Unfallkasse Hessen. Partner für Sicherheit. Unfallkasse Hessen. Leonardo-da-Vinci-Allee Frankfurt

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1 Unfallkasse Hessen Leonardo-da-Vinci-Allee Frankfurt Telefon: Telefax: Internet: Unfallkasse Hessen Regionalbüro Nordhessen Prävention Friedrich-Ebert-Straße Kassel Telefon: Telefax: Unfallkasse Hessen Partner für Sicherheit

2 Unfallkasse Hessen Partner für Sicherheit Unfallkasse Hessen Jahresbericht 2007 Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz UKH Jahresbericht 2007 Mitgliedsbetriebe

3 Seite 8 Allgemeines Seite 14 Soziale Selbstverwaltung Seite 20 UKH intern Seite 26 Prävention Seite 32 Reha und Entschädigung Seite 38 Recht In diesem Bericht wurde bei Personenbezügen wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Damit sind immer beide Geschlechter gemeint.

4 UKH in Zahlen Versicherte nach Tätigkeiten (Stand ) Beschäftigte in den Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen Beschäftigte in Privathaushalten Ehrenamtlich Tätige Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen Pflegepersonen Blutspender Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege Schüler in allgemein bildenden Schulen Schüler in berufsbildenden Schulen Studierende Andere Versicherte Versicherte gesamt Einnahmen * Umlagebeiträge und Insolvenzgeldeinnahmen , , , , ,44 Zinseinnahmen , , , , ,99 Einnahmen aus öffentlichen Mitteln , , , , ,39 Einnahmen aus Ersatzansprüchen , , , , ,15 Betriebsmittelentnahmen , , ,32 Sonstige Einnahmen , , , , ,18 Summe , , , , ,15 Ausgaben * Entschädigungsleistungen , , , , ,45 Prävention , , , , ,05 Betriebsmittelzuführungen , , , , ,26 Insolvenzgeld- und sonstige Ausgaben , , , , ,02 Persönliche Verwaltungskosten , , , , ,45 Sächliche Verwaltungskosten , , , , ,84 Verfahrenskosten , , , , ,08 Summe , , , , ,15 Entschädigungsleistungen * Ambulante Heilbehandlung , , , , ,04 Zahnersatz , , , , ,18 Stationäre Behandlung, häusliche Pflege , , , , ,66 Verletztengeld und besondere Unterstützung , , , , ,29 Sonstige Heilbehandlungskosten , , , , ,15 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben , , , , ,75 und am Leben in der Gemeinschaft Renten an Versicherte und Hinterbliebene , , , , ,90 Beihilfen an Hinterbliebene , , , , ,03 Abfindungen von Renten , , , , ,81 Sterbegeld und Überführungskosten , , , , ,17 Mehrleistungen und Aufwendungsersatz , , , , ,47 Summe , , , , ,45 *Alle Angaben in Euro

5 Beschäftigte der Unfallkasse Hessen (Stand ) Vollzeitbeschäftigte 149 Teilzeitbeschäftigte 61 Altersteilzeit 20 Ausbildung (Azubis/Studenten) 5 Beschäftigte gesamt 235 Gemeldete Versicherungsfälle Schulunfälle Schulwegunfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Abgaben (Unfälle und Berufskrankheiten) Summe Gemeldete Versicherungsfälle nach Versicherten Schüler in allgemein bildenden Schulen Schüler in berufsbildenden Schulen Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege Studierende Arbeitnehmer/Aushilfen Mitglieder in Hilfeleistungsorganisationen/Einzelhelfer Andere Versicherte und Abgaben Summe Laufende Rentenfälle Versicherten-Renten Hinterbliebenen-Renten Summe Versicherungsfälle mit Todesfolge Schulunfälle Schulwegunfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle Summe

6 UKH Jahresbericht 2007 Vorwort Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz Die Unfallzahlen in unseren Mitgliedsunternehmen gehen kontinuierlich zurück: Bei den Arbeitnehmern, Auszubildenden und Aushilfen sanken sie von im Jahr 2002 auf im Jahr Dabei haben die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Hessen mit die niedrigsten Unfallzahlen und die geringste Unfallschwere in Deutschland. Ähnlich sieht es im Bereich der Schülerunfallversicherung aus: Folgenschwere Unfälle sind trotz der nahezu gleich bleibenden Versichertenzahl von rund Schülern in allgemein bildenden Schulen glücklicherweise seltener geworden. Solche Erfolge erreichen wir nur gemeinsam: Die Unfallkasse Hessen arbeitet in der Prävention sehr eng mit ihren Mitgliedsunternehmen zusammen. Und wir ruhen uns nicht auf den guten Ergebnissen aus: Bereits im Jahr 2006 starteten wir Jürgen Banzer Vorstandsvorsitzender das Projekt DRASU (Drastische Senkung der Unfallzahlen), um Unfälle am Arbeits- und Ausbildungsplatz noch weiter zu reduzieren. Ziel ist es, die Unfallzahlen bis 2012 dauerhaft um 30 % zu senken. Die Unfallkasse gibt die Anstöße zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit in den Mitgliedsunternehmen; wir schulen, überprüfen die Arbeitsschutzorganisation und motivieren die Verantwortlichen, sich ihrer Aufgaben im Arbeits- und Hartmut Jungermann Stv. Vorstandsvorsitzender Bernd Fuhrländer Geschäftsführer Gesundheitsschutz bewusster zu werden. Diese Arbeit trägt sichtbare Früchte: Die individuellen Arbeitsschutzorganisationen verbessern sich; Sicherheit und Gesundheitsschutz erhalten einen höheren Stellenwert; die Unfallzahlen sinken. Wir stellen Ihnen im vorliegenden Jahresbericht sechs unserer Mitgliedsunternehmen vor, denen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten sehr am Herzen liegt. Sie stehen beispielhaft für viele unserer Mitglieder und Einrichtungen, die sich der Verantwortung für guten Arbeitsschutz bewusst sind. Investitionen in Sicherheit und Gesundheit lohnen sich für jedes Unternehmen. Eine weitere Motivationshilfe bietet die Unfallkasse Hessen ab 2008: Wir belohnen besonders gelungenes Engagement im Arbeitsschutz oder bei der betrieblichen Wiedereingliederung nach einem Unfall durch die Vergabe von Förderpreisen. Im Namen des Vorstands bedanken wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallkasse Hessen für ihre auch im Jahr 2007 wieder motivierte und engagierte Arbeit. Ganz herzlichen Dank sprechen wir den Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen aus, die sich als Fotomodelle zur Verfügung gestellt haben. Jürgen Banzer Hartmut Jungermann Bernd Fuhrländer 5

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8 Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz: UKH und das Hessische Amt für Baustoff- und Bodenprüfung Wir nehmen sehr gern die individuell gestalteten Inhouse- Schulungen der UKH in Anspruch. Das Interview gaben Amtsleiter Rainer Kretz (Mitte) und Dr. Stefan Gottschol (links), im Gespräch mit Karl-Hermann Haupt, Sicherheitsbeauftragter. UKH Jahresbericht 2007 Mitgliedsbetriebe Warum ist Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihren Verantwortungsbereich so wichtig? In erster Linie wollen wir die Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten erhalten. Wir tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Das nehmen wir sehr ernst. Ein Beispiel: Wir arbeiten mit Lösemitteln, die auf lange Sicht gesehen gesundheitsgefährdend sein können. Darum sorgen wir für die persönliche Schutzausrüstung (PSA), eine angemessene technische Sicherheitsausstattung der Arbeitsplätze sowie regelmäßige Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 und Begehungen durch den Medical Airport Service GmbH (MAS), den Sicherheitsbeauftragten und den Personalrat. Untersuchungsverfahren, in denen Lösemittel verwendet werden, werden zunehmend durch solche ersetzt, die keine Lösemittel mehr benötigen. Neu angeschaffte Geräte sind ergonomisch und technisch optimal ausgestattet. Die Belastung der Mitarbeiter mit Lösemitteln wird so weitgehend minimiert. Ein anderes Beispiel ist der Außendienst bei Griffigkeits- und Ebenheitsmessungen von Fahrbahnen: Wir sorgen dafür, dass die Geschwindigkeit unserer Mess-Teams so an den fließenden Verkehr angepasst wird, dass Personal und Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich gefährdet werden. Wie haben sich die Anforderungen an Ihre Mitarbeiter in den letzten Jahren verändert? Die Beschäftigten sind einem weitaus größeren Stress ausgesetzt als noch vor fünf Jahren. Wir haben ein größeres Arbeitsaufkommen, einerseits wegen der nachlassenden Substanz der zu prüfenden Bauwerke (Brücken, Straßen), andererseits haben wir weniger Personal. Die bautechnische Überwachung ist intensiver und umfassender geworden. Zusätzlich werden die Mitarbeiter heute vielseitiger eingesetzt; sie müssen mehrere Arbeitsbereiche abdecken. Was haben Sie in Sachen Arbeitsschutz unternommen, um auf die veränderten Anforderungen reagieren zu können? Insbesondere wurden die persönlichen Schulungen intensiviert. Wir stellen natürlich PSA sowie technisch und ergonomisch optimierte Ausrüstung und Arbeitsmittel zur Verfügung, die die Arbeit erleichtern sollen. Gesundheitsgefährdende Stoffe werden minimiert. Die körperliche Belastung wird so gering wie möglich gehalten das reicht vom Bürostuhl über neue Maschinen bis hin zu den Fahrzeugen. Wie werden Sie durch die Unfallkasse Hessen unterstützt? Wir nehmen sehr gern die individuell gestalteten Inhouse-Schulungen der UKH in Anspruch. Persönliche Gespräche sind uns sehr wichtig, wir erhalten immer wieder neue Anregungen. Schön wäre es, wenn die UKH darüber hinaus bestimmte individuelle Fortbildungsseminare finanziell unterstützen könnte. Wir sind offen für jede Art von Dialog, Austausch und Angebot. Was haben Sie für das Jahr 2008 geplant? Wo liegt Ihr Schwerpunkt im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Konkret führen wir 2008 ein Seminar zur Fahrzeugsicherheit und Ladungssicherung, als Pflichtveranstaltung für alle Betroffenen durch. Außerdem beschäftigen wir uns mit dem Gefahrguttransport und natürlich mit der weiteren Erstellung von Betriebsanweisungen zur Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Arbeitsplätze. Regelmäßige Sicherheitsbelehrungen und Unterweisungen gehören zum Tagesgeschäft. Wir haben übrigens seit Jahren so gut wie keine Arbeitsunfälle zu beklagen und das in allen drei Standorten. Am Rande bemerkt: Der Leiter der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Präsident Wolfgang Scherz, kennt unser Metier von der Pike auf. Er legt größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsaspekte und unterstützt alle Bemühungen in dieser Hinsicht. Bei uns ist Arbeitsschutz Chefsache. 7

9 Allgemeines Unfallkasse Hessen: ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und Rentenversicherung ein wichtiger Pfeiler im deutschen Sozialversicherungssystem. Auch die Unfallkasse Hessen ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein vorbildliches Netz der sozialen Absicherung. Allerdings wird dieses im Zuge der allgemeinen Reformdiskussionen um den Standort Deutschland mehr und mehr infrage gestellt. So betrifft die Diskussion um das soziale Sicherungssystem inzwischen auch dessen stabilste Säule: die gesetzliche Unfallversicherung. Die Forderungen reichen von Korrekturen des Leistungsspektrums über den Abbau von Vorschriften bis hin zur kompletten Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Trägersystems. Oft gehen die Kritiker aber von falschen Grundannahmen aus, erliegen Vorurteilen oder blenden negative Begleiterscheinungen ihrer Forderungen aus. Denn die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt seit jeher erfolgreich ihre doppelte Funktion, Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abzusichern. Seit Generationen ein verlässlicher Sozial-Partner Schon seit 1885 gibt es die gesetzliche Unfallversicherung als eigenen Zweig der Sozialversicherung. Seit 1997 wird sie im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt. Sie gliedert sich in drei Zuständigkeitsbereiche: Neben den gewerblichen und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gibt es noch die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, also die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Wie die anderen Zweige der Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung, in der alle Beschäftigten, die eine Wir sind mehr als nur eine versicherte Tätigkeit ausüben, kraft Gesetzes ge- Versicherung gegen finanzielle Risiken. gen die Folgen arbeitsbedingter Risiken versichert sind. Dabei sind wir weit mehr als nur eine Versicherung gegen finanzielle Risiken. Wir tragen dazu bei, Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu reduzieren sowie Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Im Ernstfall helfen wir den Verletzten und Erkrankten, gesund zu werden, damit sie wieder am Arbeitsleben und an der sozialen Gemeinschaft teilhaben können. Seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich die Ansprüche des Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft oder gegen die Unfallkasse und nicht mehr gegen den Arbeitgeber. Damit wird die soziale Absicherung der Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit auf eine solide, allgemein verbindliche Basis gestellt. Die Unfallkasse schützt Unternehmer vor einem hohen wirtschaftlichen Risiko Das Prinzip der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht prägt bis zum heutigen Tag die Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung und unterscheidet sie von allen anderen Zweigen der Sozialversicherung. Es begründet die Finanzierung der Ausgaben allein durch den Unternehmer. Gerade für den Unternehmer hat die Ablösung der Haftpflicht immense Vorteile: Sie befreit ihn vor wirtschaftlichem Risiko und drohendem Ruin durch Schadensersatzklagen betroffener Arbeitnehmer, die im Einzelfall einen existenzbedrohenden Umfang annehmen können. Damit Die Ablösung der Haftpflicht hat für leistet die gesetzliche Unfallversicherung einen Unternehmer große Vorteile. entscheidenden Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens. Die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die öffentlich-rechtlich organisierte Unfallversicherung hat vor allem für die deutschen Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern existenzielle und existenzsichernde Bedeutung; das sind immerhin 93 % aller Betriebe. Das gesetzliche Unfallversicherungssystem Deutschlands dient weltweit als Vorbild Private Träger der betrieblichen Unfallversicherung in anderen Ländern decken weder alle Berufe und Branchen ab noch bieten sie das gleiche Leistungsspektrum wie die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Mit anderen Worten: Bisher funktioniert kein privates System so gut wie das öffentlich-rechtliche hier in Deutschland. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der erfolgreichste Zweig der deutschen Sozialversicherung und besteht auch im Vergleich zu privatrechtlichen Versicherungssystemen, wie Beispiele aus dem Ausland belegen. Die Verwaltungskosten sind geringer, Kosten für Marketing und Vertrieb fallen nicht an und es müssen keine Überschüsse für Aktionäre erwirtschaftet werden. Zudem bieten die Unfallversicherungsträger Die gesetzliche Unfallversicherung den Unternehmern Kalkulationssicherheit, da sie besteht auch im Vergleich zu privatrechtlichen Versicherungssystemen, alle Ansprüche der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfäl- wie Beispiele belegen. len und Berufskrankheiten übernehmen. Ruinöse Schadensersatzklagen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Die Kompetenzbündelung ( Alles aus einer Hand ) bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ist besonders kundenfreundlich: Unternehmen und Versicherte haben nur einen Ansprechpartner in allen Fragen zu Arbeitssicherheit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Rehabilitation und Entschädigung. 8

10 Die soziale Sicherung in Deutschland Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI Arbeitslosenversicherung SGB III UKH Jahresbericht 2007 Allgemeines Soziale Pflegeversicherung SGB XI Gesetzliche Krankenversicherung SGB V Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII Gewerbliche Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Unfallkasse Hessen Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführer Prävention Reha/Entschädigung Verwaltung Recht Allgemeine Unfallversicherung Schüler-Unfallversicherung Zentrale Aufgaben Regionalbüro Nordhessen Service-Telefon Info- und Beratungsteam Unfall- und Berufskrankheiten- Sachbearbeitung Reha-Fachberatung Fachliches Kompetenzteam Mitglieder und Beiträge Personal Finanzen Organisation Betriebswirtschaftliche Steuerung Allgemeines Recht Widerspruch und Klage Regress 9

11 Organisations-Reform Auch das Jahr 2007 war geprägt von der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Während die Arbeitsentwürfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Organisationsreform noch weitgehend befürwortet wurden, erzeugten die Vorschläge für ein neues Leistungsrecht so heftige Reaktionen, dass dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt wurde. Das wichtigste Ergebnis: Der Gesetzgeber hält unmissverständlich an der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Dies bestätigt auch das so genannte Eckpunktepapier der von Bundesrat und Bundestag eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Auszüge aus dem Eckpunktepapier: Das System der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich bewährt. Die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die Arbeitgeberfinanzierung, die Versicherungspflicht und eine verlässliche Leistungserbringung und Finanzierung durch die Solidargemeinschaft sichern den sozialen Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Verknüpfung und organisatorische Verbindung von Prävention, Unfallverhütung und Beitragssteuerung mit der Durchführung der Versicherung und der Leistungserbringung trägt wesentlich zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation und zur Verringerung der Unfallzahlen bei. Hiervon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die Annahme, dass private Unternehmen die gesetzliche Unfallversicherung im Hinblick auf die Verwaltungskosten kostengünstiger durchführen könnten, berücksichtigt nicht, dass Kostenvorteile durch die Entnahme der Gewinne für die Eigentümer sowie die Ausgaben für notwendige Werbung wieder aufgezehrt würden... Mit einer Privatisierung würden die mit der Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung verfolgten Ziele verfehlt. Die Gesetzliche Unfallversicherung ist und bleibt somit ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unfallkasse Hessen bleibt Garant der Absicherung von gesundheitlichen Risiken im öffentlichen Dienst in Hessen. Sie ist auch zukünftig für Arbeitgeber und Beschäftigte der kompetente Ansprechpartner in Fragen der Rehabilitation und Entschädigung. Wir geben Ihnen Sicherheit: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung Wesentliche Merkmale der gesetzlichen Unfallversicherung und somit der Unfallkasse Hessen sind die organisatorische Eigenständigkeit im Verhältnis zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung, die Zusammenfassung der Prävention, der Rehabilitation und der Entschädigung in einer Hand und die paritätische Selbstverwaltung, die eine verantwortliche Beteiligung der Versicherten und der Unternehmer gewährleistet. Bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern sind die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichberechtigt vertreten. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Genau das ist die Basis erfolgreicher Arbeit. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung Das Risiko, bei der Arbeit durch einen Unfall verletzt zu werden, ist in den letzten zwanzig Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz kommt es zu Unfällen und Krankheiten. Hier übernehmen die Unfallversicherungsträger den Versicherungsschutz für Arbeits- und Wegeunfälle sowie für Berufskrankheiten. Zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger gehören die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention), die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation und Teilhabe) und die finanzielle Entschädigung (z. B. Renten). Dieses kompetente Angebot garantiert einen umfassenden Schutz der Versicherten und eine hohe soziale Absicherung. Kunden- und Mitarbeiterorientierung sind selbstverständlich Begriffe wie Kunden- und Mitarbeiterorientierung, Wirtschaftlichkeit und Prozessoptimierung werden bei der Unfallkasse Hessen bereits seit vielen Jahren mit Leben erfüllt. Während andere Verwaltungen sich vorsichtig herantasten, befinden wir uns seit Langem in der Umsetzung. Ergebnisse von Kundenbefragungen, die wir im Bereich Rehabilitation und Entschädigung durchgeführt haben, belegen: Unsere Kunden bestätigen uns unbürokratisches Verhalten, Höflichkeit und Verständlichkeit. Anregungen, wie wir unsere Arbeit noch kundenfreundlicher gestalten können, nehmen wir gern entgegen, um uns stetig zu verbessern. Die Gesundheit unserer Versicherten steht immer im Mittelpunkt unseres Handelns Nach einem Versicherungsunfall gilt es, individuell d.h. unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der betroffenen Menschen ein Dienstleistungsangebot zusammenzustellen. Natürlich können dies die Versicherungsträger nicht mit eigenen Mitteln allein. Sie sind auf die sorgfältige und kompetente Beratung sowie Mitarbeit von Partnern angewiesen. Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und viele andere Stellen unterstützen uns als Netzwerk bei unserer Aufgabe, Verletzte und Erkrankte so schnell wie möglich wieder gesund zu machen. Wir sorgen dafür, dass jeder Einzelne seine Sozialleistungen umfassend und schnell erhält. 10

12 Versicherte nach Tätigkeiten (gesamt ) Beschäftigte in den Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen Beschäftigte in Privathaushalten UKH Jahresbericht 2007 Allgemeines Ehrenamtlich Tätige Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen Pflegepersonen Blutspender Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege Schüler in allgemein bildenden Schulen Schüler in berufsbildenden Schulen Studierende Andere Versicherte Wir versichern mehr als 2 Millionen Hessen Allgemeine Unfallversicherung Die Unfallkasse Hessen ist die Berufsgenossenschaft für den öffentlichen Dienst in Hessen. Jeder Arbeitnehmer einer hessischen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung mit Ausnahme der Beamten ist bei uns gegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit versichert. Die UKH bietet darüber hinaus gesetzlichen Unfallschutz für die Beschäftigten der zahlreichen Behörden, Ämter und Landesbetriebe des Landes Hessen. Auch selbstständige Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, z.b. Fraport AG, LWV Hessen, Sparkassen, Zweckverbände und rund hessische Privathaushalte, gehören zu uns. Das Verzeichnis der zugehörigen Unternehmen bietet also ein breites Spektrum. Daneben gibt es einen bedeutenden Kreis von versicherten Personen, die aus sozialpolitischen Gründen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Rund hessische Privathaushalte sind bei der Unfallkasse gestellt wurden (ehrenamtlich Tätige, private Hessen versichert. Pflegepersonen), aber auch Helfer, die bei Unglücksfällen ehrenamtlich tätig sind, z.b. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes oder der Johanniter-Unfall-Hilfe. Schüler-Unfallversicherung Eine sehr große Gruppe von Versicherten wird unter dem Begriff gesetzliche Schüler-Unfallversicherung zusammengefasst. Dazu gehören Kinder, die von geeigneten und vom Jugendamt anerkannten Tagespflegepersonen betreut werden, Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs von allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht, Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Teilnehmer an Untersuchungen und Prüfungen, die für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen erforderlich sind. 11

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14 Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz: UKH und der Betrieb für Abfallwirtschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf (BefA) Das Interview gaben Dr. Harald Reitze, Arbeitsschutzkoordinator, und Karsten Funda, SiFa, hier im Gespräch mit Jörg Linne, Dr. Peter Zulauf und Friedhelm Holzapfel (v. l. n. r.). UKH Jahresbericht 2007 Mitgliedsbetriebe Um diesen hohen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten, finden regelmäßige Betriebsbegehungen durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit statt. Was haben Sie in Ihrem Betrieb getan, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten? Mit der Erstzertifizierung unseres Betriebs zum Entsorgungsfachbetrieb im Jahr 2003 wurden auf den beiden Außenanlagen, der Müllumladestation in Marburg-Wehrda und der Erdaushubdeponie in Amöneburg, umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt und entsprechend den Anforderungen des Gesundheitsschutzes eingerichtet. Außerdem wurde die Betriebswerkstatt unter besonderer Berücksichtigung arbeitssicherheitstechnischer Maßnahmen modernisiert. Grundlage für diese Maßnahmen war die im Vorfeld erstellte umfassende Gefährdungsbeurteilung. Hierin wurden die verschiedenen Arbeitsbereiche sowie alle Arbeitsplätze detailliert beschrieben und insbesondere jeweils in Hinblick auf die Anforderungen der Betriebssicherheits-, der Gefahrstoff- und der Biostoff-Verordnung analysiert und zusammengestellt. Die Gefährdungsbeurteilung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert. Wie haben Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb organisiert? Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert. Alle Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften werden alljährlich im Rahmen des Zertifizierungs-Audits geprüft. Um diesen hohen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten, finden regelmäßige Betriebsbegehungen durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, an denen auch die Betriebsleitung, der Sicherheitsbeauftragte und der Personalrat teilnehmen. Dabei finden i. d. R. auch die Unterweisungen der Mitarbeiter jeweils am Arbeitsplatz statt. Notwendige Verbesserungen werden mit der Betriebsleitung unter Einbeziehung des Betriebsärztlichen Dienstes in regelmäßigen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen abgestimmt. Zur Klärung von Detailfragen beziehen wir bei Bedarf auch die zuständige Aufsichtsperson der UKH in die Beratungen mit ein. Welche Ziele verfolgen Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ist im betrieblichen Gesamtkonzept fest verankert. Unser Ziel ist es, die Arbeitsplätze so zu gestalten und auszustatten, dass Gefahrenpotenziale in den Betriebsabläufen weitestgehend ausgeschaltet und gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiter minimiert werden. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Mitarbeitergespräche sollen vorhandene Defizite frühzeitig erkannt und möglichst schnell durch geeignete, gemeinsam entwickelte Präventivmaßnahmen beseitigt werden. Wie ist die Zusammenarbeit mit der UKH? Wie kann die Unfallkasse Sie künftig noch besser unterstützen? Bei den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen war die Aufsichtsperson der UKH mehrfach mit eingebunden. Konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung werden zudem über die Hotline mit der UKH abgestimmt. Darüber hinaus wird das Seminarangebot der UKH von den Sicherheitsbeauftragten und dem Personalrat des BefA rege in Anspruch genommen. Insbesondere die Seminare für Personal- und Betriebsräte sowie das alljährliche Treffen der Sicherheitsfachkräfte in der Entsorgung bieten wichtige Plattformen, um aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz praxisnah zu erörtern und dabei Erfahrungen mit Kollegen anderer Entsorgungsbetriebe auszutauschen. Eine Erweiterung dieses Angebots auf praktischer Ebene wäre wünschenswert. 13

15 Soziale Selbstverwaltung Versicherte und Mitgliedsunternehmen entscheiden unbürokratisch und eigenverantwortlich Soziale Selbstverwaltung bedeutet: Die unmittelbar Betroffenen erfüllen die Aufgaben der Unfallkasse Hessen in eigener Verantwortung. Die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen gestalten die UKH eigenständig. Sie treffen als Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst und nicht etwa staatliche Organe. So entscheiden sie beispielsweise über die Rechtsvorschriften der UKH, ihre Finanzmittel, die Anzahl der Beschäftigten und deren Bezahlung. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der UKH die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt gleichzeitig die Eigenverantwortung der Sozialpartner. Die engagierten Arbeitgeber- und Versichertenvertreter unserer Mitgliedsunternehmen haben mit ihren Entscheidungen dafür gesorgt, dass aus einem staatlichen Monopolisten ein kunden- und mitarbeiterorientiertes sowie wettbewerbsfähiges Dienstleistungsunternehmen geworden ist. Selbstverwaltung (ehrenamtlich) Rechnungsprüfungsausschuss Vertreterversammlung (Parlament) 12 Versichertenvertreter, 12 Arbeitgebervertreter Widerspruchsausschuss/ Einspruchsstelle Präventionsausschuss Satzungskommission Anlageausschuss Vorstand (Regierung) 5 Versichertenvertreter, 5 Arbeitgebervertreter, Geschäftsführer 2 Rentenausschüsse Verwaltung (hauptamtlich) Geschäftsführer laufende Verwaltungsgeschäfte Verwaltung 14

16 Organe der Sozialen Selbstverwaltung Für die Unfallkasse Hessen handeln ihre Selbstverwaltungsorgane. Dies sind die Vertreterversammlung als Parlament und der Vorstand als Regierung. Die Selbstverwaltungsorgane bilden zur Erledigung einzelner Aufgaben oder zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse: Präventionsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Satzungskommission Widerspruchsausschuss/Einspruchsstelle zwei Rentenausschüsse Anlageausschuss Die Selbstverwaltungsorgane und deren Ausschüsse sind je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes sind im Rahmen der 10. Sozialwahl für sechs Jahre demokratisch gewählt worden. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt jährlich im Oktober zwischen dem jeweiligen Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und ihrer Ausschüsse üben ihre Tätigkeit für die UKH ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit mit großem Engagement aus. Parlament der UKH: die Vertreterversammlung Das Parlament der UKH beschließt für Versicherte und Unternehmer verbindliche Rechtsnormen (z.b. Satzung, Mehrleistungssatzung, Unfallverhütungsvorschriften). Außerdem beschließt die Vertreterversammlung für jedes Geschäftsjahr unter anderem den Haushalts- und Stellenplan, setzt die Beiträge fest und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes sowie des Geschäftsführers hinsichtlich der Jahresrechnung. Im Jahr 2007 hat sich die Vertreterversammlung besonders mit folgenden Themen beschäftigt: Jahresrechnung 2006 Jahresbericht 2006 Haushalts- und Stellenplan 2008 Beitrag 2008 Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Änderung der Satzung Wahl des stellvertretenden Geschäftsführers Die Vertreterversammlung besteht aus je zwölf Vertretern der Versicherten und zwölf Vertretern der Arbeitgeber. Vertreterversammlung Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Schermuly, Hildegard Fennel, Dr. Eberhard Vorsitzende ab Vorsitzender bis alternierende Vorsitzende alternierender Vorsitzender bis ab Ackermann, Ralf Apel, Karl Andratschke, Michael Brückmann, Uwe Becker, Eugen Debus, Manfred Ernst, Klaus Eisenberg, Walter Fränkle, Rainer Gläßer, Wolfgang Kaska, Claudia Hoffmann, Bernhard Mirsching, Dr. Christian Ihmels, Dr. Karl (bis ) Müller, Beatrix Pölt, Lilli Nix, Ralf Reuß, Stefan G. (ab ) Poelitz, Heiner Sauer, Jörg Tollkötter, Sibylle Schlempp, Dieter Stiegel, Klaus Die Regierung der UKH: der Vorstand Der Vorstand als Regierung verwaltet und vertritt die UKH. Darüber hinaus bereitet der Vorstand Entscheidungen der Vertreterversammlung vor, spricht Empfehlungen an diese aus und erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte. Im Jahr 2007 hat sich der Vorstand in insgesamt vier Sitzungen unter anderem mit folgenden Themen befasst: Jahresrechnung 2006 Jahresbericht 2006 Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Personalentscheidungen Einstellungen von Nachwuchskräften Haushalts- und Stellenplan 2008 Beitrag 2008 Änderung der Satzung Balanced Scorecard Der Vorstand besteht aus je fünf Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Als eigenständiges Organ gehört der Geschäftsführer dem Vorstand an. Vorstand Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Jungermann, Hartmut Banzer, Jürgen (Vorsitzender bis , (Vorsitzender ab , alternierender Vorsitzender alternierender Vorsitzender ab ) bis ) Barthel, Ralf Arnold, Dieter Fritz, Roland Brandenburg, Peter Mootz, Uta Dumont, René Wichtel, Peter Siebert, Helmut (bis ) Krebs, Ulrich (ab ) UKH Jahresbericht 2007 Soziale Selbstverwaltung Geschäftsführer Fuhrländer, Bernd 15

17 Die Ausschüsse der Selbstverwaltungsorgane Präventionsausschuss Der Präventionsausschuss dient der praxisnahen Vorbereitung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen. Dort werden insbesondere Unfallverhütungsvorschriften sowie andere präventionsspezifische Regelungen beraten. In zwei Sitzungen hat sich der Präventionsausschuss mit zahlreichen Themen beschäftigt und Entscheidungsvorschläge für Vorstand und Vertreterversammlung erarbeitet. Der Präventionsausschuss besteht aus insgesamt acht Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes. Versichertenvertreter Vertreterversammlung Klaus Ernst Beatrix Müller Arbeitgebervertreter Vertreterversammlung Karl Apel Jörg Sauer Rechnungsprüfungsausschuss Vorstand Roland Fritz Hartmut Jungermann Vorstand Dieter Arnold Wolfgang Jude Der Rechnungsprüfungsausschuss berät das Rechnungsergebnis sowie den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung. Er bereitet die für jedes Geschäftsjahr vorgeschriebene Beschlussfassung der Vertreterversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers hinsichtlich der Jahresrechnung vor. Im Jahr 2007 wurden die Jahresrechnung 2006 und der Bericht über ihre Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ausführlich beraten und diskutiert. Der Ausschuss besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern der Vertreterversammlung. Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Arbeitgebervertreter Vertreterversammlung Karl Apel Manfred Debus Dr. Eberhard Fennel Jörg Sauer Rentenausschüsse Vorstand Die Rentenausschüsse entscheiden über Dieter Arnold Jürgen Banzer erstmalige Rentenfestsetzungen Rentenerhöhungen Rentenherabsetzungen Rentenentziehungen wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse Abfindungen mit Gesamtvergütung Renten als vorläufige Entschädigung laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Die Rentenausschüsse trafen sich im Jahr 2007 zu 23 Sitzungen. Mit 541 Entscheidungen haben sie verletzten bzw. erkrankten Versicherten den vorgesehenen finanziellen Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen zugesprochen. Jeder der beiden Rentenausschüsse besteht aus sechs Mitgliedern aus je drei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Rentenausschuss I (allgemein) Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Ralf Barthel Roland Fritz Peter Wichtel Dieter Arnold Ulrich Krebs René Dumont Rentenausschuss II (allgemein und Feuerwehr) Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Michael Andratschke Ralf Nix Hildegard Schermuly Dr. Eberhard Fennel Lilli Pölt Walter Eisenberg Hartmut Jungermann Uta Mootz Ralph Stühling Peter Brandenburg Bernhard Hoffmann Wolfgang Jude Satzungskommission Die Satzungskommission bereitet die Beschlüsse der Vertreterversammlung über das autonome Recht der UKH vor, insbesondere Satzung und Mehrleistungssatzung. Sie besteht aus insgesamt zwölf Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes. Versichertenvertreter Vertreterversammlung Vorstand Anlageausschuss Dieser Ausschuss legt die Anlagestrategien der externen Vermögensverwaltung fest und berät mit den Managern des UKH-2000-Fonds über die Wertentwicklung und die Verwendung der erwirtschafteten Erträge. Der Ausschuss tagte im Jahr 2007 zwei Mal. Der Anlageausschuss besteht aus je einem Versichertenvertreter (Hartmut Jungermann) und einem Arbeitgebervertreter (Jürgen Banzer) sowie dem Geschäftsführer und dem Finanzleiter der UKH sowie Vertretern der Deka-Investment GmbH. Eugen Becker Beatrix Müller Ralf Nix Hildegard Schermuly Roland Fritz Hartmut Jungermann 16

18 Widerspruchsausschuss/Einspruchsstelle Dieser Ausschuss entscheidet über Widersprüche, sofern die Rentenausschüsse diesen nicht abhelfen. Er erlässt die Widerspruchsbescheide und nimmt im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide die Befugnisse und Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr. Der Ausschuss überprüfte in vier Sitzungen nochmals 114 von der Verwaltung vorbereitete und von den Rentenausschüssen getroffene Entscheidungen. Er besteht aus sechs Mitgliedern der Vertreterversammlung. Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter Ralf Ackermann Dr. Karl Ihmels (bis ) Ralf Nix Helmut Hofmann Sibylle Tollkötter Walter Eisenberg Helene Appel (ab ) Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip Soziale Selbstverwaltung zum Wohle aller Mit der ersten Sozialwahl 1953 bekam die gesetzliche Unfallversicherung erstmals eine paritätische Selbstverwaltung durch Versicherten- und Arbeitgebervertreter mit gleichem Stimmrecht. Sie sind als gleichwertige und gleichberechtigte Partner in der Arbeitswelt anerkannt. Die Gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich keineswegs nur auf die Organisation der UKH. Vielmehr trifft die Selbstverwaltung auch im Kernbereich der gesetzlichen Aufgaben die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst: Die Eckpunkte der Präventionsarbeit werden im Präventionsausschuss festgelegt. Die für verletzte bzw. erkrankte Versicherte wichtigen Entscheidungen werden durch die Rentenausschüsse getroffen und durch den Widerspruchsausschuss/ die Einspruchsstelle nochmals geprüft und ggf. geändert. Bei der UKH steht die soziale Selbstverwaltung für sachgerechte und praxisnahe Lösungen in allen Bereichen zum Wohle aller Beteiligten. Die engagierte Arbeit der Sozialpartner stellt sicher, dass die UKH ihre Aufgaben der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung lebensnah und effizient wahrnehmen kann. Die Soziale Selbstverwaltung verkörpert gelebte Demokratie. Sie hat sich seit mehr als 50 Jahren bewährt. Niemand kann die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung besser erfüllen als die unmittelbar Betroffenen, also die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen. Die demokratisch gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und ihre Ausschüsse stellen sicher, dass offene Fragen und anstehende Probleme auch zukünftig sachbezogen, bedürfnisgerecht und praxisnah gelöst werden. Nicht mehr selbstverständlich: ehrenamtliches Engagement für die gemeinsame Sache Das heute leider nicht mehr selbstverständliche Engagement und die Bereitschaft, sich in ehrenamtlichen Tätigkeiten einzubringen, sind grundlegende Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens. Mit dem Einsatz für die Selbstverwaltung der UKH übernehmen die Organmitglieder Verantwortung für einen unverzichtbaren Teil des bundesdeutschen Sozialversicherungssystems. Im Laufe des Jahres 2007 schieden drei langjährige Mitglieder der Selbstverwaltung der UKH aus. Als Dank und Anerkennung, nicht nur für langjähriges, kompetentes und engagiertes Wirken in Vertreterversammlung und Vorstand, sondern auch für gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, zeichnete die UKH die ausscheidenden Mitglieder mit einer Ehrenurkunde aus. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hildegard Schermuly, überreichte die Ehrenurkunden im feierlichen Rahmen anlässlich der zweiten Sitzung der Vertreterversammlung am 28. November 2007 an die Herren Dr. Karl Ihmels, Peter Brandenburg und Bernhard Hoffmann. UKH Jahresbericht 2007 Soziale Selbstverwaltung Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hildegard Schermuly, überreichte die Ehrenurkunden an die ehemaligen Bürgermeister Bernhard Hoffmann (oben) und Peter Brandenburg. 17

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20 Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz: UKH und die Fraport AG Unsere Ziele und Werte sind hochgesteckt und realisierbar. Das Interview gaben Sicherheitsingenieurin Karin Knappe (links) und Stellenleiter Holger Kühnl (Mitte), hier im Gespräch mit Lademeisteragent Kadir Gücer. UKH Jahresbericht 2007 Mitgliedsbetriebe Gibt es bei Ihnen eine verbindliche Unternehmensaussage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Mit Einführung des Projektes RUSH (Reduzierung der Unfälle durch systematisches Handeln) im Jahre 2004 wurde vom Unternehmer und der Arbeitnehmervertretung eine Grundsatzerklärung entwickelt, vereinbart und kommuniziert. Vorstand, Konzernbetriebsrat und Betriebsrat der Fraport AG unterstützen und fördern präventive Strategien im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der gemeinsamen Zielsetzung, Nachteile für Beschäftigte sowie Kosten zu vermeiden. Die Grundsatzerklärung zeigt unseren Führungskräften und Mitarbeitern die Hauptziele, die Rahmenbedingungen und den Wert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für das gesamte Unternehmen auf. Sie dient den Führungskräften als Orientierung und Handlungshilfe bei ihrer Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unsere Ziele und Werte sind hochgesteckt und realisierbar. Sie erfordern ein ernsthaftes, stringentes und kontinuierliches Handeln. Um den hohen Grad der Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen, wurden einige Ziele in die Leistungsbeurteilung der Führungskräfte und Mitarbeiter integriert. Vorstand, Konzernbetriebsrat und Betriebsrat der Fraport AG verpflichten sich, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Management und Mitarbeiter diese Grundsätze im betrieblichen Alltag umsetzen und weiterentwickeln können. Wie ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz in die innerbetriebliche Organisation und Hierarchie eingebunden? Dafür ist eine Aufbauorganisation innerhalb des Bereiches Personalserviceleistungen zuständig. Sie überwacht das Unfallgeschehen und sorgt für die Entwicklung von Präventions- und Beratungsstrategien. Der Leiter des Bereiches Arbeitsschutz berichtet direkt an den Vorstand Arbeitsdirektor. Die organisatorische Einbindung in die vielfältigen Bereiche der Fraport AG erfolgt über die Bestellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. In diesem Zusammenhang wurde zum Beispiel das Arbeitssicherheitsmanagementsystem entwickelt, implementiert, laufend gepflegt und erweitert. Auch das Projekt RUSH trägt wesentlich zu einer Durchdringung der Linienverantwortlichkeit bei. Mehr Eigenverantwortung ist die Devise. Wie informieren Sie sich und Ihre Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Grundlage für sicheres Arbeiten. Deshalb finden monatliche Regeltermine zwischen der Sicherheitsfachkraft, die zuerst alle neuen Informationen erhält und der Stellenleitung im jeweiligen Bereich statt. Mit verunfallten Mitarbeitern werden unverzüglich verbindliche Unfallanalysegespräche vereinbart und durchgeführt. Dabei werden unter anderem die Unfallursachen und ihre Folgen, z.b. Ausfalltage, besprochen und Maßnahmen daraus abgeleitet. Weitere wöchentliche Regeltermine werden mit Gruppenleitern durchgeführt. Sie sind die nächste Führungsebene nach der Stellenleitung. Im Zuständigkeitsbereich von Holger Kühnl gibt es 21 Gruppenleiter, die insgesamt 450 Mitarbeiter betreuen. Stellenleitung und Sicherheitsfachkraft nehmen regelmäßig an den Gesprächsrunden teil. Die Sicherheitsbeauftragten erhalten zudem eine monatliche Fachzeitschrift, die sehr gerne gelesen wird. Eine weitere Möglichkeit, sich über Neuerungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz zu informieren, ist der Zugriff auf die Onlinedatenbank von WEKA. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen? Die enge Zusammenarbeit mit der UKH beinhaltet neben dem Tagesgeschäft auch Sonderprobleme wie die Planung von redundanten Arbeitsplätzen und das Wiedereingliederungsmanagement von Verunfallten. Der Einsatz von Gehörgeschädigten mit besonderem Gehörschutz ist ein weiteres Beispiel. Auch an den regelmäßigen Begehungen nimmt die Aufsichtsperson teil. Eine weitere ausgezeichnete Zusammenarbeit gibt es im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften. Besonders wichtig ist das jährliche Spitzengespräch zwischen dem Topmanagement der UKH und Fraport-Vorstand und Geschäftsführung. Unsere Unternehmensspitze will aus erster Hand informiert sein und erörtert Strategien bzw. Ziele mit der UKH. 19

21 UKH intern Die Zukunft fest im Blick Aufgabe des Geschäftsführers und der Hauptabteilungsleiter ist nicht nur die Sicherstellung des operativen Geschäfts im Alltag. Darüber hinaus muss der Blick auch immer in die Zukunft gerichtet sein. Deshalb haben Geschäftsführer und Führungskräfte die Unfallkasse Hessen gemeinsam mit den Beschäftigten zu einem wettbewerbsfähigen Dienstleistungsunternehmen gemacht. Die Selbstverwaltung hat diesen Umbau ermöglicht und tatkräftig unterstützt. Die auch im Jahr 2007 geführten Diskussionen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung bestärken uns darin, unseren eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Das weltweit einzigartige deutsche Sozialversicherungssystem befindet sich seit Jahren in einer Umbruchphase, die auch vor der gesetzlichen Unfallversicherung nicht Halt macht. Die öffentlichen Überlegungen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung sind durch Forderungen nach Fusionen, Wettbewerb, Privatisierung und optimierter Wirtschaftlichkeit geprägt. Sozialversicherungssystem im Umbruch: Der Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente gewinnt Vor diesem Hintergrund haben sich die Aufgabenschwerpunkte der an Bedeutung. UKH-Führungskräfte in den letzten Jahren stark verändert. Das traditionelle Kriterium der Verwaltung die korrekte Rechtsanwendung hat natürlich nach wie vor oberste Priorität. Zusätzlich gewinnt aber der Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente zunehmend an Bedeutung. Nur so lassen sich die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen erfolgreich bewältigen. Eine konsequente betriebswirtschaftliche Ausrichtung der UKH ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung, -planung und -steuerung. Personal und Soziales Die UKH ist ein Dienstleistungsunternehmen mit 235 Beschäftigten. Im Jahr 2007 standen die Übernahme eines Prüfungsabsolventen zum Diplomverwaltungswirt sowie drei Neueinstellungen vier Verabschiedungen wegen Ruhestand gegenüber. Zurzeit absolvieren eine Sozialversicherungsfachangestellte und vier Diplomverwaltungswirte ihre Ausbildung bzw. ihr Studium bei der UKH. Das Weiterbildungsangebot der UKH für die In unserem Leitbild verpflichten wir uns ausdrücklich zur Mitarbeiterorientierung. Beschäftigten wurde 2007 um viele bedarfsorientierte Themen erweitert. Neben Inhouse-Seminaren sowie fachlichen Schulungen in der Akademie und Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch alle Bildungsangebote der Projektgemeinschaft Weiterbildung der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Verfügung. Mit den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Führungs- und Arbeitstechniken, Fachwissen, Kommunikationstechnik und Gesundheitsförderung deckt die UKH inzwischen alle zur Kompetenzerweiterung notwendigen Bildungsmöglichkeiten ab. In unserem Leitbild verpflichten wir uns ausdrücklich zur Mitarbeiterorientierung. Ganz in diesem Sinne ist im Jahr 2007 inside, das Intranet der Unfallkasse Hessen, erweitert worden. Es bietet Informationen rund um die Unfallkasse als Arbeitgeber und als Unfallversicherungsträger. inside hat sich mittlerweile zum Mitarbeiterportal der Unfallkasse Hessen entwickelt. Die vielfältigen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten und die Errichtung von Telearbeitsplätzen für Beschäftigte mit Kindern trugen nicht zuletzt dazu bei, dass die UKH im Berichtsjahr von Fluktuationen fast ganz verschont blieb. Wertvolles Knowhow bleibt der UKH als Arbeitgeber so erhalten. Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bringt die Stärken der Unfallkasse Hessen auf den Punkt, denn die UKH hat ihren Versicherten und Mitgliedern eine Menge zu bieten: Sie macht die Unternehmen fit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, steuert aktiv die Heilverfahren und sorgt für eine schnelle und effektive Rehabilitation und Entschädigung nach einem Unfall. Das sind sehr gute gesetzliche und zusätzlich sehr gute satzungsmäßige Leistungen. Dazu liefern wir zahlreiche Informationen und individuelle Hilfestellungen für unsere Kunden. Die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sorgt für gute und konstante Beziehungen zur allgemeinen Öffentlichkeit und zu politisch verantwortlichen Personen. Für die gesetzliche Unfallversicherung war 2007 erneut ein turbulentes Jahr. Umso wichtiger war es, alle Kräfte zu bündeln und die UKH in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Mitgliedsunternehmen gut zu positionieren. Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2007: Präventionsprojekt DRASU (Drastische Senkung der Unfallzahlen) Das Projekt der Prävention bildete mit seinen verschiedenen Modulen einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kommunikation im Jahr Dazu gehörten eine Info- und Aufklärungsaktion aller hessischen Kindertagesstätten und Grundschulen zum Thema Unfallanzeige oder Verbandbuch, die Gestaltung und der Versand eines Fragebogens zur zentralen Erfassung der Arbeitsschutzorganisation unserer Mitgliedsunternehmen (zunächst Gemeinden und Städte), die Gestaltung von Flyer und Logo zur Förderung von Schul-Sanitätsdiensten ( Hessen sucht die Super-Sanis ) inklusive Versand an alle Schulen sowie die Gestaltung der Materialien zum neuen Anreizsystem Förderpreise der Unfallkasse Hessen. 20

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