Der "Inoffizielle Mitarbeiter" als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit

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1 Politik Ralph Ettrich Der "Inoffizielle Mitarbeiter" als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit Diplomarbeit

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3 Freie Universität Berlin Fachbereich Politische Wissenschaften Otto-Suhr-Institut Diplomarbeit Der Inoffizielle Mitarbeiter als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit. Ralph Ettrich Diplom Politikwissenschaft

4 Ehrenwörtliche Erklärung Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die schriftliche Hausarbeit für die Diplomprüfung selbständig, ohne fremde Hilfe, lediglich unter Benutzung der angegebenen Literatur angefertigt habe. Ich versichere außerdem, dass die vorliegende Arbeit noch nicht einem anderen Prüfungsverfahren zugrunde gelegen hat. Ich bin damit einverstanden, dass das zweite Exemplar meiner Diplomarbeit in der Bibliothek ausgeliehen werden kann. Berlin, den 18. Februar 2002 [Unterschrift] 2

5 Inhalt Abbildungsverzeichnis 5 Dokumentenverzeichnis 6 1 Einleitung 7 2 Die Begriffe Verrat und Denunziation Was ist Verrat? Was ist Denunziation? Verrat nach Margret Boveri 23 3 Der Inoffizielle Mitarbeiter Ein kurzer geschichtlicher Abriss Der V-Mann in der SBZ V-Leute bei der K Der IM nach der Gründung des MfS (Feb. 1950) IM-Kategorien IM zur Sicherung bestimmter Bereiche IM zur Feinbekämpfung IM für logistische Aufgaben Kontaktpersonen und hauptamtliche IM 45 4 Die Richtlinien des MfS zur Arbeit mit dem IM Anleitung zur Denunziation? Die Gewinnung der IM durch das MfS Auswahl Prüfung Kontaktaufnahme Rekrutierung und Verpflichtung Warum wird einer IM? 55 3

6 4.3 Die Regelung der täglichen Arbeit mit den IM Erfassungsrichtlinie Richtlinie 21 (1952) Richtlinie 1/ Richtlinie 1/ Richtlinie 1/ E X K U R S Spontane Denunziation durch die Bevölkerung 81 5 E X K U R S Jugendliche IM IMS Klaus Müller IMB Mark Aurelius 92 6 Resümee 95 Abkürzungsverzeichnis 99 Literaturverzeichnis 102 Anhänge 109 4

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 38 Bestand umregistrierter IM in den Landesverwaltungen und Verwaltungen des MfS (ohne BV) Abbildung 2 39 IM/GMS-Bestand von 1983 bis 1989 Abbildung 3 40 Funktionstypen inoffizieller Arbeit Abbildung 4 92 Foto von IMS Klaus Müller 5

8 Dokumentenverzeichnis Dokument Gesprächsprotokoll des Interviews mit Herrn Sch., letzter Leiter der KD Guben des MfS (vom ) 6

9 1 Einleitung Seit geraumer Zeit stellt die Gauck-Behörde, die auf Initiative der letzten Volkskammer entstand und aufgrund des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Oktober 1991 geschaffen wurde, ein Vorbild für den Umgang mit der IM-Problematik dar, [...]. 1 Wie Karol Sauerland haben viele weitere Autoren und nicht zuletzt diese Diplomarbeit damit eine Möglichkeit, über das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit zu forschen und zu publizieren. Die Einsicht in die Akten des MfS stellte lange Zeit ein Novum unter den Sicherheitsdiensten des ehemaligen Ostblocks dar wurde auch in Polen eine ähnliche Behörde und gesetzliche Grundlagen geschaffen. 2 Weitere Öffnungen von Archiven der osteuropäischen Sicherheitsapparate sind mir nicht bekannt. In den vergangenen Monaten jedoch ist die bis dahin übliche Praxis der Akteneinsicht besonders die wissenschaftlich motivierte in die Diskussion geraten. Auslöser dafür war die Klage des Alt-Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen die Herausgabe seiner MfS-Akten. Das als Berliner Richterspruch ( ) bekannte Urteil bestärkte Helmut Kohl in seinem Rechtsverständnis und gab der Klage statt. 3 Eine Katastrophe für die Forschung und damit für die Aufarbeitung könnte der Richterspruch auch in sofern sein, als damit der 2003 drohenden Aktenvernichtung von Stasi-Unterlagen neue Argumente geliefert werden. 4 1 Sauerland, 2000, S Nach dem Wahlerfolg der Solidarność-Parteien 1997 in Polen wurde ein Gesetz erlassen, welches ähnlich dem Stasiunterlagengesetz Opfern, Untersuchungsorganen und Wissenschaftlern durch eine neu geschaffenes Institut für Nationales Gedächtnis die Akten des polnischen Staatssicherheitsdienstes zugänglich macht. Es trat am in Kraft. Im Gegensatz zur Gauck- Behörde hat diese Institut Rechte einer Staatsanwaltschaft. Vgl. Sauerland, 2000, S.156ff. 3 Vgl. Weber/Steinbach/Müller, 2001, S. 740f. 4 Ebenda, S

10 Trotzdem müssen schon heute vielfach Einschränkungen gemacht werden. Denn noch sind nicht alle Aktenbestände des MfS so gesichert, dass sie zeitnah zugänglich sind. 5 Bis hin zu aktuellsten Publikationen finden sich daher auch immer wieder Sätze wie: Die bisher unerschlossene Quellenlage zwang zur Beschränkung [...]. 6 Gerade bei Vergleichen mit anderen osteuropäischen Sicherheitsdiensten oder der Zusammenarbeit zwischen dem KGB und dem MfS bzw. den Diensten der Bruderstaaten fehlen geeignete Quellen. 7 Auch sind zwischen Ende 1989 und Anfang 1990, als das MfS schon AfNS hieß, in beachtlicher Anzahl Akten vernichtet worden 8, dabei handelte es sich zum Großteil um die Akten der HVA 9. Deshalb habe ich mich entschieden, meine Diplomarbeit grundsätzlich auf die Inoffiziellen Mitarbeiter, die im Bereich der inneren Abwehr, also auf dem Gebiet der DDR aktiv waren, zu konzentrieren. Das Operationsgebiet 10 bleibt somit unbetrachtet. Weiterhin gibt es eine zeitliche Grenze. So werde ich nur die Jahre 1950 bis 1989 beleuchten, dass ist genau der Zeitraum, in dem das MfS existierte und die Richtlinien für die IM, die Kern dieser Arbeit sein sollen, galten. Zudem bietet die Auflösung des MfS bzw. des AfNS genügend Potenzial für weitere Diplomarbeiten. Zum besseren Verständnis wird die Grenze vor 1950 einige Male durchbrochen, da auch schon die Sicherheitsorgane der SBZ mit V-Leuten zusammenarbeiteten, die später auch in das MfS übernommen wurden. Außerdem unterscheide ich Denunziation in zweierlei Hinsicht, zum einen die spontane Denunziation, unter der die selbstmotivierte Denunziation in der Zeit des NS-Regimes zu verstehen ist, und zum anderen die gezielte Denunziation, die auf die staatlich geförderte und gewollte Denunziation (wie die in der DDR) abzielt. Das muss hier so klar abgesteckt werden, da Denunziation im eigentlichen Sinne immer ein zielgerichtetes Moment aufweist. 5 Vgl. Müller-Enbergs, 1999, S Bis dato waren 62% der überlieferten MfS-Akten (168 Aktenkilometer) erschlossen. 6 Marquardt, 1995, S Siehe dazu Punkt Vgl. Fricke, 1991, 71f. In der sogenannten Aktion Reißwolf (durch Befehl am ) wurden explizit Unterlagen vernichtet, u.a. Unterlagen zu den Wahlen. 9 Vgl. Geiger, 1993, S Im Stasi-Jargon wurden die nicht-sozialistischen Staaten, allem voran die BRD, als Operationsgebiet bezeichnet. Deren Überwachung war Aufgabe der IM der HVA. 8

11 Aufgrund der zugänglichen Quellen habe ich meine Diplomarbeit in vier größere Teile (Punkte 2, 3, 4, 5) gegliedert. Im Punkt 2 sollen die Begriffe Verrat und Denunziation definiert und peripher auch diskutiert werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist die hausinterne Diskussion bei der BStU inwieweit IM Denunzianten waren. Helmut Müller- Enbergs differenziert hier zwischen den IM-Kategorien, Jens Gieseke geht da pragmatischer vor. 11 In einem eigenen Unterpunkt kommt Margret Boveri zu Wort, mit ihrem für die Politikwissenschaft bedeutendem Werk Der Verrat im XX. Jahrhundert. Eine Charakterisierung des IM wird unter Punkt 3 versucht. Dazu soll in einem kurzen historischen Abriss, die Frage beantwortet werden, welche Vorläufer 12 dieser in der SBZ hatte. Folgend und ebenso wichtig gerade im Bezug auf die angesprochene hausinterne Diskussion bei der BStU ist die Kategorisierung des IM. Punkt 4 13 ist schließlich der Kern der Diplomarbeit, in dem, anhand der fünf Richtlinien diskutiert werden soll, inwiefern diese zur gezielten Denunziation anleite- 11 Persönliche Gespräche mit Helmut Müller-Enbergs und Jens Gieseke am Gemeint sind hier die V-Leute in der SBZ, sowie die der K5. 13 Geplant war, dass ein Exkurs über geheime Mitarbeiter früherer bzw. verwandter Sicherheitsorgane (Gestapo, KGB, usw.) diesen Teil der Arbeit abrundet. Dabei sollte auch Karol Sauerlands Werk 30 Silberlinge eine Rolle spielen, da dieser unvorstellbar für viele deutsche Wissenschaftler die Gestapo mit dem KGB/MfS vergleicht und dadurch auf erhebliche Unterschiede in der Form der Denunziation stößt. Aufgrund des Umfangs der Arbeit und der Gefahr mich zu sehr vom eigentlichen Thema zu entfernen, habe ich den Exkurs Geheime Mitarbeiter im 3. Reich und in den Bruderländern im Nachgang gestrichen. Daneben sind für den Bereich Geheimdienste des Ostblocks (einschließlich KGB) kaum Quellen vorhanden, da es mit Ausnahme Polen keine der deutschen Gauck-Behörde entsprechende Institution in diesen Ländern gibt. Viele Archive bleiben verschlossen oder dienen den Nachfolgern noch immer als Datenquelle (siehe Russland). Hier besteht Forschungsbedarf, im Hinblick auf einen Vergleich der osteuropäischen Geheimdienste und der Frage, ob wirklich alle eine Kopie des KGB waren. Zum Thema: vgl. Paul, 1996, besonders S (für Gestapo) / Diewald-Kerkmann, 1995 (f. Gestapo) / Marquardt, 1995, S. 50ff. (f. KGB und MfS) / Knightley, 1989, S. 173ff. (f. KGB) / Gerken, 1965, S. 249ff. (f. polnischen und tschechischen Geheimdienst) / Sauerland, 2000 (f. Gestapo, KGB, MfS) 9

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