Ein Projekt der Hochschule Furtwangen mit der Stadt Furtwangen FURTWANGEN BARRIEREFREI LEITFADEN FÜR EINE BARRIEREFREIE STADT

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1 Ein Projekt der Hochschule Furtwangen mit der Stadt Furtwangen FURTWANGEN BARRIEREFREI LEITFADEN FÜR EINE BARRIEREFREIE STADT 1

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3 FURTWANGEN BARRIEREFREI LEITFADEN FÜR EINE BARRIEREFREIE STADT 3

4 4 Ein Projekt der Hochschule Furtwangen mit der Stadt Furtwangen

5 1 Vorwort des Bürgermeisters 1 Vorwort Menschen mit Behinderungen erleben immer wieder Benachteiligungen in den unterschiedlichs-ten Lebensbereichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat hier den Finger in die Wunde unserer vielgepriesenen hochzivilisierten Gesellschaft gelegt und den behinderten Menschen ein Anrecht auf eine uneingeschränkte soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben geschaffen. Wir als Kommune müssen erkennen, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens noch zahlreiche Barrieren existieren, welche einem behinderten Menschen die uneingeschränkte Teilhabe noch nicht erlauben. Die Aufarbeitung dieses Themas und das Erstellen eines entsprechenden Leitfadens soll für die Stadt Furtwangen im Schwarzwald die Grundlage bilden, dass in den kommenden Jahren der öffentliche Raum sukzessive so umgestaltet wird, dass Menschen mit einer Behinderung am öffentlichen Leben teilhaben können. Ich danke der Projektgruppe für diese engagierte und äußerst wichtige Arbeit im Namen der Stadt Furtwangen und des Gemeinderates und zum Wohl aller behinderter Menschen. Josef Herdner - Bürgermeister Als Bürgermeister der Stadt Furtwangen bin ich daher sehr dankbar, dass die Projektgruppe aus dem Studiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften (AGW) sich mit dem Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum intensiv auseinandergesetzt hat. 5

6 2 Vorwort der Projektgruppe Around 10 per cent of the world s population, or 650 million people, live with a disability. They are the world s largest minority. (UN 2006) 6

7 2 Vorwort der Projektgruppe 2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, weltweit leben laut den Vereinten Nationen 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung und sind damit die größte Minderheit auf der Erde. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde diesen Menschen ein Anrecht auf eine uneingeschränkte soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben geschaffen. Dies ist ein Menschenrecht. Zur Umsetzung der UN-BRK bedarf es eines handelnden Staates und einer Gesellschaft, die Menschen nicht mehr daran hindert ein gleichberechtigtes Mitglied zu sein, sondern sie als gleichwertige Mitbürger akzeptiert. Hierbei ist besonders zu beachten, dass sich Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderung erst in Wechselwirkung mit Barrieren als Behinderung auswirken. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff Inklusion. Bisher ist er nicht eindeutig definiert und wird je nach Perspektive des Betrachters unterschiedlich ausgelegt. Im Rah- 7

8 2 Vorwort der Projektgruppe men der UN-BRK erhält der Begriff allerdings einen normativen Charakter. Er gibt klar vor, dass Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft, Gemeinschaft und alle Aspekte des Lebens miteinbezogen, das Bildungssystem entsprechend ausgerichtet und der Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, Inklusion und damit verbundene Barrieren im öffentlichen Raum mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, um aufzuklären und so zu deren Abbau zu führen. Arbeitsmarkt und sein Umfeld angepasst werden sollen. Inklusion beschreibt demnach das Recht auf gleiche Bildung, gleiche Arbeit, freie Wahl des Wohnortes und die Art der Lebensführung. Inklusion geht damit deutlich über die Ziele der Integration hinaus, bei der es darum geht Menschen mit Behinderung in eine vorgegebene Ordnung einzugliedern, an die sie sich anpassen müssen. 8

9 2 Vorwort der Projektgruppe Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, den Gedanken der Inklusion und damit verbundene Barrieren in der Stadt mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, aufzuklären und so zum Abbau von Barrieren zu verhelfen. Zu Beginn erhalten Sie Informationen über die Begriffe Behinderung, Barrieren, die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Betroffenen, sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Im zentralen Teil gehen wir auf den öffentlichen Raum und die Barrieren in Furtwangen ein. Zunächst werden wichtige Kriterien zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erläutert. Danach werden einzelne Barrieren in Furtwangen aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze und Verbesserungsschläge beschrieben. Den Abschluss bilden ein Fazit der Projektgruppe, ein Quellen-/ Linkverzeichnis mit weiterführender Literatur und zwei Barriere-Verzeichnisse. Letztere sind sowohl nach Straßen als auch nach Art der Örtlichkeit (z.b. Gastronomie, Gesundheitseinrichtung) sortiert und bieten Informationen zur Barrierefreiheit in Furtwangen und eventuell vorhandener Möglichkeiten diese zu überwinden. Auf Grund der Größe des Themenfeldes und der begrenzten Zeit dieses Studienprojektes wird in diesem Leitfaden vornehmlich auf bauliche Barrieren aus Perspektive von Menschen im Rollstuhl, älteren Menschen und Eltern mit Kinderwagen eingegangen. So lässt sich durch die Beseitigung baulicher Barrieren die Alltagssituation für mehrere Personengruppen gleichzeitig verbessern. 9

10 Um gezielt an der Umsetzung der UN-BRK und des Inklusionsgedankens zu arbeiten, ist dieser Leitfaden nicht als abgeschlossene Arbeit zu betrachten, sondern sollte kontinuierlich dem gesellschaftlichen und baulichen Stand Furtwangens angepasst werden. Hierzu ist, wie auch bei der Erstellung dieses Leitfadens, eine aktive Beteiligung von Bürgern und Betroffenen notwendig, um bedarfsgerechte, auf Furtwangen angepasste, Lösungen zu entwickeln. Wir hoffen zusammen mit der Stadt Furtwangen und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine gute Hilfestellung zum Abbau weiterer Barrieren geschaffen zu haben und so einem barrierefreien Furtwangen ein Stück näher gekommen zu sein. Das Projektteam 10

11 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Bürgermeister Vorwort des Projektteams Behinderung/Mobilitätseinschränkung Begriffsdefinition (Henning) Kennzeichen verschiedener Einschränkungen (Henning) Menschen im Rollstuhl Menschen mit Hörbehinderung Menschen mit Sehbehinderung, Blinde und Erblindete Altersassoziierte Einschränkungen Zeitweilige Behinderungen Öffentlicher Raum Barrierefreiheit Rechtliche Rahmenbedingungen DIN-Normen Zielfkonflikt

12 Inhaltsverzeichnis 8 Bauliche Gestaltung des öffentlicher Raums Gestaltung von Straßen, Wegen undplätzen Ziele Bestand Mögliche Maßnahmen ÖPNV Ziele Bestand Mögliche Maßnahmen Gebäude Ziele Bestand Mögliche Maßnahmen Gesundheitsversorgung Ziele Bestand Mögliche Maßnahmen Fazit Quellenverzeichnis Anhang: Ortsliste nach Typen Ortsliste nach Straßen Impressum

13 Menschen [sind] behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2 des SGB IX 13

14 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Begriffsdefinition 3 Behinderung und Mobilitätseinschränkung 3.1. Begriffsdefinition Es existiert eine Vielzahl an verschiedenen Definitionen zum Begriff Behinderung. Laut 2 des SGB IX sind Menschen [...] behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Darüber hinaus ergänzt die UN- BRK die Begrifflichkeit durch den Aspekt der Barrieren und definiert Menschen als behindert, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Obgleich es viele Versuche gibt Behinderung eindeutig zu definieren muss man in der Praxis feststellen, dass Behinderung äußerst subjektiv zu betrachten ist. Einige Menschen, die laut der oben genannten Definitionen als behindert gelten, würden niemals von sich selber behaupten, dass sie behindert sind. Und das nicht wegen der vorhandenen Stigmatisierung des Begriffs Behinderung, sondern weil sie sich nicht als behindert wahrnehmen. Wieder andere sehen sich durchaus durch verschiedene Aspekte in ihrem Leben behindert, obwohl sie möglicherweise nicht die Kriterien der oben beschriebenen Definitionen erfüllen. 14

15 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Menschen im Rollstuhl 3.2. Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Um eine möglichst barrierefreie und inklusive Umgebung und Gesellschaft zu erreichen ist ein umfassendes Verständnis der vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen nötig. In diesem Abschnitt wird ausschließlich auf physische Barrieren im öffentlichen Raum eingegangen. Der Gedanke der Inklusion behinderter Menschen wird an anderer Stelle behandelt und gilt stellvertretend für alle im Folgenden aufgeführten Gruppierungen Menschen im Rollstuhl Im öffentlichen Raum sind Menschen im Rollstuhl besonders herausgefordert. Alter und Hilfebedarf kann je nach Verfassung des Betroffenen stark variieren. Deshalb können mögliche Begleit- und Hilfspersonen indirekt von Barrieren betroffen sein. Menschen im Rollstuhl weisen sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Einschränkungen auf (z.b. volle Oberkörperbeweglichkeit, Einschränkungen der Rumpf-, Arm- und / oder Handfunktion). Gemäß der Einschränkung unterscheiden sich auch die verwendeten Rollstühle nach Größe, Gewicht und Beweglichkeit. Die Anforderungen an Barrierefreiheit in der Umgebung sind demnach unterschiedlich groß. Generell können Menschen im Rollstuhl Schwellen, Stufen und Höhenunterschiede (auch bei Rampen) nur bis zu einer gewissen Höhe selbstständig bewältigen. Treppen können von Menschen im Rollstuhl so gut wie nicht überwunden werden. Somit können Einrichtungen, die ausschließlich über Treppen erreichbar sind, lediglich stark eingeschränkt bis gar nicht genutzt werden. Schwierigkeiten ergeben sich auch bei der Benutzung von Bedienungselementen z.b. in Fahrstühlen oder an Bankautomaten, die aus der Sitzposition nicht erreicht oder unterfahren werden können. Oft sind auch Bewegungsflächen nach oder vor Stufen, Eingängen 15

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17 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Rollstuhlfahrer Menschen mit Hörbehinderung oder Durchfahrten zu gering bemessen, sodass keine gefahrlose bzw. effektive Nutzung möglich ist. Der Rollstuhl nimmt insgesamt mehr Platz ein als ein Fußgänger und benötigt beim selbstständigen Öffnen einer Tür mehr Platz zum Rangieren. Eine der möglichen Gefahren beim Rangieren auf beengtem Raum besteht im rückwärts Umkippen des Rollstuhls und den daraus resultierenden Verletzungen. Durch die niedrige Sitzposition sind Menschen im Rollstuhl in ihrem Sichtfeld eingeschränkt. Gefahren und Beschilderungen können so möglicherweise nicht oder erst spät gesehen werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Gesehenwerden. Die gewohnte Wahrnehmung nicht behinderter Menschen im öffentlichen Raum liegt nur eingeschränkt im Sichtbereich von Menschen im Rollstuhl Menschen mit Hörbehinderung Die Fähigkeit zu Hören kann auf verschiedene Art und Weise beeinträchtigt sein. Hierzu zählen alle Grade an Schwerhörigkeit bis hin zur vollständigen Gehörlosigkeit. Hörbehinderte können Geräusche und akustische Signale nicht (vollständig) wahrnehmen (z.b. Warnsignale wie Hupe, Martinshorn oder auch Motor- oder Rollgeräusche von herannahenden Fahrzeugen). Außerdem kann es vorkommen, dass akustische Informationen nicht korrekt wahrgenommen werden können, wie z.b. Durchsagen oder öffentliche Ankündigungen. Besonders gravierend ist dies, wenn keine anderen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Wegfall der akustischen Informationen kann nur zum Teil durch das Sehvermögen ausgeglichen werden. Hörbehinderungen sind unsichtbare Behinderungen, die von anderen häufig nur schwer wahrgenommen werden. 17

18 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Menschen mit Sehbehinderung, Blinde und Erblindete Menschen mit Sehbehinderung, Blinde und Erblindete Eine Einschränkung beim Sehen kann sehr unterschiedlich ausfallen und sich daher auch verschieden auf die Fähigkeiten des Betroffenen auswirken. Sehbehinderte, die 30% oder weniger als die normale Sehkraft haben, können Schwierigkeiten bei der Orientierung haben. Kleine Objekte und Hinweise sind überwiegend nicht erkennbar. Sehbehinderte können niedrige Hindernisse und schwach markierte Gefahrenpunkte schlecht erkennen und sind deshalb insgesamt auf eine kontrastreiche Farbgebung (z.b. bei Fahrplänen) angewiesen. Blinde Menschen haben nahezu kein Restsehvermögen ( 2%). Sie müssen sich auf taktile und akustische Sinneseindrücke sowie auf ihren Geruchsinn verlassen. In unbekannter Umgebung sind Blinde zur Orientierung auf Hilfe Dritter angewiesen. In bekannter Umgebung können sie sich je nach Verfassung allein orientieren und fortbewegen. Zur Orientierung können ein Langstock, die Füße (Bodenstruktur kann wahrgenommen werden) und / oder ein Blindenhund zum Einsatz kommen. Außerdem können über die Braille-Schrift oder ertastbare Symbole Informationen tastend erfühlt werden. Aber dazu muss erst einmal klar sein wo sich die Schrift oder das Symbol befindet. Mit Hilfe des Langstocks können Gefahrenpunkte und Hindernisse ertastet werden. Fehlen Leitelemente im Boden, ist die Orientierung mit dem Langstock nur schwer möglich. Ein sicheres Überqueren von Straßen ist nur mit Hilfe spezieller Signalanlagen möglich. Da mit dem Langstock nur Hindernisse bis in eine Höhe von ca. 15 cm rechtzeitig erkannt werden können, sind ungesicherte Baustellen, Werbetafeln und Ähnliches sowie Objekte und Bauteile, die erst auf Kopfhöhe in den Gehweg hineinragen (z.b. Markisen oder Mauervorsprünge) eine erhebliche Gefahr. Akustische oder taktile Informationen haben für Blinde und Sehbehinderte eine besonders große Bedeutung. 18

19 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Alterassoziierte Einschränkungen Altersassoziierte Einschränkungen Ein hohes Alter erreicht zu haben heißt nicht automatisch, dass gravierende Einschränkungen oder gar eine Behinderung vorhanden sind. Dennoch steigt die Wahrscheinlichkeit eine Einschränkung zu entwickeln mit dem Alter an. Beispielsweise verringert sich die Sehschärfe und Kontraste können weit weniger wahrgenommen werden. So können kontrastarme und kleine Wegweiser und Beschilderungen schlechter gesehen werden. Funktionseinschränkungen wie nachlassende Körperkraft (z.b. Gehgeschwindigkeit), sensorische Wahrnehmung, Beweglichkeit, Reaktionszeit und die Fähigkeit, mehrere gleichzeitig stattfindende Ereignisse zu verarbeiten, können zu Verunsicherung bei der Fortbewegung führen. Ist die Gehgeschwindigkeit oder die Gehstabilität stark reduziert, kann das zu Problemen beim Überqueren einer Straße führen. So kann die Grünphase einer Ampelanlage zum Überqueren zu kurz sein, oder die Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern falsch eingeschätzt werden. Betrachtet man die im Alter häufiger auftretenden Einschränkungen isoliert von einander sind die Auswirkungen oft nicht besonders groß. Erst in ihrer Gesamtheit ergeben sie eine sogenannte Multimorbidität und schränken ältere Menschen möglicherweise stark in der selbstständigen Bewältigung des Alltags ein. Ebenfalls zu dieser Personengruppe zählen Kinder. Deren Wahrnehmung unterscheidet sich von der Wahrnehmung von Erwachsenen deutlich. Das hängt zum einen mit der Körpergröße zusammen und zum anderen mit der geistigen Entwicklung. So werden z.b. Gefahren anders eingeschätzt. Selbst mit 6 Jahren sind Kinder nur bedingt in der Lage, Geschwindigkeiten von sich nähernden Fahrzeugen richtig einzuschätzen. Auch ist das Blickfeld im Vergleich zu dem von Erwachsenen viel kleiner. 19

20 Behinderung und Mobilitätseinschränkung Kennzeichen verschiedener Einschränkungen Zweiteilige Behinderungen Kinder nutzen den öffentlichen Raum anders als Erwachsene und halten sich dort in einer Gruppe auf um etwa zu spielen. Grundsätzlich ist das Verhalten von Kindern im öffentlichen Raum oft unvorhersehbar Zeitweilige Behinderungen Zeitweilige Behinderungen entstehen z.b. durch zeitlich begrenzte Erkrankungen (z.b Unfälle, Operationen), aber auch durch mitgeführtes Gepäck, Fahrräder und vor allem Kinderwagen. Bei zeitlich begrenzten Behinderungen gelten ähnliche Anforderungen, wie bei dauerhaft eingeschränkten Menschen (z.b. Nutzung von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln). Treppen oder enge Ein- und Ausgänge sind in diesen Fällen problematisch. Bordsteine und Schwellen sowie Über- oder Unterführungen mit Treppen sind schwierig zu überwinden. Für Menschen mit Kinderwagen sind hohe oder mehrere Stufen kaum zu bewältigen. Außerdem besteht ein erhöhter Platzbedarf. Betrachtet man Behinderung vor dem Hintergrund der Umwelt, die erst Barrieren entstehen lässt, so ist jeder Mensch irgendwann in seinem Leben auf die eine oder andere Art behindert.. 20

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22 4. Öffentlicher Raum 4 Öffentlicher Raum Öffentlicher Raum bzw. öffentlich nutzbarer Raum lässt sich als der Raum beschreiben, in dem sich das kulturelle (Zusammen-) Leben einer Gemeinde oder Stadt abspielt. Öffentlicher Raum bzw. öffentlich nutzbarer Raum lässt sich als der Raum beschreiben, in dem sich das kulturelle (Zusammen-) Leben einer Gemeinde oder Stadt abspielt. Hier begegnen sich Bekannte und Fremde. Er stellt die Identität einer Stadt dar, da er nicht nur Plätze, Straßen und Parks, sondern auch Kirchen, Gaststätten, Geschäfte, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen umfasst. Die Identität wird also nicht nur durch eine Stadtverwaltung geprägt, sondern auch durch öffentlich zugängliches Privateigentum (z.b. Geschäfte). Alle Menschen sollten freien Zugang zu den Einrichtungen des öffentlichen Raumes haben, um so am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Eltern mit Kinderwagen können viele Barrieren auf die eine oder andere Weise selbstständig überwinden. Für Menschen mit Behinderung ist dies häufig nicht möglich, da sie 22

23 z.b. mit einem Rollstuhl unterwegs sind oder ihnen die Kraft fehlt schwere Türen zu öffnen. Barrieren erschweren und / oder verhindern somit ein weitestgehend selbstbestimmtes Alltagsleben dieser Mitmenschen. Zudem lassen sich nur durch direkten sozialen Kontakt Vorurteile und Ängste in Bezug auf Behinderung in der Gesamtbevölkerung abbauen. 23

24 5. Barrierefreiheit 5 Barrierefreiheit Laut dem Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist unter Barrierefreiheit nicht nur die in 4 des BGG festgelegte Formulierung zu verstehen (siehe Kapitel 6, Rechtliche Rahmenbedingungen). Es sei vielmehr ein universelles Verständnis von Barrierefreiheit nötig. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass nicht nur Menschen mit Behinderung in die allgemein übliche Nutzung der gestalteten Umwelt einbezogen werden, sondern es müsse, nach diesem weitergehenden Verständnis von Barrierefreiheit, gar nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen unterschieden werden. Die Umwelt solle so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Mit der Durchsetzung des Verständnisses von Barrierefreiheit im Sinne des BGG ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass die Benachteiligung behinderter Menschen im Wesentlichen nicht in der Beeinträchtigung von körperlichen und mentalen Funktionen liegt, sondern in einer gebauten Umwelt, die auf die unter- 24

25 schiedliche körperliche und geistige Verfasstheit der Menschen keine Rücksicht nimmt. Hierbei muss einschränkend beachtet werden, dass der psychische Teil der Barrierefreiheit nicht weiter thematisiert wird. Zudem ist oft unklar, dass sich Barrierefreiheit im allgemeinen Sinne auch auf noch nicht explizit genannte Bereiche wie Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Freizeitangebote oder Internetauftritte bezieht. Ein weiterer beachtenswerter Punkt, der im Zusammenhang mit Barrierefreiheit steht, ist Diskriminierung. Wird Barrierefreiheit mit all ihren Facetten im öffentlichen Raum nicht bedacht kann eine diskriminierende Umwelt für behinderte Menschen entstehen. Das soll kein direkter Vorwurf an alle Menschen sein, die sich noch nie mit Barrierefreiheit auseinandergesetzt haben, sondern zum Nachdenken anregen. Es soll vielmehr aufzeigen, dass es wichtig ist ein Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Bevölkerung zu schaffen. 25

26 6. Rechtliche Rahmenbedingungen 6 Rechtliche Rahmen- bedingungen Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es im Grundgesetz, Artikel 3 (3). Um diesen Teil des Grundgesetzes zu erfüllen wurden weitere Gesetze und Verordnungen erlassen. Das Verhindern und Beseitigen [...] der Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [...] (2006, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 1) sollen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet werden. Durch das Behindertengleichstellungsgesetz zum Beispiel, welches seit Mai 2002 gilt, wird die Gleichstellung von Behinderten Men- schen im öffentlich-rechtlichen Bereich festgelegt. Ziel hierbei ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für Menschen im Rollstuhl, geheingeschränkte, aber auch blinde, seh-oder höreingeschränkte Menschen. Daraus ergibt sich ein Benachteiligungsverbot, sowie auch die gesetzliche Verankerung von Barrierefreiheit. 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes sagt aus, dass alle von Menschen gestalteten Lebensräume (z.b. öffentliche Gebäude, Internetseiten, Geldautomaten) barrierefrei ausgerichtet sein sollen. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bezieht sich auf dieses Behindertengleichstellungsgesetz und legt eine barrierefreie Gestaltung von Internet, öffentlich zugänglichem Intranet und grafischen Programmoberflächen fest. 26

27 Rechtliche Rahmenbedingungen DIN-Normen Seit 2008 gilt außerdem die, von den Vereinten Nationen beschlossene, UN-Behindertenrechtskonvention. Diese stellt ein Übereinkommen zu den Rechten von behinderten Menschen dar. Es werden unter anderem allgemeine Menschenrechte für Menschen mit Behinderung nochmals bekräftigt und es sind auch individuell an die Lebenssituation der Betroffenen angepasste Regelungen enthalten. Beispielsweise wird in DIN beschrieben welche Bodenbeläge am besten geeignet sind. Geeignet sind Oberflächen, die auch bei ungünstigerer Witterung, wie Regen oder Schnee leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar sind. Bei Pflasterziegeln zum Beispiel, sollte man die Verlegenshinweise beachten. Der Höhenunterschied ist hier nur bis maximal 2 mm zulässig. 6.1 DIN-Normen Durch das deutsche Institut für Normung (DIN) wurden verschiedene Normen zur Barrierefreiheit entwickelt. Die Normen DIN , , und beschreiben die verschiedenen Bereiche: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen, öffentlicher Verkehrsraum und Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Auf die hier genannten DIN-Normen wird an verschiedenen Stellen im Leitfaden verwiesen. Ein Link zum Nachlesen findet sich im Quellenverzeichnis. 27

28 7. Zielkonflikt 7 Zielkonflikt Bei allen Bemühungen Barrieren in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Raums abzubauen sollte berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Formen der Einschränkungen und Barrieren auch verschiedene Anforderungen an Barrierefreiheit stellen. So ist es beispielsweise für einen Menschen im Rollstuhl am Besten, wenn keinerlei Stufen oder Absätze auf seinem Weg vorhanden sind. Für einen blinden Menschen hingegen dient ein Bordstein der Orientierung und sollte möglichst nicht komplett abgesenkt werden, zumindest nicht ohne einen anderen taktilen Hinweis zu verbauen, der auf eine Straße hindeutet. Diese teils widersprüchlichen Anforderungen an Barrierefreiheit werden als Zielkonflikt bezeichnet. Um die größtmögliche Barrierefreiheit für alle Betroffenen zu erreichen sollte eine Kompromisslösung der strittigen Bereiche angestrebt werden. 28

29 Um die größtmögliche Barrierefreiheit für alle Betroffenen zu erreichen sollte eine Kompromisslösung der strittigen Bereiche angestrebt werden. 29

30 8. Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes 8 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Furtwangen kann durch eine barrierefreie Gestaltung des öffentlich nutzbaren Raumes einen wichtigen Teil zur Entstehung einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Im Folgenden werden die Anforderungen an vier Bereiche des öffentlichen Raumes in Furtwangen, deren aktuellen Barrierezustand, sowie spezifische Lösungsvorschläge beschrieben. Letztere sind daher nicht ohne Weiteres auf andere Standorte übertragbar. Die Herausforderung bei der Gestaltung der Lösungsvorschläge bestand darin die Anforderungen (DIN-Normen) mit den örtlichen Gegebenheiten (z.b. Altbauten, geringer Platz für Anbauten) in Einklang zu bringen. In vielen Fällen ist dies so nicht möglich, sodass Kompromisse gefunden werden mussten, die dennoch eine Verbesserung der Situation für die Betroffenen mit sich bringen. Desweiteren wird in diesem Kapitel hauptsächlich die bauliche Sicht beschrieben, was nur einen Teil von inklusionsfördernden Konzepten ausmacht. Zusätzlich hierzu bedarf es besonderer Kenntnisse bei Fachpersonal in Gesundheits- und Lehreinrichtungen sowie von Angestellten in Geschäften. Durch Schulungen, Vorträge und öffentlich zugängliche Informationen (z.b. Broschüren oder Internetseiten) kann ein Zugewinn an Sozialkompetenz erreicht werden. 30

31 Bestandsaufnahme Im Rahmen einer öffentlichen Begehung Furtwangens mit teils betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurden die in diesem Leitfaden aufgeführten Barrieren erfasst und kartographiert. Zu diesem Zweck wurden sowohl digitale als auch schriftliche Medien verwendet, um Menschen mit wie auch ohne Mobiltelefon an der Aktion zu beteiligen. Mit Hilfe der Online- und Handy-Applikaltion wheelmap.org wurden Orte des öffentlichen Raumes nach dem Ampelprinzip (grün = keine Barrieren, gelb = Türschwelle 10 cm, rot = Türschwelle 10 cm oder mehrere Stufen) bewertet und auf einer öffentlich zugänglichen Online-Karte vermerkt. Diese Kriterien wurden gleichzeitig auch schriftlich dokumentiert und durch weitere Fragen zu Alternativzugängen, zum Platzangebot innerhalb des Gebäudes und zur Relevanz für das tägliche Leben der betroffenen Person ergänzt. Nach Auswertung der erfassten Daten wurde der folgende Abschnitt sowie die angehängten Übersichtstabellen erarbeitet. Unter www. wheelmap.org können zudem die erfassten Orte (und weitere) auf einer Karte ausgewählt werden, um weitere Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten. Bild: Ausschnitt aus Wheelmap.org, Ansicht Wilhelmstraße in Furtwangen vor der Begehung am Bild: Ausschnitt aus Wheelmap.org, Ansicht Wilhelmstraße in Furtwangen nach der Begehung am

32 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen 8.1. Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Der öffentliche Raum ist unterteilt in unterschiedliche Bereiche. Für Fahrzeuge sind Straßen vorgesehen, Fahrräder sollten auf separaten Spuren fahren, Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen benutzen den Gehweg. Dieser ist teilweise durch Grünflächen oder Bäume von den Fahrbahnen getrennt. Jede dieser Gruppen hat unterschiedliche Anforderungen an ihren Bereich, die bei der Planung von Neuoder Umbauten berücksichtigt werden müssen. Für Fußgänger spielt Sicherheit eine übergeordnete Rolle. Also der Schutz vor dem Verkehr und eine sichere eigene Fortbewegung. Das Auto ist für die meisten Menschen vermutlich die bevorzugte Wahl der Fortbewegung. Innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils wird der Gang zum Lebensmittelgeschäft, zum Arzt oder zu einem Bekannten aber häufig ohne Auto getätigt. Parkanlagen, Friedhöfe und Plätze (z.b. Marktplätze) sind für viele Menschen Rückzugsort, spirituelle Stätte und Orte des sozialen Miteinanders. Ihre gesellschaftlich wichtige Bedeutung ist Grund für eine barrierefreie Gestaltung. 32

33 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Ziele Ziele Vorhandensein von (breiten) Gehwegen Trennung zur Fahrbahn durch Grünflächen Absenkung des Bordsteins bei Kreuzungen und Ampeln (gefahrloses Überqueren möglich) regelmäßige Möglichkeiten zur Straßenüberquerung erschütterungsarme Oberfläche - keine hohen Kannten - keine Schlaglöcher Rampen statt Treppen - Ausrollflächen unterhalb von Rampen Freie Gehwege Ampeln mit langer Grünphase für Fußgänger (inkl. akustischem Signal > bestehende Anlagen aufrüsten) Parks und Friedhof barrierefrei (Untergrund, Bänke) Grundvoraussetzung ist zunächst das Vorhandensein von Gehwegen. Breite Gehwege gewährleisten darüber hinaus ein problemloses aneinander Vorbeigehen der Fußgänger, ohne dass einer von ihnen auf die Straße ausweichen muss. Dies ist aber auch nur möglich, sofern der Bürgersteig nicht durch Werbeschilder, Tische und parkende Autos verschmälert wird. Eine intelligente Anordnung der Parkplätze kann hierbei von Vorteil sein. 33

34 Es sollten keine Schlaglöcher oder hohe Kanten, etwa durch Wurzeln benachbarter Bäume, vorhanden sein. Sie stellen für Geheingeschränkte mögliche Stolperfallen dar. Rollstuhlfahrer können ebenfalls abrupt abgebremst werden und sogar aus ihrem Rollstuhl fallen, mit der Gefahr von Knochenbrüchen und weiteren teils schwerwiegenden Folgen. Eine erschütterungsarme Oberfläche bedeutet nicht nur ein sicheres Gehen und Rollen für Fußgänger und verwendete Hilfmittel, sondern für Menschen im Rollstuhl eine verringerte Belastung durch Erschütterungen, denen sie kontinuierlich ausgesetzt sind. Denn diese beeinflussen ihre Gesundheit negativ. Am unteren Ende von Rampen sollten mindestens 1,5 Meter Freifläche geschaffen werden, um Menschen im Rollstuhl die Möglichkeit zum Drehen, aber auch zum Anhalten nach einer Abfahrt zu geben. Ist dies nicht der Fall besteht hier wieder erhöhtes Verletzungsrisiko durch ein Hindernis (z.b. Hauswand, Straße, Blumenbeet). Die Zufahrten zu Rampen sollten zudem nicht durch enge Pfosten oder Bügel verhindert werden. In Parkanlagen und auf Friedhöfen ist neben einem gut befahrbaren Untergrund auch eine ausreichende Anzahl an Bänken wünschenswert. Ideal wären hier Bänke mit unterschiedlichen Sitzhöhen. Für den gesamten öffentlichen Raum gilt die Empfehlung ausreichend Bänke zu installieren, um konditionell eingeschränkten Menschen die Möglichkeit für Pausen zu ermöglichen. 34

35 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Bestand Der Bestand und der Zustand von Gehwegen, Straßen und Wegen kann in Furtwangen in sechs verschiedene Bereiche gegliedert werden: Oberflächenbeschaffenheit, Überwindung von Höhenunterschieden, Steigungen / Neigungen, Bewegungsflächen, Überquerungsmöglichkeiten und Bewegungsfreiheit. Zusätzlich wurden noch öffentliche Telefone überprüft. Bilder: grobes Kopfsteinpflaster und Regenrinnen auf dem Marktplatz Oberflächenbeschaffenheit: - Viel Kopfsteinpflaster (vor allem im Stadtkern) - Schlaglöcher und unebener Straßenbelag - Regenrinnen und Wasserabläufe 35

36 Bild: Grobes Kopfsteinpflaster und Wasserablauf in der Gerwigstraße Bild: Marktplatz, verbesserte Oberfläche 36

37 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Teilweise Erneuerung des Kopfsteinpflaster Das Kopfsteinpflaster, das auf verschiedenen Straßen und dem Markplatz verlegt ist, stellt für Menschen im Rollstuhl, Personen mit Rollator oder Kinderwagen eine Schwierigkeit dar. Die großen Fugen zwischen den Steinen und die dadurch entstehende Unebenheit gestalten die Fortbewegung als sehr mühselig. Ebenfalls besteht durch Regenrinne oder Schlaglöcher die Gefahr stecken zu bleiben oder zu stürzen. Im Bereich des Marktplatzes wurde das Kopfsteinpflaster bereits durch andere Pflastersteine ersetzt. Die neuen Abschnitte haben eine ebenere Oberfläche und die Fugen zwischen den einzelnen Steinen sind geringer als beim alten Pflaster. Das bietet Vorteile für Fußgänger und Menschen im Rollstuhl, aber auch für Menschen mit Hilfsmitteln (z.b. Gehstock, Rollator oder Unterarmgehstöcken) ist dieser Belag eine Erleichterung. Insgesamt ist das neue Pflaster eine schöne Methode Barrierefreiheit umzusetzten und gleichzeitig das Stadtbild zu erhalten. Bild: unbefriedigende Bordsteinabsenkung und unebener Gehwegbelag in der Baumannstraße Überwindung von Höhenunterschieden: - zu hohe Bordsteine oder unbefriedigende Bordsteinabsenkungen zur problemlosen Überwindung 37

38 Ein zu hoher Bordstein oder nicht vorhandene Bordsteinabsenkungen stellen für Menschen mit gewissen Einschränkungen ein großes Problem dar. Es fällt ihnen schwer, diesen Höhenunterschied selbstständig zu überwinden und müssen möglicherweise fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Steigungen/Neigungen (Berge): Bsp. Weg zum Pflegeheim St. Cyriak / zum unterirdischen Gang Wege mit steilen Neigungen/ Steigungen sind für Menschen mit Einschränkungen nur mit schwerer Anstrengung begeh- oder befahrbar. Dadurch bleiben manche Wege für diese Personen versperrt. Doch nicht jeder dieser Wege oder Straßen lassen sich umgehen, sodass hier ein großer Handlungsbedarf besteht. Insgesamt sind Berge ein zentrales Problem in Furtwangen, das sich nicht lösen lässt. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, damit steile Regionen nicht zum Problem für die Fortbewegung im öffenlichen Raum werden. 38

39 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Bewegungsflächen (nach Treppe oder Rampe) - es gibt nicht viele Rampen in Furtwangen - genügend Bewegungsfläche vorhanden Es gibt nicht viele gebaute, betonierte Rampen in Furtwangen. Bei dieser Art Rampe ist es wichtig, dass die Bewegungsfläche vor und nach der Rampe groß genug ist, was bei der Sparkasse zur Genüge beachtet wurde. Bild: Rampe vor der Sparkasse 39

40 Überquerungsmöglichkeiten von befahrenen Straßen: - Zu kurze Ampelphasen - Bordstein nicht immer ausreichend abgesenkt Bsp: Ampel Wilhelmsstraße und Marktplatz - manchmal lange keine Überquerungsmöglichkeit Bild: Ampel mit zu hoher Bordsteinkante 40

41 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Karte: Eingezeichnete Überquerungsmöglichkeiten von befahrenen Straßen, längerer Weg ohne Überquerungsmöglichkeit in der Bismarckstraße An manchen getesteten Stellen reichen die Grünphasen der Fußgänger-Ampeln nicht aus, um die Straße mit einer Mobilitätseinschränkung komplett überqueren zu können. Durch zu hohe oder nicht ausreichend abgesenkte Bordsteinkanten verlängert sich die Überquerungszeit zusätzlich, wodurch Autos manchmal schon ein grünes Lichtsignal von der Ampel bekommen, obwohl sich noch Fußgänger auf der Fahrbahn befinden. Beachtet man die Tatsache, dass die Fußgänger-Ampel in der Wilhelmstraße nahe an der Kirche und am Altenheim liegt ist diese Barriere als sehr relevant einzustufen. Bewegungsfreiheit: - Teilweise zugestellte Gehwege durch Stühle, Schilder oder Autos (Parkplätze) 41

42 Bild: Engstelle am Café Mayerhöfer Bild: Engstelle durch Werbeschild 42

43 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Bilder: Versperrter Gehweg durch Parkplätze am Marktplatz 43

44 Durch verengte und zugestellte Gehwege wird Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, da der gewünschte Weg nicht oder nur schwer fortgesetzt werden kann. Durch Barrieren, wie parkende Fahrzeuge, werden Betroffene dazu gezwungen die Straße zu benutzen oder die Straßenseite zu wechseln, um dort den Weg fortzuführen. Bilder: versperrter/ verengter Weg durch parkendes Fahrzeug 44

45 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Bestand Öffentliche Telefone: - 2 zentralgelegende, funktionierende öffentliche Telefone in Furtwangen - Telefonzelle mir schwerer, geschlossener Tür mit tiefem Eingabefeld - öffentliches Telefon ohne Zelle mit höher hängenden Eingabefeld In Furtwangen wurden 2 zentral gelegene öffentliche Telefone überprüft. Durch die geschlossene und schwere Tür der Telefonzelle am Marktplatz wird der Zugang für Menschen im Rollstuhl erschwert. Das innenliegende, niedrighängende Eingabefeld erleichtert die Benutzung des Telefons für Menschen im Rollstuhl Das freihängende Telefon hingegen ist für alle gut zu erreichen. HINWEIS: die oben genannten Barrieren für den Bestand von Gehwegen, Straßen und Wegen sind beispielhaft. Eine detaillierte Liste über den Bestand wird im Anhang aufgeführt. Bilder: Telefonzelle am Marktplatz mit schwerer Tür und tief hängendem Eingabefeld 45

46 Bilder: freihängendes, öffentliches Telefon am Busbahnhof am Rössleplatz 46

47 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Mögliche Maßnahmen Mögliche Maßnahmen Die folgenden Lösungsvorschläge orientieren sich an den im letzten Abschnitt genannten Aspekten. Oberflächenbeschaffenheit Die Projektgruppe empfiehlt die Ausweitung der begonnenen Oberflächenverbesserung. Sollte der Wunsch zum Erhalt des bisherigen Kopfsteinpflasters bestehen, stellt ein durchdachtes Wegessystem dieser Art die beste Lösung dar. Mit Bürgerbeteilitung lassen sich die wichtigsten Wegestrecken lokalisieren. Dies ist ebenfalls von Vorteil beim Finden von passenden Stellen zur Überbrückung der Regenrinnen mit z.b. Metallrosten (nicht flächendeckend erforderlich). An manchen Stellen kann vermutlich nicht auf eine Komplettsanierung verzichten werden, wie z.b. in der Baumannstraße vor der evangelischen Kirche. Überwindung von Höhenunterschieden Um Menschen mit Einschränkungen ein sicheres Überqueren von Straßen zu ermöglichen müssen Bordsteine auf Straßenniveau abgesenkt oder Rampen installiert werden. Für Furtwangen sind abgesenkte Bordsteine zu bevorzugen, da sie die Straße nicht zusätzlich verengen. Prädestiniert hierfür sind alle Ampelübergänge und Zebrastreifen. IIn der Baumannstraße empfiehlt sich eine Kompletterneuerung, da hier ebenfalls der Gehweg in schlechtem Zustand ist. Am Busbahnhof endet der bregseitige Gehweg auf halber Strecke. Die vermutlich kostengünstigste Lösung wäre die Installation einer kleinen Rampe (Norm beachten). Alternativ lässt sich der Gehweg über die gesamte Länge des Busbahnhofes erweitern. 47

48 Steigungen / Neigungen Der Schwarzwald lässt sich nicht einebnen, aber bei der Planung wichtiger Einrichtung wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Friedhöfe u.ä. sollte auf die geographische Lage geachtet werden. Sollte diese nicht berücksichtigt werden können, muss ein barrierefreier einfacher Zugang für alle Menschen gesichert werden. In diesem Zusammenhang sind der Friedhof und das Alten- und Pflegeheim St. Cyriak zu nennen. Beide befinden sich am Hang und sind nur unzureichend mit dem Stadtkern verbunden. Die bestehende Lösung über den Bild: Abgesenkter Bordstein mit Blindenleitsystem in Fort Myers, Florida, USA. Aufzug auf Kirchenniveau ist nicht ausreichend. Eine Lösung bestünde darin, den Anstieg zum Aufzug für den Verkehr zu sperren und einen Weg in Serpentinen anzulegen. Dieser würde gleichzeitig die Kirche mit der Wilhelmstraße und der Innenstadt verbinden. Bewegungsflächen Zu den durch die baulichen Vorgaben festgelegten Bewegungsflächen vor und nach Rampen von 1,5 Metern gibt es keine Alternative, da diese Flächen dem Ausrollen und Drehen von Menschen im Rollstuhl dienen. Zudem stellen sie den nötigen Platz für eine Notbremsung bei Kontrollverlust auf der Rampe zur Verfügung. 48

49 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen Mögliche Maßnahmen Überquerungsmöglichkeiten Um ein sicheres Überqueren von (Haupt-)Straßen zu gewährleisten, sollten zusätzliche Überquerungsmöglichkeiten wie z.b. Ampeln oder Zebrastreifen geschaffen werden. Aus der obigen Karte ergeben sich folgende Ortsvorschläge: - Bismarckstraße im Bereich der Post - Bismarckstraße im nördlichen Verlauf (Einbahnstraße) - Friedrichstraße, zwischen Kirnerstraße und Bismarckstraße) Desweiteren müssen die Grün-Phasen für Fußgänger deutlich verlängert werden und die Bordsteine weiter abgesenkt oder mit kleinen Rampen (siehe Mögliche Maßnahmen) versehen werden. Für blinde Menschen bieten akustische Signale Orientierung und Bodenindikatoren weisen auf die Übergänge hin. Bild: Blindenleitsystem (Quelle: Bewegungsfreiheit Die Ursachen für Engpässe (Werbeschilder, Stühle, Falschparker) ließen sich über regelmäßige Kontrollen vermeiden. Besser wäre die Förderung des Verständnisses für die damit verbundene Problematik in der Bevölkerung. Für den Engpass im verkehrsberuhigten Bereich Richtung Marktplatz (gegenüber dem Müller-Markt) empfiehlt sich die Wiederherstellung der parallel zur Fahrbahn angeordneten, statt der quer ausgerichteten Parkplätze. Andernsfalls ist auf dieser Seite für Fußgänger keine Durchgangsmöglichkeit und das Verkehrsaufkommen lädt nicht zur Nutzung der Straße ein. 49

50 Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine selbstständige Fortbewegung. 50

51 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes ÖPNV Ziele 8.2. ÖPNV Ziele Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine selbstständige Fortbewegung. Gerade Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung oder jene ohne eigenes Auto sind auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Daher bestehen wichtige Anforderungen an diesen, damit die Nutzung potentiell von jedem Einwohner erfolgen kann. Zunächst ist es wichtig, dass ein weitreichendes und gut strukturiertes Netz an Haltestellen vorhanden ist. Der Weg zur nächstgelegenen Haltestelle sollte also möglichst kurz sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass genügend Fahrzeuge im Einsatz sind. Nur so kann ein regelmäßiger und zeitnaher Transport erfolgen. Die Fahrzeuge selber müssen gewisse Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen: keine großen Schwellen ebener Belag, keine Schlaglöcher Sitzgelegenheiten (überdacht) Fahrpläne zum Mitnehmen auslegen (Wartezeitverkürzung bei schlechter Witterung) Fahrplan verständlich und lesbar gestalten (barrierefrei) Notrufsäule (optional) - stufenlos - Platz für Menschen im Rollstuhl - Rampe Die Haltestellen sind ein weiterer wichtiger Punkt auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Hierauf liegt das Hauptaugenmerk in diesem Kapitel. 51

52 Um den ÖPNV nutzen zu können muss auch die Haltestelle barrierefrei gestaltet sein. Ein stufenloser Zugang ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen im Rollstuhl oder mit Einschränkungen beim Gehen mühelos an die Haltestelle gelangen können. Ein ebener Belag ohne Schlaglöcher oder Ähnliches vereinfacht die Fortbewegung zusätzlich und verhindert ein Umknicken oder Stürzen. Gerade ältere Menschen, aber auch viele mobilitätseingeschränkte Personen haben Schwierigkeiten längere Zeit zu stehen, etwa wenn sie auf einen Bus warten. Deshalb ist es ratsam eine Sitzgelegenheit an jeder Haltestelle zu installieren. Empfehlenswert ist zudem eine Überdachung, die vor Witterungseinflüssen schützt. Der aktuelle Fahrplan sollte an jeder Haltestelle gut sichtbar aushängen. Außerdem sollte dieser in großer Schrift und einfach verständlich gestaltet sein. Damit Menschen im Rollstuhl den Plan problemlos lesen können, sollte die Höhe entsprechend niedrig gewählt werden bzw. ein zweiter Plan aufgehängt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Nutzer selbstständig Informationen über Abfahrtszeiten und Haltestellen erhalten können. Bei besonders abgelegenen oder besonders oft genutzten Haltestellen empfiehlt sich zusätzlich die Einrichtung von Notrufsäulen. Wird diese im Notfall betätigt wird eine Verbindung zu einer festgelegten Zentrale (z.b. Stadtverwaltung, Feuerwehr, Polizei,...) hergestellt, die direkt eingreifen oder notwendige Maßnahmen veranlassen kann. 52

53 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes ÖPNV Bestand Bestand Der ÖPNV wird in Furtwangen durch den Bürgerbus und durch normale Linienbusse gewährleistet, die innerhalb und außerhalb von Furtwangen verkehren. Der Bestand wird hier unterteilt in die Barrierefreiheit der eingesetzten Busse, Haltestellen und Fahrpläne. Bürgerbus - Ausklappbare Rampe - Platz für 2 Rollstühle Der Bürgerbus Furtwangens ist ein positives Beispiel für den ÖPNV. Durch die Ausklappbare Rampe und die Hilfsbereitschaft des Busfahrers können auch Menschen im Rollstuhl ohne Probleme in den Bus gelangen und somit den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Andere Busse, die in Furtwangen verkehren wurden nicht getestet, da der Einfluss der Stadt auf die Busunternehmen nicht so groß ist, wie beim Bürgerbus. Bilder: Ausklappbare Rampe am Bürgerbus 53

54 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes ÖPNV Bestand Fahrpläne - Die Fahrpläne sind zu klein abgedruckt und der Kontrast ist zu schwach. - Teilweise wurden die Pläne durch den Regen aufgeweicht - Spiegelung durch die Sonne Durch die zu kleine Schrift und den schwachen Farbkontrast können insbesondere älteren Menschen oder Menschen mit Seheinschränkungen die Fahrpläne nur mit Mühe lesen. Scheint die Sonne, spiegelt die Schutzscheibe vor dem Fahrplan, was das Lesen zusätzlich erschwert. Durch das teilweise aufgeweichte Papier können die Fahrpläne stellenweise gar nicht mehr gelesen werden. Bild: Fahrplan Bürgerbus, schwacher Kontrast und zu kleine Schrift Haltestellen: - überdachter Busbahnhof am Rössleplatz mit Sitzgelegenheiten - bei anderen Haltestellen: nur teilweise Sitzgelegenheiten und Überdachungen Bild: aufgeweichter Fahrplan Nicht alle Bushaltestellen in Furtwangen bieten Sitzgelenheiten und Überdachungen. Die vorhandenen Sitzgelegenheiten bieten eine Möglichkeit sich auszuruhen, bevor der Bus kommt. 54

55 Bild: Busbahnhof am Rössleplatz, abgesenkte Insel Bild: überdachter Busbahnhof am Rösslepatz 55

56 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes ÖPNV Mögliche Maßnahmen Mögliche Maßnahmen Sitzgelegenheit schaffen Möglichst an jeder Haltestelle eine Sitzgelegenheit schaffen. Inzwischen gibt es einige Alternativen zur klassischen Parkbank. So gibt es beispielsweise Bänke und Sitzgruppen mit unterschiedlichen Sitzhöhen, damit junge, alte, kleine und große Menschen gleichermaßen angenehm und schonend sitzen können. Das kann auch erreicht werden, indem man einzelne Sitze auf verschiedenen Höhen befestigt. Des weiteren gibt es Sitzgelegenheiten mit einem freien Zwischenraum für Rollatoren oder Rollstühle. Diese Lösung schafft eine Umwelt, in der Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren nicht mehr gesondert sitzen oder stehen müssen. Ein Anbieter solcher Bänke ist die Firma Velopa (siehe Quellen). Ist eine extra angefertigte Lösung zu teuer kann alternativ auch einfach ein Sitz einer Sitzreihe ausgelassen werden um einen ähnlich inklusiven Effekt zu erzielen. Podest st ein Fahrzeug nicht in der Lage sich abzusenken, sodass ein einfaches Einsteigen ermöglicht wird kann ein Podest Abhilfe schaffen. Ein simples an einer oder an beiden Seiten flach auslaufendes Podest verringert den Höhenunterschied zwischen Straße und Einstieg und ist eine Hilfe für Menschen, die Probleme haben Stufen zu überwinden. In Furtwangen sind solche Podeste vor allem an den Haltestellen angebracht, die 56

57 Quelle: Velopa 57

58 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes ÖPNV Mögliche Maßnahmen von vielen Fahrgästen und besonders von Menschen mit Einschränkung genutzt werden. Gegebenenfalls kann solch ein Podest auch aus Holz hergestellt werden. Die Podesthöhe muss je nach verkehrendem Fahrzeug angepasst werden, sodass möglichst die geltende DIN-Norm eingehalten werden kann. Gemäß DIN beträgt der zulässige maximale Höhenunterschied zwischen Straße und Fahrgastraum 3 cm. Barrierefreier Fahrplan Bei der Gestaltung des Fahrplans ist darauf zu achten, dass die Schrift eine Größe aufweist, die auch für Seheingeschränkte gut lesbar ist. Außerdem sollten verwendete Farben einen hohen Kontrast aufweisen, sodass diese auch dann gut erkannt und unterschieden werden können wenn eine Sehschwäche besteht. Zudem ist eine reduzierte Gestaltung und ein klarer Aufbau empfehlenswert. Darüber hinaus ermöglichen eine Ansagefunktion oder taktile Fahrpläne blinden oder erblindeten Menschen die Mögichkeit selbstständig die Fahrzeiten zu erfassen. Um die Leserlichkeit der Fahrpläne der Bürgerbusse zu erhalten könnten diese laminiert werden. Das würde das Papier vor dem Aufweichen schützen. Überdachung der Haltestellen Zu den professionellen Überdachungen, die auf dem Fachmarkt angeboten werden, gibt es keine wirkliche Alternative. Vermutlich würde sich nicht einmal eine selbstkonzipierte Kleinserie für alle noch nicht überdachten Haltestellen rechnen. Bedenkt man diese Schwierigkeiten ist die einfachste Lösung die Bereitstellung von barrierefrei gestalteten Fahrplänen (siehe Barrierefreier Fahrplan) an den Haltestellen. Außerdem sollten die Fahrpläne auch an zentralen Orten (z.b. Rathaus oder Tourismusbüro) zum Mitnehmen ausliegen. Dadurch sind ortsansässige Fahrgäste über Abfahrtszeiten informiert und können sich bei widrigen Bedingungen gegebenenfalls noch so lange an nahegelegenen Überdachungen unterstellen, bis der Bus tatsächlich kommt. 58

59 Bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes Gebäude Ziele 8.3. Gebäude Ziele Jedes Gebäude, das im Allgemeinen von vielen Besuchern oder Menschen mit Einschränkungen aufgesucht wird, sollte barrierefrei gestaltet sein. Hierzu zählen z.b. Lebensmittelgeschäfte, Dienstleistungseinrichtungen (z.b. Friseur), Gaststätten und Verwaltungsgebäude der Stadt oder Gemeinde. Bei Neu- und Umbauten muss daher auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Normen (vgl. Kapitel 6, Rechtliche Rahmenbedingungen) geachtet werden. Auf Einrichtungen des Gesundheitssystems und ihre Bedeutung wird im Abschnitt 8.4 Gesundheitsversorgung eingegangen. Im Anhang dieses Leitfadens befinden sich zwei Listen mit einer Auswahl an Einrichtungen in Furtwangen und ihrer Barrierefreiheit sowie genaueren Hinweisen. Um allen Menschen einen einfachen und sicheren Zugang zu ermöglichen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden. stufenloser beleuchteter Zugang elektrische, breite Türen (Breite: 90 cm; Lichtschranke oder Taster) durchgängiger Handlauf gut beleuchtetes Treppenhaus großer Aufzug (für Elektrorollstuhl, Kinderwagen, Krankentransportliege; nach DIN EN Aufzüge und DIN Aufzug) Behinderten-WC (nach DIN ; Bewegungsfläche: min. 1,50 x 1,50 m; Notrufanlage) kein Teppichboden Ein stufenloser Eingangsbereich ermöglicht es Menschen im Rollstuhl und Eltern mit Kinderwagen ein problemloses Betreten des Gebäudes. Die Beleuchtung (Eingang, Treppenhaus), ein ebener Boden und ein durchgängiger Handlauf geben sturzgefährdeten Menschen Sicherheit und reduzieren das Sturzrisiko. Der Handlauf sollte vor der ersten Stufe beginnen und erst nach der letzten Stufe enden, um auf der gesamten Länge der Treppe Sicherheit zu bieten. 59

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