An die Damen und Herren der Presse. Sehr geehrte Damen und Herren,
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- Uwe Hertz
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1 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen 5 An die Damen und Herren der Presse Nr.: / Blatt Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich Ihnen eine ausführliche Darstellung über die vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen geforderten Maßnahmen bezüglich der Trinkwasseraufbereitung in der Stadt Geretsried und der Gemeinde Königsdorf, die zum dauerhaften Schutz der Bevölkerung zwingend erforderlich sind. 20 Ergänzend dazu stehen Ihnen für konkrete Erläuterungen und Nachfragen Landrat Josef Niedermaier, Medizinaldirektor Dr. Franz Hartmann sowie die Leiterin der Abteilung 3, Regierungsrätin Christine Bonnet, zur Verfügung am 25 Donnerstag, 16. Januar 2014, 10:00 Uhr im Besprechungszimmer Landrat. 30 Hierzu darf ich Sie einladen. Mit freundlichem Gruß Menrad 35 C:\DOKUME~1\sschmid\LOKALE~1\Temp\ccdms\C5_95.doc
2 Im Folgenden wird erklärt, warum die vom Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen geforderten Maßnahmen hinsichtlich der Trinkwasseraufbereitung in Geretsried und Königsdorf zwingend erforderlich sind: 1. Einbau eines entsprechenden Filters (> 0,1 Mikrometer) Der Einbau eines entsprechenden Filters (>0,1 Mikrometer) ist erforderlich um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Königsdorf und der Stadt Geretsried langfristig sicherzustellen. Hinsichtlich der Erforderlichkeit eines derartigen Filters muss die trinkwasserhygienische Gesamtsituation im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Königsdorf und der Stadt Geretsried betrachtet werden. Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim sind die Trinkwasserversorgungsgebiete der Gemeinde Königsdorf und der Stadt Geretsried im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen als einheitliches Gewinnungsgebiet anzusehen. Das gemeinsame Trinkwassergewinnungsgebiet liegt nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim in sehr hoch durchlässigen Schotter und wurde umfangreich untersucht. Das gesamte Gewinnungsgebiet ist als sehr empfindlich zu bewerten, da unter anderem nur ein sehr geringer Grundwasserflurabstand besteht und die grundwasserüberdeckenden Schichten sehr durchlässig sind. Der Brunnen der zentralen Wasserversorgung der Gemeinde Königsdorf ist rund 11 Meter tief, der Grundwasserflurabstand in Fassungsnähe liegt in der Regel bei 2 Metern. Die Brunnen der zentralen Wasserversorgung Geretsried sind ca. 13,50 Meter bzw. 9,90 Meter tief (ausgebaute Brunnentiefe ab Gelände), der Grundwasserflurabstand liegt beim Brunnen 1 bei 2,35 Metern und am Brunnen 2 bei 1,46 Metern. Die Brunnen der Stadt Geretsried und der Gemeinde Königsdorf liegen nur 295 Meter voneinander entfernt. Die Deckschichten über dem Grundwasser bestehen aus sandigen Kiesen unter einer geringmächtigen Humusauflage. Sie weisen entsprechend eine hohe Durchlässigkeit und ein geringes Filtervermögen auf. Die konkurrierenden Nutzungen im Schutzgebiet liegen nur unweit von den Brunnen entfernt und innerhalb des Bereichs (50-Tage Linie, engere Schutzzone), in dem Verunreinigungen sehr schnell zu den Brunnen gelangen können. Daher ist ein Absterben von n und Parasiten durch die Oberflächennähe des Grundwassers und die geringe Filterung der geringmächtigen Humusauflage erheblich beeinträchtigt.
3 - 2 - Durch den Absenktrichter der Brunnen nimmt das Risiko von Verunreinigungen von der Oberfläche her weiter zu, sofern erhebliche Grundwassermengen gefördert werden (sog. Sogwirkung in einem größeren Einzugsbereich). Außerdem nimmt bei längerem Starkregen der Grundwasserflurabstand deutlich ab. Zudem kommt, dass der Abwasserkanal der Gemeinde Königsdorf/Lindenrain nach Angaben der Gemeinde Königsdorf, also im unmittelbaren Einstrombereich des Wassers zu den Brunnen von Königsdorf und Geretsried defekt ist/war. Nach schriftlicher Auskunft von Herrn Bürgermeister Demmel ist dieser Defekt der Gemeinde seit 20 Jahren (festgestellt allerdings erst vor Kurzem) bekannt. Abhilfemaßnahmen, d.h. eine Reparatur der defekten Abwasserleitung im Wasserschutzgebiet werden/wurden bereits durchgeführt. Eine Ausschreibung durch die Gemeinde ist bereits erfolgt. Eine Verunreinigung des Trinkwassers über den defekten Abwasserkanal in unmittelbarer Nähe zur Schutzzone 2 ist zwar wahrscheinlich, da bestimmte Krankheitserreger wie z.b. enterale Viren sowie Hepatitis A-Viren, Polio-Viren, laut einschlägiger Literatur Monate im Grundwasser überdauern können, kann aber bei der gegebenen Gesamtsituation im Wasserschutzgebiet nicht als alleinige Verursachungsquelle angesehen werden. Infolge der geringmächtigen Humusauflage (geringes Filtervermögen) und der Überdeckung des Grundwassers mit sandigen Kiesen besteht eine hohe Durchlässigkeit für Verunreinigungen z.b. für, Protozoen, sowie sonstige fäkale Einträge (Ausscheidungen von Wildtieren, Haustieren, unsachgemäße Düngungen, konkurrierende Nutzungen im Schutzgebiet). Verunreinigungen z. B. Krankheitserreger können daher auch an anderen Stellen jederzeit ins oberflächennahe Grundwasser und daher auch in die Trinkwasserversorgung gelangen. Im Rohwasser des Brunnens in Königsdorf konnten seit 08/2012 wiederholt Fäkalkeime und am Enterokokken sowohl vor als auch nach der UV-Anlage nachgewiesen werden (s. Tabelle). Beim erstmaligen Nachweis von Enterokokken (=Fäkalkeime) vor UV-Anlage bei voll funktionsfähiger UV-Anlage und bei nicht eingetrübtem Rohwasser kam es im Brunnen von Königsdorf prompt zu einem fäkalen Durchbruch. Dies bereits zeigt, dass die alleinige UV- Desinfektion nicht ausreichend wirksam ist. In der zentralen Wasserversorgung der Stadt Geretsried wurden ebenfalls wiederholt Fäkalkeime (z. B. Enterokokken, coliforme ) nachgewiesen. Enterokokken wurden
4 - 3 - sowohl vor als auch nach Desinfektion nachgewiesen. Auch hier kam es am 6. November 2013 beim erstmaligen Nachweis von Enterokokken zu einem Durchbruch von Fäkalkeimen bei voll funktionsfähiger UV-Desinfektionsanlage. Enterokokken konnten am sowohl vor als auch unmittelbar nach der UV-Anlage festgestellt werden. Zentrale WV Königsdorf Brunnen I Wiesen Grenzwertüberschreitungen E.coli colilforme Enterokokken Koloniezahl 22/30 C /2013 Einbau der UV-Anlage vor UV nach UV vor UV vor UV vor UV vor UV (Rohwasser) UV-Anlage aus unbekannten Gründen abgeschaltet 1 1 Enteroccoccus faecalis
5 - 4 - Zentrale WV Geretsried Grenzwertüberschreitungen E.coli colilform Enterokokke Koloniezah e n l 22/30 C 10/1999 Einbau der UV-Anlage (Brunnen 1 nach UV) (PI Stein nach UV) (Brunnen 2 vor UV) (Rathaus nach UV) (Rathaus nach UV) Zentrale WV Geretsried Grenzwertüberschreitungen E.coli colilform e Enterokokke n Koloniezah l 22/30 C (Hochbehälter nach UV) (Hallenbad nach UV) (Übergabeschacht HB nach
6 - 5 - UV) (Brunnen 1 nach UV) (Übergabeschacht Gelting nach UV) (Brunnen 2 vor UV) (Brunnen 2 vor UV) (Brunnen 2 vor UV) (Übergabeschacht Gelting) (Buchenweg nach UV) (lt. Hr. Schunn, Stadtwerke: Leitung noch nicht in Betrieb, neue Leitung) (Hochbehälter Schwaigwall Innenkammer nach UV) (Hochbehälter Schwaigwall Außenkammer nach UV) (Rathaus, Karl-Lederer-Platz
7 - 6 - nach UV) (Brunnen 2 vor UV) (Brunnen 1 nach UV) (PI Jeschkenstraße nach UV) (Brunnen 1 nach UV) Enterokokken wurden im Rohwasser des Brunnens von Königsdorf seit wiederholt nachgewiesen (s. Tabelle). In dem Brunnen der Gemeinde Königsdorf und auch in dem Brunnen der Stadt Geretsried konnten sowohl vor als auch nach Desinfektion Enterokokken nachgewiesen werden. Eine fehlerhafte Probenentnahme kann auch ausgeschlossen werden, da die nachgewiesenen Indikatorkeime z. B. coliforme und Enterokokken wiederholt im Rohwasser nachgewiesen worden sind. Bei einer angenommen Verunreinigung z. B. mit den Händen, wäre es unverständlich, dass z. B. nur Enterokokken über die Hände in die Proben gelangt sein könnten, da sich an den Händen üblicherweise eine Vielzahl von n unter anderem Fäkalkeime befinden. Außerdem handelt es sich bei den von der Stadt Geretsried und der Gemeinde Königsdorf beauftragten Labors um zertifizierte Labore, so dass von einer fachgerechten Probeentnahme auszugehen ist. Als Ursache der wiederholten fäkalen Verunreinigungen des Rohwassers und Reinwassers nach UV-Desinfektion bzw. bei fehlender UV-Desinfektion der Trinkwasserversorgung von Königsdorf ist die trinkwasserhygienisch sehr ungünstige Gesamtsituation im Trinkwassergewinnungsgebiet der Gemeinde Königsdorf und der Stadt Geretsried anzusehen.
8 - 7 - Aufgrund der bereits dargestellten Gesamtsituation im Trinkwasserschutzgebiet sind weitere engmaschige mikrobielle Untersuchungen auch nicht zielführend, da die Ursachen für die zumindest intermittierenden mikrobiellen Verunreinigungen bekannt sind. Da die sehr ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse im Trinkwassergewinnungsgebiet Königsdorf/Geretsried hinsichtlich der Trinkwassergewinnung nicht veränderbar sind, ist auch eine entsprechende Aufbereitung des Rohwassers nach dem Stand der Technik mit nachgeschalteter Desinfektion erforderlich. Der wiederholte Nachweis von coliformen n und Enterokokken aus den Brunnen deutet auf fäkale Verunreinigungen der Wasserversorgung hin. Somit kann das Trinkwasser mit Krankheitserregern aus dem Darm von Tieren und Menschen verunreinigt sein. Diese Krankheitserreger können bei z. B. bei Kleinkindern, chronisch Kranken und älteren Menschen aber auch bei Gesunden diverse schwere Erkrankungen auslösen. Laut Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom (Anlage 1) muss mit Bakterien- und Virenagglomeraten sowie Parasiten insbesondere dann gerechnet werden, wenn im Rohwasser gehäuft coliforme und teilweise E.coli und Enterokokken nachgewiesen werden. Wie der Tabelle zu entnehmen ist, ist dies sowohl in Königsdorf als auch in Geretsried immer wieder geschehen. Besteht durch die hydrogeologische Situation (wie im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Königsdorf) die Wahrscheinlichkeit, dass das Rohwasser mit Parasiten (z. B. Cryptosporiedien, Giardien), Bakterien- und Virenagglomeraten kontaminiert sein kann, ist ein Filtrationsschritt unumgänglich. Laut Mitteilung des Umweltbundesamts können Wasserversorgungssysteme, welche oberflächenwasserbeeinflusstes Grundwasser ohne Filtrationssystem verwenden, das Risiko einer wasserbedingten Parasitose grundsätzliche nicht unter Kontrolle halten (Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes in Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch- Gesundheitsschutz 4/2001, S. 406, Anlage 2). Es muss laut Umweltbundesamt trotz fehlender Hinweise auf wasserbedingte Parasitosen aufgrund der fehlenden systematischen Erfassung und Klärung dieser Problematik grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es zu einer Übertragung von Parasiten mit dem Trinkwasser kommen kann (Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der
9 - 8 - Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes in Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch- Gesundheitsschutz 4/2001, S. 406, Anlage 2). Laut Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes ist weder die Desinfektion mit zugelassenen Zusatzstoffen und Verfahren noch die Desinfektion mit UV-Bestrahlung geeignet, Dauerformen von Parasiten (z. B. Giardien, Cryptosporidien) mit hinreichender Sicherheit abzutöten (Einsatz von UV-Anlagen zur Desinfektion von Trinkwasser 2. Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission in Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2/1999, S. 181 ff., Anlage 3). Dauerformen parasitärer Protozoen, wie Cryptosporidien und Giardien, die über Tierkot ausgeschieden und in das Grundwasser gelangen können, sowie Bakterien- und Virenagglomerate müssen daher in einer Filtrationsstufe effektiv eliminiert werden. Hierzu existiert auch zahlreiche Fachliteratur (z. B.Prof. Dr. med. Konrad Botzenhart, Hygieneinstitut Tübingen, Mikroorganismen im Trinkwasser, in Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 34 35, 26. August 1996, Anlage 4, Empfehlung des Umweltbundesamt, Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforsch-, Gesundheitsschutz 4/2001 und 2/1999, RKI Ratgeber für Ärzte Kryptosporidiose, Robert Koch Institut Stand , Anlage 5). Ein entsprechender Filter kann allerdings diese Parasiten herausfiltern (Vermeidung einer Übertragung von Cryptosporidien und Giardien mit dem Wasser von D. Schoenen, K. Botzenhart, M. Exner, I. Feuerpfeil, O. HJoyer, C. Sacré, und R. Szewzyk in Gesundheitsblatt 12/1997, s. 466 (468), Anlage 6). Ein spezifischer Indikatorkeim, der das Vorkommen bzw. die Abwesenheit von Parasiten im Rohwasser ausreichend sicher belegen könnte, ist nicht bekannt. Laut EU Richtlinie Qualitätsanforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch soll zwar als Indikator zur Belastung mit Parasitendauerformen die Bestimmung von Clostridium perfringens erfolgen, aber eine Korrelation zwischen dem nachgewiesenen Keim Clostridium perfingens und Parasiten im Trinkwasser ist nicht gesichert (s. auch Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten, Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 04/2001, S. 406 (407), Anlage 2). Auch scheinen routinemäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf Parasiten laut Umweltbundesamt nicht hilfreich, weil die statistische Sicherung der Befunde z. B. methodenbedingt noch nicht möglich ist. Auch die sehr niedrige Infektionsdosis z. B. bei Cryptosporidiose und die hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen sind hierbei zu berücksichtigen. Laut
10 - 9 - Robert Koch Institut (Anlage 5) liegt die Infektionsdosis bei der 50 % der Exponierten infiziert werden (ID50) bei Oozysten. Im feuchten Milieu können Cryptosporidien Monate, im Einzelfall bis zu 2 Jahren infektiös bleiben. Es gibt keine spezifische Therapie, die Cryptosporidien zuverlässig eradiziert. Ferner muss für die Beurteilung der mikrobiellen Situation des Trinkwassers das Rohwasser vor Desinfektion beurteilt werden und nicht die mikrobiellen Netzbefunde. Eine potentielle Gefährdung aufgrund einer fäkalen Belastung kann nur durch Untersuchung auf Indikatorkeime gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 erkannt werden, wenn das Rohwasser vor der Desinfektion untersucht wird. Der Nachweis einer durch die Desinfektion erreichten Eliminierung von Indikatorkeimen wie z.b. E.coli, Enterokokken und coliforme bietet keine ausreichende Sicherheit für die Abwesenheit von weiteren Krankheitserregern im Trinkwasser. Diese Organismen haben zwar eine Indikatorfunktion für Krankheitserreger im Rohwasser, da aber viele Krankheitserreger gegenüber den Desinfektionsmitteln widerstandsfähiger sind und damit auch eine etwaige Desinfektion überleben können, obwohl die Indikatorkeime abgetötet wurden, ist die Indikatorfunktion nach dem alleinigen Desinfektionsschritt durch eine UV-Bestrahlung nicht mehr gegeben. Zudem sind die Trübungswerte unerheblich für die Bewertung der Rohwasserqualität, da ein Durchbruch von Fäkalkeimen wie Enterokokken bei voll funktionsfähiger UV Anlage festgestellt werden konnte (s. Tabelle). Ein stets einwandfreier Trübungswert des Rohwassers ist unerheblich, falls im Rohwasser immer wieder Indikatorkeime vorkommen. Die Trübungswerte müssen daher stets im Zusammenhang mit der mikrobiellen Belastung des Rohwassers gesehen werden. Auch zeigt die intermittierende Belastung des Rohwassers mit Fäkalkeimen bei stets einwandfreien Trübungswerten (< 0,2 FNU), dass die Trübungswerte bei der gegebenen Gesamtsituation im Wassergewinnungsgebiet von Königsdorf/Geretsried irrelevant sind. Laut Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes können bei einem Rückgang der Trübung nur bakteriologische Untersuchungen einen Nachweis erbringen, ob eine Kontamination mit Mikroorganismen rückläufig ist. Daher ist zwingend und schnellstmöglich der Einbau eines entsprechenden Filters vor UV- Desinfektion erforderlich, welcher Parasiten, Viren- und Bakterienagglomerate herausfiltert. Auch kann auf eine Chlorung nach UV-Desinfektion nicht verzichtet werden.
11 UV-Desinfektion und Chlorung Auch ist eine Desinfektion des Trinkwassers in Königsdorf und Geretsried nur durch UV Desinfektion nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass das Landratsamt nicht die Funktionsfähigkeit der eingebauten UV-Anlage bezweifelt, sondern grundsätzlich deren ausreichende Fähigkeit bestimmte seuchenhygienisch relevante Mikroorganismen, abzutöten. Auch teilte die Gemeinde Königsdorf dem Landratsamt mit, dass die UV Anlage durch ein von der Gemeinde Königsdorf beauftragtes Ingenieurbüro am überprüft wurde. Die Prüfberichte liegen dem Landratsamt vor und sind auch schlüssig. Dem Prüfbericht ist zu entnehmen, dass die UV-Anlage in einem einwandfreien Zustand ist und die Transmission mit 93 % denselben Wert wie bei Inbetriebnahme aufweist. Im gleichen Schreiben wird weiter aufgeführt, dass das Wasser aus dem Brunnen in Königsdorf am untersucht und festgestellt wurde, dass die gemäß DVGW- Arbeitsblatt W 294 1:2006 gestellten Anforderungen für den Einbau einer UV- Desinfektionsanlage mit einem großen Sicherheitsabstand eingehalten werden und dass das Wasser somit für die Desinfektion mittels UV-Bestrahlung geeignet ist. Die Sicherheit für ein einwandfreies Funktionieren der UV-Anlage wurde durch den Einbau einer permanenten Trübungsmessung sichergestellt, heißt es weiter in dem Schreiben des Ingenieurbüros. Außerdem bezweifelt auch die Gemeinde Königsdorf selbst nicht die Funktionsfähigkeit der UV-Anlage. Da eine Überprüfung erfolgt ist, ist eine erneute Überprüfung weder zielführend noch sinnvoll. Daher ist auch völlig unklar, warum die Gemeinde Königsdorf vermutlich Anfang November 2013 die UV - Anlage entgegen der Empfehlungen des Gesundheitsamtes ausgeschalten hat. Der Bitte des Landratsamtes, die UV-Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, um die Gesamtdesinfektionskapazität zu erhöhen, ist die Gemeinde Königsdorf zunächst nicht nachgekommen. In mehreren s wurde die Gemeinde Königsdorf gebeten die UV Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Derzeit ist jedoch die UV-Anlage nach Aussagen eines zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Königsdorf wieder in Betrieb. Auch ein Mitarbeiter des Landratsamtes kann nach einer Inaugenscheinnahme bestätigen, dass die UV-Anlage wieder in Betrieb ist.
12 Auch kann auf die Chlorung nicht verzichtet werden bzw. der Chlorgehalt auch nicht reduziert werden. Nur durch die Aufrechterhaltung einer möglichst hohen Desinfektionskapazität, das heißt durch UV-Desinfektion, Chlorung mit wirksamen Konzentrationen und das Abkochen kann das Risiko einer Erkrankung durch eingeschwemmte Krankheitserreger bis zum Einbau einer der UV-Desinfektion vorgeschalteten Filtrationsanlage nach dem Stand der Technik (> 0,1 Mikrometer) minimiert werden. Laut Umweltbundesamt Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß 11 der Trinkwasserverordnung 17. Änderung - Stand November 2012 (Anlage 7) ist der Zusatz bis zu 6 mg/l freies Chlor und Gehalte bis 0,6 mg/l freies Chlor nach der Aufbereitung möglich, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet ist. Da das Abkochen eines seuchenhygienisch bedenklichen Trinkwassers erfahrungsgemäß längerfristig nicht praktikabel ist und davon auszugehen ist und auch die Praxiserfahrungen zeigen, dass das Abkochen mittel- und langfristig nicht eingehalten wird, ist die Aufrechterhaltung einer möglichst hohen Desinfektionskapazität durch UV-Bestrahlung und nachfolgender Chlorung mit den Werten an den Endsträngen gemessen von 0,1 mg bis 0,3 mg freies Chlor pro Liter unverzichtbar bis zum Einbau einer effektiven Filtrationsstufe vor UV-Desinfektion. Eine regelmäßige Überprüfung der Desinfektionsreaktionsprodukte (Trihalogenmethane am Zapfhahn beim Verbraucher gemessen) durch den Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlage ist entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung erforderlich. Die in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerte sind einzuhalten: Trihalogenmethane: Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 0,050 mg pro Liter, Summe der am Zapfhahn des Verbrauchers nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Reaktionsprodukte im Trinkwasser, die bei der Desinfektion oder Oxidation des Wassers entstehen: Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Tribrommethan (Bromoform). Das Gesundheitsamt kann befristet höhere Konzentrationen am Zapfhahn in der Trinkwasserinstallation bis 0,1 mg pro Liter zulassen, wenn dies aus seuchenhygienischen Gründen als Folge von Desinfektionsmaßnahmen erforderlich ist. Die Chlorung hat nach UV Desinfektion die Aufgabe möglichst alle Krankheitserreger abzutöten und die Konzentration bestimmter hygienisch relevanter Mikroorganismen wie z. B. Dauerstadien von Parasiten, bestimmter Viren, Bakterien- und Virenagglomeraten mit deren zumindest intermittierenden Eintrag ins Grundwasser bei der gegebenen Gesamtsituation gerechnet werden muss und die gegenüber UV-Bestrahlung und Chlor weitgehend resistent
13 sind, möglichst soweit zu vermindern, dass das Risiko einer Erkrankung durch diese Krankheitserreger minimiert werden kann. 3. Abkochanordnung Auch ist das Trinkwasser zwingend abzukochen. Da in den Brunnen der Trinkwasserversorgung von Geretsried und Königsdorf wiederholt coliforme und Enterokokken festgestellt wurden, kann das Trinkwasser mit Krankheitserregern aus dem Darm von Mensch und Tier verunreinigt sein, die diverse schwere Erkrankungen auslösen können. Warum das Wasser abzukochen ist, lässt sich am Beispiel von Cryptosporidien (= Parasiten), die sich im Trinkwasser befinden können anschaulich erklären. Cryptosporidien sind weltweit verbreitete Parasiten und wurden bei mehr als 40 Wirbeltierarten festgestellt; das Reservoir stellen insbesondere Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe aber auch Hunde, Katzen und Vögel dar. Die Infektion erfolgt überwiegend durch die Aufnahme von kontaminiertem Wasser (z. B. Trinkwasser). Infizierte Tiere scheiden dickwandige Oozysten (Ei/Blase) mit dem Kot aus. Sie sind sehr widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und Chemikalien. Im feuchten Milieu können sie über Monate, in Einzelfällen bis zu 2 Jahren infektiös bleiben. Bei immuninkompetenten Menschen verschwinden die Symptome nach 1-2 Wochen, während der Durchfall bei Säuglingen und immunsupprimierten Menschen insbesondere AIDS Erkrankten chronisch werden kann. Die Schwere und Dauer der Erkrankung hängt vom Grad der Immunschwäche ab. Im Extremfall kann sie zum Tode führen. Es gibt keine spezifische Therapie, die die Cryptosporidien zuverlässig abtötet. Die Infektionsdosis liegt bei wenigen Oozysten. Bei einem Ausbruch durch infiziertes Trinkwasser in Milwaukee im Jahr 1993 erkrankten Menschen. Derartige Oozysten sind widerstandsfähig gegenüber allen Desinfektionsmitteln, auch gegen Chlor. Durch Erhitzen auf über 60 Grad über mindestens 30 Minuten werden sie jedoch sicher abgetötet (s. auch Anlage 5). Daher muss auch möglicherweise kontaminiertes Trinkwasser weiterhin bis zum Einbau eines entsprechenden Filters abgekocht werden.
14 Anlagen (Werden Ihnen beim Pressegespräch auf USB-Stick übergeben) Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom (Anlage 1) Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes in Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch- Gesundheitsschutz 4/2001, S. 406, (Anlage 2) Einsatz von UV-Anlagen zur Desinfektion von Trinkwasser 2. Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission in Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2/1999, S. 181 ff., (Anlage 3) Prof. Dr. med. Konrad Botzenhart, Hygieneinstitut Tübingen, Mikroorganismen im Trinkwasser, in Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 34 35, 26. August 1996, (Anlage 4) RKI Ratgeber für Ärzte Kryptosporidiose, Robert Koch Institut Stand , (Anlage 5) Vermeidung einer Übertragung von Cryptosporidien und Giardien mit dem Wasser von D. Schoenen, K. Botzenhart, M. Exner, I. Feuerpfeil, O. HJoyer, C. Sacré, und R. Szewzyk in Gesundheitsblatt 12/1997, s. 466 (468), (Anlage 6) Umweltbundesamt Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß 11 der Trinkwasserverordnung 17. Änderung - Stand November 2012 (Anlage 7) (Stand )
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