JuniorSchutz Plus Leistungsfälle aus der Praxis
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- Edmund Walter
- vor 7 Jahren
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1 JuniorSchutz Plus Leistungsfälle aus der Praxis Mai 2014 Wir machen Sie sicherer.
2 Schützen, was am wichtigsten ist... Kinder sind fraglos das größte Geschenk und es ist wichtig, sie so gut es geht zu schützen. Trotz aller Vorsicht kann jedoch immer etwas passieren ob es ein Unfall ist oder plötzlich eine Krankheit, die alles ändern kann. Eine erschreckend hohe Anzahl an Schwerbehinderung kommt nicht durch Unfälle zustande, sondern durch Krankheiten. Diabetes, Neurodermitis, Asthma und Leukämie sind nur ein paar Beispiele dafür, welche Krankheiten zu einer Invalidität bei Kindern führen können. Neben den physischen und psychischen Folgen, die eine Invalidität mit sich bringt, sind auch die finanziellen Folgen eine sehr starke Belastung für Familien. Hinzukommt die Angst vor der Zukunft Mai
3 JuniorSchutz Plus die umfassende Invaliditätsversicherung für Kinder Die meisten Kinderinvaliditätsversicherungen leisten nur bei Unfällen, da die Mehrzahl der schwerwiegenden Gesundheitseinbußen aber durch Krankheiten ausgelöst wird, hat die Basler mit dem Produkt JuniorSchutz Plus genau die passende finanzielle Absicherung für Kinder mit starken Leistungen, wie z.b.: Versicherungsschutz ab der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Monatliche Rente ab einem Grad der Behinderung von 50, wenn nötig ein Leben lang Zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten Wechselgarantie in eine selbstständige Berufunfähigkeitsversicherung zwischen dem vollendeten 15. und 25. Lebensjahr nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung viele prämienfreie Leistungen wie z.b. Mitversicherung von Kita-Geld/ Schulausfallgeld Die Basler ist mit dem JuniorSchutz Plus Testsieger bei den Kinderinvaliditätsrisiken mit dem breitesten Leistungsspektrum Mai
4 Diagnose: Diabetes I. Vorgeschichte: Sabrina kam im Jahr 2011 gesund und ohne medizinische Befunde oder Beeinträchtigungen zur Welt. Diagnose: Im Alter von fast 1 ½ Jahren fiel auf, dass Sabrina stark vermehrten Durst hatte und wurde erstmals mit Verdacht auf Diabetes untersucht. Der Verdacht hat sich nach Einweisung in eine Kinderklinik bestätigt. Was bedeutet dies für den Alltag der Familie? Die Diabetes-Erkrankung erfordert täglich 5-6 malige Messung der Blutzuckerwerte, um die Insulindosis zu bestimmen, die mit einer Insulinpumpe ebenfalls 5-6 mal am Tag verabreicht werden muss. Auch nachts sind Blutzuckerkontrollen erforderlich und müssen 1-2 mal durchgeführt werden. Sollten die Werte nachts zu niedrig sein, muss auch dann eine Mahlzeit verabreicht werden. wie es weiterging erfahren Sie auf der nächsten Seite 6. Mai
5 Diagnose: Diabetes II. Verlauf der Leistungsbearbeitung: Am erhielt die Basler Kenntnis von der Diagnose. Am wurde das Antwortschreiben an die Eltern versandt mit der Bitte um Zusendung der erforderlichen Unterlagen wie U-Heft, Bescheid des Versorgungsamtes und Schwerbehinderten-Ausweises. Am wurde der Feststellungsbescheid und der Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 zugesandt. Am hat die Basler das Bestätigungsschreiben über die Leistungserbringung an die Eltern versandt. Leistungszahlung: Ab März 2013 erfolgte die Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 550,00 EUR. Der Schwerbehindertenausweis ist noch gültig bis 06/2028. Eine Nachprüfung erfolgt in 09/2027. Mit dem aktuellen Tarif JuniorSchutz Plus erfolgt zusätzlich eine einmalige Kapitalzahlung über EUR! Leistung bis 06/2028 insgesamt ,00 EUR 6. Mai
6 Diagnose: Sehbehinderung I. Vorgeschichte: Christina litt seit Ihrer Geburt im Jahre 1999 an Unruhezuständen. Während der Babyzeit wurde eine Schreiambulanz genutzt und während der Kindergartenzeit erhielt sie Medikamente gegen Konzentrationsstörung und Unruhezustand. Diagnose: Im Jahr 2012 ergab ein Gutachten, dass Christina an einer Beeinträchtigung des Sehvermögens, an Konzentrationsstörungen und ADHS leidet. Es wurde ein Grad der Behinderung von 60 festgestellt. Der Leistungsfall ist eingetreten. Was bedeutet die im Alltag? Christina hat Schulprobleme, da Geschriebenes an der Tafel nicht richtig erkannt wird. Zwar wurden die Lehrer darüber informiert, aber durch häufigen Lehrerwechsel konnte nicht immer auf die Probleme richtig eingegangen werden. Eine Tafelbildkamera wurde beantragt, die das Lesen erleichtern soll. wie es weiterging erfahren Sie auf der nächsten Seite 6. Mai
7 Diagnose: Sehbehinderung II. Verlauf der Leistungsbearbeitung: Im Juli 2012 ergab ein Gutachten ein Gesamt-GdB 60. Am erhielt die Basler (Deutscher Ring) den Antrag auf Rentenzahlung Am wurden die Behandlungsberichte, Befunde und Gutachten angefordert. Am erhielt die Basler einen Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf mit Schwerpunkt Sehen Am hat die Basler weitere Unterlagen angefordert und konnte am ein Bestätigungsschreiben über die Leistungserbringung an die Eltern senden. Leistungszahlung: Ab 04/2012 erfolgte die Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 281,60 EUR. Der Schwerbehindertenausweis ist gültig bis 12/2019. Mit dem aktuellen Tarif JuniorSchutz Plus erfolgt zusätzlich auch eine einmalige Kapitalzahlung über 3.379,20 EUR! Leistung bis 12/2019 insgesamt ,80 EUR 6. Mai
8 Diagnose: Schwerhörigkeit und Neurodermitis I. Vorgeschichte: Jonas kam ohne Auffälligkeiten gesund zur Welt. Auch in den folgenden Vorsorgeuntersuchungen ergab sich kein Anhalt für eine die Entwicklung gefährdende Gesundheitsstörung. Was passierte dann? Im Alter von knapp 4 Jahren wurde bei Jonas im Rahmen der U8-Vorsorgeuntersuchung eine mittelbis schwergradige Hörstörung diagnostiziert. Der Junge bekam beiderseits Hörgeräte. Die Innenohrschädigung ist irreparabel. Daraufhin reichten die Eltern bei dem Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung ein. Das Versorgungsamt stellte rückwirkend einen Grad der Behinderung von 40 fest. Weitere Diagnose! Kurze Zeit später litt Jonas nun auch an Neurodermitis. Selbst das Tragen der Hörgeräte führte zu Hautirritationen. Aufgrund der neuen gesundheitlichen Beeinträchtigung wurde ein Antrag auf Feststellung eines höheren Behinderungsgrades gestellt. Das Versorgungsamt stellte einen neuen Bescheid über einen Grad der Behinderung von 50 fest. Der Leistungsfall ist eingetreten. wie es weiterging erfahren Sie auf der nächsten Seite 6. Mai
9 Diagnose: Schwerhörigkeit und Neurodermitis II. Verlauf der Leistungsbearbeitung: Am stellte das Versorgungsamt ein Gesamt-GdB von 50 fest. Am erhielten die Basler (Deutscher Ring) von den Eltern eine Schadenanzeige und erstmals Kenntnis von dem festgestellten GdB Am wurden von dem zuständigen Sachbearbeiter alle erforderlichen Unterlagen angefordert. Diese haben wir am erhalten. Aufgrund der Vorgeschichte mussten jedoch noch ältere Unterlagen angefordert werden. Am erhielten wir die angeforderten Unterlagen. Am erhielt der Kunde eine Bestätigung über den Anspruch der monatlichen Invaliditätsrente und die Überweisung wurde veranlasst. Leistungszahlung: Ab August 2012 erfolgte die Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 770 EUR. Der Schwerbehindertenausweis ist noch gültig bis 05/2016. Mit dem aktuellen Tarif JuniorSchutz Plus erfolgt zusätzlich auch eine einmalige Kapitalzahlung über EUR! Leistung bis 05/2016 insgesamt EUR 6. Mai
10 Wir machen Sie sicherer.
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