wissen und bewegen 2016:
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- Felix Voss
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1 wissen und bewegen 2016: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: cpassenheim Internet: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Schwerbehindertenvertretungsrecht und Betriebliches Eingliederungsmanagement Seminare für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebliche Interessenvertretungen Seminare 2016 Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden
2 Gute Arbeit mit dem SGB IX 3 Willkommen DGB-Bildungswerk NRW e.v. in 0 Sekunden geht es weiter Immer wieder mal reinschauen! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind sehr vielfältig. Dazu benötigen Sie nicht nur beherztes Engagement, sondern auch besonderes Fachwissen, das gilt auch für die betrieblichen Interessenvertretungen. Wir haben in dieser Broschüre Seminare zusammengestellt, die erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung gerecht zu werden und die KollegInnen in den Betrieben und Dienststellen sowohl in gesundheitlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht kompetent zu unterstützen. Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns einfach im Play Store, App Store oder Windows Phone Store herunterladen. Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Für die individuelle Beratung zu den Seminarangeboten stehen wir gerne zur Verfügung: Dagmar Acosta Navarro, Tel.: dacosta-navarro@dgb-bildungswerk-nrw.de Anfragen zu freien Plätzen, Hotels, Tagungshäusern und Anreise etc. beantwortet gerne Christina Passenheim, Tel.: cpassenheim@dgb-bildungswerk-nrw.de Herzlich Willkommen!
3 4 Unser Gesamtprogramm Inhalt 5 Unser Gesamtprogramm mit den Seminarangeboten für Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats, der Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung schicken wir Ihnen gerne mit der Post. Seminare 2016 für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung Unsere Seminare im Überblick SBV Grundlagen I Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV 6 SBV Grundlagen II Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX 7 SBV Grundlagen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV und Personalräte der Jobcenter 8 Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX Aufgaben und Möglichkeiten der SBV 9 Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht 10 BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten 12 BEM II Praxisseminar 14 BEM für SBV und Personalräte der Jobcenter 15 Aktuelle Rechtsprechung zum BEM 16 Gremienschulung 17 Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I 18 Gemeinsam weiterbilden Das Gesamtprogramm im pdf-format steht zum Download auf unserer website zur Verfügung: Informatives Infos zur Teilnahme 20 Anmeldung 23 DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: Fax: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de
4 6 Gute Arbeit mit dem SGB IX Gute Arbeit mit dem SGB IX 7 SBV Grundlagen I Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV Die Aufgaben der SBV sind vielumfassend und herausfordernd. Mit diesem Seminar erleichtern wir den Einstieg für neu- und wiedergewählte SBV, geben einen Überblick ihrer Aufgaben, Pflichten und Rechte. Ein Kurzüberblick über erste Handlungsschritte und Präventionsmaßnahmen wird gegeben. z Definition: Behinderung, Schwerbehinderung z Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) z Zusammenarbeit SBV und Personalrat, Betriebsrat und Mitarbeitervertretung z Pflichten des Arbeitgebers z Arbeitsrechtliche Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen z Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher Anforderung z Zusammenarbeit mit externen Anlaufstellen Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung SBV Grundlagen II Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX Für die Praxis der Schwerbehindertenvertretungen reichen die Kenntnisse zum SGB IX alleine nicht aus. Sie benötigen neben Grundlagen der menschen-/behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen auch Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Unterstützung der Betroffenen beim Antrags- sowie Widerspruchsverfahren. In diesem Seminar werden wir die Rechte und Möglichkeiten anhand der gesetzlichen Regelungen erarbeiten und weitere Schritte zur Prävention darstellen. z Arbeitsorganisation z Antragsverfahren z Widerspruchsverfahren z Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen z Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen Gefährdungsbeurteilung z Inklusion z Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Seminar-Nr.: D Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D
5 8 Gute Arbeit mit dem SGB IX Gute Arbeit mit dem SGB IX 9 SBV Grundlagen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV und Personalräte der Jobcenter Die Integration von schwerbehinderten Menschen in der Dienststelle ist eine große Herausforderung für Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte. Besonders durch die Neugründung der Jobcenter sind in dieser Startphase wichtige relevante Regelungen des SGB IX zu beachten. In diesem Seminar werden die wichtigsten Anforderungen des SGB IX erläutert, Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen aufgezeigt und erste Schritte zur Prävention dargestellt. z Definition Behinderung, Schwerbehinderung z Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) z Zusammenarbeit SBV und Personalrat z Pflichten des Arbeitgebers z Kurzüberblick arbeitsrechtliche Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen z Beteiligungsrechte der SBV und PR bei der Arbeitsplatzgestaltung z Das Integrationsamt: Aufgabe und Möglichkeiten z Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher Anforderung Schwerbehindertenvertretung, Mitglieder des Personalrats und der Jobcenter mit Entsendebeschluss 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 96 (4) SGB IX Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX Aufgaben und Möglichkeiten der SBV In Ergänzung zum alten Schwerbehindertengesetz ist in 95 Abs. 1 SGB IX festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretung erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, die schwerbehinderten Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder eines Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragsteller bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird vorgestellt, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist. z Einführung zur rechtlichen Bedeutung des Widerspruchs z Wesen des Widerspruchs z Wirkung des begehrten Verwaltungsakts z Formulierungsvorschläge für Widersprüche z Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt z Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit z Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruches Schwerbehindertenvertretung sowie Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 96 (4) SGB IX 19 (3) MVG 16 MAVO Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D
6 10 Gute Arbeit mit dem SGB IX Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht Die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Diese hat unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen. Dieses Seminar trägt dafür Sorge, dass sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch PR/BR und MAV auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Lage sind und entsprechende Maßnahmen in Betrieb und Dienststelle einleiten können. Konkrete sind abhängig von der aktuellen Rechtsprechung. Bisher geplant sind z Sozialgerichtsklage z Aktuelle Rechtsprechung z Heilungsbewährung ( 116 SGB IX) z Ausführung von Leistungen, persönliches Budget ( 17 SGB IX) z Fallmanagement der Krankenkassen z Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Gemeinsam lernen macht Spaß. Es ist sehr schön zu erleben, dass Teilnehmende sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für dieses Vertrauen! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Hinweis: Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D
7 12 Gute Arbeit mit dem SGB IX Gute Arbeit mit dem SGB IX 13 BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht erhalten. Mit dem BEM steht den Interessenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Betriebs- /Dienstvereinbarung ist dabei ein sinnvolles Instrument, um betroffene Beschäftigte besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt. z Rechtliche Grundlagen gemäß 84 SGB IX z Was bedeuten Prävention und BEM? z Beteiligungsrechte von PR, BR, MAV und Schwerbehindertenvertretung z Maßnahmen im Vorfeld z Durchführungsmaßnahmen z Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/ berufliche Wiedereingliederung nach SGB IX z Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement z Kommunikation im Integrationsteam z Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen/ Betriebsvereinbarungen zum BEM Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Seminar-Nr.: D Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort Seminar-Nr.: D Willingen, Best Western Hotel Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D
8 14 Gute Arbeit mit dem SGB IX Gute Arbeit mit dem SGB IX 15 BEM II Praxisseminar Die ersten Schritte im BEM sind gemacht. Der rechtliche Rahmen ist ggf. schon mit einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung gesteckt, die betrieblichen Akteure haben die Arbeit aufgenommen. Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BEM-Seminare, die die Rechtssicherheit aus dem Grundseminar und bereits erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Dabei zeigen sich einige Stolpersteine bei z. B. Fragen wie: Wie kann ich mit welchen externen Institutionen zusammenarbeiten? Wie spreche ich Kolleginnen und Kollegen an, bei denen ich Handlungsbedarf vermute? Wie können Kolleginnen und Kollegen BEM als Möglichkeit der Unterstützung statt als Kontrolle wahrnehmen? In diesem Seminar wollen wir uns mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen und die eigenen Handlungsoptionen erweitern. z Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der Praxis z Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Umsetzung des BEM z Datenschutz und Schweigepflicht z BEM-Prozess und Rollenverständnis z Sensible Gesprächsführung z Kollegiale Beratung und Fallbesprechung z Transfer in die Praxis Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 96 (4) SGB IX 19 (3) MVG 16 MAVO 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Seminarkostenpauschale: 519, Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung BEM für SBV und Personalräte der Jobcenter Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht erhalten. Mit dem BEM steht dem Personalrat und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Dienstvereinbarung ist dabei ein sinnvolles Instrument, um betroffene ArbeitnehmerInnen besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen auf, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt. z Rechtliche Grundlagen gemäß 84 SGB IX z Was bedeuten Prävention und BEM? z Beteiligungsrechte von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung z Maßnahmen im Vorfeld z Durchführungsmaßnahmen z Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/berufliche Wiedereingliederung nach SGB IX z Auswertung und Erfolgskontrolle z Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement z Kommunikation im Integrationsteam z Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen zum BEM z Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht Mitglieder des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung der Jobcenter mit Entsendebeschluss 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 96 (4) SGB IX Seminarkostenpauschale: 749, Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Seminar-Nr.: D Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D
9 16 Gute Arbeit mit dem SGB IX Gremienschulungen 17 Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Das Arbeits- und Sozialrecht ist geprägt durch Rechtsprechungen an den Arbeits- und Sozialgerichten. Die Formulierungen der Gesetzestexte werden in der Praxis häufig unterschiedlich ausgelegt. Deswegen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung sehr wichtig, sich über die aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. In diesem Seminar geht es gezielt um die Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. z Die Klage vor dem Arbeits- und dem Sozialgericht z Beweislastdarlegung im Prozess z Auswirkung einer fehlenden Beteiligung der Interessenvertretung z Auswirkungen beim Kündigungsschutzprozess z Aktuelle Rechtsprechung Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Wir machen es passgenau Gremienschulungen nach Bedarf für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-und Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Jugend-und Auszubildendenvertretungen auf Wunsch auch als bezirkliche Seminare Gemeinsam besser werden: Manche Mitarbeitervertretungen möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn Wahlen außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen. Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir einen genau abgestimmten Service und stellen uns flexibel auf die jeweiligen Anforderungen ein. Möglichkeit 1: Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN. Möglichkeit 2: Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX. Möglichkeit 3: Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT. Möglichkeit 4: Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von HANDLUNGSSTRATEGIEN Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D Sie erhalten ein detailliertes Angebot. Seminarort Betrieb/Unternehmen bzw. Dienststelle oder Seminarhotel/Bildungsstätte Dauer Nach Bedarf und Absprache Anfragen, Beratung und Planung: Telefon:
10 18 Gute Arbeit mit dem SGB IX 19 Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation sowie der demografische Wandel zeigen dringenden Handlungsbedarf bei der psychischen wie physischen Gesundheit von Beschäftigten auf. In vielen Verwaltungen, Betrieben und sozialen Einrichtungen ist das Thema der Mitarbeitergesundheit inzwischen aufgegriffen worden. Es gibt einen Arbeitsschutzausschuss, ein geregeltes BEM-Verfahren, Angebote zur Gesundheitsförderung und im besten Fall sind sogar schon Maßnahmen zur Bewältigung psychischer Belastungen in Angriff genommen worden. Damit diese Strukturen und Einzelmaßnahmen sinnvoll und nachhaltig greifen können, müssen sie miteinander verbunden und in ein System eingebracht werden eben ein Betriebliches Gesundheitsmanagement-System. Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Interessenvertretungen sind hier vielfältig: Schließlich gilt es, das Betriebliche Gesundheitsmanagement auch als strategisches Instrument zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen innerhalb der Organisation kontinuierlich zu verbessern. Das Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement- Systems sowie Handlungsstrategien zur Einführung und effektiven Nutzung eines BGM. z Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements z Vorhandene betriebliche Strukturen zur Unterstützung erkennen und nutzen z Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb z Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument kennenlernen z Beteiligungsstrategien der Interessenvertretung bei der Einführung und Umsetzung eines BGM z Beispiele guter Praxis Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte en 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG NRW 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D Hamm, Mercure Hotel Seminar-Nr.: D
11 20 Infos Infos 21 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehinderten- Vertrauenspersonen nach 96 (4) SGB IX Auswahl Die Vertrauensperson wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. g Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit fasst die Vertrauensperson den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. g Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Vertrauensperson (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. g Mitteilung an den Arbeitgeber Die Vertrauensperson teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). g Einladung/Unterlagen Die Vertrauensperson erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Wenn der Arbeitgeber blockt Das»Nein«zur Schulung Kommt der Arbeitgeber dem Antrag auf nicht nach oder reagiert nicht bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf. eine schnelle Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den Arbeitsgerichten notwendig. Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein Beschlussverfahren einzuleiten. Musterschreiben für Schwerbehinderten- Vertrauenspersonen für die Mitteilung an den Arbeitgeber An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Ich habe am... beschlossen, an der Schulungsveranstaltung Titel der Veranstaltung: vom... bis... in meiner Eigenschaft als Vertrauensperson der Schwerbehinderten teilzunehmen. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Hinweise zur für den Personalrat, Betriebsrat und Mitarbeitervertretung finden Sie/findet ihr auch unter: Mit freundlichem Gruß... Unterschrift
12 22 Infos Anmeldung 23 Anmeldungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten Einzelfall kann die Teilnahme bei Mehrtages-Seminaren im Hotel bzw. in der Bildungsstätte ohne Übernachtung gebucht werden. Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. rechtzeitig vor Seminarbeginn abzustimmen. Der Bezug der gastronomischen Leistungen bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar. Absagen/Ausfallkosten Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine. Bei kurzfristigen Absagen, d.h Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Verbindliche Anmeldung einfach faxen: oder per Post! Seminartitel:... Seminar-Nr.:... von:... bis:... Name:... Vorname:... Privatadresse Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: des Betriebs/der Dienststelle Dienststelle:... Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: Die erfolgt nach (bitte ankreuzen): 37 (6) BetrVG 96 (4) SGB IX 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 (2) LGG 10 (5) BGleiG Datum:... Unterschrift:... DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: , Fax: cpassenheim@dgb-bildungswerk-nrw.de Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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