Rahmenkonzept zum Lehrgang Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
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- Nikolas Burgstaller
- vor 7 Jahren
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1 Rahmenkonzept zum Lehrgang Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" vom 25. Juni 2001 (BGBl.I.S.1239) Zusatzqualifikation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen Ab (berufsbegleitend) OBERBERGISCHER KREIS
2 Lehrgangsdaten Lehrgangsverlauf/Zeitplanung Berufsbegleitend vom bis Unterrichtszeiten in den Präsenzzeiten Blockwochen an den Tagen Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr. Dies entspricht 8 Unterrichtsstunden (1 Ustd. = 45 Min). Der Kurs umfasst insgesamt 800 Unterrichtsstunden. Die Präsenzzeit in den zwei Jahren umfasst insgesamt 560 Unterrichtsstunden sowie 80 Unterrichtsstunden Praktikum. Coaching / Supervision Mit Beginn der Weiterbildung wird regelmäßig ein Coaching organisiert und nach den bekannten Regeln durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer und wird in der Regel zu Beginn einer Blockwoche festgelegt. Lehrgangsort Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren Steinmüllerallee Gummersbach Leistungsnachweise Eine schriftliche Aufsichtsarbeit (4 Zeitstunden) Eine praxisbezogene Projektarbeit mit Präsentation und einem Fachgespräch Abschlusszeugnis Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss zwei Zeugnisse (gemäß der Verordnung über Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen vom BGBL.I.S.1239) sowie ein Zertifikat mit der Auflistung der Lehrgangsinhalte. Teilnehmerzahl Die Teilnehmer/innenzahl ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Anmeldung Ihre Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn Sie keine Absage erhalten. Die Anmeldungen bearbeiten wir in Reihenfolge der Eingänge. Kündigung Rücktritt Bei Rücktritt bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 200,- erhoben. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn werden 30 % der Kursgebühr fällig. Rücktritt bzw. Kündigung ist nur schriftlich möglich. Bei Kündigung nach Beginn des Lehrgangs ist eine Erstattung der Lehrgangskosten nicht möglich. Bildungsurlaub Die AGewiS Oberbergischer Kreis ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anerkannt. Informationen zum Bildungsurlaub halten wir für Sie bereit. Teilnahmebedingungen Fehlzeiten Als Fehlzeiten dürfen 10% der Gesamtlehrgangsstunden nicht überschritten werden. Zielgruppe und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Weiterbildung ergeben sich aus 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen. Zur Teilnahme und zur Prüfung zugelassen ist, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist, ohne einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sechs Monate der nachzuweisenden Praxis müssen in Tätigkeiten abgeleistet sein, die wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben. Abweichend kann zur Teilnahme zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Teilnahme rechtfertigen. Über eine Zulassung entscheidet die zuständige Stelle. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsschreiben Lebenslauf mit Lichtbild Nachweis über die berufliche Ausbildung Nachweis über die Berufspraxis in Form eines Arbeitszeugnisses Anmeldung Die Akademieleiterin entscheidet nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen über die Teilnahme der Bewerber. Prüfungsgebühr Für die Prüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 175,- Euro erhoben. Lehrgangskosten 4.600,- Euro 2
3 Handlungsbereiche und Kompetenzen 1. Planung des Rehabilitationsverlaufs sowie der Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen 140 Stunden Unsere Einrichtung ist zertifiziert durch: trifft Aussagen zur Eignung der Werkstatt als geeignete Eingliederungseinrichtung für den behinderten Menschen. fördert den behinderten Menschen im Laufe der beruflichen Bildung durch angemessene Bildungsmaßnahmen (Einzel- und Gruppenmaßnahmen) und integriert ihn in das Arbeitsleben unter Berücksichtigung seiner persönlichen Entwicklung. gebraucht wirtschaftliche Kriterien und Standards der Qualitätssicherung bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe. passt die Arbeitsplätze soweit wie möglich an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes an. gestaltet die Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so, dass die behinderten Menschen in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich verwertbare Leistungen zu erbringen und sich dabei weiterzuentwickeln. lernt Möglichkeiten und Instrumente zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. - Funktion und Bedeutung eines regionalen Rehabilitationssystems - Von der Integration zur Inclusion - Ethische Aspekte des Menschseins - Funktionale und institutionelle Angebote der beruflichen Integration und des Übergangs auf den 1. Arbeitsmarkt - Arbeitstherapie - Werkstatt für behinderte Menschen als Reha -Einrichtung und Wirtschaftsbetrieb - Betriebswirtschaftliche Aspekte - Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK) - Berufstrainingszentrum (BTZ) - Integrationsfachdienst - Leitbild einer Behindertenwerkstatt - Qualitätsmanagement: DIN ISO 2000ff, E-Qualin etc. - Strukturqualität: Aufbauorganisation - Prozessqualität: Ablauforganisation - Ergebnisqualität und -sicherung - Verfahrensanweisungen und Anleitungskonzept - PDCA-Zyklus - Arbeitsplatzgestaltung (unter Berücksichtigung der individuellen Handicaps) - Umgang mit Maschinen, Materialien und Hilfsmitteln - Netzwerk der Hilfsangebote 3
4 FABF 2. Berufs- und Persönlichkeitsförderung 200 Stunden - Begriff und Bedeutung der Arbeit als Teilhabe an Gesellschaft Entwicklungspsychologie Entwicklungsstörungen Persönlichkeitstheorien Lern- und Motivationspsychologie Lerntheorie Intrinsische contra extrinsische Motivation Die Gruppe als soziales Element Konfliktpsychologie Erstellung eines Förderplans, individuellen Hilfeplans Instrumente der Arbeitsdiagnostik Anforderungs- und Fähigkeitsprofil (z.b. MELBA) Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Biografiearbeit Arbeitsanamnese Selbst- und Fremdeinschätzung Kompetenzmodell 3. Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten 80 Stunden wirkt bei der Erstellung des Förder- oder Eingliederungsplans mit. macht Vorschläge für den weiteren Rehabilitationsverlauf. stellt geeignete Arbeiten und Aufgaben in der Werkstatt bereit. zieht Konsequenzen aus der Aufgabenerledigung über die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der behinderten Menschen. gestaltet und begleitet interdisziplinär Maßnahmen mit dem Fachpersonal der Werkstatt, so dass Eignung, Neigung, individuelle Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten des behinderten Menschen berücksichtigt werden. Dabei ist die Art und Schwere seiner Behinderung zu beachten. wendet ein Konzept zur Berufsförderung an, das Diagnostik, Förderung, Beobachtung und Intervention beinhaltet. fördert Menschen mit Schwerst-Mehrfach-Behinderungen, geistigen, psychischen und körperlichen Behinderungen Grundkenntnisse der Didaktik Einführung und Überblick über die medizinischen Diagnosen bei geistiger und psychischer Behinderung Geschichte der Psychiatrie Angst- und Zwangsstörungen Persönlichkeitsstörungen Psychosen Borderline-Erkrankungen Notfallmanagement und Notfallkette PsychKG Psychopharmakatherapie Vulnerabilität und Resilienz Copingstrategien Psychohygiene der Fachkräfte Nähe-Distanz-Regulierung
5 4. Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes 80 Stunden kommuniziert und kooperiert mit dem behinderten Menschen und dessen sozialem Umfeld. schätzt die Situation des behinderten Menschen in seinem Umfeld unter der Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten ein. erfasst die Strukturen, Angebote und Abläufe in den Institutionen des Umfeldes des behinderten Menschen und bezieht sie in die eigenen beruflichen Aktivitäten in der Werkstatt ein. erlernt den Umgang mit herausforderndem Verhalten. - Kommunikationstheorien - Wahrnehmung und Beobachtung als Element der rehabilitativen Förderdiagnostik - Beurteilung und Beurteilungsinstrumente - Beurteilungsfehler - Feedback-Regeln und -kultur - Anleitung und Anleitungsmethoden - Präsentationstechniken - Moderation von Gruppenprozessen - Formen kollegialer Beratung, Fallbesprechungen - Supervision und Coaching - Case-Management 5. Rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen 60 Stunden kennt die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung von behinderten Menschen sowie Rechte und Pflichten der behinderten Menschen und setzt diese um. kennt die gesetzlichen Grundlagen der Werkstätten für behinderte Menschen und setzt diese um. berücksichtigt die Situation der behinderten Menschen unter dem Aspekt gesetzlicher Sozialleistungen sowie das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen. - Wohn- und Teilhabegesetz - Sozialrecht, SGB IX und XII - Einführung in Arbeitsrecht - Schwerbehindertenrecht - Werkstättenverordnung - Werkstättenmitwirkungsverordnung - Betreuungsrecht - Privatrecht - Haftungsrecht - Dokumentationspflicht 5
6 Verteilung der Blockwochen auf den Lehrgangszeitraum Blockwoche vom bis Jahr Abgabe der Projektarbeit am , Kolloquium Für detailierte Auskünfte rufen Sie uns doch einfach an. Ihr Ansprechpartner Ursula Kriesten (Akademieleiterin) Ruth Uessem (Stellv. Akademieleitung) Regina Weßelmecking (Sekretariat) Sprechzeiten Telefon ursula.kriesten@agewis.obk.de Telefon ruth.uessem@agewis.obk.de Mo - Do Uhr Uhr Fr Uhr Uhr Telefon regina.wesselmecking@agewis.obk.de Siegfried Charlier (Lehrgangsleiter) Wir freuen auf Ihre Anmeldung! 6
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