Motion Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, vom 1. März 2011 betreffend Offenlegung der Parteifinanzen; Ablehnung. Aarau, 25. Mai

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1 Regierungsrat Motion Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, vom 1. März 2011 betreffend Offenlegung der Parteifinanzen; Ablehnung Aarau, 25. Mai I. Text und Begründung der Motion wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab: 1. Ausgangslage Die vorliegende Motion verlangt, dass in Zukunft die im Grossen Rat vertretenen Parteien verpflichtet werden, jährlich Rechenschaft über ihre Finanzen abzulegen und ihre Einnahmen und Ausgaben bei Wahlen und Abstimmungen offenzulegen. Begründet wird die Motion im Wesentlichen damit, dass bereits heute die Mitglieder des Grossen Rats und in Zukunft auch die Mitglieder des Regierungsrats ihre Interessenbindungen von Gesetzes wegen offenlegen müssen. Damit der Bürger sachgerecht entscheiden kann, muss dieser sich offen und umfassend informieren können, wie sich die Parteien finanzieren. 2. Regelungen anderer Kantone In den Kantonen Genf und Tessin bestehen bereits heute Gesetze, welche die Offenlegung von Parteispenden regeln. Gemäss Art. 29A Abs. 1 des Genfer loi sur l'exercice des droits politiques (LEDP) vom 15. Oktober 1982 müssen die Parteien jährlich ihre Jahresrechnung sowie die Namen der Spenderinnen und Spender den kantonalen Finanzinspektoren melden. Im Kanton Tessin bestimmt Art. 114 Abs. 1 des Legge sull esercizio dei diritti politici (LEDP) vom 7. Oktober 1998, dass Parteispenden über Fr. 10'000. bei der Staatskanzlei gemeldet und dabei die Höhe des Spendenbetrags sowie die Identität des Spenders genannt werden müssen.

2 - 2 - In zahlreichen anderen Kantonen waren in der Vergangenheit oder sind gegenwärtig politische Vorstösse zum vorliegenden Thema hängig: Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt etwa ist aktuell eine Motion hängig, mit welcher die Parteien zwar nicht verpflichtet werden sollen, ihre Sponsoren mit Namen zu nennen, jedoch seien diese Sponsoren getrennt nach natürlichen und juristischen Personen sowie nach Branchen (Banken, Pharmaindustrie, Verkehr, Handel etc.) offenzulegen. Der entsprechende Vorstoss wurde bis jetzt noch nicht weiter behandelt. Im Kanton Bern wurden in den letzten Jahren schon mehrfach parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche die Transparenz der Parteienfinanzierung zum Ziel hatten. Ein im Jahr 2005 eingereichter Vorstoss verlangte die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, damit diejenigen Parteien, welche Fraktionsbeiträge erhalten, jährlich einen Rechenschaftsbericht abzulegen haben. Die besagte Motion wurde vom Grossen Rat genauso abgelehnt wie zwei ähnlich lautende Motionen aus den Jahren 2000 und Zuletzt wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern eine Motion abgelehnt, welche von den im Grossen Rat vertretenen Parteien einen jährlichen Rechenschaftsbericht sowie eine Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben bei den kantonalen und nationalen Wahlen sowie bei den Abstimmungskämpfen verlangte. Eine weitere Motion mit ähnlicher Stossrichtung, welche ein Verbot von sämtlichen Parteispenden der UBS zum Ziel hatte, wurde kurz nach Einreichung vom Motionär selber wieder zurückgezogen. Im Kanton Luzern wurde mit einer Motion aus dem Jahr 2007 der Regierungsrat aufgefordert, eine gesetzliche Regelung über die Finanzierung der Parteien zu erarbeiten, die zum einen Transparenz schafft und zum anderen die Wahlkampfkosten begrenzt. Diese Motion wurde vom Kantonsrat jedoch abgelehnt. Im Kanton Solothurn wurde im Jahr 2010 der Regierungsrat beauftragt, das kantonale Gesetz über die politischen Rechte in diesem Sinn anzupassen, dass eine Offenlegung der Parteienfinanzierung und der Abstimmungskampagnen eingeführt wird. Der Regierungsrat soll sich dabei an den Grundsätzen der Regelungen in den Kantonen Genf und Tessin orientieren. Dieser Auftrag ist noch beim Regierungsrat hängig. Im Kanton Zürich verlangte eine Motion aus dem Jahr 2007 rechtliche Grundlagen, um Transparenz und Chancengleichheit bezüglich der finanziellen Mittel, welche in Wahl- und Abstimmungskämpfen eingesetzt werden, sicherzustellen. Nachdem die Motion in ein Postulat umgewandelt worden ist, lehnte der Kantonsrat dieses im Jahr 2009 ab. 3. Bund Auf Bundesebene gab es seit den 1970er-Jahren immer wieder und seit ca. zehn Jahren vermehrt parlamentarische Vorstösse, welche die Erhöhung der Transparenz der Parteienfinanzierung zum Ziel hatten.

3 - 3 - In jüngerer Vergangenheit wurden im Bund drei parlamentarische Initiativen eingereicht, welche auf eine erhöhte Transparenz der Parteienfinanzierung abzielten. Es handelt sich dabei um eine der sozialdemokratischen Fraktion vom 10. März 2009 (09.415: Endlich Transparenz in der Schweizer Politik), eine von Andreas Gross, SP, Zürich, vom 20. März 2009 (09.416: Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011) und eine von Nationalrat Antonio Hodgers, GP, Genf, vom 5. Juni 2009 (09.442: Transparenz in der Parteienfinanzierung). Alle drei parlamentarischen Vorstösse wurden auf Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) am 9. März 2010 durch den Nationalrat abgeschrieben. Die Anträge der SPK-N wurden im Wesentlichen gleich begründet wie schon im Rahmen der weiter zurückliegenden parlamentarischen Initiativen. Es seien keine Regelungen ersichtlich, die Umgehungsmöglichkeiten ausschliessen würden. Eine Minderheit der SPK-N anerkannte jedoch, dass die Glaubwürdigkeit der Politik nicht dadurch gefährdet würde, dass allfällige Offenlegungspflichten umgangen würden. Regeln und Pflichten würden in verschiedensten Bereichen immer wieder nicht beachtet. Die Parteienfinanzierung ist gegenwärtig auch in der Bundesverwaltung ein wichtiges Thema. Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet im Auftrag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Regelung der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen. Das Gutachten ist momentan noch nicht vorhanden, sollte nach Auskunft des BJ aber bis Mitte dieses Jahrs vorliegen. In einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorstoss steht eine kürzlich eingereichte Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S), welche die Transparenz bei der Finanzierung von Abstimmungskampagnen zum Inhalt hat. Diese Motion wird von der SPK-S damit begründet, dass viel Geld in intensive Abstimmungskampagnen investiert werde und dass diese finanziellen Mittel offensichtlich ungleich verteilt seien. Es sei somit nicht allen politischen Parteien möglich, eine aufwendige Kampagne zu führen. Deshalb sollen Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, verpflichtet werden, die Herkunft der finanziellen Mittel ihrer Kampagne der Bundeskanzlei zu melden. Die Finanzierungsquellen der Parteien sind gemäss der SPK-S nicht im Visier dieser Motion, da eine Offenlegungspflicht im Bereich der Parteifinanzen den Ruf nach einer öffentlichen Parteienfinanzierung laut werden lassen könnte. In diese Richtung will die SPK-S jedoch nicht gehen. Die Motion wurde vom Plenum noch nicht behandelt. Schliesslich verlangt eine von Nationalrat Lukas Reimann, SVP, St. Gallen, lancierte Volksinitiative die Offenlegung der Einkünfte der Mitglieder der Bundesversammlung. 4. Beurteilung Die Entwicklungen im Bund und in den Kantonen zeigen, dass zwar immer wieder verschiedene Möglichkeiten diskutiert werden, um eine Offenlegung der Finanzierung von Parteien sowie von Wahlen und Abstimmungen zu regeln. Der Blick auf die Situation im Bund und in den Kantonen zeigt allerdings auch, dass es sich hierbei um ein politisch sehr umstrittenes

4 - 4 - Thema handelt. Zwar gibt es sowohl für als auch gegen die Einführung der Offenlegungspflicht Gründe, allerdings überwiegen die Ablehnungsgründe deutlich: Gegen die Offenlegung spricht zum einen, dass der Einsatz von hohen Geldmitteln in Wahlund Abstimmungskämpfen ohnehin schwer bis gar nicht zu verhindern ist. Selbst wenn die Parteispenden offen gelegt werden, wird sich nichts daran ändern, dass einzelne Parteien mehr Spenden erhalten werden als andere. Es ist den mündigen Stimmberechtigten zudem zuzutrauen, dass sie die Interessen der verschiedenen Akteure in Wahl- und Abstimmungskämpfen durchschauen und erkennen, welche gesellschaftlichen Kräfte hinter den verschiedenen Wahl- und Abstimmungskomitees stehen. Weiter spricht gegen die Offenlegungspflicht ein nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand, der je nach konkreter Umsetzung der gesetzlichen Regelung notwendig sein wird, um die offengelegten Zahlen zu erfassen und den interessierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugänglich zu machen. Ebenfalls gegen die Transparenz spricht der Umstand, dass gerade kleine Unternehmen oder Private auf die Unterstützung einer politischen Partei verzichten könnten, wenn ihre Spende beziehungsweise die Höhe der Spende publik gemacht wird. Dies würde den Spielraum der Parteien unnötig einschränken. Ausserdem sprechen gegen eine Offenlegungspflicht die zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten, welche bei Bekanntwerden das Ansehen der Politik und unter Umständen das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat schwächen können. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass neben den Parteien auch andere Institutionen Einfluss auf die Stimmberechtigten ausüben. Dazu gehören insbesondere die Medien, welche nicht unbedeutend Einfluss auf Wahlen und Abstimmungen nehmen können. Dem Motionstext ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, wie die Offenlegungspflicht gesetzgeberisch umgesetzt werden soll. Namentlich geht daraus nicht hervor, ob mit den "im Grossen Rat vertretenen Parteien" nur die entsprechenden Kantonsparteien oder auch die kommunalen Parteien und Gruppierungen gemeint sind. Gemäss dem Motionstext sollen die Parteien verpflichtet werden, Rechenschaft über ihre Finanzen abzulegen und ihre Einnahmen und Ausgaben bei Wahlen und Abstimmungen offenzulegen. Diese Formulierung ist unbestimmt, insbesondere betreffend die Behandlung des Vermögens der Parteien. Zu prüfen ist weiter, ob und wie die für Wahlen oder Abstimmungen gebildeten Ad-hoc-Komitees oder andere private Interessengemeinschaften, die Einfluss auf Abstimmungsvorlagen nehmen, von der Regelung erfasst werden sollen. Wollte man die Offenlegung der Finanzierung von Parteien gesetzlich regeln, ohne dass eine permanente Gefahr der Umgehung dieser Regelungen bestünde, müssten diese somit sehr detailliert ausgestaltet werden. Dies ist nach Ansicht des Regierungsrats gerade auch angesichts einer zu vermeidenden übermässigen Regulierung des politischen und wirtschaftlichen Lebens nicht erwünscht. 5. Fazit Die gescheiterten Bemühungen um die Einführung einer Offenlegungspflicht der Finanzen von politischen Parteien im Bund und in zahlreichen Kantonen zeigen auf, dass eine entsprechende Regelung mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden ist. Insbesondere liessen

5 - 5 - sich Bestimmungen, sofern sie nicht sehr detailliert ausgestaltet und einlässlich kontrolliert werden, leicht umgehen. Sodann befasst sich die vorliegende Motion mit einer Thematik, welche gesamtschweizerisch und in verschiedenen Kantonen sehr kontrovers diskutiert wird. Es besteht deshalb für den Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, entsprechende kantonale Rechtsnormen zu erarbeiten. Er lehnt aus diesen Gründen die vorliegende Motion ab. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.. REGIERUNGSRAT AARGAU

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