Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich. Heutige Stunde. Tragweite Art. 49 BV Willkürverbot Art. 9 BV Treu und Glauben Art. 9 BV
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1 Heutige Stunde Tragweite Art. 49 BV Willkürverbot Art. 9 BV Treu und Glauben Art. 9 BV
2 Nachtrag zu Handlungsinstrumente des Parlaments Aufträge Art. 171 BV Motion Postulat Interpellation Anfrage Oberbegriff der Handlungsinstrumente der Parlamentarier an den Bundesrat Gesetzes-, Beschlussentwurf Bericht darüber, ob Gesetzes- oder Beschlussentwurf sinnvoll ist Mündliche Auskunft mit Diskussion Schriftliche Auskunft ohne Diskussion Parlamentarische Initiative Art. 160 ausgearbeiteter Entwurf oder Grundzüge eines Entwurfs durch das Parlament
3 Kompetenzordnung Bund Parlament Bundesrat Kanton Parlament Regierungsrat
4 Art. 49 BV Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts 1 Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. 2 Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone.
5 Beispiel gleichlautendes Recht Art. 7 BV Menschenwürde Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Art. 9 KV-ZH Schutz der Menschenwürde Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gleicher Gegenstand, gleiche Rechtsfrage, gleiche Antwort kantonales Recht ohne eigenständige Bedeutung
6 Beispiel Kollision (BGE 133 I 286) Art. 6 Abs. 2 Jugendstrafgesetz (JStG) In der Untersuchungshaft sind die Jugendlichen in einer besonderen Einrichtung oder einer besonderen Abteilung der Haftanstalt getrennt von den erwachsenen Gefangenen unterzubringen. Sie sind in geeigneter Weise zu betreuen. 23 Abs. 4 Jugendstrafprozessordnung-BS Jugendliche dürfen nur ausnahmsweise in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden, und nur dann, wenn der Zweck der Untersuchungshaft nicht anders erreicht werden kann. Sie unterstehen in diesem Fall besonderen Vollzugsvorschriften, die auf ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Eine geeignete Betreuung ist sicherzustellen.
7 Art. 123 BV Strafrecht 1 Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes. 2 Für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. (...)
8 Gleicher Gegenstand, gleiche Rechtsfrage, ungleiche Antwort Norm- oder Kompetenzkonflikt liegt vor Resultat: Tieferrangiges Recht ist nichtig, ohne jede rechtliche Gültigkeit, als ob die Norm gar nicht bestünde.
9 Beispiel - Kantonale Initiative - Initiativtext Im Kanton Appenzell A.Rh. werden zwölf autofreie Sonntage eingeführt. Während dieser ist jeglicher motorisierter Privatverkehr verboten. Die Detailbestimmungen können sich an den autofreien Sonntagen der Siebzigerjahre oder an der aktuellen nationalen Initiative orientieren.
10 Prüfschema Zuständigkeit Bund? Art. 42 BV Kanton? Art. 3 BV Umfang der Bundeskompetenz? ausschliessliche konkurrierende Grundsatz parallele Wirkung der Bundeskompetenz? Ursprünglich derogatorisch Detailregelungen möglich nachträglich derogatorisch Abschliessende Regelung des Sachgebietes?
11 Art. 9 BV Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
12 Art. 9 BV Willkür Rechtssetzung eher selten vgl. Gleichbehandlungsgebot Art. 8 Abs. 2 BV Rechtsanwendung reiche Spruchpraxis: Annahme, dass ein nicht zugestelltes Urteil Rechtswirkungen entfaltet. (BGE 122 I 97). Nichtbeachtung einer Bestätigung des Arbeitgebers bei Führerausweisentzug ohne Angabe von Gründen. Nichteintreten auf Rechtsmittel, weil Gerichtskasse Kostenvorschuss falsch verbucht hat.
13 Art. 9 BV Treu und Glauben Beispiele Eine Behörde erlässt eine Verfügung mit dem Hinweis, dass innerhalb von 30 Tagen dagegen rekurriert werden kann, obwohl die Frist nur zehn Tage beträgt. Ein Landeigentümer beruft sich auf die schriftliche Zusicherung betreffend der Einzonung seines Landes vom Nichtbaugebiet in das Baugebiet, die ein ehemaliger Baudirektor vor fünf Jahren gegenüber der Gemeinde geäussert hat.
14 Vertrauensschutz bei behördlichen Auskünften - Bezogen auf konkrete Situation & bestimmte Person - Zuständigkeit der Behörde - Vorbehaltlose Zusicherung - Nicht leicht erkennbare Unrichtigkeit - Betroffener hat im Vertrauen auf Richtigkeit Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können. - Die gesetzliche Ordnung darf seit der Zusicherung keine Änderung erfahren haben.
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