Leitfaden für ausländische Gastwissenschaftler. A Vorbereitung des Aufenthaltes

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1 Leitfaden für ausländische Gastwissenschaftler A Vorbereitung des Aufenthaltes A.1. Visum und Einreiseformalitäten A.2. Finanzierung A.3. Wohnungssuche A.4. Anreise A.5. Checkliste B Arbeiten in Erfurt B.1. Arbeitsvertrag B.2. Arbeitserlaubnis B.3 Lohnsteuerkarte und Lohnsteuer B.4. Sozialversicherungspflicht B.5. Rentenversicherung C Leben in Erfurt C.1. Bankkonto C.2. Familie und Kinder C.3. Krankenversicherung C.4. Im Krankheitsfall C.5. Sonstige nützliche Versicherungen C.6. Führerschein C.7. Rundfunk- und Fernsehgebühren C.8. Sprachkurse C.9. Kulturelle Angebote D Kontakt und Betreuungsangebote D.1. Kontakt D.2. Betreuungsangebote Hinweis: Der Leitfaden für Gastwissenschaftler ist auch auf den Webseiten der Uni Erfurt veröffentlicht. Im Internet sind die weiterführenden Informationen verlinkt und durch Lagepläne und Fotos untersetzt. 1

2 Leitfaden für ausländische Gastwissenschaftler Herzlich willkommen an der Universität Erfurt! Mit diesem Leitfaden möchten wir Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem Ausland Tipps zur Vorbereitung und Durchführung eines Lehr- oder Forschungsaufenthaltes an der Universität Erfurt geben. Sie erhalten bei uns Informationen, Beratung und Unterstützung in allen Bereichen, die für den Aufenthalt in Erfurt und für das Leben in der neuen Umgebung wichtig sein könnten. So hoffen wir, dass Sie sich an der Universität und in der Stadt Erfurt schnell zurechtfinden und die bürokratischen Schritte problemlos meistern. Wir wünschen Ihnen einen spannenden, erfolg- und erlebnisreichen Aufenthalt an der Universität Erfurt! A Vorbereitung des Aufenthaltes A.1. Visum und Einreiseformalitäten Einreise ohne Visum Visumsfrei einreisen dürfen Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Bürger aus Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Japan, Israel, Schweiz und Südkorea. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Auswärtiges Amt: Einreise mit Visum Wenn Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird dieses wird als Sichtvermerk in den Pass eingetragen. Jede Person benötigt ihr eigenes Visum, auch mitreisende Ehepartner und Familienmitglieder. Das Visum muss bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in der Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land. Liste der deutschen Auslandsvertretungen: Folgende Dokumente sind vorzulegen: das Antragsformular (es kann auf der Homepage der Botschaft heruntergeladen werden), ein finanzieller Nachweis für den Zeitraum Ihres Deutschlandaufenthaltes und eventuell weitere spezifische Dokumente, z.b. beglaubigte Kopien von Zeugnissen mit Übersetzung, Einladung Die Botschaft behält sich vor, weitere Dokumente zu verlangen, da jedes Visumsverfahren einer individuellen Prüfung bedarf. Bitte achten Sie darauf, den richtigen Aufenthaltszweck zu beantragen. Die Ausstellung des Visums ist in der Regel kostenpflichtig. Da die Ausstel- 2

3 lung des Visums sechs bis zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Sie es fristgerecht beantragen. Um ein weiteres EU-Land besuchen zu dürfen (z.b. für einen Konferenzbesuch), ist ein weiteres Visum bei der Auslandsvertretung des entsprechenden Landes zu beantragen. Nach der Einreise Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie sich nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde anmelden. Im Bürgeramt finden Sie das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde: Adresse: Bürgermeister-Wagner-Str.1, Erfurt (Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof) Die zentrale Bürgerservice-Rufnummer ist (0361) Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend 09:00-12:30 Uhr 09:00-18:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr 09:00-18:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr 09:00-12:30 Uhr Vorzulegen sind: Pass Mietvertrag Beim Einwohnermeldeamt melden Sie sich mit Ihrer neuen Adresse in Erfurt an. Bei der Ausländerbehörde beantragen Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung (Bürger der Europäischen Union und aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) bzw. Aufenthaltserlaubnis (Bürger aller anderen Staaten). Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Öffnungszeiten Ausländerbehörde Montag 09:00-12:30 Uhr Dienstag 09:00-12:30 Uhr 14:00-18:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:30 Uhr 14:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:30 Uhr Vorzulegen sind: Pass und Passkopie Gastwissenschaftler aus Ländern der EU und EWR-Staaten: Formblatt Aufenthaltsanzeige gem. 5 Freizügigkeitsgesetz / EU Gastwissenschaftler aus allen anderen Ländern: Formblatt "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" Arbeitsvertrag oder Einladung des gastgebenden Institutes Nachweis einer Krankenversicherung Nachweis einer Wohnung (Mietvertrag) Nachweis finanzieller Mittel ein biometrisches Passbild (Beachten Sie die Passbildvorgabe des Auswärtigen Amtes) 3

4 Die Antragsformulare sind auch im Internationalen Büro erhältlich. Abmeldung: Vergessen Sie nicht, sich beim Einwohnermeldeamt wieder abzumelden, wenn Sie aus Deutschland wegziehen. Dies kann persönlich oder schriftlich geschehen. Das Einwohnermeldeamt nimmt automatisch die Abmeldung bei der Ausländerbehörde vor. Weiterführende Links Informationen des DAAD zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern: wanderung.pdf Bundesministerium des Inneren / Zuwanderungsgesetz: Auswärtiges Amt: A.2. Finanzierung Für die Finanzierung Ihres Aufenthaltes an der Universität Erfurt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Finanzierung durch ein Stipendium Für eine Bewerbung um ein Stipendium wird häufig eine persönliche Einladung der gastgebenden Institution verlangt. Wenn Sie noch keine persönlichen Kontakte haben, sollten Sie sich einen Ansprechpartner für Ihr konkretes Projekt suchen. Personalverzeichnis der Universität Erfurt: personal/doc/pv_ws_2011_2012.pdf Über laufende Forschungsprojekte und Forschungsschwerpunkte informiert das Forschungsreferat der Universität Erfurt. Forschungsreferat der Universität Erfurt: Beachten Sie, dass der zeitliche Vorlauf insbesondere für Stipendienbewerbungen sehr lang sein kann. Linkliste ausgewählter Stipendiengeber Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): DAAD-Stipendiendatenbank: Webportal Research in Germany: Deutsche Forschungsgemeinschaft: Alexander von Humboldt-Stiftung: 4

5 Fulbright-Kommission: Index deutscher Stiftungen: Erwerbstätigkeit an der Universität Erfurt (Arbeitsvertrag) Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Arbeiten in Erfurt. Eigenfinanzierung Selbstverständlich können Sie auch ohne ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag zu einem Forschungsaufenthalt an die Universität Erfurt kommen und sich selbst finanzieren. Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland (bei Einreise mit Visum) bzw. der Ausländerbehörde in Erfurt (bei Einreise ohne Visum) ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nachweisen müssen. A.3. Wohnungssuche Internationales Begegnungszentrum Für ausländische Gastwissenschaftler bietet die Universität Erfurt 1-Raum, 2-Raum und 4- Raum-Wohnungen im Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) an. Eine frühzeitige Reservierung (mind. 6 Monate im Voraus) ist erforderlich. Internationales Begegnungszentrum der Universität Erfurt: Wenn Sie sich selbst eine Wohnung suchen möchten, sollten Sie beachten, dass die meisten Wohnungen in Deutschland unmöbliert sind. Fragen Sie ausdrücklich nach möblierten Wohnungen, sonst müssen Sie sich Möbel einschließlich Küche selbst besorgen. Mietangebote gibt es im Internet, in den Tageszeitungen, bei der Kommunalen Wohnungsverwaltung und bei Wohnungsmaklern. Kommunale Wohnungsverwaltung: A.4. Anreise Anreise mit der Bahn Informationen über Bahnverbindungen nach Erfurt finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG. Fernreisezüge kommen am Hauptbahnhof Erfurt an. Von dort ist die Universität Erfurt bequem mit der Straßenbahn oder dem Taxi erreichbar. Deutsche Bahn AG: Anreise mit dem PKW Aus Richtung Westen (Frankfurt/Main) kommend, fahren Sie auf der A 4 (E 40) Frankfurt - Dresden bis zum Erfurter Kreuz. Dort fahren Sie auf die A 71 bis zur Abfahrt Erfurt 5

6 Bindersleben (Flughafen). Dann folgen Sie der Beschilderung Richtung Erfurt Nord und Universität. Aus Richtung Osten (Dresden oder Leipzig) kommend, fahren Sie auf der A 4 (E 40) Dresden - Frankfurt bis zur Abfahrt Erfurt-Ost. Dann folgen Sie der Beschilderung zunächst Richtung Zentrum, dann Hauptklinikum und Universität. Wenn Sie die Bundesstraßen B 4 oder B 7 benutzen, folgen Sie ebenfalls der Beschilderung Richtung Zentrum, Hauptklinikum und Universität. Parkmöglichkeiten Hinter dem Gelände der Universität befindet sich ein Besucherparkplatz, auf dem ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen. Anreise mit dem Flugzeug Am Flughafen Erfurt angekommen, können Sie mit der Straßenbahn (Linie 4) in die Innenstadt fahren. Richtung Universität müssen Sie an der Haltestelle "Domplatz" umsteigen in Linie 3 (Richtung Europaplatz) oder 6 (Richtung Rieth). Bei viel Gepäck ist eventuell ein Taxi vom Flughafen zur Universität zu empfehlen. Straßenbahn zur Universität Um von der Innenstadt aus zur Universität zu fahren, nehmen Sie die Straßenbahn der Linie 3 (Richtung Europaplatz) oder 6 (Richtung Rieth) bis zur Haltestelle "Universität". Die Haltestelle "Universität" ist die 7. Station nach dem Hauptbahnhof (Anger - Fischmarkt - Domplatz - Webergasse - Bergstraße - Baumerstraße - Universität). Der Haupteingang der Universität befindet sich direkt gegenüber der Haltestelle. Fahrscheine für die Straßenbahn können am Automaten an der Haltestelle oder im Service- Büro der EVAG erworben werden. Die Fahrscheine der Tarifzone "Gelb" gelten für Busse und Straßenbahnen im gesamten Stadtgebiet und haben eine Gültigkeit von 1 Stunde. Informationen zu den Fahrplänen, Haltestellen und Tarifen finden Sie auf den Internetseiten der EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG. Campusplan A.5. Checkliste - Welche Dokumente Sie unbedingt mitbringen sollten Diese Checkliste soll Sie auf einige Dokumente hinweisen, die Sie mitbringen sollten, damit Sie die Formalitäten nach der Anreise in Deutschland zügig erledigen können. Reisepass: Jeder Gastwissenschaftler benötigt zur Einreise nach Deutschland einen gültigen Reisepass oder ein gleichwertiges Ausweispapier (Führerschein genügt nicht). Das Dokument sollte mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Achten Sie darauf, dass Sie immer die darin angegebene Schreibweise Ihres Namens verwenden. Denken Sie ggf. auch an Reisepässe für Ihre Familienmitglieder. Biometrische Passfotos: Es empfiehlt sich, vier bis sechs Passfotos von Ihnen und Ihren mitreisenden Familienmitgliedern mitzubringen. Ggf. können Sie sie auch in Erfurt anfertigen lassen. Beglaubigte Kopien von Abiturzeugnis, Hochschulabschlusszeugnis, Promotionsurkunde: alles in englischer oder deutscher Übersetzung 6

7 Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (auch die der Familienangehörigen): Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Ihre Person und Ihre begleitenden Familienangehörigen sind oft die Originale der Geburts- und ggf. Heiratsurkunde vorzulegen. Außerdem werden die Original-Urkunden eventuell auch für gehaltsrelevante Angelegenheiten benötigt. Tabellarischer Lebenslauf Impfpass / Medikamente: Ein Impfpass und/oder eine Bestätigung über benötigte Medikamente oder spezielle Krankheiten können im Krankheitsfall wichtig sein. Nachweis über Krankenversicherung (auch für Familienangehörige, siehe "Leben in Erfurt") Nachweis über Finanzen (ggf. Stipendium), falls zutreffend Internationaler Führerschein (siehe "Leben in Erfurt") Denken Sie auch an genügend Bargeld für die ersten Tage. B Arbeiten in Erfurt Die Informationen auf den folgenden Seiten sind für Sie nur dann wichtig, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Erfurt abschließen. B.1. Arbeitsvertrag Die Unterlagen, die für den Arbeitsvertrag / Gastwissenschaftlerauftrag mit der Universität Erfurt erforderlich sind, erhalten Sie von der Personalabteilung der Universität Erfurt. Abteilung Personal der Universität Erfurt: Wir raten Ihnen, so früh wie möglich zur Personalabteilung Kontakt aufzunehmen, mindestens acht Wochen vor dem Einstellungstermin. Auch Ihr wissenschaftlicher Betreuer sollte einbezogen werden. Die von der Personalabteilung bereitgestellten Formulare sind schon vor der Anreise auszufüllen und zurückzusenden, um den Gastwissenschaftlerauftrag erstellen zu können und um damit auch einen raschen Arbeitsbeginn zu ermöglichen. Sollte eine Visumserteilung notwendig sein (das hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Zweck des Aufenthaltes ab), kann die Visumserteilung beschleunigt werden, indem Sie als Gastwissenschaftler zusätzlich zum Einladungsschreiben ein Formular bei der Visa- Abteilung der deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Dieses Formular kann in der Personalabteilung angefordert werden. Für die Beschäftigung an der Universität Erfurt sind folgende Dokumente erforderlich: Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie und deutsche Übersetzung) Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie und deutsche Übersetzung) falls zutreffend: Geburtsurkunden der Kinder (beglaubigte Kopie und deutsche Übersetzung) Qualifikationsnachweise ab dem Schulabschlusszeugnis (Abitur, Diplom/Master, Promotion, jeweils beglaubigte Kopien und deutsche Übersetzung) Wenn Sie als Gastwissenschaftler steuerpflichtig sind: Lohnsteuerkarte (Link zu B.3.) polizeiliches Führungszeugnis (möglich ist auch ein ausländisches, jedoch ist dann eine beglaubigte deutsche Übersetzung erforderlich) Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung (muss bei Dienstantritt im Original vorgelegt werden) 7

8 falls zutreffend: Vordruck zur Befreiung von der Versicherungspflicht (bei EU- Angehörigen Vordruck E101 vom dortigen Sozialversicherungsträger), ansonsten Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (wenn die Krankenversicherung in Deutschland erfolgt, siehe C.3.) Personalbogen (dieser wird von der Personalabteilung ausgegeben) B.2. Arbeitserlaubnis Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt an der Universität Erfurt als Gastwissenschaftler planen, benötigen Sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis. Dies ist aufgrund einer besonderen Regelung für wissenschaftliche Mitarbeiter möglich. Jedoch gelten für Ihre Familienangehörigen, sofern sie in Deutschland arbeiten möchten, andere Bedingungen. Für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, sofern Sie nicht Staatsbürger der Europäischen Union (EU) oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind bzw. mit einem Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Landes verheiratet sind. Dieser Fall trifft zum Beispiel zu, wenn Sie sich auf eine reguläre Stelle bewerben, die die Universität Erfurt ausgeschrieben hat. Die Agentur für Arbeit erteilt die Arbeitserlaubnis nur, wenn die Lage des Arbeitsmarktes dies gestattet. Im Zweifelsfall berät Sie die Personalabteilung, die zur zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufnimmt. B.3. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuer Jeder Arbeitnehmer muss die Lohnsteuer entrichten. Ab 2013 wird die Lohnsteuer elektronisch erfasst: Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird abgeschafft und durch eine elektronische Karte (das ELStAM Verfahren) ersetzt. Die Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale (ELStAM) bekommen alle Arbeitnehmer mit einem festen Wohnsitz in Deutschland. Ausnahme: Befreiung von der Lohnsteuer: Gastwissenschaftler, die weniger als 184 Tage in Deutschland beschäftigt werden, erhalten keine Lohnsteuerkarte. Über die Zentrale Gehaltsstelle und das Finanzamt erfolgt in diesen Fällen eine Prüfung bezüglich der Steuerbefreiung. Damit die Personalabteilung dieses Verfahren in die Wege leiten kann, werden persönliche Daten und Angaben des Gastwissenschaftlers benötigt, die im günstigsten Falle vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen sollten. Auskunft zu Art und Umfang dieser Daten und Angaben erteilt Ihnen gern die Personalabteilung. Gastwissenschaftler, die die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllen und die Steuern zu entrichten haben, können am Ende eines Kalenderjahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen und so eventuell einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerhalten. B.4. Sozialversicherungspflicht Die Deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit. Die Sozialversicherung umfasst folgende Zweige: - Krankenversicherung - Pflegeversicherung 8

9 - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung Ein ausländischer Gastwissenschaftler, der an einer deutschen Hochschule sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird, unterliegt in der Regel der deutschen Sozialversicherungspflicht. Stipendiaten, die kein Arbeitsverhältnis in Deutschland eingehen, sind meist von der Sozialversicherungspflicht, ausgenommen die Krankenversicherung, befreit. B.5. Rentenversicherung Wenn Sie in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und damit der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden auch Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgeführt. Deutschland hat diesbezüglich mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die hauptsächlich den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in dem jeweiligen Staat regeln. Ob Deutschland mit Ihrem Herkunftsland ein solches Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit der Beitragserstattung der Rentenversicherungsbeiträge. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in der Personalabteilung. Deutsche Rentenversicherung: C Leben in Erfurt C.1. Bankkonto Um in Deutschland Rechnungen bezahlen oder Ihr Gehalt empfangen zu können, benötigen Sie ein Bankkonto. Am besten eröffnen Sie dazu ein sogenanntes Girokonto bei einer in Erfurt ansässigen Bank oder Sparkasse. Mit Hilfe eines Girokontos können Sie: Geld einzahlen und abheben; Geld auf andere Konten transferieren, z.b. durch Online-Banking; regelmäßige Zahlungen mit festen Summen (z.b. Miete) als "Dauerauftrag" einrichten lassen, dann wird das Geld automatisch zu bestimmten Terminen überwiesen; jemandem die Erlaubnis geben, Beträge von Ihrem Konto abzuheben (Einzugsermächtigung); das betrifft vor allem wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe wie z.b. Stromkosten. Ein Bankkonto können Sie nur persönlich nach Ihrer Ankunft eröffnen. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie einen gültigen Reisepass und eine Meldebescheinigung. Hilfreich wäre auch ein Schreiben Ihres Gastinstitutes, das bestätigt, dass Ihr Aufenthalt länger als 3 Monate dauert und Ihren Status als Gastwissenschaftler an der Universität Erfurt bescheinigt. In der Regel erhalten Sie eine EC-Karte von Ihrem Geldinstitut. Damit können Sie in vielen Geschäften bargeldlos bezahlen. Außerdem können Sie mit dieser Karte an allen Bankau- 9

10 tomaten (oft auch im europäischen Ausland) gegen Gebühr und bei Ihrer eigenen Bank gebührenfrei Bargeld abheben. C.2. Familie und Kinder Einreise mit Ehepartner und Kindern Verheiratete Gastdozenten, die für längere Zeit nach Deutschland kommen, möchten verständlicherweise ihre(n) Ehepartner(in) und vielleicht auch Kinder mitbringen. Das ist nach deutschem Ausländerrecht grundsätzlich möglich, wenn gesichert ist, dass die Familie hier ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Falls Ihre Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, wird in der Regel ein Aufenthaltstitel (siehe A.1. Visum) benötigt, der die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt, ansonsten ist Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Kinderbetreuung In Erfurt gibt es eine Reihe von Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung (Kinderkrippen, Kindergärten). Bei rechtzeitiger Anmeldung ist es in der Regel kein Problem, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Ihr Kind. Besonders gern wird der bilinguale (deutsch/englisch) Kindergarten "Ringelblume" genutzt: Kindergarten "Ringelblume" Mies-van-der Rohe-Weg Erfurt / Schulen In Deutschland besteht für alle hier lebenden Kinder vom 6. bis zum 15. Lebensjahr Schulpflicht. In Erfurt gibt es Schulen unter staatlicher, privater und konfessioneller Trägerschaft. Je nachdem, wie lange Sie sich mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihre Kinder entweder bei einer deutschen Schule anmelden oder sie von der Schulpflicht befreien lassen. Dies wird im Einzelfall geklärt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Schule für Ihr Kind. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, wenn Sie ein Kind im schulpflichtigen Alter haben. Eine komplett englischsprachige Schule gibt es in Weimar: Thuringia International School Weimar In Erfurt gibt es eine internationale Grundschule, die JFK-Gemeinschaftsschule. Kindergeld Eltern können für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland ist. So können auch ausländische Eltern unter gewissen Voraussetzungen Kindergeld beantragen. Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und 10

11 zweite Kind je 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro, für das vierte und für weitere Kinder 195 Euro. Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der zuständigen Familienkasse. C.3. Krankenversicherung In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Auch als Gastwissenschaftler müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben. Es ist vorteilhaft, wenn bereits vor Beginn des Aufenthaltes und der Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland entsprechende Auskünfte eingeholt werden, damit die erforderlichen Nachweise aus dem Heimatland mitgebracht werden können und zeitnah vorliegen. Wenn Sie eine Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen, erkundigen Sie sich vorher, ob diese einen möglichen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt in Deutschland bezahlt. Ihre Krankenkasse muss dann schriftlich erklären, dass der Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Das wird durch die Ausländerbehörde in Erfurt geprüft. Sollte der Schutz nicht ausreichend sein, müssen Sie hier eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Alle mitreisenden Familienmitglieder müssen ebenfalls krankenversichert sein. Ob Sie eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringen dürfen oder eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen müssen, hängt davon ab, ob Sie in Deutschland ein Arbeitsverhältnis eingehen oder nicht. Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Erfurt Gesetzliche Krankenversicherung: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Erfurt abschließen, benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag wird prozentual von Ihrem Gehalt abgezogen. Der derzeitige Satz bei den gesetzlichen Krankenkassen ist in Deutschland einheitlich und liegt seit bei 14,9% des Bruttogehaltes. Der Krankenversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Im Krankenversicherungsbeitragssatz ist jedoch ein Sonderzuschlag in Höhe von 0,9 % enthalten, der vom Arbeitnehmer allein zu zahlen ist. Private Krankenversicherung: Von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht sind Sie befreit, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von (Stand 2012) übersteigt und in den letzten drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Mit Rücksicht auf den Familienstand (z.b. Kindergeld) gezahlte Zuschläge bleiben dabei unberücksichtigt. Ausländisches Arbeitsentgelt ist hierfür anrechenbar, Stipendien jedoch nicht. Im Fall der Versicherungsfreiheit können Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringen. Die Beiträge der hiesigen privaten Krankenversicherungen sind unterschiedlich und werden risikobezogen ermittelt. Aufenthalt mit Stipendium 11

12 Wenn Sie ein Stipendium erhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Krankenversicherung. Sie können sich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen freiwillig versichern, dann werden Ihnen ca. 14,9% von Ihrem Stipendium abgezogen. Häufig können Sie Ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichern. Eine weitere Möglichkeit ist die Privatversicherung. Oftmals bietet aber auch der Stipendiengeber eine Krankenversicherung an. Erfragen Sie dies bitte bei Ihrem Stipendiengeber. Kurzaufenthalte Als Bürger der EU bzw. Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz können Sie in Ihrem Heimatland die Europäische Versichertenkarte (EHIC) beantragen, sofern sie nicht bereits auf Ihrer regulären Versichertenkarte aufgedruckt ist. Sie ersetzt die früheren Formblätter E 128 bzw. E 111. Wenn Sie weniger als drei Monate in Deutschland bleiben, können Sie Ihre EHIC verwenden, um sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Die anfallenden Kosten werden von der Krankenkasse des Heimatlandes getragen. Nur Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können die EHIC erhalten. Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit einem Schengen-Visum einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens gefordert. C.4. Im Krankheitsfall Notfallkontakt Notarzt und Feuerwehr: 112 Polizei: 110 Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (GGIZ): 0 361/ Dringender Hausbesuchsdienst: 0 361/ Zahnärztlicher Notdienst: 0 361/ Kassenärztlicher Notfalldienst (Allgemein, HNO, Kinderarzt, Augenarzt) Notfallambulanz/Klinikum Erfurt Nordhäuser Straße 74 Öffnungszeiten: werktags 19-7 Uhr samstags, sonntags, feiertags 7-7 Uhr 0 361/ oder 0361/ Der Apothekennotdienst wechselt täglich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Stadt Erfurt oder auf der Webseite des Apothekennotdienstes. Apothekennotdienst Erfurt: Ambulante Versorgung 12

13 Mit einer gültigen Krankenversicherung haben Sie das Recht auf freie Arztwahl. Suchen Sie bei Beschwerden zuerst einen Arzt der Allgemeinmedizin auf; er/sie wird Sie gegebenenfalls an Fachärzte weiter verweisen. Ausnahme: In gynäkologischen und zahnärztlichen Praxen können Sie direkt Termine vereinbaren. Namen und Adressen der Ärzte sind im Branchentelefonbuch oder auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigung nach Fachgebieten geordnet zu finden. Kassenärztliche Vereinigung / Arztsuche: Zu allen Arztbesuchen ist die Versicherungskarte mitzunehmen. Als gesetzlich Versicherter können Sie alle ärztlichen Leistungen entgegennehmen, ohne dafür in finanzielle Vorleistung zu gehen. Die Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Zu rezeptpflichtigen Medikamenten müssen Sie in der Apotheke zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen. Privatversicherte müssen ihre Rechnung direkt an den Arzt zahlen. Anschließend können Sie diese Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und sich den Betrag zurückerstatten lassen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Sollten Sie am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt benötigen, lesen Sie bitte in der Tageszeitung nach, wer Bereitschaftsdienst hat, oder suchen Sie den o. g. Kassenärztlichen Notfalldienst auf. Informationen über das deutsche Gesundheitssystem zum Herunterladen bietet die Internetseite des Gesundheitsprojekts der BKK für Migranten zu. Die Informationen stehen in Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und weiteren Sprachen zur Verfügung. Gesundheitswegweiser der BKK: Stationäre Behandlung In Erfurt gibt es zwei Krankenhäuser: Helios Klinikum Erfurt Nordhäuser Straße Erfurt 0 361/ / Katholisches Krankenhaus St. Johann-Nepomuk Haarbergstraße Erfurt 0 361/ / C.5. Sonstige nützliche Versicherungen Haftpflichtversicherung Es wird dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie einer anderen Person zufügen (beispielsweise das Verursachen eines Unfalls als Fahrradfahrer). Möglicherweise haben Sie im Heimatland eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch in Deutschland gültig ist (erkundigen Sie sich vorher). 13

14 Unfallversicherung Die Unfallversicherung ist bei einem Beschäftigungsverhältnis Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Diese hat die vorrangige Aufgabe, Sie im Falle von Arbeitsunfällen abzusichern. Da diese jedoch nicht für private Unfälle gilt, raten wir Ihnen zusätzlich zu einer privaten Unfallversicherung. C.6. Führerschein Ein aus dem Ausland mitgebrachter Führerschein gilt generell noch sechs Monate nach Begründung des ständigen Wohnsitzes in Deutschland. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird. Nach Ablauf dieser Frist müssen Führerscheine, die nicht aus einem Land der EU stammen, in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden. In der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind diejenigen Staaten aufgelistet, deren Führerscheine in Deutschland zur Umschreibung anerkannt werden. Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten. Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie die grüne Versicherungskarte und Haftpflichtschutz. Weiterführende Links: TÜV Rheinland: _fuehrerscheine.html Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Bürgeramt der Stadt Erfurt: C.7. Rundfunk- und Fernsehgebühren Wenn Sie ein Rundfunk- oder Fernsehgerät besitzen, müssen hierfür Gebühren an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) entrichtet werden. Informationen hierüber erhalten Sie auf jedem Postamt und auf der Homepage der GEZ. GEZ: C.8. Sprachkurse Auch wenn man sich im universitären Kontext meist problemlos auf Englisch verständigen kann, erleichtern gute Kenntnisse der deutschen Sprache das Alltagsleben und die Eingewöhnung in der neuen Umgebung. Deshalb sollten Sie schon im Heimatland Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben, die Sie in Erfurt weiter verbessern können. 14

15 Vorbereitung am Goethe-Institut In 80 Ländern und 127 Städten weltweit bietet das Goethe-Institut Deutschkurse an. Ob für Alltag, Freizeit, Beruf oder Studium - das Goethe-Institut ist der internationale Marktführer für Deutschunterricht. Goethe-Institut: Deutsch-Uni Online (DUO) Die Deutsch-Uni Online (DUO) bietet Online-Sprachkurse speziell für Wissenschaftler und Studierende an. Im Online-Deutschkurs von DUO trainieren Sie Ihre Deutschkenntnisse, erfahren viel über Deutschland und lernen wertvolles Fachwissen. DUO: Sprachenzentrum der Universität Erfurt Wenn Sie in Erfurt angekommen sind, haben Sie die Möglichkeit, am studienbegleitenden Deutschunterricht für ausländische Studierende teilzunehmen, der vom Sprachenzentrum angeboten wird. Zielgruppe des Unterrichts sind zwar nicht in erster Linie Gastwissenschaftler, dennoch können auch Sie Ihre Sprachkenntnisse vervollkommnen und Ihre landeskundlichen Kenntnisse erweitern. Sprachenzentrum der Universität Erfurt: C. 9. Kulturelle Angebote in der Stadt Erfurt In Erfurt gibt es zahlreiche Theater, Kinos, Museen, gastronomische und Freizeiteinrichtungen. Nähere Auskünfte erteilt die Tourismus GmbH Erfurt. Dort ist auch das monatlich erscheinende "Erfurt-Magazin" erhältlich, das einen aktuellen Überblick über das Veranstaltungsangebot der Stadt gibt. Tourismus GmbH Erfurt Benediktsplatz Erfurt +49(0)361/ (0)361/ service(at)erfurt-tourist-info.de D Kontakt und Betreuungsangebote D.1. Kontakt Bei fachlichen Fragen ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr wissenschaftlicher Betreuer. Bei organisatorischen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Internationalen Büros. 15

16 Universität Erfurt Internationales Büro Nordhäuser Straße Erfurt +49(0)361/ (0)361/ D.2. Betreuungsangebote Deutsch ausländische Gesellschaften In Erfurt gibt es zahlreiche Auslandsgesellschaften, so zum Beispiel die Deutsch- Amerikanische Gesellschaft, die Deutsch-Israelische Gesellschaft, die Deutsch-Polnische Gesellschaft, die Deutsch-Italienische Gesellschaft und die Europa-Union Deutschland. Diese Gesellschaften haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen aus den verschiedenen Kulturkreisen ins Gespräch zu bringen. Die Auslandsgesellschaften haben eine gemeinsame Geschäftsstelle: Geschäftsstelle der Auslandsgesellschaften Begegnungsstätte Kleine Synagoge An der Stadtmünze 4/ Erfurt +49(0)361/ Internationale Stammtische An jedem dritten Donnerstag im Monat trifft sich um Uhr im Café Nerly (Marktstr. 6) der Internationale Stammtisch. Er ist eine gute Gelegenheit, Menschen aus anderen Ländern kennen zu lernen, Freunde zu finden und Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern. Am Mittwochabend findet z. B. der Stammtisch der Deutsch-Amerikanischen Gesellschaft im Restaurant Louisiana (Futterstrasse 14) statt. Auch an der Universität Erfurt gibt es internationale Stammtische, die sich in der Semesterzeit ein Mal pro Woche abends treffen, z.b. in der Engelsburg. Hier sind es vorwiegend deutsche und ausländische Studierende und Mitarbeiter, die gemeinsame Interessen haben und ins Gespräch kommen wollen. Fremde werden Freunde Das Projekt "Fremde werden Freunde" vermittelt ausländischen Studierenden und Gastwissenschaftern der Universität und Fachhochschule Paten oder Patenfamilien aus der Stadt Erfurt. Damit möchten wir Ihnen helfen, Kontakte außerhalb des Campus herzustellen und sich schnell in Erfurt einzuleben. Ihre Gastgeber helfen Ihnen, unsere Stadt und ihre nähere Umgebung durch gemeinsame Unternehmungen schneller kennen zu lernen, unterstützen Sie bei Behördengängen, Arztbesuchen oder auftretenden Problemen. Sie laden Sie 16

17 in ihre Familien ein, damit Sie die deutsche Kultur und Lebensweise hautnah erleben können, oder Sie gehen gemeinsamen Hobbys nach (Sport, Kultur, etc.). Natürlich möchten auch die Erfurter Paten mehr über Ihr Heimatland wissen und vielleicht ihre Fremdsprachenkenntnisse anwenden. Somit ist die Teilnahme für beide Seiten eine Bereicherung. Wenn Sie sich am Projekt beteiligen möchten, füllen Sie bitte ein Anmeldeformular aus. Gemeinsame Interessen machen es uns leicht, für Sie einen geeigneten Paten oder eine Patenfamilie zu finden. Mit Sicherheit nehmen Sie unvergessliche persönliche Eindrücke mit nach Hause. Kontakt: Frau Petra Eweleit, Fachhochschule Erfurt Altonaer Straße 25, Haus 6, 2. Etage, Raum 35 D Erfurt +49(0)361/ (0)361/ Springboard to Learning Springboard to Learning e.v. ist ein gemeinnütziger Verein, der das Kennenlernen und Verstehen fremder Kulturen fördert. Das wichtigste Vorhaben ist das Zusammenbringen von Menschen, die Heterogenität als Herausforderung und Zugewinn begreifen. Der Verein organisiert die direkte Begegnung von Menschen verschiedener Kulturen, die im gegenseitigen Austausch neue Erfahrungen sammeln wollen. Integrationsfördernde Veranstaltungen sollen Akzeptanz, Toleranz, Offenheit wecken und unterstützen. Der Verein vermittelt in Deutschland lebende ausländische Mitbürger, darunter auch Studenten, als Unterrichtende an Schulen. Es werden Honorarverträge für jeweils 12-Stunden- Kurse abgeschlossen, wobei die thematische Ausrichtung mit dem jeweiligen Fachlehrer der betreffenden Schule abgesprochen wird. So sind Kurse z.b. in die Fächer Musik, Philosophie, Sprachen, Sozialkunde, Geografie, Geschichte oder Kunst integrierbar. Falls Sie Interesse an einem Einsatz als Springboard-Lehrer haben, sollten Sie bereits zu Hause daran denken, "hands-on-materials" zum Sehen, Anfassen, Schmecken, Anziehen, Riechen und Hören mitzubringen, die den Schülern Ihre Herkunft, Ihre Kultur jenseits von Bücherwissen näher bringen (z.b. Fotos, Musikinstrumente, Geld, Briefmarken, Gewürze, Kunstgegenstände, Liedtexte, Landkarten, Märchenbuch). Springboard to Learning e.v. c/o Universität Erfurt Nordhäuser Straße Erfurt +49(0)361/ Café international Das Café International ist ein regelmäßiger Treff für alle deutschen und ausländischen Studierenden der Universität und Fachhochschule Erfurt, die sich gern mit Menschen aus anderen Kulturen und Ländern austauschen wollen. An jedem Dienstagabend in der Vorlesungszeit nimmt es deutsche und ausländische Studierende mit auf eine Reise um die Welt. Zum 17

18 Programm gehören nicht nur informative Diavorträge und ernsthafte Diskussionen, sondern auch ausgelassene Tanzabende, Länderabende und vieles mehr. Das Programm des Café International wird von Tutor/innen der Erfurter Hochschulen gestaltet. Sie laden ein zu indonesischen Köstlichkeiten, heißen Salsa-Rhythmen, internationaler Poesie und multikulturellem Beisammensein. Auch Ihre Ideen sind gefragt, bitte wenden Sie sich an die Café- Tutor/innen. Café International Studentenzentrum Engelsburg, Café Duckdich Allerheiligenstraße 21/ Erfurt Veranstaltungen: jeden Dienstag in der Vorlesungszeit um Uhr 0 361/ info(at)isiz-erfurt.de 18

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