Maßnahmen der Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin zur Grenzsicherung nach dem Mauerbau

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1 Cornelia Jabs Maßnahmen der Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin zur Grenzsicherung nach dem Mauerbau Neu aufgefundene Dokumente zeigen, wie das Ministerium für Staatssicherheit bereits wenige Monate nach der Sperrung der Grenze zu West-Berlin versuchte, Fluchten über die neu errichtete Mauer zu verhindern. Mit dem Bau der Berliner Mauer konnte in Berlin die staatsgefährdende Fluchtbewegung von Ost nach West zwar massiv eingedämmt, aber entgegen den Hoffnungen der DDR-Machthaber nicht vollständig gestoppt werden. Vom 13. August 1961 bis Ende 1964 registrierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) insgesamt Personen, die aus der DDR geflohen waren. Weitere Fluchtversuche seien gescheitert. 1 Diese Zahlen veranschaulichen, weshalb für das MfS die Verhinderung von sogenannten "Republikfluchten" selbst nach dem Mauerbau eine zentrale und dauerhafte Aufgabe blieb. Die fortgesetzten sogenannten "Angriffe auf die Staatsgrenze" durch DDR-Flüchtlinge stellten trotz Mauer und verschärftem Schießbefehl die DDR-Führung weiterhin vor ernste Probleme. Allerdings waren durch die Schließung der innerstädtischen Grenze und den anderen Zugängen zu West-Berlin die Bedingungen radikal geändert, unter denen das MfS den fortdauernden Menschenverlust des SED-Regimes zu verhindern suchte. Insbesondere die innerstädtische Grenze stellte eine vollkommen neuartige Herausforderung dar. Die Mauer konnte den Willen zur Flucht vorerst nicht eindämmen, ja sie steigerte eher noch die Verzweiflung, aus der heraus manche Versuche, sie zu überwinden, unternommen wurden. Die Energie jener, die das Land verlassen wollten, und die intime Ortskenntnis der Anwohner warfen Probleme auf, denen vorerst nur durch die unmittelbare Brutalisierung des Grenzregimes entgegengewirkt werden konnte. Mehr als die Hälfte der im Zeitraum von mindestens 136 Todesopfer kam in den ersten fünf Jahren nach dem Mauerbau an der Grenze zu West-Berlin ums Leben, davon allein 34 Menschen bis Ende Wer durch eine Stadt eine Mauer baut, so musste das SED- Politbüro rasch feststellen, muss auch bereit sein, Menschen zu erschießen, die sie überwinden wollen. Der Leiter des Zentralen Einsatzstabes, Erich Honecker, legte dementsprechend in einer Lagebesprechung am 20. September 1961 unmissverständlich fest, dass gegen "Verräter" und "Grenzverletzer" die Schusswaffe anzuwenden sei. 3 In den nächsten Monaten wurden die Bestimmungen über den Gebrauch von Schusswaffen der grenzsichernden Einheiten mit Blick auf eine wirksamere Fluchtverhinderung verschärft. 4 1 Vgl. ZAIG, Bericht [...] über festgestellte Ursachen, Bedingungen und Motive des illegalen Verlassens der DDR, , BStU, MfS, ZAIG Nr. 1018, Bl. 1. Dort finden sich weitere Analysen und Statistiken über das Fluchtgeschehen , deren Belastbarkeit jedoch noch zu prüfen ist. 2 Hans-Hermann Hertle/Maria Nooke, Die Todesopfer an der Berliner Mauer Ein biographisches Handbuch, Berlin 2009, S Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan, Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes, München 1991, S Vgl. Befehl Nr. 76/61 des Ministers für Nationale Verteidigung [...] v sowie Bestimmung über Schusswaffengebrauch für die 1. und 2. Grenzbrigade Berlin des Ministers des Innern [...] v , in: Klaus Marxen (Hg.), Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze, Berlin 2002, Dok. 10 u. 9d, S

2 Je gefährlicher die Versuche, die Grenze in direktem Anlauf zu passieren, wurden, desto einfallsreicher und logistisch aufwändiger wurden die gesuchten und gefundenen Alternativen. Die ersten Monate und Jahre nach dem 13. August 1961 stellten sich so gewissermaßen als ein wechselseitiger Lernprozess dar, bei dem die von Freiheitssehnsucht getriebenen Flüchtlinge die Schwachstellen der Absperrung suchten und mit teilweise großem Erfolg nutzten, bis diese vom MfS ausgemacht und beseitigt wurden. Große Unterstützung erhielten sie dabei von Helfern aus dem Westen der Stadt: eine Hilfe, die das MfS als "Menschenhandel" definierte, der von "imperialistischen Geheimdiensten" und "gegnerischen Verbrecherorganisationen" zum Schaden der DDR organisiert worden sei. Bereits vor dem Mauerbau waren mit der Anweisung Nr. 1/60 und dem Befehl Nr. 301/61 5 Maßnahmen zur Eindämmung von sogenannten Republikfluchten vom Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, als eine der wichtigsten Aufgaben aller Diensteinheiten definiert worden. Hierfür sei in jeder Bezirksverwaltung ein leitender Mitarbeiter verantwortlich zu machen. Während der als "Aktion Rose" bezeichnete unmittelbare Einsatz des MfS im Zusammenhang mit der Abriegelung West-Berlins bereits ansatzweise untersucht wurde, bestehen vor allem für die folgenden Jahre große Forschungslücken zur Rolle des MfS bei der Überwachung des Grenzregimes. 6 Im Rahmen der voranschreitenden Erschließung der Archivbestände des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) konnten nunmehr hierüber Aufschluss gebende, vom MfS als vertrauliche Verschlusssachen eingestufte im Nachfolgenden wiedergegebene Originaldokumente zugänglich gemacht werden. Sie zeigen, wie die Forderungen des Ministers unter den neuen Bedingungen der Teilung Berlins in der territorial zuständigen Verwaltung Groß-Berlin des MfS (Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin) umgesetzt wurden. Mit Anweisung vom 16. März 1962 bildete der Leiter der Verwaltung Groß-Berlin, Oberst Erich Wichert, eine "Arbeitsgruppe zur Aufdeckung, Erfassung, Überprüfung und Koordinierung aller im Zusammenhang mit der Staatsgrenze demokratisches Berlin in Erscheinung tretenden Vorkommnisse". 7 Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Oberstleutnant Willy Hüttner umfasste zwei Mitarbeiter. Sie war Wichert direkt unterstellt. Im Fokus der Anweisung stand die konzentrierte Zusammenführung aller Hinweise auf konkrete Fluchtvorhaben, verdächtige Personen und vermeintliche Vorbereitungs-handlungen sowie aller Erkenntnisse über angewandte Fluchtmethoden. Den in den ersten Jahren nach dem Mauerbau häufig präferierten unterirdischen Wegen von Ost- nach West-Berlin mittels Tunnelbauten, Kanalisation und U- 5 Vgl. BStU, MfS, BdL/Dok Nr u. Nr Vgl. zur "Aktion Rose": Daniela Münkel (Bearb.), Die DDR im Blick der Stasi Die geheimen Bericht an die SED-Führung, Göttingen 2011; Torsten Diedrich, Die militärische Grenzsicherung an der innerdeutschen Demarkationslinie und der Mauerbau 1961, in: Vom Kalten Krieg zur deutschen Einheit. Analysen und Zeitzeugenberichte zur deutschen Militärgeschichte 1945 bis 1995, Hg. Militärgeschichtliches Forschungsamt, München 1995, S ; Bernd Eisenfeld/Roger Engelmann, 13. August 1961: Mauerbau. Fluchtbewegung und Machtsicherung, Bremen 2001; Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit. Fluchtversuche aus dem ehemaligen Bezirk Potsdam, Potsdam Vgl. zum Forschungsdesiderat z.b. Daniela Münkel, Staatssicherheit und Grenze, in: Stasi. Die Ausstellung zur DDR-Staatssicherheit, Hg. BStU, Berlin 2011, S ; Jochen Maurer, Dienst an der Mauer. Der Alltag der Grenztruppen rund um Berlin, Berlin 2011, S Auch in der jüngsten Publikation stellt die interne Organisation des Grenzregimes durch das MfS offenbar ein Desiderat dar: Klaus-Dietmar Henke (Hg.), Die Mauer. Errichtung, Überwindung, Erinnerung, München Dok. 1: BStU, MfS, BV Berlin, BdL/Dok Nr Nachfolgende Zitate ebd.

3 Bahn-Schächten sowie Passfälschungsmethoden galt besonderes Augenmerk. Zu diesen Zwecken waren die Leiter aller operativen Linien der Abteilungen und Kreisdienststellen der MfS-Verwaltung Groß-Berlin verpflichtet, entsprechendes operatives Material, wie zum Beispiel Hinweise aus der Postüberwachung, Maßnahmepläne, Berichte Inoffizieller Mitarbeiter etc., in Vorlaufakten und Operativ-Vorgängen zu registrieren und mit Vorrang zu bearbeiten. Hierüber hatten sie der Arbeitsgruppe laufend zu berichten, die wiederum dem Leiter der Verwaltung Groß-Berlin regelmäßig und in "besonderen Fällen sofort" berichtspflichtig war. Die Arbeitsgruppe hatte das koordinierte Vorgehen der Diensteinheiten über die jeweils zuständigen Stellvertreter Wicherts sicherzustellen, aber auch eigenständige Überprüfungen wie beispielsweise der im Ostteil Berlins wohnenden oder dort arbeitenden Bürger westlicher Staaten und West-Berliner durchzuführen. Detailliert gibt eine nur fünf Tage später von Wichert bestätigte gleichnamige Arbeitsrichtlinie Auskunft, die von Hüttner erarbeitet worden war. 8 In dem zehn Seiten umfassenden Dokument werden zwei Aufgabenkomplexe benannt, die jeweils durch weitere Maßnahmen und Anordnungen untergliedert wurden. Unterschieden wurde zwischen "legalen Schleusungsmöglichkeiten des Gegners" unter Ausnutzung des legalen Grenzverkehrs einerseits und der Fluchthilfe auf vorzugsweise unterirdischen Wegen andererseits. Im ersten Fall konzentrierten sich die Maßnahmen auf alle in Ost-Berlin wohnenden oder dort beruflich tätigen westlichen Staatsangehörigen bzw. West-Berliner. Diese seien "gründlich aufzuklären" und in einem registrierungspflichtigen Objektvorgang sowie zusätzlich in einer alphabetisch geordneten Kartei zu erfassen. "Negativ einliegende Personen", aber auch "positiv eingestellte Personen,... die operative Kontakte ermöglichen" also für die Werbung als Inoffizielle Mitarbeiter des MfS geeignet erschienen seien kenntlich zu machen. In diesem Zusammenhang nahm das MfS in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen auch Einfluss auf die Erstellung von Betriebsausweisen und von Berechtigungsscheinen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Mit dem Ziel, frühzeitig eventuelle Fluchtvorhaben und neue Fluchtmethoden zu erkennen, mussten Hinweise und Anzeichen darauf erfasst, operativ bearbeitet und der Arbeitsgruppe gemeldet werden, um schließlich "in Koordination mit der Volkspolizei und der Grenzbrigade B [Berlin] die Fluchtmöglichkeiten zu liquidieren". Auch für den zweiten Aufgabenkomplex sollte offensichtlich von der Arbeitsgruppe ein nach Grenzabschnitten gegliederter Objektvorgang angelegt werden. Er diente vor allem analytischen Zwecken, um Orte, an denen gehäuft Fluchtversuche stattfanden (sogenannte "Schwerpunktbereiche" oder auch "gefährdete Stellen" genannt) und vermutlich als Fluchthelfer "bekanntgewordene Personen" zu identifizieren. Dazu waren von der Arbeitsgruppe nach den Grenzabschnitten gegliederte grafische Übersichten und Karten zu erstellen, in denen die Schwerpunktbereiche, aber auch alle grenzüberschreitenden bzw. grenznahen unterirdischen Anlagen (inklusive aller Fluchttunnel, Kanalisation, Luftschutzbunker etc.), Fabrikanlagen und Schifffahrtswege verzeichnet werden sollten. Weiterhin war geplant, das gesamte Fluchtgeschehen (inklusive vermuteter Fluchtvorhaben), alle in der Nähe beidseits der Grenze wohnenden oder beschäftigten Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) und die von den Diensteinheiten zu meldenden operativen Erkenntnisse über Schwerpunktbereiche "systematisch" zu erfassen. Ob die Erfassungen in den Diensteinheiten 8 Dok. 2: BStU, MfS, BV Berlin, BdL/Dok Nr Nachfolgende Zitate ebd.

4 oder gegebenenfalls zusätzlich von der Arbeitsgruppe vorzunehmen waren, bleibt ebenso unklar wie die Frage, ob und wie diese Informationsfülle im Objektvorgang Eingang fand. Eindeutig hingegen sind im Dokument die Zielrichtungen der vorgesehenen Auswertungen benannt. Im Interesse der "Stabilisierung der Staatsgrenze" sollten an die zuständigen operativen Diensteinheiten "Hinweise über die Lücken im Sicherungssystem" zurückfließen. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe blieben nicht auf diesen analytischen Informationsrückfluss beschränkt, denn der Leiter der Verwaltung Groß-Berlin übertrug ihr auch uneingeschränkte Kontrollrechte sowie Koordinierungs- und faktische Weisungsbefugnisse gegenüber den operativen Diensteinheiten, 9 zum Beispiel bei der Festlegung konkreter Maßnahmen zur Konspirierung von tödlichen Grenzvorfällen. Weil die Fluchtbewegung vom MfS aus ideologischen Gründen hauptsächlich auf westliche "Feindtätigkeiten" zurückgeführt wurde, enthalten die MfS-Arbeitsanweisungen umfangreiche Aufklärungsaufgaben auf dem Gebiet West-Berlins. Die Grenzaufklärung war bereits im Dezember 1961 durch die Übernahme aller beim Kommando der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee vorhandenen Planstellen der dortigen Abteilung Aufklärung vollständig in die Hauptabteilung I des MfS integriert worden. 10 Mit der hier dokumentierten Richtlinie ging auch von der Verwaltung Groß-Berlin des MfS der Auftrag an alle operativen Linien, "bekanntgewordene Schwerpunkte" und "in der Folge [...] die gesamte Staatsgrenze [...] westlicherseits aufzuklären". Um "operative Stützpunkte" auf West-Berliner Gebiet zu schaffen, wurde die Erfassung der IM aller Diensteinheiten angeordnet. Sie und die in der Operativgruppe des Präsidiums der Volkspolizei (PdVP) tätigen IM waren auch für nicht näher erläuterte "Sonderaufgaben und Aufklärungsarbeiten" vorgesehen. Mit den IM in der Operativgruppe des PdVP dürfte der darüber hinaus parallell auf der Leitungsebene angestrebte permanente Informationsfluss aus dem PdVP über "alle Vorgänge und Hinweise" hinsichtlich unterirdischer oder auf Wasserwegen denkbarer Fluchtmöglichkeiten bzw. über das tatsächliche Fluchtgeschehen insgesamt gesichert gewesen sein. Besonders der zu dieser Zeit häufig genutzte Weg durch die Kanalisation sollte "in Koordination mit dem zuständigen Referat der Abteilung III, der Grenzbrigade B und der Aufklärungsabteilung" unter Kontrolle gehalten werden. Zuletzt wird in der Richtlinie auf eine Weisung des Ministers für Staatssicherheit Mielke verwiesen, wonach mit einem von ihm eingesetzten Verbindungsoffizier, dessen Name in der überlieferten und hier veröffentlichten Fassung des Dokuments indes nicht nachgetragen wurde, engste Zusammenarbeit zu gewährleisten sei. Über deren Art ist der Richtlinie nichts zu entnehmen. In beiden Dokumenten kommt die Bedeutung der Grenzsicherung als Chefsache sowie der allumfassende Informations- und Kontrollanspruch der Arbeitsgruppe Staatsgrenze zum Ausdruck. Im Gegensatz dazu sind das Tätigkeitsfeld und das in der Richtlinie beschriebene aufwendige Konzept der "systematischen Erfassungen", Koordinierungen und Analysen wenig 9 Vgl. u.a. den zentralen Vorgang zu den Mauertoten (BStU, MfS, AS 750/70, insb. Bd. II, Nr. 1,2 und 4) sowie den Folgebefehl Nr. 33/64 (Dok. 3). 10 Vgl. Befehl Nr. 598/61 v , BStU, MfS, BdL/Dok Nr Auch in der Abt. Aufklärung im Kommando der Bereitschaftspolizei im Raum Berlin fand im Nov eine vergleichbare konspirative Übernahme statt: vgl. BStU, MfS, AS 19/82, Bl. 79; vgl. auch Tobias Wunschik, Hauptabteilung VII: Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei (MfS-Handbuch), Berlin 2009, S. 48f.

5 transparent. Kontraproduktive Effekte infolge von Doppelzuständigkeiten und ungenauer Informationsregelungen dürften jedenfalls nicht ausgeblieben sein. Die in der Verwaltung Groß-Berlin gebildete Arbeitsgruppe fand ihr Analogon in den Arbeitskommissionen Staatsgrenze, die in der MfS-Bezirksverwaltung (BV) Potsdam und den betroffenen Kreisdienststellen gebildet wurden. 11 Mit Befehl Nr. 33/64 vom 3. Juli 1964 gliederte der Leiter der MfS-Verwaltung Groß-Berlin, Oberst Wichert, die nun in Kurzform als "Arbeitsgruppe Staatsgrenze" benannte Organisationseinheit als Referat 5 in die Abteilung XX (vormalige Abteilung V) 12 seiner Bezirksverwaltung ein. Das Referat wurde dem bereits in der Arbeitsgruppe tätigen Oberleutnant Walter Forkel unterstellt. 13 Diese Verfügung ist vor dem Hintergrund des Befehls 506/62 des Ministers für Staatssicherheit vom 27. August zu verstehen. Mielke integrierte mit diesem Befehl eine nur vier Wochen zuvor in der Hauptabteilung (HA) VII für die Erhöhung der Berliner Grenzsicherung gebildete Arbeitsgruppe 15 in die Abteilung 5 der HA V ein. Diese übernahm damit auf zentraler Ebene federführend die Verantwortung für die "operative Bearbeitung aller Provokationen von Westberlin und der Deutschen Demokratischen Republik aus gegen die Staatsgrenze in Berlin". Mielke verfügte weiterhin, dass "in jeder Bezirksverwaltung ein geeigneter, zuverlässiger und operativ erfahrener Mitarbeiter für die Bearbeitung von Grenzprovokationen und Menschenhandel [...] einzusetzen" sei. "Wenn notwendig" das dürfte bei Schusswaffenanwendungen der Fall gewesen sein waren diese Mitarbeiter berechtigt, Sofortmaßnahmen einzuleiten. 16 Die Aufgaben des Referates wichen von denen der "Arbeitsgruppe Staatsgrenze" nur wenig ab. Sie waren jedoch klarer abgegrenzt. Die "Aufklärung und Bearbeitung von feindlichen Organisationen und Zentren des Menschenhandels in Westberlin und aller anderen feindlichen Handlungen gegen die Staatsgrenze" hatte nun in Koordination mit der HA XX/5 zu erfolgen. Die umfassenden Meldepflichten aller Diensteinheiten der Verwaltung Groß-Berlin gegenüber dem Referat XX/5 blieben ebenso unverändert wie die Pflicht, alle bis dahin mit der AG Staatsgrenze zu koordinierenden Maßnahmen nun mit dem Referat 5 abzustimmen. Die Berechtigung, die 11 Vgl. Arbeitsrichtlinie zur [...] offensiven und engen Zusammenarbeit bei der Sicherung der Staatsgrenze nach Westberlin der Arbeitskommission Staatsgrenze der BV Potsdam, , BStU, MfS, HA I Nr wurde die HA V in HA XX und entsprechend die Abteilungen V der Bezirksverwaltungen in Abteilungen XX umbenannt: vgl. Thomas Auerbach u.a., Hauptabteilung XX: Staatsapparat, Blockparteien, Kirchen, Kultur, "politischer Untergrund" (MfS-Handbuch), Berlin 2008, S Dok. 3: BStU, MfS, BV Berlin, BdL/Dok Nr Dok. 4: BStU, MfS, BdL/Dok Nr Auf dieses Dokument, das hier erstmals vollständig publiziert wird, ist bereits mehrfach Bezug genommen worden: Vgl. u.a. Bernd Eisenfeld, Die Zentrale Koordinierungsgruppe, Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung (MfS-Handbuch), Berlin 1995, S. 16; Torsten Diedrich/Ilko-Sascha Kowalczuk (Hg.), Staatsgründung auf Raten? Zu den Auswirkungen des Volksaufstandes 1953 und des Mauerbaus 1961 auf Staat, Militär und Gesellschaft in der DDR, Berlin 2005, S. 149; Hubertus Knabe, West-Arbeit des MfS. Das Zusammenspiel von "Aufklärung" und "Abwehr", Berlin 1999, S Vgl. Arbeitsrichtlinie der HA VII zur Erhöhung der Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze Berlin v , BStU, MfS, BdL/Dok Nr BStU, MfS, BdL/Dok Nr. 776, Bl. 1f.

6 Vorgangsbearbeitung in den einzelnen Diensteinheiten zu kontrollieren, blieb ebenfalls erhalten. 17 Das Wirken des MfS bei der Sicherung der Grenze bis hin zur Strafverfolgung der Flüchtlinge wurde in den folgenden Jahren zunehmend differenzierter organisiert und perfektioniert. Chefsache blieb die innerdeutsche Grenze bis zum Ende der DDR vor allem dann, wenn die zivilen Opfer des Grenzregimes und belastende Informationen über Tötungen zu verheimlichen waren. Denn auch in puncto "Leichensachen" musste das MfS einen makabren Lernprozess vollziehen, der anhand der neu erschlossenen Dokumente nun bereits für die Frühphase nach dem Mauerbau auf Leitungsebene nachvollzogen werden kann. Bislang konnte das Wirken der Staatsicherheit hauptsächlich aus den wenigen erhalten geblieben Opferakten heraus rekonstruiert werden. Die brutalen Tötungen unbewaffneter Flüchtlinge und Zivilisten verlangten nach raschen Regelungen und koordiniertem Vorgehen, denn sie riefen nicht nur auf höchsten diplomatischen Ebenen Proteste hervor, sondern auch Zorn und Wut in der Bevölkerung. Der Tod Peter Fechters ist ein weltbekanntes Beispiel hierfür. Das MfS übernahm daher regelmäßig und frühzeitig die Bearbeitung derartiger "politisch-operativ relevanter besonderer Vorkommnisse" und zog sämtliche Kompetenzen an sich. 18 Wie Opferakten zeigen, hatten die federführenden Diensteinheiten der Abteilungen IX der Verwaltung Groß-Berlin und der Bezirksverwaltung Potsdam konspirierende Maßnahmen auch mit der AG Staatsgrenze und später mit der Linie XX/5 direkt abzusprechen, bevor diese dann auf höchster Leitungsebene bestätigt wurden. 19 Eine auf Leitungsebene beschlossene gemeinsame Arbeitsrichtlinie der HA I und der Verwaltung Groß-Berlin gibt neben zahlreichen Maßnahmen zur Grenzsicherung erstmals auch Aufschluss über die spätestens im August 1964 administrativ festgelegten Grundsatzbestimmungen im Umgang mit verletzten und getöteten Flüchtlingen. 20 Während unverletzt Festgenommene mit allen Unterlagen innerhalb von drei Stunden durch die in den grenzsichernden Einheiten eingesetzten MfS-Sicherungsoffiziere an den Vernehmerstützpunkt der Abteilung IX im Präsidium der Volkspolizei zu übergeben waren, mussten demnach bei der gewaltsamen Verhinderung von Fluchten sofort umfangreiche, konspirative Meldungen vorgenommen werden. Die weitere Bearbeitung oblag ausnahmslos dem MfS. Gegenüber der Zivilbevölkerung und westlichen Stellen waren das Geschehen und die eingeleiteten wie unterlassenen Maßnahmen, worunter auch unterlassene Hilfeleistungen fallen, abzuschirmen. Wie neu erschlossene Richtlinien zeigen, galten ab Mai 1963 vergleichbare Festlegungen zwischen der HA I und dem Leiter der BV Potsdam auch für die Sicherung des Außenrings um West-Berlin BStU, MfS, BV Berlin, BdL/Dok Nr. 1348, Bl Vgl. Hans-Hermann Hertle/Maria Nooke, Die Todesopfer an der Berliner Mauer : Ein biographisches Handbuch, Berlin 2009, S Vgl. z.b. BStU, MfS, AS 754/70, insb. Bd. II, Nr. 1, 2 und Vgl. Gemeinsame Arbeitsrichtlinie zur [...] offensiven Zusammenarbeit und Koordinierung der politischoperativen Aufgaben und zur allseitigen Absicherung der Staatsgrenze demokratisches Berlin/Westberlin v , BStU, MfS, HA I Nr , Bl Vgl. Arbeitsrichtlinie zur [...] offensiven und engen Zusammenarbeit bei der Sicherung der Staatsgrenze nach Westberlin v sowie Arbeitsrichtlinie Nr. 2/64 zur [...] offensiven Zusammenarbeit und

7 Die hier nur knapp umrissenen Verfahrensweisen und Organisationsstrukturen des MfS geben einen Ausblick auf das dichte aber bei Weitem nicht erschöpfend befragte Quellenmaterial zu diesem Thema. Mit der jüngst vorgelegten Edition der Berichte der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) des MfS an die SED- und Staatsführung der DDR aus dem Jahr wurde der Öffentlichkeit eine erste, den Mauerbau wesentlich betreffende Quellensammlung zur Verfügung gestellt. Die Publikation weiterer Grundsatzdokumente, besonders zur Rolle des MfS bei der Grenzsicherung, ist in Vorbereitung. Koordinierung der politisch-operativen Aufgaben und zur allseitigen Absicherung der Staatsgrenze Bezirk Potsdam und Westberlin, BStU, MfS, HA I Nr , Bl. 1 8 u Daniela Münkel (Bearb.), Die DDR im Blick der Stasi Die geheimen Berichte an die SED-Führung, Göttingen 2011.

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