bei liegt. Es werden also nicht die vollen unterhaltsrelevanten Einkommen der Eltern miteinander verglichen, sondern nur diejenigen Beträge, die nach Abzug des Selbstbehalts von übrig bleiben. In unserem Beispiel ergibt dies folgende Berechnung: Vater: minus = Mutter: minus = 350 Die Eltern haften also für den Unterhalt i.h.v. 486 im Verhältnis 1350:350. Addiert man die sich ergebenden Restbeträge, so ergibt dies die Summe von Also ergibt sich folgende Berechnung: der Vater schuldet 1350/1700 x 486 = 385,94, die Mutter schuldet 350/1700 x 486 = 96,35. Aber: Jeder Elternteil schuldet maximal den Unterhalt, der sich aus seinem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Durch die oben dargestellte Rechenmethode darf es nicht dazu kommen, dass der Unterhaltspflichtige mehr zahlt, als er zahlen müsste, wenn nur sein Einkommen zählen würde. Man muss also immer eine Kontrollrechnung machen. In diesem Beispielfall muss geprüft werden, wieviel Unterhalt die Eltern zahlen müssten, wenn nur der Vater bzw. die Mutter allein Unterhalt nach seinem errechneten Einkommen von bzw zahlen müsste. Laut Düsseldorfer Tabelle wären das für den Vater 586 (Betrag aus Zeile 5, da nur ein Unterhaltsberechtigter) abzüglich des hälftigen Kindergelds von 92 gleich 494, für die Mutter 488 (Betrag aus Zeile 1, da noch ein weiteres minderjähriges Kind im Haushalt der Mutter lebt) abzüglich des hälftigen Kindergelds gleich 396. Bei beiden übersteigt der errechnete Unterhaltsbedarf an das studierende Kind nicht den jeweiligen Einzelunterhalt. Von diesem Bedarfsbetrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern abgewichen werden. Auf den Unterhaltsanspruch werden die Einkünfte des Kindes wie Stipendien, BAföG-Leistungen, Kapitaleinkünfte, Praktikumsvergütungen (wenn das Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist) angerechnet. Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit können nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben (das bedeutet, dass Einkünfte aus einem Nebenjob, soweit er sich nicht studienzeitverlängernd auswirkt, nicht angerechnet werden. Studierende sind nicht verpflichtet zu arbeiten). Würde unser Beispielstudierender also z.b. ein Deutschlandstipendium erhalten, können die Eltern diese Summe monatlich abziehen und weniger zahlen = Ermittlung des Einkommens der Eltern Was als Einkommen zählt und welche Abzüge vorzunehmen sind, kann man den jeweils geltenden Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts entnehmen. Oberlandesgericht Braunschweig portal/live.php?navigation_id=16980&article_id=65487&_psmand=101 Oberlandesgericht Celle php?navigation_id=13594&article_id=57561&_psmand=54 Vom bereinigten Nettoeinkommen ist am Ende für jeden Elternteil der sog. angemessene Selbstbehalt abzuziehen. Er beträgt Nur wenn das Einkommen den Selbstbehalt überschreitet, besteht eine Unterhaltspflicht des jeweiligen Elternteils. Im Gegensatz zum BAföG wird hier das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt, das Kindergeld und Stipendien werden als Einkommen des Kindes angesehen und vom Bedarf abgezogen. Von den gesetzlichen Grundlagen aus betrachtet stehen BAföG-Empfänger besser da.

19 2 = Kindergeld Das Kindergeld wird zwar an die Eltern ausgezahlt, ist aber zur Deckung des Barbedarfs des volljährigen Kindes zu verwenden und wird vom Unterhaltsanspruch gegen die Eltern abgezogen. Im Ergebnis wird der Lebensunterhalt der/des Studierenden mit dem Kindergeld und den Unterhaltszahlungen der Eltern bestritten, wobei die Eltern zum Teil entlastet werden, da durch das Kindergeld ein Teil des Bedarfs abgedeckt wird. Das Kindergeld kann in bestimmten Fällen auch direkt an das Kind ausgezahlt werden (Abzweigung): wenn Eltern trotz bestehender Unterhaltsverpflichtung (nicht nur vereinzelt, sondern dauernd) keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen; wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommen; wenn Eltern nicht genug Einkommen haben, um Unterhalt zu zahlen. Abgezweigt wird in diesen Fällen der Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des gesamten Kindergeldes auf alle Kinder ergibt. Das Kindergeld gehört also dem Kind! In der Regel zahlen Eltern nicht mehr zu Hause lebenden Kindern das Kindergeld problemlos aus. Das Kindergeld beträgt zurzeit 184 für das erste und zweite Kind, 190 für das dritte und 215 für jedes weitere Kind. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, sofern sich die Kinder in der Ausbildung befinden. Diese Grenze verschiebt sich bei fortdauernder Ausbildung um den geleisteten Wehroder Ersatzdienst. Kindergeld wird seit dem unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt, die/der Studierende kann also beliebig dazuverdienen, ohne die Kindergeldzahlung zu gefährden. Das Kindergeld geht an mich: 184 Monatliche Einnahmen von Marie: 184 Kindergeld 3 = BAföG Sofern Eltern kein besonders hohes Einkommen haben, wird ein Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert. Etwa 30% der Studierenden erhalten zurzeit eine Förderung nach dem BAföG. Die meisten davon bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einer Kombination aus BAföG und Unterhalt (plus anderer Mittel). BAföG und Unterhalt sind insofern aufeinander abgestimmt, als beim BAföG das Einkommen der Eltern Berücksichtigung findet und im Unterhaltsrecht die BAföG-Leistung den Bedarf des Studierenden senkt, also zu einem geringeren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern führt. 3+1= Wie setzt sich BAföG zusammen? Studierende erhalten die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Werde ich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert?? Der monatliche Bedarf eines Studierenden laut BAföG beträgt 422 für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen bzw. 597 für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Bei notwendiger eigener Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich diese Sätze um max. 62 für die Kranken-, und 11 für die Pflegeversicherung. Es ergibt sich ein Höchstbetrag von

20 Finanzierung des Studiums 20 Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag) Für Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 113 für das erste und 85 für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten ( 14b BAföG). Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Zuschuss gewährt, ist also nicht zurückzuzahlen. Der Betreuungszuschlag erhöht sich ab Wintersemester 2016/17 auf 130 für jedes Kind. 3+2 = Wer bekommt BAföG? Um BAföG zu bekommen, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder zur Gruppe der AusländerInnen gehören, die sich langfristig in Deutschland aufhalten dürfen oder die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Dabei ist es für EU-BürgerInnen grundsätzlich leichter, gefördert zu werden, als für andere AusländerInnen. Die genauen Bestimmungen sind in 8 BAföG nachzulesen. Das Studium muss vor Beginn des 30. Lebensjahres aufgenommen werden, bei Masterstudiengängen vor Beginn des 35. Eine Verschiebung dieser Altersgrenze erfolgt z.b., wenn persönliche oder familiäre Gründe, wie die Erziehung eines Kindes, für den späteren Beginn des Studiums vorliegen oder Sie über den rein beruflichen Zugang ein Studium aufnehmen (s. 3+3). BAföG gibt es nur für eine förderungsfähige Ausbildung ( 7 BAföG). Dazu einige Erläuterungen und Ausnahmen. Erste Ausbildung Berufsausbildung (Lehre) Eine betriebliche Ausbildung wird nicht durch BAföG gefördert. Daher erlischt durch eine solche Ausbildung der BAföG-Anspruch nicht. Man kann also ohne Probleme nach dem Abitur eine Berufsausbildung absolvieren und danach BAföG-gefördert studieren. Weiterführende allgemeinbildende Ausbildung Wer mit der ersten BAföG-förderungsfähigen allgemeinbildenden Ausbildung überhaupt erst den Zugang zur höherwertigen zweiten Ausbildung erworben hat, darf auch diese BAföG-gefördert absolvieren. Wer z.b. das Abitur auf einem Abendgymnasium oder Kolleg nachholt, kann danach BAföG-gefördert studieren. Master nach Bachelor Wer für den Bachelor BAföG erhalten hat, ist auch für das Masterstudium förderungsfähig. Man darf aber zu Beginn des Masters (1. Tag des Semesters zählt) noch nicht 35 sein. Sonst müssen wichtige persönliche oder familiäre Hinderungsgründe vorliegen, um BAföG erhalten zu können. Erste Ausbildung an Berufsfachschule ohne vorherige Ausbildung Wer als erste berufsbildende Ausbildung eine mind. dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse absolviert hat, bei denen jeweils der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung NICHT vorausgesetzt wurde, kann ebenfalls noch BAföG-gefördert studieren. Hintergrund ist, dass AbsolventInnen dieser Schulen nicht gegenüber Absolventen einer betrieblichen Ausbildung benachteiligt werden sollen. Diese Regelung betrifft z.b. PTAs, Technische Assistenten für Informatik, Logopäden etc. Teilzeitstudium, Urlaubssemester Gefördert werden nur Vollzeitstudierende, ein Teilzeitstudium ist nicht förderungsfähig. Auch im Urlaubssemester erhält man kein BAföG. BAföG für Erzieher? Da die Erzieher-Ausbildung in Niedersachsen zweigeteilt ist und beide schulischen Ausbildungen (SozialassistentIn und ErzieherIn) BAföG-förderungsfähig sind, kann ein anschließendes Studium (dann dritte Ausbildung) für AbiturientInnen nicht mehr nach dem BAföG gefördert werden. Nicht-AbiturientInnen erwerben über die Erzieherausbildung die Hochschulreife. Daher können sie noch gefördert werden, vorausgesetzt, das Studium setzt die Erzieherausbildung inhaltlich fort. Sie erhalten das BAföG allerdings als verzinsliches Bankdarlehen, da sie nur noch Anspruch auf BAföG nach 7 Abs. 2 Nr. 3 BAföG haben (eine weiterführende Ausbildung, Zugang durch die vorherige Ausbildung erst eröffnet ).

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