Richtlinie zum Kinderund Jugendschutz im ASB Berlin
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- Katarina Giese
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1 Richtlinie zum Kinderund Jugendschutz im ASB Berlin Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt Wir helfen hier und jetzt.
2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... Seite 4 Allgemeine Informationen // Straftatbestände... Seite 7 Allgemeine Informationen // Regelungen zum Kinderschutz in Berlin... Seite 8 Allgemeine Informationen // Polizeiliche Führungszeugnisse... Seite 10 Verpflichtungserklärung der im ASB Berlin Verantwortung tragenden Personen I... Seite 12 Verpflichtungserklärung der im ASB Berlin Verantwortung tragenden Personen II... Seite 13 Ehrenerklärung der Ehrenamtlichen und HelferInnen... Seite 15 Musterbrief... Seite 16 Dokumentationsbogen... Seite 17 Krisenleitfaden... Seite 18 Meldekette... Seite 19 Impressum... Seite 20
3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Samariterinnen und Samariter, sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist überall möglich, wo Erwachsene und Kinder und/ oder Jugendliche beisammen sind. Auch vor unseren Gliederungen und Fachdiensten macht diese Bedrohung nicht halt. Je intensiver wir unsere Arbeit mit Kindern gestalten, desto anziehender werden wir für pädosexuell veranlagte Personen. Denn diese suchen sich gern Orte aus, an denen sie relativ leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herstellen können. Und hier pflegen sie oft enge Beziehungen zu anderen Helfern und Entscheidern und zeigen sich kameradschaftlich und engagiert kurz sie bauen im Vorfeld ihrer Vergehen oft tiefes Vertrauen auf, was dazu führt, dass ihnen eine solche Straftat erst einmal niemand zutraut und alle viel zu lange wegsehen. Aus diesem Grund steht auch der ASB Berlin als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation in einer besonderen Verantwortung. Wir müssen die uns anvertrauten Personen, v. a. Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen schützen. Von sexueller Gewalt sind allerdings beide Geschlechter sowie Angehörige aller Altersgruppen und unterschiedlicher Herkunft betroffen. Deshalb ist es uns an dieser Stelle wichtig, zu betonen, dass wir alle uns anvertrauten Personen und Schutzbefohlenen vor sexuellen Übergriffen bewahren werden. Maßstäbe angelegt werden können wie in vorwiegend hauptamtlich getragenen Einrichtungen. Deshalb haben wir uns um die Gratwanderung bemüht, überflüssige Bürokratie zu vermeiden und dennoch alles Notwendige zu veranlassen. Uwe Grünhagen Detlef Kühn André Müller Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzender Dr. Jutta Anna Kleber Landesgeschäftsführerin Mit der vorliegenden Richtlinie möchten wir Sie informieren und konkrete Wege aufzeigen, wie wir uns beim ASB im Bereich Schutz vor sexuellen Übergriffen aufstellen. Wir bitten alle Gliederungen, Fachdienste und Fachgruppen des ASB Berlin, dieses Thema ernst zu nehmen und in die Diskussion einfließen zu lassen. Schon heute ist der Nachweis von aktivem Kinderschutz eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale für Eltern, Kooperationspartner und Geldgeber bei ihren Entscheidungen für oder gegen einen Verband. Wir wissen, dass in der vorwiegend ehrenamtlich getragenen Organisation des ASB Berlin nicht dieselben strengen 4 5
4 Straftatbestände Unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 14 Jahren (Kindern) sind stets strafbar, gleichgültig, ob Kinder mit ihnen einverstanden sind oder nicht. Grundsätzlich steht jede sexuelle Handlung mit einem Kind sowohl mit Körperkontakt als auch ohne körperliche Berührung unter Strafe. Strafbar macht sich auch, wer ein Kind dazu verleitet, sexuelle Handlungen an einem Dritten oder an sich selbst vorzunehmen. Auch die sexualbezogene Einwirkung durch Vorlage pornografischer Schriften oder Darstellungen ist strafbar. Bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen unter 14 Jahren handelt es sich stets um sexuellen Missbrauch Jahre Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sind nicht zwingend strafbar, aber immer dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zum Täter oder zur Täterin vorliegt. Es ist hier gleichgültig, ob die minderjährige Person mit der sexuellen Handlung einverstanden ist oder nicht Jahre Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sind nur dann strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt und der Täter dieses Abhängigkeitsverhältnis missbraucht. Ab 18 Jahre Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen über 18 Jahren sind strafbar, wenn sie gegen deren Willen vorgenommen werden (Vergewaltigungen). Strafbarkeit durch Unterlassen Führungspersonen wie Vorstandsmitglieder, Fachdienstleiter, Übungsleiter und Übungsleiterinnen, können sich durch Unterlassen von Maßnahmen strafbar machen ( 174, 27, 13 StGB). Ein konsequentes Einschreiten des Vereins bei unter 14jährigen ist auf jeden Fall erforderlich. Die Untätigkeit stellt eine strafbare Handlung dar und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 6 7
5 Regelungen zum Kinderschutz in Berlin Das Netzwerk Kinderschutz Berlin gründet auf einer Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, und dem Landesjugendring Berlin und seinen angeschlossenen Jugendorganisationen vom 1. April 2007 unter besonderer Berücksichtigung ehrenamtlicher Strukturen. (Landesjugendring Berlin e.v., (Hg.): Kinder- und Jugendschutz in Berlin. Informationen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Jugendverbänden, Berlin 2008). Hier wird geregelt, dass im Sinne des 72 a SGB VIII nur Personal beschäftigt werden soll, das nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach dem o.g. Paragrafen vorbestraft ist. Zu diesem Zweck soll ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach 30 a des BZRG vorgelegt werden. Dieses gibt auch über Straftaten unterhalb von 90 Tagessätzen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten Auskunft. Weiterhin sieht die Vereinbarung vor, die Vorlage des aktuellen Auszugs aus dem Strafregister (erweitertes Führungszeugnis) alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Vorlagepflicht von Führungszeugnissen betrifft auch Honorarkräfte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Freiwilligendiensten, Beschäftigte mit Mehraufwandsentschädigung und andere vergleichbar tätige Personen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen und dabei auch selbstständig außerhalb einer ständigen Aufsicht und Anleitung arbeiten. Ehrenamtliche werden von der Vorlagepflicht erfasst, wenn ihre Tätigkeiten in 11 und 12 des SGB VII fallen (Förderung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit): Außerschulische Jugendbildung Jugendarbeit in Sport, Spiel, Geselligkeit Internationale Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Jugendberatung Aktivitäten von Jugendgruppen in Jugendverbänden Mehrtätige Veranstaltungen mit Übernachtungen (Ferienreisen, Jugendbegegnungen, Camps) Veranstaltungsdienste Gruppenaktivitäten Trainer Es wurde vereinbart, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Zuwendungsbescheiden für Jugendarbeit auf die Einhaltung hinweist, sofern nicht durch einzelne Zuwendungsgeber noch andere Vorgaben zum Jugendschutz existieren. 8 9
6 Polizeiliche Führungszeugnisse Kritiker wenden ein, dass polizeiliche Führungszeugnisse nur eine trügerische Sicherheit vortäuschen und der organisatorische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erzielten Effekten steht. Dieser Einwand verkennt jedoch, dass sie ein wirksames Instrument darstellen, um bereits vorbestraften Sexualstraftätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen im ASB zu versperren. Aus diesem Grund ist die Vorlagepflicht des Führungszeugnisses ein wesentliches Element des Kindesschutzes. Das Führungszeugnis entfaltet außerdem abschreckende Wirkung auf potenzielle Täterinnen und Täter mit unlauteren Absichten. Weiterhin ist das Führungszeugnis ein Qualitätsmerkmal der Jugendarbeit im ASB, das zur Vertrauensbildung für Eltern und in der Öffentlichkeit beiträgt. Eltern und Öffentlichkeit wollen Kinder beim ASB Berlin gut aufgehoben sehen. Das erweiterte Führungszeugnis ist Ausweis einer guten, verantwortungsvollen Jugendarbeit im Verband. Das Führungszeugnis ist Werkzeug für den Selbstschutz und das positive Image des ASB als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation. Das Prüfen der Führungszeugnisse ist mittlerweile fester Bestandteil der Auflagen in den Förderrichtlinien der öffentlichen Hand. Voraussetzungen zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sind: Wohnsitz Vorlage von Personalausweis oder Reisepass Schreiben des ASB, in dem die Vorlage verlangt wird und die Voraussetzungen nach 30 a BZRG bestätigt werden (vgl. Musterschreiben im Anhang) In Berlin existiert eine Gebührenbefreiung für ehrenamtlich Tätige. Das Führungszeugnis wird an die Privatadresse des Ehrenamtlichen geschickt. Der ASB Berlin empfiehlt aufgrund der besonderen Datenschutzerfordernisse, die bei der Aufbewahrung von Führungszeugnissen geboten ist, dass in der Gliederung bzw. im Fachdienst eine beauftragte Person Einsicht nimmt und diese Einsicht protokolliert. Außerdem sorgt diese Person dafür, dass im Abstand von fünf Jahren die Einsicht erneuert wird (vgl. Mustervordruck im Anhang). Auf Wunsch kann diese Aufgabe ans Engagementzentrum im ASB Landesverband Berlin e.v. delegiert werden. Die ASJ hat in den letzten Jahren in der Initiative WACHSAM das Thema Kinder- und Jugendschutz umfassend aufgearbeitet. Es werden regelmäßig Schulungen angeboten und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Regelmäßig geschulte Ansprechpartner für den Kinderschutz beim ASB Berlin sind: Florian Richter, Jugendreferent, f.richter@asb-berlin.de; Tel Anita Schorsch, ASJ Vorstand, a.schorsch@asj-berlin.de; Tel Notrufnummer Kinderschutz Berlin (Jeden Tag Rund-um-die-Uhr Auch Anonym)
7 Verpflichtungserklärung der im ASB Berlin Verantwortung tragenden Personen I Die Schutzbefohlenen haben innerhalb des ASB Berlin ein Recht auf Wertschätzung und Anerkennung. Ein respektvoller Umgang unter Wahrung der persönlichen Grenzen ist das oberste Gebot in der Arbeit des ASB Berlin. Der ASB Berlin erklärt sich dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, damit die in Berlin für den Verband Tätigen dieses Recht gegenüber den Schutzbefohlenen einhalten und umsetzen. Verpflichtungserklärung der im ASB Berlin Verantwortung tragenden Personen II Wir verpflichten uns, den Kinder- und Jugendschutz im ASB Berlin entsprechend der vorliegenden Richtlinie zu einem unerlässlichen Bestandteil und einer wichtigen Aufgabe in unserer Arbeit zu machen. ASB Landesverband Berlin e.v. Wir appellieren an die verantwortlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASB, sich aktiv für das Recht der Schutzbefohlenen auf Unversehrtheit und den Schutz vor Missbrauch einzusetzen. Wir setzen voraus, dass beim ASB jede Form der Gewalt ausgeschlossen wird. Wir sind uns unserer besonderen Vorbildfunktion bewusst und beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir schauen nicht weg und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein. In der Kinder- und Jugendbetreuung setzen wir nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht. In den besonders sensiblen Bereichen wie Ausflüge, Reisen, Training, Einsatzdienste und Ferienfreizeiten verlangen wir von den verantwortlichen haupt- und ehrenamtlichen GruppenleiterInnen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz. Wir wollen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Einhaltung des Schutzrechts unserer Zielgruppen sensibilisieren und sie für die Umsetzung befähigen. Wir schaffen damit Vertrauen bei den Schutzbefohlenen, ihren Angehörigen und in der Öffentlichkeit. Wir erfüllen außerdem die Erwartungen der öffentlichen Hand an die Qualitätssicherung der Verbandsarbeit einer Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation, in der haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzender ASJ ASJ Landesjugendleitung Fachdienste Fachdienst Katastrophenschutz/NV Fachdienstleitung Fachdienst Wasserrettungsdienst Fachdienstleitung Regionalverbände ASB Regionalverband Berlin Nordost e.v. Vorstand ASB Regionalverband Süd e.v. Vorstand stellv. Landesvorsitzender Landesgeschäftsführung Fachdienst 1. Rettungshundestaffel Fachdienstleitung ASB Regionalverband Berlin Nordwest e.v. Vorstand ASB Regionalverband Südost e.v. Vorstand 12 13
8 Ehrenerklärung der Ehrenamtlichen und HelferInnen Als Arbeiter-Samariter-Bund Berlin treten wir dafür ein, alle Samariterinnen und Samariter sowie alle uns anvertraute Menschen vor Gefährdungen und Übergriffen jeglicher Art zu schützen. Außerdem wollen wir den Zugriff auf die o.g. Personen für Täter und Täterinnen aus den eigenen Reihen so schwer wie möglich machen. Mit dieser Ehrenerklärung setzen wir uns für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander ein. Sie soll von allen Personen, die ehrenamtliche Verantwortung im ASB Berlin übernehmen, unterzeichnet und gelebt werden. Als Vorbilder setzen wir die Grundsätze der Ehrenerklärung auch im vertrauensvollen Umgang miteinander um. 1. Meine Arbeit im ASB Berlin ist von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen geprägt. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Schutzbefohlenen, unterstütze die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und stärke ihr Selbstbewusstsein. Das Vertrauen anderer nutze ich nicht aus. 2. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion im ASB Berlin bewusst. Mein Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. 3. Ich setze mich dafür ein, dass im ASB Berlin Schutzbefohlene vor körperlichem und seelischem Schaden bewahrt werden sowie Grenzverletzung, Missbrauch und Gewalt jeglicher Art vermieden werden. 4. Ich beziehe gegen jedes diskriminierende, sexistische und gewalttätige Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir nicht toleriert, sondern benannt und nach Möglichkeit abgestellt. 5. Ich gestalte die Beziehungen zu Schutzbefohlenen offen und transparent, gehe behutsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen werden von mir bedingungslos respektiert. Dies gilt in besonderem Maße für die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze der mir Anvertrauten. Ich nutze Abhängigkeiten nicht aus. 6. Ich versuche jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und verantwortungsbewusst mit dieser Situation umzugehen. 7. Ich achte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und bilde mir fallbezogen kritisch ein eigenes Urteil. Weder verharmlose ich dabei, noch übertreibe ich. Ich ziehe fachliche Unterstützung im Rahmen der Meldekette hinzu und informiere die Verantwortlichen innerhalb des Verbandes. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei immer an erster Stelle. 8. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen (Minderjährige, Patienten, Klienten u.a.) disziplinarische und/ oder strafrechtliche sowie vereinsrechtliche Folgen hat. 9. Ich erkläre mich bereit, mich regelmäßig zu der Thematik unterweisen zu lassen. 10. Ich bin wachsam. Berlin, den Unterschrift Ehrenamtliche/r 14 15
9 Musterbrief Dokumentationsbogen Musterbrief Kopfbogen Verein / Verband Dokumentationsbogen: Vorlage von Führungszeugnissen Bürgeramt Bezirk von Berlin Frau / Herr Betr.: Ausstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses hat dem ASB Berlin, Datum am Sehr geehrte Damen und Herren, der ASB Berlin ist dem Kinderschutz verpflichtet. Aus diesem Grund überprüfen wir die Eignung unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Wir erwarten die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Herr / Frau Vorname Name ist bei uns ehrenamtlich / hauptamtlich (bitte Zutreffendes verwenden) in der Jugendarbeit tätig. Wir bitten mit Bezug auf 30 a Bundeszentralregistergesetz um Einsicht in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das unseren Kinderschutzverantwortlichen vorzulegen ist. In dem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit im Land Berlin kostenlos erfolgt und lediglich bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine Gebühr erhoben wird. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis nach 30a BZRG mit Ausstellungsdatum vom vorgelegt. Unterschrift ASBvertreterIn /Stempel / Erneuerung der Vorlage nach fünf Jahren. Unterschrift / Geschäftsführung/ Vorstand / Fachdienstleitung Wiedervorlage am 16 17
10 Krisenleitfaden Meldekette beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit! Verschaffen Sie sich eine Orientierung. Der Schutz und das Wohlergehen der Betroffenen stehen an erster Stelle! (Trennung von Betroffenen und mutmaßlichem Täter) Wenn sich ein Betroffener / eine Betroffene persönlich meldet, hören Sie ihm zu und schenken Sie ihm Glauben! Handeln Sie nicht überstürzt und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Vertrauensperson, bzw. mit dem Vorstand / der Geschäftsführung der Gruppe auf, in der der Verdachtsfall aufgetreten ist. Dokumentieren Sie, was Sie gehört oder beobachtet haben (möglichst wortgetreu). Holen Sie sich professionelle Hilfe bei Fachberatungsstellen. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit der Vertrauensperson oder dem Vorstand / der Geschäftsführung ab. Informieren Sie auf keinen Fall den vermutlichen Täter. Achten Sie darauf, dass die Eltern vom Verband aus informiert werden! (Bitte vorher absprechen, wer diese Aufgabe übernimmt, um belastende Doppelansprachen zu vermeiden.) Geben Sie keine Informationen an die Presse oder andere Medien heraus. Führen Sie auf keinen Fall eigenmächtig Ermittlungen durch! Vermutung-/Mitteilung Vertrauens-/Kontaktperson im ASB Fachberatungsstelle Eltern bzw. Angehörige Meldung an den ASB Landesverband Berlin e.v. Meldung an Polizei Nachsorgearbeit Presse, Elternabend, Bericht Einzelne Schritte können auch übersprungen werden. Die schnelle Zusammenarbeit mit einer Fachberatungsstelle ist sehr wichtig
11 Impressum Herausgeber Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.v. Rudolfstraße Berlin Inhalt Dr. Jutta Anna Kleber unter Mitarbeit von Steven Anders, Tanja Hackradt, Kirsten Jess, Anita Schorsch Redaktion Dr. Jutta Anna Kleber Gestaltung Melanie Rohrmann Bildnachweis Titel: ASB / A. Heinrich S. 14: ASB / P. Schulze S. 6: ASB / F. Zanetti S. 19: ASB / H. Klas Berlin, im Mai
12 Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.v. Rudolfstraße Berlin Wir helfen hier und jetzt.
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