Schule heute 8-9. in der Anhörung. Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung 44. Jahrgang 2004 K 8050

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1 Schule heute 8-9 Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung 44. Jahrgang 2004 K 8050 in der Anhörung Deutsche Post AG Entgelt bezahlt ZKZ 8050 Gebrüder Wilke GmbH Druckerei und Verlag Postfach Hamm

2 Aus dem Inhalt 8-9/2004 Aus unserer Sicht VBE-aktiv 5-9 VBE droht mit landesweitem Klassenfahrten-Boykott Lernstandserhebungen Schuleingangsphase Wegfall der Halbjahreszeugnisse in Klasse 3 Kopftuchverbot Sprachprüfungen, Schulfähigkeitsprofil, Datenschutz Berufspolitik 9-12 Verabschiedung von Heinrich Graf und Klaus Kleyböcker Beamte finanzieren ihre Altersversorgung selbst Neustrukturierung der Studienseminare: Keine Benachteiligung bei Primarstufen- und Alt-Lehramt? Finanzieller Ausgleich der Vorgriffsstunden (Musterantrag) Bildungspolitik Bildungssenator macht nicht mit beim Girls Day Gut bei deutsch!? Schulpraxis Ganztagsschule in Europa Sport macht Schule Dortmunder Schüler erlebte Wissenschaftsabenteuer Vortragsangebot für Schulklassen Fortbildungen in Jugendherbergen VBE-regional Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anhörung zum Schulgesetz kurz vor Beginn der Sommerferien habe ich im Rahmen einer allgemeinen Anhörung zum Entwurf des Schulgesetzes im Düsseldorfer Landtag in Ergänzung der schriftlichen Verbandsstellungnahme die Position des VBE NRW vertreten: 1.Teilzentrale Abschlussprüfungen am Ende der Sek. I Der VBE unterstützt die Absicht der Landesregierung, die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern, zu steigern und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Dazu können sicherlich auch teilzentrale Abschlussprüfungen beitragen. Mit solchen teilzentralen Abschlussprüfungen würde einerseits sichergestellt, dass für einen bestimmten Abschluss bestimmte Fähigkeiten vorhanden sein müssen.andererseits so interpretieren wir teilzentral könnte die einzelne Schule ihrem besonderen Profil Rechnung tragen. Ich möchte allerdings kritisch anmerken, dass allein die Einführung von neuen Prüfungsritualen den Stellenwert von NRWs Schülern im nationalen und internationalen Vergleich nicht verbessern wird. Entscheidend ist es nach Auffassung des VBE, dass das Land die Schulen durch die entsprechenden Rahmenbedingungen dazu gehört auch die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung in die Lage versetzt, dem notwendigen Förderbedarf sowohl bei leistungsschwachen als auch bei leistungsstarken Schülern Rechnung zu tragen. Dazu schweigt das Schulgesetz! Einen Weg, der nur dazu führt, dass für die Prüfungen gelernt wird und der so den Auftrag von Schule, eine umfassende Bildung sicherzustellen ad absurdum führt, werden wir nicht mitgehen. Ein Rennwagen fährt nicht schneller und wird nicht besser, wenn nur die Messinstrumente verändert werden. Ebenso wird die schulische Leistung von Schülern nicht besser, wenn ich die Messtechnik zur Feststellung des Outputs verfeinere, aber beim Input alles beim Alten lasse. Eine letzte Anmerkung zu den Abschlussprüfungen:Wenn Ziel von Bildung, wie im Gesetz formuliert, die Befähigung ist, sachlich angemessen und verantwortungsvoll an der Gestaltung des Gemeinwesens teilzunehmen, dann dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass zentrale oder teilzentrale Prüfungen lediglich Teilleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt abrufen. Diese Teilleistungen sagen nur sehr wenig aus über die erworbene Fähigkeit, das Leben zu bewältigen, dürfen also auch nicht überbewertet werden. 2 Schule heute 8-9/2004

3 2. Schulverbünde Der VBE begrüßt es, dass Kommunen durch das Schulgesetz die Möglichkeit zur Bildung von Schulverbünden verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I gegeben wird. Dies schafft die Voraussetzung, auch bei rückläufigen Schülerzahlen ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten.angesichts der demographischen Entwicklung reicht diese Öffnung aber nicht aus, sondern muss erweitert werden.wir wünschen uns hier eine größere Öffnung, damit die Schulträger flexibler reagieren können und neben additiven auch kleinere integrierte Systeme für die Sek. I möglich sind. Eine solche Schule würde es auch kleinen Schulträgern ermöglichen, auf Dauer ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten. 3. Schulaufsicht Der VBE hält es für richtig und wichtig, die Schulaufsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht grundlegend zu verändern, sondern sie in ihrer Beratungsfunktion zu stärken, weil die Veränderung der Schulaufsicht nicht von der Verwaltungsreform losgelöst werden sollte. Unabdingbar bleibt für den VBE, dass die Schulaufsicht eine staatliche bleibt und nicht kommunalisiert wird. Angesichts der im Schulgesetz vorgesehenen teilzentralen Abschlussprüfungen ist es aus Sicht des VBE außerdem erforderlich, eine künftige Schulaufsicht schulformübergreifend zu organisieren. Wer die Schulinspektion auf den Weg bringt, der muss dafür sorgen, dass dieses Gremium unabhängig und hoch qualifiziert ist und vor allem, dass den Schulen nach der Diagnose auch die Mittel für die notwendige Therapie zur Verfügung gestellt werden.was nützt es dem Patienten, wenn der Arzt eine Blinddarmentzündung feststellt, aber ihm die Möglichkeit fehlt, die notwendige Operation einzuleiten? 4. Neue Schuleingangsphase Als positiv sehen wir es an, dass in 11, Absatz 4 Grundschulen und 65,Absatz 2 Aufgabe der Schulkonferenz festgeschrieben und damit gesetzlich verankert ist, dass die Schulen über die Organisation der Schuleingangsphase selbst entscheiden. Dies stärkt vor allem auch den Schulleitungen gegenüber der Schulaufsicht den Rücken und gibt die Chance auf eine Veränderung von unten, die von der Lehrerschaft entsprechend der Rahmenbedingungen entwickelt und mitgetragen wird. Es ist außerdem positiv zu vermerken, dass gegenüber dem ersten Entwurf in Absatz 2 aufgenommen wurde, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Aus Sicht des VBE wäre es zur Erleichterung der Verfahrensweise für die Grundschulen jedoch sinnvoller, dass nur die Schulen einen Schulkonferenzbeschluss herbeiführen müssen, die von der bisherigen jahrgangsbezogenen Arbeit in den Gruppen abweichen wollen. Lassen Sie mich noch eines erneut herausstellen: Den Schulen muss für die Einführung der neuen Schuleingangsphase mehr Zeit als bisher vorgesehen gegeben werden. Etwas Neues wird nur dann angenommen, wenn es nachweisbar besser ist als das Bisherige und unter den gegebenen Bedingungen auch realisierbar ist. Diesen Nachweis ist die Landesregierung bis heute schuldig geblieben. Dass die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen für neue Ideen aufgeschlossen sind, zeigen die enormen Teilnehmerzahlen bei VBE-Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Schuleingangsphase. Die Landesregierung wäre gut beraten, den Schulen, die es wollen, neue Modelle erproben zu lassen, die notwenigen Rahmenbedingungen zu geben und zu evaluieren, aber auch dort, wo es gewünscht ist, den Schulkindergarten zu erhalten. Dies wäre eine sinnvolle Möglichkeit, dem Wettbewerb um die pädagogisch besten Lösungen eine Chance zu geben. 5. Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wünschen, vorzeitig erste Ergebnisse des Modellversuchs Selbstständige Schule in die Fläche zu übertragen. Dieses Vorhaben lehnt der VBE ab. Der Modellversuch bietet aufgrund der erst kurzen Laufzeit noch keine hinreichend evaluierten Erkenntnisse. Dies betrifft vor allem die Ausweitung der Aufgaben der Schulleitung. Bisher hat noch nicht einmal ein Drittel aller am Modellversuch teilnehmenden Schulen das Dienstvorgesetztenpaket zur Erprobung abgerufen. Gerade dieser Bereich, in dem weitere Aufgaben von der Schulaufsicht auf die Einzelschule übertragen werden sollen, muss aber besonders gründlich erprobt und evaluiert werden. Geklärt werden muss dabei nach Ansicht des VBE die Frage:Was kann der Schulleiter leisten, die Qualitätsentwicklung seiner Schule und vor allem die Unterrichtsentwicklung voranzutreiben, ohne dass seine Hauptaufgabe als pädagogischer Leiter der Schule auf der Strecke bleibt? Nach Auffassung des VBE darf der Schulleiter nicht zum Verwaltungsangestellten des Schulträgers werden, sondern muss in erster Linie pädagogischer Leiter bleiben. Wenn die Landesregierung einerseits richtig argumentiert, dass die Schulaufsicht von Verwaltungsaufgaben entlastet werden muss, damit sie ihrer eigentlichen Beratungsfunktion mit dem Ziel von Qualitätsentwicklung besser nachkommen kann, ist es geradezu schizophren, die Schulleitung Selbstständiger Schulen genau mit solchen Verwaltungsaufgaben zu überfrachten. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch wichtig, dass angesichts der angespannten Haushaltslage genau geprüft wird, wie wirtschaftlich eine Verlagerung von Aufgaben von der Schulaufsicht auf die Schule ist. Diese Frage ist aber bisher zu wenig in den Blick genommen worden.wenn SPD und Grüne, ohne die Ergebnisse des Modellversuchs abzuwarten, weitere Aufgaben auf die Schule übertragen, dann werden wir mit NRWs Schulsystem ein ähnliches Desaster erleben, das wir auf Bundesebene mit der Lkw-Maut hatten.wer mehr Aufgaben auf die Schule übertragen will, der muss umfassend belegen, wie er die Unterstützungssysteme sicherstellen will, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind. Der muss nicht nur regionale Bildungsbüros propagieren, der muss auch sagen, wie er diese personell absichern will, welche Ausstattung sie haben sollen und vor allem, wie er die Schulträger zwingen Schule heute 8-9/2004 3

4 will, dass sie ihren Anteil leisten. Die Rückmeldungen aus dem Land zeigen aber, dass selbst im Modellversuch die Unterstützung von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich ist. Wenn man das Schulgesetz und den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisch liest, dann sind wir in NRW auf dem Weg, dass Schule im Zuge von Dezentralisierung eine eigenständige Dienststelle wie jede andere auch wird. Heißt das:wir entwickeln Schulen zu Dienststellen mit formalen Vorgaben, deren output mit teilzentralen oder zentralen Prüfungen überprüft wird? Vorrangiges Ziel sollte nicht nur vordergründig die Qualitätssteigerung sein. Qualitätssteigerung erreicht man nicht, indem man neue Verwaltungsstrukturen voreilig überstülpt. Qualitätssteigerung erreicht man dann, wenn man den Modellversuch nutzt, um die Punkte herauszufinden, die notwendig sind, um Unterrichtsqualität zu entwickeln und dies das übergeordnete Ziel bleibt. 6. Sonderpädagogische Förderung Die gesellschaftspolitische Entwicklung in den vergangenen Jahren macht deutlich, dass der besondere Bildungsanspruch von Kindern mit Behinderungen rechtlich verankert werden muss, wenn man ihn langfristig sichern will. Dem kommt das Schulgesetz nicht nach. Deshalb fordert der VBE, dass im Schulgesetz auch die Richtlinien für die Förderschwerpunkte aufgenommen werden: Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Kommunikation und Sehen sowie Autismus und schulische Förderung bei langer Krankheit. Darüber hinaus kritisieren wir, dass die Schule für Kranke im neuen Schulgesetz nicht mehr den Sonder- bzw. Förderschulen zugeordnet wird. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke sind Kinder und Jugendliche, die in der Jugendpsychiatrie behandelt werden, die langfristig auf Behandlung in der Onkologie angewiesen sind oder anderweitig langzeitig erkrankt sind also Kinder mit besonderem Förderbedarf. Der Unterricht der Schule für Kranke findet heute zu mehr Die Profession des Lehrers Während der Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Entwurf des Schulgesetzes hat der Erziehungswissenschaftler Professor Dr. Volker Ladenthien von der Universität Bonn u. a. beachtliche Ausführungen zur Profession des Lehrers und zu seinem Status als Beamter gemacht, die wir nachfolgend abdrucken: Der sechste Teil des Entwurfs nimmt zum Schulpersonal Stellung. Damit sind auch Lehrerinnen und Lehrer gemeint. Über diese findet sich allerhand in diesem sechsten Teil nur nichts über ihre Qualifikation. Kein Wort vom wissenschaftlichen Studium als Voraussetzung. Kein Wort von einem pädagogischen Begleitstudium. Kein Wort vom Vorbereitungsdienst. Es fehlt ein eigener Paragraph, der das wissenschaftliche, fachliche und pädagogische Studium und eine Referendarzeit als Regelvoraussetzung für die feste Anstellung im Lehrberuf festschreibt. Oder will das Schulgesetz langsam darauf vorbereiten, dass künftig in der Schule tätig sein darf, wer woanders nicht ankommt gleichgültig, was er vorher gelernt hat? Dafür spricht die Formulierung von 57 Abs. 4: Lehrerinnen und Lehrer sind in der Regel Beamtinnen und Beamte, wenn sie die für ihre Laufbahn erforderliche Befähigung besitzen (...). [Sie] können auch im Rahmen von Gestellungsverträgen beschäftigt werden." 133 Abs. 2 besagt nun, dass diese Regelung am außer Kraft treten soll. Das Gesetz zielt auf Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer, verzichtet auf eine einheitliche als 50 Prozent in Kliniken für Kinderund Jugendpsychiatrie statt Tendenz steigend! Der Landesgesundheitsbericht für NRW 2002 sagt deutlich aus, dass sich die Schwerpunkte bei Erkrankungen von medizinischen zu psychologischen Parametern verlagern. Das bedeutet eine Abkehr vom Unterricht am Krankenbett. Das ändert jedoch nichts daran, dass für die Schülerinnen und Schüler, die von der Schule für Kranke betreut werden, ein sehr deutlicher sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, der auch bestehen bleibt, wenn die Schüler nach den Richtlinien der allgemeinen Ausbildung und öffnet den Weg dafür, den Lehrerberuf zu entprofessionalisieren. Ein der wissenschaftlichen Ausbildung bedürfender Beruf wird entprofessionalisiert! Dieser Umstand zeigt die Wertschätzung des Lehrerberufs durch den Gesetzgeber ehrlicher als alle Bekundungen in den Talkshows. Unterrichten kann doch jeder und ist auch nicht so wichtig das ist die Botschaft des neuen Schulgesetzes.Aber, meine Damen und Herren, auch Zähneziehen kann jeder. Dann könnte man doch auch Zahnärzte im Rahmen von Gestellungsverträgen beschäftigen so wie es früher bei den Dentisten war. Noch dramatischer: die Aufkündigung des Beamtenstatus. Auch hier stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung als ehrlicher Makler. Der Beamtenstatus sollte in einer pluralen Gesellschaft sicherstellen, dass an öffentlichen Schulen Lehrende vor den gesellschaftlichen Mächten und Einflüssen geschützt sind. Sie sollten lediglich der Wahrheit verpflichtet sein, neutral, unparteiisch,anwalt der Sache und des Kindes. Ohne diesen Schutz sind Lehrende an Schulen künftig Angestellte des Schulträgers; wenn diese wie vorgesehen gesponsert werden, dann werden die finanzkräftigen Unternehmen bestimmen, wer an unseren Schulen was lehrt. Schule unterrichtet werden. So heißt es im Richtlinienentwurf unter Unterricht bei langer Krankheit : Sonderpädagogische Förderung wird erforderlich, wenn aufgrund von Krankheit Lebens- und Lernvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen so verändert sind, dass diese in der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. (...) Sonderpädagogische Förderung berücksichtigt die Bedeutung einer Erkrankung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Auswirkungen auf ihr psychisches Gleichgewicht und die Folgen für das Lernen. 4 Schule heute 8-9/2004

5 Wir erkennen im neuen Schulgesetz nur die Absicht, künftig den Schülerinnen und Schülern der Schule für Kranke den Status von Sonderschülern vorzuenthalten und letztendlich aus haushaltspolitischen Überlegungen heraus bei großen Teilen dieser Klientel die zurzeit gültige Schüler-Lehrer-Relation zu deren Ungunsten zu verändern. Dies wird, wenn hier nicht korrigiert wird, zu nicht absehbaren Folgen ohne jeglichen Spareffekt führen. 7. Schwerbehindertenvertretung Bei der Durchsicht des neuen Schulgesetzes fällt auf, dass die Auswirkungen des Schwerbehindertengesetzes nicht einbezogen wurden. So wird die Schwerbehindertenvertretung in dem Gesetz mit keinem Wort erwähnt. Es heißt zum Beispiel in 62 zu den Grundsätzen der Mitwirkung: Die Aufsicht des Landes über das Schulwesen, das Recht der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Rechte der Personalräte und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bleiben unberührt. Hier fehlt eindeutig der Hinweis auf die Rechte der Schwerbehindertenvertretung! Darüber hinaus fehlt in 59, in dem die Aufgabenbereiche und Funktionen der am Schulleben beteiligten Personen beschrieben werden, eine Verbindung zum Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Deshalb fordert der VBE, das Schulgesetz mit dem SGB in Einklang zu bringen. Zum Schluss zwei Grundsatzbemerkungen: 1.Wir begrüßen, dass die Landesregierung ein Schulgesetz vorlegt und damit die bestehenden Einzelgesetze zusammenfasst. 2.Dieses Schulgesetz wird dann auf erhöhte Akzeptanz stoßen, wenn die Ergebnisse dieser Anhörung auch Berücksichtigung finden und wir im Nachhinein nicht wie beim Schulrechtsänderungsgesetz das Gefühl haben müssen, dass es sich bei der heutigen Anhörung lediglich um eine Alibiveranstaltung gehandelt hat. Landesvorsitzender VBE NRW VBE-aktiv VBE droht mit landesweitem Klassenfahrten-Boykott Land will angestellte Lehrer zum Verzicht auf Kostenerstattung zwingen Das Vorhaben der Landesregierung, auch angestellte Lehrer künftig per Reisekostengesetz zum Verzicht auf Reisekosten zu zwingen, hält der VBE für eine Unverschämtheit. Es zeigt aber auch die Wertschätzung der pädagogischen Arbeit an Schulen.Wenn die Landesregierung glaubt, auf diese Art und Weise die pädagogische Notwendigkeit von Klassenfahrten unterstreichen zu müssen, zeugt dies von Ignoranz und geistiger Armut. Der VBE droht im Falle eines Bruchs des Tarifrechts mit einem landesweiten Boykott von Klassenfahrten. Klassenfahrten sind Dienstreisen und Dienstreisen werden in jedem anderen Beruf vom Arbeitgeber bezahlt. Dass verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer schon seit Jahren stillschweigend auf die ihnen eigentlich zustehende Reisekostenerstattung verzichteten, um überhaupt noch Klassenfahrten durchführen zu können, ist schlimm genug. Dass jetzt auch noch der Anspruch angestellter Lehrkräfte auf eine volle Erstattung der Reisekosten, den das Bundesarbeitsgericht im September 2003 festgestellt hatte, unterlaufen werden soll, setzt dem Ganzen die Krone auf. Da wird einerseits von Ministerpräsident Steinbrück öffentlich der Beamtenstatus infrage gestellt, um angeblich mehr Leistungsanreize zu schaffen, und gleichzeitig werden die Benachteiligungen der Beamten auf die Angestellten übertragen. Das passt nicht zusammen. Der VBE wird dieses Vorhaben nicht stillschweigend hinnehmen und sich weiterhin vehement für die Rechte der Angestellten einsetzen. Er wird sich soweit möglich um eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts bemühen. Sollte die Landesregierung den Anspruch der Angestellten auf Reisekostenerstattung tatsächlich unterlaufen und damit das Tarifrecht brechen, müssen die Schulen die Durchführung von Klassenfahrten grundsätzlich infrage stellen. Schule heute 8-9/2004 5

6 Lernstandserhebungen Zeitdruck zum Schuljahresbeginn Gleich nachdem das Ministerium Anfang Mai per die Schulen über den Zeitplan zur Durchführung der Lernstandserhebungen benachrichtigt hatte, übte der VBE deutliche Kritik an dieser Terminierung (Schreiben vom an die Ministerin), die die Schulen zu Anfang des neuen Schuljahres angesichts der vielen anderen verpflichtenden Aufgaben (z. B. Start der neuen Schuleingangsphase,Vorlage neuer Arbeitspläne, Oktoberstatistik u. a.) zu diesem Zeitpunkt unter einen immensen Druck setzt. Termine der Lernstandserhebungen: Grundschule: 28. und Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule und Realschule: 9.11., und Das Ministerium versucht, die ungünstige Terminvorgabe als zwingend hinzustellen und mit folgenden Argumenten zu rechtfertigen: Die Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) in der Grundschule müssten für alle sieben teilnehmenden Bundesländer zur gleichen Zeit erfolgen. Die unterschiedlichen Ferientermine der Länder hätten für Nordrhein- Westfalen keinen günstigeren Zeitpunkt zugelassen. Das Problem der unglücklichen zeitlichen Überschneidung mit der Oktoberstatistik wird laut Ministerium dadurch entschärft, dass die an neuen Richtlinien und Lehrpläne angepassten Arbeitspläne noch nicht gleich zu Beginn des Schuljahres vorgelegt werden müssten. Die Termine der Lernstandserhebungen bringen nach Auffassung des Ministeriums für die Schulform der Sekundarstufe I keine Probleme. Überschneidungen mit Praktikumsterminen u. a. seien mit der jeweils zuständigen Schulaufsicht geklärt worden. Den Einwand des VBE, dass das Verfahren zur Lernstandserhebung zum Septembertermin insbesondere Grundschulen in Schwierigkeiten bringt, die noch nicht über die Zugangsmöglichkeiten zum Internet verfügen, sieht das Ministerium als gegenstandslos an. Das Ministerium hierzu wörtlich: Die internetgestützte Aufgabenauswahl ist sorgfältig vorbereitet und erprobt worden. Zum einen wurden flächendeckend die E-Teams auf eine Beratung und Unterstützung der Schulen bei Bedarf mit mobilen Computern vorbereitet, zum anderen wurde in der Zeit vom 14. bis 25. Juni ein Probelauf für die Aufgabenauswahl durchgeführt und in dieser Zeit sowohl im Landesinstitut wie in der Universität Landau eine Hotline zur Beratung der Schulen zur Verfügung gestellt. Der Probelauf verlief sehr erfolgreich. (Schreiben vom 22. Juli 2004) Vor diesem Hintergrund nimmt das MSJK an, dass die erste Runde der Lernstandserhebungen in der Grundschule und in den Sekundarschulen erfolgreich sein wird. Fazit: Diese Argumentation vermag den VBE nicht zu überzeugen. Er ist nach wie vor der Auffassung, dass trotz des länderübergreifenden Verfahrens die Kummulierung von Aufgaben in den ersten drei Wochen nach den Ferien hätte vermieden werden können. Jetzt ist ein hektischer Start ins neue Schuljahr vorprogrammiert. U. B. Probleme mit neuer Schuleingangsphase nicht schönreden Die Situation, die sich für Grundschulen aus der Einführung der neuen Schuleingangsphase ergibt, kann auch durch noch so aufwändige Pressekonferenzen nicht schön geredet werden. Lehrerinnen und Lehrer wurden nicht hinreichend auf die neue Situation vorbereitet. Nur Handreichungen und schöne CDs, wie das Ministerium sie zur Verfügung stellt bzw. stellen will, reichen als Fortbildung nicht aus. Deshalb sind Verunsicherung und Unruhe an den Grundschulen groß. Der VBE erneuert seine Forderung, den Schulen für die Einführung einer neuen Schuleingangsphase mehr Zeit und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu geben. Der Verband hatte bereits mehrfach kritisiert, dass wichtige Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Ausstattung aller Grundschulen mit Sozialpädagogen und eine Absenkung der Klassen- und Gruppengröße, nicht geschaffen worden sind. Die vorhandenen 600 Stellen für Sozialpädagogen reichen, wenn man sie auf die Zahl der Grundschulen umrechnet, bei weitem nicht aus. Die Verantwortlichen in der Politik blenden angesichts der Haushaltslage anscheinend aus, dass die Umgestaltung der Schuleingangsphase keine strukturelle, sondern eine zutiefst pädagogische Frage darstellt und nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wer die Rückstellungsquote drastisch senken und gleichzeitig die notwendige Förderung der entwicklungsverzögerten Kinder sicherstellen will, muss für jede erste Klasse mindestens eine halbe Stelle für einen Sozialpädagogen zur Verfügung stellen und die Klassengröße deutlich absenken. Der VBE weist außerdem darauf hin, dass es bis heute keine Beweise dafür gibt, dass das Konzept der flexiblen Schuleingangsphase zu besseren Ergebnissen führt. Auch wenn Schulministerin Schäfer dieses aufgrund von Berichten der Schulen, die bereits Erfahrungen mit der neuen Schuleingangsphase gesammelt haben, suggeriert, handelt es sich bei der neuen Schuleingangsphase nicht um einen Schulversuch, der wissenschaftlich begleitet und hinreichend evaluiert wurde. TÜRKEI-STUDIENREISEN Ostern Sommer Herbst Kurztripps Z. Yüksel Lehrer Tel / Fax Alte Poststraße Troisdorf 6 Schule heute 8-9/2004

7 Schuleingangsphase nur ein Ablenkungsmanöver? Was halten Sie eigentlich von der neuen Schuleingangsphase? Egal ob beim Arzt, beim Friseur oder beim Einkaufen, die Frage wird zurzeit jeder Grundschullehrerin im privaten Kreis gestellt. Auffällig ist, dass sich nur wenige direkt betroffene Eltern für das gemeinsame Lernen von Erst- und Zweitklässlern begeistern und gerade diejenigen, die sehr leistungsorientiert denken, den jahrgangsbezogenen Unterricht beibehalten wollen. Manch einem ist dann kein Weg zu weit zur nächsten Privatschule. Dass der jahrgangsübergreifende Unterricht kein Muss ist, scheint nur den wenigsten bekannt zu sein. Fest steht, dass mit der Auflösung des Schulkindergartens ab dem Schuljahr 2005/2006 die bisher als nicht schulfähig eingestuften Kinder nicht mehr zurückgestellt werden können, sondern mit eingeschult werden. Auch diejenigen, die als lern- oder sprachbehindert sowie erziehungsschwierig gelten, sollen nach dem Willen des Schulministeriums zumeist im ersten und zweiten Schuljahr verbleiben. Das Ministerium spricht von einer so genannten weichen Quotierung. Angeblich sind die Überweisungen aus der Grundschule in die Sonderschule überproportional hoch. Die Heterogenität im ersten Schuljahr nimmt also stark zu. Ein jahrgangsübergreifender Unterricht verstärkt dieses Phänomen, da der normale Erstklässler natürlicherweise noch nicht soviel gelernt hat wie der normale Zweitklässler. Das Allheilmittel für gute Lernergebnisse heißt daher individuelle Förderung. Jedes Kind wird entsprechend seiner Begabung gefördert und das gelingt am besten im jahrgangsübergreifenden Unterricht. So heißt es zumindest in dem bunten Flyer, der Eltern der zukünftigen Erstklässler vom Schulministerium an die Hand gegeben wird. Die Kinder helfen sich gegenseitig beim Lernen, und Sozialpädagogen sowie Sonderschullehrkräfte unterstützen die Grundschullehrerin beim Unterrichten in den ersten beiden Jahrgangsstufen. Leider wurde verschwiegen, dass die Stellen der Schulkindergartenleiterinnen seit Jahren zurückgefahren und mit Einführung der neuen Schuleingangsphase auf gerade einmal 593 Stellen festgeschrieben werden (bei Grundschulen in NRW). Das heißt pro Schule stehen damit just 4,5 Unterrichtsstunden zur Verfügung! Für ein behindertes Kind im gemeinsamen Unterricht sind schon jetzt nur durchschnittlich 2-3 Stunden sonderpädagogische Förderung vorgesehen, an eine Aufstockung ist nicht gedacht.wenn zukünftig aufgrund der Quotierung der sonderpädagogische Förderbedarf nicht mehr festgestellt werden darf, haben die Kinder mit Defiziten ein noch schwereres Los als jetzt. Denn die Klassenfrequenzhöchstgrenze liegt nach wie vor bei 30 Kindern. In Bremen gibt es bereits diese von NRW gewollte Änderung der Organisationsstrukturen von Unterricht in den beiden ersten Jahrgängen. Ich habe mit etlichen Kolleginnen und Kollegen zusammen zwei dieser Modellschulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht besucht. Es handelte sich beide Male um Brennpunktschulen mit abnehmenden Schülerzahlen. Eine Nachbarschule mit jahrgangsbezogenem Unterricht konnte dagegen einen Schülerzuwachs verzeichnen. Wir sahen sowohl guten als auch schlechten Unterricht. Die Schülerzahl betrug zwischen 17 und 22 Kinder. Die Lernatmosphäre war sehr entspannt und fiel positiv auf.allerdings entsprachen die Lernziele der zweiten Jahrgangsstufe nicht unbedingt dem von uns praktizierten Niveau. Beklagt wurde von den Bremern der hohe Kopieraufwand (8.600 Kopien im ersten Halbjahr) und das Förderdefizit bei sprachbehinderten Kindern (hier gibt es bereits keine Sonderschulen im herkömmlichen Sinn mehr). Für mich folgt daraus: Eine neue Organisationsform garantiert nicht automatisch erfolgversprechenden Unterricht. Individualisierende Unterrichtstechniken müssen sowohl in der Ausbildung als auch berufsbegleitend vermittelt und vor allen Dingen abgerufen werden können. Es ist ein Unding, dass Unterrichtsentwicklung als Fortbildung nur in Kombination mit der Selbstständigen Schule oder der Korrespondenzschule ermöglicht wird und die Moderatoren dem Unterricht der Normalschulen ohne Ersatz entzogen werden! Grundschullehrkräfte sind kompetent und haben in der Vergangenheit bewiesen, dass aufgrund ihres Engagements Deutschland bei der internationalen Grundschulvergleichsstudie IGLU besser abschnitt als bei PISA. Sie können aber nicht Unmögliches leisten. Nur guter Unterricht wird zum Erfolg führen und dieser kann nicht bei einer Überforderung der Lehrkräfte gelingen! Solange nicht endlich mehr Geld in die Grundschulen fließt, bleibt jede noch so gut gemeinte Reform reiner Aktionismus, der von unzureichenden Rahmenbedingungen ablenken soll. Andrea Langhans, stv. Landesvorsitzende VBE begrüßt Wegfall der Halbjahreszeugnisse in Klasse 3 Die Landesregierung plant ab dem Schuljahr 2005/2006 die ausführlichen Berichtszeugnisse zum Ende des ersten Halbjahres in Klasse 3 wegfallen zu lassen. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf der Landesregierung hervor, der den Verbänden zur Stellungnahme zugegangen ist. Der VBE begrüßt diese vorgesehene Änderung ausdrücklich, weil die Landesregierung damit einer Forderung des VBE weitgehend nachkommt. In der Vergangenheit hatte der VBE mehrfach in Gesprächen mit den zuständigen Referenten und der Ministerin vorgetragen, dass es wenig Sinn macht, innerhalb eines Jahres den Schülern drei ausführliche Berichtszeugnisse auszustellen (zum Ende der Klasse 2, zum Schulhalbjahr in Klasse 3 und zum Ende der Klasse 3). Es gibt für diese dichte Aufeinanderfolge keinen nachvollziehbaren Grund. Erfahrungsgemäß ergeben sich vom Berichtszeugnis am Ende der Klasse 2 bis zum darauffolgenden Halbjahreszeugnis in Klasse 3 nicht solche gravierenden Veränderungen bei dem einzelnen Schule heute 8-9/2004 7

8 Schüler, dass ein für die Lehrer mit erheblichem Aufwand verbundenes Ausstellen eines erneuten Berichtszeugnisses gerechtfertigt ist. Die Grundschullehrkräfte sind unabhängig von der Arbeitszeiterhöhung durch vielfältige Änderungen wie z. B. neue Richtlinien und Lehrpläne und neue Schuleingangsphase, die große zusätzliche Zeitaufwände bedeuten, besonders gefordert und belastet. Es reicht für die Information der Eltern und Schüler völlig aus, wenn am Ende von Klasse 2 und 3 ausführliche Berichtszeugnisse erstellt werden. Ministerin Schäfer erkennt damit die besonderen Belastungen der Grundschullehrkräfte an und ist bereit, dem VBE-Vorschlag für eine Teilkompensation der enormen Belastungen durch den Wegfall des Berichtszeugnisses zum Halbjahr in Klasse 3 zu folgen. VBE unterstützt Forderung nach einem Kopftuchverbot Der Verband Bildung und Erziehung unterstützt die Forderung der CDU nach einem Kopftuchverbot für Pädagoginnen an den Schulen. Bereits im November 2003 hatte die Landeskonferenz des VBE einstimmig für ein Kopftuchverbot votiert. Der VBE wird eine gesetzliche Regelung eines Kopftuchverbots mittragen, weil dadurch die Bedeutung der Neutralitätspflicht der Lehrerschaft herausgestellt wird. Nur wer sich ohne Vorbehalt zu unserer Verfassung und den in ihr verankerten Werten bekennt, kann Kinder im Sinne dieser Verfassung erziehen. Die Position des baden-württembergischen Verfassungsrichters Professor Ferdinand Kirchhoff stützt die vom VBE in der Vergangenheit vorgetragenen Argumente. Der VBE spricht sich zudem gegen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht aus, weil er befürchtet, dass gerade die unverschleierten muslimischen Mädchen und Frauen durch ein solches demonstrativ getragenes Symbol unter Druck gesetzt werden. Ein Kopftuchverbot hilft, das Selbstbewusstsein der Mädchen und Frauen islamischen Glaubens zu stärken, die es in ihren Familien oft gegen große Widerstände erreicht haben, kein Kopftuch tragen zu müssen. Die rot-grüne Koalition muss in dieser Frage eine einheitliche Haltung finden und diese gesetzlich verankern. Sie darf die Schulen mit dem Problem nicht allein lassen. Antwortbrief der Schulministerin an den VBE Sprachprüfungen, Schulfähigkeitsprofil und Datenschutz In einem Brief vom hatte der Landesvorsitzende die Meinung der Schulministerin zu den Sprachprüfungen am Ende des muttersprachlichen Unterrichts und zur Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschulen erfragt. Die Ministerin antwortete darauf mit folgendem Schreiben (Eingang 6. Juli 2004): Sehr geehrter Herr Beckmann, für Ihr Schreiben, in dem Sie mir Ihre Sicht zur Sprachprüfung im muttersprachlichen Unterricht und zur Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindertagesstätten darlegen, danke ich Ihnen. Meine Antwort orientiert sich an der Reihenfolge Ihrer Fragen und Anregungen. 1. Sprachprüfungen Manches von dem, was Sie zur Sprachprüfung am Ende des muttersprachlichen Unterrichts ausführen, teile ich. Gleichwohl vermag ich Ihrem Vorschlag, die Entscheidung darüber, ob die Schulen die Sprachprüfungen im muttersprachlichen Unterricht durchführen, auch in diesem Schuljahr in die Hand der einzelnen Schule zu legen und die Obligatorik erst im Schuljahr 2005/06 greifen zu lassen, nicht zu entsprechen. Ihnen ist bekannt, dass mit dem Schulrechtsänderungsgesetz vom 8. Juli 2003 die Kann-Bestimmung, eine Sprachprüfung abzulegen, in eine Muss-Bestimmung verändert wurde: Am Endes ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Die veränderte Rechtslage trifft die Schulen nicht unvorbereitet, zumal viele bereits Erfahrungen mit den freiwilligen Sprachprüfungen gesammelt haben. Deshalb bin ich sicher, dass die Schulen bereits in diesem Jahr die nunmehr obligatorischen Sprachprüfungen gewohnt kompetent und verantwortungsbewusst durchführen werden. Die Schulaufsicht hat sie bei den dazu erforderlichen Arbeiten unterstützt und beraten. Diesem Zweck dienten vor allem die vielerorts durchgeführten Dienstbesprechungen, in denen die anfänglich gestellten Fragen abschließend beantwortet wurden. 2. Schulfähigkeitsprofil Es ist nicht zwingend, dass anhand des Schulfähigkeitsprofils (...) die Kindertagesstätten mit Hilfe der Grundschulen Hinweise erhalten, in welchen Bereichen das einzelne Kind besonders gefördert werden kann. Das Schulfähigkeitsprofil ist keine Checkliste im Sinne eines Tests für das einzelne Vorschulkind in der Grundschule oder in den Kindertageseinrichtungen. Es lenkt vielmehr im Sinne einer Orientierung die Aufmerksamkeit auf zentrale Kompetenzbereiche, die aus Sicht der schulischen Anforderungen für die Entwicklung der Schulfähigkeit vor allem in der Schuleingangsphase entscheidend sind. Das Schulfähigkeitsprofil hat empfehlenden Charakter und bedeutet keine Verpflichtung der Kindertageseinrichtungen zur Prüfung der Schulfähigkeit. Es dient wie auch die Bildungsvereinbarung der besseren Verzahnung der ele- 8 Schule heute 8-9/2004

9 mentaren und schulischen Bildung und Erziehung und ist nicht mit einer erheblichen zeitlichen Mehrbelastung verbunden. 3. Datenschutz im Übergang zur Grundschule Ohne freiwillige und eindeutige schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten dürfen die Tageseinrichtungen in der Tat keine Informationen über einzelne Kinder an die Grundschulen weitergeben. Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten gilt erst ab Beginn des Schulverhältnisses.Vor diesem Hintergrund wurde hier folgendes Verfahren, ganz im Sinne Ihrer Anregung, entwickelt: Das MSJK erarbeitet eine Mustereinwilligungserklärung für Eltern, mit der die Schulen künftig bestimmte Informationen über einzelne Kinder bei den Kindertageseinrichtungen abfragen können. Schulen können den Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes nach entsprechender Information über deren Inhalt und Bedeutung eine solche datenschutzrechtliche Erklärung zur Unterzeichnung vorlegen. Mit dieser Erklärung können die Eltern die Schule ermächtigen, folgende personenbezogene Daten über ihr Kind bei den Tageseinrichtungen abzurufen: Kindergarteneintritt, Betreuungszeit, Teilnahme an gezielten Sprachfördermaßnahmen, soweit angeboten, Projektteilnahme (z. B. musikalischkünstlerische Früherziehung), soweit angeboten, Teilnahme an spezieller Vorschulförderung in der Kindertageseinrichtung, Bewegungserfahrung in der Kindertageseinrichtung (Teilnahme an möglichem Sportangebot), Mehrsprachigkeit, Hinweise auf besondere Interessen, besondere Begabungen oder Empfehlungen zu weiteren Förderungen. Legt die Schule der Kindertageseinrichtung eine solche gegenüber der Schule abgegebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vor, besteht grundsätzlich kein Grund für die Tageseinrichtung, der Schule diese Daten nicht zu übermitteln oder deren Einsicht zu verweigern. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs trägt die Schule. Die Tageseinrichtung prüft die Zulässigkeit der Datenübermittlung nur, wenn im Einzelfall dazu Anlass besteht, weil beispielsweise Zweifel am einwandfreien Zustandekommen oder am Umfang und der Tragweite der Einwilligungserklärung gegenüber der Schule bestehen, oder die Eltern die Einwilligungserklärung widerrufen haben. Zur Absicherung kann die Tageseinrichtung sich bei den Eltern hinsichtlich der Einwilligung zur Datenübermittlung vergewissern und die Auskunft an die Schule vor der Übermittlung den Eltern zur Zustimmung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen Ute Schäfer Berufspolitik Heinrich Graf und Klaus Kleyböcker verabschiedet V. l.: Gisela Mitschang, Klaus Kleyböcker, Andrea Langhans, Heinrich Graf,Wolfgang Müllejans Beim letzten Treffen der Bezirkspersonalräte vor den Sommerferien mit dem Hauptpersonalrat Grund-/Hauptschulen wurden Heinrich Graf und Klaus Kleyböcker als Bezirkspersonalratsvorsitzende von der HPR-Vorsitzenden Andrea Langhans verabschiedet. Heinrich Graf war über viele Jahre Vorsitzender des Bezirkspersonalrats G/H beim Regierungspräsident Köln. Nach der Personalratswahl 2004 löste ihn jetzt Wolfgang Müllejans ab, der im VBE das Referat Hauptschule leitet. Klaus Kleyböcker, der im Regierungsbezirk Münster Heinz Heidbrink nach dessen Wechsel in die Schulaufsicht im Vorsitz nachgefolgt war, trat in den Ruhestand. Zu seiner Nachfolgerin wurde die Hauptschullehrerin Gisela Mitschang gewählt. Schule heute 8-9/2004 9

10 Beamte finanzieren ihre Altersversorgung selbst Fehlende Rücklagenbildung ist heimliche Kreditschöpfung des Staates Der in den Medien dargestellten Auffassung, die Beamten zahlten keine Beiträge für ihre Altersversorgung, muss entschieden widersprochen werden. Das System der Altersversorgung der Beamten hängt eng mit dem jeweils geltenden Besoldungssystem zusammen. In der amtlichen Begründung zum Bundesbeamtengesetz (Bundestagsdrucksache I/2846, S. 35) heißt es: Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten. Die Festsetzung der Besoldung der Beamten des einfachen Dienstes erfolgte mit dem In-Kraft-Treten des Besoldungsreformgesetzes am nach einem vorherigen Vergleich mit den Löhnen der angelernten Industriearbeiter (sog. Stichmannvergleich) nach Abzug der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, da diese bei Beamten nicht anfallen. Diese bei der Beamtenbesoldung eingesparten Beiträge hätten von Anfang an einer Rücklage zugeführt werden müssen. Schon in der Begründung zum Bundesbeamtengesetz im Hinblick auf die Beamtenversorgung hieß es: Der Hauptgesichtspunkt für die Reform muss der sein, versicherungsmathematischen Erwägungen (Rücklageprinzip) wieder stärkere Geltung zu verschaffen. Das ist leider bis heute nicht geschehen. Deshalb muss die Versorgung der Beamten aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Dieses den Beamten anzulasten, ist geradezu unverschämt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) führt bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 1961 aus: Auch der Nur-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistungen erdient, seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger und bleiben es gegebenenfalls auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Feststellungen in seiner Entscheidung zur Pensions- und Rentenbesteuerung vom (BverfGE 54, 11<31, 37f., 39>)bestätigt. Was die Frage der angeblich fehlenden Beiträge der Beamten zu ihrer Altersversorgung betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung in Sachen Rentenbesteuerung vom 06.März 2002 (2 BvL 17 / 99) erneut klargestellt: Bei Beamten berücksichtigt der Dienstherr bei der Gehaltzahlung die von ihm zu tragenden Versorgungslasten. Die öffentlichen Dienstherren (Bund und Länder) haben diesen in die Milliarden gehenden Betrag in den vergangenen 50 Jahren nicht als Rücklage angesammelt, sondern Jahr für Jahr anderweitig Neustrukturierung der Studienseminare Besoldungsrechtlicher Nachvollzug Der VBE begrüßt die mehrfach geäußerte Absicht des Ministeriums, die Leitungsämter in den Studienseminaren lehramts- und laufbahnunabhängig zu besetzen. Insbesondere die ausgegeben. Im Gegensatz zu Bund und Ländern haben die Kommunen Versorgungskassen eingerichtet. Daraus werden die Pensionen der Beamten gezahlt und belasten folglich nicht den kommunalen Haushalt, wie es bei Bund und Ländern der Fall ist. Professor Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht, äußert sich zu diesem Sachverhalt in einem von der FAZ am abgedruckten Aufsatz Die Grundlagen der Gemeinschaft folgendermaßen: Die Schulden des Staates sind im Übrigen noch weit höher als ausgewiesen, schon weil die öffentlichen Dienstherren für die Versorgung ihrer Beamten keine Rücklagen angelegt haben, obwohl sie den Beamten, entlastet von Rentenversicherungsbeiträgen, immer weniger zahlen mussten als vergleichbaren Angestellten und Arbeitern eine Art heimliche Kreditschöpfung. Außerdem zahlt der Bund jährlich Milliarden in die Rentenkasse ein. Allein im Jahre 2002 waren es 73 Milliarden Euro. Da es sich hier um Steuermittel handelt, ist festzuhalten, dass sie auch von den Beamten mit aufgebracht werden. Das gleiche gilt auch für die der Rentenkasse zugute kommenden Mittel aus der Ökosteuer. Heinz Tidden Rolf Rekersbrink Quellen: Deutscher Bundestag, 1.Wahlperiode 1949, Drucksache Nr vom ; Finanzpolitische Mitteilungen des BM der Finanzen vom ; Stellungnahme des DBB zur Altersversorgung funktionsgerecht gleiche Besoldungseinstufung der Seminarleiterinnen und Seminarleiter analog den Regelungen für Funktionsämter an Gesamtschulen entspricht den Vorstellungen, die der VBE 10 Schule heute 8-9/2004

11 seit langem vertritt. Sie ergibt sich logisch aus den identischen Aufgaben der Seminare, unabhängig von den Lehrämtern, für die jeweils ausgebildet wird. Der VBE legt allerdings besonderen Wert darauf, dass die laufbahnrechtliche Zuordnung zu den Besoldungsgruppen A 16 und A 15 auch für die schulform- und stufenbezogenen Altlehrämter gesichert ist. Schließlich sind das die Lehrämter, aus denen sich die jetzigen Ausbilderinnen und Ausbilder rekrutieren. Eine Überleitung darf kein Lehramt ausschließen. Der Grundsatz der Gleichwertigkeit der Ausbildungsaufgaben in den Seminaren aller Schulstufen und Schulformen erfordert allerdings auch die funktionsgerecht gleiche Honorierung der Tätigkeit der Fachleiterinnen und Fachleiter. In Analogie zu der Besoldung im höheren Dienst ist auch für den gehobenen Dienst das Beförderungsamt geboten. Solange das landesrechtlich nicht durchsetzbar ist, hält der VBE die Zahlung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zur nächsten Besoldungsgruppe für einen realistischen Ansatz. Die Neustrukturierung der Studienseminare in Nordrhein-Westfalen eröffnet die Chance, in diesem Bereich Besoldungsgerechtigkeit herzustellen. Möge das Ministerium sie nutzen! Chancen haben es so an sich, dass sie nicht wiederkommen. Friedhelm Heiland, Referat Studienseminare Klassenfahrten nach Berlin (Incl. Transfer, Unterkunft, Programmgestaltung nach Absprache) Broschüre anfordern bei: Biss, Freiligrathstr. 3, Berlin, Tel. (0 30) Keine Benachteiligung bei Primarstufen- und Alt-Lehramt? Der VBE hatte Anfang Juli dem Ministerium gegenüber schriftlich seine Sorge geäußert, dass bei der Neustrukturierung der Studienseminare Inhaber des Primarstufenlehramtes besoldungsrechtlich benachteiligt werden könnten. In einem kurzen Antwortschreiben aus dem Ministerium werden die Befürchtungen des Verbandes als nicht gerechtfertigt dargestellt. Wörtlich: Rechtssystematisch muss sich eine Neufixierung der Ämter an Studienseminaren in der Landesbesoldungsordnung naturgemäß an dem gegenwärtigen, nicht an einem ausgelaufenen Ausbildungsrecht orientieren. Der besoldungsrechtliche Nachvollzug der Umgliederungen im Studienseminarbereich kann sich daher allein nach der Lehramtsstruktur des Lehrerausbildungsgesetzes vom ausrichten. Die Einbeziehung des Primarstufenlehramtes wie eine Reihe anderer Alt-Lehrämter müsste sich dabei im Rahmen ausbildungsrechtlicher Bewertungen vollziehen. Entsprechende Möglichkeiten werden von mir parallel zum besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft. (gez. Schürcks/MSJK) Finanzieller Ausgleich der geleisteten Vorgriffsstunden in Störfällen Seit Einführung der Vorgriffsstundenregelung hat der VBE immer wieder darauf hingewiesen, dass bei so genannten Störfällen von einem Störfall wird dann gesprochen, wenn die Rückgewährung der vorgeleisteten Vorgriffsstunden z. B. durch Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit oder Versetzung in ein anderes Bundesland nicht möglich wird eine entsprechende Regelung fehlt.vehement haben wir eine finanzielle Ausgleichsregelung für die Betroffenen gefordert. Nachdem schon im März 2003 das Oberverwaltungsgericht Münster die Rechtswidrigkeit einer fehlenden Regelung festgestellt hatte, haben weitere Verwaltungs- und Landesarbeitsgerichtsentscheidungen in diesem Jahre das Land NRW zu einer finanziellen Ausgleichszahlungsregelung aufgerufen. Mit der Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden, vom 8. Juni 2004 veröffentlicht am 20. Juli 2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist das Land endlich seiner Verpflichtung nachgekommen. Die Verordnung regelt die Gewährung einer Ausgleichszahlung in den Fällen, in denen der zeitliche Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden ganz oder teilweise unmöglich wird. Der finanzielle Ausgleich wird ebenso wie der zeitliche Ausgleich schrittweise ab dem Schuljahr 2008/09 jeweils im elften Schuljahr nach dem Endes eines Schuljahres fällig, in dem man zur Leistung der Vorgriffsstunde verpflichtet gewesen ist. Eine Ausgleichszahlung an Stelle eines zeitlichen Ausgleichs wird gewährt bei Beendigung des Beamtenverhältnisses, beim Wechsel des Dienstherrn, bei Unmöglichkeit des Pflichtstundenausgleichs, z. B. bei vorzeitiger Zurruhesetzung. Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung. Der finanzielle Ausgleich kann auch schon vor der jeweiligen Fälligkeit erfolgen.voraussetzung dafür ist ein Antrag der betroffenen Lehrerin oder des Lehrers. Die Ausgleichszahlung wird dann nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen auf Basis eines Zinssatzes von 5,5 v. H. geleistet. Nur für die o. g. Fallgruppen ist ein solcher Antrag möglich, also insbesondere für diejenigen, die bereits in den Ruhestand bzw. zu einem anderen Dienstherrn versetzt worden sind. Bruno Quernheim, stv. Landesvorsitzender Musterantrag auf der nächsten Seite Schule heute 8-9/

12 Absender Strasse, Hausnummer Wohnort An das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 9 Personalnummer Düsseldorf Ort, Datum Auf dem Dienstweg Antrag auf Ausgleich für abgeleistete Vorgriffsstunden Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in der Zeit vom bis zum eine Vorgriffsstunde nach 4 VO zur Ausführung des 5 Schulfinanzgesetz geleistet. Ich bin: zum aus dem Dienst ausgeschieden / in den Ruhestand versetzt worden. zum in den Dienst eines anderen Dienstherrn gewechselt. Aus sonstigen Gründen ist ein Ausgleich der Vorgriffsstunde zum Schuljahr 2008/2009 nicht möglich. Es handelt sich um folgenden Grund: Auf Grundlage der Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden nach der Verordnung zur Ausführung des 5 Schulfinanzgesetz (Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde) beantrage ich die Auszahlung der von mir geleisteten Vorgriffsstunden. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 12 Schule heute 8-9/2004

13 Bildungspolitik Zur Nachahmung empfohlen: Bildungssenator macht nicht mit beim Girls Day Bremen/Bremerhaven In einem Gespräch mit Wolfgang Hildebrandt und anderen VDS-Vertretern zeigte Bremens Bildungssenator Willi Lembke großes Verständnis für die Forderungen des VDS (Verein Deutsche Sprache e. V.). Er versprach, den Widerstand gegen Denglisch auf seine Weise zu unterstützen. So wird er künftig keine Schirmherrschaft mehr für Aktionen mit englischem Namen übernehmen. Dazu zählt er auch den Girls Day.Außerdem will er in den Schulen dafür sorgen, dass einer weiteren Anglisierung der deutschen Sprache Einhalt geboten wird. Das Bremer Institut für Lehrerbildung soll eine Fortbildung für Lehrer anbieten, die das Problem der Anglizismen im Unterricht behandelt. Und als der für Schule und Unterricht in Bremen zuständige Senator wird er neu eingestellte Referendare sowie alle Deutschlehrer des Landes nachdrücklich auffordern, in Rede und Schrift auf gutes Deutsch zu achten und dabei vor allem auf überflüssige englische Brocken zu verzichten. aus: Sprachnachrichten, Nr. 23 / Juli 2004 Gut bei deutsch!? Text in rotenburger rechtschreibung von Markus Rotenburg Wofür brauchen wir eine rechtschreibreform, wenn spätestens 2022 die deutsche sprache abgeschafft wird? Auf chefetagen deutscher konzerne, bei tagungen und konferenzen in Deutschland hat man deutsch bereits abgeschrieben.wie soll deutsch dritte amtssprache in Europa werden, wenn die overheadprojector-, reader- und flyer-verwöhnten studenten und professoren in diesem lande in die VSA (Vereinigte Staaten von Amerika) abwandern, um dort in englisch (!) zu publizieren? Deutsch war einmal weltweite wissenschaftssprache. Hochrangige wissenschaftler aus Dschörmenie befördern bei ihren treffen (meetings), arbeitskreisen (workshops) und vor den kameras der BBC überall selbstbewusst ihre muttersprache in die mülltonne. Ich würde meine muttersprache nicht verleugnen, weil ich nur in meiner sprache wortstark formulieren kann. Sollen mich doch andere übersetzen, die das besser können. Welch einen kampf führe ich inzwischen, um nicht auf schritt und tritt die ständig verabreichten anglizismen in den mund zu nehmen. Umgekehrt streiken meine schüler spätestens beim klapprechner (note-laptop-book), zeigen sich erstaunt, wenn sie von mir hören, dass der erfinder des rechners ein deutscher war. Hauptverantwortlich für die sprachpanscherei sind die medien, die uns mit loosern, winnern, in- und outdoor-begriffen in daily soaps im free- und pay-tv ups and downs verabreichen. Zur Fussball- WM haben ARD und ZDF das ß gleich mit weggetreten.wozu erkläre ich die ß-regel, wenn das fernsehprogramm nur noch von Strassen, Grüssen und einem heissen Herbst strotzt? Kommen die verantwortlichen alle aus der ß-losen Schweiz? Wozu brauchen wir noch dichter und denker, wenn das dichten und denken die tv-trailer (programm-eigenwerbung) und teaser (heißmacher) übernommen haben, in denen wörter wie fun, family, games, hereos, backstage, feeling, player, Schule heute 8-9/

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