Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Union
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- Hajo Fiedler
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1 Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Union Allgemeiner Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union PR(04)178F1 P(04)367F1 Brüssel, den 9. Dezember 2004 STELLUNGNAHME ZU DER VEREINFACHUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR OBST UND GEMÜSE IM ANSCHLUSS AN DIE VORLAGE DES BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT (KOM(2004)549 ENDG.) Rue de Trèves 61 B-1040 Bruxelles tél: (+ 32 2) fax: (+ 32 2)
2 2 Stellungnahme zu der Vereinfachung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse im Anschluss an die Vorlage des Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (KOM(2004)549 endg.) Präambel Nach Kenntnisnahme des Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Vereinfachung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (KOM(2004)549 endg.) unterbreiten COPA und COGECA hiermit eine erste Stellungnahme. Zunächst legen COPA und COGECA Wert darauf, einen insgesamt positiven Standpunkt zu dem Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse einzunehmen, wobei jedoch die im Jahre 2004 zu verzeichnenden Schwierigkeiten, um die Obst- und Gemüsemärkte mit ihren hochverderblichen Frischprodukten zu stabilisieren und den Erzeugern angemessene Einkommen zu sichern, sowie eine Reihe von kritischen Aspekten im Sektor Verarbeitungserzeugnisse herausgestellt seien. Folglich halten COPA und COGECA eine Reihe von Anpassungen der Marktordnung für geboten, um 1. die Ziele des EU-Vertrags zu erreichen, nämlich : die Produktivität des Obst- und Gemüsesektors durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern ; den Obst- und Gemüseerzeugern insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf- Einkommens eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, unter optimaler Nutzung der dem Sektor zugeteilten Haushaltsmittel ; 2. die Bündelung des Angebots, die Finanzierung und die Effizienz der Erzeugerorganisationen (EO s) zu verbessern ; 3. die Massnahmen für zur Verarbeitung bestimmtes Obst und Gemüse zu verbessern ; 4. neue Massnahmen zum Schutz des Sektors frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse vor der internationalen Konkurrenz zu ergreifen ; 5. der neuen Dimension der auf 25 Mitgliedstaaten erweiterten EU Rechnung zu tragen ; 6. die Bedeutung von Obst und Gemüse in der Ernährung stärker herauszustellen ; 7. die Position des Sektors im internationalen Handel zu konsolidieren. Die Grundsätze und Ziele der gemeinsamen Marktorganisation haben aus der Sicht des Sektors nach wie vor ihre Gültigkeit. Allerdings wird die Debatte über die Marktordnung für Obst und Gemüse unter dem Einfluss der Ergebnisse, die die EU im Rahmen der WTO-Verhandlungen insbesondere hinsichtlich nicht-handelsbezogener Anliegen, der internen Stützung und der Beibehaltung des Systems von Mindesteinfuhrpreisen erzielen wird, der Umsetzung der GAP in anderen Sektoren, die die Kommission aufmerksam u.a. unter dem Blickwinkel etwaiger Verzerrungen verfolgen will, stehen.
3 3 Stellungnahme Finanzmittel 1. Die Bedürfnisse des Sektors sind infolge der Erweiterung der EU, der internationalen Konkurrenz und der gebotenen Anpassung der Erzeuger und ihrer Wirtschaftseinrichtungen grösser geworden. Diesen Bedürfnissen sollten die Haushaltsmittel des Obst- und Gemüsesektors angepasst werden - unter Einhaltung des Finanzrahmens, der anlässlich des Europäischen Rates von Oktober 2002 in Brüssel vereinbart wurde. Die für bestimmte Marktordnungsmassnahmen (Exporterstattungen, Intervention, Erzeugerorganisationen) zugewiesenen Finanzmittel werden aufgrund von reglementären Aspekten, die deren optimalen Einsatz verhindern, nur zum Teil ausgeschöpft. 2. COPA und COGECA fordern, dass der Zugang zu den Ressourcen durch Vereinfachung und/oder Verstärkung der Marktordnungsmassnahmen erleichtert wird, wobei auf die ausgewogene Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den einzelnen Branchen zu achten ist. Verbesserung der Angebotsbündelung und der Effizienz der Erzeugerorganisationen Erzeugerorganisationen (EO s) 3. Die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse ist komplex. Die EO s müssen weiterhin Eckstein dieser Marktordnung sein. Es ist so vorzugehen, dass die administrative Abwicklung der operationellen Programme flexibler und weniger bürokratisch wird. Auch die Kontrollverfahren sollten vereinfacht und die Rechtssicherheit für die Erzeuger und ihre Organisationen gesteigert werden. Bspw. kann ein operationelles Programm bis zu 6 Kontrollen unterzogen werden. 4. Die Bündelung des Angebots muss zwecks Stärkung der Position der Erzeuger gegenüber dem Grossvertrieb und der Industrie fortgesetzt werden, wobei Fusionen, Kooperationen zwischen Erzeugerorganisationen ein und desselben Mitgliedstaates, grosse EO s, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die Einrichtung von grenzüberschreitenden Erzeugerorganisationen zu fördern sind. Zwecks Erreichung dieser Ziele - insbesondere der Angebotsbündelung - fordern COPA und COGECA, dass die Regelung den gebotenen Anpassungen unterzogen wird. Sie befürworten eine Anhebung der finanziellen Beihilfe der Gemeinschaft für die Betriebsfonds der EO s, insbesondere indem 1. der Widerspruch einer 60%igen Kofinanzierung der EU für grenzüberschreitende Aktionen und der 4,1%igen Obergrenze hinsichtlich der finanziellen Beihilfe der Gemeinschaft für den Betriebsfonds der EO ausgeräumt wird; 2. die Kofinanzierung der EU für die von den Vereinigungen von EO s durchgeführten Aktionen, die Kooperationen zwischen EO s ein und desselben Mitgliedstaates, die großen EO s sowie bei Fusionen von EO s von 50 auf 60% angehoben wird; 3. die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft für die Betriebsfonds der EO s von 4,1 auf 6% angehoben wird; 4. die Etablierung von Organisationen und/oder Branchenvereinbarungen gefördert wird.
4 4 5. Die auf Ebene der Erzeugerorganisationen gegebene Heterogenität zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hält seit 1996 an. Angesichts dieser Feststellung fordern COPA und COGECA ein eindeutiges Engagement von der EU, geeignete zeitlich befristete Massnahmen zur Förderung der EO s mit einer höheren finanziellen Beihilfe der Gemeinschaft in Zonen umzusetzen, wo der wirtschaftliche Organisationsgrad der Erzeuger nach wie vor recht schwach ist - gegenüber hohen Anteilen der Obst- und Gemüseproduktion an der landwirtschaftlichen Enderzeugung in diesen Regionen. Betriebsfonds und Entwicklung des ländlichen Raums 6. Die Betriebsfonds reichen nicht aus, um einzelbetriebliche Verbesserungen für die Mitglieder von EO s zu ermöglichen. Im übrigen greifen die benötigten Mittel in Fällen, wo eine EO beachtliche Investitionen tätigt, weit über den Betriebsfonds hinaus, so dass keine Mittel übrig bleiben, um sonstige Massnahmen des operationellen Programms durchzuführen. Aus diesem Grund dürfen die Mitglieder von EO s nicht von den horizontalen Massnahmen der Beihilferegelung für die Entwicklung des ländlichen Raums ausgeschlossen werden, wenn auch eindeutige Gemeinschaftsregeln zu definieren sind, durch die gewährleistet werden kann, dass ein und dieselbe Investition nicht zweimal von der EU finanziert wird. 7. Die Essgewohnheiten machen einen Wandel durch und es entwickelt sich der Konsum von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse (catering). Den Obst- und Gemüseerzeugern muss es möglich werden, am Wachstum dieses Marktes teilzuhaben und sich in stärkerem Masse die aus der Frischproduktverarbeitung resultierende Wertschöpfung anzueignen. Aus diesem Grunde sollte der Betriebsfonds der EO s für Investitionen in die Obst- und Gemüseverarbeitung verwendet werden können. Massnahmen der Marktintervention und Marktverwaltung 8. In bestimmten Situationen sind Massnahmen der Marktintervention und Marktverwaltung von grosser Bedeutung, wie es die Marktkrisen, von denen unlängst eine Reihe von Mitgliedstaaten getroffen wurden, gezeigt haben. Sie dürfen daher nicht beseitigt werden, sondern müssen den Erfordernissen der Erzeugung besser Genüge tun. Die bestehenden Massnahmen der Marktintervention haben in der Sache ihre Gültigkeit, mit ihrer Anwendung gehen aber zu hohe Verwaltungskosten einher. Angesichts der hohen Verderblichkeit von Obst und Gemüse fordern COPA und COGECA, dass ein in vollem Umfang mit Gemeinschaftsfonds zu finanzierendes und über die EO s durchzuführendes Sicherheitsnetz in der gemeinsamen Marktorganisation erhalten bleibt. Von der Kommission könnte bspw. die Machbarkeit einer attraktiveren Ausgestaltung der kostenlosen Verteilung für die Erzeuger geprüft werden. 9. In schweren Krisenfällen, die Gegenstand einer deutlichen EU-weiten Begriffsbestimmung sein und für die spezifische Parameter definiert werden müssen, sollten die EO s aussergewöhnliche Massnahmen zur Durchführung bringen können. Desgleichen sollte es ihnen bei Produktverknappungen oder -überschüssen möglich sein, von den Vermarktungsnormen abweichende Massnahmen anzuwenden. 10. COPA und COGECA fordern die Kommission auch auf, dem Obst- und Gemüsesektor bei der Prüfung von Sondermassnahmen zur Behebung von Krisensituationen in dem Bericht, den sie demnächst dem Rat vorzulegen hat, gebührend Rechnung zu tragen.
5 5 Massnahmen für verarbeitetes Obst und Gemüse 11. Die Erzeuger von zur Verarbeitung bestimmten Birnen haben derzeit unter den Folgen eines falschen politischen Beschlusses zu leiden, der die Verarbeitungsschwellen auf zu niedrigen Niveaus angesetzt hat. Bei zur Verarbeitung bestimmten Pfirsichen hatten die internationale Konkurrenz und das unzureichende Beihilfeniveau eine Abkehr von der Produktion zur Folge. Die Verwaltung der Beihilferegelung mittels eigenständiger Schwellen für Pfirsiche und Birnen hat es einigen Mitgliedstaaten erlaubt, Einsparungen bei dem einen Produkt (bspw. Pfirsiche) zu erzielen und starke Beihilfeverringerungen bei dem anderen Produkt (bspw. Birnen) anzuwenden. 12. COPA und COGECA vertreten den Standpunkt, dass dieses Problem z.t. gelöst werden kann : einerseits durch Anhebung der Schwellen für zur Verarbeitung bestimmte Birnen und andererseits durch Anhebung der Beihilfe für zur Verarbeitung bestimmte Pfirsiche. Und schliesslich durch Harmonisierung der für Pfirsiche und Birnen festgesetzten nationalen Schwellen unter gleichzeitiger Einhaltung des Haushaltsgleichgewichts zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Sektoren dergestalt, dass in ein und demselben Mitgliedstaat Produktionsschwankungen bei diesen Erzeugnissen im Frischzustand soweit möglich ausgeglichen werden können. 13. Desgleichen fordern COPA und COGECA, dass im Rahmen der Verarbeitungsbeihilfenregelung die Situation einer Reihe von kleineren Sektoren wie insbesondere Beerenobst und Aprikosen, die sehr stark unter der Drittlandskonkurrenz und/oder den Auswirkungen der Erweiterung zu leiden haben, einer Prüfung unterzogen wird - ohne dass dies zu Lasten von Produkten geht, die jetzt in den Genuss von Beihilfen gelangen. 14. Im Sektor Industrietomaten weisen COPA und COGECA darauf hin, dass die Verarbeitungsschwellen auf zu niedrigen Niveaus, in denen sich das Marktpotential nicht widerspiegelte, festgelegt worden sind, was die Erzeuger schwer benachteiligt. Daher fordern sie, dass ein angemessener Haushalt vorgesehen wird und die Verarbeitungsschwellen für Industrietomaten angehoben werden. 15. Sie fordern ausserdem, dass eine Kurzliste von Tomaten-Verarbeitungserzeugnissen, deren Rohstoff beihilfefähig ist, erhalten bleibt, auch wenn es einer Aktualisierung der Definition und der Qualitätsanforderungen für bestimmte Endprodukte bedarf, um der Entwicklung der Verarbeitungstechnologien entsprechend Rechnung zu tragen. 16. In Anbetracht der wachsenden internationalen Konkurrenz von Importen an verarbeitetem Obst und Gemüse aus Drittländern bestehen COPA und COGECA auf die Einführung einer Gemeinschaftsregelung, wonach der Ursprung des zur Verarbeitung verwendeten Obst und Gemüses obligatorisch auf dem Etikett anzugeben ist, um den Verbrauchern eine transparente Information zu liefern. 17. In bestimmten Sektoren wäre zum Überleben der Gemeinschaftserzeugung die Einführung einer Schutzklausel geboten. Obst und Gemüse und Ernährung 18. Ernährungstrends in der EU zeigen, dass der Obst- und Gemüseverzehr unter der empfohlenen Tagesration liegt - insbesondere in den Nord-Ländern der EU, aber auch in den meisten unteren Gesellschaftsschichten. Die Absatzförderungsmassnahmen für den Obst- und Gemüsebereich innerhalb und ausserhalb der gemeinsamen Marktorganisation behalten ihre Gültigkeit, es sind aber ausserhalb der gemeinsamen Marktorganisation neuartige Massnahmen zur Förderung des Konsums von frischem und verarbeitetem Obst und Gemüse einzuführen.
6 6 Internationaler Handel 19. Es ist von essentieller Bedeutung, sicherzustellen, dass mit dem Ergebnis der laufenden WTO-Verhandlungen weder das aktuelle Niveau der internen Stützung für Obst und Gemüse in Frage gestellt noch die Stabilität der Obst- und Gemüsemärkte in der EU gefährdet wird. 20. Unter Bezugnahme auf den Marktzugang hat die EU ihre Märkte in zunehmendem Masse Obst- und Gemüseimporten mittels einer ganzen Reihe von präferentiellen Handelsabkommen mit dem Ziel geöffnet, den Handel mit Entwicklungsländern zu fördern. Die EU ist der weltweit grösste Importeur von Obst und Gemüse und über 70% ihrer Importe fliessen aus Ländern, die in den Genuss von präferentiellen Handelsabkommen (System Allgemeiner Präferenzen, AKP, LDC s, Mittelmeerraum) gelangen. 21. Es ist sicherzustellen, dass diese Präferenzen nicht durch irgendeine Vereinbarung in der WTO unterlaufen werden, die bestehenden WTO-konsolidierten Zollkontingente (Champignons und Knoblauch) nicht angehoben werden und die Stabilität des EU- Marktes durch den Fortbestand des Systems von Mindesteinfuhrpreisen erhalten bleibt. 22. Hinsichtlich der EU-Exporte ist es wichtig, sicherzustellen, dass die präferentiellen Handelsabkommen der EU auf Gegenseitigkeit gegründet und die Exporterstattungen besser verwaltet werden. Ausserdem müssen in der WTO Fortschritte zum Abbau von nicht-tarifären Handelshindernissen, auf die die Obst- und Gemüseexporte der Gemeinschaft stossen, erzielt werden.
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