Energiesparberatung Strom statt Sperre der ESB für Haushalte mit geringen Einkommen

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1 Stand 1. Juli 2009 Energiesparberatung Strom statt Sperre der ESB für Haushalte mit geringen Einkommen 1. Ausgangssituation Konzept Die stark steigenden Energiekosten belasten im zunehmenden Maß private wie öffentliche Haushalte und sind besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen ein massives Problem. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe, Grundsicherung und kleinen Renten stellt dies vor existenzielle Probleme. Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für Wohnenergie (Strom, Gas und andere Brennstoffe) von 2002 bis Juli 2008 um 55,7 Prozent gestiegen. Die effiziente Nutzung von Energie ist nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen zentral geworden. Zwar gibt es in Bottrop Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale, die VerbraucherInnen Wege zur Reduzierung der Energiekosten aufzeigen. Allerdings richtet sich dieses Beratungsangebot vorwiegend an VerbraucherInnen, die bereits sensibilisiert sind und selbst aktiv Rat suchen. VerbraucherInnen, denen das notwendige Bewusstsein für eine effiziente Energienutzung fehlt oder die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, selbstständig Informationen zu erschließen, finden bislang kaum Unterstützung, obwohl sie ökonomisch am Stärksten davon betroffen sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bottrop für VerbraucherInnen erfolgt bei ausreichender Nachfrage nur einmal wöchentlich stationär in den Räumen der Beratungsstelle gegen ein Entgelt in Höhe von fünf Euro. Aktivierende und aufsuchende Beratungsangebote vor Ort für die Zielgruppe der HilfeempfängerInnen und GeringverdienerInnen existieren bislang in Bottrop nicht. 2. Energiekosten bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe Das Sozialamt der Stadt Bottrop und die ARGE Arbeit für Bottrop (AfB) übernehmen zwar die Kosten für Wohnung und Heizung für ALG II und SozialhilfeempfängerInnen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die vorgegebene Obergrenze, so müssen die HilfeempfängerInnen die darüber liegenden Kosten selbst tragen. Kosten für Haushaltsstrom sind von LeistungsempfängerInnen aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Regelsatz selbst zu bestreiten. Trotz großer Preissteigerungen nicht nur für Energie ist dieser Regelsatz bislang nicht erhöht worden. Lokale Sozialeinrichtungen wie Suppenküche Kolüsch, Bottroper Tisch und Kleiderkammern haben einen enormen Zulauf. Immer mehr Menschen müssen Geld für Essen und Kleidung sparen, um ihre Energiekosten bezahlen zu können. Hungern für die Heizung darf jedoch nicht zugelassen werden. Menschen mit wenig Einkommen sind aufgrund der knappen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und angesichts der hohen Energiekosten gezwungen, Energie kostenbe 1

2 wusst zu nutzen, da andernfalls die Gefahr besteht, sich zu verschulden und in eine existenziell bedrohliche Lage zu geraten. Aus Unwissenheit über die finanziellen Auswirkungen ihres Energiekonsums, aufgrund veralteter Elektrogeräte sowie schlechter Bausubstanz der Wohnung sind jedoch gerade HilfeempfängerInnen dazu häufig nicht in der Lage. Am deutlichsten zeigt sich dies in der hohen Zahl an Stromsperren aufgrund von Zahlungsrückständen waren davon in Bottrop laut Energieversorger Emscher Lippe Energie (ELE) mindestens 1085 Haushalte betroffen, allein Zahlungserinnerungen und Mahnungen hat ELE 2007 versandt. Energiekosten sind eine zentrale Schuldenfalle, die in die Verarmung und zum Wohnungsverlust führen können. 3. Ziele des Projekts Ziel der Energiesparberatung der Evangelische Sozialberatung Bottrop (ESB) für HilfeempfängerInnen und GeringverdienerInnen ist es, pro Energieberater 100 Haushalte im Jahr zu erreichen und ihnen vor Ort in ihren Haushalten Unterstützungs und Informationsangebote zu geben, um vorhandene Energiesparpotenziale zu nutzen. Dies soll durch Maßnahmen in folgenden Bereichen geschehen: a) Verbrauchserfassung und Abrechnung b) Geräteausstattung in den Haushalten c) Veränderungen im Verbraucherverhalten d) Bausubstanz der Wohnungen/Gebäude Nach Erfahrungen des Energiesparservices der Caritas Frankfurt am Main können mit Unterstützungs und Informationsangeboten, die am Verbraucherverhalten ansetzten, und geringen einmaligen Investitionen in Höhe von Euro pro Wohnung die MieterInnen innerhalb eines Jahres im Schnitt 127 Euro an Kosten für Strom und Wasser sparen. Davon profitieren alle: Dieses Einsparpotenzial entlastet das enge Budget von Haushalten mit geringen Einkommen. Das freut auch den städtischen Haushalt, schließlich müssen AfB und Sozialamt dann weniger Heizkosten zahlen. Auch die Energieversorger haben einen Gewinn, wenn weniger KundInnen im Mahnverfahren stecken und Energieschulden haben. Der zusätzliche Umweltgewinn durch die Reduzierung von Treibhausgasen macht das Projekt außerdem zu einem Gewinn für alle: Jeder beratene Haushalt produziert pro Jahr etwa 250 Kilogramm weniger Klimakillergas CO Zielgruppe Zielgruppe der Energiesparberatung des ESB ist die Verbrauchergruppe der HilfeempfängerInnen und GeringverdienerInnen. Hierzu zählen vor allem Un und Geringqualifizierte sowie ZuwandererInnen mit hier nicht anerkannten beruflichen Qualifikationen, die wiederum überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen und auf ALG II angewiesen sind sowie RentnerInnen mit geringen Einkommen und Menschen, die die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die wachsende Gruppe der GeringverdienerInnen, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenig informiert ist zu Fragen des sparsamen Energieverbrauchs. 2

3 Das Angebot der Energiesparberatung soll sich in der Anfangsphase zunächst an die Menschen richten, die bereits von der ESB beraten werden. Danach soll es für alle Bottroper Haushalte mit geringen Einkommen geöffnet werden. 5. Projektbeschreibung Die ESB möchte zwei Langzeitarbeitslosen eine neue Jobchance geben und sie zu Energiesparberatern ausbilden. Der Energiesparservice soll die existierenden sozialen Wohnhilfen der ESB ergänzen. Die Energiesparberater sollen eine umfangreiche theoretische und praktische Schulung über Energieeinsparungen und Umweltverhalten sowie ein Kommunikationstraining und eine EDV Schulung bekommen. Mit ihren neu erworbenen Kenntnissen sollen sie Menschen am Rande des Existenzminimums helfen, Energie und Wasser zu sparen. Die beiden Energiesparberater sollen nach Terminvereinbarung vor Ort in die Wohnungen gehen, um den Energieverbrauch zu ermitteln und Spartipps zu geben. Mit im Gepäck haben die Berater gleich ein Energiespar Starterpack mit Energiesparlampen und wassersparenden Duschköpfen. Die Beratung erfolgt nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Verschwiegenheit und Vertraulichkeit. 5.1 Auswahl und Erstanalyse der Haushalte Der Kontakt zu den HilfeempfängerInnen und die gezielte Ansprache der Haushalte werden in erster Linie über die ESB im Rahmen ihrer Beratungsarbeit selbst erfolgen. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung in der Sozialberatung (etwa 500 Klienten jährlich), verfügt sie über intensive Kontakte und eine Vertrauensbasis zur Zielgruppe. Bereits im Vorfeld können so wichtige Hinweise auf die Situation von Haushalte geben werden, die in der Energiesparberatung zu berücksichtigen sind, weil ihr Energieverbrauch hoch ist oder sie Energieschulden haben. Im Rahmen dieser Erstanalyse werden die zu beratenden Haushalte eingegrenzt, Zweck, Inhalte und Ablauf der Energieberatung werden erläutert. Haushalte mit Energieschulden sollen vorrangig berücksichtigt werden. Zudem soll der enge Kontakt zu anderen sozialen Einrichtungen vor Ort (Schuldner und Insolvenzberatung, Verbraucherzentrale, Arbeitsgemeinschaft Sozial Brennpunkte, Bottroper Tisch u.a.) genutzt werden, um weitere Haushalte anzusprechen. 5.2 Haushalts Diagnose Die Diagnose erfolgt vor Ort anhand von Checklisten und Fragebögen und bezieht sich auf die vier Ebenen, die die Höhe des Energieverbrauchs beeinflussen: a) Abrechnung Hier sind anhand vorgegebener Checklisten folgende Fragen zu klären: Stimmen die Angaben auf der Energieabrechnung? Stimmen die angegebenen Tarife für Strom, Gas und Fernwärme? Gas: Stimmt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden? Stimmt der Brennwert? Arbeitet der Zähler korrekt? 3

4 b) Geräteausstattung Alte, stromfressende Geräte verursachen erhebliche Kosten. Um zu klären, ob und inwieweit die im Haushalt eingesetzten Geräte verantwortlich sind für den übermäßigen Energieverbrauch, ist eine Strommessung erforderlich. Für jedes genutzte Elektrogerät im Haushalt werden die gemessenen Werte in einer Liste festgehalten und mit entsprechenden Durchschnittswerten verglichen. c) Verbraucherverhalten Um das individuelle Verbraucherverhalten einschätzen zu können, werden anhand eines Fragebogens die Nutzungsgewohnheiten erhoben von: Heizung (Raumtemperatur, Gebrauch von Thermostatventilen, Lüften, u.a.m.) Haushaltsgeräten: Kühlen, Waschen, Spülen Unterhaltungselektronik (TV, PC, Play Station Gebrauch des Stand By Betriebs, etc.) d) Bausubstanz In diesem Bereich sind durch die Energieberater einfach sichtbare Mängel in der Bausubstanz, wie undichte Fenster, feuchte Wände, sowie die den Energieverbrauch beeinflussende Lage der Wohnung (Anzahl der Außenwände, Erd, Ober, Dachgeschoss) in einer Checkliste zu erfassen. 5.3 Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs a) Behebung von Abrechnungsfehlern Am einfachsten sind fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren. Hier genügt eine kurze schriftliche Stellungnahme des Energieberaters an den Energieversorger, damit durch Fehler entstandene Kosten zurück erstattet, künftig alle Verbrauchsdaten korrekt erfasst und defekte Zähler ausgetauscht werden. b) Ersatzbeschaffung für energieineffiziente Geräte Alte, stromfressende Geräte verursachen enorme Kosten. Mit effizienten Geräten neuster Bauart können im Vergleich zu Geräten von 1990 hohe Einsparquoten erzielt werden (Kühlschrank 75 Prozent, Kühl Gefrier Kombination 60 Prozent, Waschmaschine 35 Prozent). Da HilfeempfängerInnen nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Austausch der Geräte vornehmen zu können, soll in besonders gravierenden Fällen versucht werden, finanzielle Hilfen für Ersatzbeschaffungen zu besorgen. c) Schulung des Verbraucherverhaltens Das Verbraucherverhalten selbst bietet viele Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten. So lassen sich die Heizkosten durch Beachtung einfacher Regeln um bis zu 50 Prozent senken und der Stromverbrauch um bis zu 20 Prozent reduzieren. Die Vermittlung von Kenntnissen zur sparsamen Energienutzung und das Training geeigneter Verhaltensmaßnahmen stehen im Mittelpunkt der Beratung. Dies wird durch kostengünstige Investitionen und praktische Hilfen geschehen. So dürften für viele Haushalte folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung hilfreich sein: 4

5 Maßnahmen zur einfachen Wärmedämmung (z. B. Anbringen von Isoliermaterial unterhalb von Türen oder um alte Fensterrahmen), Maßnahmen zur besseren Temperaturregulierung (Installation von Thermostatventilen) Maßnahmen zur Vermeidung des Stand By Betriebs (Steckerleiste) Veränderungen im Energieverbrauch sollen über die Jahresend und Betriebskostenabrechnung ermittelt werden, was weitgehend im Rahmen der normalen Beratungsleistungen der ESB möglich ist. So kann ein konkretes und relativ zeitnahes Feedback zum Einspareffekt durch bereits geändertes Nutzerverhalten gegeben werden. Bei einer festgestellten Erhöhung des Energieverbrauchs können die Ursachen geklärt und Hilfestellung gegeben werden, um bereits aufgezeigte Einsparpotenziale konsequent ausschöpfen zu können. d) Initiierung von baulichen Sanierungsmaßnahmen Nach Expertenmeinung sind bis zu 60 Prozent der Energiekosten durch Wärmedämmungsmaßnahmen zu senken. Falls bei der Diagnose grobe Mängel in der Bausubstanz festgestellt werden, wird der ESB Energiesparberater Kontakt zum Vermieter aufnehmen, damit ein externer auf Wärmedämmungsmaßnahmen spezialisierter Energieberater den Haushalt nochmals begutachten kann. Ist der hohe Energieverbrauch darauf zurückzuführen, wird es Aufgabe des externen Experten sein, auf den Vermieter zuzugehen und ihm Wege für kostengünstige Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Hierzu zählen Informationen über Energiespar Förderprogramme als auch Erläuterungen zum seit Mitte 2008 geltenden Energieausweis und den damit verbundenen Anforderungen an die Gebäudedämmung. 6. Verortung des Projekts Die ESB bietet sich als Träger zur erfolgreichen Umsetzung der Energiesparberatung an, weil sie über umfangreiche und langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Beratungs, Beschäftigungs und Qualifizierungsmaßnahmen für die Zielgruppe verfügt. Wesentlicher Bestandteil des Vor Ort Energiesparservices ist die enge Verzahnung mit der Sozialberatungsarbeit der ESB im Rahmen ihrer begleitenden sozialen Wohnhilfen. Die notwendige, intensive Vernetzung mit sozialen Einrichtungen vor Ort ist bereits seit vielen Jahren vorhanden. Ein weiterer Vorteil der Angliederung an die ESB liegt in der Kostenersparnis durch die anteilige Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Lagerkapazitäten, Werkzeug, Fahrzeug etc.) und Sekretariatsdienstleistungen (Telefonservice, Terminvereinbarung etc.). 7. Personelle Ausstattung Energieberater: Langzeitarbeitslose mit JobPerspektive Die ESB möchte zwei Langzeitarbeitslose zu Energiesparberatern ausbilden und dauerhaft beschäftigen. Dazu wird auf das Bundesprogramm Beschäftigungszuschuss Jobperspektive zurückgegriffen. Die Energiesparberatern bekommen eine umfangreiche theoretische und praktische Schulung über Energieeinsparungen sowie ein Kommunikationstraining und 5

6 eine EDV Schulung. Aufgrund des anfänglich hohen Schulungsbedarfs haben sich kurzfristigere Maßnahmen der Beschäftigungsförderung als nicht effizient erwiesen. 8. Kooperationstionspartner Unerlässlich für den Projekterfolg sind die enge Kooperation mit sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit für Energiefragen zuständigen Unternehmen, Behörden und Institutionen. Mit folgenden Organisationen ist eine Kooperation vereinbart worden: Sozialamt der Stadt Bottrop (Amt 50) ARGE Arbeit für Bottrop (AfB) Schuldner und Insolvenzberatung Bottrop Arbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte e.v. (AGSB) Bottroper Tisch, Partner für Jung und Alt e.v. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbh (angefragt) 9. Förderer Else Funke Stiftung Energieversorger Emscher Lippe Energie (ELE) Westfälischer Herbergsverband e.v. (WHV) ARGE Arbeit für Bottrop (AfB) ARGE Bochum (angefragt) Sparkasse Bottrop Stadt Bottrop / Sozialamt Krombacher Brauerei Stiftung stellwerk des evangelischen Kirchenkreises Gladbeck Bottrop Dorsten Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Klimaschutzinitiative (angefragt) 10. Wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation der Ergebnisse Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Es baut auf einer Voranalyse zu Energieberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte in Bottrop und Energiearmut in Bottrop auf. Zudem werden über den gesamten Verlauf des Projekts Daten u.a. zum Energieverbrauch und Einsparvolumen der Zielgruppe erhoben. Nach einem Jahr findet eine Auswertung statt und das Projekt wird evaluiert 6

7 11. Öffentlichkeitsarbeit Der Energiesparservice wird begleitet durch eine Öffentlichkeitsarbeit, die sich an folgende Zielgruppen mit entsprechenden Maßnahmen richtet: Klar formulierte Flyer und Energieratgeber dienen zur gezielten Ansprache von potenziell zu beratenden Haushalten (Zielgruppe des Projekts). Die Fachöffentlichkeit wird laufend über Zwischenberichte über den Stand des Projekts informiert, so dass gegebenenfalls notwendige Anpassungen im Rahmen der Beratung möglich sind. Die allgemeine Öffentlichkeit wird über geeignete Medienarbeit über das Projekt (Ziele, Inhalte und Ergebnisse) informiert. Kontakt Evangelische Sozialberatung Bottrop (ESB) Energiesparprojekt Strom statt Sperre Kirchhellener Str. 62a Bottrop Energiesparhelfer: Stefan Fischmann, Marcus Wellem E Mail: energiesparen@esb bottrop.de Projektverantwortlicher: Wolfgang Kutta E Mail: wolfgang.kutta@esb bottrop.de Telefon: (02041) Telefax: (02041) bottrop.de 7

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