LV Seminar Spezialgebiete des Privatrechts - Allgemeines Zivilrecht. Wintersemester 2010/11 Z W I S C H E N B E S P R E C H U N G

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1 LV Seminar Spezialgebiete des Privatrechts - Allgemeines Zivilrecht Wintersemester 2010/11 Z W I S C H E N B E S P R E C H U N G LV-Leiter: Betreuung: Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Univ.-Ass. Mag. Alexandra Lindner Kontaktadresse: alexandra.lindner@uni-klu.ac.at Tel.: 0463/ WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 1 OGH-Urteil Gefunden? Gelesen? Fragen? WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 2 1

2 Was erwartet Sie heute? Techniken der Recherche nach Literatur, Rechtsnormen und Gesetzesmaterialien in den elektronischen Datenbanken Aufbau und Stil der Seminararbeit insb. rechtsspezifische Zitierweise Tipps für die Präsentation WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 3 Suche nach Rechtsnormen Suche der Normen, die im Urteil behandelt werden a) Kodex Bürgerliches Recht b) RIS - Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes Bundesrecht WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 4 2

3 Suche nach Rechtsnormen Suche der Rechtsnorm hier klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 5 Suche nach Rechtsnormen Suche der Rechtsnorm hier klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 6 3

4 Suche nach Rechtsnormen Bei Titel, Abkürzung: zb ABGB Bei Paragraf: nur Nummer, ohne ; zb 922 Fassung, die man benötigt: zb 922 ABGB am Tag ) Abfrage mit Klick auf Button starten WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 7 Suche nach Rechtsnormen Paragraf im Volltext hier klicken WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 8 4

5 Suche nach Rechtsnormen für gesamten Gesetzestext: hier klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 9 Literatursuche Aufsätze in Fachzeitschriften zur Entscheidung selbst oder zu Rechtsthema einer Entscheidung Entscheidungsanmerkung (Glosse) Anmerkung eines Rechtswissenschafters zu einer Entscheidung, abgedruckt am Ende der Veröffentlichung einer Entscheidung in einer Zeitschrift Kommentar systematische Erläuterung und Auslegung der einzelnen Paragraphen eines Gesetzes auf der Basis von Judikatur und Literatur Monographien vertiefende Darstellung eines speziellen rechtlichen Themas in Buchform WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 10 5

6 Fundstellen plus Entscheidungsanmerkungen zur OGH-Entscheidung siehe RIS-Urteil im Volltext (Abschnitt Schlagworte ) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 11 Literatursuche in der Uni-Bibliothek Bibliothekskatalog. WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 12 6

7 Literatursuche in Rechtsdatenbanken RDB Rechtsdatenbank des Manz Verlag LexisNexis Datenbank des Verlag LexisNexis Österreich WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 13 Zugang zu Rechtsdatenbanken über Seite der Universitätsbibliothek Online-Ressourcen dann Datenbanken anklicken Einstieg in Datenbank verlangt ZID-Benutzername und Passwort WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 14 7

8 Zugang zu Rechtsdatenbanken 2) Datenbank aus Liste auswählen 1) Anfangsbuchstaben des Datenbank-Namens anklicken WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 15 Rechtsdatenbank (RDB), Manz Verlag Einstieg in RDB hier klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 16 8

9 Rechtsdatenbank (RDB), Manz Verlag Suche von Aufsätzen und Entscheidungsanmerkungen 1) Quelle Literatur und Entscheidungen auswählen 2) über Stichworte, Rechtsbegriffe (zb Mängel, Verzicht etc) 3) über Entscheidung (zb 6 Ob 272/05a) 4) über Norm (zb 922 abgb) 5) über Fundstelle (zb ZVR 2006/155) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 17 Rechtsdatenbank (RDB), Manz Verlag Suchergebnis 1) RDB-LITA = Aufsätze 3) RIS-RESA Rechtssatz Kernaussage mehrerer Urteile 4) RDB-ENTS = Entscheidungen 2) INDX-LITA Aufsatz nicht im Volltext vorhanden in Datenbank LexisNexis nachsehen! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 18 9

10 Datenbank LexisNexis Österreich Einstieg in LexisNexis Später registrieren klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 19 Datenbank LexisNexis Österreich Einstieg in LexisNexis Einstieg in LexisNexis Einverstanden klicken! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 20 10

11 Datenbank LexisNexis Österreich Suche von Aufsätzen, Gesetzeskommentaren, Entscheidungsanmerkungen in der Leiste Material-Kategorie auswählen a) Fachzeitschrift oder b) Kommentar WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 21 Datenbank LexisNexis Österreich Kategorie Fachzeitschriften 1) über Stichworte (zb Mängel UND Verzicht) 2) über Autor (zb Kathrein) 3) über Fundstelle in Zeitschrift (zb ZVR 2006/155) 4) über Rechtsnorm (zb 922 abgb) 5) über Geschäftszahl der Entscheidung (zb 6 Ob 272/05a) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 22 11

12 Datenbank LexisNexis Österreich Kategorie Fachzeitschriften Suchergebnis 1) Entscheidungen 2) Aufsätze 3) Glossen (Entscheidungsanmerkungen) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 23 Datenbank LexisNexis Österreich Kategorie Kommentare 2) über Stichworte (zb Mängel UND Verzicht) 1) Kommentar auswählen 3) über Rechtsnorm (zb 922 abgb) 4) über Geschäftszahl der Entscheidung (zb 6 Ob 272/05a) 5) über Fundstelle in Zeitschrift (zb ZVR 2006/155) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 24 12

13 Datenbank LexisNexis Österreich Kategorie Kommentare Suchergebnis Kommentierung wie in Papierform (nach Rz zitieren!) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 25 Gesetzesmaterialien geben Aufschluss über die Entstehungsgeschichte und die Zielsetzungen einer Rechtsnorm Warum wurde eine Rechtsnorm erlassen? Wie ist eine Rechtsnorm zu interpretieren? WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 26 13

14 Gesetzesmaterialien Regierungsvorlagen (RV) = Gesetzesvorschlag/-antrag der Bundesregierung, geht zur Begutachtung an die parlamentarischen Ausschüsse Ministerialentwürfe (ME) = Gesetzesentwurf eines Ministeriums, der nach Begutachtung durch Länder, Interessengruppen, Universitäten von der Bundesregierung entsprechend abgeändert und als Regierungsvorlage den parlamentarischen Ausschüssen zur Begutachtung vorgelegt wird Initiativantrag (IA) = Gesetzesvorschlag/-antrag von mind. fünf Mitgliedern des Nationalrats, geht zur Begutachtung an die parlamentarischen Ausschüsse Ausschussberichte (AB) = Stellungnahme eines fachspezifischen parlamentarischen Ausschusses zu einem Gesetzesvorschlag, nach entsprechender Abänderung erfolgt Abstimmung über Gesetzesvorschlag im Plenum des Parlaments WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 27 Suche nach Gesetzesmaterialien Schritt 1: Rechtsvorschrift über RIS Bundesrecht suchen im Suchformular Datum ( Fassung vom ) löschen alle bisherigen Versionen einer Vorschrift werden aufgelistet Kurztitel des Gesetzes (zb ABGB) und gesuchten Paragraphen (zb 922) eingeben Datum löschen! Fassung der Norm, deren Hintergrund untersucht werden soll, anklicken WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 28 14

15 Suche nach Gesetzesmaterialien Link zu Bundesgesetzblatt, mit dem Änderung der Bestimmung erfolgte WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 29 Suche nach Gesetzesmaterialien Schritt 2: Materialien-Nr Nr.. aus BGBl ablesen Gesetzesmaterialien zum Bundesgesetzblatt: a) GP XXI RV 422 RV Regierungsvorlage, abgedruckt in Beilage Nr. 422 zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats der XXI. Gesetzgebungsperiode Gesetzesmaterialien zum Bundesgesetzblatt: b) GP XXI AB 522 RV Ausschussbericht, abgedruckt in Beilage Nr. 522 zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats der XXI. Gesetzgebungsperiode WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 30 15

16 Suche nach Gesetzesmaterialien Schritt 3: Materialien-Nr. auf Homepage des Österreichischen Parlaments eingeben Parlament aktiv Direkteinstieg mit Identifikationsnummer WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 31 Suche nach Gesetzesmaterialien Schritt 3: Materialien-Nr. auf Homepage des Österreichischen Parlaments eingeben 1) Gesetzgebungsperiode einstellen, zb XXI. GP 3) Beilagen-Nr. eingeben, zb 422 2) Material-Art einstellen, zb I der Beilagen für RV und AB 4) Dokument mit Anzeigen öffnen WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 32 16

17 Suche nach Gesetzesmaterialien auf Suchergebnis (= Name der Gesetzesmateriale) klicken Links zu Entstehungsgeschichte und Volltext WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 33 Aufbau einer Regierungsvorlage 1. Text der Regierungsvorlage (Gesetzesvorschlag) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 34 17

18 Aufbau einer Regierungsvorlage 2. Vorblatt (Ziel und Zweck des Gesetzesvorschlags, Kosten der Umsetzung etc) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 35 Aufbau einer Regierungsvorlage 3. Erläuterungen/Allgemeiner Teil (Bemerkungen zur gesetzlichen Ausgangslage) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 36 18

19 Aufbau einer Regierungsvorlage 4. Erläuterungen/Besonderer Teil (Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzesentwurfs) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 37 Aufbau einer Regierungsvorlage 5. Textgegenüberstellung (alte Gesetzesfassung/Fassung nach Änderung des Gesetzes entsprechend Gesetzesentwurf) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 38 19

20 Hinweise zur Ausarbeitung der Abschlussarbeit Aufbau der Arbeit 1. Deckblatt Name des Seminars, LV-Leiter, Semester der LV, Titel der Seminararbeit (behandelte Entscheidung), Name des Studierenden, Matrikelnummer 2. Inhaltsverzeichnis 3. Hauptteil Textteil; Ausarbeitung der Entscheidung, unterteilt in Kapitel und Unterkapitel 4. Quellenverzeichnis verwendete Literatur (alphabethisch nach Nachname des Autors), verwendete Entscheidungen (chronologisch und nach Instanzen getrennt), verwendete Gesetzesmaterialien WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 39 Hinweise zur Ausarbeitung der Abschlussarbeit Haupteil IN EIGENEN WORTEN 1. Sachverhalt und Rechtsfrage des Urteils darstellen: Welche rechtliche Frage muss der OGH in seiner Entscheidung klären? 2. Einschlägige rechtliche Bestimmungen, Meinungsstand der Literatur und die Argumente der Untergerichte zum Rechtsproblem skizzieren 3. Entscheidung und Rechtsansicht des OGH präsentieren 4. Einordnung und Bewertung der Entscheidung des OGH: Im Einklang mit Literatur und bisheriger Rechtsprechung oder neue Rechtsansicht? WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 40 20

21 Hinweise zur Ausarbeitung der Abschlussarbeit Literaturquellen Literatur und ähnliche Urteile, die in der Entscheidung zitiert werden, in die Arbeit einfließen lassen Kommentare in der jeweils aktuellsten Ausgabe zur Ausarbeitung heranziehen und zitieren! selbstständig über Bibliothekskatalog bzw Rechtsdatenbanken weitere einschlägige Bücher und Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen suchen Gesetzesmaterialien einarbeiten WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 41 Hinweise zur Ausarbeitung der Abschlussarbeit Formale Gesichtspunkte Formale Kriterien beachten (va Mindest- und Maximalseitenanzahl ohne Verzeichnisse) Frei (mit eigenen Worten) formulieren, auch bei der Zusammenfassung der Entscheidung! Sorgfältig zitieren! Zitate werden nachgeprüft! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 42 21

22 Zitierregeln beachten! Siehe Homepage des Instituts für Rechtswissenschaft WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 43 Zitieren auf überprüfbare/nachvollziehbare Weise arbeiten Der Inhalt einer wissenschaftlichen Arbeit muss für Dritte überprüfbar bzw nachvollziehbar sein! Deshalb muss die Quelle jedes Gedankens/jeder Information, die nicht vom Schreibenden selbst stammt, angegeben werden. 1. Werden fremde Gedanken/Informationen im Text wiedergegeben, handelt es sich um Zitate, deren Quelle in Fußnoten am Ende jeder Seite angeführt werden muss. 2. Sämtliche verwendete Quellen müssen in eine Bibliographie am Ende der Arbeit aufgenommen werden. (Judikaturverzeichnis und Literaturverzeichnis) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 44 22

23 Möglicher Inhalt von Fußnoten Quellenangaben Weiterführende Hinweise, Zusatzinformationen, Anmerkungen Formale Vorgaben für Fußnoten Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 45 Wo platziere ich die Fußnote? Wenn am Ende eines Absatzes bedeutet das, dass der Inhalt des ganzen Absatzes aus dieser Quelle entnommen wurde Wenn am Ende eines Satzes bedeutet das, dass nur der Inhalt dieses Satzes aus dieser Quelle stammt Schildert man die Meinung eines Wissenschafters platziert man die Fußnote hinter dem (kursiv geschriebenen) Namen des Wissenschafters Möchte man etwas zu einem Begriff anmerken platziert man die Fußnote hinter diesen Begriff WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 46 23

24 Die Wiedergabe fremder Gedanken wörtliches Zitat nur sparsam einsetzen und in Anführungszeichen setzen sinngemäßes Zitat In beiden Fällen muss die Quelle in Fußnoten angegeben werden! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 47 Die drei Grundregeln des Zitierens 1. Anhand der Informationen in der Quellenangabe muss es dem Leser möglich sein, das Material aufzufinden. 2. Die einmal gewählte Zitierweise muss in der gesamten Arbeit konsequent beibehalten werden. 3. Niemals fremde Zitate einfach abschreiben! Zitate aus zweiter Hand sind unzulässig! Man darf grundsätzlich nur das Material zitieren, das man selbst in der Hand gehabt hat! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 48 24

25 1. Zitieren von Entscheidungen nicht in einer Zeitschrift publizierte, nur im RIS erhältliche Entscheidungen sind wie folgt zu zitieren: OGH , 4 Ob 89/06a. 1. Entscheidungsorgan - 2. Entscheidungsdatum - 3. Beistrich 4. Geschäftszahl in einer Zeitschrift publizierte Entscheidungen sind wie folgt zu zitieren OGH 4 Ob 89/06a = ÖBl 2007/6, 27 (Gamerith) = wbl 2007/18, Entscheidungsorgan 2. Geschäftszahl 3. = 4. Zeitschriftenfundstelle Zeitschriftenfundstelle: Kurztitel der Zeitschrift Erscheinungsjahr Beistrich - Seite, auf der Entscheidung beginnt, oder Nummer der Entscheidung im Heft mehrere Fundstellen sind parallel aufzulisten und jeweils durch = voneinander zu trennen Anmerkungen zu Entscheidungen sind erkenntlich zu machen, indem an die entsprechende Zeitschriftenfundstelle der Name des anmerkenden Autors kursiv und in Klammern angehängt wird WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie Zitieren von Entscheidungsanmerkungen Wilhelm, Anmerkung zu OGH 3 Ob 2106/96v, ecolex 1998, 548 (550). 1. Nachname des Autors kursiv - 2. Anmerkung zu - 3. Entscheidungsorgan - 4. Geschäftszahl - 5. Fundstelle der Entscheidung - 6. in Klammern Seite, auf der die Anmerkung beginnt WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 50 25

26 Langzitat Bei der erstmaligen Verwendung eines Aufsatzes in der Arbeit 3. Zitieren von Aufsätzen Dehn, Das neue Darlehens- und Verbraucherkreditrecht, ecolex 2010, 516 (518). 1. Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. Titel des Aufsatzes - 4. Beistrich - 5. Zeitschriftenfundstelle (in Klammern Seite, auf der die konkrete Information steht) Kurzzitat Bei jeder weiteren Verwendung des selben Aufsatzes in der Arbeit Dehn, ecolex 2010, Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. Zeitschriftenfundstelle (nur mit Seite, auf der die konkrete Information steht) Angabe im Literaturverzeichnis Dehn, Das neue Darlehens- und Verbraucherkreditrecht, ecolex 2010, Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. Titel des Aufsatzes - 4. Beistrich - 5. Zeitschriftenfundstelle (nur Seite, auf der der Aufsatz beginnt) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie Zitieren von Kommentaren Zitat Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg), ABGB 2, 1063 Rz Nachname des Kommentators kursiv 2. in 3. Nachname des Herausgebers des Kommentars plus (Hrsg) 4. Beistrich - 5. Kurztitel des Kommentars (= Kurztitel des kommentierten Gesetzes) 6. ab 2. Auflage Auflagezahl hochgestellt 7. Beistrich - 8. kommentierter Paragraph 9. Rz und konkrete Randzahl, in der die verwendete Information steht Angabe im Quellenverzeichnis Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg), Kurzkommentar zum ABGB 2 (2007) 1. Nachname des Herausgebers kursiv plus (Hrsg) 2. Beistrich 3. Titel des Kommentars 4. ab 2. Auflage Auflagezahl hochgestellt 5. Erscheinungsjahr in Klammern WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 52 26

27 5. Zitieren von Monographien Langzitat Jahnel/Mader, EDV für Juristen 2 (1998) Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. Titel der Monographie - 4. ab 2. Auflage Auflagezahl hochgestellt - 5. Erscheinungsjahr in Klammern 6. Seitenzahl, auf der die zitierte Information steht Kurzzitat Jahnel/Mader, EDV 2, Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. erstes prägendes Substantiv des Titels - 4. ab 2. Auflage Auflagezahl hochgestellt 5. Beistrich - 6. Seitenzahl, auf der die zitierte Information steht Angabe im Quellenverzeichnis Jahnel/Mader, EDV für Juristen 2 (1998) 1. Nachname des Autors kursiv 2. Beistrich 3. Titel der Monographie 4. ab 2. Auflage Nummer der Auflage hochgestellt - 5. Erscheinungsjahr in Klammern WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie Zitieren von Gesetzen Bei erstmaligem Verweis auf ein Gesetz im Text in Fußnote angeben 1. vollständiger Titel des Gesetzes plus Kurztitel in Klammern - 2. Beistrich 3. BGBl der erstmaligen Kundmachung 4. idf (= in der Fassung vom) 5. BGBl der aktuellen/jüngsten Fassung oder der Fassung, die Sie speziell verwenden möchten zb Nach 3 KSchG 27 ist 27 Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG), BGBl 1979/140 idf BGBl I 2010/28. Die BGBl-Angaben finden Sie im Kodex! WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 54 27

28 7. Zitieren von Gesetzesmaterialien Erläuternde Bemerkungen zu einer Regierungsvorlage ErlRV 650 BlgNR XXIV. GP, Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage abgekürzt ErlRV 2. Nummer der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats plus BlgNR 3. Nummer der Gesetzgebungsperiode in römischer Zahl plus GP 4. Beistrich 5. Seite der RV, auf der die zitierte Information steht WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 55 Die Präsentation der Entscheidung verständliche Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit Sachverhalt und Rechtsproblem Meinung der Literatur, Aussagen der Untergerichte rechtliche Beurteilung durch den OGH WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 56 28

29 Tipps für die Präsentation Powerpointfolien zur Veranschaulichung des Gesagten verwenden frei sprechen; nicht von den Folien herunterlesen weniger ist mehr: auf den Punkt kommen und das Wesentliche präsentieren! nicht in Details verlieren WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 57 Viel Erfolg beim Ausarbeiten der OGH-Entscheidung! 1. Seminartermin am , 17:00 20:00, Raum E 2.37 (Institut für Rechtswissenschaft) WS 2010/11 Assoz. Prof. Dr. Johannes Zollner Folie 58 29

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