DER PRÄSIDENT DES HESSISCHEN RECHNUNGSHOFS ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG KOMMUNALER KÖRPERSCHAFTEN

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1 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November DER PRÄSIDENT DES HESSISCHEN RECHNUNGSHOFS ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG KOMMUNALER KÖRPERSCHAFTEN Kommunalbericht 2013 Pressemitteilung Sperrfrist bis 27. November 2013, 10:30 Uhr Ohne Kompass auf Konsolidierungskurs Volle Fahrt im Nebel? Von außen betrachtet erscheint alles wohlgeordnet: Die Straßenlaternen leuchten, die Mülleimer sind geleert und Kindergärten denken über erweiterte Angebote nach kommunaler Alltag aus Bürgersicht. Kommunalfinanzen 2012 Die kommunalpolitische Innensicht ist indes eine andere: Alle kommunalen Leistungen müssen auch finanziert werden. Jedoch werden diese Mittel oft ohne hinreichende Kenntnis über die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen bereitgestellt, so Dr. Walter Wallmann, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, bei der Vorstellung des Kommunalberichts Zusammen mit dem Leiter der Abteilung Überörtliche Prüfung, Dr. Ulrich Keilmann, ging er auf die Entwicklung der hessischen Kommunalfinanzen wie auch auf ausgewählte Feststellungen von allgemeiner Bedeutung aus Haushaltsstruktur- und Fachprüfungen ein. Mangelnde Transparenz Fehlende aktuelle Zahlen. Prüfung bei 37 kleineren Gemeinden 12 Kommunen noch ohne Eröffnungsbilanz nur 6 Kommunen mit Jahresabschluss 2009 Fehlende Transparenz und Die Prüfungen zeigen einmal mehr: Vielfach fehlen aktuelle Zahlen, so Präsident Dr. Wallmann. Er bezweifelte, dass die Mehrzahl der Gemeindevertretungen ihre Haushaltslage überhaupt noch vollständig überblicken. Diese fehlende Transparenz resultiert aus mehrjährigen Aufstellungs- und Prüfungsrückständen bei den Jahresabschlüssen. Gemeindevertretungen benötigen zeitnah Jahresabschlüsse, um Entscheidungen treffen zu können, die ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechen. Andernfalls fahren sie ungebremst im Nebel. Mangelnde Transparenz und unzureichende Information stellen für die Gemeindevertretungen unsichere Entscheidungsgrundlagen dar. Diese Entwicklung halte ich für besorgniserregend. unsichere Entscheidungsgrundlage Herausgegeben vom Hessischen Rechnungshof - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Verantwortlich: Peter Mäurer Eschollbrücker Straße Darmstadt Darmstadt, den ( ) Fax: ( ) pressestelle@rechnungshof.hessen.de Internet:

2 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November /Ew /Ew /Ew /Ew Quelle: Statistisches Bundesamt; Eigene Berechnungen Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio. 0 Mio. Schulden je Einwohner in Euro Einnahmen und Ausgaben je Einwohner im Jahr Quelle: Statistisches Landesamt; Eigene Darstellung Einnahmen je Einwohner Ausgaben je Einwohner Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Schulden Kernhaushalte (ohne Kassenkredite) Kassenkredite Kernhaushalte Nur auf Grundlage aktueller Jahresabschlüsse lassen sich die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune und deren Handlungsrahmen ablesen. So zeigt der Jahresabschluss aus dem Jahr 2009 des Landkreises Darmstadt-Dieburg noch ein bilanzielles Eigenkapital von 154 Millionen Euro. Nach einer Überschlagsbetrachtung der Überörtlichen Prüfung wird dieses Eigenkapital bis Ende 2014 also bereits im anstehenden Jahr vollständig aufgezehrt sein. [S. 40 f.] Zwar löst die bilanzielle Überschuldung einer Kommune keine insolvenzrechtlichen Konsequenzen aus. Aber die Kommune lebt dann aufgrund weiterer Schuldenaufnahme zulasten künftiger Generationen. Die Schuldenspirale nimmt weiter an Fahrt auf, wenn laufende Verwaltungsausgaben durch Inanspruchnahme von Krediten finanziert werden. Präsident Dr. Wallmann begrüßte insofern das Förderprogramm des Innenministers zur Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen für kleinere Kommunen, weil damit die notwendige Transparenz geschaffen werden kann. Dieses Förderprogramm löst jedoch nach seiner Auffassung das Problem nicht alleine. Es ist eher als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen. Um die Aufstellungs- und Prüfungsrückstände rasch beseitigen zu können, regte er an, temporär Vereinfachungen für die Jahresabschlüsse bis 2012 zuzulassen. Vor dem Hintergrund fehlender aktueller doppischer Zahlen konnte sich die Überörtliche Prüfung bei der Analyse der Kommunalfinanzen für das Jahr 2012 lediglich hilfsweise auf die Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Finanzstatistik stützen. Obwohl sich die finanzielle Lage der Kommunen in 2012 verbesserte, ergab sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben aller kommunaler Haushalte weiterhin ein Finanzierungsdefizit von rund 1,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 2,1 Milliarden Euro). [S. 25] Die hessischen Kommunen zeigten sich im Vergleich zu den Kommunen aller deutscher Flächenstaaten bei Einnahmen von Euro je Einwohner als ausgesprochen einnahmestark. Allerdings wiesen sie mit Euro zugleich die höchsten Ausgaben je Einwohner auf. Die Höhe der von den hessischen Kommunen erzielten Einnahmen je Einwohner hätte den Kommunen der meisten anderen Flächenländer gereicht, ihre Ausgaben zu decken. [S. 26] Die Schulden in den kommunalen Kernhaushalten erreichten einschließlich der im Zusammenhang mit den Konjunkturprogrammen begründeten Schulden mit 18,8 Milliarden Euro (Vorjahr: 17,0 Milliarden Euro) in 2012 einen neuen Höchststand. In den letzten zehn Jahren sind diese Schulden um knapp 80 Prozent gestiegen. Dies entsprach einer Pro-Kopf-Verschuldung von Euro (2003: Euro, Vorjahr: Euro). [S. 22 ff.] Finanzierungssaldo Bei verbesserter Haushaltslage weiterhin Finanzierungsdefizit 0 Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio. Bereinigter Finanzierungssaldo in den Jahren 2010 bis Quelle: Statistisches Landesamt; Eigene Berechnungen Kommunale Schulden Hessische Kommunen: einnahmestark, aber höchste Ausgaben Erneuter Höchststand der Schulden in den Kernhaushalten Entwicklung der Schulden in den kommunalen Kernhaushalten 2003 bis [Ansicht 1] Seite 2 von 11

3 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Die Schulden der Kernhaushalte stellen nur einen Teil der kommunalen Schulden dar. Zusätzlich sind auch die Schulden ausgegliederter Bereiche anteilig einzubeziehen: Schulden der Eigenbetriebe (rund 3 Milliarden Euro), der Zweckverbände (rund 1 Milliarde Euro) und der Eigengesellschaften (rund 2 Milliarden Euro). Somit ergab sich eine kommunale Verschuldung von insgesamt 24,8 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,2 Milliarden Euro). Diese Zahl wäre noch um die anteiligen Schulden von Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 50 Prozent öffentlicher Beteiligung zu erhöhen. Solange die Kommunen keinen Gesamtabschluss aufstellen, bleibt die Darstellung der Gesamtschulden unvollständig. Die Überörtliche Prüfung begrüßt, dass die Kommunen spätestens für das Jahr 2015 ihre Gesamtabschlüsse aufstellen müssen. [S. 24] Wenn die Kommunen keine deutlich weitergehenden Anstrengungen unternehmen, um ihre Haushalte zu konsolidieren, werden auch in Zukunft Finanzierungsdefizite entstehen, die die Schulden weiter ansteigen lassen. Festzuhalten bleibt: Eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte ist ohne Reduzierung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen nicht möglich. Hierzu hat die Überörtliche Prüfung aktuell in den Bereichen der Inneren Verwaltung, der Gebührenhaushalte, der Gestaltung der Hebesätze für die Realsteuern und der Interkommunalen Zusammenarbeit Optimierungspotenziale identifiziert. Die untersuchten Kommunen sind aufgefordert, diese konsequent zu erschließen. Diese Empfehlungen sind aber auch beispielgebend für andere Kommunen. Die Personalausgaben stellten im Jahr 2012 laut Finanzstatistik mit 36 Prozent der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts die größte Ausgabenposition dar. In zwei Haushaltsstrukturprüfungen konnten allein im Bereich der Inneren Verwaltung Ansätze für Ergebnisverbesserungen gegeben werden. So konnte die Überörtliche Prüfung mögliche Einsparungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro bei den Personalausgaben von 76 kleineren und größeren Gemeinden aufzeigen. [S. 65, 83] Die deutliche Mehrzahl der Gebührenhaushalte dieser 76 Gemeinden war entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht kostendeckend kalkuliert. Allein diese Städte und Gemeinden verzichteten so auf Einnahmen in Höhe von insgesamt 16,5 Millionen Euro. [S. 65, 83] Auch bei den Gemeindesteuern bestehen nach Auffassung der Überörtlichen Prüfung Einnahmepotenziale. Mehr als ein Fünftel der kommunalen Einnahmen resultierte aus der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer (netto). Die Einnahmen aus diesen Gemeindesteuern können die Kommunen über die Wahl der Hebesätze direkt beeinflussen. Bei den 76 untersuchten kleineren und größeren Ge- Kommunale Schulden mit ausgegliederten Bereichen Kommunale Schulden 2012 (ohne Mehrheitsgesellschaften in Privatrechtsform) Mio. Kassenkredite Zweckverbände Mio. Eigengesellschaften Mio Mio Mio. Eigenbetriebe Kernhaushalt (ohne Kassenkredite) Mio. Kernhaushalte: Mio. (oder 75,7 % von Mio. ) Quelle: Statistisches Landesamt; Eigene Darstellung [Ansicht 4] Konsolidierung Ausgewählte Konsolidierungspotenziale Aufgezeigte Optimierungspotenziale bei 76 geprüften Städten und Gemeinden: Innere Verwaltung: Personalausgaben 4,8 Mio. Ausgeglichene Gebührenhaushalte: 16,5 Mio. Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer B: 3,2 Mio. Innere Verwaltung Gebührenhaushalte Realsteuern Seite 3 von 11

4 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November meinden zeigten sich Einnahmepotenziale aus der Grundsteuer B von 3,2 Millionen Euro. Inwieweit Spielräume bei der Gestaltung der Hebesätze für alle hessischen Kommunen noch vorhanden sind, zeigt der Ländervergleich. Erhöht man beispielsweise den durchschnittlichen Hebesatz der Grundsteuer B der hessischen Städte und Gemeinden (350 Punkte) pauschal auf den Durchschnittswert der Flächenländer (406 Punkte), eröffnet sich aus dem um 56 Punkte (16 Prozent) höheren Hebesatz auf Basis des Jahres 2012 ein zusätzliches jährliches Einnahmenpotenzial von rund 125 Millionen Euro. Dieses Potenzial sollten die Kommunen nutzen, um ihre Haushaltslage zu verbessern. [S. 29 f., 65, 83] Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, sind aber auch neue Wege zu beschreiten. So zeigte sich anlässlich der Prüfung der Gemeinde Hesseneck (rund 600 Einwohner), dass selbst bei Ausschöpfen aller Optimierungspotenziale ein Haushaltsausgleich allein aus eigener Kraft nicht immer möglich ist. Insofern unterstützt die Überörtliche Prüfung ausdrücklich das Bestreben einzelner Kommunen, auf freiwilliger Basis einen Zusammenschluss mit Nachbargemeinden zu realisieren. Die Überörtliche Prüfung hält es auf Grundlage ihrer Prüfungserfahrung für zielführend, dass gerade Kommunen mit bis zu etwa Einwohnern die Möglichkeiten freiwilliger Zusammenschlüsse erwägen. Konsolidierung sollte vor Gemeindegrenzen nicht haltmachen, so Präsident Dr. Wallmann. Die kommunale Handlungsfreiheit etwa auch hinsichtlich freiwilliger Leistungen ist jedenfalls deutlich eingeschränkt. Als absehbare Folgen zeichnen sich bei den ehrenamtlichen Gemeindevertretern Resignation, Frustration und Demotivation ab. Insgesamt wäre dies dem demokratischen Gemeinwesen auf kommunaler Ebene abträglich. Das kann keiner wollen. Deshalb muss ein Rest an politischen Gestaltungsspielräumen für die ehrenamtlichen Gemeindevertreter erhalten bleiben, so Dr. Wallmann weiter. [S. 73 ff.] Freiwillige Zusammenschlüsse Kleinere Gemeinden unter Einwohnern Freiwillige Zusammenschlüsse kleinerer Gemeinden zielführend Hesseneck Im Durchschnitt w aren in der Inneren Verwaltung kleinerer Gemeinden mehr Mitarbeiter je Einw ohner eingesetzt als in größeren Gemeinden. Am Beispiel Hessenecks w ar festzustellen, dass ein Haushaltsausgleich auch bei Ausschöpfen aller Potenziale nicht immer möglich ist. Lösungsansatz: freiw illige Zusammenschlüsse kleinerer Gemeinden (keine Gebietsreform) Da in den Kommunen die Straßenlaternen auch weiterhin leuchten, der Müll abgeholt und auch die Kindergärten weiter geöffnet bleiben sollen, sind nicht nur die liebgewonnenen Standards bei den freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Vielmehr ist auch die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung bei den Pflichtaufgaben zu hinterfragen. Daher erfordert die Konsolidierung der Haushalte nicht nur Transparenz, sondern auch den konsequenten Willen und Mut der politischen Entscheidungsträger, auch unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen. Insofern begrüßt die Überörtliche Prüfung die strategische Entscheidung der Schutzschirmkommunen auf vertraglicher Grundlage, ihre Konsolidierungsbestrebungen stringent umzusetzen und ihre Haushalte kurz- bis mittelfristig zu stabilisieren. Nur auf diese Weise lässt Seite 4 von 11

5 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November sich die kommunale Handlungsfreiheit zurückgewinnen. Der Schutzschirm hat ein Umdenken ausgelöst sowie Anreize und erste Zeichen dahingehend gesetzt, dass ein Haushaltsausgleich möglich ist. Dies sollte auch für Nicht-Schutzschirmkommunen Motivation sein, die Haushaltskonsolidierung im Interesse ihrer eigenen Handlungsfreiheit stringent voranzutreiben. Präsident Dr. Wallmann fasst zusammen: 1. Transparenz ist die Voraussetzung für Konsolidierung und nachhaltigen Schuldenabbau. 2. Kleinere Kommunen sollten aus der eigenen Erkenntnis heraus, ohne Vorgaben etwa durch eine vom Land aufgelegte Gebietsreform die Möglichkeit freiwilliger Zusammenschlüsse nutzen. Ohne Kompass auf Konsolidierungskurs Volle Fahrt im Nebel? Transparenz ist die Voraussetzung für Konsolidierung und nachhaltigen Schuldenabbau Kleinere Kommunen sollten aus der eigenen Erkenntnis heraus ohne Vorgaben etwa durch eine vom Land aufgelegte Gebietsreform die Möglichkeit freiwilliger Zusammenschlüsse nutzen Wer will, der kann seine kommunale Handlungsfreiheit stärken 3. Wer will, der kann seine kommunale Handlungsfreiheit stärken. Im Anschluss ging der Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, Dr. Keilmann, auf ausgewählte Fachprüfungen ein. Seite 5 von 11

6 Quelle: Angaben der Rechnungsprüfungsämter; Stand: Oktober 2012 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Stringente Prüfung zeitnahe Information Rechnungsprüfungsämter Städte und LWV [S. 142 ff.] Rechnungsprüfungsämter sind Teil einer unabhängigen Finanzkontrolle. Sie tragen mit ihrer Prüfung insbesondere der Jahresabschlüsse, der Kassen oder korruptionsgeneigten Tätigkeiten dazu bei, die kommunalen Gremien auf validen Grundlagen über ihre Haushaltslage und Haushaltsrisiken zu informieren. Sie leisten damit einen elementaren Beitrag für die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns und liefern die Grundlage für die notwendigen Entlastungsbeschlüsse der kommunalen Gremien. Die Überörtliche Prüfung untersuchte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aufgelaufenen Rückstände auch die Arbeit der Rechnungsprüfungsämter von zwölf Städten und des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV). Rechnungsprüfungsämter Städte und LWV Stringentes Prüfungsvorgehen zeitnahe Information Eröffnungsbilanz Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2010 Prüfungserfahrung der Rechnungsprüfungsämter 8 % 23 % 23 % Prüfungsrückstände abbauen Frühere und effizientere Prüfung durch risikoorientierten Prüfungsansatz Unabhängigkeit der Prüfungsämter stärken 23 % 85 % 8 % % 54 % 69 % Aufgestellt und gepüft Aufgestellt, aber nicht geprüft Nicht aufgestellt Wenn die Jahresabschlüsse verspätet aufgestellt werden und zusätzlich noch lange Prüfungszeiten hinzukommen, laufen Rückstände auf. Diese Rückstände bei Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen verhindern eine zielgerichtete politische und verwaltungsinterne Steuerung. Beispielsweise hatte die Stadtverwaltung in Rüsselsheim noch nicht einmal eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 aufgestellt. Insoweit konnte das dortige Prüfungsamt auch keine Prüfung durchführen. Demgegenüber gab es Prüfungsämter, die innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nicht nur die Jahresabschlüsse geprüft hatten (Kassel, LWV), sondern sogar wie Frankfurt einen geprüften Gesamtabschluss vorlegten, der erst ab 2015 rechtsverbindlich ist. Dabei zeigte sich, dass tendenziell diejenigen Prüfungsämter, die in der Prüfung Schwerpunkte setzten (risikoorientierter Prüfungsansatz), geringere Prüfungsrückstände aufwiesen. Die Überörtliche Prüfung empfiehlt, die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfungsämter zu stärken. Dies sollte durch eine unabhängige Organisationseinheit (Stabsstelle), ein Rederecht bei relevanten Themen im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Verbeamtung der Leitungsstellen erreicht werden. Seite 6 von 11

7 Die Überörtliche Prüfung empfiehlt allen Kommunen, Strategien für das Finanzmanagement und die eingesetzten Instrumente (Geldanlage, Kredite, Derivate sowie Liquiditätsplanung) zu definieren. Ausgehend von diesen Zielsetzungen sollte eine angemessene Organisation und Steuerung aufgebaut werden. Sicherzustellen ist, dass die politischen Entscheidungsträger regelmäßig adäquat informiert werden. Haushaltssicherungskonzept quantitative Kriterien Finanzrisiko Bad Camberg mittel mittel Biblis mittel mittel Groß-Zimmern mittel mittel Gudensberg niedrig niedrig Hessisch Lichtenau hoch hoch Liederbach niedrig niedrig Neustadt mittel mittel Petersberg niedrig niedrig Raunheim niedrig mittel Rüdesheim hoch hoch Schmitten hoch hoch Solms mittel mittel = existiert, = existiert nicht Quelle: Haushaltsplan 2012; Eigene Erhebungen Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Finanzrisiken im Nebel Finanzmanagement unzureichend Kredite und Geldanlagen [S. 202 ff.] Vor dem Hintergrund wachsender Kommunalverschuldung hat die Überörtliche Prüfung bei zwölf Städten und Gemeinden das Finanzmanagement sowie die eingesetzten Finanzinstrumente (Geldanlagen sowie Kredite und Derivate) untersucht. Die darin liegenden Risiken führten beispielsweise bei einem Derivat mit spekulativem Charakter in Hessisch Lichtenau bis zum Prüfungszeitpunkt zu einem Mehraufwand gegenüber dem üblich zu zahlenden Zins von insgesamt 1,3 Millionen Euro. Kredite und Geldanlagen Finanzrisiken im Nebel Finanzmanagement unzureichend Risikoklassifizierung der Kommunen Angesichts der Risikosituation der untersuchten Kommunen sind Strategien für das Finanzmanagement und die eingesetzten Instrumente zu definieren. Eine adäquate Organisation und Steuerung sind zu implementieren. Höhere Schulden bergen auch höhere Finanzrisiken, insbesondere Zinsänderungsrisiken bei derzeit niedrigem Zinsniveau. Zudem ist zu erwarten, dass die BASEL III-Vorgaben zu einer Änderung der Kreditvergabepraxis an Kommunen und zu einer Verknappung des Angebots an Kassenkrediten führen. Das birgt das Risiko höherer Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Keine der geprüften Kommunen war sich dieser Risiken in vollem Umfang bewusst und setzte sich systematisch mit den Zielen und Instrumenten des Finanzmanagements auseinander. Seite 7 von 11

8 Kosten je Unterkunftsplatz in einer Gemeinschaftsunterkunft Miete Unterbringung in Wohnung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Gießen Main-Taunus Rheingau-Taunus Vogelsberg Werra-Meißner Mittelw ert ) Diese Zahl ist der sich aus Ansicht 90 ergebende monatliche Mittelw ert für die Erstausstattung. 2) Hier sind die Kosten je Person für Mehrpersonenhaushalte ausgew iesen. 3) Ist der Unterschiedsbetrag < 0, w eist die Wohnung durchschnittlich niedrigere Gesamtkosten auf als ein Unterkunftsplatz in einer Gemeinschaftsunterkunft. Quelle: Eigene Erhebungen, Angaben der Landkreise Angemessene Unterkünfte bereitstellen wirtschaftlich betreiben Asyl Angemessene Unterkünfte bereitstellen wirtschaftlich betreiben Monatliche Unterbringungskosten je Leistungsempfänger Asyl 2012 [S. 112 ff.]: Die Überörtliche Prüfung untersuchte bei fünf Landkreisen die Unterbringung von asylsuchenden Menschen in Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften. Im Jahr 2011 wurden in den fünf Landkreisen asylsuchende Menschen betreut (hessenweit Personen). Die Ausgaben hierfür beliefen sich auf 11,1 Millionen Euro. Hinzu kamen Personalkosten bei den Landkreisen in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Erstausstattung 1) Wohnungskosten 2) Unterschieds- betrag 3) Unterbringung asylsuchender Familien in Wohnungen ist nicht nur familienfreundlicher, sondern auch wirtschaftlicher Optimierungspotenziale bestehen auch bei den Kosten der Erstausstattung Die Unterbringung in angemieteten Wohnungen war für asylsuchende Familien im Untersuchungszeitraum nicht nur familienfreundlicher als in Gemeinschaftsunterkünften, sondern mit Ausnahme des Vogelsbergkreises im ersten Jahr auch kostengünstiger. Die anteilige Wohnungsmiete je Person war bei Mehrpersonenhaushalten geringer als die Kosten, die bei Gemeinschaftsunterkünften je Person anfielen. In vier von fünf Landkreisen war dies bereits im ersten Jahr sogar unter Berücksichtigung der Kosten für die Erstausstattung von Wohnungen der Fall. Die Kosten der Erstausstattung je Leistungsempfänger lagen im Mittel zwischen 439 Euro im Rheingau-Taunus- Kreis und Euro im Vogelsbergkreis. Keiner der geprüften Landkreise setzte einen maximalen Ausstattungsbetrag je Haushalt fest. Bei allen haushaltswirtschaftlichen Überlegungen geht es im Kern darum, nicht in Sozialneiddebatten abzugleiten. Vielmehr soll das Grundrecht auf Asyl dadurch geschützt werden, dass menschenwürdige, aber nicht überzogene Sachleistungen gewährt werden. Auf Grundlage dieser Überlegungen empfiehlt die Überörtliche Prüfung den Landkreisen, im Falle der Anmietung von Wohnungen, eine sachgerechte Obergrenze für Erstausstattungen je Haushalt festzulegen.ferner sollten die geprüften Landkreise erwägen, in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, einen Mustervertrag über die Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften zu entwickeln. Beispielgebende Formulierungen der Vertragskonditionen können den Kommunen eine wichtige Orientierung bieten. Sie können somit eine stärkere Position gegenüber den Vermietern einnehmen. Seite 8 von 11

9 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Entbürokratisierung und Interessensausgleich im Denkmalschutz Denkmalschutz [S. 230 ff.] Denkmalschutz ist kein Selbstzweck. Ziel muss es sein, einen Interessensausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern von denkmalgeschützten Objekten und den Interessen des Denkmalschutzes herzustellen und dieses Spannungsfeld zu lösen. Dies gilt sowohl für den Interessensausgleich mit dem Eigentümer als auch für die zwischenbehördliche Abstimmung. Denkmalschutz Entbürokratisierung und Interessensausgleich im Denkmalschutz Denkmalschutz ist kein Selbstzweck Interessen der Eigentümer und des Denkmalschutzes grundsätzlich gleichrangig Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren nutzen (wie im Wetteraukreis) Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Vor Ort ist zusätzlich noch die Untere Denkmalschutzbehörde bei den Landkreisen in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden. Dabei muss die Untere Denkmalschutzbehörde bei jeder beantragten Baumaßnahme an Denkmälern eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege vornehmen. Vor diesem Hintergrund wurde die Zusammenarbeit von Denkmalschutzbehörde und Landesamt in neun Landkreisen mit fast Einzeldenkmälern und Gesamtanlagen untersucht. Für den Bereich der Alltagsdenkmalpflege vereinbarte der Wetteraukreis ein Verfahren zur Entbürokratisierung. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit eines antizipierten Einvernehmens, bei dem der Unteren Denkmalschutzbehörde ein vordefinierter Entscheidungsspielraum bei einfachen Baumaßnahmen eingeräumt wird. Die Überörtliche Prüfung erachtet dieses Verfahren als sinnvollen Ansatz zur Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. In Abhängigkeit von der Zahl der regionalen Denkmäler sollten sich die Landkreise überlegen, ob dieses Verfahren auch für sie geeignet erscheint. Der Denkmalschutz unterliegt bei Baudenkmälern einem ständigen Wandel hinsichtlich veränderter Eigentümerinteressen (energetische Gebäudesanierung, Fotovoltaikanlagen, Wohnkomfort). Die Überörtliche Prüfung teilt die Auffassung des zuständigen Ministeriums, wonach die Interessen der privaten Eigentümer mit denen des Denkmalschutzes möglichst gleichrangig in Einklang zu bringen sind. Damit kann sowohl dem Interesse an modernem Wohnkomfort Rechnung getragen als auch Abwanderungen aus strukturschwachen ländlichen Gebieten entgegen gewirkt werden. Jedes genutzte Baudenkmal dient grundsätzlich dem Denkmalschutz und erspart somit dem Staat hohen Unterhaltungsaufwand. Auch in Zukunft sollten Ersatzvornahmen oder Zwangsmittel nur Ultima Ratio sein, um in Einzelfällen Denkmäler vor der Zerstörung zu schützen. Seite 9 von 11

10 Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landespressekonferenz am 27. November Wirtschaftliche Gestaltung Kommunale Grünflächen Gestaltung und Nutzungsabsichten vereinbaren Kommunale Grünflächen [S. 172 ff.] Die Überörtliche Prüfung ist sich bewusst, dass gepflegte Grünflächen im Stadtbild durchaus einen positiven Eindruck der Kommune vermitteln und damit den Charakter einer Visitenkarte haben. Die Kommunen befinden sich im Spannungsfeld zwischen dieser Wertschätzung von Grünflächen und wirtschaftlich knappen Ressourcen. Deswegen untersuchte die Überörtliche Prüfung bei zehn Städten die Pflege und Unterhaltung kommunaler Grünflächen (Grün- oder Parkanlagen, Spielplätze, Sportflächen, Schulen, Kindertagesstätten, Verkehrsanlagen und Biotopflächen). Überwiegend positiver Pflegezustand Gestaltung und Nutzungsabsichten der Flächen in Einklang bringen Alle geprüften Städte nahmen ihre Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege in fachlicher Hinsicht sachgerecht wahr. Die Grünflächen wiesen einen überwiegend positiven Pflegezustand auf. Bei einzelnen Grünflächen verursachten jedoch Veranstaltungen mit regelmäßig hohem Besucheraufkommen Abnutzung, Vandalismusschäden und zusätzliches Müllaufkommen. Dadurch entstand in diesen Fällen ein höherer Pflegeaufwand. Die Überörtliche Prüfung empfiehlt, die Gestaltung der Flächen und die Nutzungsabsichten in Einklang zu bringen. Sollten alternative Standorte für Veranstaltungen nicht realisiert werden können, sind geeignete temporäre oder dauerhafte Oberflächenbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus sollten die Veranstalter an den Wiederherstellungsaufwendungen nach Möglichkeit beteiligt werden. Seite 10 von 11

11 Weitere Informationen Neben vielen zusätzlichen Informationen kann der Kommunalbericht 2013, wie auch die vorangegangenen Berichte der Überörtlichen Prüfung, im Internet eingesehen und heruntergeladen werden: Auf den Internetseiten werden umfangreiche Recherchemöglichkeiten angeboten. Im Berichtszeitraum wurden die nachfolgend genannten Prüfungen 9 beendet: "Haushaltsstruktur 2012: Landkreise" 159. Vergleichende Prüfung 3 geprüfte Körperschaften: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Kassel, Landkreis Limburg- Weilburg "Haushaltsstruktur 2012: Kleinere Gemeinden" 160. Vergleichende Prüfung 37 geprüfte Körperschaften: Berkatal, Breitenbach am Herzberg, Brombachtal, Cornberg, Dipperz, Ehrenberg (Rhön), Fränkisch-Crumbach, Frankenau, Freiensteinau, Gilserberg, Glauburg, Grasellenbach, Grebenau, Haina (Kloster), Hatzfeld (Eder), Hauneck, Haunetal, Herleshausen, Hesseneck, Hirschhorn (Neckar), Hohenroda, Kirtorf, Kirchheim, Liebenau, Meißner, Merenberg, Morschen, Mossautal, Nentershausen, Neu-Eichenberg, Neuenstein, Neuental, Oberweser, Poppenhausen (Wasserkuppe), Ringgau, Schrecksbach, Ulrichstein "Haushaltsstruktur 2012: Größere Gemeinden" 161. Vergleichende Prüfung 39 geprüfte Körperschaften: Aarbergen, Alheim, Allendorf (Eder), Amöneburg Beselich, Bickenbach, Brechen, Breitscheid, Burghaun, Driedorf, Espenau, Gersfeld (Rhön), Grebenhain, Guxhagen, Habichtswald, Helsa, Hofbieber, Kalbach, Leun, Lohra, Ludwigsau, Mittenaar, Modautal, Münzenberg, Neuberg, Niederaula, Ranstadt, Reichelsheim (Wetterau), Schlangenbad, Sinn, Söhrewald, Vöhl, Waldbrunn (Westerwald), Waldsolms, Weimar (Lahn), Willingen (Upland), Willingshausen, Wöllstadt und Zwingenberg "Asyl 2012" 162. Vergleichende Prüfung 5 geprüfte Körperschaften: Landkreis Gießen, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis "Rechnungsprüfungsämter Städte und LWV" 163. Vergleichende Prüfung 13 geprüfte Körperschaften: Bad Homburg v.d. Höhe, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Marburg, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Wetzlar, Wiesbaden und der Landeswohlfahrtsverband Hessen "Kommunale Grünflächen" 164. Vergleichende Prüfung 10 geprüfte Körperschaften: Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Marburg, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Wetzlar "Kredite und Geldanlagen" 165. Vergleichende Prüfung 12 geprüfte Körperschaften: Bad Camberg, Biblis, Groß -Zimmern, Gudensberg, Hessisch Lichtenau, Liederbach am Taunus, Neustadt (Hessen), Petersberg, Raunheim, Rüdesheim am Rhein, Schmitten im Taunus, Solms "Denkmalschutz" 167. Vergleichende Prüfung 9 geprüfte Körperschaften: Landkreis Bergstraße, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Main-Kinzig-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis "Wasserversorgung in Wiesbaden" 173. Prüfung Geprüfte Körperschaft: Wiesbaden Seite 11 von 11

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