80 Jahre Frauenwahlrecht. Eine Informationsbroschüre der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsund Frauenbeauftragten Mittelfranken

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1 80 80 Jahre Frauenwahlrecht Eine Informationsbroschüre der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsund Frauenbeauftragten Mittelfranken

2 Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom 12. November 1918: Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, erst vor 80 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht erhalten. Ein lange währender Kampf der Frauen und auch einiger Männer für die Gleichberechtigung ging damit erfolgreich zu Ende. Das Frauenwahlrecht ist einer der Meilensteine dieses Jahrhunderts auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Ein weiterer Schritt war 1949 die Verankerung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz Männer und Frauen sind gleichberechtigt, der maßgeblich den vier Müttern des Grundgesetzes zu verdanken ist. Um bestehende Defizite auszugleichen, wurde dieser Artikel im Jahre 1996 ergänzt um den Satz: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Mittelfranken greift das Thema 80 Jahre Frauenwahlrecht auf, um an den erfolgreichen Kampf für das Frauenwahlrecht zu erinnern und zu verdeutlichen, daß Frauen in politischen Entscheidungsfunktionen immer noch unterrepräsentiert sind. Im Herbst 1998 stehen in der Bundesrepublik und in Bayern Wahlen an, die darüber entscheiden, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Politik ins nächste Jahrtausend hinein bestimmen. Wir möchten Sie mit dieser Broschüre informieren und motivieren, sich an den Wahlen zu beteiligen und damit der zunehmenden Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit entgegenzuwirken. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Mittelfranken, Juli 1998 Inhalt Die Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts 4 Die Zeit von Weimarer Verfassung 6 Nationalsozialismus 6 Die Zeit seit Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik 8 Grundgesetz und Verfassung 8 Bundesrepublik Deutschland 10 Frauen im Deutschen Bundestag 10 Frauen im Bayerischen Landtag 11 Frauen in Kommunalparlamenten 11 Wahlbeteiligung 12 Gesetze zur Gleichberechtigung 13 Durchsetzung der Gleichberechtigung 14 Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte 14 Entwicklung in Bayern 14 Bei der Erstellung der Broschüre orientierten wir uns an einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Frauen und Jugend: 75 Jahre Frauenwahlrecht, 1994 Impressum

3 Die Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts forderten Frauen das Frauenstimmrecht. Eine der Pionierinnen der deutschen Frauenbewegung, Louise Otto-Peters, äußerte 1843: Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht. Die proletarische Frauenbewegung hatte als wichtigstes Ziel das Frauenwahlrecht, 1891 wurde diese Forderung in das Grundsatzprogramm der SPD aufgenommen. Lida Gustava Heymann und Anita Augspurg, zwei radikale Vertreterinnen in der Bürgerlichen Frauenbewegung, gründeten 1902 den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Die Einführung des politischen Frauenwahlrechts war auch ein zentrales Anliegen der zweiten internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen im Jahr Um dies zu beschleunigen, wurde beschlossen, alljährlich einen Frauentag zu veranstalten, der internationalen Charakter tragen sollte. Seither finden weltweit jährlich am 8. März, dem Internationalen Frauentag, Diskussionen, Veranstaltungen, Demonstrationen, internationale Treffen und Feste statt. Frauenwahlrecht im internationalen Vergleich 1869 Wyoming, Bundesstaat der USA 1893 Neuseeland 1902 Australien 1906 Finnland 1913 Norwegen 1915 Dänemark, Island 1917 Kanada, Niederlande, Sowjetunion 1918 Deutschland, England, Irland, Luxemburg, USA 1919 Österreich, Polen, Schweden, Tschechoslowakei 1924 Mongolei 1929 Ecuador 1931 Ceylon, Spanien 1932 Brasilien, Thailand, Uruguay 1934 Kuba, Türkei 1935 Indien 1937 Philippinen 1942 Dominikanische Republik 1944 Frankreich 1945 Italien, Liberia 1946 Albanien, Japan, Jugoslawien, Panama, Rumänien, Südafrika 1947 Argentinien, Bulgarien, Burma, China, Venezuela 1948 Belgien, Israel, Korea 1949 Chile, Costa Rica, Ungarn 1952 Griechenland 1971 Schweiz Foto: ULLSTEIN Die Schauspielerin Molly Wessely vom Metropoltheater hält auf dem Kurfürstendamm eine Rede für die Wahl zur Nationalversammlung (Anfang Januar 1919). 4 5

4 Die Zeit von Weimarer Verfassung Am wurde das Wahlrecht für Frauen und Männer im Artikel 109, Absatz 2 der Weimarer Verfassung verankert: Männer und Frauen haben grundsätzlich die selben Rechte und Pflichten. Wenige Wochen später konnten die Frauen erstmalig von diesem neuen Recht Gebrauch machen. Am 19. Januar 1919 waren 17 Millionen Frauen und 15 Millionen Männer zur Wahl aufgerufen. Mit einer Wahlbeteiligung von 82,3 Prozent machten die Frauen von ihrem neuen Recht ebenso regen Gebrauch wie die Männer (82,4 Prozent) und stellten ihr politisches Interesse erstmals sichtbar unter Beweis. Von den 310 Frauen, die kandidiert hatten, zogen 41 Parlamentarierinnen in die Nationalversammlung ein. Der Frauenanteil betrug 9,6 Prozent der insgesamt 423 Abgeordneten. Schwerpunktmäßig widmeten sie sich sozial- und erziehungspolitischen Fragen. Im Parlament setzten die weiblichen Abgeordneten wichtige Verbesserungen für Frauen durch: Die Zulassung zum Richteramt im Jahr 1922, das Heimarbeitslohngesetz im Jahr 1923 und ein neues Mutterschutzgesetz im Jahr Die Wahlbeteiligung der Frauen ging während der Weimarer Republik auffallend zurück. Nationalsozialismus Die Machtergreifung der Nationalsozialisten bedeutete das Ende der Demokratie in Deutschland. Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933 waren für mehr als zwölf Jahre die letzten freien Wahlen. Durch die Aufhebung des passiven Wahlrechts wurde die Beteiligung der Frauen am politischen Leben unterbunden. Sie wurden systematisch aus allen qualifizierten Funktionen und Ämtern verdrängt, z.b. durch Aufhebung der Zulassung zum Richteramt und Festlegung des Anteils von Frauen an den Studierenden auf maximal 10 Prozent. Frauen wurden auf ihre Hausfrauen- und Mutterrolle verwiesen. Foto: ULLSTEIN 19. Januar 1919: Grosser Andrang vor den Wahllokalen, unter besonderer Beteiligung der erstmals stimmberechtigten Frauen. 6 7

5 Die Zeit seit 1945 Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik Nach dem 2. Weltkrieg entwickelten sich in Deutschland zwei völlig unterschiedliche politische und gesellschaftliche Systeme wurde in Westdeutschland in freier und geheimer Wahl der Erste Deutsche Bundestag gewählt. Von den 410 Abgeordneten waren 29 Frauen; das entspricht einem Anteil von 7,1 Prozent. In Ostdeutschland fanden 1949 die ersten Wahlen zur Provisorischen Volkskammer statt. Ihr gehörten 333 Abgeordnete an, darunter 53 Frauen; das entspricht einem Anteil von 16,1 Prozent. Grundgesetz und Verfassung In beiden deutschen Staaten wurde 1949 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz der BRD bzw. in der Verfassung der DDR gesetzlich verankert. In der Bundesrepublik gelang dies nur durch das Engagement der vier Mütter des Grundgesetzes: Frieda Nadig (SPD), Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Dr. Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum). Die tatsächliche Gleichberechtigung wurde dadurch nicht erreicht. Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1989 wurde eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, u.a. wurde der Art. 3 GG durch den zweiten Satz ergänzt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Foto: Erna Wagner-Hehmke / Hehmke-Winterer (ULLSTEIN) Die vier Mütter des Grundgesetzes: Helene Wessel (Zentrum), Dr. Helene Weber (CDU), Frieda Nadig (SPD) und Dr. Elisabeth Selbert (SPD). 8 9

6 Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag Bayerischer Landtag Legislaturperiode Frauenanteil in Prozent Landtagswahl Frauenanteil in Prozent Frauen im Deutschen Bundestag Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag lag zwischen 1949 und 1986 nie über bescheidenen 10 Prozent, sondern erreichte lediglich 5,8 bis 9,8 Prozent. Bei der Wahl von 1987 stieg er zum ersten Mal auf 15,4 Prozent und 1991 auf 20,5 Prozent. Bei der letzten Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 wurde der bisher höchste Frauenanteil seit 1949 erreicht. Im 13. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil damit 26 Prozent! 1949/53 6,8 1953/57 8,8 1957/61 9,2 1961/65 8,3 1965/69 6,9 1969/72 6,6 1972/76 5,8 1976/80 7,3 1980/83 8,5 1983/87 9,8 1987/90 15,4 1990/94 20,5 1994/98 26,2 Bundestagswahl 1994: Der Frauenanteil nach Parteien Bündnis 90/Die Grünen 59 % PDS 43 % , , , , , ,5 Landtagswahl in Bayern 1994: Der Frauenanteil nach Parteien Bündnis 90/Die Grünen 57 % SPD 30 % CSU 12 % Frauen im Bayerischen Landtag In Bayern konstituierte sich am der erste Bayerische Landtag. Ihm gehörten 180 Abgeordnete an, nur 4 davon waren Frauen; das entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent. Zuletzt fanden in Bayern im Jahre 1994 Landtagswahlen statt; der Frauenanteil betrug 18 Prozent. Frauen in Kommunalparlamenten Die Kommunalparlamente weisen seit Jahren den höchsten Frauenanteil auf lag er in den Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von mehr als durchschnittlich bei 20,1 Prozent, in den Großstädten mit einer Bevölkerungszahl von mehr als sogar bei 26,7 Prozent. Einen Frauenanteil von 40 Prozent und mehr erreichten in Bayern die Parlamente von Erlangen, München und Nürnberg. Dennoch gibt es Kommunalparlamente, in denen Frauen nicht vertreten sind. SPD 34 % FDP 17 % CDU/CSU 15/10 % 10 11

7 Bundestagswahlen 1990* (ohne neue Bundesländer) Wahlbeteiligung in Prozent insgesamt Frauen Männer insgesamt 76,9 76,1 77, jährige 65,3 63,6 66,9 Landtagswahlen in Bayern 1994 Wahlbeteiligung in Prozent insgesamt Frauen Männer insgesamt 63,8 62,6 65, jährige 48,1 46,7 49,5 * Für die Bundestagswahl 1994 wurde die Statistik ausgesetzt. Wahlbeteiligung Nach den Ergebnissen der Wahlstatistiken beteiligen sich die Frauen geringfügig weniger an den Wahlen als Männer; der Frauenanteil an der wahlberechtigten Bevölkerung liegt bei 52 Prozent. Bei den Bundestagswahlen liegt die Wahlbeteiligung insgesamt seit 1949 zwischen 75 und 80 Prozent. Die Wahlbeteiligung der 18 24jährigen geht kontinuierlich zurück. Bei den Landtagswahlen ist die Wahlbeteiligung insgesamt geringer als bei den Bundestagswahlen. Auch hier beteiligen sich die 18 24jährigen am wenigsten. Frauen können mehr Einfluß auf die Politik nehmen, wenn sie verstärkt zur Wahl gehen und damit erreichen, daß ihre Lebenssituation besser berücksichtigt wird. Gesetze zur Gleichberechtigung 1949 Verabschiedung des Grundgesetzes Artikel 3 Abs.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt Das Erste Gleichberechtigungsgesetz des Bundes reformiert die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900 zum Ehe- und Familienrecht, die im Widerspruch zum Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes standen begann die Europäische Gemeinschaft gesetzgeberisch im Sinne der Gleichbehandlung von Frauen und Männern tätig zu werden und legte seit Anfang der 80er Jahre verschiedene Aktionsprogramme zur Chancengleichheit auf Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes beinhaltet neben der Frauenförderung in Bundesbehörden auch verbindliche Vorgaben zu geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in öffentlichen Gremien Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3 Abs.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin

8 Durchsetzung der Gleichberechtigung Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre wurden auf Länderebene Referate für Frauenfragen geschaffen. Es gibt inzwischen in fast allen Bundesländern Frauenministerien wurde das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um das Frauenressort erweitert. Heute ist es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit November 1991 tagt einmal jährlich die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -senatorinnen der Länder (GFMK), die Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Frauen abgibt. Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte 1982 wurde die erste kommunale Gleichstellungsstelle in Köln eingerichtet. Heute gibt es bundesweit ca Gleichstellungsstellen oder Frauenbüros. Zu Beginn der Tätigkeit der Frauenbeauftragten bestanden noch keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einrichtung dieser Stellen. Mittlerweile werden in allen Bundesländern durch Gleichstellungsgesetze die Aufgaben von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten verbindlich geregelt. Entwicklung in Bayern 1981 Einrichtung der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1985 Erste kommunale Gleichstellungsstelle in München 1986 Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in allen Regierungsbezirken 1994 Erweiterung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozialordnung um die Ressorts Frauen und Gesundheit 1996 Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes 1998 Änderung der Bayerischen Verfassung, u.a.: Frauen werden nachdrücklich gefördert, auch Jungen werden in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft unterrichtet. (Art. 118 und 131 der Bayer. Verfassung) Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfranken: Landratsamt Ansbach Regina Michl Crailsheimstraße Ansbach Telefon / Stadt Ansbach Ingrid Eichner Johann-Sebastian-Bach-Platz Ansbach Telefon / Bezirk Mittelfranken Christina Eberlein-Poetzl Bischof-Meiser-Straße Ansbach Telefon / Landratsamt Erlangen-Höchstadt Claudia Wolter Marktplatz Erlangen Telefon / Stadt Erlangen Doris Aschmann und Dr. Cornelia Höschele-Frank Rathausplatz Erlangen Telefon / und Landratsamt Fürth Heidi Poschet Stresemannplatz Fürth Telefon / Stadt Fürth Petra Wein Königstraße Fürth Telefon / Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Liselotte Glöckner Konrad-Adenauer-Straße Neustadt/Aisch Telefon / Landratsamt Nürnberger Land Johanna Zerer Waldluststraße Lauf a.d.p. Telefon / Stadt Nürnberg Ida Hiller Fünferplatz Nürnberg Telefon / und Landratsamt Roth Edith Pichl, Weinbergweg Roth Telefon / Stadt Schwabach Gertrud Neumann Königsplatz Schwabach Telefon / Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Agnes Oberst Friedrich-Ebert-Straße Weißenburg Telefon / Gestaltung: Gillitzer & Müller ohg Druck: Druckhaus Oberpfalz, Amberg Auflage: Fotos: Ullstein Bilderdienst 14 15

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