WüFla. Kleintierarzt Notfall Kanzlei und Kassa : Montag Freitag Uhr / Uhr oder nach Vereinbarung
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- Cornelius Böhme
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1 WüFla Nr. 20 / Oktober 2016 Nächste Ausgabe: 27. Oktober Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage, donnerstags in allen Haushaltungen Herausgeber: Canisius Druck & Grafik, 1700 Freiburg, , wuefla@canisius.ch Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt die ortsansässige Firma Weibel AG mit der Ausführung der Sanierung der Tavernabrücke zu Fr inkl. MwSt. Die Bauarbeiten werden während des Monats Oktober 2016 ausgeführt. beschliesst die Steigstrasse nach dem Unwetter im Jahr 2014 zu sanieren. Die Strasse weist in einem Bereich von ca. 50 m mehrere Längsrisse auf, welche nach dem Unwetter notdürftig saniert wurden. Um Folgeschäden an der Strasse zu vermeiden wurde beschlossen, diesen Teil im Budget 2016 mit Fr aufzunehmen und zu sanieren. Der Gemeinderat übergibt die Arbeiten der Firma Weibel AG zu Fr inkl. MwSt. nimmt Kenntnis vom Beginn des 2. Kurses für Vernetzer+/ Vernetzerinnen+ welcher am 9. September 2016 begonnen hat. Es haben sich 9 Interessierte für diesen Kurs eingeschrieben. genehmigt die Investitionsabrechnung über Fr für die Sanierung der Oelistrasse. Am 8. Oktober 2014 hat der Generalrat dem Kreditantrag von Fr für diese Sanierung zugestimmt. Die Strasse wurde beim Unwetter vom 12. Juli 2014 beschädigt. verabschiedet das überarbeitete Organisationsreglement und regelt die Kompetenzen für die Legislaturperiode Dieses Reglement ist für den Gemeinderat verbindlich und muss nicht vom Generalrat genehmigt werden. Gemeindeverwaltung Gemeindekanzlei Feuerwehr 118 Wünnewil-Flamatt Gemeindekasse Polizei-Notruf 117 Dorfstrasse 22 Bauamt Polizei Flamatt Wünnewil Sozialdienst Kantonspolizei gemeinde@wuennewil-flamatt.ch Jugendarbeiter Sanitäts-Notruf Jugendrümli Arzt Notfall Fax Spitex Sense Öffnungszeiten: Kleintierarzt Notfall Kanzlei und Kassa : Montag Freitag Uhr / Uhr oder nach Vereinbarung Bauamt : Montag Freitag Uhr oder nach Vereinbarung Sozialdienst : Montag / Mittwoch Uhr / Uhr; Freitag Uhr oder nach Vereinbarung
2 Es regelt die Organisation, die Sitzungen sowie die Zuständigkeiten innerhalb des Gemeinderates. nimmt zu folgenden Gesuchen um eine Einbürgerung positiv Stellung, nachdem diese von der Einbürgerungskommission angehört wurden: Etem Arslani, Geb in Mazedonien, Teuta Arslani, Geb in Mazedonien, Valona Arslani, Geb in Bern, Remzi Arslani, Geb in Bern, Bernstrasse 23, 3175 Flamatt Liridona Arslani, Geb in Bern, Bernstrasse 23, Flamatt Milan Panajotovic, Geb in Kosovo, Grossmatt 2, Flamatt Ein Gesuch wurde vom Gemeinderat um 1 Jahr zurückgestellt. erteilt den Delegierten im Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense die Kompetenz dem Budget 2017 zuzustimmen. Wünnewil-Flamatt hat folgende Anteile zu übernehmen: Betriebskosten Pflegeheim und Gesundheitsnetz Fr , Ambulanz Sense Fr , Bereitschaftsdienst Sensler Ärzte Fr , Bezirkskommission Hilfe und Pflege Fr , Spitex Sense Fr , Mahlzeitendienst Spitex Fr , Tagesheim St. Wolfgang Fr beschliesst, dass der Delegierte unserer Gemeinde dem Budget 2017 für die Berufsbeistandschaft mit dem Anteil unserer Gemeinde von Fr zustimmen kann. verabschiedet das Programm für die diesjährige Jungbürgerfeier vom 4. November 2016 in der Aula der Primarschule Flamatt. Die Jungbürger werden dazu persönlich eingeladen. Planauflage 1. Objekt: Neubau EFH mit angebauter Garage / Bohren einer Erdsonde, Altschlossstrasse 12, 3184 Wünnewil Plan 3, Artikel 3009 Gesuchsteller: Bekaj Engj und Juljijana, Mühlematte 1, 3184 Wünnewil Projektverfasser: Keller AG, Bau & Planung, Steinackerstrasse 10, 3184 Wünnewil 2
3 2. Objekt: Neubau Pergola (Sitzplatzüberdachung), Stinisacherstrasse 6, 3184 Wünnewil Plan 3, Artikel 2893 Gesuchsteller: Brülhart Armin und Regina, Stinisacherstrasse 6, 3184 Wünnewil Projektverfasser: Lauper Metallbau AG, Kapellenstrasse 9, 1716 Plaffeien Auflageort: Bauamt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Einsprachefrist: Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Wünnewil- Flamatt zu richten. Ortsplanungsrevision Mitteilungen Die Arbeiten rund um die Ortsplanung sind äusserst zeitintensiv und verlangen von allen Beteiligten viel Geduld und Ausdauer. Grund dafür ist, dass Bund, Kanton und Gemeinde involviert sind sowie viele Vorgaben und Gesetze berücksichtigt werden müssen. Zusammenfassung Gemeindeebene Am 6. Juni 2008 erfolgt die erste öffentliche Auflage durch die Gemeinde Wünnewil-Flamatt. Es folgen drei Revisionsauflagen: die erste am 30. Oktober 2009; die zweite am 31. August 2012 und die dritte am 8. März Gleichzeitig zur ersten und dritten Auflage werden die Gemeinderichtpläne in die Vernehmlassung gegeben. Die Gesamtrevision wird vom Gemeinderat am 23. September 2013 angenommen. Bundesebene Der Bundesrat entschliesst, dass das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG), das in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen wird, sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Ziel ist den Landverschleiss und Bodenspekulationen zu bremsen und Bauzonen massvoll festzulegen. Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen und das Schliessen von Baulü- 3
4 cken. Damit soll der Verschleiss von Kulturland eingedämmt werden. Die erste Folge des neuen Bundesrechts ist ein Moratorium für Bauzonen: seit dem 1. Mai 2014 darf die Fläche der in einem Kanton rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden (gem. Art. 38a RPG und Art. 52a RPV). Das allgemeine Bauzonenmoratorium bleibt solange in Kraft, bis die gesetzlichen Bestimmungen für die Mehrwertabgabe gelten und der neue kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt wird. Während dieses Moratoriums dürfen Einzonungen nur genehmigt werden, wenn mindestens die gleiche Fläche ausgezont wird, oder dies mit dem gleichen Entscheid gefällt wird. All dies hat einen direkten Einfluss auf unsere Ortsplanungsrevision. Antwort des Raumplanungsamtes auf unsere Ortsplanungsrevision: Elswil wird mit der Teilgenehmigung als Weilerzone nicht mehr akzeptiert, sondern nur noch als Landwirtschaftszone genehmigt. Auch weitere Zonen müssen dem neuen Gesetz angepasst werden. Mehrere Artikel des Gemeindebaureglements werden zurückgewiesen. Beschwerde der Gemeinde Nach der Teilgenehmigung vom 22. Juli 2015 reicht die Gemeinde Wünnewil- Flamatt beim kantonalen Gericht eine Beschwerde ein. Die Beschwerde umfasst in den Hauptpunkten die nicht genehmigten Richtplangebiete Stinisacher und Elswil sowie die Einzonung des Gebietes Elswil in die Landwirtschaftszone. Weitere Punkte betreffen die Einzonungen Altschlossmatte, Pfaffenholz und Steindler, wie auch einzelne Artikel des Gemeindebaureglements. Nachdem der Anwalt uns mitgeteilt hat, dass die Behandlung durch das Kantonsgericht nicht prioritär (lange Wartezeit) sei, sucht die Gemeinde nach Lösungen mit dem Bau- und Raumplanungsamt. Teilrückzug der Beschwerde Ziel des Teilrückzuges der Beschwerde ist, nicht auf den Entscheid des Kantonsgerichts warten zu müssen, sondern in Sachen Raumplanung vorwärts zu kommen. So wird die Weiterentwicklung unseres Dorfes gefördert und die Gemeinde ist nicht während Jahren blockiert. Nach eingehenden Diskussionen und Abwägungen hat der Gemeinderat von Wünnewil-Flamatt an seiner Sitzung vom 27. Juni 2016 entschieden, die Beschwerde am kantonalen Gericht in einzelnen Punkten zurückzuziehen. Der Rückzug der Beschwerde umfasst vor allem die Nichtgenehmigung der Volumenerhaltungszone Elswil. Der Hauptgrund des Rückzugs liegt in den nicht 4
5 übereinstimmenden Zonen zum kantonalen Richtplan, welcher für die Erhaltung bestehender Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen die rechtlichen Grundlagen schaffen muss. Nachdem der kantonale Richtplan (voraussichtlich im Sommer 2019) vom Bundesrat genehmigt wird, sind Lösungen für Weiler- oder Volumenerhaltungszonen wieder denkbar. Revisionsauflage zur Teilgenehmigung vom 22. Juli 2015 Die Ortsplanung wird nach der Überarbeitung durch den Ortsplaner ca. Ende November 2016 öffentlich aufliegen. Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung. Stipendiengesuche 2016 / 2017 Die Gesuche um Ausbildungsbeiträge müssen mit dem amtlichen Formular im Verlaufe des ersten Semesters des Ausbildungsjahres beim Amt für Ausbildungsbeiträge eingereicht werden. Nach der Frist wird der Betrag des Stipendiums nur für ein Semester gewährt. Nach dem 30. April des laufenden Ausbildungsjahres kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden. Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden, da das Stipendium jeweils nur für ein Jahr berechnet und gewährt wird. Die Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ausbildungsbeiträge: Amt für Ausbildungsbeiträge Route-Neuve 7, Postfach, 1701 Freiburg T
6 Gemeinde offeriert Häckselservice Gartenabfälle gehören nicht in den Abfall. Gehäckselt und kompostiert verwandeln sich diese Abfälle in hochwertigen Humus, der als Dünger wieder der Natur zurückgegeben werden kann. Ab Montag, 7. November 2016 offeriert Ihnen die Gemeinde Wünnewil-Flamatt wiederum einen Häckslerservice. Das Material muss gut sichtbar und zugänglich vor den Liegenschaften bereitgestellt werden. Die Busch-, Baum- und Blumenschnitte müssen bereitgestellt und trocken sein. Keine verfaulten Pflanzen und Rasenschnitte! Es werden nur normale Haushaltsmengen gratis gehäckselt. Zusätzliche Mengen und das Häckseln von groben Baumästen müssen auf Platz bezahlt werden. Melden Sie sich bitte bis zum 3. November 2016 mittels Formular in unserem Online-Schalter / Häckseldienst ( oder mit diesem Coupon beim Gemeindebauamt an Name, Vorname: Adresse: Haus-Nummer: Telefon-Nummer: Ich habe ca. m 3 zu häckseln. Anmeldung in 2 Minuten über die Homepage im Online Schalter / Häckseldienst : 6
7 Veranstaltungen im November Datum Anlass Lokalität Organisator 5. Nov. 19:30 Uhr Lotto der KAB Wünnewil Gasthof St. Jakob KAB Wünnewil 10. Nov. 13:30 Uhr Spielen, Basteln, Singen für fremdsprachige Kinder bis 4 Jahre in Begleitung ihrer Mütter Spielgruppe Begegnungszentrum Integrationskommission 10. Nov. 14:00 Uhr Café mit Programm Begegnungszentrum ref. Kirchgemeinde Wünnewil- Flamatt und Ueberstorf 10. Nov. 19:30 Uhr 12. Nov. 17:00 Uhr Treffen (Frauengruppe Flamatt) Begegnungszentrum Frauengruppe Flamatt Messe für verstorbene Mitglieder Kirche Wünnewil Frauengemeinschaft 12. Nov. 19:00 Uhr Behinderten-Disco für alle Begegnungszentrum ref. Kirchgemeinde Wünnewil- Flamatt und Ueberstorf 15. Nov. 09:30 Uhr Krabbelgruppe mit Elterncafé & "Bücherwurm - Ich auch!" (mit Isabelle Badan vom Verein Familienbegleitung Freiburg) Krabbelgruppe Wünnewil Krabbelgruppe Wünnewil 17. Nov. 11:00 Uhr Seniorennachmittag - Kilbi mit Ruedi Hagi und Hermann Boschung Gasthof St. Jakob Senioren Arbeitsgruppe Wünnewil Nov Wünnewiler Weihnachtsmarkt Gemeindesaal (Nebengebäude) Kulturkommission Wünnewil- Flamatt 20. Nov. 17:00 Uhr Chor Tiramisu Aula OS Kulturkommission Flamatt Wünnewil- 25. Nov. 17:00 Uhr Fiire mit de Chliine Davidkirche ref. Kirchgemeinde Wünnewil- Flamatt und Ueberstorf 27. Nov. 10:00 Uhr Chlouse Sunntig Hauptstrasse Flamatt Gewerbeverein Wünnewil- Flamatt 29. Nov. 19:00 Uhr Weihnachtsguetzli-Werkstatt Kochschule der OS Wünnewil Landfrauenverein 29. Nov. 19:30 Uhr Fraktionssitzung Gemeindesaal ML-CSP 7
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10 Kultur Pur Organisationskomitee Schmittner Openair Auf Los geht s los Das OK des Schmittner Openairs ruft wieder zum Bandcontest auf Musikerinnen und Musiker aufgepasst. Gesucht werden die Besten der Besten. Es winkt ein Auftritt am 8. Schmittner Openair Juni 2017 bis 2. Juli Anmeldefenster für Bandcontest: Wettkampf-Auftritte in Bad Bonn um Auftritt am 8. Schmittner Openair Bewerbung: Genre: 29. September 06. November Januar 2017 und 18. Februar 2017 via Webformular auf Alle Wir freuen uns auf die ganze musikalische Bandbreite und vor allem, auf Überraschungen so die Programmverantwortlichen Philip Kaeser und Jonas Sahli. Wer mehr kann als technisch sauber Instrumente zu spielen und zu singen, der ist bei uns genau richtig. Wir wollen Emotionen, die das Publikum anstecken, Funken, die Feuer entfachen und Leidenschaft! Also, bewerbt euch und zeigt was ihr drauf habt! Wählen Sie uns für Wahllisten, Flyer, Prospekte, Plakate Beauregard Freiburg T
11 BRUSTKREBS öffentlicher Vortrag Praktisches Vorgehen bei der Bestimmung der genetischen Veranlagung Mittwoch 26. Oktober 2016, 19 Uhr Aula der Orientierungsschule Tafers, Juchstrasse 9, 1712 Tafers Dr. med. Stefan Zimmermann, Onkologe, verantwortlicher Arzt des Freiburger Zentrums für Brustkrebs-Früherkennung Die Bedeutung der Früherkennung Prof. Dr. med. Daniel Betticher, Onkologe, Chefarzt Klinik für Onkologie HFR Massgeschneiderte Therapien, wie wählen? PD Dr. med. Bernard Conrad, Facharzt in medizinischer Genetik Genetische Untersuchung, wie vorgehen? Eintritt frei. Nach dem Vortrag wird ein Apéro offeriert. Begehbares Brustmodell Donnerstag 27. Oktober 2016, 10 bis 16 Uhr HFR Tafers, Maggenberg 1, 1712 Tafers Besichtigen Sie das Innere dieses Modells und visualisieren Sie mögliche Anomalien und Krankheiten der Brust. Gesundheitsfachpersonen sind vor Ort um Sie zu informieren.
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19 Die Schweiz druckt bei Canisius
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