Energiestrategie 2050: Kurzportrait. Energiepolitik: Darum geht es. Versorgungssicherheit Technische Sicherheit. Wirtschaftlichkeit
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1 Energiestrategie 2050: Kurzportrait Fachtagung sonne bewegt, Ebikon, 27./28. Februar 2015 Energiepolitik: Darum geht es Versorgungssicherheit Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit Wirtschaftlichkeit 1
2 Warum braucht es eine Energiestrategie 2050? Internationales Umfeld Preis und Markt Bevölkerungswachstum Versorgungssicherheit Klimawandel Infrastruktur Umwelt, Natur, Landschaft Energie strategie 2050 Ausstieg aus der Kernenergie Energiepolitische Meilensteine seit Fukushima Am beschliesst der Bundesrat den Atomausstieg. Das Parlament folgt diesem Entscheid. Am verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum ersten Massnahmen paket der Energiestrategie Derzeit wird die Vorlage im Parlament beraten. 2
3 Aufgabenteilung im Energiebereich Wer macht was? Energiepolitik (BV Art. 89): Bund und Kantone setzen sich für die Energieversorgung und einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung von einheimischer und erneuerbarer Energie und den Energieverbrauch. Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind v.a. die Kantone zuständig. Energiewirtschaft: Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft (heutiger Art. 4 Abs. 2 EnG ) Kernenergie: Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes. (BV Art. 90) Energiestrategie 2050: Stossrichtungen 1. Energieeffizienz erhöhen; Energie und Stromverbrauch senken 2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen 3. Zugang zu internationalen Energiemärkten sicherstellen 4. Um und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung vorantreiben 5. Energieforschung verstärken 6. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen 7. Internationale Zusammenarbeit intensivieren 3
4 Energiestrategie 2050: Die erste Phase Energiestrategie 2050 Erste Phase Aktionsplan koordinierte Energieforschung Zweite Phase (ab 2021) Erstes Massnahmenpaket Energieperspektiven 2050 Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem parlament. Initiative Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Gasversorgungsgesetz Revision StromVG bereits beschlossen Aktionsplan koordinierte Energieforschung Budget für Periode MCHF 1. Aufbau von 7 Kompetenzzentren (KTI) 72 MCHF Effizienz (Gebäude, Industrie) Netze und ihre Komponenten Strom und Wärmespeicherung Elektrizität aus Erneuerbaren Ökonomie, rechtliche Aspekte, Verhalten Mobilität Biomasse ETH Bereich: Kapazität 40 MCHF ETH Bereich: Infrastruktur 20 MCHF 2. Kompetitive Fördermittel für Forschungsprojekte (KTI) 46 MCHF 3. Förderprofessuren (SNF) 24 MCHF 4
5 Energieperspektiven 2050 Betrachtete Szenarien Szenario Weiter wie bisher Szenario Politische Massnahmen des Bundesrates Szenario Neue Energiepolitik Weiterführung bisherige Politik Autonomer technischer Fortschritt in der Grössenordnung der letzten 30 Jahre Die politischen Massnahmen des Bundesrates werden abgebildet. = erstes Massnahmenpaket Es werden heute vorhandene Technologien verwendet. Zielszenario: Der Energieverbrauch pro Kopf soll im Jahre 2050 höchstens 1,5 Tonne CO 2 bewirken. Dieses Ziel ist in den Rahmen eines internationalen Konsenses bezüglich der energiepolitischen Stossrichtung eingebettet. Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 Zielsetzungen: Verbrauchsziele Verbrauchsziele 1) Energieverbrauch 2) pro Kopf -16% -43% -54% Stromverbrauch pro Kopf -3% -13% -18% 1) gegenüber Jahr ) exkl. Internat. Flugverkehr, stat. Differenz im Energiegesetz verankert in der Botschaft als Fernziel aufgeführt 5
6 Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 Zielsetzungen: Ausbauziele Ausbauziele neue Erneuerbare 1) 4.4 TWh/a 14.5 TWh/a 24.2 TWh/a Wasserkraft TWh/a 38.6 TWh/a 1) inkl. verstärkter Zubau Photovoltaik bis 2012 im Energiegesetz verankert in der Botschaft als Fernziel aufgeführt Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 Übersicht über die Massnahmen 1. Massnahmen im Bereich Energieeffizienz 2. Massnahmen im Bereich erneuerbare Energien 3. Massnahmen im Bereich fossiler Kraftwerke 4. Massnahmen im Bereich Stromnetze 5. Verbot von Rahmenbewilligungsgesuchen für Kernkraftwerke 6. Verbot Wiederverarbeitung abgebrannter Brennelemente 7. Unterstützend: Pilot, Demonstrations und Leuchtturmprojekte; Vorbildfunktion Bund; EnergieSchweiz 6
7 Wichtigste Massnahmen im Bereich Energieeffizienz Gebäude Mobilität Industrie und Dienstleistungen Elektrogeräte Stromlieferanten Anhebung CO 2 -Abgabe und Verstärkung Gebäudeprogramm Zielvereinbarungen für Strom Grossverbraucher 1) Ausweitung und Verschärfung von CO 2 - Emissionsvorschriften Ausweitung Vorschriften Effizienzziel Stromlieferanten informativ: Verschärfung MuKEn 2) durch die Kantone Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen 1) nach parl. Initiative ; 2) Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Energieeffizienz: Gebäudebereich Botschaft des Bundesrates Erhöhung CO 2 Abgabe auf 84 Franken pro Tonne CO 2 Mit den kantonalen Mitteln stehen total rund 525 Mio. Franken pro Jahr für Gebäudepro gramm zur Verfügung (heute rund 267 Mio. CHF). Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen. Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kantonen Auflagen: Basisförderprogramm für Gebäude hülle, Ersatz Elektro oder Ölheizung, Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) 7
8 Energieeffizienz: Gebäudebereich Beschlüsse des Nationalrates CO 2 Abgabe: keine Änderung des geltenden Rechts, d.h. Erhöhung erst bei Nicht Erreichen der Zwischenziele Aufteilung der Globalbeiträge an die Kantone: max. 30% Sockelbeitrag (proportional gem. Einwohner zahl) Ergänzungsbeitrag nach Wirkung und Budget (max. Fr. 2. pro Fr. 1. des Kantons) «Kleiner Teil» für Projekte zur Nutzung der mittleren Geothermie Energieeffizienz: Gebäudebereich Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Empfehlungen der Konferenz Kantonaler Energie direktoren zur Umsetzung im kantonalen Recht Ziel: Harmonisierung der kantonalen Energievorschriften Revision 2014 bei Neubauten: Nahezu Null Energiehaus bei Altbauten: Senkung CO2 Emissionen beim Ersatz fossiler Heizsysteme, Ersatz zentraler Elektro heizungen und Wasserwärmer optional: Betriebsoptimierung und Gebäudeautomatisation bei Nicht Wohnbauten 8
9 Energieeffizienz: Mobilitätsbereich Verschärfung der CO 2 Emissionsvorschriften und Ausweitung auf neue Fahrzeugkategorien Verschärfung der Vorschriften für neue Personenwagen CO 2 Emissionen bis 2020 auf 95 g/km (aktuelles Ziel bis 2015: 130 g/km) Ausweitung der CO 2 Emissionsvorschriften auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper CO 2 Emissionen bis 2017 auf 175 g/km CO 2 Emissionen bis 2020 auf 147 g/km Annahme durch Nationalrat Energieeffizienz: Zielvorgaben Bundesrat Nationalrat Verpflichteter Akteur Stromlieferant Netzbetreiber Art des Einsparziels Verifizierung Anreiz relatives Einsparziel, in % des Vorjahres absatzes massnahmenbasiert, mittels «Weisser Zertifikate» Sanktion inkl. Nachschusspflicht für Zertifikate bei Nicht erfüllung Vorgaben absolutes, um nicht beeinflussbare Faktoren korrigiertes Verbrauchsziel messtechnische Erfassung des Strom verbrauchs Bonus / Malus; ohne Berücksichtigung der Zielverfehlung in nachfolgender Peri ode 9
10 Wichtigste Massnahmen im Bereich erneuerbare Energien Finanzielle Förderung Optimierung Einspeisevergütungssystem Unterstützende Massn. Raumplan. Konzept für den Ausbau der Erneuerbaren organisatorische Massn. Transfer des Vollzugs von Swissgrid zum BFE Explizites Recht auf Eigenverbrauch Nationales Interesse für grosse Anlagen Fondsvermögen in Netzzuschlagsfonds zum Bund Garantien für Tiefengeothermie rasche Bewilligungsverfahren in den Kantonen Parlamentarische Initiative der UREK N Vorgezogene Änderung im EnG (seit in Kraft): Erhöhung maximaler Netzzuschlag auf 1,5 Rp./kWh Teilweise bis vollständige Rückerstattung für strom intensive Unternehmen (Elektrizitätskosten 5 %) Eigenverbrauch (explizit) im EnG verankert Einmalvergütung für kleine PV Anlagen unter 10 kw; freie Wahl des System für PV Anlagen zwischen 10 und 30 kw 10
11 Erneuerbare Energien (1/4) Netzzuschlag, Einspeisevergütungssystem Anhebung des gesetzlich festgelegten Maximums für den Netzzuschlag auf 2,3 Rp./kWh Bundesrat: für kleine Produzenten subsidiäre Abnahmegarantie zu Marktpreisen Umbau der bisherigen KEV zu einem Einspeisevergütungs system mit Direktvermarktung Nationalrat: Verpflichtung Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien zu einem vom Bundesrat festgelegten, an den Endkundenpreisen orientierten Preis Einspeiseprämiensystem mit optionaler Direktvermarktung Erneuerbare Energien (2/4) Wasserkraft: Förderkonzept des Nationalrates Wasserkraftwerke (ohne Pumpspeicherkraftwerke) Neuanlagen erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen Leistung > 10 MW Investitionsbeitrag, höchstens 40% der anrechenbaren Investitionskosten Leistung 1MW 10 MW Leistung 300 kw 1 MW Leistung < 300 kw Einspeiseprämien, Gestehungskosten bis zu 20 Rp. / kwh werden berücksichtigt falls Ausnahme gemäss Art. 19 Abs. 3ter E EnG vorliegt: Einspeiseprämien, Gestehungskosten bis zu 20 Rp. / kwh werden berücksichtigt Investitionsbeitrag, höchstens 60% der anrechenbaren Investitionskosten falls Ausnahme gemäss Art. 19 Abs. 3ter E EnG vorliegt: Investitionsbeitrag, höchstens 60% der anrechenbaren Investitionskosten 11
12 Erneuerbare Energien (3/4) Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien gesamtschweizerische Planung für den Ausbau der erneuerbaren Energien Bezeichnung von Gebieten, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen Grundlage für die verbindliche Festlegung in den kantonalen Richt und Nutzungsplänen Federführung bei den Kantonen Bund übernimmt unterstützende und koordinierende Aufgabe Ablehnung durch Nationalrat Erneuerbare Energien (4/4) Nationales Interesse Für die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wird generell ein nationales Interesse statuiert. Ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung gilt dies auch für einzelne Anlagen. Interesse an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist anderen nationalen Interessen grundsätz lich gleichgestellt Annahme durch Nationalrat 12
13 Erste Massnahmen im Bereich Stromnetze Ausgangslage: Zunahme des Stromverbrauchs Ungenügende und veraltete Leitungsinfrastruktur Notwendigkeit von Ausbau und Erneuerung der Übertragungs und Verteilnetze Erstes Massnahmenpaket: Verfahrensbeschleunigung Grundlagen für die Einführung von Smart Metering Programm EnergieSchweiz Energieschweiz ist die Informations und Beratungsplattform im Energiebereich und vernetzt Wissensträger, vermittler und anwender im Energiebereich ist der Hebel, um gute Projekte auf den Markt zu bringen ist die Aus und Weiterbildungsdrehscheibe im Energiebereich unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets Die Aktivitäten von EnergieSchweiz werden verstärkt und die finanziellen Mittel ausgebaut (von 26 auf 55 Mio. CHF pro Jahr) 13
14 Wirkung des ersten Massnahmenpakets Endenergie und Elektrizitätsverbrauch PJ TWh EEV % PJ % 200 Elektrizitätsnachfrage 58 PJ (c) Prognos AG Szenarien: WWB = POM = NEP = Vergangenheit WWB POM NEP Weitere Abkürzungen: Weiter wie bisher EEV = Endenergieverbrauch Massnahmen des Bundesrats Neue Energiepolitik Wirkung des ersten Massnahmenpakets Entwicklung Gesamtenergieverbrauch und Energiemix 900 PJ TWh 250 Wasserstoff Biogas als Treibstoff 800 Erdgas als Treibstoff Flüssige Biotreibstoffe Flugtreibstoffe Diesel Benzin Biogas, Klärgas Umgebungswärme Solarwärme (Industrie-)Abfälle Übrige feste Biomasse Holz Fernwärme* Kohle 100 (c) Prognos AG 2012 Erdgas Sonstige Erdölprodukte Heizölprodukte o. Treibstoffe Elektrizität* 14
15 Wirkung des ersten Massnahmenpakets Entwicklung des Elektrizitätsangebots TWh (c) Prognos bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare* 10 neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage *) gekoppelt und ungekoppelt Elektrizitätsangebot Szenario Politische Massnahmen, Variante C&E Hydrologisches Jahr Saldo der kumulierten Mehr und Minderkosten durch das erste Massnahmenpaket bis 2050 Gesamtkosten Kraftwerkpark: 193 Mrd. Bestehende Kraftwerke: 125 Mrd. Zubau: 67 Mrd. + Investitionen in Effizienz Einsparungen Energiekosten / importe + Kosten Zubau Produktionskapazitäten (sind jedoch aufgrund der Reduktion Nachfrage tiefer als ohne Reduktion) + Netze = Total rund CHF 39 Milliarden Angebotsvariante C&E Quellen: Prognos 2012, Consentec
16 Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» Die Atomausstiegsinitiative in Kürze Verbot von neuen Kernkraftwerken (KKW) Max. Laufzeit von 45 Jahren für die bestehenden KKW Vorschlag des Bundesrats keine maximalen Laufzeiten Stilllegung am Ende der jeweiligen sicherheitstechnisch begründeten Betriebsdauer Ablehnung der Initiative Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als indirekter Gegenvorschlag Langzeitbetriebskonzept des Nationalrates zur Gewährleistung der Sicherheit über die verbleibende Laufzeit Genehmigung durch ENSI für max. 10 Jahre KKW jünger als 40 Jahre: Einreichung spätestens zwei Jahre vor Ablauf einer Betriebsdauer von 40 Jahren erneuertes Konzept für jeweils 10 Jahre möglich KKW älter als 40 Jahre: Einreichung spätestens zwei Jahre vor Ablauf einer Betriebsdauer von 50 Jahren kein erneuertes Konzept möglich = Laufzeitbeschränkung auf 60 Jahre 16
17 Energiestrategie 2050: Die zweite Phase Energiestrategie 2050 Erste Phase Aktionsplan koordinierte Energieforschung Zweite Phase (ab 2021) Erstes Massnahmenpaket Energieperspektiven 2050 Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem parlament. Initiative Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Gasversorgungsgesetz Revision StromVG bereits beschlossen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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