Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales. P r o t o k o l l
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- Ursula Otto
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1 Protokoll 40. Konferenz Alter und Pflege am doc Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales P r o t o k o l l 40. Konferenz Alter und Pflege am 22. April 2015 im Großen Sitzungssaal des Kreishauses Borken, Burloer Straße 93, Borken TeilnehmerInnen: s. TeilnehmerInnenliste Anlage 1 Beginn: Uhr Vorsitzender Dr. Hörster begrüßt die anwesenden TeilnehmerInnen. Er teilt mit, aufgrund des neuen Alten- und Pflegegesetzes NW habe sich die Zusammensetzung der Mitglieder der jetzt so bezeichneten Konferenz Alter und Pflege geändert; er heiße alle Mitglieder der Konferenz herzlich willkommen. Zum neuen Recht gibt er den Hinweis auf die mit der Einladung zugeleiteten Unterlagen. Tagesordnung: TOP 1.: Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung für die Konferenz Alter und Pflege Vorsitzender Dr. Hörster verweist auf den mit der Einladung zugesandten Entwurf der Geschäftsordnung. Er schlägt vor, den Entwurf bei 3. Mitglieder in zwei Punkten abzuändern: In Ziffer 1. solle anstelle der Worte die jeweils einrichtende Kommune eingesetzt werden der Kreis Borken und in Ziffer 2 solle anstelle der Worte in Kreisen die kreisangehörigen Gemeinden, die es wünschen eingesetzt werden die 17 Städte und Gemeinden des Kreises Borken. Vorsitzender Dr. Hörster weist unter Bezugnahme auf die Bürgermeisterkonferenz vom ergänzend darauf hin, dass grundsätzlich alle 17 Städte und Gemeinden in der Konferenz Alter und Pflege vertreten sein wollen, intern aber abgestimmt werde, ob und wer quasi als ständige kommunale Vertreter regelmäßig teilnehmen solle.
2 - 2 - Die Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege beschließen einstimmig die neue Geschäftsordnung für die Konferenz Alter und Pflege mit den vorgenannten Änderungen. TOP 2.: Informationen über die gesetzlichen Neuerungen durch das Alten- und Pflegegesetz NRW und das Wohn- und Teilhabegesetz NRW - Vortrag der Verwaltung Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, informiert über die rechtlichen Neuerungen. Ihr Vortrag wird unterstützt durch eine PowerPoint-Präsentation - Anlage 2 -. Sie trägt im wesentlichen vor, das neue Alten- und Pflegegesetz NW APG - sehe nunmehr die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte vor, eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen und fortzuschreiben, es gebe einen neuen Berechnungsmodus für die anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen bei den stationären Pflegeeinrichtungen, das Pflegewohngeld (PWG) bleibe weiterhin erhalten; die Vermögensfreigrenze für Ehepaare betrage jetzt , die Pflegewohngeld-Stelle dürfe jetzt auch Schenkungen/vertragliche Ansprüche auf sich überleiten, das neue Wohn- und Teilhabegesetz NW WTG - unterscheide nunmehr die folgenden fünf verschiedenen Einrichtungstypen: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen; Frau Ostendorff stellt die wesentlichen Merkmale dieser Einrichtungstypen dar. Auf Fragen von Konferenzmitgliedern antwortet sie, die Vertrauenspersonen in den Einrichtungen würden auf Vorschlag von den Einrichtungen bestimmt; es handele sich um Personen, die nicht aus den Einrichtungen stammten, zum Ehrenamtliche; Vertrauenspersonen seien nicht abhängig von den Leistungsanbietern, die Rahmenprüfkataloge für die verschiedenen Einrichtungstypen lägen noch nicht vor; mit dem Vorliegen werde für Ende Mai/Anfang Juni 2015 gerechnet, die Einrichtungsträger könnten bei einer Entscheidung der WTG- Behörde darüber, zu welchem Einrichtungstyp die Einrichtung gehöre, bei abweichender Auffassung den Rechtsweg beschreiten, zwar hätten der MDK und die WTG-Behörden nach den Bestimmungen des WTG innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des WTG eine Vereinbarung über die Koordination ihrer jeweiligen Prüftätigkeiten abzuschließen; selbst dann sei aber nicht auszuschließen, dass es zum Teil bei sog. Doppelprüfungen verbleibe. TOP 3.: Sachstandsbericht über die Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken - Vortrag der Verwaltung Frau Wiltink, Stabsstelle Fachbereich Soziales, trägt mithilfe einer PowerPoint-Präsentation - Anlage 3 vor, neben den Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom und , eine umfassende, regionalscharfe Bestandsaufnahme der Pflegesituation zu erarbeiten, Herausforderungen für die Zukunft zu beschreiben, mögliche Lösungsansätze zu beschreiben, um auch zukünftig eine angemessene Versorgung sicherzustellen, und
3 - 3 - die Arbeitsmarktsituation der Pflegekräfte analysieren etc. mit dem Ziel, eine angemessene, den Wünschen der Betroffenen entsprechende und finanzierbare Pflegeinfrastruktur zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Kreis Borken zu schaffen, komme jetzt nach den Bestimmungen des neuen APG die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte hinzu, zur Sicherstellung einer pflegerischen Angebotsstruktur nach örtlichen Bedarfen unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Daher solle nun der politische Auftrag mit den Anforderungen an die Pflegebedarfsplanung nach dem APG verknüpft werden. Für die Erstellung der Pflegebedarfsplanung gebe es die beiden Alternativen, entweder eine normale oder eine sog. verbindliche Pflegeplanung zu erstellen. Frau Wiltink erläutert die Anforderungen und Auswirkungen der beiden Alternativen. Die Planung werde in Kooperation mit dem externen Unternehmen RWI, Essen, erstellt; der Entwurf der Planung werde voraussichtlich bis Anfang August 2015 vorliegen. Es sei vorgesehen, verschiedene Akteure durch Sonderveranstaltungen frühzeitig in die Planung einzubinden. Die Konferenz Alter und Pflege werde den Entwurf beraten. Anschließend werde der Kreistag sowohl über die Verbindlichkeit der Pflegebedarfsplanung entscheiden als auch die Pflegebedarfsplanung selbst beschließen. In der anschließenden Diskussion in der Konferenz erläutern Konferenzmitglied Nießing und Frau Wiltink, in den Sonderveranstaltungen, die voraussichtlich bereits im Mai/Juni dieses Jahres stattfinden würden, sollten die Vorarbeiten des RWI vorgestellt und die Erfahrungen und Einschätzungen der TeilnehmerInnen eingeholt werden. Interesse an der Teilnahme an einer Sonderveranstaltung bekunden die Konferenzmitglieder Merzbach für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Borken, Tacke für die Anbieter der privaten stationären Einrichtungen, Könning für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Saffé sowie Sommers. Vorsitzender Dr. Hörster antwortet auf die Frage, ob eine verbindliche Pflegebedarfsplanung beschlossen werde, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen; unabhängig davon, ob die Planung für verbindlich oder nicht erklärt werde, dürfte sie ein hilfreiches Steuerungsinstrument werden. Vorsitzender Dr. Hörster dankt Frau Wiltink und Herrn Nießing für deren umfassende Informationen. TOP 4.: Schaffung eines Ersatzneubaus für das bestehende Marien-Altenheim in Borken Propst-Sievert-Weg 9, in Borken, Probst-Sievert-Weg, durch die St. Marienhospital Borken GmbH, Borken Herr Bröcker, Geschäftsführer der St. Marien-Hospital Borken GmbH, und Herr Brinkmöller, Bereichsleiter Altenhilfe im Klinikverbund Westmünsterland, stellen den bereits im Bau befindlichen Ersatzneubau für das bestehende Marien-Altenheim in Borken vor. Ihre Vorträge werden unterstützt durch eine PowerPoint-Präsentation - Anlage 4 -.
4 - 4 - Sie berichten im wesentlichen, insgesamt würden 80 Plätze, sämtlich in Einzelzimmern, geschaffen werden, davon 8 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, das Raumkonzept sehe insgesamt 6 Hausgemeinschaften vor; dabei werde es öffentliche, halböffentliche und private Bereiche geben, der öffentliche Bereich umfasse ein Nachbarschaftscafé, einen Raum für Gruppenaktivitäten und eine Kapelle/einen Andachtsraum, zum halböffentlichen Bereich gehörten die Wohnküchen in den Hausgemeinschaften, zum privaten Bereich zählten die Bewohnerappartements, mit der Fertigstellung sei voraussichtlich im Frühherbst dieses Jahres zu rechnen. Darüber hinaus stellen sie das Konzept der Hausgemeinschaften näher vor. Vorsitzender Dr. Hörster dankt den Herren Bröcker und Brinkmöller für deren Ausführungen; er teilt mit, für dieses Vorhaben sei eine Bedarfseinschätzung durch die Konferenz Alter und Pflege nicht erforderlich, da der Träger die Abstimmungsbescheinigung auf der Grundlage des früheren Landespflegerechts erhalten habe und mit dem Bauvorhaben auch schon vor Inkrafttreten des neuen Landespflegerechts NW begonnen worden sei. TOP 5.: Beratung von Investitionsvorhaben bei der Schaffung zusätzlicher teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen und jeweilige Bedarfseinschätzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gemäß 8 Abs. 2 Nr. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Vorsitzender Dr. Hörster weist einleitend darauf hin, bei den folgenden Investitionsvorhaben zur Schaffung zusätzlicher teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen sei es nach den Bestimmungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen jeweils Aufgabe der Konferenz Alter und Pflege, diese Vorhaben zu beraten und, da es bisher keine verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken gebe, eine Bedarfseinschätzung vorzunehmen. a) Neubau eines Altenpflegeheimes in Borken, Langenkamp 55, durch die Qualivita AG, Peine Über das Neubauvorhaben berichten Herr Leßmann, Unternehmensgründer und Bauingenieur der Qualivita Unternehmensgruppe, Peine (baulicher Part im Auftrag und in Vertretung für die heute verhinderten verantwortlichen Personen der DH-Projekt GmbH, Lüdenscheid), sowie Herr Sting, Vorstand Qualivita AG, Peine (inhaltliche Konzeption). Ihre Vorträge werden begleitet von PowerPoint-Präsentationen (Anlagen 5 und 6). Sie informieren, Projektentwickler und Generalübernehmer sei die DH-Projekt GmbH, Lüdenscheid; das Unternehmen habe bereits Erfahrungen mit der Errichtung von Seniorenpflegeheimen u. a. in Coppenbrügge, Lüdenscheid und Bochum, das neue Seniorenpflegeheim werde 80 Einzelzimmer auf 4 Wohnebenen umfassen, Betreiber des neuen Altenpflegeheims werde die QualiVita AG, Peine, die im Landkreis Peine die größte Anbieterin sozialer Dienstleistungen sei, das neue Altenpflegeheim Seniorenzentrum Langenkamp GmbH werde 80 Plätze, sämtlich in Einzelzimmern, in 7 Wohngruppen umfassen, geboten würden stationäre Pflege, eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, mit den Bauarbeiten sei bereits begonnen worden.
5 - 5 - Zur Bedarfseinschätzung dieses Vorhabens trägt Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, vor, es habe Anfang Dezember des letzten Jahres ein Gespräch mit Vertretern der künftigen Investoren und Betreiber, der Stadt Borken und des Kreises Borken gegeben, bei dem seitens der Stadt Borken darauf hingewiesen worden sei, dass der vorgesehene Standort im Stadtteil Gemen in der Nähe zum Altenpflegeheim Bodelschwingh-Haus in Gemen sehr unglücklich sei. Die städtischen Vertreter hätten vorgeschlagen, die Platzzahl von 80 Plätzen auf mehrere Standorte im Stadtgebiet Borken zu verteilen, insbesondere den Stadtteil Weseke zu versorgen, oder aber andere Versorgungsformen als vollstationäre Pflege zu schaffen. Von Trägerseite sei allerdings geäußert worden, es gebe seit Jahren Baurecht für diesen Standort, das man nun verwirklichen wolle. Zur Bedarfssituation für den Raum Borken gebe es aktuell keine verlässlichen Daten; der Kreis Borken habe zuletzt im Sommer des letzten Jahres bei allen Altenpflegeheimen im Kreisgebiet deren Auslastung abgefragt. Danach bestünden im Raum Borken keine Wartelisten; es sei keine Dringlichkeit für neue vollstationäre Plätze zu erkennen. Konferenzmitglied Nießing ergänzt, dem Träger sei vorgeschlagen worden, die Ergebnisse der Pflegebedarfsplanung abzuwarten; der Träger habe jedoch entgegnet, das Vorhaben sei schon zu weit fortgeschritten;es sei keine Zeitverzögerung gewollt. Konferenzmitglied Dr. Brüggemann gibt an, die Nähe des geplanten neuen Altenpflegeheims in Borken-Gemen zum bestehenden Altenpflegeheim in Velen-Ramsdorf betreffe unmittelbar auch die Stadt Velen; durch die neuen Plätze könne auch eine Zuwanderung von außen ausgelöst werden. Für ihn sei kein Bedarf für die zusätzlichen Plätze ersichtlich. Auf die Fragen mehrerer Konferenzmitglieder nach der dauerhaften Auslastung der künftig in Betrieb gehenden Pflegeeinrichtung antwortet Herr Leßmann, der Investor habe im Vorfeld eine Markteinschätzung vorgenommen und dabei die Zahlen bis in das Jahr 2030 in Betracht gezogen. Danach sei davon auszugehen, dass die Einrichtung auf Dauer ausgelastet sein werde. In der Stadt Peine gebe es im Übrigen vergleichbar zu Borken deutlich mehr vollstationäre Plätze, die dort auch ausgelastet seien. Vorsitzender Dr. Hörster bedauert, dass die Planung und Realisierung dieses Vorhabens in einer rechtlichen Übergangsphase stattgefunden habe und stattfinde. Er fasst die Diskussion in der Konferenz zusammen, indem er feststellt, die nach dem Alten- und Pflegegesetz NW vorgeschriebene Bedarfseinschätzung durch die Konferenz Alter und Pflege sei ausführlich vorgenommen worden; aus den Reihen der Mitglieder der Konferenz bestünden Bedenken bezüglich der Schaffung der neuen Plätze, insbesondere am vorgesehenen Standort Borken-Gemen. b) Neubau von zwei Altenpflegeheimen in Bocholt, Werther Str. 78a-78b, vorgesehener Betreiber: Malteser Rhein-Ruhr ggmbh, Duisburg Herr Hiller, Gesellschafter der Seniorenpark Hammersen GmbH & Co. KG (Eigentümerin), sowie Herr Schrey, Bereichsleiter Wohnen und Pflegen der Malteser Rhein-Ruhr ggmbh, Duisburg, informieren über die geplanten beiden Pflegeeinrichtungen. Ihre Vorträge werden unterstützt durch eine PowerPoint-Präsentation (Anlage 7). Sie stellen zunächst ihre jeweiligen Träger einschließlich der bereits vorhandenen Erfahrungen im Pflegesektor vor. Zum Standort Bocholt teilen sie mit, es würden zwei Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 95 Plätzen geschaffen werden, und zwar 80 Plätze in einer klassischen Altenpflegeeinrichtung und 15 Plätze in einer auf Wachkoma- und Beatmungspatienten spezialisierten Pflegeeinrichtung, die beiden Pflegeeinrichtungen würden den Namen Malteserstift St. Simon Bocholt erhalten;
6 - 6 - die beiden Pflegeeinrichtungen sowie weitere Wohnungen entstünden in einer unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Textilfabrik (Hammersen-Gelände), wie das Pflegeleitbild aussehen werde, welche inhaltliche Konzeption für die beiden Einrichtungen bestehe. Zur Bedarfseinschätzung dieser beidenvorhaben trägt Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, vor, für den Standort Bocholt sei augenfällig, dass dort mehrere stationäre Pflegeeinrichtungen nicht voll ausgelastet seien. Diese Information habe die Kreisverwaltung auch dem Investor und Betreiber gegenüber weiter gegeben; die Kreisverwaltung sehe daher für Bocholt aktuell keinen Bedarf für weitere insgesamt 95 Plätze. Es sei ihr nicht bekannt, woher die Stadtverwaltung Bocholt die von dort abgegebene Bedarfseinschätzung für weitere vollstationäre Plätez habe; im Bocholter Rathaus gebe es offenbar verschiedene Strömungen, einerseits aus sozialplanerischer Sicht, andererseits aus städtebaulicher Sicht, nach der es sinnvoll sei, ein bisher leer stehendes Gebäude einer Nutzung zuzuführen. Konferenzmitglied Sommers erklärt, in den Fällen, in denen durch den von ihr betriebenen ambulanten Pflegedienst in Bocholt akute Unterbringungsfälle von pflegebedürftigen Personen in vollstationäre Pflege erforderlich waren, sei dies immer möglich gewesen. Problematisch sei vielmehr die Unterbringung in Kurzzeitpflege. Konferenzmitglied Tacke ergänzt, in Bocholt seien immer wieder Betten in der vollstationären Pflege frei; sie sehe deshalb jetzt noch keinen Bedarf für weitere Plätze, zumal der vorgesehene Standort unglücklich nah zu Standorten anderer bestehender Pflegeeinrichutngen in Bocholt liege. Vorsitzender Dr. Hörster fasst zusammen, die Mitglieder der Konferenz hätten die beiden Vorhaben sowie die geäußerten Bedarfseinschätzungen zur Kenntnis genommen; ein Bedarf für die zusätzlichen Plätze sei nicht erkennbar, wobei man sich aus heutiger Sicht mit einer Einschätzung schwer tue. Konferenzmitglied Dr. Brüggemann gibt an, hilfreich wäre es gewesen, wenn in der heutigen Sitzung auch ein Vertreter der Stadt Bocholt anwesend wäre. c) Schaffung von Tagespflegeeinrichtungen Vortrag der Verwaltung Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, erklärt einleitend, auch bei der Schaffung neuer teilstationärer Pflegeeinrichtungen, wie dies Tagespflegeeinrichtungen seien, müsse die Konferenz Alter und Pflege Bedarfseinschätzungen abgeben. Für neue Tagespflegeeinrichtungen habe sich die Verwaltung entschlossen, selbst vorzutragen. Sie berichtet zu den einzelnen Vorhaben zur Schaffung neuer Tagespflegeeinrichtungen: ca) Tagespflegeeinrichtung in Bocholt, Hamminkelner Str. 2/32; Betreiberin: Frau Marion Moritz, Bocholt Die Verwaltung habe der künftigen Betreiberin, Frau Moritz, die in Bocholt bereits einen ambulanten Pflegedienst betreibe, im März 2015 eine Abstimmungsbescheinigung nach dem Alten- und Pflegegesetz NW für 15 Plätze erteilt. Voraussichtlich werde die Tagespflegeeinrichtung zum , evtl. später, je nach Baufortschritt, in Betrieb genommen werden. Besonderheiten der Einrichtung seien, dass die Einrichtung an 365 Tagen im Jahr jeweils in der Zeit von 8 17 Uhr geöffnet sei, sie ein großer Bestandteil des Mehrgenerationen-Quartiers Leben an der Hammersenallee in Bocholt sei; die Tagespflegeeinrichtung werde besonders durch den Hammersen-
7 - 7 - Park mit Wasserspiel, Kinderspielflächen, Freisitzen sowie Seniorenfitnessgeräten, aktiv am Gemeinschaftsleben des Mehrgenerationen-Quartiers teilnehmen und somit den Charakter des Wohnkonzeptes unterstützen. Durch diese Begegnungsstätte des Quartiers sei die aktive Teilhabe am täglichen Leben für die Tagespflegegäste gesichert; dies sei ein Alleinstellungsmerkmal als Seniorentagespflegeeinrichtung. Zur Bedarfseinschätzung der Verwaltung zu diesem Vorhaben teilt sie mit, es gebe aktuell keine verlässlichen Zahlen. Generell begrüße der Kreis Borken jedoch Tagespflegeeinrichtungen, da diese dem Grundsatz ambulant vor stationär entsprächen. cb) Tagespflegeeinrichtung in Gescher, Bahnhofstr. 49; Betreiber: Betriebs-, Familienhilfsdienst und Maschinenring BHD Coesfeld e. V. Die Verwaltung habe dem künftigen Betreiber, der auch im Kreis Borken in der ambulanten Pflege tätig sei, im April 2015 eine Abstimmungsbescheinigung nach dem Alten- und Pflegegesetz NW für 16 Plätze erteilt. Voraussichtlich werde die Tagespflegeeinrichtung im Spätherbst dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Als Öffnungstage/-zeiten seien vorgesehen montags bis freitags von 8 17 Uhr; bei Bedarf auch eine frühere Öffnungszeit und auch Öffnungstage an Wochenenden und an Feiertagen. Vorgesehen sei insbesondere auch eine Versorgung des ländlichen Raumes. Obwohl in Gescher bereits eine Tagespflegeeinrichtung mit 14 Plätzen betrieben werde, schätze die Verwaltung den Bedarf für die neue Tagespflegeeinrichtung so ein, dass der Betreiber mit dem weiteren Angebot wohl seine Kundschaft finde. cc) Tagespflegeeinrichtung in Raesfeld-Erle Betreiber: Caritasverband für das Dekanat Borken e. V. Der künftige Betreiber, der Caritasverband für das Dekanat Borken e. V., der u. a. auch in Raesfeld in der ambulanten Pflege tätig sei, habe von der Verwaltung im April 2015 eine Abstimmungsbescheinigung nach dem Alten- und Pflegegesetz NW für 14 Plätze erhalten. Voraussichtlich werde die Tagespflegeeinrichtung im Laufe des Jahres 2016 in Betrieb gehen. Vorgesehene Öffnungstage/-zeiten seien montags freitags je von Uhr. Bisher gebe es in Raesfeld noch keine Tagespflegeeinrichtung. Daher werde aus Sicht der Verwaltung ein Bedarf für die vorgesehenen Plätze gesehen; das Vorhaben werde begrüßt. Zur Bedarfseinschätzung der Mitglieder der Konferenz für alle drei vorgestellten Tagespflegeeinrichtungen bestätigt Konferenzmitglied Palesch, auch sie sehe für alle drei Einrichtungen Bedarf, erklärt Konferenzmitglied Sommers, in Bocholt gebe es Wartezeiten für einen Platz in einer Tagespflegeeinrichtung, teilt Konferenzmitglied Mört mit, die Anzahl der vorhandenen Tagespflegeplätze habe auch Einfluss auf die Anzahl der erforderlichen vollstationären Plätze, fasst Vorsitzender Dr. Hörster zusammen, aufgrund der Diskussion in der Konferenz sei eine grundsätzliche Zustimmung zum Bedarf für die drei vorgestellten Tagespflegeeinrichtungen gegeben.
8 - 8 - TOP 6.: Zahngesundheit (als Zahnmedizin und Mundhygiene) bei pflegebedürftigen Menschen Bericht der Verwaltung Vorsitzender Dr. Hörster informiert, im Dezember 2014 habe sich die Gesundheitskonferenz des Themas angenommen. Die Zahnärztin, Frau Stephanblome, die bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe unmittelbar mit der Projektbegleitung betraut sei, habe dort das Konzept Gesund im Mund gerade im Alter der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vorgestellt. Ziel des Projektes sei es, mehr Lebensqualität und Gesundheit der Bewohner von Senioreneinrichtungen durch Schulung des Pflegepersonals zur Mund- und Zahngesundheit sicherzustellen. Die Pflegeeinrichtungen hätten darauf hingewiesen, dass es nicht einfach sei, Zahnärzte für die Betreuung in Einrichtungen zu gewinnen. Hier setze das Konzept an. Die Pflegekräfte erhielten durch einen Beratungszahnarzt eine Schulung, um im Anschluss eigenständig in der Mundpflege bei Patienten tätig werden zu können. Eine Terminvereinbarung erfolge über die Ansprechpartnerin bei der Kammer. Die Thematik sei in der Gesundheitskonferenz positiv aufgenommen worden; daher halte er es für sinnvoll, auch die Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege entsprechend zu informieren. Konferenzmitglied Sommers bedauert, trotz ihres ausdrücklich geäußerten Wunsches an die Zahnärztekammer, für ihren ambulanten Pflegedienst eine Fortbildung zum Thema Mund- und Zahnpflege im Alter durchzuführen, habe sie bisher leider keine Antwort erhalten. (Protokollanmerkung: Die Zahnärztekammer hat zwischenzeitlich sichergestellt, dass in Vertretung für die Zahnärztekammer ein Bocholter Zahnarzt die von Frau Sommers gewünschte Fortbildung durchführt; dem Anliegen der Frau Sommers ist somit nunmehr nachgekommen worden.) TOP 7.: Verschiedenes a) Nächste Konferenz Alter und Pflege Vorsitzender Dr. Hörster teilt mit, die nächste Konferenz Alter und Pflege finde statt am Mittwoch, 21. Oktober 2015, ab Uhr, Kreishaus Borken. b) Workshops zur Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken Voraussichtlich schon Ende Mai/Anfang Juni 2015 werde es zur Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken Workshops geben, auch für die Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege, in denen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der Verwaltung in Kooperation mit dem beauftragten Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung e. V., Essen, erste Daten auf Kreisebene präsentiert werden sollen, um in Anschluss daran Annahmen, Szenarien und Entwicklungen des Pflegebereichs zu diskutieren. Dies solle dazu dienen, die Einschätzungen und Anregungen der teilnehmenden Personen in die Planungsarbeiten einfließen lassen zu können. c) Landesförderung für die altengerechte Quartiersentwicklung in den Kommunen Konferenzmitglied Dr. Brüggemann teilt mit, er habe bei einer Veranstaltung in Mülheim erfahren, dass es ein Förderangebot des Landes zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW gebe; er fragt nach dem Verfahren zur Umsetzung dieses Förderangebots im Kreis Borken. Konferenzmitglied Nießing erläutert, dass in jedem Kreis ein Quartier mit einer Festbetragsfinanzierung von jährlich gefördert werden könne. Auf dieses Angebot seien die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen einer Informationsveranstaltung bereits am hingewiesen worden. Bislang sei ein
9 - 9 - Förderantrag eingegangen, den der Kreis Borken befürwortend an das Land NRW weitergeleitet habe. Vorsitzender Dr. Hörster dankt allen Konferenzmitgliedern für deren engagierte, konstruktive Disskussionsbeiträge; in der heutigen Konferenz sei mit Blick auf die neue Zusammensetzung der Konferenzmitglieder und das neue Landesrecht Neuland betreten worden; nach seiner Einschätzung habe die Konferenz diese Herausforderungen gut bewältigt. Er schließt die Sitzung um Uhr. Im Auftrag Herbert Paßerschroer
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