Bildung, Arbeit und Beruf

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1 Bildung, Arbeit und Beruf Teil 6: Günter Kutscha 2006 FernUniversität in Hagen Alle Rechte vorbehalten Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften Berufs- und Wirtschaftspädagogik Kurs-Nr /04331

2 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

3 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen...5 Literaturverzeichnis...7 Über den Autor Problemaspekte und Analysekonzepte in Praxis und Wissenschaft im Kontext des Berufsbildungsgesetzes aus interdisziplinärer Sicht Theorie und Definitionsangebote Verfassungsrechtliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen der in Deutschland Bildungssystem und bildungspolitische Entwicklungen in Deutschland Politikbereich: Berufsausbildung Berufsausbildungssysteme in Deutschland Funktionale Differenzierung und Infrastrukturentwicklung Berufsausbildung im dualen System Strukturmerkmale, Regelung und Prinzipien des dualen Systems Ausbildungsordnungspolitik Ausbildungsmarktpolitik Berufsausbildung im Schulberufssystem Funktionen und Formen der Schulberufsausbildung Politikbereich: Berufsvorbereitendes Übergangssystem Berufsvorbereitung Problemaspekte und begriffliche Bestimmungen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zwischen berufsbildungsund arbeitsförderungspolitischen Zielsetzungen Grenzen der ausbildungsmarktbezogenen Ausgleichspolitik Entwicklungen und Problemlagen Politikbereich: Berufliche Weiterbildung Bedeutungszuwachs und politischer Regulierungsbedarf Struktur und Arten der beruflichen Weiterbildung in Deutschland Empirische Befunde und Problemlagen Ordnung der beruflichen Weiterbildung im Spannungsfeld von manpower- und social demand-ansatz Einflüsse der europäischen Integration auf die nationale...97

4 4 7.1 Von den Römischen Verträgen zum Maastrichter Vertrag Ansätze zur Europäisierung der : Subsidiaritätsprinzip und Harmonisierungsverbot Der Brügge-Kopenhagen-Prozess Auf dem Weg zu einem Europäischen Qualifikationsrahmen Zur Diskussion: Das EQF- und ECVET-Konzept aus Sicht der Wirtschaftsverbände und aus gewerkschaftsorientierter Perspektive Entwicklungspfade der : Thesen zur Reform des deutschen Berufsbildungssystems Erosionstendenzen des deutschen Ausbildungssystems Alternativen in Europa: Entwicklungen im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden Zur Diskussion: Entwicklungspfad und Modernisierungsperspektiven: Mehr Flexibilität in der beruflichen Erstausbildung weniger Wildwuchs in der Weiterbildung Regulierte Pluralität als Voraussetzung für ein Gesamtsystem der beruflichen Bildung in öffentlicher Verantwortung Schlussbemerkungen...111

5 Inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen 5 Inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen ist im Unterschied zu anderen Politikbereichen, wie etwa dem der Wirtschaftspolitik kein etabliertes Lehrgebiet mit einem festen Kern systematisch ausgewiesener und didaktisch bewährter Inhalte und Strukturen. Als Teil der politischen Praxis und als Thema der Berufsbildungswissenschaft und -forschung ist eine Erscheinung jüngster Zeit (vgl. DO- BISCHAT/DÜSSELDORFF 2002). Aber nicht das allein ist der Grund für den Mangel an innerer Konsistenz, der die systematische Vermittlung von Studieninhalten auf diesen Gebieten erschwert. Berufliche Bildung und dementsprechend sind typische Überschneidungsbereiche einer nach Funktionssystemen differenzierten Gesellschaft. Sie sind angesiedelt im Spannungsfeld von Bildungs- und Beschäftigungssystem, in Konfliktzonen wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischer Interessen. Dies erschwert den Zugang zu dieser auf den ersten Blick spröden Materie. Der vorliegende Kursteil versucht, sich dem Gegenstand durch Wechsel der Beobachtungs- und Beobachterperspektiven zu nähern. Er führt aus wissenschaftlicher Sicht in grundlegende Probleme und Fragestellungen der ein. Der Kursteil ist nach folgenden Themenschwerpunkten aufgebaut: Berufliche Bildung und als Überschneidungsbereiche Aufbau des Kursteils Im Kapitel 1 wird der Frage nachgegangen, was überhaupt ist. Das wirft zunächst das Problem auf, ob es überhaupt so etwas gibt wie eine Theorie der, derer man sich (wie etwa im Fall der Wirtschaftspolitik) bedienen könnte, um Begriffe zu klären, Inhalte systematisch aufzuarbeiten und sich gesichertes Wissen anzueignen. Um die Studierenden dieses Kursteils nicht nur mit Problemen zu konfrontieren, sollen selbstverständlich auch Problemlösungsangebote in Form einer Arbeitsdefinition von gemacht und einige grundlegende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen der, soweit sie zur terminologischen Klärung beitragen, vermittelt werden. Im Anschluss an den politikwissenschaftlichen Sprachgebrauch wird ein Analysekonzept von vorgeschlagen, das sich nicht auf die Beschreibung institutioneller Einzelheiten beschränkt, sondern die inhaltlichen Probleme der, die sich in den unterschiedlichen Teilbereichen des beruflichen Bildungssystems stellen ( policies ), ebenso umfasst wie die Rahmenbedingungen ( polity ) und die Prozesse zwischen den politischen Akteuren ( politics ). Die hier angedeuteten Aspekte des Politikbegriffs (Kap. 1) sind nicht isoliert und unabhängig voneinander zu betrachten. Zwischen ihnen bestehen vielfältige Interdependenzen. Vorangestellt werden im Kapitel 2 einige grundlegende Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Prinzipien des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, innerhalb dessen sich das berufsbildungspolitische Steuerungs- und Regulierungssystem etabliert hat. Eine Zwischenstellung zwischen der Behandlung des verfassungsrechtlichen Bedingungsrahmens und der Analyse der berufsbildungspolitischen Teilbereiche (Kapitel 4: Berufsausbildung, Kapitel 5: Berufsvorbereitende Maßnahmen im Übergangssystem, Kapitel 6: Berufliche Weiterbildung) nimmt Kapitel 3 ein. Es behandelt das Bildungssystem und die Bildungsreform in Deutschland. Das Berufsbildungssystem und zentrale Fragen der lassen sich ohne diesen Hintergrund kaum verständlich machen.

6 6 ist von der Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik nicht zu trennen. Dies gilt mehr denn je auch im Hinblick auf die Entwicklung der europäischen Integration und speziell in Bezug auf die europäische, die den thematischen Mittelpunkt von Kapitel 7 bildet. Der Kursteil schließt ab mit einigen grundlegenden Thesen zur Strukturreformpolitik und zum Entwicklungspfad der in Deutschland im Vergleich zu ausgewählten Qualifizierungssystemen in Ländern der Europäischen Union (England, Niederlande). Ziele des Kursteils Mit dem vorliegenden Kursteil werden folgende Ziele angestrebt: Die Studierenden erwerben ein Verständnis davon, unter welchen Aspekten beobachtet, beschrieben und analysiert werden kann; verfügen hierzu über die im Text vermittelten begrifflichen, konzeptionellen und theoretischen Grundlagen; kennen die für berufsbildungspolitische Entscheidungen und Prozesse wichtigen Rahmenbedingungen und wissen, welche Bedeutung das Grundgesetz als verfassungsrechtlicher Rahmen für die hat; verstehen, nach welchen Grundprinzipien das Bildungssystem in Deutschland aufgebaut ist und welche Fragen und Anforderungen sich daraus für die ergeben; können ihr Wissen und Verständnis grundlegender Begriffe, Konzepte und Prinzipien auf die Analyse und Beurteilung der anwenden und beurteilen, welchen Einfluss die Entwicklungen auf dem Weg zur europäischen Einheit auf die nationale haben.

7 Literaturverzeichnis 7 Literaturverzeichnis Andersen, U./Woyke, W. (Hg.) (2003): Handwörterbuch des politischen Systems. Bonn. Anweiler, O. u. a. (Hg.) (1992): Bildungspolitik in Deutschland Ein historisch-vergleichender Quellenband. Opladen. Arnold, R./Schiersmann, C. (2004): Entwicklungstrends im Weiterbildungsbereich. In: Baethge, M./Buss, K.-P./Lanfer, C. (Hg.): Expertisen zu den konzeptionellen Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht Berufliche Bildung und Weiterbildung/Lebenslanges Lernen, Reihe: Berufsbildungsreform, Band 8, Hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn- Berlin, S Baethge, M. (1975): Die Integration von Berufsbildung und Allgemeinbildung als Forschungskonzept für die Berufsbildungsforschung. In: Roth, H./Friedrich, D. (Hg.): Bildungsforschung. Teil 1. Stuttgart, S Baethge, M. (2003): Das berufliche Bildungswesen in Deutschland am Beginn des 21. Jahrhunderts. In: Cortina, K. S. u. a. (Hg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Reinbek, S Baethge, M./Baethge-Kinsky, V./Henrich, R. (1996): Erosion oder Reform. Kurzgutachten zu aktuellen politischen und wissenschaftlichen Analysen zu Situation und Reformbedarf des dualen Systems. Eine Studie des Soziologischen Forschungsinstituts SOFI. Göttingen. Baethge, M./Buss, K.-P./Lanfer, C. (2003): Konzeptionelle Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht: Berufliche Bildung und Weiterbildung/- Lebenslanges Lernen. Reihe: Bildungsreform, Band 7, Hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn-Berlin. Beck, U./Brater, M./Daheim, H. (1980): Soziologie der Arbeit und der Berufe. Reinbek. Benner, H./Püttmann, F. (Hg.) (1992): 20 Jahre Gemeinsames Ergebnisprotokoll. Eine kritische Darstellung des Verfahrens zur Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen für die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen aus Bundes- und Ländersicht. Bonn. Beyme, K. von (1991): Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung. München-Zürich. Blankertz, H. (1982): Die Sekundarstufe II. Perspektiven unter expansiver und restriktiver Bildungspolitik. In: Blankertz, H. u. a.: Sekundarstufe II Jugendbildung zwischen Schule und Beruf. Enzyklopädie Erziehungswissenschaft. Band 9.1. Stuttgart, S Blossfeld, H.-P. (1988): Sensible Phasen im Bildungsverlauf. Eine Längsschnittanalyse über die Prägung von Bildungskarrieren durch gesellschaftlichen Wandel. In: Zeitschrift für Pädagogik 84/1, S Brater, M. (1981): Berufliche Bildung unter dem Aspekt ökonomisch verwertbarer Qualifikation und sozialer Verortung. In: Verbände der Lehrer an beruflichen Schulen in Nordrhein-Westfalen (Hg.): Berufliche Sozialisation. Strategie funktionaler, sozialer und humaner Kompetenz. Krefeld, S

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12 12 Humboldt, W. von (1809): Der Litauische Schulplan. In: Flitner, A. (Hg.) (1964): Humboldt. Anthropologie und Bildungslehre. 2. Auflage. Düsseldorf- München. Jeismann, K.-E./Lundgreen, P. (1987): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band III Von der Neuordnung Deutschlands bis zur Gründung des Deutschen Reiches. München. Kell, A. (1982): Das Berechtigungswesen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem. In: Blankertz, H. u. a: Sekundarstufe II Jugendbildung zwischen Schule und Beruf. Enzyklopädie Erziehungswissenschaft. Band 9.1. Stuttgart, S Kell, A./Fingerle, K. (1990): Berufsbildung als System? In: Harney, K./Pätzold, G. (Hg.): Arbeit und Ausbildung, Wissenschaft und Politik. Festschrift für Karlwilhelm Stratmann. Frankfurt a. M., S Kern, H./Schumann, M. (1984): Das Ende der Arbeitsteilung? Rationalisierung in der industriellen Produktion. München. Koch, R./Reuling, J. (Hg.) (1994): Modernisierung, Regulierung und Anpassungsfähigkeit des Berufsausbildungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Berlin-Bonn. Koch, R./Reuling, J. (1997): Institutional framework conditions and regulation of initial vocational training using Germany, France and Great Britain as examples. Paper for the European Training Report. Subject I: Statutory, institutional and political foundations of vocational training. Final report. Federal Institute for Vocational Training. Berlin-Bonn. Krüger, H. (2004): Zur Datenlage vollzeitschulischer Berufsausbildung. In: Baethge, M./Buss, K.-P./Lanfer, C. (Hg.): Expertisen zu den konzeptionellen Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht Berufliche Bildung und Weiterbildung/Lebenslanges Lernen, Reihe: Berufsbildungsreform, Band 8, Hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn-Berlin, S Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (1972): Kollegstufe NW. Strukturförderung im Bildungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen. Heft 17. Ratingen-Kastellaun-Düsseldorf. Kultusministerkonferenz (1991): Rahmenvereinbarung über die Berufsschule. Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 14./ Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz. Bonn. Kultusministerkonferenz (KMK) (2002): Rahmenvereinbarung über Fachschulen. Beschluss vom Kultusministerkonferenz (KMK) (2004): Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ). Kümmel, K. (Hg.) (1980): Die schulische Berufsbildung Köln-Wien. Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (Hg.) (1999): Grundpositionen der Wirtschaft zur beruflichen Weiterbildung. Bonn.

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16 16 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2005): Jahresgutachten 2005/06. Die Chance nutzen - Reformen mutig voranbringen. Wiesbaden. Sadowski, D. (1980): Berufliche Bildung und Bildungsbudget. Stuttgart. Sauter, E. (2003): Strukturen und Interessen. Auf dem Weg zu einem kohärenten Berufsbildungssystem. Bonn. Schmidt, H. (1997): Berufsausbildung am Wirtschaftsstandort Deutschland. In: GEW, Landesverband Hamburg (Hg.): Kongreß Trendwende Berufsbildung Referate Ansichten Berichte. Hamburg, S Schmidt, H. (2003): Die Entwicklung von Standards in der Berufsausbildung. In: Bredow, A. /Dobischat, R./Rottmann, J.: Berufs- und Wirtschaftspädagogik von A-Z. Baltmannsweiler, S Scholz, D. (1983): Industriemeister. In: Blankertz, H. u. a. (Hg.): Sekundarstufe II Jugendbildung zwischen Schule und Beruf. Enzyklopädie Erziehungswissenschaft, Band 9.2. Stuttgart, S Schurer, B. (1983): Meisterlehre Meisterprüfung. In: Blankertz, H. u. a. (Hg.): Sekundarstufe II Jugendbildung zwischen Schule und Beruf. Enzyklopädie Erziehungswissenschaft, Band 9.2. Stuttgart, S Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hg.) (2005): Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Seyr, B. F. (2005): Handbuch der europäischen. Frankfurt a. M.. Soskice, D./Hancké, B. (1996): Von der Konstruktion von Industrienormen zur Organisation der Berufsausbildung. Eine vergleichende Analyse am Beispiel von Großbritannien, Deutschland, Japan und Frankreich. Berlin. Stooß, F. (1990): Zum Beruf als Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 38, S Stratmann, K. (1967): Die Krise der Berufserziehung im 18. Jahrhundert als Ursprungsfeld pädagogischen Denkens. Ratingen. Stratmann, K. (1977): Berufspädagogische Probleme des dualen Ausbildungssystems. In: VBB aktuell 26, S Stratmann, K. (1993): Die gewerbliche Lehrlingserziehung in Deutschland. Modernisierungsgeschichte der betrieblichen Berufsbildung. Frankfurt a.m. Stratmann, K./Schlösser, M. (1990): Das Duale System der Berufsbildung. Eine historische Analyse seiner Reformdebatten. Frankfurt a. M.. Streeck, W. (1996): Industrielle Beziehungen in einer internationalisierten Wirtschaft. Beitrag zu einem Workshop des Gesprächskreises Arbeit und Soziales der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema Globalisierung der Wirtschaft, Standortwettbewerb und Mitbestimmung. Bonn, 24. Juni 1996 (MS). Streeck, W. (1998): Gewerkschaften zwischen Nationalstaat und Europäischer Union. In WSI-Mitteilungen 51/1, S

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18 18 Über den Autor Prof. Dr. Günter Kutscha, geb. 1943; Banklehre, Abitur, Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Berufs- und Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss als Dipl.-Handelslehrer an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. (1970). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Westfalen) und in der Wissenschaftlichen Begleitung Kollegstufe NW, Promotion (1975). Wissenschaftlicher Rat und Professor an der Ruhr-Universität Bochum; Professor für Berufs- und Wirtschaftspädagogik/Schwerpunkt Didaktik der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Oldenburg; Professor für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik/Berufsbildungsforschung an der Universität Duisburg-Essen. Hauptarbeitsgebiete:, -planung, -beratung; regionale Berufsbildungsforschung; Curriculumentwicklung und Didaktik der beruflichen Bildung, Vergleichende Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

19 1 Problemaspekte und Analysekonzepte 19 1 Problemaspekte und A- nalysekonzepte 1.1 in Praxis und Wissenschaft Bildungspolitik als eigenständiger Politikbereich mit speziell darauf bezogenen Institutionen und Verwaltungsapparaten (Bildungsministerien etc.) etablierte sich in Deutschland erst seit Ende des 18. Jahrhunderts, und zwar begrenzt auf den Bereich des allgemeinen Unterrichtswesens und unter Ausklammerung der beruflichen Bildung. Die Institutionalisierung der und -planung als relativ eigenständiger Teilbereich der Bildungspolitik ist eine Erscheinung neuerer Zeit. Natürlich hat es auch schon in früheren Jahrhunderten gegeben (vgl. STRATMANN 1993). Die Auseinandersetzung der feudalen Territorialstaaten mit den Zünften um deren Einfluss auf die Berufserziehung ist dafür ein Beispiel, ebenso die Bemühungen des Staates um die allgemeine Förderung des Gewerbefleißes und den Aufbau des beruflichen Fachschulwesens im 18. Jahrhundert sowie um ein letztes Beispiel zu nennen die Fortbildungs- und Berufsschulpolitik Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Sofern es um die Förderung des Gewerbefleißes ging, waren dafür primär Wirtschafts- und Gewerbepolitik zuständig, und was die Erziehung der berufstätigen Jugend im engeren Sinne betrifft, so galt diese noch Anfang des 20. Jahrhunderts aus staatlicher Sicht eher sozial-präventiven als berufsqualifizierenden Zwecken. Vorläufer der Die enge Verbindung der zur Wirtschafts- und Gewerbepolitik, Beschäftigungs- und Sozialpolitik prägt auch heute noch die berufsbildungspolitische Landschaft. Gleichwohl haben bei längerfristiger Betrachtung bildungspolitische Akzente deutlich an Gewicht gewonnen. Symptomatisch dafür ist in der (alten) Bundesrepublik Deutschland die Bündelung berufsbildungspolitischer Zuständigkeiten in dem seit 1969 bestehenden Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Die Bezeichnung des Bundesministeriums wurde mehrfach geändert, zuletzt in Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)). Wichtige Planungs- und Verwaltungsaufgaben wurden mit der Regierungsbildung 1972 aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums verlagert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland der Bund nur für die außerschulische berufliche Bildung zuständig ist, während der Unterricht an berufsbildenden Schulen in die Kulturhoheit der Bundesländer fällt. Diese wenigen Hinweise mögen genügen um zu demonstrieren, dass wir es bei der weder fachlich noch institutionell mit einem klar abgegrenzten Politikbereich zu tun haben. hat es mit Zielfragen der beruflichen Bildung ebenso zu tun wie mit Problemen der finanziellen Ausstattung des beruflichen Bildungssystems, sie regelt die Einhaltung von Qualitätsstandards der Berufsausbildung durch Ausbildungsordnungen und stellt Ressourcen für die Einrichtung überbetrieblicher Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Ferner muss sie rechtswirksame Entscheidungen über die Bedingungen des Erwerbs von Berechtigungen treffen und dabei mehr denn je grenzüberschreitende Entwicklungen, etwa auf dem Gebiet der europäischen Integration, berücksichtigen, um günstige Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Problembereiche der (Beispiele)

20 20 Abschlusszertifikaten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu schaffen. als Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion und Forschung Wie die berufsbildungspolitische Praxis selbst, so ist auch die Wissenschaft von der durch Unübersichtlichkeit und Heterogenität gekennzeichnet. als Gegenstand wissenschaftlicher Theorie und Forschung hat sich im Unterschied etwa zur Wirtschaftspolitik bislang erst in Ansätzen als eigene Forschungsdisziplin etablieren können (vgl. CLEMENT 1999; DAUENHAUER 1996; HILBERT/SÜDMERSEN/WEBER 1990; KUTSCHA 1997; OFFE 1975). Um es klar auszudrücken: Es gibt keine disziplinübergreifende Theorie der und -planung, und es ist zu bezweifeln, ob es eine solche überhaupt jemals wird geben können. Welche Folgerungen sind aus diesen Hinweisen zu ziehen? Wenn es auch keine systematisch konsequent durchentwickelte Theorie der gibt, so lassen sich doch Bruchstücke wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der identifizieren. Diese bedürfen einer sorgfältigen Interpretation im Zusammenhang ihrer jeweiligen theoretischen Prämissen und erkenntnisleitenden Interessen. Hierbei ist u. a. zu prüfen: Von welchen Annahmen geht ein Text und die ihm zugrunde liegende Untersuchung aus? Zu welchem Zweck wird die wissenschaftliche Arbeit durchgeführt? Von welchen Fragestellungen lässt sich der Autor leiten? etc. Wissenschaftliche Argumente müssen intersubjektiv kommunizierbar sein. Anders als in der alltäglichen Umgangssprache kommt es darauf an, die in wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen verwendeten Aussagen und die den Aussagen zugrunde liegenden Begriffe so zu präzisieren, dass der Aussagegehalt unabhängig von den beteiligten Personen nachvollzogen werden kann. Die Definition von Begriffen ist mithin nicht beliebig, sondern sie dient der Verständigung und ist zugleich Prüfstein für die Konsistenz wissenschaftlicher Aussagen, auch wenn diese noch nicht wie es auf dem Gebiet der der Fall ist dem Anspruch einer in sich stimmigen Theorie genügen mögen. Die Berufsbildungsforschung, die sich u. a. auch mit Problemstellungen der befasst, muss sich vielfach mit Partialtheorien, das heißt mit Beschreibungen, Interpretationen und Erklärungen auf einem theoretischen Niveau mittlerer Reichweite begnügen. Junge Forschungsbereiche wie die der Berufsbildungsforschung verfügen in der Regel noch nicht über eine belastbare empirische Datenbasis. Ob eine Theorie (zum Beispiel über die Wirksamkeit berufsbildungspolitischer Maßnahmen) stimmt oder nicht, entscheidet sich letztlich daran, ob sie empirischen Daten standhält. Solange dies der Fall ist, gilt die Theorie als bewährt. Es gibt gute Gründe dafür, in diesem Zusammenhang nicht von wahr oder falsch zu sprechen. Jedenfalls gilt dies für empirische Sachverhalte, mit denen es die Berufsbildungsforschung in der Regel zu tun hat. Bei der Lektüre wissenschaftlicher Texte über sollte darauf geachtet werden, ob die darin enthaltenen Aussagen auf empirischen Daten basieren, von welcher statistischen Qualität diese Daten sind und wie diese Daten ausgewertet werden. Hierbei handelt es sich um grundlegende forschungsmethodische Fragen, die für die Berufsbildungsforschung in gleicher Weise von Belang sind wie für andere Wissenschaften auch.

21 1 Problemaspekte und Analysekonzepte 21 Um die bisherigen Überlegungen zum Verhältnis von und Berufsbildungsforschung und zur kritischen Analyse wissenschaftlicher Texte über abzuschließen, soll ein Beispiel aus der Ausbildungsmarktpolitik und -forschung skizziert werden: Nehmen wir an, das Bundesministerium für Bildung und Forschung hätte einen Forschungsauftrag vergeben, der darauf abzielt, die wissenschaftlich dahin gehend zu beraten, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ungleichgewichte auf dem Ausbildungsstellenmarkt zweckmäßigerweise zum Einsatz kommen sollten. Die Bearbeitung dieses Problems stellt hohe Ansprüche an die damit beauftragten Wissenschaftler. Gefordert sind u. a.: und Berufsbildungsforschung unterschiedliche erkenntnisleitende Interessen 1. eine möglichst objektive und präzise Beschreibung der Problemlage (zum Beispiel: Entwicklung des Ausbildungsstellenmarkts und ihrer Einflussgrößen); 2. eine theoretische Modellierung der abhängigen und unabhängigen Variablen des Ausbildungsstellenmarkts (zum Beispiel: Reagibilität des Ausbildungsangebots in Abhängigkeit von internen Einflussgrößen, zum Beispiel Kosten, Bedarf an Fachkräften) und externen Einflussgrößen (zum Beispiel Arbeitsmarktentwicklungen); 3. eine Bestimmung von intervenierenden Variablen (Instrumenten) zur Beeinflussung des Angebots- und Nachfrageverhaltens auf dem Ausbildungsstellenmarkt und empirische Prüfung der Wirksamkeit des Instrumenteneinsatzes (zum Beispiel: Wirksamkeit und Effizienz berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen). Damit sind nur einige der komplexen Probleme angedeutet, die sich im Zusammenhang der Berufsbildungsforschung stellen. Sie verweisen darauf, dass auf der einen Seite und die Wissenschaft von der (Berufsbildungsforschung) auf der anderen, grundsätzlich unterschiedliche Ziele verfolgen. Politiker stehen in der Zwangssituation, für andere (Parteimitglieder, Wähler) Alternativen auswählen, also Komplexität reduzieren zu müssen. Ihre Fragen an die Wissenschaft sind deshalb in der Regel entscheidungsorientiert, verbunden mit der Erwartung, eindeutige Antworten zu erhalten, zum Beispiel auf die Frage: Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebots sollen politisch favorisiert werden? Demgegenüber ist das System der Wissenschaften weitgehend freigesetzt von politischen Handlungszwängen; es ist nicht auf die Produktion von Entscheidungen, sondern auf die Erarbeitung von Wissen und Erkenntnissen ausgerichtet (TILLMANN 1991, S. 959). Wissenschaft in Form von Theorie und empirischer Forschung bedeutet nicht in erster Linie Reduktion von Komplexität, sondern Steigerung von Komplexität durch Aufweisung von Handlungsalternativen und Risiken bei Problemlösungen. Aus dieser Differenz von Politik und Wissenschaft resultieren nicht selten Folgeprobleme mit der Konsequenz, Forschung als praxisfern zu diskriminieren. In Wirklichkeit geht es aber darum, Wissenschaft vom Handlungsdruck der Praxis zu entlasten, um empirisch belastbare Forschungsergebnisse zu erzielen, auf die sich politische Entscheidungen nachhaltig stützen können. Dies ist der Sinn der Rede davon: Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie. Wissenschaft versus Politik

22 im Kontext des Berufsbildungsgesetzes Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsreformgesetz Gesetzliche Grundlage der Berufsbildung in Deutschland ist das Berufsbildungsgesetz. Es stammt aus dem Jahre 1969 und wurde zuletzt durch das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) vom 23. März 2005 novelliert. Dieses Gesetz ist am 1. April 2005 in Kraft getreten. Wenn im Folgenden von Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Rede ist, so ist damit, sofern nichts Genaueres angegeben wird, immer das durch das Berufsbildungsreformgesetz 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG), in Kraft getreten am 1. April 2005, gemeint. Auf den Inhalt und die Entwicklung dieses Gesetzes wird im vorliegenden Studientext an späterer Stelle näher eingegangen. Hier genügt zunächst der Hinweis, dass das Berufsbildungsgesetz das Ergebnis und zugleich die Grundlage berufsbildungspolitischer Entscheidungen ist. An ihm lassen sich Grundzüge dessen, worauf sich in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, erkennen. Das Wort kommt im Berufsbildungsgesetz explizit nicht vor. Ebenso fehlt eine direkte Zielbestimmung für berufsbildungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen. Allerdings lassen sich bei näherer Analyse durchaus Anhaltspunkte dafür finden, was nach Auffassung des Gesetzgebers Gegenstand der zu sein habe und an welchen Zielprioritäten sich die zu orientieren hätte. Maßgebend dafür sind 1 BBiG, der die Ziele und Begriffe der Berufsbildung bestimmt, und 85 der die Ziele der Berufsbildungsplanung festlegt. Berufsbildung ( 1 BBiG) Grundlage für das Ordnungssystem der beruflichen Bildung 1 BBiG bildet die Grundlage für das Ordnungssystem der beruflichen Bildung. Das Gesetz beginnt mit einer Legaldefinition des Oberbegriffs Berufsbildung : Berufsbildung im Sinne des Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Offensichtlich lässt sich der Gesetzgeber von dem Grundsatz leiten, die berufliche Bildung umfassend zu regeln. Dies ist jedoch nur bedingt der Fall. Das Berufsbildungsgesetz gilt nach 3 (1) nur für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen. Außerdem fallen nicht in den Anwendungsbereich des BBiG: 1. die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt wird, 2. die Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, 3. die Berufsbildung auf Kauffahrteischiffen, die nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt. Davon abgesehen, ist für die berufsbildungspolitische Interpretation des BBiG nicht nur wichtig, was im Gesetz explizit zum Ausdruck gebracht wird, sondern auch das, wovon das Gesetz nicht spricht. So fällt beispielsweise auf, dass im BBiG nicht der in der wissenschaftlichen Diskussion gebräuchliche Ausdruck berufliche Weiterbildung vorkommt. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber nur die speziellen Bereiche der beruflichen Fortbildung und Umschulung geregelt wissen will und davon absieht, den weitaus größeren und zunehmend wichtigeren Bereich der betrieblichen Weiterbildung in den Regelungsbereich des Be-

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