Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Achtung:

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1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen folgender Sonderquoten: Bewerber/innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz Bildungsausländer/innen Zweitstudienbewerber/innen Härtefallantragsteller/innen Alle anderen Bewerber/innen dürfen sich nur über das Online- Bewerbungsverfahren bewerben. Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030/ Telefax: 030/ immatrikulationsamt@ash-berlin.eu studienberatung@ash-berlin.eu URL: //

2 - 2 - Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Allgemeine Informationen zum Studiengang 3 Bewerbungsform 4 Bewerbungsfristen 4 Zugangsvoraussetzungen Bewerber/innen nach 11 BerlHG, Spitzensportler/innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader, Minderjährige Bewerber/innen, Zweitstudienbewerber/innen, Bildungsausländer/innen (gilt auch für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben) sowie Härtefallantragsteller/innen 5 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages 12 Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation 12 Angaben zum Dienst 12 Angaben zur mindestens 1,5jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung 14 Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit 14 Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) 14 Information und Beratung 15 Die Krankenversicherung 18 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 19 Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 3 Zugangs- und Zulassungsordnung gem. 11 BerHG für den Studiengang BASA-online

3 - 3 - Allgemeine Informationen zum Studiengang Ziel der Studiums Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) vermittelt die für die Berufspraxis und für den Übergang zu Masterstudiengängen erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen. Das Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu befähigen und ihnen professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der Studierenden. Studieninhalte Der Bachelorstudiengang beinhaltet: eine breite Grundlagenausbildung - in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit - in rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen der Sozialen Arbeit - in geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit eine vertiefende Ausbildung in der Sozialen Arbeit a) mit Kindern und Jugendlichen b) mit Erwachsenen/ Rehabilitation c) mit Alten Menschen oder d) im Bereich Bildung e) im Bereich Delinquenz f) im Bereich Diversity eine Theorie-Praxis-Verknüpfung durch integrierte Berufspraxis sowie Theorie- und Praxisprojekte Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) ist als Teilzeitstudium angelegt. Die Studienzeit, in der das grundständige berufsbegleitende Studium in der Regel abgeschlossen und die Bachelorprüfung abgelegt werden kann (Regelstudienzeit), beträgt acht Semester. Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch Online-Studienmaterialien, ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen sowie das dazugehörige Selbststudium. Der Studiengang ist modularisiert und umfasst insgesamt 210 Credits (entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS). Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad: - Bachelor of Arts (B.A.) -.

4 - 4 - Bewerbungsform Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium ausfüllen, ein paar Informationen dazu: Wenn Sie Zweitstudienbewerber/in, Bewerber/in nach 11 Berliner Hochschulgesetz, Bildungsausländer/in oder Härtefallantragsteller/in sind, bewerben Sie sich mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Zulassungsantrag (ansonsten werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen). Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Nachweise (bedarfsweise in deutscher Übersetzung) zu belegen. Die Form der Nachweise (einfache oder beglaubigte Kopie) finden Sie auf Seite 19 (Checkliste). Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden (z.b. Bürgerämter), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine und Pfarrämter. Beglaubigungen sind auch in notarieller Form möglich. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v. (BDÜ): Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Bewerbungsfristen Ihr Zulassungsantrag muss spätestens zu folgenden Fristen: für das Wintersemester am , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) für das Sommersemester am , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach der o. g. Ausschlussfrist an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte Altabiturient/innen gibt es an der ASH nicht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist. Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen. Falls sich nach der Absendung des Zulassungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin (Immatrikulationsamt) umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Ihre Bewerbung richten Sie an: Alice Salomon Hochschule, Studierendencenter Immatrikulationsamt, Alice-Salomon-Platz 5, Berlin Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich. Sollten Sie nach Erhalt eines Zulassungsbescheides die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich.

5 - 5 - Zugangsvoraussetzungen, die für die Aufnahme des berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelorstudiums Soziale Arbeit ( BASA-online ) notwendig sind: Für die Zulassung ist immer zwingend erforderlich: eine mindestens 1,5jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit sowie Bewerbung gem. 11 BerlHG entsprechend länger) sowie eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) - im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums. Zweitstudienbewerber/innen: Bewerber/innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber/innen. Zweitstudienberber/innen reichen das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ein und müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen. Bitte gesondertes Merkblatt unter (siehe Bachelor) abrufen. Bewerber/innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum abgeschlossen haben, müssen sich wie Erststudienbewerber/innen bewerben und gelten nicht als Zweitstudienbewerber/innen. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt drei Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben, müssen sich vorher eine Bescheinigung über die Anerkennung des Zeugnisses bei der Senatsverwaltung ausstellen lassen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6, D Berlin-Mitte, Telefon: 030/ Ausländische Bewerber/innen, auch die der EU sowie Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, sondern auch die amtliche Übersetzung bei. Die Durchschnittsnote errechnet die Alice Salomon Hochschule Berlin, soweit sie nicht bereits von einer deutschen Behörde (auch Hochschule) ausgewiesen wurde.

6 - 6 - Darüber hinaus müssen alle Ausländer/innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfungen auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Die Nachweise erfolgen durch: 1. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2 oder 2. den Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder 3. den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder 4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: * Inhaber/innen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht * Inhaber/innen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS). Das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) hat zum die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts - Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) abgelöst. Liegt das Prüfungsdatum bei den Prüfungen Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) zum Stichtag mehr als 5 Jahre zurück, steht es im Ermessen der Hochschule, das Zeugnis anzuerkennen. * Inhaber/innen von ausländischen Zeugnissen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) ausgewiesen sind. * Inhaber/innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH erfolgen, da die ASH keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt. Ausländische und staatenlose Bewerber/innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU- Ausländer/innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland) ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber/innen wenn sie: von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studenten/Studentinnen ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen; aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

7 - 7 - Härtefallantragsteller/innen: Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern Sie diese Sonderanträge per unter immatrikulationsamt@ash-berlin.eu an. Härtefallantrag/ Anträge auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag/ Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine/n Bewerber/in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weist ein/e Bewerber/in derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, wird er mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber/innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt zwei Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

8 - 8 - Bewerber/innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz (ohne HZB): Bewerber/innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen (Zugangsvoraussetzungen): a) Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meisterinnen/Meister, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker und andere Fachschulabsolventinnen und -absolventen, von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) b) oder: Zeugniskopie (in amtlich beglaubigter Form) über die für das Studium einschlägige mindestens 2jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufserfahrung; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen (Kopie in amtlich beglaubigter Form) glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt c) oder: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt d) sowie: Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums (aktuelles Arbeitszeugnis). - Original oder amtlich beglaubigte Kopie e) sowie: eine ausführliche inhaltliche Begründung, warum keine Hochschulreife erlangt worden ist, warum die ASH als Ausbildungsstätte gewählt worden ist, über die Motivation und Eignung, das soziale Engagement und über die soziale Kompetenz. Diese Begründung ist in maschinenschriftlicher Form zu verfassen und im Original einzureichen. Sämtliche v.g. Dokumente für den Zugang müssen in beglaubigter Kopie oder im Original vorgelegt werden. Berufszeugnisse und urkunden bitte nicht im Original vorlegen! Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt 15 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

9 - 9 - Zusätzlich erfolgt ein Auswahlverfahren nach bestimmten Auswahlkriterien für v.g. Bewerbergruppe: Die Note des studienrelevanten Berufsabschlusses geht mit einem Anteil von 50 % in die Gewichtung ein. Maßgeblicher Wert ist der arithmetische Mittelwert des beruflichen Abschlusszeugnisses. Der ermittelte Punktwert studienrelevanter Kompetenzen, nachgewiesen durch berufliche Erfahrung, Leitungstätigkeit, Fort- und Weiterbildungsleistungen sowie studienrelevanter Kompetenzen, die über die besondere Eignung für den Studiengang Aufschluss geben, wird mit einem Anteil von 50 % innerhalb des Auswahlverfahrens berücksichtigt. - Note des studienrelevanten Berufsabschlusses: bis 25 Punkte (siehe Anlage 2 dieser Broschüre (Punktekatalog zur Festsetzung gleichwertigen Punktwerts bezogen auf den Durchschnittwert der Hochschulzugangsberechtigung) der Punktwert der Durchschnittsnote Ihres Berufsabschlusses kann hier entsprechend eingesetzt werden). Studienrelevante Kompetenzen - Berufstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: ab einer Berufstätigkeit von 10 Jahren oder ab einer Berufstätigkeit von 5 Jahren - Leitungstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: bei einer Leitungstätigkeit ab 3 Jahren oder bei einer Leitungstätigkeit ab 1 Jahr - berufsbezogene Weiterbildungen: studienrelevante Weiterbildung ab 300 Stunden oder studienrelevante Weiterbildung ab 150 Stunden bis 25 Punkte 6 Punkte 4 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 4 Punkte 2 Punkte - sonstige studienrelevante Kompetenzen - soziale gesellschaftliche Dienste 1 3 Punkte - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit 2 - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld 2 Punkte 2 Punkte - Sprachkenntnisse außer Deutsch 4 Punkte Erst-/Muttersprache 3 Sämtliche v.g. Dokumente für das Auswahlverfahren müssen in einfacher Kopie vorgelegt werden. 1 Als Freiwillige Soziale Dienste werden u.a. anerkannt: Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Zivildienst, Anderer Dienst im Ausland, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Wehrdienst. 2 Unter migrationsbezogener Sozialer Arbeit werden verschiedene Ansätze gefasst, denen die Integration von Migrant/innen und ethnischen Minderheiten ein zentrales Anliegen ist. 3 Wird eine andere Muttersprache außer Deutsch nachgewiesen und durch Zertifikate/ Tests (nachgewiesene Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeit oder Gutachten bzw. Referenzen einschlägiger Institutionen wie Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschullehrer) belegt, können entsprechend 3 Punkte angerechnet werden. Sofern eine andere Staatsbürgerschaft außer der deutschen besteht, gilt die Muttersprache als vorhanden und nachgewiesen, wenn eine einfache Kopie des Passes eingereicht wird.

10 Einordnung Fallgruppen 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) 11 Abs. 1 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.b. Meister/innen, Betriebsund Fachwirt/innen oder vergleichbare Qualifikation), oder Fachschulabsolvent/innen, oder Inhaber/innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. 11 Abs. 2 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachähnlich der beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlicher Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf 11 Abs. 3 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich fremder Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf, und Bestehen der Eignungsprüfung an der Hochschule 11 Abs. 4 BerlHG Studium fortsetzen - erfolgreich absolviertes mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland 11 Abs. 5 BerlHG Studienberechtigte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gem. 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG

11 Spitzensportler/innen Bewerber/innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt ein Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Minderjährige Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsabschlusses noch minderjährig sein und Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben, müssen Sie außer dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis der praxisbezogenen Vorbildung eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

12 Angaben zur Person: Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages Schwerbehinderung: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweisnummer in die dafür vorgesehenen Zeile ein. Bitte fordern Sie den Härtefallantrag vom Immatrikulationsamt der ASH gesondert an. Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf und geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie schon an einer anderen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Exmatrikulationsgrundes und der in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemester) bei Ihrer Bewerbung mit ein. Haben Sie bereits den Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland studiert, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule einzureichen. Angaben zu Betreuungs- und Pflegezeiten und zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber/innen, die z. Zt. einen Dienst ableisten als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Es genügt nicht, Absichtserklärungen einzureichen, z.b. Das freiwillige soziale Jahr wird abgeleistet von bis. Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, dass der Dienst vollständig abgeleistet wurde. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen) ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Freiwilliges Kulturelles Jahr ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG) eine Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen) - siehe Seite 13 dieser Informationsbroschüre

13 Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst Zivildienst Dienst in der Zivilverteidigung Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen Die Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/ Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.b. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/ Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/ Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein.

14 Angaben zur mindestens 1,5jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung Die mindestens 1,5jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit sowie Bewerbung gem. 11 BerlHG entsprechend länger) weisen Sie in Form von Arbeitszeugnissen (keine Arbeitsverträge) nach. Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit Die bestehende berufliche Tätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe- Anerkennungsgesetz (SozBAG) - im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit weisen Sie in Form eines aktuellen Arbeitszeugnisses (keine Arbeitsverträge) nach. Alternativ können Sie den Vordruck auf Seite 4 des Zulassungsantrages nutzen, den Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dieser Nachweis ist über die Dauer des gesamten Studiums jedes Semester zu erneuern. Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) Die Eignungsfeststellung wird angewendet für EU-Bildungsausländer/innen, Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und Bewerber/innen mit Antragstellung auf Härtefallregelung/Nachteilsausgleich. Die Eignungsfeststellung wird nicht angewendet für die gesetzlichen Sonderquoten: Bildungsausländer/innen aus Nicht-EU-Staaten sowie Zweitstudienbewerber/innen und Bewerber/innen nach 11 BerlHG. Die Einschätzung der studienrelevanten Kompetenzen erfolgt im Rahmen einer Eignungsfeststellung. Die Feststellung der Eignung erfolgt anhand der Satzung über die hochschuleigene Auswahl (siehe dazu Anlage 1 der Informationsbroschüre).

15 Information und Beratung FACHSTUDIENBERATUNG Es wird dringend empfohlen, vor der Bewerbung / Aufnahme des Studiums die Fachstudienberatung der Studiengangskoordination aufzusuchen und sich hinsichtlich einer individuellen Studienplanung (Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen usw.) beraten zu lassen. Studiengangskoordination BASA-online Frau Anne Betting Tel.: 030/ Raum 326, 3. Etage basa-online@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit (BASA-online) bietet Fachberatung an zu Themen wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen der Studienwahl.

16 Allgemeine Studienberatung Frau Anna Kuhlage M.A. Tel.: Raum 329, 3. Etage sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) ). Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. Studiengangsleitung Prof. Dr. Hedwig Rosa Griesehop Tel.: 030 / griesehop@ash-berlin.eu StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo., Do. von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage)

17 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH barrierefrei@ash-berlin.eu Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Inga Bültbrune Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

18 Die Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link: Bitte bringen Sie alle Formulare, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, bei der Einschreibung mit.

19 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Bildungsausländer/innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ( ) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten in Deutschland vorliegen ( ) Nachweis der deutschen Sprachprüfung in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die mindestens 1,5jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie) Nur für EU-Ausländer/innen ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

20 Härtefallantragsteller/innen/ Antragsteller/innen auf Nachteilsausgleich: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen ( ) Nachweis über die mindestens 1,5jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) ( ) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc.); die Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie): ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

21 Bewerber/innen nach 11 BerlHG Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) eine ausführliche inhaltliche Begründung (Motivationsschreiben) ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/ sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) sowie ( ) Meisterbrief oder Zeugnis als staatlich geprüfte Techniker/innen oder Zeugnis der Fachschule oder einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildung im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Zeugnis als Offizier mit Seemannspatent (Zeugniskopie in amtlich beglaubigter Form) und Nachweis über die mindestens 1,5jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) oder die für das Studium geeignete oder fachlich fremde mind. 2jährige Berufsausbildung (Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie) und der Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufstätigkeit (Vollzeit) oder 3jährige Berufstätigkeit (Vollzeit) im erlernten fachlich fremden Beruf in Form von Arbeitszeugnissen (betrifft nicht Bewerber/innen nach 11 Abs. 1 BerlHG) in Form von Arbeitszeugnissen (amtlich beglaubigte Kopie) - Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt Darüber hinaus können folgende Nachweise in einfacher Kopie vorgelegt werden: ( ) die geeignete Berufsausbildung Zeugniskopie mit ausgewiesener Abschlussnote ( ) die über die 3jährige Berufstätigkeit hinausgehende Berufserfahrung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Nachweis durch Arbeitszeugnisse - ( ) Leitungstätigkeit Nachweis durch Arbeitszeugnis - ( ) Nachweise der berufsbezogenen Weiterbildung ( ) Nachweise sonstiger studienrelevanter Kompetenzen (Arbeitszeugnisse und Zertifkate) - freiwillige soziale Dienste - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - Sprachkenntnisse außer Deutsch

22 Zweitstudienbewerber/innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie) ( ) amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung ( ) Zweitstudienbewerber/innen müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen ( ) Nachweis über die mindestens 1,5jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) Minderjährige Bewerber/innen Wer zum Zeitpunkt der Ausschlussfrist ( ) minderjährig ist und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Hochschule im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes bei einer für sie sorgeberechtigten Person hat, weist dies durch eine aktuelle Meldebescheinigung nach. Spitzensportler/innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader Wer einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader angehört, der einem Bundesfachverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugehörig ist und von einem Olympiastützpunkt (OSP) im Land Berlin oder Brandenburg betreut wird, fügt seinen Bewerbungsunterlagen bitte einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit bei. Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

23 Anlage 1 (nur für Härtefallantragsteller/innen und für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer/innen) Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 4 oder Punkte 4 Summe Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 5 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 6 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule 7 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen max. 4 max. 4 Maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 4 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 5 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 6 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 7 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 8 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

24 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

25 Anlage 3 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 05/ Zugangs- und Zulassungsordnung gem. 11 Berliner Hochschulgesetz für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BASA-online)* der Alice-Salomon Hochschule Berlin * Vom Akademische Senat auf seiner Sitzung am beschlossen und gem. 90 BerlHG mit der Veröffentlichung durch die Rektorin bestätigt. HERAUSGEBER/IN: Rektorin der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ANSCHRIFT: Alice-Salomon-Platz 5, Berlin, Tel.: (030)

26 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zugang und Immatrikulation 3 Zulassungstermin und Festsetzung der Zahl der Studienplätze 4 Auswahlverfahren und Auswahlkriterien 5 Gewichtung sowie Rangliste für die Auswahlentscheidung 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung Präambel Der Akademische Senat hat am die Zugangs- und Zulassungsordnung für beruflich Qualifizierte gem. 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor Soziale Arbeit (BASA-online) gem. 61 Abs. 1 Nr. 4 BerlHG in der Fassung vom beschlossen. 1 Geltungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Ordnung regeln die Vergabe von Studienplätzen an der Alice- Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (im Folgenden ASH Berlin) für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor Soziale Arbeit (im Folgenden BASA-online) für beruflich Qualifizierte gemäß 11 BerlHG. (2) Diese Zugangs- und Zulassungsordnung gilt insbesondere in Verbindung mit der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung, der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der ASH, der Satzung für Studienangelegenheiten der ASH. sowie der Satzung für hochschuleigene Auswahlverfahren der ASH Berlin. (3) Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Satzung erscheinen, betreffen Frauen und Männer gleichermaßen und werden in der entsprechenden weiblichen Sprachform geführt. 2 Zugang und Immatrikulation (1) Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte im Rahmen dieser Satzung richtet sich nach 11 Abs. 1 (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) und Abs. 2 BerlHG (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) i.v.m. 11 Abs. 3 bis 5 BerlHG. (2) Für eine erfolgreiche Immatrikulation sind die oben genannten Zugangsvoraussetzungen durch Nachweis in Form von amtlich beglaubigten Kopien hinreichend darzulegen, insbesondere: Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung - 11 Abs. 1 Nr. 1: Nachweis über eine bestandene Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen (u.a. staatlich geprüfter Betriebswirt, Meisterprüfung) - 11 Abs. 1 Nr. 2: Nachweis über eine bestandene Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des 34 Schulgesetz oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland - 11 Abs. 1 Nr. 3 und 4: Nachweis über eine bestandene qualifizierte Fortbildung im Sinne des Seemannsgesetzes bzw. landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen sowie sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Nachweis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung

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