Aarau, 16. Oktober

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1 Regierungsrat Interpellation der FDP-Fraktion vom 17. September 2013 betreffend Auswirkungen einer Annahme der Volksinitiative "1:12 Für gerechte Löhne" auf Kanton und Gemeinden im Kanton Aargau; Beantwortung Aarau, 16. Oktober I. Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat antwortet wie folgt: Vorbemerkungen Sollen mögliche Steuer- und Sozialversicherungsmindererträge quantifiziert werden, die sich aus einer Kappung der hohen Löhne ergeben, so ist dies nur möglich unter Annahme eines Szenarios. Bei Annahme eines anderen Szenarios ergäben sich wiederum andere Mindererträge. Die nachfolgenden Berechnungen sind statischer Natur und gehen von folgenden Annahmen aus: Die Löhne über der Lohnobergrenze werden gekappt. Ansonsten nehmen die Firmen keine Änderungen an der Lohnstruktur vor. Die nicht mehr ausbezahlten Lohnanteile werden nicht als Dividenden ausgeschüttet. Die den Fragen 1 3 zugrundeliegenden Einkommen respektive Lohnobergrenzen beziehen sich auf den Nettolohn, der sich aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit ergibt. Allfällige hohe Löhne von Ehepartnern sind mit berücksichtigt. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Versicherungen, Wertschriften und Liegenschaften sind nicht berücksichtigt. Die Berechnungen basieren auf einer Simulation durch Statistik Aargau mit Daten zum Steuerjahr 2009, der zurzeit aktuellsten Statistik. Für die Schätzung der Ausfälle bei den Sozialversicherungen wurde ein Satz von 10,3 % (Stand 2013) angewendet.

2 - 2 - Zur Frage 1 "Einkommen a. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 500'000 Franken pro Jahr? b. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 600'000 Franken pro Jahr? c. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 700'000 Franken pro Jahr?" a. 332 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 500'000. pro Jahr b. 190 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 600'000. pro Jahr c. 130 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 700'000. pro Jahr Zur Frage 2 "Sozialversicherungen a. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 500'000 Franken läge? b. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 600'000 Franken läge? c. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 700'000 Franken läge?" a. Rund 12 Millionen Franken b. Rund 10 Millionen Franken c. Rund 8 Millionen Franken Zur Frage 3 "Steuerausfälle a. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 500'000 Franken? b. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 600'000 Franken? c. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 700'000 Franken? d. Wie gross wären die Ausfälle bei den Bundessteuern bei den drei Fällen?" a. Rund 12 Millionen Franken b. Rund 9 Millionen Franken

3 - 3 - c. Rund 8 Millionen Franken d. Bei Litera a rund 11 Millionen Franken; bei Litera b rund 9 Millionen Franken; bei Litera c rund 7 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt jeweils 17 % dieser Werte. Zur Frage 4 "Wie wären die Folgen für den kantonalen Finanzhaushalt in den drei Fällen und für den Finanzausgleich?" Die Mindereinnahmen bei den Steuern würden den kantonalen Finanzhaushalt spürbar und nachhaltig beeinträchtigen. Beim kantonalen Finanzausgleich würden sich die Ausgleichsabgaben der finanzstarken Gemeinden reduzieren, da von der Initiative vor allem die Steuerkraft der einzahlenden Gemeinden negativ betroffen wäre. Im Gegenzug müssten die Steuerzuschläge für die natürlichen und juristischen Personen neu erhoben beziehungsweise erhöht werden, damit eine ausreichende Finanzierung der Ausgleichsbeiträge an die finanzschwachen Gemeinden sichergestellt werden könnte. Zur Frage 5 "Wie hoch wären die Steuerausfälle bei den Gemeinden?" Bei einer Plafonierung bei Fr. 500'000. : 9 Millionen Franken; bei einer Plafonierung bei Fr. 600'000. : 8 Millionen Franken; bei einer Plafonierung bei Fr. 700'000. : 7 Millionen Franken. Die folgende Tabelle stellt die in den bisherigen Fragen separat ausgewiesenen Werte zusammengefasst dar: Plafonierung bei Fr. 500'000. Fr. 600'000. Fr. 700'000. Anzahl betroffene Personen Mindereinnahmen Kantonssteuern in Millionen Franken 12,0 10,0 9,0 Mindereinnahmen Gemeindesteuern in Millionen Franken 9,0 7,0 6,0 Mindereinnahmen Direkte Bundessteuer 100 % in Millionen Franken 11,0 9,0 7,0 davon 17 % Kantonsanteil 1,9 1,5 1,2 Mindereinnahmen insgesamt in Millionen Franken 32,0 26,0 22,0 Mindereinnahmen Sozialversicherungen in Millionen Franken 12,0 10,0 8,0

4 - 4 - In einzelnen von einer Annahme der 1:12-Initiative stark betroffenen Gemeinden müsste der Steuerfuss angehoben werden, um die Steuerausfälle kompensieren zu können. Zur Frage 6 "Wie könnte sich eine Lohnbegrenzung auf die Standortförderung bzw. die Zuwanderung ausländischer Firmen im Kanton auswirken?" Ein liberaler und flexibler Arbeitsmarkt zählt, verbunden mit einem guten Schutz der Arbeitnehmenden im Fall von Arbeitslosigkeit, zu den wichtigsten Standortvorteilen der Schweiz. Es ist zu befürchten, dass die Initiative durch die zusätzliche Regulierung diesbezüglich einen negativen Einfluss hat. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu den Auswirkungen der Initiative. Die Initianten selbst gehen davon aus, dass die Lohnverteilung innerhalb des Betriebs angepasst wird. Andere (inklusive die Unternehmen und die Verbänder der Wirtschaft) gehen davon aus, dass die Initiative zu einer Abwanderung der betroffenen Arbeitnehmenden und Unternehmer führt. Im Übrigen gibt es in Europa offenbar kein Land, in welchem der Staat den Unternehmen eine obere Lohngrenze vorschreibt. Die Wirkung einer Lohnobergrenze kann deshalb auch nicht an einem anderen konkreten Beispiel untersucht werden. Zur Frage 7 "Wie viele Arbeitsplätze mit Niedriglöhnen könnten schätzungsweise durch Outsourcing, Umwandlung in Praktikantenstellen oder Beschäftigungsverträge mit Scheinselbständigen umgewandelt bzw. auf dem Papier als offizielle Arbeitsplätze gestrichen werden, damit die 1:12-Regelung die Lohnobergrenze im Unternehmen nicht nach unten ziehen?" Im Kanton Aargau bestehen keine Statistiken über die Lohnunterschiede in einzelnen Unternehmen. Es können deshalb keine Aussagen darüber gemacht werden, bei wie vielen Unternehmen mit wie vielen Arbeitsplätzen im Kanton Aargau der höchste ausbezahlte Lohn mehr als das Zwölffache des tiefsten Lohns beträgt. Deshalb können auch keine Schätzungen darüber gemacht werden, wie viele Arbeitsverträge bei Annahme der Initiative allenfalls durch andere Beschäftigungsformen abgelöst oder gestrichen würden.

5 - 5 - Zur Frage 8 "Gibt es im Aargau Statistiken bezüglich der prozentualen Entwicklung des Anteils von Gesamtarbeitsverträgen, die einen Mindestlohn kennen?" Im Kanton Aargau existieren keine Statistiken, die über die prozentuale Entwicklung des Anteils von Gesamtarbeitsverträgen mit einem Mindestlohn Auskunft geben. Gesamtschweizerisch gibt es aber Erhebungen über den Anteil der (allgemeinverbindlich erklärten) Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen. Gemäss Bundesamt für Statistik gab es im Jahr 2007 schweizweit einen GAV-Abdeckungsgrad von 49 %. Der Anteil der GAV-Unterstellten mit Mindestlohnschutz betrug während einer längeren Periode und noch bis letztes Jahr 39 %. Wegen der erstmaligen Festschreibung von Mindestlöhnen im GAV der Maschinenindustrie ab 2013 hat sich der Anteil der GAV-Unterstellten Beschäftigten mit Mindestlohnschutz auf ca. 42 % erhöht. Es profitieren aber nur 18 % der unterstellbaren Arbeitnehmer von einem allgemeinverbindlichen Mindestlohnschutz. Zur Frage 9 "Wie schätzt der Regierungsrat die Folgen für die Sozialpartnerschaft im Kanton Aargau für den Fall einer Annahme der 1:12-lnitiative ab?" Bei einer Auslagerung von Arbeitsplätzen im Tieflohnbereich wären Änderungskündigungen der bestehenden Arbeitsverträge notwendig. Dabei kann es sich je nach der Zahl der Betroffenen und der Grösse des Unternehmens um Massenentlassungen im Sinne von Art. 335d des Obligationenrechts handeln, die eine Konsultation der Sozialpartner erfordern. Ob Auslagerungen von Arbeitsplätzen bei einer Annahme der Initiative in grossem Umfang vorkommen würden, lässt sich für den Kanton Aargau nicht abschätzen. Wäre dies der Fall, müsste mit dem Widerstand der Arbeitnehmervertretungen gerechnet werden. Dies könnte zu einer nachhaltigen Verschlechterung der bewährten Sozialpartnerschaft führen. Zur Frage 10 "Ist der Regierungsrat bereit, sich bei den interkantonalen Konferenzen (KdK, FDK, VDK) für eine deutliche Ablehnung der Volksinitiative einzusetzen?" Ja, denn die von den Initianten angestrebte Regulierung des Arbeitsmarkts ist unverhältnismässig und bringt Einbussen bei den Steuereinnahmen, Mindererträge bei den Einnahmen der Sozialversicherungen, schwächt den Arbeitsmarkt und belastet die heute gut funktionierende Sozialpartnerschaft. Auch würde die Umsetzung der Initiative die Kantone und den Bund massiv administrativ belasten. Der Regierungsrat lehnt genauso wie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) und die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) die Initiative aufgrund dieser negativen Auswirkungen ab.

6 - 6 - Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'048.. REGIERUNGSRAT AARGAU

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