Rahmenstoffplan für die Ausbildung zur Strahlenschutzfachkraft

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1 Rahmenstoffplan für die Ausbildung zur Strahlenschutzfachkraft I. Einfache mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes Die Methoden des Strahlenschutzes beruhen auf physikalischen Gesetzen und auf Erkenntnissen der Biologie. Deshalb muss die Strahlenschutzfachkraft mit den für ihr Arbeitsgebiet wichtigen einfachen Grundlagen der Physik und Biologie vertraut sein. 1. Mathematische Grundlagen Da physikalische Gesetze häufig in Form von Gleichungen dargestellt werden, muss die Strahlenschutzfachkraft wissen, was einfache mathematische Gleichungen physikalisch aussagen. - Bruchrechnen - Gleichungen 1. Grades - Rechnen mit Potenzen - Graphische Darstellung von Exponentialfunktionen und Potenzfunktionen - Umgang mit Grössengleichungen, Zahlenwertgleichungen und Einheitengleichungen 2. Naturwissenschaftliche Grundlagen In diesem Abschnitt sollen Grundbegriffe und die Basiseinheiten der Physik und der Atomphysik sowie einfache Grundlagen der Chemie und Biologie so weit vermittelt werden, wie sie zum qualitativen Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Strahlung und Materie und der biologischen Strahlenwirkung notwendig sind. Außerdem muss die Strahlenschutzfachkraft die Erscheinungen der Radioaktivität und ihre Zeitabhängigkeit kennen lernen. 2.1 Physikalische Grundlagen - physikalische Größen und Einheiten - Energieerhaltungssatz - Arbeit und Leistung - Temperatur und Aggregatzustände 2.2 Chemische Grundlagen - Bausteine der Materie - Chemische Verbindungen - Periodensystem der Elemente 2.3 Atomphysikalische Grundlagen - Atomaufbau - Größenverhältnisse von Proton, Neutron und Elektron - Ladungs- und Massenverhältnisse - Kernkräfte und Bindungsenergie - Nuklide - Symbole der deutschen Nuklidkarte - Radioaktive Umwandlung - Strahlenarten - natürliche und künstliche Radioaktivität - Aktivität und spezifische Aktivität Seite 1 von 7

2 2 - Halbwertzeit 2.4 Wechselwirkung zwischen Strahlen und Materie - geladene Teilchen - ungeladene Teilchen - Gamma- und Röntgenstrahlen 2.5 Dosimetrie - Dosisbegriff - Energiedosis - Bewertete Dosis - Körperdosis und Äquivalentdosis - Ortsdosis und Personendosis - Dosis und Dosisleistung 2.6 Biologische Wirkung der Strahlung - Aufbau und Funktion einer Zelle - Biologische Wirkung ionisierender Strahlung - Somatische und genetische Strahlenwirkung 2.7 Abschirmung - Abschirmung der verschiedenen Strahlenarten - Abschimmaterialien 3. Reaktorphysikalische Grundlagen Hier sollen der Strahlenschutzfachkraft die Vorgänge im Reaktor und die Energiefreisetzung anschaulich, d. h. ohne Verwendung von Gleichungen, nahe gebracht werden. Außerdem sollen die Grundbegriffe gelehrt werden, die für das Verständnis der Funktion der Kernreaktoren notwendig sind. - Isotope des Urans - Wechselwirkung zwischen Kernen und Neutronen - Kernspaltung - Kettenreaktion - Umwandlung U 238 PU Strahlenexposition des Menschen - Natürliche Strahlenbelastung - Berufliche Strahlenbelastung - Zivilisatorische Strahlenbelastung Seite 2 von 7

3 3 II. Kerntechnik In diesem Themenkreis soll die Strahlenschutzfachkraft Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise der Kernreaktoren, deren Stilllegung und Rückbau und die damit zusammenhängenden Fragen der Reaktorsicherheit erhalten. Darüber hinaus soll Sie Einblick in den Brennstoffkreislauf gewinnen 1. Brennstoffkreislauf Der Strahlenschutzfachkraft sind Kenntnisse über die Verfahren der Wiederaufbereitung, Anreicherung und Brennelementeherstellung zu vermitteln. - Anreicherung - Brennelementeherstellung - Wiederaufarbeitung - Sicherheitskonzept 2. Kernreaktoren 2.1 Reaktortechnik Der Strahlenschutzfachkraft sind Kenntnisse über den grundsätzlichen Aufbau eines Reaktors in seiner Funktion als nukleare Energiequelle und im Zusammenhang eines Dampferzeugungssystems zu vermitteln. Art der Moderation, der Wärmeabfuhr und der Regelung bei den wichtigsten Reaktortypen sollen ihr bekannt sein. Aufbau eines Reaktors - Moderation - Regelung des Reaktors - Kühlung des Reaktors - Reaktortypen 2.2 Reaktorsicherheit Es sollen Einblicke in die Reaktorsicherheit vermittelt werden. Die Strahlenschutzfachkraft kann dadurch die Grundkonzepte, für die Rückhaltung der beim Reaktorbetrieb entstehenden radioaktiven Stoffe und für die sichere Abschaltung und Nachkühlung eines Reaktors angewandt werden, beschreiben. - Entstehung der Radioaktivität - Sicherheitskonzept - Barrierenkonzepte und Aktivitätsrückhaltung - Nachzerfallswärme - Abschalt- und Nachkühlsysteme 2.3 Stilllegung und Rückbau - Stilllegungskonzepte - Rückbauverfahren und Methoden - Freigabeverfahren Seite 3 von 7

4 4 3. Entsorgung radioaktiver Stoffe - Konditionierung - Transport - Lagerung III. Strahlenschutzbestimmungen Die Strahlenschutzfachkraft muss wissen, dass die Tätigkeiten des Strahlenschutzes durch gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und betriebsinterne Anweisungen bestimmt sind. Ihr müssen die für ihre Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse der Strahlenschutzvorschriften vermittelt werden. 3.1 Strahlenschutzverordnung insbesondere folgende Schwerpunkte - Strahlenschutzgrundsätze - Begriffsbestimmung - Grenzwerte - Strahlenschutzbereiche - Beschäftigung in fremden Anlagen - Freigabe - Physikalische Strahlenschutzkontrolle 3.2 Sonstige Regelwerke - KTA-Regeln - DIN-Normen - Strahlenschutzordnung und Betriebshandbücher IV. Messtechnik In diesem Themenschwerpunkt soll die Strahlenschutzfachkraft die Grundlagen der Messtechnik von ionisierender Strahlung verstehen lernen. Insbesondere soll sich die Strahlenschutzfachkraft hier die Wirkungsweise, den Aufbau und die Handhabung der wichtigsten Messgeräte bzw. Messverfahren im praktischen Strahlenschutz erarbeiten und an Beispielen anwenden können. 1. Messprinzipien - geladene Teilchen - elektromagnetische Wellenstrahlung - Neutronen 2. Strahlungsdetektoren - Gasionisationsdetektoren - Szintillationszähler - Festkörperdetekoren 3. Messverfahren - Direktmessung Seite 4 von 7

5 5 - Individuelle Messung - Messung nach Anreicherung 4. Strahlenmessinstrumente - Dosimeter - Dosisleistungsmessgeräte - Aktivitätsmessgeräte 5. Bewertung von Messergebnissen 6. Eichung und Kalibrierung V. Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes In diesem Themenkreis soll die Strahlenschutzfachkraft sämtliche Aufgaben der Strahlenschutzüberwachung in Strahlenschutzbereichen kennen lernen. Es sollen ihr ausführliche Kenntnisse über Strahlenschutzmaßnahmen und techniken vermittelt werden, die in der Praxis zum Schutz von Personal, Sachgütern und Umwelt eingesetzt werden können. Die Strahlenschutzfachkraft soll strahlenschutzgerechtes Verhalten erlernen und beurteilen können. Desweiteren soll sie befähigt werden, notwendige Strahlenschutzmaßnahmen anzuordnen und deren Durchführung zu überwachen. 1. Strahlenschutzbereiche - Definition und Kennzeichnung - Zugangsregelung 2. Personendosimetrie - Personendosismessung und Inkorporationsmessung - Protokolierung - Strahlenpass - Dosiskartei 3. Schutzmaßnahmen gegen äußere Bestrahlung - Abschätzung der Dosisleistung aus der Aktivität - Abschätzung der Aufenthaltsdauer aus der Dosisleistung - Abstandsgesetz - Abschirmung - Optimierung der Arbeitsabläufe 4. Schutzmaßnahmen gegen Kontamination - Schutzkleidung - Hautschutz - Kontaminationszonen - Schleusen 5. Schutzmaßnahmen gegen Inkorporation - Atemschutz - Arbeitsplatzabsaugung Seite 5 von 7

6 6 6. Dekontamination - Dekontamination von Personen - Dekontamination von Material 7. Radioaktive Abfälle - Abfallarten - Behandlung - Kennzeichnung - Abgabe - Lagerung 8. Herausbringen von beweglichen Gegenständen aus Strahlenschutzbereichen 9. Strahlenschutzplanung - Arbeitserlaubnisverfahren - Modelltraining - Auswahl der Strahlenschutzmittel und verfahren - Dokumentation 10. Strahlenschutzgerechtes Verhalten 11. Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignissen und in Störfällen VI. Arbeitssicherheit In diesem Themenkreis soll die Strahlenschutzfachkraft erlernen, Unfallgefahren zu erkennen und notwendige Gegenmaßnahmen ergreifen oder veranlassen zu können. Desweiteren soll sie befähigt werden, betrieblich Maßnahmen zur Arbeitssicherheit unterstützen zu können. Außerdem werden der Strahlenschutzfachkraft die Organisation der Störfallvorsorge in kerntechnischen Anlagen erläutert. - Unfallverhütungsvorschriften und allgemeine Arbeitschutzbestimmungen - Vorsorge und Maßnahmen - Institution - Verantwortung - Verhalten bei Unfällen - Kennzeichnung - Regelwerk - Persönliche Schutzausrüstung - Erkennen von Unfallgefahren Seite 6 von 7

7 7 VII. Praktischer Strahlenschutz In diesem Ausbildungsabschnitt soll die Strahlenschutzfachkraft unter Einbeziehung der Kenntnisse der theoretischen Ausbildung insbesondere der Abschnitte V und VI die Aufgabenstellungen der Strahlenschutzüberwachung in Strahlenschutzbereichen und deren Abläufe in der Praxis erlernen und die entsprechenden Aufgaben praktisch durchführen. 1. Umgang mit Strahlenschutzmessgeräten - Dosismessgeräte - Dosisleistungsmessgeräte - Kontaminationsmessgeräte - Luftüberwachungsmessgeräte - Funktionsprüfung - Messwerterfassung und protokollierung - Kalibrierung von Messgeräten - Aufnahme von Kennlinien 2. Personenüberwachung - Personendosismessung - Personenkontaminationsmessung - Erkennung von Inkorporation 3. Raum- und Anlagenüberwachung - Ortsdosisleistungsmessung (Gamma, Beta und Neutronen) - Luftaktivitätsmessung (Edelgase, Jod, Aerosole und Tritium) - Oberflächenkontaminationsbestimmung (Direktmessung, Wischtest und Probenahme) 4. Durchführung bei Strahlenschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz - Vorbeugender Strahlenschutz - Begleitender Strahlenschutz 5. Herausbringen von beweglichen Gegenständen aus Strahlenschutzbereichen 6. Messungen bei Radioaktivtransporten Seite 7 von 7

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